Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2.3 Wohnung

Rz. 255 Unter einer Wohnung ist die Zusammenfassung mehrerer Räume zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann.[1] Es müssen eine Küche oder zumindest eine Kochgelegenheit, bei neueren Gebäuden Bad oder Dusche und WC vorhanden sein. Bei der Beurteilung, ob eine Wohnung i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegt, können die Grundsätze des Bewertungsr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 62 BewG. Nach der nicht erschöpfenden Aufzählung in § 62 BewG gehören zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung insbesondere die Binnenfischerei (Rz. 158), Teichwirtschaft (Rz. 163), Fischzucht f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 195 Durch § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben in die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einbezogen. Dabei gilt als Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Durch die Zuordnung der an sich als gewerblich anzusehenden Nebenbetriebe zum land- und for...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.1 Allgemeines

Rz. 335 Nach § 13 Abs. 5 EStG bleibt der bei der Entnahme von Grund und Boden entstehende Gewinn außer Ansatz, der durch die Errichtung einer Wohnung für den Land- und Forstwirt oder den Altenteiler entsteht. Die Steuerbegünstigung kann vom Land- und Forstwirt nur für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung und für eine Altenteilerwohnung in Anspruch genommen werden. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.6 Wanderschäferei

Rz. 172 Typische Merkmale der extensiven Schafhaltung in Form der Wanderschäferei sind die Haltung einer Großherde, deren ständige Betreuung durch einen Schäfer und die Sicherstellung des Futters ausschließlich oder zumindest im überwiegenden Teil des Jahres durch die Nutzung ständig wechselnder fremder Flächen. Für die Zuordnung der Wanderschäferei zur sonstigen land- und f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.3 Mischbetriebe

Rz. 28 Ist Gegenstand des Gewerbebetriebs nicht ausschließlich dieser begünstigte Betrieb (gemischter Betrieb), muss der jeweilige Gewinn getrennt ermittelt werden, zum einen nach der Tonnage, zum anderen durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Dies erfordert regelmäßig eine klare und einwandfreie buchmäßige Zuordnung der Betriebseinnahmen und Betriebsaus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.3 Gütertrennung/Zugewinngemeinschaft

Rz. 452 Im Falle der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft stehen die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte grundsätzlich demjenigen Ehegatten zu, der den Tatbestand des § 13 Abs. 1 und 2 EStG verwirklicht. Dies gilt nicht bei Bestehen vertraglicher Nutzungsüberlassungen oder im Rahmen von Mitunternehmerschaften. Steuerlich unbeachtlich sind Nutzungsüberlassungen au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.2 Grund und Boden

Rz. 337 Die Steuerbegünstigung greift ein, wenn betrieblicher Grund und Boden für eine private Baumaßnahme der in § 13 Abs. 5 EStG genannten Art verwendet wird. Der für die Baumaßnahme entnommene Grund und Boden muss nicht zwangsläufig zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören, denn der Gesetzeswortlaut schließt die Entnahme einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

1 Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte 1.1 Allgemeines Rz. 1 § 13 EStG enthält Regelungen hinsichtlich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Zum einen bestimmt § 13 EStG, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Zum anderen grenzt § 13 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von den anderen Gewinneinkunftsarten i. S. d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 2 S. 1 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierhal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.3 Schätzung

Rz. 524 Ist der Gewinn nach § 162 AO zu schätzen, hat die Schätzung nach den Grundsätzen der vom Land- und Forstwirt jeweils zugrunde gelegten Gewinnermittlungsart zu erfolgen.[1] Bei buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten erfolgt die Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG. Bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten kommt es darauf an, ob sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.1 Allgemeines

Rz. 117 Durch einen Strukturwandel kann ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in die Gewerblichkeit hineinwachsen. Entsprechendes gilt auch für den umgekehrten Fall. Zu unterscheiden ist zwischen dem allmählichen und dem sofortigen Strukturwandel. Der Strukturwandel führt nicht zu einem gewinnrealisierenden Vorgang.[1] Die spätere ertragsteuerliche Erfassung der im Buc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.3 Teichwirtschaft

Rz. 163 Teichwirtschaft ist die planmäßige Bewirtschaftung von Teichen zum Zwecke der Aufzucht oder der Mast von Fischen unter Ausnutzung von Naturkräften. Bei den Fischen muss es sich um Speisefische handeln. Entsprechendes gilt auch für die Erzeugung von Muscheln, Fröschen, Austern und anderen Weich- und Krebstieren in Teichen.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Teichwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.4.2 Umfang der Entnahme

Rz. 313 Die Entnahmefiktion bezieht sich auf die denkmalgeschützte Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. des Altenteilers und dem zur denkmalgeschützten Wohnung gehörenden Grund und Boden. Rz. 314 Die denkmalgeschützte Wohnung umfasst sämtliche zur Führung eines selbstständigen Haushalts erforderlichen Räume, also eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Seit dem EStG v. 8.10.2009[1] wurde § 13 EStG mehrfach geändert. Durch G. v. 22.12.2014[2] wurde der in § 13 Abs. 3 S. 1 EStG geregelte Freibetrag bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von bisher 670 EUR auf 900 EUR erhöht. Geltung hat die Änderung erstmals ab dem 1.1.2015. Durch G. v. 26.11.2019[3] wurden in § 13 Abs. 1 S. 4 EStG die Norm § 51 Abs. 2 bis 5 Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.4 Wechsel der Gewinnermittlung

Rz. 524b Bei einem Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG bzw. umgekehrt ist zum einen der Gewinn des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs um einen Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust zu korrigieren (R 4.6 EStR 2012). Es sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, damit sich Geschäftsvorfälle aufgrund der unterschiedlichen Gewinnrealisierungsgru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 21 § 13 EStG bestimmt, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Knüpfen Regelungen des KStG (z. B. § 4 Abs. 1 S. 1 oder § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 KStG) oder des GewStG (z. B. § 2 Abs. 3 oder § 3 Nr. 6 GewStG) an den Begriff der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft an, gelten die Grundsätze zu § 13 EStG. Im Rahmen des UStG gilt dies nicht. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.8 Außensteuergesetz

Rz. 18a § 5a EStG und eine Anwendung des AStG schließen sich nicht aus. Bei Einschaltung einer ausl. Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Ausland sind deshalb die Regelungen des AStG auf ihre Einschlägigkeit zu prüfen.[1] Da die maritime Wirtschaft von einer großen Internationalisierung gekennzeichnet ist, können sich hierbei sehr komplexe Fragestellungen ergeben. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.3 Sonstige Angehörige

Rz. 467 Auch bei sonstigen Angehörigen gelten hinsichtlich der Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die allg. Regeln. Von daher sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft demjenigen Angehörigen zuzurechnen, der unter Teilnahme am allg. wirtschaftlichen Verkehr eine nachhaltige und selbstständige Tätigkeit der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Art m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.7 Körperschaftsteuer

Rz. 18 Der gem. § 5a EStG ermittelte Gewinn ist für Zwecke der KSt weder um vGA noch um nichtabziehbare Ausgaben (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 KStG) zu korrigieren. Bei Mischbetrieben gilt dies jedoch nur für den Anteil, der auf die Gewinnermittlung nach der Tonnage entfällt.[1] Zu den Auswirkungen der Tonnagesteuer auf die KSt, allerdings noch nach dem Anrechnungsverfahren, hat s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.1 Allgemeines

Rz. 372 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Art ausübt.[1] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt Liebhaberei vor. Rz. 373 Ein Land- und Forstwirt erzielt nur dann Einkünfte aus Land- und Forstwirts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.4 Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

Rz. 169 Es gehört nur die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Ohne Bedeutung ist, ob die Fischzucht in natürlichen oder künstlichen Gewässern oder, wie üblich, in künstlichen Gefäßen gleich welcher Art betrieben wird. Fischzucht ist auch hier nur die Zucht von Speisefischen. Die Zierfischzucht führt dagege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8.2 Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft

Rz. 434 Die Energieerzeugung durch Wind-, Solar- bzw. Wasserkraft stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar (R 15.5 Abs. 12 S. 1 EStR 2012). Es fehlt an der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens. Auch der Absatz von Strom und Wärme führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (R 15.5 Abs. 12 S. 1 EStR 2012). Die Energieerzeugung durch Wind-, Solar- bzw. Wasserkraft ist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.2 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 375 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen Totalgewinn zu erzielen. Ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer derartigen Absicht beruht, lässt sich als innere Tatsac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 525 Zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar und dauerhaft zu dienen bestimmt sind.[1] Notwendiges Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere der selbstbewirtschaftete Grund und Boden, di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.1 Allgemeines

Rz. 481 Zivilrechtlich gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben §§ 581ff. BGB . Im Einzelfall kann die Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsformen schwierig sein. Hat der Verpächter ein Mitspracherecht in wesentlichen Bereichen der Betriebsführung, können ein Gesellschaftsverhältnis und damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen. Steht bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.2 Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 520 Zu ermitteln ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 4a Abs. 1 S. 1 EStG der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr. Regel-Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten ist nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Zeitraum v. 1.7. bis zum 30.6. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, ein vom Regel-Wirtschaftsjahr abweichendes Sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 5 Steuerbilanz

Rz. 80 Neben der Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG ist eine Bilanz nach den allgemeinen Grundsätzen aufzustellen, einschließlich etwaiger Ergänzungs- oder Sonderbilanzen.[1] Die Steuerbilanzen werden aber während der Zeit der Gewinnermittlung nach der Tonnage nicht der Besteuerung zugrunde gelegt. § 60 EStDV ist durch das SeeschifffahrtsanpassungsG nicht geändert worden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.3 Betriebsausgabenpauschale nach § 4 ForstSchAusglG

Rz. 575 Der Pauschsatz für Betriebsausgaben nicht buchführungspflichtiger und nicht buchführender Betriebe beträgt im Zeitraum der Einschlagsbeschränkung 90 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes bzw. beim Verkauf des Holzes auf dem Stamm 65 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes. Die in § 51 EStDV genannte Grenze von 50 ha forstwirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.3 Betriebsbezogene Prüfung

Rz. 95 Die Abgrenzungsmerkmale "Anzahl der Vieheinheiten" und "Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche" gelten jeweils für den einzelnen Betrieb. Liegen mehrere Betriebe vor, kommt eine Zusammenrechnung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. der Vieheinheiten nicht in Betracht. Anders ist dies bei mehreren Betriebsteilen, die einen einheitlichen Betrieb ergeben. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.4 Anlaufverluste

Rz. 390 Anlaufverluste sind grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen.[1] Die Anlaufphase beträgt bei landwirtschaftlichen Betrieben etwa 7 bis 10 Jahre.[2] Bei forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sie sich nach den Umtriebszeiten der vorhandenen Baumarten und der Art des Betriebs mit der Folge, dass hier von wesentlich längeren Anlaufphasen auszugehen ist. Lässt die S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.5 Energiepflanzen

Rz. 541 Von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden zunehmend Energiepflanzen zur Biomasseerzeugung auf Kurzumtriebsplantagen angebaut. Diese dienen der Energieholzerzeugung oder der Holzerzeugung zur stofflichen Verwertung. Dienen die von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angepflanzten schnell wachsenden Gehölze der Energieerzeugung, handelt es sich um die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.2 Rücklage nach § 3 ForstSchAusglG

Rz. 566 Stpfl., die Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG beziehen und bei denen der nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können nach § 3 Abs. 1 ForstSchAusglG eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden. Entsprechendes gilt für natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermöge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.4 Jagd

Rz. 631 Das Jagdrecht (Rz. 180ff.) stellt ein gegenüber dem Grund und Boden selbstständiges nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Es gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Bei entgeltlichem Erwerb gilt § 5 Abs. 2 EStG. Bei der Anschaffung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die einen Eigenjagdbezirk bilden, is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.5 Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO

Rz. 480 Beim Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO – danach hat der überlebende Ehegatte eines verstorbenen Hofeigentümers das Recht, den Hof bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Hoferben zu verwalten und zu nutzen – sind dem überlebenden Ehegatten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus der laufenden Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1 Güterstand

10.2.1.1 Allgemeines Rz. 448 Maßgebend für die Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Ehegatten ist auch der Güterstand. Zu unterscheiden sind Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft. 10.2.1.2 Gütergemeinschaft Rz. 449 Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und bei denen sich ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Gesamtgut befi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1 Liebhaberei

9.1.1 Allgemeines Rz. 372 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Art ausübt.[1] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt Liebhaberei vor. Rz. 373 Ein Land- und Forstwirt erzielt nur dann Einkünfte aus Lan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7 Dienstleistungen

9.2.7.1 Allgemeines Rz. 412 Dienstleistung ist jede berufliche Tätigkeit, die aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig erbracht wird. Diese kann sich aus Dienst- oder Werkvertrag oder entgeltlicher Geschäftsbesorgung ergeben. Dienstleistungen können nur selbstständig ausgeübte Tätigkeiten des Land- und Forstwirts sein, die keine nichtselbstständige Arbeitsleistung i. S. d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5 Betriebsvermögen

11.5.1 Notwendiges Betriebsvermögen Rz. 525 Zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar und dauerhaft zu dienen bestimmt sind.[1] Notwendiges Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere der selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8 Energieerzeugung

9.2.8.1 Biogasanlagen Rz. 427 Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas oder die daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird. Der Absatz von Strom und Wärme führt unabhängig vom Umfang der verarbeiteten und selbst erze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5 Pachtverhältnisse

10.5.1 Allgemeines Rz. 481 Zivilrechtlich gelten für die Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben §§ 581ff. BGB . Im Einzelfall kann die Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsformen schwierig sein. Hat der Verpächter ein Mitspracherecht in wesentlichen Bereichen der Betriebsführung, können ein Gesellschaftsverhältnis und damit eine Mitunternehmerschaft vor...mehr