Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Immobiliarvermögen.

Rn 4 Die GdW kann sowohl außerhalb (BGH NZM 23, 373 Rz 9; ZMR 16, 476 Rz 21; München ZMR 16, 792) als auch innerhalb (Frankf IMR 15, 422; Hamm ZMR 11, 403; ZMR 10, 785; Celle ZMR 08, 210) der von ihr verwalteten WE-Anlage Immobiliarvermögen erwerben (außerhalb bieten sich va an: Park- oder Müllstandsflächen, aber auch Teileigentum). Ferner kann sie WEigtümerin einer anderen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchbrechungen.

Rn 15 Der Grundsatz, wonach zur dinglichen Rechtsänderung materiell-rechtlich eine dingliche Einigung erforderlich ist, ist teilweise durchbrochen. ZT genügt eine einseitige Erklärung oder der Erwerb vollzieht sich kraft Gesetzes oder Staatsakt, so dass § 873 nicht anwendbar ist: 1. Einseitige Erklärungen. Teilweise reichen einseitige Erklärungen des Betroffenen aus: §§ 885 ...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 1 Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl. Deckung für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Pkws. Die Kl. unterhält bei der A. AG seit dem März 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für die "private Nutzung 1 Pkw" unter Einbeziehung der VRB 1994. Deren § 21 Verkehrs-Rechtsschutz mit Vorsorgeversicherung und Per...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 4 Bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen wird das Eigentum an der Sache ohne Belastung erworben. Das vor der Veräußerung vorhandene beschränkte dingliche Recht geht also unter. Der Erwerb der Lastenfreiheit kann mit dem gutgläubigen Erwerb der Sache selbst einhergehen, Lastenfreiheit kann aber auch isoliert an einer beweglichen Sache erworben werden, die nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Angemessene Pachterhöhung, § 588 III.

Rn 7 Hier wird im Gegensatz zu § 559 auf die Ertragssteigerung für den Pächter und nicht auf die Höhe der Investition des Verpächters abgestellt. Das Erhöhungsverlangen ist wie im Fall des § 558 auf Zustimmung gerichtet. Eine Überlegungsfrist ist nicht gesetzlich fixiert; sie wird mit 6 Monaten angenommen. Die Schriftform ist einzuhalten (§ 585a).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verkäuferhaftung.

Rn 5 Den Schuldner trifft die allgemeine Verkäuferhaftung. Das schließt nicht nur die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 437, 434, 435; dazu BGH NJW 13, 1735 [BGH 19.12.2012 - VIII ZR 117/12]), sondern auch die sonstige Haftung für Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff ein (Binder NJW 03, 393). Leistet der Schuldner überhaupt nicht (§§ 281 I, 323 I), so fehlt es gänzlich an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formen des Vorsatzes

a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sich zeigen.

Rn 4 Der Mangel muss für den Käufer oder einen Dritten, von dem der Käufer davon erfuhr (ähnl Erman/Grunewald Rz 2), erkennbar geworden sein. Dafür ist es unschädlich, wenn Mangel bereits bei Gefahrübergang erkennbar war (Stuttg ZGS 05, 36, 37). Eine Erkennbarkeit kann iÜ auch nach § 442 nicht mehr zu Lasten des Verbrauchers wirken, da dieser mangels Entsprechung in der WKRL...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsschluss.

Rn 3 Der Verwahrungsvertrag kommt nach den allgemeinen Regeln mit der Einigung (Konsensualvertrag) zustande. Die Abgrenzung der unentgeltlichen Verwahrung von der ohne Rechtsbindungswillen übernommenen Gefälligkeit kann dabei im Einzelfall schwierig sein. Die Gestattung eines Kfz-Händlers ggü einem Dritten, ein Kfz auf dem Betriebsgelände zum Zwecke des Verkaufs abzustellen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 15 Der einfache Eigentumsvorbehalt (EV) ist ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer einer beweglichen Sache. Zu Grunde liegt ein unbedingt abgeschlossener Kaufvertrag. Die dinglichen Erfüllungsgeschäfte (Übereignung der Kaufsache und Zahlung des Kaufpreises) werden in der Weise abgewickelt, dass die Sache sogleich übergeben wird und die Parteien eine dingliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entsprechung einer Probe oder eines Musters (Abs 3 S 1 Nr 3).

Rn 58a III 1 Nr 3 setzt die Vorgaben des Art 7 I lit b WKRL um und fordert als objektive Anforderung, dass die Kaufsache der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, welche dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt worden sind. Nach alter Rechtslage konnte darin bereits eine Art Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden (vgl Rn 28), nunmehr legt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Der Eigentumsvorbehalt in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 33 Will ein Gläubiger des Verkäufers im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Eigentum des Verkäufers an der Kaufsache zugreifen, so ist er wegen des unmittelbaren Besitzes des Käufers (§§ 808, 809 ZPO) auf eine Pfändung des Herausgabeanspruchs beschränkt (§ 847 ZPO). Soweit die Gläubiger des Käufers die Zwangsvollstreckung betreiben, entsteht mangels Eigentum des Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Rücktrittseinrede‹ (Abs 4 S 2, §§ 218 II, 214 II).

Rn 25 Nach allg Verjährungsrecht wäre der Käufer bei mangelhafter Lieferung gem § 215 bei Verjährung seines Anspruchs auf Nacherfüllung nur berechtigt, im Umfang eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts gem § 320 die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. IV 2 gewährt ihm das zusätzliche Recht, bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen iÜ die Zahlung des Kaufpreises vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Parteien keine Rechtswahl gemäß Artikel 3 getroffen haben, bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht unbeschadet der Artikel 5 bis 8 wie folgt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wiederverkauf.

Rn 4 Darstellungen: Stoppel JZ 07, 218 ff; Ulbrich MDR 06, 1261 ff. Der gesetzlich bewusst nicht geregelte (BGHZ 110, 183, 191; BGH NJW 02, 506) Wiederverkauf betrifft die zum Wiederkauf umgekehrte Konstellation, dass der Käufer den Rückkauf durch den Verkäufer mit einseitiger Erklärung zustande bringen kann (vgl BGHZ 140, 218, 220; BGH NJW 84, 1568, 2569). Er wird vereinbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS 07, 10190...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten.

Rn 17 Wegen der grds Formfreiheit des Maklervertrags wird die Rechtspraxis häufig mit vermeintlich konkludent geschlossenen Verträgen beschäftigt. Dabei gilt: An den Vertragsschluss durch konkludentes Verhalten werden strenge Anforderungen gestellt; Unklarheiten gehen zu Lasten des Maklers (zB BGH NZM 02, 533, 534 [BGH 11.04.2002 - III ZR 37/01]). Das bloße Entgegennehmen vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1102 BGB – Befreiung des Käufers.

Gesetzestext Verliert der Käufer oder sein Rechtsnachfolger infolge der Geltendmachung des Vorkaufsrechts das Eigentum, so wird der Käufer, soweit der von ihm geschuldete Kaufpreis noch nicht berichtigt ist, von seiner Verpflichtung frei; den berichtigten Kaufpreis kann er nicht zurückfordern. Rn 1 Das System der §§ 1100 ff setzt voraus, dass der Dritte den Kaufpreis bereits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss des Wertersatzes, III 1.

Rn 14 Auch für den Ausschluss des Wertersatzes gibt es drei Fallgruppen. (1.) Der zum Rücktritt berechtigende Mangel hat sich erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt, Nr 1 (vgl § 467 1 Hs 2 aF). Denn wenn sich der Mangel schon vorher gezeigt hätte, wäre der Empfänger wahrscheinlich schon vor der Verarbeitung zurückgetreten und hätte dann seine Pflicht durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Angebot und Annahme.

Rn 52 Das Einstellen der Ware verbunden mit dem Starten der Auktion durch den Verkäufer stellt die Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots an denjenigen dar, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (BGHZ 211, 331 = NJW 17, 469; BGH NJW 05, 54). Im Falle eines (verdeckten) Mindestpreises ist das Angebot aufschiebend durch das Erreichen dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2380 BGB – Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf.

Gesetzestext 1Der Käufer trägt von dem Abschluss des Kaufs an die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Erbschaftsgegenstände. 2Von diesem Zeitpunkt an gebühren ihm die Nutzungen und trägt er die Lasten. Rn 1 Schon mit Kaufabschluss geht nach der dispositiven Norm die Preisgefahr über und verteilen sich Nutzungen (§ 100) und Lasten neu. B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 13 Der Verkäufer hat – vorbehaltlich IV – die vom Käufer gem I gewählte Art der Nacherfüllung so zu erbringen, dass er seine Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) erfüllt. Unterhalb der Schwelle dieses Wahlrechts entscheidet er, wie nacherfüllt wird (Celle NJW 13, 2203, 2204 [OLG Celle 19.12.2012 - 7 U 103/12]; MüKo/Westermann Rz 6, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verbraucher.

Rn 5 S Legaldefinition in § 13 (zur Übereinstimmung s BTDrs 14/6040, 243). Kaufrechtsspezifisch sind für den Begriff ›Verbraucher‹ die Grundsätze in Rn 4 heranzuziehen, so dass nach dem objektivierten Empfängerhorizont §§ 474 ff für einen gewerblich auftretenden Käufer nicht gelten, auch wenn er Verbraucher ist (BGH NJW 05, 1045 f [BGH 22.12.2004 - VIII ZR 91/04]; Hamm MDR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unentgeltlichkeitsabreden.

Rn 2 Der Halbteilungsgrundsatz kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Makler, wie es in den Fällen des sog ›An-die-Hand-Gebens‹ erfolgt, mit dem ersten Auftraggeber die Unentgeltlichkeit seiner Tätigkeit vereinbart und sich anschließend nur vom Käufer eine Provision versprechen lässt. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass selbst wenn in diesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3).

Rn 19 In der Ausprägung als Schadensersatz statt der Leistung (§ 281) haben beide Alternativen die Gemeinsamkeit, dass sie den Leistungsanspruch des Käufers aufheben; als sog kleiner Schadensersatz kann der Käufer aber wählen, die gelieferte Sache zu behalten (s § 280 Rn 53). Zueinander stehen sie nach dem Gesetzeswortlaut im Verhältnis der Alternativität (zu den Grenzen s §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1619 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der in § 4 Abs 4 EStG verwendete Begriff der Aufwendungen ist im Steuerrecht umstritten. Nach der hier vertretenen Ansicht sind unter dem Aufwendungsbegriff einerseits die tatsächlichen Ausgaben zu erfassen und andererseits der sog betriebliche Aufwand (BFH BStBl II 2016, 44; 2018, 185). Ausgaben sind im Umkehrschluss aus § 8 Abs 1 EStG alle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Versendungskauf (§ 447 BGB)

Rn. 423 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei einem Versendungskauf handelt es sich um einen Kaufvertrag über eine bewegliche Sache, bei der der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Nebenpflicht übernommen hat, die Kaufsache vom Erfüllungsort aus an einen davon abweichenden anderen Ort zu versenden (§ 447 BGB). Die Nebenpflicht zur Versendung auf Verlangen des Käufer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 4 Unangemessen lang ist eine Frist, die wesentlich über den Tatbestand des § 147 II (s § 148 Rn 16) einschl einer sachlich gebotenen Überlegungszeit hinausgeht (BGH NJW 01, 303). Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Interessenabwägung zu bestimmen, die sich grds an den für den Vertragsgegenstand typischen Umständen orientiert (BGH NJW 01, 303 [BGH 13.09.2000 - VIII ZR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundlagen

Rn. 1002 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Leasinggeber ist zur Beschaffung der Finanzierungsmittel für den Leasinggegenstand verpflichtet. Als Sicherheit für die Beleihung kann ihm nur das Leasingobjekt selbst dienen, weshalb er zwingend rechtlicher Eigentümer bleiben muss. Damit ist über die bilanzrechtliche Zuordnung – die Bilanzierung dem Grunde nach – noch nichts entschiede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dingliche Rechte.

Rn 10 Rechtsmängel: alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, zB Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 93, 396 [BGH 11.12.1992 - V ZR 204/91]), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH NJW 00, 803 [BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98]), Eigentumsübertragungsvormerkung (RG 149, 195, 197), Nacherbenvermerk (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8), Nutzungsbindungen nach dem WEG (BGH NJW 04, 364 [BGH 26....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nutzungsrechte

Rn. 279a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nutzungsüberlassungen auf Grund eines förmlichen, dinglichen oder obligatorischen Nutzungsrechts, dh einer rechtlich gesicherten Position (BFH v 26.20.1987, GrS 2/86, BStBl II 1988, 348) sind im Gegensatz zu rechtlich nicht konkretisierten (ungesicherten, entziehbaren) bloßen Nutzungsvorteilen (s Rn 279) selbstständige immaterielle WG (BFH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm legt den persönlichen Anwendungsbereich der folgenden Vorschriften zum Halbteilungsgrundsatz im Hinblick auf den Maklerlohn fest. Es wird insoweit allein auf den Käufer abgestellt. Ist der Käufer Verbraucher (§ 13), finden die Schutzvorschriften Anwendung. Nicht entscheidend ist, ob der Makler als Unternehmer tätig wird oder welchen Status der Verkäufer hat. Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung.

Rn 34c Bereits nach bisherigem Verständnis konnte dem Käufer die Geltendmachung der Mängelgewährleistungsrechte bei verweigerter Ermöglichung der Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Sache und der zu ergreifenden Maßnahmen zur Nacherfüllung durch den Verkäufer verwehrt werden (vgl Nürnbg aaO). Nunmehr kann der Verkäufer den Zugang zur bzw die Herausgabe der Sache zur entspr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 323 Abs 5 Satz 2 findet keine Anwendung. (2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden. (3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. MwSt.

Rn 33 Die Rechtslage bei Fehlen eines ausdrücklichen Ausweises von MwSt (zur entspr Verpflichtung des Verkäufers s § 437 Rn 65) ist str (vgl BGH NJW-RR 00, 1652; NJW 01, 2464). Im Ausgangspunkt ist die MwSt ›ein unselbstständiger Bestandteil des vereinbarten bürgerlich-rechtlichen Entgelts‹ und daher bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung im Kaufpreis enthalten, und zwar a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zu § 271 I Hs 1 (Abs 1).

Rn 2 S Kohler NJW 14, 2817 ff I 1 und 2 setzen Art 18 I VerbraucherrechteRL um. Ist keine Zeit für die Leistung bestimmt oder aus den Umständen zu entnehmen, kann der Gläubiger (Verkäufer oder Käufer) gem I 1 die Hauptleistung nicht gem § 271 I Hs 1 ›sofort‹, sondern nur ›unverzüglich‹ verlangen, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I, s dort Rn 4 f). Damit der Käufer auch b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfängliche Störungen.

Rn 37 Nach altem Schuldrecht führte zudem der Umstand, dass eine Störung des Vertrages bereits bei Vertragsschluss vorlag, im Grundsatz zu einer von Fahrlässigkeit unabhängigen Haftung (s Schlechtriem/Schmidt-Kessel, Schuldrecht AT Rz 600; Ausn: Sachmängel beim Kauf). Während diese Haftung durch den neuen § 311a erheblich gemildert worden ist (s.o. Rn 17), ist es für anfängl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 Festgelegt wird der Anwendungsbereich durch die beiden von § 443 geregelten Typen der Garantie, für die Erfüllung von Anforderungen an eine Sache innerhalb und außerhalb des Mängelrechts (I) und den Fortbestand einer bestimmten Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer (II). Daraus folgt die Beschränkung auf den Kauf von Sachen und zu deren Besitz berechtigenden Rechten, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt.

Rn 4 Der maßgebliche Zeitpunkt ist nicht ausdrücklich geregelt (MüKo/Westermann Rz 6). Entspr dem Ziel von § 435, dass der Käufer lastenfrei Eigentum erwirbt, entscheidet der Eigentumsübergang (BGH NJW-RR 22, 808 Rz 13; KG BeckRS 11, 22610; Kobl BeckRS 15, 9939 Rz 16; aA HP/Faust Rz 5; zur aF BGHZ 113, 106, 113 mwN); bei Kauf unter EV kommt es also auf den Eintritt der Bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 15 Die Rechte aus der Garantie sind ›der Erklärung‹ des Garantiegebers, also ihr selbst, zu entnehmen; der Katalog beschreibt sie nur beispielhaft (s Rn 1). I Alt 2, die abstellt auf eine Erklärung des Garantiegebers ›in einer … einschlägigen Werbung‹, regelt die Konstellation, dass die erklärte Garantie hinter Werbeaussagen zurückbleibt; das Gesetz geht also vom Bestehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt, System.

Rn 2 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung ist zu einem Wahlrecht des Käufers zwischen deren beiden Arten, der Nachbesserung und der Ersatzlieferung, ausgestaltet (I). Sie sind jeweils auf Kosten des Verkäufers zu erbringen (II). Im Falle des bestimmungsgemäßen Einbaus der Sache vor Offenbarung des Mangels ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Aufwand f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung, Begriff.

Rn 63 Die Montage muss als Verpflichtung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbart sein oder vom Käufer vorzunehmen sein (BTDrs 19/31116, 14; ›Soweit eine Montage durchzuführen ist‹); zur Abgrenzung vom Werkvertrag s Vor § 433 ff Rn 2 f. Sie ist wegen § 433 I 2 Hauptleistungspflicht des Verkäufers und umfasst alle Leistungen, die notwendig sind, dass der Käufer als Erg eine g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustimmung.

Rn 2 Zum Eintritt der Wirksamkeit ist die Zustimmung (§§ 182–184) aller Beteiligten erforderlich (I 1), also zB von Eigentümer, Pfandgläubiger, Schuldner. Im Einzelfall können dies sehr viele Personen sein, zB bei Nachlassauseinandersetzung. Zustimmung liegt erst vor, wenn Erklärung des letzten Beteiligten dem Käufer zugegangen ist. Käufer kann Schwebefrist nur nach § 177 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einschränkungen.

Rn 32 In Rspr und Lit besteht Einigkeit darüber, dass die uneingeschränkte Anwendung der Saldotheorie in Einzelfällen zu nicht hinnehmbaren Ergebnissen führen kann. Hier spielt der Umstand eine wichtige Rolle, dass die für die Vertragsabwicklung maßgeblichen gesetzlichen Wertungsentscheidungen ganz überwiegend keinen Anklang in den Regeln des Bereicherungsausgleichs finden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 16 Zweck von III ist, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen, soweit die Vorlieferanten Unternehmer sind. Die Kette endet beim Erstverkäufer, spätestens beim Hersteller (Rn 4). Zugleich stellt III klar, dass der Käufer nicht unmittelbar ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Fehlen eines Einflusses.

Rn 58 Die Ausn dürfte den Verkäufer angesichts der weiten und unklaren Fassung von III 3 nur selten entlasten (Kasper ZGS 07, 172, 180; Weiler WM 02, 1784, 1792f). Ein Einfluss auf die Kaufentscheidung (liegt nicht vor, wenn Käufer zum Kauf zwar entschlossen, Vertrag aber noch nicht geschlossen worden ist) muss nachweislich ausgeschlossen sein (BGH BeckRS 21, 27059 Rz 11; Br...mehr