Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.4 Gesetzliche Nachbesserungen

Eine solche unterschiedliche Wirkung des Rückfalls des Besteuerungsrechts, je nachdem ob Einkünfte gar nicht oder zu einem (gegebenenfalls nur sehr kleinen) Teil der Besteuerung unterlegen haben, würde jedoch zu unbilligen Ergebnissen führen. Aufgrund der Zielrichtung der Regelungen zum Rückfall des Besteuerungsrechts, die tatsächliche Besteuerung bestimmter Einkünfte unabhä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Ausnahmekatalog der Betriebsstätten

Die deutschen DBA enthalten i. d. R. einen Katalog von Tatbeständen, wonach ungeachtet fester Geschäftseinrichtungen keine Betriebsstätten gegeben sind. Es handelt sich hier immer um Hilfstätigkeiten bzw. vorbereitende Tätigkeiten. Als nicht als Betriebsstätten geltende Einrichtungen kommen nachfolgende Geschäftseinrichtungen in Betracht, wobei anhand jedes deutschen DBA im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9. Rechtsfolgen

Die deutschen DBA sehen für die Betriebsstättengewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen sowohl im DBA, im AStG als auch im EStG, die die Steuerfreistellung wieder einschränken und insoweit wieder auf die Anrechnungsmethode übergehen. Diese sind im gesonderten Beitrag "Grenzüberschreitende Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers

In der Literatur wird zunehmend die Gestaltung vorgestellt, dass durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrigsteuerstaat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten.[1] Praxis-Beispiel Geschäftsleitungsbetriebsstätte Der Tübinger Industrielle Baier stellt EDV-Zubehör her. Um sich neue Kundenquellen zu erschließen, will er künftig im Internet mittels eines virtu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Abgrenzung zu § 12 AO

Der Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO ist zwar auf den ersten Blick vergleichbar mit dem nach Art. 5 OECD-MA. Dieser enthält allerdings wichtige Ausnahmen z. B. nach Art. 5 Abs. 3 sind verschiedene, Hilfs- oder Vorbereitungshandlungen dienende Einrichtungen wie Lager nicht betriebsstättenbegründend. Eine weitere wichtige Unterscheidung ergibt sich bei Bau- und Montagebetrie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7.3 Verhinderung von Missbrauch bei Hilfs- und Nebentätigkeiten

Unter Umsetzung der Vorschläge in BEPS-Aktionspunkt 7 wurde derr Begriff der „Hilfs-Betriebsstätte“ durch das Update 2017 des OECD-MA neu gefasst. Unter anderem wurden die Buchstaben e und f des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ab dem 21.11.2017 geändert und es wurde ein neuer Absatz 4.1 eingefügt. Das OECD MA 2017 sieht konkret zwei verschiedene Missbrauchsverhinderungsregelungen vor: a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10. Betriebsstättenverluste

Rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob ungeachtet der Steuerfreistellung in den DBA Betriebsstättenverluste vorläufig oder zumindest bei endgültigen definitiven Verlusten im Inland abzugsfähig sind.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

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Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. 2. Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG sind über die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV aufgezählten Leistungen hinaus auch Lei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.1 Allgemeines

Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) regelt die Frage der Steuer-Entstrickung im Betriebsvermögen sowohl in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG für Personenunternehmen (als fiktive Entnahmen) bzw. § 12 KStG (als fiktive Einnahmen). Vergleichbare Besteuerungstatbestände w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.1 Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der Ausl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Gemeinschaftsbauprobjekte

Bei größeren Auslandsbauaktivitäten schließen sich häufig die beteiligten deutschen Firmen zu einer Projektgemeinschaft zusammen. Wenn die örtliche Anwesenheit der einzelnen Firmen nicht über der nach dem jeweiligen DBA maßgebenden Frist (OECD-MA: 12 Monate) liegt, stellt sich die Frage, ob auf die Tätigkeit der Einzelfirma oder der Gemeinschaft abzustellen ist. Nach Auffassu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Gebietsmäßige Abgrenzung

Bei den sog. Vertreterbetriebsstätten (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht i. S. v. Art. 5 Abs. 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des vertretenden Unternehmens an. In diesen Fällen wird die Betriebsstätte allein schon durch die "ständige Vertretereigenschaft" der in dem anderen Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7.2 Verhinderung von Missbrauch bei Bau- und Montagetätigkeiten

Die Regelung des neuen Artikel 5 Abs. 3 und 4 DBA (Australien) soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen das Überschreiten der zeitlichen Grenzen der Abs. 3 und 4 (i. d. R. 12 Monate) umgehen, indem sie Tätigkeiten der in den Abs. 3 (und 4) genannten Art auf Mitglieder der Unternehmensgruppe aufteilen. Wenn ein Unternehmen eine der in den Absätzen 3 und 4 genannten Bau...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.9 Verstrickung

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands durch die Verbringung der Wirtschaftsgüter nach Deutschland gem. § 4 Abs. 1 Satz 7, 2. Hs. EStG als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns

Bevor man sich mit den umfangreichen Vorgaben der Finanzverwaltung[1] beschäftigt, muss man festhalten, welche Bedeutung diese Umrechnung hat: Im Regelfall erfolgt eine Auswirkung beim Progressionsvorbehalt, bei Kapitalgesellschaften: Zugangshöhe beim sog. neutralen Vermögen, in N-DBA-Fällen: volle Auswirkung, bei passiven Einkünften: volle Auswirkung. Allerdings können sich im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3 Zweite Ausnahme – Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG

Nach § 20 Abs. 2 AStG erfolgt im Rahmen eines sog. treaty overrides ein Übergang auf die Anrechnungsmethode – selbst wenn das DBA keinen Aktivitätsvorbehalt enthält, falls die Betriebsstätte/Personengesellschaft Kapitalanlageeinkünfte Einkünfte erzielt, die bei einer Tochterkapitalgesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG führen würden. § 20 Abs. 2 AStG s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Begriff der Bautätigkeit

Unter den Begriff der Bautätigkeit fallen sämtliche Hoch-, Tiefbau, Straßenbau oder vergleichbare Tätigkeiten. Problematisch ist die Abgrenzung zu Dienstleistungsunternehmen, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, d. h. des Vorliegens fester Geschäftseinrichtungen, Auslandsbetriebsstätten begründen. Fraglich ist insbesondere die Anwendung des Art. 5 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2 Besonderheiten nach § 2 AStG

§ 2 AStG erweitert eine beschränkte Steuerpflicht neben den Tatbeständen des § 49 EStG im Fall des Wegzugs in ein Niedrigsteuergebiet für Einkünfte, die bei unbeschränkter ESt-Pflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG sind. In der Vergangenheit war strittig, ob dies eine inländische Betriebsstätte voraussetzt. Praxis-Beispiel Beispiel[1]: Ein früher in Deutschla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.1 Begriff

Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff des deutschen Steuerrechts gem. § 12 AO zurückgegriffen werden.[1] Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Geschäftsplätze...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.14 Übertragung von stillen Reserven – dargestellt am Beispiel der Betriebsstätten bei Explorationen

Eine Exploration ist grundsätzlich eine Tätigkeit "vorbereitender Art" i. S. d. Art. 5 Abs. 4 DBA und führt nicht zur Annahme einer Betriebsstätte. Erfolgt später die Aufnahme eines Bergbaubetriebs, wird eine Betriebsstätte begründet. Für die Überlassung der Abbaurechte gelten die allgemeinen Grundsätze zur Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern, d. h., die Kosten s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.7 Entstrickung bei Wegzug eines Einzelunternehmers

In der Vergangenheit hatten sowohl der BFH als auch die Finanzverwaltung beim Wegzug eines Einzelunternehmers in Fortsetzung der finalen Entnahmetheorie eine Betriebsaufgabe (des deutschen Betriebs) unterstellt. Mit Urteilen v. 28.10.2009[1] hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein DBA

Das der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Welteinkommensprinzips zustehende Besteuerungsrecht kann jedoch aufgrund eines nach § 2 AO vorrangigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) entfallen oder eingeschränkt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der BFH entsprechend der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden hat, dass die DBA keine materielle Steuerpflicht begrün...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Entstrickungsbesteuerung (sogenannte passive Entstrickung)

Die vorgenannte Regelung für Immobiliengesellschaften wird von Deutschland nicht nur für erstmalige DBA angewandt, sondern auch für bestehende Abkommen, wie der Vergleich zwischen dem DBA Spanien a. F. und dem Abkommen 2012 zeigt. Hieraus ergibt sich die Frage, ob die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ausgelöst wird, weil für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Immobi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Ermittlung der anrechenbaren Steuern im Nicht-DBA-Fall

Bei Nicht-DBA-Staaten kann eine im Ausland festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer nach Maßgabe des § 34c Abs. 1 und 2 EStG angerechnet bzw. abgezogen werden, wenn sie der deutschen Einkommensteuer entspricht.[1] Es ist Folgendes zu beachten: Da es vor allem in Nicht-DBA-Fällen fraglich ist, ob die abgezogene ausländische Quellenste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüffeld II – Grundsätze der DBA-Besteuerung

2.2.1 Besteuerungsrechte Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall

Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch nach einer Besitzdauer von über 10 Jahren die Steuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien, sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den Umstand, dass das Bes...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abkommensrechtliche Abgrenzung Dividenden – Zinsen

Für beide Gruppen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnsitzprinzip. Eine Differenzierung ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedlichen Quellensteuersätze erforderlich. In der deutschen Abkommenspolitik wird für Dividenden dem ausländischen Quellenstaat regelmäßig eine Quellensteuerberechtigung bzgl. Streubesitzdividenden in Höhe von 15 % eingeräumt. Für ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Erstattungsansprüche

DBA-Erstattungsansprüche Die DBA enthalten regelmäßig einen Artikel über die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, wenn der lokale Steuerabzug über dem DBA-Satz liegt (z. B. Art. 28 DBA/Schweiz). Hiernach ist regelmäßig der Quellensteuerabzug nach dem Recht des Quellenstaates zulässig, bei rechtzeitigem Antrag (zwischen 3 und 5 Jahren) des Steuerpflichtigen ist jedoch ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Veräußerung von Anteilen an Immobilien-Kapitalgesellschaften

Wie unter Tz. 7 dargelegt, werden häufig Immobilienobjektgesellschaften für ausländischen Grundbesitz genutzt. Bei der Veräußerung entsprechender Anteile ist zu differenzieren: Regelfall Nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA und den meisten deutschen DBA liegt das Besteuerungsrecht für private Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzstaat, d. h. im vorliegenden Fall bei Deutschland. Sonderregel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Besteuerungsrechte

Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (Nummerierung nach OECD-M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Investoren haben in den letzten Jahrzehnten über 140 Mrd. EUR in ausländische Immobilien investiert[1]. Hierbei handelt es sich nicht nur um eigengenutzte Immobilien (Ferienwohnungen), sondern wegen des Rückgangs der Kapitalmarktverzinsung im erheblichen Umfang auch um vermietete Wohnungen und Häuser. Bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte sind sowo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.1 Spanien

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung haben sowohl das FG Münster[1] als auch der BFH[2] zum DBA-Spanien a. F. entschieden, dass die Doppelbesteuerung nicht durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden werden kann, da Art. 23 Abs. 1 Buchst, b Doppelbuchst, ee DBA-Spanien a. F. keinen Bezug auf Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien a. F. nimmt. Die Finanzverwaltung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sind folgende DBA-Artikel zu prüfen: unbewegliches Vermögen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe: Artikel 6 OECD-MDBA Seeschifffahrt, Binnenschifffart und Luftfahrt: Artikel 8 OECD-MDBA Lizenzen: Artikel 12 OECD-MDBA sonstige Einkünfte: Artikel 21 OECD-MDBA Entsprechendes gilt für Veräußerungsgewinne, die in Artikel 13 geregelt sind...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.5 Prüfung des Besteuerungsrechts für Veräußerungsgewinne

Das Besteuerungsrecht für ab 2009 unter § 20 Abs. 2 EStG erfasste Kursgewinne (wie z. B. Aktienverkäufe) ist auf DBA-Ebene wie bisher nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA zu prüfen. Das MA weist in diesen Fällen dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers das Besteuerungsrecht zu. Im Einzelfall ist jedoch das jeweilige DBA zu beachten. Besteuerungsrechte für Quellenstaaten gibt es aber nu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Rechtslage ab 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 (formell: Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) schafft die Rechtsgrundlage zur Wahrnehmung der umfassenden Besteuerungsrechte aus den o. g. neuen DBA im EStG. Mit einer Ergänzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG um einen Doppelbuchst. cc werden e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Unentgeltliche Nutzung

In der Praxis erfolgt regelmäßig eine unentgeltliche Nutzung des Objekts – ungeachtet der Eigentümerstellung der Objekt-Gesellschaft durch den inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies wird offensichtlich im Ausland nicht aufgegriffen. Der BFH beschäftigte sich im Urteil v. 12.6.2013[1] mit der Frage, ob eine kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienwohnung als verde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6.1 Steuervergünstigung

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.2 Quellensteuereinbehalt

Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats wird durch den Quellensteuereinbehalt nicht beeinflusst.[1] Sofern ein Steuerabzug vorgenommen wurde, kann die nach der ZIV einbehaltene Quellensteuer bei entsprechendem Nachweis in voller Höhe gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.[2] Dies gilt auch ab dem 1.1.2009, wenn die ausländischen Zins...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2.2 Frankreich

Die Rechtslage nach dem neuen DBA Frankreich (Fassung ab 1.1.2016) ist nicht eindeutig. Ab 2016 ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in Art. 7 Abs. 1 des Zusatzabkommens geregelt. Der Veräußerungsgewinn ist nach Art. 20 Abs. 1a DBA n. F. bei einer wörtlichen Auslegung aber weiterhin steuerfrei. Die Denkschrift zum Abkommen geht allerdings von einer Aufteilung des Best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteuer (unter Anrec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Steuerabzug

Konkret unterliegen der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG auch ausländische Kapitalerträge und Kursgewinne. Auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgt eine Günstigerprüfung (Vergleich zwischen dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge und dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen[1]). Das Besteuerungsrecht für ausländische Kapitaleinkünfte ergibt sich auf nationaler ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Verhältnis ZIV zur Abgeltungssteuer

Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der Anrechnung der Quellensteuer gemäß der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV vor den Regelungen der Abgeltungssteuer.[1] Kapitalerträge, die unter die ZIV fallen, unterliegen gem. § 32d Abs. 3 EStG im Inland der Besteuerung. Wird durch einen Staat im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie auf die Kapitalerträge Quellensteuer einbehalte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6.2 Praktische Handhabung

Zur Handhabung ist Rz. 209 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungssteuer[1] zu beachten. Hiernach ist die Anrechnung fiktiver Quellensteuern im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Bank nur möglich, wenn die Anrechnung nach dem DBA nicht an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Grundlage stellt hierzu die auf der Internetseite des steuerlichen Info-Centers des Bun...mehr