Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Übertragung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1–9 EStG auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil (§ 32 Abs 6 S 10 EStG)

Rn. 960 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die den Eltern nach § 32 Abs 6 Sätze 1–9 EStG zustehenden Freibeträge können auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, vgl BMF v 28.06.2013, BStBl I 2013, 845 Rz 12 ff; ggf auch gegen den Willen der Eltern (Loschelder in Schmidt, § 32 EStG Rz 97 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Entsprechende Geltung des § 32 Abs 4 S 2 und 3 EStG (§ 32 Abs 5 S 3 EStG)

Rn. 750 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das Kind wird für die Dauer der sich aus § 32 Abs 5 S 1 und 2 EStG ergebenden Verlängerungszeiträume mit Wirkung ab dem VZ 2012 nur dann berücksichtigt, wenn es keiner oder einer nur unschädlichen Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 2, 3 EStG nachgeht. Rn. 751 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 6b EStG; § 6b Abs 2a EStG (Stundungsregelung)

Rn. 320 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußert der LuF einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, kann er den dabei entstehenden Betriebsveräußerungsgewinn – soweit er den Freibetrag nach § 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG übersteigt – ganz oder teilweise in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen; in diesen Fällen besteht das BV des LuF dann lediglich noch aus der fortg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Abzug bei anderen Einkunftsarten (§ 43 Abs 4 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der KapSt-Abzug ist auch dann vorzunehmen, wenn die KapErtr beim Gläubiger zu den Einkünften aus LuF, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder VuV gehören. Für den Quellensteuerabzug wirkt sich die Subsidiaritätsregel des § 20 Abs 8 EStG nicht aus. Dies erleichtert namentlich dem zum KapSt-Abzug Verpflichteten seine Aufgaben als staatlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Keine Übertragung des Freibetrags nach § 32 Abs 6 S 8 EStG, wenn der andere Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut (§ 32 Abs 6 S 9 EStG)

Rn. 945 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ab dem VZ 2012 erfolgt dann keine Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, wenn dieser Elternteil der Übertragung deshalb widerspricht, weil er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichen Umfang betreu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs 6 S 6 EStG für Zeiträume, für die Unterhaltsleistungen nach dem UnterhaltsvorschussG gezahlt werden (§ 32 Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die durch das StVereinfG 2011 mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingeführte Regelung schließt eine Übertragung des Kinderfreibetrags für Zeiträume aus, für die Leistungen nach dem UnterhaltsvorschussG (UnterhVG), BGBl I 2007, 1446 gezahlt werden. Das KroatienAnpG, das insoweit zum 31.07.2014 in Kraft getreten ist, hat klargestellt, dass es nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Übertragung der Freibeträge nach den § 32 Abs 6 S 1–9 EStG mit Zustimmung des berechtigten Elternteils (§ 32 Abs 6 S 11 EStG)

1. Die Voraussetzungen der Übertragung Rn. 980 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung in § 32 Abs 6 S 11 EStG nF entspricht der bisherigen Regelung in § 32 Abs 6 S 7 Hs 2 EStG aF. Eine Übertragung der den Eltern nach § 32 Abs 6 S 1–9 EStG zustehenden Freibeträgen auf einen Stiefelternteil oder einen Großelternteil nach § 32 Abs 6 S 10 EStG kann gemäß § 32 Abs 6 S 11 EStG auc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Verhältnis zu § 6 AStG, §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 16 Abs. 3a EStG

Rz. 59 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 6. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 i.V.m. § 27 Abs. 3 Satz 3 Satz 1 UmwStG verdrängt für einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 sowohl § 6 a.F. als auch § 6 i.d.F. des ATADUmsG.[2] § 6 Abs. 1 Satz 1 entfaltet nur "vorbehaltlich der Vorschriften des [...] Umwandlungsteuergesetzes" seine Wirkung. Gemäß § 6 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG

Rn. 752 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach der Systemumstellung zum 01.01.1996 bilden die Kinderfreibeträge neben dem Kindergeld die weitere Komponente des Familienleistungsausgleichs. Das Kindergeld oder die Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG können nur alternativ in Anspruch genommen werden. Nach § 31 S 4 EStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freibeträge, dass d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berücksichtigung eines Kindes in den Fällen des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur dann, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (§ 32 Abs 4 S 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 530 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet, das 25. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet hat, einen der Tatbestände des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG erfüllt und noch keine erstmalige Berufsausbildung oder kein Erststudium abgeschlossen hat, wird auch dann berücksichtigt, wenn es einer Erwerbstätigkeit nachgeht, H 32.10 EStH 2022...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Nachzahlungsmöglichkeit (§ 82 Abs 5 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – KroatienAnpG – vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 82 Abs 5 EStG nimmt inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 63b EStG aF auf. Mit dem KroatienAnpG verbunden ist die Bereinigung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reaktion des Gesetzgebers – Einfügung Abs 2 in § 14 EStG

Rn. 122 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Infolge der BFH-Entscheidung v 17.05.2018, aaO, hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs 2 in § 14 EStG reagiert; danach führt eine Verkleinerung eines luf Betriebs durch Entnahme, Überführung oder (entgeltliche wie unentgeltliche) Übertragung von Flächen unabhängig von der Größe der verbleibenden Restfläche(n) zu keiner Betriebsaufgabe, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Realteilung ab 17.12.2020 (§ 14 Abs 3 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Voraussetzung für die Anwendung der Realteilungsgrundsätze ist, dass das auf die Realteiler übertragene bzw überführte BV weiterhin steuerverstrickt bleibt. Das war nach Ergehen der BFH-Entscheidungen v 17.05.2018 (BFH BStBl II 2022, 301 und BFH BStBl II 2022, 306) in denjenigen Fällen fraglich geworden, in denen der landw Betrieb im Zeitpu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zuständige Stelle nach § 81a EStG aus Sicht des StPfl

Rn. 12 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die in § 81a EStG genannten Personengruppen gehören nur dann zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs 1 EStG, wenn sie nicht nur die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch die schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der für einen maschinellen Datenabgleich notwendigen Daten von der zuständigen Stelle an die ZfA erteilen. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene ID-Nr (139b AO) (§ 32 Abs 6 S 12–14 EStG)

Rn. 987 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für Zeiträume ab dem 01.01.2023 ist gemäß § 32 Abs 6 S 12 EStG die Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene ID-Nr (§ 139b AO) weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Ist das Kind nicht nach einem Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Amtlich bestimmtes Muster (§ 99 Abs 1 EStG)

Rn. 21a Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein amtlich bestimmtes Muster wird im Zulageverfahren derzeit nur für die nach § 22 Nr 5 S 7 EStG zu übermittelnde Bescheinigung verwendet, s BMF vom 09.11.2020, IV C 3 – S 2257-b/19/10005 :002 (Mitteilung über stpfl Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kj 2020; Amtlich vorgeschrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG)

aa) Berufsausbildung Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unschädliche Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 3 EStG

a) Erwerbstätigkeit Rn. 544 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind ist dann erwerbstätig, wenn es einer auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgeht, die den Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft erfordert, BFH v 16.05.1975, VI R 143/73, BStBl II 1975, 537; H 32.10 EStH 2022; A 20.3 S 2 DA-KG 2024. Eine Erwerbstätigkeit iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG liegt som...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Berücksichtigungsvoraussetzungen des § 32 Abs 4 S 1 EStG

1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG) Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Verdopplung der Freibeträge in anderen Fällen (§ 32 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 790 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die – verdoppelten – Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 2 EStG stehen dem StPfl auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben (BFH v 27.02.2006, III B 26/05, BFH/NV 2006, 1089) oder nicht unbeschränkt stpfl ist (§ 32 Abs 6 S 3 Nr 1 EStG), vgl BFH v 28.06.2012, III R 86/09, BStBl II 2013, 855, oder der StPfl allein das Kind angenommen hat o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorrang des Adoptiv- oder Pflegekindschaftsverhältnisses (§ 32 Abs 2 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ab VZ 1996 schließt § 32 Abs 2 EStG die Mehrfachberücksichtigung von Kindern gänzlich aus, indem ein angenommenes Kind im Konkurrenzverhältnis zwischen Adoptiveltern und leiblichen Eltern vorrangig als Adoptivkind und ein Pflegekind im Konkurrenzverhältnis zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern bzw Adoptiveltern vorrangig als Pflegekin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abgeltungswirkung des Steuerabzugs (§ 43 Abs 5 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das Gesetz regelt zusammengefasst die grundsätzliche abgeltende Wirkung für die Einkünfte aus KapVerm, die dem Steuerabzug unterlegen haben. Es führt dann die Ausnahmen nochmals ausdrücklich an, die an anderer Stelle zu Gunsten und zu Ungunsten des StPfl geregelt sind. Leider ist jedoch die Frage ausgesprochen strittig, unter welchen engeren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 32 Abs 3 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 3 EStG wird ein Kind in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt. § 32 Abs 3 EStG regelt abschließend die Anspruchsvoraussetzungen für minderjährige Kinder, volljährige Kinder werden allein nach § 32 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Laufende Erträge aus ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Um die ESt auf KapErtr möglichst umfassend im Wege des Steuerabzugs zu erheben, sieht die Nr 6 des § 43 Abs 1 EStG vor, dass die inländische auszahlende Stelle laufende Erträge aus von ihr verwalteten Beteiligungen an ausländischen KapGes und Genossenschaften und aktienähnlichen Genussrechten – faktisch wohl nur Genussscheinen – KapSt erheb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / S. Kapitalerträge in Form besonderer Entgelte oder Vorteile (§ 43 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 210 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für die materielle StPfl stellt § 20 Abs 3 EStG klar, dass neben den "Regel-KapErtr" nach § 20 Abs 1 und 2 EStG auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den Regel-KapErtr oder an deren Stelle gewährt werden, ebenso stpfl sind wie die Regel-KapErtr. Damit werden steuersparende Gestaltungsversuche konterkariert. Rn. 211 Stand: EL 176 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstleistungsplattform erworben wurden (sog c-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst c EStG aF)

Rn. 139 Stand: Mit dem Art 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) hatte der Gesetzgeber das Steuerabzugsverfahren mWv 01.01.2020 ausgedehnt auf eine internetbasierte Finanzierungsform, bei der eine Internet-Dienstleistungsplattform (Definition in § 43 Abs 1 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Q. Einnahmen aus Termingeschäften (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 11 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Ergebnisse aus Termingeschäften sind nach dem 31.12.2008 nicht nur KapErtr gem § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG, sondern bei Mitwirkung der inländischen auszahlenden Stelle durch Auszahlung oder Gutschrift der Einnahmen auch kapstpfl. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Rechtserwerbes, nicht auf den Zufluss. Rn. 191 Stand: EL 176 – ET: 10/2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Identität von Gläubiger und Schuldner (§ 43 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein KapSt-Abzug unterbleibt, wenn der Schuldner der KapErtr und der Gläubiger bzw beim Zinsabschlag die auszahlende Stelle und der Gläubiger dieselbe Person ist. Es handelt sich um eine persönliche Befreiung für den Abzugspflichtigen. Eine Ausnahme gilt zum einen für die Fälle des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn es sich um sammelverwahrte Ak...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Verlängerungstatbestände des § 32 Abs 5 S 1 EStG

Rn. 721 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Kinder, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchende gemeldet sind, und Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, sowie Kinder, die sich in einer Übergangszeit iSd § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG befinden, werden über das 21. bzw 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wie schon grundsätzlich bisher unterliegen die nicht in Rentenleistungen bestehenden Leistungen aus einer Kapital bildenden Kapital- oder Rentenversicherung dem Steuerabzug. Rn. 101 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 01.01.2005) gilt die Pflicht zum Steuerabzug nur ausnahmsweise. Meist sind die rechnungsmäßi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zinsen aus Forderungen gegen bestimmte Schuldner (sog b-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst b EStG)

Rn. 135 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der KapSt unterliegen die KapErtr aus den sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, die weder unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG noch unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG fallen und sich gegen bestimmte inländische Schuldner richten. Schuldner muss ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vereinfachtes Rückforderungsverfahren (§ 94 Abs 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird das vereinfachte Rückzahlungsverfahren ebenso wie das Verfahren zur Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage elektronisch abgewickelt. Rn. 21 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Will der StPfl mit dem Anbieter des Altersvorsorgevertrages eine Fehlverwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals iSd §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / T. Voller Kapitalertragsteuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (§ 43 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die KapSt wird immer vom vollen KapErtr als Bemessungsgrundlage berechnet. Es spielt keine Rolle, ob nach § 3 Nr 40 Buchst d–f EStG iVm § 3 Nr 40 S 2 EStG 40 % oder nach § 8b Abs 1 KStG der volle Betrag bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Mit einer solchen Frage wäre der mit dem KapSt-Abzug beauftragte Entrichtungspflichtige i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

a) Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG) aa) Berufsausbildung Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 87 [Autor/Stand] § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG (Wegzugsbesteuerung bei Wegzug der Beteiligungsgesellschaft). § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG sieht – bei insoweit gleicher Formulierung ("stehen der Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert gleich") wie § 6 – eine fiktive Veräußerung[2] von Anteilen i.S.v. § 17 EStG an Kapitalgesellschaften für den Fall vor, dass das deutsche Besteuerun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermäßigung der Jahresfreibeträge (§ 32 Abs 6 S 5 EStG)

Rn. 830 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 Sätze 1–4 EStG nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs 6 S 5 EStG). Durch die Verweisung auf § 32 Abs 6 S 1 EStG wird auch auf die Berücksichtigungsvoraussetzungen nach § 32 Abs 1–5 EStG verwiesen. Entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auslandskinder (§ 32 Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 810 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für ein nicht nach § 1 Abs 1 oder 2 EStG unbeschränkt stpfl Kind können die Freibeträge nach den § 2 Abs 6 S 1–3 EStG nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Diese Regelung betrifft Kinder, die weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 82 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 82 Abs 2 EStG gehören zu den förderberechtigten Beiträgen auch solche, die iRd betrieblichen Altersvorsorge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingezahlt werden und eine lebenslange Altersvorsorge entsprechend § 1 Abs 1 Nr 4 AltZertG sicherstellen. Eine besondere Zertifizierung ist nicht erforderli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Laufende Erträge aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wie bisher hat der inländische Schuldner der laufenden KapErtr aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen von diesen KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen. Für die Frage des inländischen Schuldners ist auf § 43 Abs 3 EStG abzustellen. Die inländische Zweigniederlassung reicht dafür, jedenfalls wenn es sich nicht u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Fiktive Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3a EStG)

Rz. 74 [Autor/Stand] Voraussetzungen. Zu einer bspw. durch einen Wegzug des Einzelunternehmers oder Mitunternehmers ausgelösten Entstrickungsbesteuerung nach § 16 Abs. 3a EStG (sog. fiktive[2] Betriebsaufgabe) kann es kommen, wenn hierdurch das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter des "Betriebs oder Teilbetriebs" ausgeschlossen od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Stillhalterprämien (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 8 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach dieser Vorschrift richtet sich seit dem 01.01.2009 der Steuerabzug auf inländische und ausländische Stillhalterprämien gem § 20 Abs 1 Nr 11 EStG. Für ausländische Optionsprämien dürfte dies wohl nur bei Verbriefung in einem Optionsschein relevant werden, den ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut verwahrt. Rn. 166 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Verdopplung der Freibeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 32 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 780 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei Ehegatten bzw bei Lebenspartnern, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach § 32 Abs 6 Satz 1 EStG , wenn das Kind zu beiden Ehegatten bzw Lebenspartnern in einem Kindschaftsverhältnis steht Es werden somit Kinderfreibeträge den VZ 2024 in Höhe von 6 384 EUR (für den VZ 2023: EUR 6 024; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitliche Anwendung des Abs 2 des § 14 EStG

Rn. 130 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Hinsichtlich § 14 Abs 2 EStG hat der Gesetzgeber keine eigenständige Inkrafttretensregelung getroffen. Demzufolge gilt die Neuregelung mE erstmals für Verkleinerungsvorgänge, die im VZ 2020 erfolgen (ebenso Kulosa in Schmidt, § 14 EStG Rz. 36 (43. Aufl 2024); aA Kanzler, DStZ 2022, 714 ff, der sich für eine Anwendung in allen noch offenen F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Laufende Einnahmen von Seiten bestimmter Körperschaften (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG)

Rn. 150 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Parallel zur StPfl der mit Gewinnausschüttungen einschließlich der vGA (s Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG) wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen von nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG wurde durch das StSenkG auch ein KapSt-Abzug f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Kapitalerträge von Seiten eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG)

Rn. 160 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Parallel zur durch das StSenkG eingeführten und das UntStFG modifizierten StPfl nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG wurde für diese Einnahmen auch ein KapSt-Abzug eingeführt. Zu den drei Gruppen von KapErtr bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit und weiteren Einzelheiten s § 20 Rn 850ff (Möllenbeck). Zu den zwei Gruppen von KapErtr bei wirtschaftl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (§ 99 Abs 2 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das BMF hat durch den Erlass der Altersvorsorge-DurchführungsVO (AltvDV) von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht (VO zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des EStG zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle – AltvDV – vom 17.12.2002, (BGBl I 2002, 4...mehr