Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Hintergrund der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rn. 501 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der früheren gesetzlichen Regelung durfte der Betrag, um den die WK die Einnahmen überstiegen, nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder zum Ausgleich in andere Jahre übertragen werden (§ 22 Nr 3 S 3 EStG aF). Diese sehr restriktive gesetzliche Verlustabzugsbeschränkung wurde vom BVerfG wegen Verstoßes gegen Art 3 GG hinsichtlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige Bezüge in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit

Rn. 591 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bezüge, die nicht aufgrund der AbgeordnetenG geleistet werden, unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr 4 EStG. Insoweit sind die allgemeinen steuerlichen Regeln anwendbar (R 22.9 S 2 EStR 2012). Hierzu zählen beispielsweise Vergütungen, die Abgeordnete von den Fraktionen für die Wahrnehmung besonderer Funktionen erhalten (vgl § 52 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 6 EStG nF ist kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den BV-Mehrungen und Einnahmen nach § 3 Nr 40 EStG oder Vergütungen nach § 3 Nr 40a EStG erforderlich. Die un- oder teilentgeltliche Überlassung von WG an die Körperschaft muss durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (zu den Voraussetzungen der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bedeutung der Steueranmeldung

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Anders als bei der LSt ist nicht die (objektiv) einzubehaltende, sondern die tatsächlich einbehaltene KapSt anzumelden und abzuführen; s § 44 Abs 1 S 5 EStG und § 45a Abs 1 S 1 EStG; der Fall des Abzugs nach § 50a EStG ist nicht mehr voll vergleichbar, seitdem das JStG 2009 mit § 50a Abs 3 EStG nF den Ausnahmefall der Netto-Bemessungsgrundla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Zusätzliche Voraussetzungen für sog Rürup-Rentenverträge

Rn. 102 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für nachgelagert zu versteuernde Vorsorgeprodukte iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG (sog Rürup-Rentenverträge iRd sog Basisversorgung) ist darüber hinaus erforderlich, dass die Laufzeit der Versicherung nach dem 31.12.2004 beginnt und der Vertrag die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Disquotale Nutzungsüberlassung

Rn. 128 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anwendung des Teilabzugsverbots kann durch eine sog disquotale Nutzungsüberlassung überlagert werden. Im Fall der disquotalen Nutzungsüberlassung ist der Gesellschafter zu weniger als 100 % an der KapGes beteiligt, aber er überlässt ein WG, das zu 100 % in seinem Alleineigentum steht, dieser KapGes. Nach der Rspr des BFH können die Aufwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rn. 404 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die notwendige Abgrenzung der Tätigkeitseinkünfte gemäß § 22 Nr 3 EStG gegenüber den Einkünften aus Gewerbebetrieb ergibt sich daraus, dass hinsichtlich der Tätigkeitseinkünfte regelmäßig die für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmale der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und der Nachhaltigkeit der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 175 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 4 EStG hat klarstellenden Charakter, da Sanierungsaufwendungen ohnehin gemäß § 3c Abs 1 EStG VZ-übergreifend nicht abzugsfähig sind (Levedag in Schmidt, § 3c EStG Rz 24, 39. Aufl). Mit der Einführung des Abzugsverbots hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung des GrS (BFH v 28.11.2016, GrS 1/15, BFH/NV 2017, 498) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Werbungskosten

Rn. 221 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wie bei den übrigen Überschusseinkunftsarten richtet sich auch bei den wiederkehrenden Bezügen gemäß § 22 Nr 1 EStG der Abzug von Aufwand als WK nach § 9 EStG . Abziehbar sind danach Aufwendungen, die "zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung" von Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen vorgenommen werden. Sofern der StPfl keine höheren WK nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 402 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zur historischen Entwicklung der Besteuerung von Leistungseinkünften bis 1998 s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz E 13ff (Januar 2016). Mit dem SteuerentlastungsG v 24.03.1999 (StEntlG 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402) hat der Gesetzgeber in Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG v 30.09.1998 (BGBl I 1998, 3430) den Verlustausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anrechnung der KapSt

Rn. 29 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Auch für die KapSt nach §§ 43ff EStG gilt grds, dass die zu Grunde liegenden Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sein müssen und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Hat ein Steuerausländer aber beantragt, gemäß § 1 Abs 3 EStG im Tätigkeitsstaat fiktiv als unbeschränkt stpfl behandelt zu werden, kommt der Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist noch nicht abschließend geklärt. Rn. 151 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bei der Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 495 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden Einnahmen aus einmaligen Leistungen in späteren Jahren zurückgezahlt, sind diese Zahlungen ebenfalls unter Durchbrechung des Abflussprinzips iSd § 11 Abs 2 S 1 EStG bereits im Zuflussjahr wieder in Abzug zu bringen. Ggf ist die Veranlagung gemäß § 175 Abs 1 Nr 2 AO zu ändern (BFH BStBl II 1992, 1017). Rn. 496 Stand: EL 147 – ET: 11/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsgestaltende Wirkung von Antrag und Zustimmung

Rn. 314 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Antrag und Zustimmung iSd § 10 Abs 1a Nr 1 u 3 EStG wirken rechtsgestaltend. Erst durch die Antragstellung des Leistenden unter Zustimmung des Empfängers werden die Unterhalts-/Ausgleichsleistungen v privaten (vgl § 12 Nr 2 EStG) in den steuerlich relevanten Bereich überführt und ändern dadurch ihren Rechtscharakter. Einerseits werden sie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe der Leistung bei schädlicher Verwendung

Rn. 671 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Soweit Altersvorsorgevermögen vorzeitig voll oder teilweise ausgezahlt wird, wird der Auszahlungsbetrag zuerst mit den nicht geförderten Beträgen verrechnet, so dass insoweit keine schädliche Verwendung vorliegt. Es liegen jedoch iHd Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Einzahlungsbetrag Einkünfte nach § 22 Nr 5 S 2 Buchst c EStG vor. Gl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einnahmeerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Übertragung der Beteiligung

Rn. 145 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei unentgeltlicher Übertragung der Beteiligung an einer KapGes (Schenkung oder Erbfall) ist die Einnahmeerzielungsabsicht des Rechtsvorgängers dem Rechtsnachfolger zuzurechnen ( Pung in D/P/M, § 3 c EStG Rz 63, 84. EL; kritisch Förster, GmbHR 2010, 393 (397)). Nach der Rspr des BFH zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG tritt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 67 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 1 EStG gilt das Teilabzugsverbot unabhängig davon, in welchem VZ die BV-Mehrungen oder Einnahmen angefallen sind. Nach der alten Rspr des BFH war bei Finanzierungsaufwendungen ein zeitlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Gewinnausschüttungen und Aufwendungen erforderlich (zuletzt BFH v 14.07.2004, I R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Abgekürzte Leibrenten/Berufsunfähigkeitsrenten

Rn. 182 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird im Zusammenhang mit einer vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren ergänzend eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart und werden nach Eintritt des Versicherungsfalls ab dem Jahr 2005 Leibrenten wegen Berufsunfähigkeit gezahlt, sind die Rentenbezüge gemäß § 22 Nr 1 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilungsgebot

Rn. 46 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "soweit" in der Vorschrift des § 3c Abs 1 EStG bedeutet, dass BA/WK, die sowohl mit steuerfreien Einnahmen als auch mit stpfl Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, aufzuteilen sind (BFH v 14.11.1986, VI R 209/82, BStBl II 1989, 351; FG Köln v 11.12.2014, 10 K 2892/14, SteuK 2015, 256). Die Vorschrift de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderungsverzicht durch den Gesellschafter

Rn. 98 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verzichtet der Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber der KapGes, so liegt iHd nicht werthaltigen Teils eine Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG nF vor. Auf der anderen Seite schlägt die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht auf die darlehensnehmende KapGes durch. Im Ergebnis kann der Gesellschafter nur 60 % des Wertverlusts a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Gelegentliche Vermittlungen

Rn. 475 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als Beispiel steuerbarer sonstiger Leistungen iSd § 22 Nr 3 EStG sind im Gesetz ausdrücklich gelegentliche Vermittlungen genannt. Als Gegenstand derartiger Leistungen kommt die Vermittlung jeglicher Art von Geschäften in Betracht, zB die Vermittlung von Darlehen oder Versicherungen. Auch eine einmalige Vermittlungsleistung genügt diesen Anf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bei Werbungskosten

Rn. 491 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei einmaligen Einnahmen aus Leistungen wird in Anlehnung an die Rspr zum WK-Abzug bei privaten Veräußerungsgeschäften (vgl BFH BStBl 1991, 916) unter Durchbrechung des Abflussprinzips der Abzug von WK zeitraumübergreifend in dem Jahr zugelassen, in dem die Einnahmen zufließen. Die Durchbrechung des Abflussprinzips führt dazu, dass WK, die e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Darlehensgewährung durch nahestehende Personen

Rn. 95 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Im Gegensatz zur entsprechenden Vorschrift des § 8b Abs 3 S 5 KStG besteht keine Abzugsbeschränkung iRd § 3c Abs EStG für die Darlehensgewährung durch nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG (glA Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 91, 84. EL). In persönlicher Hinsicht dehnt § 8b Abs 3 S 5 KStG den Anwendungsbereich auf eine dem wesentlich beteilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 151 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 8 EStG nF (vor Einfügung der S 2–6 durch das ZollkodexAnpG: § 3c Abs 2 S 3; vor Einfügung des S 2 durch das JStG 2010: § 3c Abs 2 S 2 EStG) wurde durch das UnternehmenssteuerfortentwicklungsG (UntStFG) v 20.12.2001 eingefügt (BGBl I 2001, 3858).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Organschaft

Rn. 171 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für refinanzierte Kapitalbeteiligungen wird diskutiert, das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs 2 EStG durch Begründung einer Organschaft zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der erwerbenden PersGes zu vermeiden (§ 14 KStG). Erträge, welche die Organschaft über den Gewinnabführungsvertrag an den Organträger abführt, sind keine Dividenden na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 156 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Regelung des § 3c Abs 2 S 9 EStG iVm § 8b Abs 10 KStG soll missbräuchliche Gestaltungen bei der Wertpapierleihe verhindern und ordnet ein volles Abzugsverbot für bestimmte BA an. § 8b Abs 10 S 1 KStG nF soll den bei dem Entleiher möglicherweise entstehenden Steuervorteil dadurch beseitigen, dass die für die Überlassung von Anteilen gele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Teil-/Unentgeltliche Nutzungsüberlassung mit Besserungsabrede

Rn. 127 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In der Krise der KapGes kann der Gesellschafter für die Nutzungsüberlassung des WG auf ein (Teil-)Entgelt verzichten. In diesem Fall kommt die Gestaltungsmöglichkeit in Betracht, den Verzicht auf die Miete/Pacht mit einer Besserungsabrede zu verbinden. Während der teil-/unentgeltlichen Nutzungsüberlassung ist das Teilabzugsverbot des § 3c Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rn. 506 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch das JStG 2007 (BGBl I 2006, 2878) wurde mit Wirkung ab 01.01.2007 in § 22 Nr 3 S 4 EStG ein Hs 2 eingefügt, wonach § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass die am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustvorträge jeweils gesondert festzustellen sind. Der Gesetzgeber hatte damit im Interesse einer reibungslosen Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung zu § 3c Abs 2 EStG aF konnten BV-Minderungen aufgrund eines Forderungsverzichts oder einer Teilwertabschreibung auf nicht fremdüblich ausgestaltete Darlehen lediglich zu 60 % geltend gemacht werden, da ein "wirtschaftlicher Zusammenhang" mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen angenommen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Restriktive Auslegung

Rn. 420 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Trotz der weiten tatbestandlichen Fassung des § 22 Nr 3 S 1 EStG soll die Vorschrift keinen General- oder Auffangtatbestand eröffnen, der jede denkbare Vermögensmehrung als stpfl Einnahme erfasst. Dies erfordert eine restriktive Auslegung (BVerfG v 30.09.1998, BGBl I 1998, 3430; Becker, StuW 1936 I, Sp 1669 ff; Keuk, DB 1972, 1130). Aus der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Unentgeltliche Zeitrenten

Rn. 74 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden die Zeitrenten unentgeltlich geleistet, liegen zumeist die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG vor (s Rn 47ff). In einem solchen Fall sind die Renten nicht steuerbar. Liegen diese Voraussetzungen ausnahmsweise nicht vor, greift der Grundtatbestand des § 22 Nr 1 S 1 EStG, so dass die Renten als sonstige wiederkehrende Bezüge in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff der Rente/Leibrente

Rn. 57 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff der Renten ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht definiert. In Anlehnung an die zivilrechtliche Rspr des RG und des BGH hatte die steuerrechtliche Rspr früher eine Leibrente (vgl § 759 BGB) als "ein einheitliches nutzbares Recht (Rentenstammrecht), das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist, und dess...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1 EStG regelt die Besteuerung sog wiederkehrender Bezüge. Insb wird die Besteuerung von Leibrenten, unterteilt in die nachgelagerte Besteuerung der sog Basisversorgung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit einem bestimmten Besteuerungsteil (s Rn 90ff) und die Besteuerung der übrigen Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 553 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 4 S 1 EStG erfasst Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge, die Bundestagsabgeordneten aufgrund des AbgG (s Rn 561, 565ff), Europaabgeordneten aufgrund des EuropaabgeordnetenG (EuAbgG, s Rn 562, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einnahmeerzielungsabsicht

Rn. 138 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der gesetzlichen Neuregelung kommt es ab dem VZ 2011 nicht mehr darauf an, ob eine einnahmelose Beteiligung vorliegt, da bereits eine Einnahmeerzielungsabsicht ausreichend ist. Das Teilabzugsverbot kommt nach der neuen Rechtslage zur Anwendung, wenn lediglich die Absicht besteht, Einnahmen iSd § 3 Nr 40 EStG oder Vergütungen iSd § 3 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nicht steuerbare Veräußerungen

Rn. 431 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter Veräußerung ist eine Verfügung über einen Vermögensgegenstand zu verstehen, die das Ergebnis eines obligatorischen Geschäfts darstellt und unmittelbar darauf gerichtet ist, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BFH BFH/NV 2008, 2001; BStBl II 2003, 752 zu § 23 Abs 1 S 1 Nr 1b EStG 1994)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rangrücktritt

Rn. 101 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob bei einem Rangrücktritt eine Wertminderung des Darlehens vorliegt mit der Folge, dass beim Gesellschafter § 3c Abs 2 S 2 EStG anzuwenden ist. Der BFH hat entschieden, dass bei einem Rangrücktritt das Passivierungsverbot nach § 5 Abs 2a EStG zur Anwendung kommt, wenn die Tilgung der Verbindlichkeit nicht aus dem sonstigen frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 152 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 8 EStG nF wurde mit dem UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, vormals § 3c Abs 2 S 2 EStG aF) zu Verhinderungen von missbräuchlichen Gestaltungen bei abführungsbedingten Teilwertabschreibungen auf eine Organbeteiligung eingefügt. Nach dem damaligen Organschaftsmodell konnte die Aufdeckung stiller Reserven ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 300 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen SA-Abzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sonstige Einkünfte unterwor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 135 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Rspr des BFH wird für Zeiträume bis einschließlich VZ 2010 angewendet, da die FinVerw ihren Nichtanwendungserlass v 15.02.2010 im Hinblick auf die Neuregelung des § 3c Abs 2 EStG aufgehoben hat (BMF v 28.06.2010, BStBl I 2010, 599). Verluste aus einnahmelosen Beteiligungen, die noch bis 2010 angefallen sind, können daher in vollem Umfan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG setzt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dh, die Einnahmen und die Aufwendungen müssen durch dasselbe Ereignis veranlasst sein (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 581). Zwischen den Ausgaben und den Einnahmen muss kein finaler Zusammenhang bestehen (st Rspr BFH v 16.02.1995...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veranlassung durch steuerfreie Einnahmen

Rn. 49 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen unterliegen grds dem Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG. Fallen sowohl steuerfreie als auch stpfl Einnahmen an und kann keine konkrete Zuordnung vorgenommen werden – zB bei Überschreitung des Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr 26 EStG (wobei es hier häufig an der erforderlichen Einkünfteerz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steuerfreiheit des Wertaufholungsgewinns

Rn. 109 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 3c Abs 2 S 5 EStG nF ist ein späterer Wertaufholungsgewinn auf die Forderung steuerfrei, soweit die vorangegangene Gewinnminderung aufgrund des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht geltend gemacht werden konnte. Es ist folgerichtig, dass bei einer vorangegangenen Teilwertabschreibung, die steuerlich zu 40 % unbeachtlich war, eine nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Unfallrenten

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß § 3 Nr 1 Buchst a EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (BFH BStBl III 1959, 462). Private Unfallrenten dagegen beruhen regelmäßig auf einem Versicherungsvertrag. Sie fallen deshalb nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzunehmen, soweit die Leistungen auf bis zum 31.12.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anrechnung der LSt

Rn. 25 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der LSt-Abzug und die ESt-Veranlagung sind voneinander unabhängige Verfahren. Das LSt-Verfahren hat die Aufgabe, den LSt-Anspruch durch Abzug vom Arbeitslohn durchzusetzen. Die Veranlagung dient dazu, die gemäß § 36 Abs 1 EStG mit Ablauf des VZ entstehende ESt zu ermitteln und festzusetzen. § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verknüpft beide Verfahren mite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gegenleistung veranlasst durch erwerbsgerichtetes Verhalten

Rn. 421 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Leistung iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG setzt einen auf Einkommensmehrung gerichteten Leistungsaustausch voraus, der Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann. Nicht notwendig ist, dass ein derartiger Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde (BFH BStBl II 1973, 727). Entgegen früherer Rspr ist nicht mehr erforderlich, dass die Leistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr