Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.1 Maßgeblichkeit des Werts der Kapitalrückzahlung

Tz. 190 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei den Veräußerungsersatztatbeständen gem § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 UmwStG nämlich der Auflösung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, einer Kap-Herabsetzung oder der Ausschüttung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG soll bei der Gewinnermittlung gem § 21 Abs 2 S 2 UmwStG in Ermangelung eines Kaufpreises der gW der Anteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Begriff der Aufwendungen

Tz. 82 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind durch die Erfüllung des Satzungszweckes entstandene Einkommens- oder Vermögensminderungen. Im Gegensatz zur vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG fingiert § 10 Nr 1 KStG nicht den Zufluss von verhinderten Vermögensmehrungen (glA von Löwe in Feick, Stiftungen als Nachfolgeinstrument, § 25 Rn 25; Richter in Seifart/v...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / c) Verrechnung mit Forderungen

Häufig wird die Zugewinnausgleichsforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen ganz oder teilweise erfüllt. Wird der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Wirtschaftsgütern erfüllt, liegt darin eine entgeltliche Leistung und damit eine entgeltliche Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter vor.[8] Das Gleiche gilt, wenn z.B. eine offene Unterhaltsforderung durch die Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Im Register gespeicherte Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zuwendungsempfängerregister enthält die Daten von folgenden Körperschaften/Einrichtungen: Körperschaften die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen steuerbegünstigte beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts ausländische EU/EWR-Körperschaften Körperschaften, die die Vorausset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Rechtsentwicklung

Tz. 18 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen waren mit ihrem Einkommen bereits im klassischen KSt-System, das bis 1977 in der B-Rep galt, stpfl (s § 1 KStG Tz 6). Auch nach Übergang zum Anrechnungsverfahren unterlagen Stiftungen weiterhin der KSt. Jedoch nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil. Die Anrechnung der KSt wurde faktisch auf andere Weise verwirklicht: Das...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / III. Vermögensauseinandersetzung im Ganzen

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung sind Steuerfragen grundsätzlich in zweierlei Hinsicht zu berücksichtigen. Einerseits ist zu berücksichtigen, wie steuerliche Belastungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten berücksichtigt und verteilt werden müssen und andererseits stellt sich die umgekehrte Frage der steuerlichen Behandlung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 238 Abs. 1 HGB (Anhang 12g) ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Was ein Kaufmann ist, bestimmt sich wiederum nach dem HGB und zwar nach dem § 1 HGB. Kaufmann ist daher jeder, wer ein Han...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IX. Fazit

Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Verlängerung der Fristen in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht beendet. Die Frage, ob eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt und die Fälle, in denen die Immobilie an nahe Angehörige überlassen wird, beschäftigt die Rechtsprechung in unterschiedlichen Va...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / i) Verhältnis zu § 15

Rz. 37 [Autor/Stand] Verhältnis des § 1 zu § 15. Für das Verhältnis zwischen § 1 und § 15 gelten die Ausführungen zu Rz. 36.1 f. sinnentsprechend. Zu beachten ist, dass § 15 bis zum VZ 2012 die Zurechnung des Einkommens (nicht der Einkünfte!) der ausländischen Familienstiftung vorsah.[2] Damit entfiel die Möglichkeit, mithilfe des § 1 das zugerechnete Einkommen zu erhöhen. D...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Beispielsfälle

Tz. 23 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1 Der Verein erwirbt ein Grundstück für insg. 500 000 EUR. Lt. notariellem Kaufvertrag entfallen von dem Kaufpreis auf das Gebäude 400 000 EUR und auf den Grund und Boden 100 000 EUR. Die daneben anfallende Grunderwerbsteuer, Notariatsgebühren, die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Maklergebühren betragen insgesamt 50 000 EUR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Tz. 104 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Insbes in Fällen der Unternehmensträgerstiftung wird die Stiftung idR Eink aus Gew nach § 15 EStG erzielen. Stiftungen können Einzelunternehmer, MU, Besitzunternehmer (Betriebsaufspaltung) und OT sein. Stiftungen können hingegen weder Betriebsunternehmen einer Betriebsaufspaltung noch OG sein, da (inl) Stiftungen ihrem ges Leitbild nach nic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen

... einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ... Rz. 1167 [Autor/Stand] Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen als konstitutive Voraussetzung der Funktionsverlagerung. Eine Funktionsverlagerung setzt voraus, dass mit der Funktion auf das ausländische verbundene...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Weitere Einzelfragen der Einkommensermittlung

Tz. 117 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sieht die Stiftungssatzung die Einrichtung eines Überwachungsorgans (Kuratorium, Verwaltungsrat, Beirat, Familienbeirat) vor, ist nach § 10 Nr 4 KStG nur die Hälfte der Vergütung jeder Art an die Mitglieder abzb (s ausführlich § 10 KStG Tz 63ff). Kann die Vergütung einer Eink-Art zugerechnet werden, ist daher nur die Hälfte des jeweiligen B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bridge

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vereine, die "Bridge" zum Satzungszweck haben, können wegen Förderung eines nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO (Anhang 1b) anzuerkennenden besonderen gemeinnützigen Zwecks anerkannt werden, wenn der Verein den Turnierbridge fördert (BFH vom 09.02.2017, BStBl II 2017, 1106). Die Anerkennung eines Bridgevereins wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter – Rechtslage 2008 und 2009

Tz. 34 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In den Jahren 2008 und 2009 war – bei bilanzierenden Steuerpflichtigen – die Möglichkeit der Sofortabschreibung für GwG beschränkt auf Wirtschaftsgüter, deren (Netto-)Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht mehr als 150 EUR betragen. Diese brauchten auch nicht in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden. Wirtschaftsgüter, deren Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines immateriellen Werts zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3041 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt für die Zuordnung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist die für die Zuordnung eines immateriellen Werts (Anm. 2957, 2954) maßgebliche Personalfunktion (Anm. 2944 ff.) die Schaffung oder der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[1] Voraussetzung für die beschränkte Einkommensteuerpflicht des Arbeitslohns ist, dass die nichtselbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Verwertung im Inland Dies trifft zu, wenn der Arbeitnehmer im Bundesgebiet persönlich tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Leistungs-AfA

Tz. 45 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Anders als bei der linearen AfA wird bei der Leistungs-AfA (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG, Anhang 10) die AfA nach Maßgabe der Leistung des WG vorgenommen. Diese Form der AfA ist nur für die beweglichen WG des Anlagevermögens zulässig. Die Leistungs-AfA muss wirtschaftlich begründet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Leistung eines WG erhebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.3 Einlagenrückgewähr

Tz. 173 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Veräußerungsersatztatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 3. Alt UmwStG ist erfüllt, wenn EK iSd § 27 KStG – auch außerhalb einer Liquidation oder Kap-Herabsetzung – ausgeschüttet oder zurückgezahlt wird. Nur soweit die Bezüge die Voraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erfüllen, also Kap-Einnahmen darstellen, greift § 21 Abs 2 S 1 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dartvereine/-clubs

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dartvereine/-clubs können wegen der Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 AO Nr. 21) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn diese Sportart wettkampfmäßig betrieben wird. Für die Wettkampfmäßigkeit sind die Regeln des Deutschen Dartverbandes e. V. 1982, Berlin, zu beachten. Die OFD Hannover (s. Vfg. vom 25.07.1994, KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.6 Gewerbesteuer

Tz. 86f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Fraglich ist, ob im Fall der Zugehörigkeit der einbringungsgeborenen Anteile zu einem gew BV des AE (natürliche Pers) eine bei der ESt von der Sofortbesteuerung des VG abw Wahlrechtsausübung iS einer Zuflussbesteuerung auch für Zwecke der GewSt gilt (zur GewSt-Pflicht des VG s Tz 123ff). Das Wahlrecht gilt uE nicht für die GewSt. Denn der G...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Prüfungsreihenfolge bei verhinderten Vermögensmehrungen

Tz. 402 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Allg zu verhinderten Vermögensmehrungen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff. Verhinderte Vermögensmehrungen werden nicht innerhalb der St-Bil dargestellt. Sofern es sich um vGA handelt, werden sie ausschließlich außerhalb der St-Bil dem Unterschiedsbetrag iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG hinzugerechnet (s Urt des BFH v 29.06.1994, BStBl II 2002, 366). Di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 2891 [Autor/Stand] Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Mit § 1 Abs. 5 Satz 8 trägt der Gesetzgeber der aktuellen Abkommenslage Rechnung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der AOA bisher nur in vergleichsweise wenigen DBA tatsächlich vollständig umgesetzt ist und daher abkommensrechtlich in vielen Fällen weiterhin der Grundsatz der einges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.1 Pensionsrückstellung in der Anwartschaftsphase

Tz. 410 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Anwartschaftsphase einer Pensionszusage kann es neben Zuführungen auch zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung kommen, zB wegen Tod des Berechtigten oder bei einer Gehaltsabsenkung. Beispiel 1 Die P-GmbH hat ihrem beherrschenden Ges-GF im Dezember 01 eine Pensionszusage auf das 67. Lebensjahr erteilt. Der ledige P war diesem Zeitp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.2 Gewinnminderung durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 244 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Einlage wertgeminderter Anteile ist gem § 21 Abs 4 S 2, 2. Hs UmwStG der Differenzbetrag zwischen dem Tw und den AK (dh AK nach § 20 Abs 4 UmwStG im Zeitpunkt der Einlage zuz/abz nachträglicher AK bzw Kap-Auszahlungen bis zum Einlagezeitpunkt, s Tz 241) vom Gewinn (außerbilanziell) abzuziehen. Aus der Formulierung in § 21 Abs 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.2 Einbringungsgeborene Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmer-Teil-Anteils

Tz. 127 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für die gewstliche Behandlung der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus der Einbringung des Teils eines MU-Anteils gelten grds die Aussagen unter Tz 125. Danach gehört der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Einbringung des Teilanteils vor dem 01.01.2002 erfolgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.6 Gewerbesteuer

Tz. 248 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die in das BV eingelegten einbringungsgeborenen Anteile behalten ihre St-Verstrickung gem § 21 Abs 1 UmwStG weiterhin bei (s Tz 243). Daher richtet sich die GewStPflicht eines späteren VG nach den gleichen Grundsätzen, als wenn die einbringungsgeborenen Anteile vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an zum BV des Einbringenden gehört hätten (hierzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gegenstand der Feststellung

Tz. 94 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Gründung einer Kap-Ges oder bei der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der stverstrickte Anteile an Kap-Ges bestehen, kann gem § 10 Abs 1 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO einheitlich und gesondert festgestellt werden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Entstrickung auf Antrag

Tz. 200 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag auf Entstrickung der Anteile wird grds wirksam, wenn dieser bei der FinBeh eingeht (Eingangsstempel des FA). Auf diesen Stichtag ist der Gewinn nach § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 S 1 UmwStG zu ermitteln. Der Eingang beim FA bleibt auch dann maßgebend, wenn der Antrag später noch ergänzt wird oder wenn der Antrag bei einem FA eingereic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 "Kann-Vorschrift"

Tz. 25 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 1 S 1 KStG kann ein St-Bescheid oder Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter … erlassen, aufgehoben oder geändert werden. Anders als andere Korrekturvorschriften (zB s § 173 Abs 1 AO: "Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern …") ist § 32a KStG nach seinem Wortlaut eine Kann-Vorschrift. Ob es sich dabei um eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.6 Praktische Probleme

Tz. 44 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Vordergründig wirkt sich die Rspr des BFH zum Überspringen stiller Reserven bei Kap-Erhöhung (s Tz 39ff) für den AE vorteilhaft aus, da die (endgültige) Realisierung und Versteuerung stiller Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen durch Mitverstrickung anderer Anteile weiter in die Zukunft verschoben wird. Bei einem Wertanstieg der An...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einzelschritte der DEMPE-Analyse

... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten. Rz. 2713 [Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Ana...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls (§ 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), den das Unternehmen mit einem unabhängigen Dritten oder mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat, zu einer Betriebsstätte ist die Personalfunktion, auf der das Zustandekommen des Geschäftsvorfalls beruht, die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3111 [Autor/Stand] ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Verhältnis zur Entnahme

Rz. 32 [Autor/Stand] Abgrenzung zur gesellschaftsrechtlichen Veranlassung im Rahmen einer Entnahme. Die Anwendungsbereiche der Entnahme gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und des § 1 Abs. 1 sind grundsätzlich verschieden. Während die Entnahmefälle eine gesellschaftsrechtlichen Veranlassung betrifft, setzt § 1 Abs. 1 eine schuldrechtliche Beziehung voraus.[2] Gleichwohl kann es bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Rechtsfolge

Tz. 228 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Liegt eine Familienstiftung oder Unternehmensstiftung vor und es liegt kein Fall des § 15 Abs 6 AStG vor, werden dem unbeschr stpfl Stifter, andernfalls den unbeschr stpfl Destinatären oder Anfallsberechtigten das Vermögen und das Einkommen bzw die Eink der Stiftung zugerechnet. Ist keine dieser Pers unbschr stpfl, entfällt eine Zurechnung....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 "Alteinbringungen" und Sacheinlagen vor Inkrafttreten des UmwStG

Tz. 21 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Rechtsfolgen des § 21 UmwStG treten ein, wenn die Tatbestandsmerkmale (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, Eintritt der Ersatztatbestände der § 21 Abs 2 UmwStG oder Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen in ein BV) verwirklicht werden. Es ist demzufolge § 21 UmwStG in der Fassung des VZ anzuwenden, in dem die Veräußerung, etc ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.2 Voraussetzung für die Stundung

Tz. 211 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Stundungsanspruch steht dem AE zu, der ESt oder KSt auf einen Gewinn aus den Tatbeständen nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1, 2 oder 4 UmwStG schuldet. Bei einer Zusammenveranlagung gem §§ 26, 26b EStG kann die Stundungsmöglichkeit von beiden Eheleuten geltend gemacht werden (s Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 1993, 362 unter 2.). Nach § 21 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Veräußerung von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen niedrigen Preis

Tz. 404 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch die Veräußerung von WG zu einem unangemessen niedrigen Preis kommt es bei der veräußernden Kap-Ges iHd Differenz zwischen vereinbartem und angemessenem Preis zu einer verhinderten Vermögensmehrung. Diese verhinderte Vermögensmehrung schlägt sich nicht in der St-Bil der veräußernden Kap-Ges nieder. Tz. 405 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Negativabgrenzung (Nr. 1)

a) Allgemeines Rz. 2694 [Autor/Stand] Negativabgrenzung. Die weitere Eingrenzung in § 1 Abs. 3c Satz 2 Nr. 1 erfolgt durch eine Negativabgrenzung von materiellen Wirtschaftsgütern und Beteiligungen und Finanzanlagen. Dies folgt insoweit der Aufzählung in § 2 Abs. 6 Satz 2 BsGaV. b) Von materiellen Wirtschaftsgütern 1. die weder materielle Wirtschaftsgüter oder ... Rz. 2695 [Auto...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Zuordnung der Personalfunktionen, Aktiv- und Passivposten, Geschäftsvorfälle (Abs. 2)

(2) Auf Grundlage der Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte 1. sind die Personalfunktionen (§ 1 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), die der Betriebsstätte oder dem übrigen Unternehmen zuzuordnen sind, festzustellen, insbesondere die maßgeblichen Personalfunktionen, 2. sind der Betriebsstätte, ausgehend von den maßgeblichen P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Verhältnis der verdeckten Gewinnausschüttungen zu § 1 AStG

Tz. 620 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 1 Abs 1 S 1 AStG sind Eink unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären, wenn Eink eines Stpfl aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausl mit einer ihm nahe stehenden Pers dadurch gemindert werden, dass er seiner Eink-Ermittlung andere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Vorbemerkung

Rz. 3201 [Autor/Stand] Konzeptionelle Grundlagen. Nach der BsGaV wird zunächst das Dotationskapital ermittelt, welches der Betriebsstätte zuzuordnen ist. Anschließend werden die übrigen Passivposten als Residualgröße zugeordnet. Darüber hinaus unterscheidet die BsGaV bei der Bestimmung des Dotationskapitals zwischen inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und ...mehr