Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schätzbare Nebenleistung (S 1).

Rn 2 Der Drittkaufvertrag muss Käufer neben einer Hauptleistung in Geld zu einer wirtschaftlich weniger bedeutsamen Sach- oder Dienstleistung als Nebenleistung verpflichten. § 466 bezieht sich auf Leistungen, die nicht auf Geld ausgerichtet sind (MüKo/Westermann Rz 1; s aber VG Stuttgart Urt v 7.3.23 – 2 K 399/22, juris Rz 59: Zahlung von Umsatzsteuer als Nebenleistung). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bereitstellung.

Rn 5a Soweit in I 3 auf die §§ 327 ff verwiesen wird, tritt an die Stelle der Übergabe die Bereitstellung des digitalen Inhalts. Wann ein digitaler Inhalt bereitgestellt ist, richtet sich nach § 327b III. Hierfür ist ein Zugänglichmachen für den Verbraucher erforderlich (BTDrs 19/27653, 48). Nicht näher geregelt sind dabei Art und Umfang der Bereitstellung. Maßgeblich für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Normalbeschaffenheit.

Rn 46e Der geforderte Abgleich der Kaufsache mit der Üblichkeit gibt III 1 Nr 2 die praktisch wichtige und unentbehrliche Funktion, eine Normalbeschaffenheit der Kaufsache zu gewährleisten (grundl Grigoleit/Herresthal JZ 03, 118, 123; 233, 235). Soweit nicht Abweichendes vereinbart (III 1 Hs 1) ist, sorgt III 1 Nr 2 dafür, dass die Sache die Normalbeschaffenheit nicht unters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fälligkeit.

Rn 3 Dem Schutz vor Umgehungen dient die Fälligkeitsregelung für die Verpflichtung der Partei, die nicht Maklerkunde ist. Der Anspruch aus einer Vereinbarung (s Rn 2) wird erst fällig, wenn der ursprüngliche Vertragspartner des Maklers die Erfüllung seiner Provisionsverpflichtung bzw die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat. Auf diesem Wege soll vermieden werden, dass die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einführung und Abgrenzung.

Rn 49 Soweit Vertragsschlüsse iRv Online-Auktionen auf einer Internetplattform wie bspw eBay über sog Sofort- oder Direktkaufmodelle stattfinden (hier findet keine Auktion statt, sondern die Ware wird zu einem Festpreis angeboten), können sie aus der folgenden Erörterung ausscheiden. Sie werfen hinsichtlich des Vertragsschlusses keine Sonderprobleme auf (AG Moers NJW 04, 133...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wert.

Rn 14 Der Wert ohne Mangel ist der Verkehrswert, den die Kaufsache mit der geschuldeten Beschaffenheit gehabt hätte. Der wirkliche Wert ist der Verkehrswert der mangelhaften Kaufsache. Der Abzug für den Mangel ist dabei nur ausnahmsweise mit der Höhe der Nacherfüllungskosten identisch (BTDrs 14/6040, 235; AG Halle v 6.10.11 – 93 C 4299/10, juris Rz 13; Staud/Matusche-Beckman...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einfacher Eigentumsvorbehalt.

Rn 26 Der einfache EV wirkt zunächst nur zwischen Verkäufer und Käufer und beruht schuldrechtlich auf einem unbedingten Kaufvertrag iVm der Auslegungsregel des § 449 I. Dinglich ist der einfache EV durch eine Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises gekennzeichnet (§§ 929, 158 I). Der einfache EV kann in der Wirtschaftspraxis i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 34 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung für diese von der Nacherfüllung abhängigen Schäden (s Rn 31) besteht aufgrund eines behebbaren Mangels ausschl unter den Voraussetzungen der §§ 440, 281 I 1, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer ausnahmsweise kein Recht zur zweiten Andienung hat (BGH NJW 14, 2184 Rz 23; vgl HP/Faust Rz 108; MüKo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Motivirrtum und enttäuschte Zukunftserwartung, § 2078 II Alt 1.

Rn 3 Anders als im allgemeinen Anfechtungsrecht berechtigt im Erbrecht auch ein Motivirrtum, also jede irrige Vorstellung über vergangene oder gegenwärtige Tatsachen, oder eine enttäuschte Zukunftserwartung, zur Anfechtung, soweit Irrtum oder Erwartung bereits bei Errichtung der Verfügung bestanden (BGHZ 42, 327, 332; BayObLG FamRZ 03, 708: Kriminelle Vergangenheit des Bedac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Missachtung von Verbandsregeln im Sport?

Rn 33 In neuerer Zeit ist die Frage aufgeworfen worden, ob auch eine Missachtung von Verbandsregeln im Sport eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellen kann. Das dürfte nur dann zu bejahen sein, wenn ein besonderes sittenwidrigkeitsbegründendes Element hinzukommt. Ob es dafür bereits ausreicht, dass es Zuschauer beim Zünden von Knallkörpern billigend in Kauf nehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Digitale Produkte.

Rn 3a Infolge der Einführung des Verbrauchervertrages über digitale Produkte (§ 327) mit den Vertragsgegenständen digitaler Inhalt und digitale Dienstleistung, enthält § 650 nF in II-IV detaillierte Anwendungsvorschriften und Verweise. Hiermit soll die Anwendung der Sondervorschriften der §§ 327 ff auch bei der Verpflichtung zur Herstellung o Lieferung noch herzustellender d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 1 Durch § 447 soll dem Verkäufer das Risiko der Beförderung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort abgenommen werden (HP/Faust Rz 5). Gem § 269 I liegt der Leistungsort, = Erfüllungsort (§ 269 Rn 3), beim Schuldner, so dass die Lieferverpflichtung des Verkäufers grds eine Holschuld ist, der Transport zum Käufer also in dessen Verantwortung fällt (vgl RG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kosten der Rückgewähr (Abs 6).

Rn 10 Der iRd Umsetzung von Art 16 III WKRL erneuerte VI 1 ergänzt § 346 dahingehend, dass der Unternehmer etwaige Kosten der Rücksendung im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hat, sollte es zu einer Rückabwicklung des Vertrages kommen. Gleiches gilt im Fall des § 281 V (BTDrs 19/31116, 15; Lorenz NJW 21, 2065, 2071). VI 2 bestimmt, wann der Unternehmer zu einer Erstattung...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Gewerbliche Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen

Rz. 181 Soweit der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden kann, ist auch hier der Wert im Wege der Schätzung zu bestimmen. Eine allgemein anerkannte und durchweg gültige Bewertungsmethode ist aber weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum auszumachen.[558] Rz. 182 Als unbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm hat zwei Inhalte: S 1 erweitert die Tatbestände des allg Schuldrechts für die Zulässigkeit von Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 II) und Rücktritt (§ 323 II) ohne vorherige Fristsetzung um drei kaufrechtsspezifische Voraussetzungen: Verweigerung, Fehlschlagen und Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer. Darin liegt die kaufrechtliche Limitation d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitpunkt.

Rn 12 Ebenso wie bei § 446 (§ 446 Rn 6) muss der Kaufvertrag wirksam sein. Anschließend entscheidet die Auslieferung, dh die physische Übergabe an die Transportperson zur Beförderung an den Käufer. Da es auf den Transport der Kaufsache ankommt, entscheidet deren Übergabe, nicht die der Transportpapiere (MüKo/Westermann Rz 14). Bei Versand durch Bahn oder Post ist im Einzelfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fremdgeschäft für den Namensträger.

Rn 47 Anders verhält es sich, wenn das verdeckte Handeln unter fremden Namen bei dem Geschäftspartner den Eindruck erweckt, tatsächlich werde die Erklärung vom Namensträger abgegeben, und dadurch eine falsche Vorstellung von der Identität des Handelnden hervorgerufen wird (BGHZ 208, 331 Rz 64; BGH NJW 13, 1946 [BGH 01.03.2013 - V ZR 92/12] Rz 7). In diesem Fall sind die §§ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen des Abkaufverlangens.

Rn 6 Verlangt der Eigentümer des überbauten Grundstücks von dem Eigentümer des Stammgrundstücks den Abkauf der überbauten Fläche, entsteht zwischen ihnen ein Rechtsverhältnis, auf welches die Vorschriften über den Kauf (§§ 433 ff) anwendbar sind. Ein Kaufvertrag kommt durch das bloße Verlangen jedoch nicht zustande; er kann allerdings in Erfüllung des Verlangens abgeschlosse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aneignungsrechte.

Rn 62 Als eigentumsähnliche Rechte sind auch Aneignungsrechte von § 823 I erfasst, insb Jagdausübungsrechte (zB BGHZ 84, 261, 264; NJW-RR 04, 100, 101 f mwN; Hamm BeckRS 10, 8384; Rostock BeckRS 20, 29907), Fischereiausübungsrechte (BGHZ 49, 231, 234; VersR 69, 928 f; NJW-RR 07, 1319 Rz 12; BeckRS 14, 1035 Rz 7), Bergwerkseigentum (RGZ 110, 1, 17; 161, 203, 208), Wasserentna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fälligkeit, Erfüllbarkeit.

Rn 11 Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ein verhaltener Anspruch, der erst mit Ausübung des Wahlrechts des Käufers gem I (s Rn 22) fällig (Wiese AcP 206, 902, 930f) und erfüllbar (Schroeter AcP 207, 28, 41–43) wird (HP/Faust Rz 29 f; Skamel 64f). Demgemäß tritt Erfüllbarkeit mit Entfall des Wahlrechts ein, zB wenn der Käufer dem Verkäufer die Wahl überlässt (Rn 22) oder für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Stückkauf.

Rn 80 Der Nacherfüllungsanspruch richtet sich auf Lieferung der vereinbarten Sache (Musielak NJW 03, 89, 90; so ist BTDrs 14/6040, 216, zu verstehen). Will Käufer höherwertiges Aliud behalten, muss er nicht den – eigentlich angemessenen – höheren Kaufpreis bezahlen (HP/Faust Rz 113; MüKo/Westermann Rz 46); der Verkäufer ist aber berechtigt, das Aliud zu kondizieren und das Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Aliud und Mindermengen (Abs 2 S 3).

Rn 19 Ein mangelhaftes Werk liegt schließlich auch vor, wenn dieses nicht nur hinsichtlich seiner Ausführung, sondern auch seiner Art nach nicht dem geschuldeten entspricht oder das Werkergebnis in zu geringer Menge hergestellt wird. Ein anderes Werk (II 3 Alt 1; Falschleistung, aliud) ist gegeben, wenn ausgehend vom Vertragszweck die Werkleistung nach ihrer Art und Bestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Besitzrecht.

Rn 15 Das Anwartschaftsrecht entsteht durch den Vollzug des Besitzmittlungsverhältnisses (§ 868), auf Basis des Kaufvertrags unter EV. IdR wird der Käufer so ggü dem Verkäufer berechtigter (§ 986 I; BGHZ 54, 214, 216) unmittelbarer Fremdbesitzer, der Verkäufer mittelbarer Eigenbesitzer (Erman/Grunewald Rz 17). Im Einzelfall genügt mittelbarer Fremdbesitz des Käufers (Ddorf Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Das Streckengeschäft.

Rn 30 Beim Verkauf einer Sache in einer längeren Veräußerungskette kann sich jeder Verkäufer das Eigentum bis zur Bezahlung des ihm geschuldeten Kaufpreises ggü seinem Käufer vorbehalten. Damit erlangt der Endabnehmer Eigentum an der Kaufsache erst dann, wenn alle Kaufpreisforderungen beglichen sind oder er von seinem Verkäufer das Eigentum gutgläubig erwirbt. Die Eigentumsü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Möglichkeiten der Anpassung.

Rn 25 Oft ist die Anpassung auf mehreren Wegen denkbar. So kann bei der Äquivalenzstörung (u. Rn 30) entweder die Leistung vermindert oder die (entwertete) Gegenleistung erhöht werden; zudem kommen noch vermittelnde Lösungen in Betracht. Richtschnur hierfür wird idR der hypothetische Parteiwille sein: Ziel der Anpassung ist das, was die Parteien in Kenntnis der Wirklichkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stückkauf.

Rn 27 Ersatzlieferung ist grds möglich (BGHZ 168, 64 Rz 18–22; Braunschw NJW 03, 1053 f; LG Ellwangen NJW 03, 517; LG Münster DAR 04, 226, 227; MüKo/Westermann Rz 15; Canaris JZ 03, 831 ff; Skamel 15–42: vereinbarte Individualisierung entscheidet; aA HP/Faust Rz 56; Dieckmann ZGS 09, 9 ff). Dafür sprechen neben dem Wortlaut von I, der keine ansonsten nahe liegende Beschränku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerruf (V).

Rn 6 In V werden die bisher durch die Rspr des BGH konkretisierten Anforderungen an die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer nunmehr gesetzlich normiert. Die Befugnis zum Widerruf kommt grds dem Kontrollbetreuer iSv § 1815 II zu, anderen Betreuern nur insoweit, als ausnahmsweise trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht ein entsprechender Aufgabenb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 14 Entspr § 434 Rn 91 trägt der Käufer nach Annahme der nachgebesserten Kaufsache die Beweislast dafür, dass der Mangel fortbesteht und mithin die Nachbesserung fehlgeschlagen ist (BGH NJW 09, 1341 [BGH 11.02.2009 - VIII ZR 274/07] Rz 15, NJW 11, 1664 [BGH 09.03.2011 - VIII ZR 266/09], Rz 13: Beweis der Identität der Mangelursache bei Fortbestand des Mangelsymptoms nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Widerlegung.

Rn 6 (1) Der Unternehmer kann konkrete andere Verursachung beweisen, zB unsachgemäße Behandlung durch Käufer (BGH NJW 17, 1093 [BGH 12.10.2016 - VIII ZR 103/15] Rz 55; Ddorf NJW-RR 17, 1134 [OLG Düsseldorf 17.03.2017 - I-22 U 211/16] Rz 42 ff, 58f), Zufall, zB Naturgewalt. (2) Alternativ kann der Nachweis des Fehlens des gerügten Mangels geführt werden, zB bei elektronischen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 II, III DIRL. Dort wird – ohne die im Kaufrecht verwendete Differenzierung zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung – der Begriff der unentgeltlichen Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes verwendet. Wenn § 327l nun ein Recht auf Nacherfüllung statuiert, so dient dies dem Gleichlauf mit den Regelungen im Kauf- und Werk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wesentliche rechtsgeschäftliche Besitzrechte.

Rn 4 Schuldrechtliche Besitzrechte können sowohl ausdrücklich als auch konkludent begründet werden und wirken dem Herausgabeverlangen des Eigentümers – oft nur vorübergehend – entgegen. Dies ist insb bei der Miete und Pacht (§§ 535 I, 581) sowie beim Leasingvertrag, aber auch beim Leihvertrag nach § 598 für den vereinbarten Zeitraum der Fall. Logischerweise entfällt das Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitzmittlungsverhältnis.

Rn 7 Zwischen dem mittelbaren und dem unmittelbaren Besitzer muss ein besonderes Rechtsverhältnis bestehen, das sowohl privat- als öffentlich-rechtlicher Natur sein kann und das auf Rechtsgeschäft oder auf Gesetz (zB § 1353 I) beruhen kann. Inhalt dieses Rechtsverhältnisses muss es sein, dass der unmittelbare Besitzer die Überordnung und den Herausgabeanspruch des mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erlassvertrag.

Rn 32 Das Vorkaufsrecht erlischt durch Erlassvertrag (§ 397) zwischen Verpflichtetem und Berechtigtem (BGHZ 60, 275, 291; BGH LM § 504 Nr 7 f; WM 03, 385, 388; HP/Faust Rz 16 auch zur aA, dass einseitiger Verzicht ausreicht); bei Abschluss nach Ausübung handelt der Berechtigte als Käufer (insg Grüneberg/Weidenkaff Rz 8). Dieselbe Wirkung hat Vereinbarung zwischen Berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 77 Die Beweislast für die Voraussetzungen der cic liegt beim Geschädigten. Eine Ausnahme macht wegen § 280 I 2 nur der Nachweis des Vertretenmüssens: Insoweit muss sich der Schädiger exkulpieren. Steht die Pflichtverletzung fest, so wird deren Ursächlichkeit für den Vertragsschluss zu Gunsten des Geschädigten vermutet. Wer eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 1 Die Vorschrift will verhindern, dass der Minderjährige mit fremdverursachten Schulden in die Volljährigkeit eintritt (FAKomm-FamR/Ziegler § 1629a Rz 2). Daher werden alle Verbindlichkeiten erfasst, die Eltern, Vormund, Pfleger oder andere Vertretungsberechtigte durch Rechtsgeschäft oder sonstige Handlungen mit Wirkung für den Minderjährigen begründen (I 1 Hs 1) oder die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schlechtleistung.

Rn 7 Für die Schlechtleistung von Beiträgen – insb bei Sachleistungen – gelten die Gewährleistungsvorschriften der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf, Miete und Werkvertrag, jedoch gesellschaftsspezifisch ›modifiziert‹ mit der Folge, dass solche Rechtsfolgen ausgeschlossen sind, die das Gesellschafterverhältnis selbst infrage stellen. Während der Gesellschafter damit idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergabe (S 1 u S 2).

Rn 11 Gemeint ist die Übergabe in Erfüllung der Hauptleistungspflicht von § 433 I 1 Alt 1, also zur Verschaffung des Besitzes, nicht zur Übereignung (Erman/Grunewald Rz 5f). S daher § 433 Rn 14–16. Ob die Einräumung mittelbaren Besitzes ausreicht, entscheiden deshalb die zu § 433 geltenden Grundsätze; dies gilt auch bei der Ausstellung von Legitimationspapieren, zB Orderlage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unklarheiten hinsichtlich der Vergütung.

Rn 20 Bezieht sich die Uneinigkeit nur auf die Höhe der Vergütung, finden die allg Regeln (insb §§ 154, 155), ergänzt durch § 653, Anwendung. Der Vertragsschluss an sich setzt das eindeutige Verlangen des Maklers voraus, von seinem Vertragspartner für seine Tätigkeit (Nachweis oder Vermittlung) bei Erfolgseintritt eine Vergütung zu erhalten (BGH NJW 00, 282 [BGH 04.11.1999 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zu § 447 Abs 1 (Abs 2).

Rn 3 II setzt Art 20 S 2 VerbraucherrechteRL um und korrigiert partiell den vorherigen richtlinienexzessiven vollständigen Ausschluss des § 447 aus dem Verbrauchsgüterkauf (s 8. Aufl Rn 13). Organisiert der Käufer selbst die Beförderung der Sache durch Beauftragung eines Dritten, zB eines Spediteurs, der nicht vom Unternehmer benannt wurde, geht die Gefahr des zufälligen Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachlassinsolvenz.

Rn 12 Das Nachlassinsolvenzverfahren wird stets über den Nachlass als Ganzes geführt; das Verfahren über einen Erbteil ist unzulässig (§ 316 III InsO). Zur Insolvenzmasse gehört der Nachlass sowie die noch nicht nach §§ 1976, 1977 erloschenen Rechtsverhältnisse, die Ersatzansprüche gegen den Erben nach §§ 1978, 1979 und die Anfechtungsansprüche gegen den Erben wegen vorzeiti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anpassung der HB an die StB infolge Bp

Rn. 339 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Im Rahmen einer steuerlichen Bp werden steuerliche Ansätze und Bewertungen mitunter beanstandet und "abgeändert". Diese Vorgehensweise bedeutet dem materiellen Gehalt nach auch dann keinen Eingriff in die HB, wenn die Ansätze/Werte mangels eigenständigen steuerlichen Wahlrechts o vom Handelsrecht abweichender steuerlicher Vorgabe zwingend a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitteilung von Lieferbeschränkungen und akzeptierten Zahlungsmitteln, I.

Rn 2 Nach I hat der Unternehmer auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich zu den nach § 312i bestehenden Informationspflichten spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Er muss hierbei angeben, welche Zahlungsmittel er nach seinem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Berichtigung in gleichwertiger Weise.

Rn 57 Allein eine Berichtigung, die ähnl weit verbreitet wird wie die zu berichtigende öffentliche Äußerung, ist gleichwertig (BTDrs 14/7052, 196; 14/6857, 59; HP/Faust Rz 120; Weiler WM 02, 1784, 1792). Eine individuelle Berichtigung nur ggü dem Käufer genügt daher nicht, sondern kann allenfalls unter den Voraussetzungen des § 476 I 2 zu einem Ausschluss führen (Gsell ZfPW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente vereinbart, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Haben die Parteien nicht bestimmt, wie lange die Bereitstellung andauern soll, so ist § 475b Absatz 4 Nummer 2 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer haftet über die §§ 434 und 475b hinaus auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweijährige Verjährungsfrist für Aufwendungsersatz gem § 445a I (Abs 1).

Rn 5 Die Norm gilt allein für den Anspruch aus § 445a I; der Aufwendungsersatzanspruch gem §§ 284, 437 Nr 3 Alt 2 verjährt gem § 438 (Grüneberg/Weidenkaff Rz 4). Sie ist abschließend, so dass die Zweijahresfrist auch gilt, wenn gem § 438 die besonderen Regelungen für Baustoffe (I Nr 2 lit b) oder Arglist (III) zur Anwendung kämen (Erman/Grunewald Rz 1). Dies folgt aus dem ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Der Dritte hat aus der zu seinen Gunsten bestehenden Schutzwirkung Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner. Dabei muss er sich nach dem Rechtsgedanken der §§ 334, 846 ein Mitverschulden des Gläubigers anrechnen lassen (BGHZ 127, 378, 385 mN als Grundsatz, nicht als ›unverrückbares Prinzip‹). Ausnahmen soll es insb aus der ›Natur des Deckungsverhältnisses‹ geben. So...mehr