Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.1 Steuern (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 55 Auszusparen sind die Steuern, die auf das Einkommen tatsächlich entrichtet werden. Hierzu gehören die Lohn- und Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag (zum BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21.3.1996, 6 S 1342/93), die Kirchensteuer sowie die Kapitalertragsteuer (§ 6 Abs. 2 DVO). Verkehrssteuern wie Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer sowie Verbr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.4 Notwendige Ausgaben (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 65 Abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Einzelheiten regelt die DVO bei den einzelnen Einkommensarten. Rz. 66 Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 DVO) Als Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug, Berufsbekleidung, Fachbücher usw.) wird ein monatlicher Pauschbetrag von 5,20 EUR berücksichtigt, sofern nicht im Einzelfall h...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.1 Einkommensteuer

Tz. 102 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zur Problematik der Abzugsteuer für beschränkt Steuerpflichtige s. "Beschränkte Steuerpflicht bei Darbietungen".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einkommensteuer

aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einkommensteuer.

Rn 14 Ihr unterliegen nach § 24 Nr 1a EStG die Renten (wie auch die Kapitalabfindung) wegen eines Erwerbsschadens. Dagegen bleiben Leistungen zum Ausgleich eines Mehrbedarfs steuerfrei, auch wenn sie den Haushaltsführungsschaden betreffen (BFH NJW 09, 1229 [BFH 26.11.2008 - X R 31/07]; hierzu § 252 Rn 18).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Verkürzungen

Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. a) Umsatzsteuer Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will[2]. Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1757 [Autor/Stand] Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die Einkommensteuer (bzw. i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG auf die Körperschaftsteuer) die "durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer" angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder nach § 8b Abs. 1 und 6 Satz 2 KStG außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt, wen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen

Rz. 1343 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnabreden muss zwischen der Hinterziehung der vom Arbeitgeber monatlich anzumeldenden Lohnsteuer und der Hinterziehung der jährlich zu erklärenden Einkommensteuer des Arbeitnehmers unterschieden werden. Unstreitig handelt es sich dabei um jeweils selbständige Taten i.S.v. § 53 StGB (s. Rz. 915 und 1314), so dass es in einem Veranlagungszei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 121. Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978

Rn. 141 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Kern des G ist neben einem Ersatz des Wortes "Einnahmen" durch das Wort "Beträge" in § 2 Abs 5a EStG die Änderung von § 51a Abs 2 EStG, dem nach S 1 folgende S eingefügt wurden: "Zur Ermittlung der Einkommensteuer im Sinne des Satzes 1 ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr 40 steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / c) Ertragsteuerliche Einflüsse

Rz. 71 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der dem Investor frei zur Verfügung stehenden Nettozuflüsse bestimmt. Um diese zu ermitteln, müssen selbstverständlich auch die vom Unternehmen (als solchem) bzw. von dessen Eigentümer zu tragenden Ertragsteuern berücksichtigt werden.[129] Rz. 72 Bei der Ermittlung der finanziellen Überschüsse des Unternehmens ist daher s...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 222 Laufende Einkünfte unterliegen im Regelfall der Einkommensteuer. In einer zunehmenden Zahl von Konstellationen sind allerdings auch Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig. Das gilt nicht nur bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (§ 16 EStG), von sog. wese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Für die Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer sind die Vorschriften, die für die Einkommensteuer gelten, entsprechend anzuwenden (s. § 31 Abs. 1 KStG, Anhang 3), soweit das Körperschaftsteuergesetz keine Abweichungen vorsieht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches – AWH-Standard

Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuellen Eigenschaften des Inhabers, b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Übrige Steuern

Tz. 59 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Als übrige Steuern kommen die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Betracht (s. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Anhang 12e). Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen (Quellensteuer), sind ebenfalls vom Abzug ausgeschlossen (s. auch die in H 10.1 KStH 2022, Anhang 4 zitierten BFH-Urteile).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Taterfolg

Rz. 1322 [Autor/Stand] Wegen des Nebeneinanders von Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und dem Bestehen der Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers wird nur eine Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass nach der Vorstellung der Tatbeteiligten eine Veranlagung des Arbeitnehmers und daran anschließe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bemessung der Steuerverkürzung

a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sofern feststeht, dass rechtsfähige (eingetragene) oder nichtrechtsfähige (nicht eingetragene) Verbände/Vereine wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger bzw. kirchlicher Zwecke die Vorteile der Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen können, wird von Seiten der Finanzämter das steuerliche Einkommen (zu versteuerndes Einkommen), welches der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG 2009 vom 19.12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Voraussetzungen der Versuchsstrafbarkeit

Rz. 695 [Autor/Stand] Das unmittelbare Ansetzen zur Tat markiert den Übergang zur Strafbarkeit; Absichten, Planungen, der bloße Tatentschluss[2] oder die Vorbereitung einer (Steuer-)Straftat im Vorfeld des Versuchs sind nicht mit Strafe bedroht (für Verbrechen vgl. aber auch § 30 StGB). Handlungen im Vorfeld der Steuerhinterziehung können aber ggf. nach §§ 379–381 AO eine Or...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Begrenzung auf Umsatz- und Verbrauchsteuern

Rz. 1126 [Autor/Stand] Als weiteres Tatbestandsmerkmal fordert § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO, dass Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt sind oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt werden. Als Tathandlungen kommen insofern beispielsweise infrage: die Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung, einer unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldung ode...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Pflichtteilsverzicht und Versorgungsleistungen, § 22 Nr. 1 S. 1 EStG

Rz. 235 Problematisch ist, ob Zahlungen zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen als Versorgungsleistungen nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG einzuordnen sind. Beispiel M ist Mutter von drei Kindern und Inhaberin eines wertvollen Betriebs. Zur Vorbereitung der vorweggenommenen Erbfolge und der Einleitung entsprechender Schritte wendet sie sich an die beiden jüngsten Kind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und das Gesetz keine steuerliche Privilegierung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Schrifttum: Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 90. 6. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28.01.1994, BGBl I 94, 172

Rn. 110 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen, die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Wirkung ab 01.01.1994 wurde der Spendenabzug als Sonderausgabe nach § 10b EStG eingeschränkt. Nur noch DM 3 000/DM 6 000 sind als Sonderausgaben abzugsfähig (bisher DM 60 000/DM 1...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 32 Steuererstattungsansprüche sind Nachlassaktiva, Steuernachzahlungsverpflichtungen bilden Passiva.[150] Das gilt auch für Steuerschulden aufgrund der Abgeltungssteuer auf bis zum Todestag erzielte Kapitalerträge (§ 20 EStG).[151] War der Erblasser verheiratet und wurde er mit seinem Ehegatten zusammenveranlagt, gilt Folgendes: Haben beide Ehegatten verdient, ist eine Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Schrifttum: Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und G...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Außerordentliche Lasten.

Rn 12 Sie treffen den Eigentümer, Rechtsinhaber oder Besitzer als solchen und fallen im Innenverhältnis dem Nacherben zur Last (§ 2126). Außerordentlich sind sie, wenn sie nicht regelmäßig wiederkehren, sondern als eine ausnahmsweise, einmalige Leistung erbracht werden müssen (BGH NJW 56, 1070 [BGH 21.03.1956 - IV ZR 317/55]). Auf den Stammwert gelegt sind sie, wenn sie aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kritierien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Proble...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 241 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[687] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Steuerverkürzung auf Zeit

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStJG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unte...mehr