Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 32 Steuererstattungsansprüche sind Nachlassaktiva, Steuernachzahlungsverpflichtungen bilden Passiva.[150] Das gilt auch für Steuerschulden aufgrund der Abgeltungssteuer auf bis zum Todestag erzielte Kapitalerträge (§ 20 EStG).[151] War der Erblasser verheiratet und wurde er mit seinem Ehegatten zusammenveranlagt, gilt Folgendes: Haben beide Ehegatten verdient, ist eine Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Außerordentliche Lasten.

Rn 12 Sie treffen den Eigentümer, Rechtsinhaber oder Besitzer als solchen und fallen im Innenverhältnis dem Nacherben zur Last (§ 2126). Außerordentlich sind sie, wenn sie nicht regelmäßig wiederkehren, sondern als eine ausnahmsweise, einmalige Leistung erbracht werden müssen (BGH NJW 56, 1070 [BGH 21.03.1956 - IV ZR 317/55]). Auf den Stammwert gelegt sind sie, wenn sie aus ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Schrifttum: Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und G...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kritierien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Proble...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafzumessung

Schrifttum: Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erblasserschulden.

Rn 5 Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten) sind solche Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten begründet hat, die vererblich sind (§ 1922 Rz 14 ff). Dabei ist es unerheblich, ob sie auf vertraglicher, außervertraglicher oder gesetzlicher (zivilrechtlicher oder öffentlichrechtlicher) Grundlage beruhen und wann die Folgen eintreten (Rz 2). Ob zu den Erbl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Handlungen vor Abgabe falscher oder unvollständiger Erklärungen

Rz. 701 [Autor/Stand] Aus den soeben genannten Abgrenzungskriterien (s. Rz. 700) folgt, dass bei der Steuerhinterziehung durch positives Tun in Bezug auf Veranlagungssteuern (s. Rz. 400) das Versuchsstadium frühestens (s. Rz. 707) dann erreicht ist, wenn eine Steuererklärung mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der zuständigen FinB eingereicht wird[2]. Es muss si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1312 [Autor/Stand] Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer der Arbeitnehmer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, § 19 EStG), die gem. § 38 Abs. 1 EStG durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben wird[2]. Sie ist eine Vorauszahlung auf die nach Ablauf des Kalenderjahrs entstehende Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers. Die Besonderheit liegt darin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Nur teilweise gewerblich tätige Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; Abfärbe- bzw. Infektionsregelung)

Schrifttum: Bürger, Gewerbesteuerpflicht und Freiberuflichkeit, NJW 2019, 1407; Kratzsch, Zur Abfärberegelung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften, Inf 2005, 378; Levedag, Gewerbliche Einkünfte von Rechtsanwaltssozietäten durch Abfärbung, DStR 2018, 2094; Müller/Funk/Müller, Die neue BFH-Rechtsprechung zur Abfärbung, Halten einer gewerb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 48 Zweifelhaft sind die Folgen der zinslosen Stundung des Pflichtteilsanspruchs.[60] Im Grundsatz ist von der Rechtsprechung des BFH anerkannt und überzeugend, dass der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eines Anspruchs eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist, die eine entsprechende Schenkungsbesteuerung auslösen kann.[61] Dieser Sichtweise liege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Hinweise.

Rn 14 Für den Pflichtteilsanspruch ist das allg Zivilgericht, für den Zugewinnausgleich das FamG zuständig (BGH NJW 83, 388, 389 [BGH 18.11.1982 - IX ZR 91/81]). Der Pflichtteilsanspruch verjährt nunmehr nach den allgemeinen Vorschriften (§ 2317 Rn 11–20). Die Klage auf Zahlung des großen Pflichtteils hemmt nicht die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 1371...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Schrifttum: Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Schmier- und Bestechungsgelder – Abgrenzung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG

Rz. 1222 [Autor/Stand] Erhebliche Bedeutung entfaltete die Vorschrift des § 160 AO bislang in Fällen der steuerlichen Anerkennung von Schmier- oder Bestechungsgeldern. Bis 1995 waren diese Zuwendungen abzugsfähig, wenn der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sichergestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen konnt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Mehrere Falschangaben in einer Erklärung

Rz. 871 [Autor/Stand] Schon durch den Wortlaut des § 370 Abs. 1 AO wird deutlich gemacht, dass mehrere Falschangaben zu einer tatbestandlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn diese verschiedenen Angaben zu einem einheitlichen Steuerhinterziehungserfolg führen. Dann liegt nur eine einzige Steuerstraftat vor, so dass §§ 52, 53 StGB keine Anwendung finden (s. Rz. 862). Ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Beker, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Steuerstrafrecht, DB 1985, 1868; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4.3.2004 straffrei?, wistra 2004, 368; Berndt, Strafrechtliche Garantenpflicht eines Compliance-Officers – Anm. zu BGH, Urteil vom 17.7.2009 – 5 StR 394/08, StV 2009, 689; Blank, Zum objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO beim Kleinunte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXI. Kryptowährungen

Schrifttum: Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 591 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 GrStG ist – soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 GrStG ergibt – von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird. Zusätzlich zu dieser Nutzungsanforderung gehören zwei weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen: Erfüllung der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 AO bzw. § 67 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Legaldefinition

Rz. 1264 [Autor/Stand] Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und – so nunmehr ausdrücklich – der illegalen Beschäftigung (§ 1 Abs. 1–3 SchwarzArbG). Durch die Neuregelung wurden die Erscheinungsformen um neue aktuelle Phänomene erweitert, wie z.B. die Arbeitsausbeutung und der damit verbunden Menschenhandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SchwarzA...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

a) Arbeitgeber Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist[2]. Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Mittäterschaft bei gemeinsamen Erklärungen von Ehegatten

Schrifttum: Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Burkhard, Beihilfe des Ehegatten durch bloße Mitunterzeichnung im Rahmen der Zusammenveranlagung?, StB 2001, 47; Dörn, Ermittlungen des Finanzamtes bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Kottke, Zum Mitunterzeichnen der Einkommensteuererklärung durch den Ehegatten bei nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile

Schrifttum: Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bühler, Neue steuer(straf)rechtliche Entwicklungen im Edelmetallhandelbereich bei Umsatzsteuerhinterziehungsketten, wistra 2017, 375; Fuhrhop, Die Abgrenzung der Steuervorteilserschleichung von Betrug und Subventionsbetrug, NJW 1980, 1261; Gehm, Aktuelle strafrechtliche Aspekte beim Umsatzst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insbesondere Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 447 [Autor/Stand] Das Gleiche wie für den Vorsteuerabzug (s. Rz. 446) gilt für das Vorliegen der Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG als Voraussetzung der Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (s. Rz. 233 und 404). Das folgt aus der ausdrücklichen Regelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach keine Anrechnung erfolgt, wenn...mehr