Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 17 Die Wirksamkeit der Vertragsänderung (in den Fällen des I 1 Nr 1 nur bei Zumutbarkeit für Unternehmer, s Rn 9) umschreibt das Gesetz damit, dass der Unternehmer seiner hiernach geänderten Verpflichtung nachkommen muss (II 2). Die Vergütung ändert sich in diesen Fällen nach § 650c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 161. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v 12.08.2008, BGBl I 2008, 1672

Rn. 181 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Bundesrat hat am 04.07.2008 dem MoRaKG zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 30.06.2008 gebilligt. Kern des MoRaKG ist das in Art 1 enthaltene Gesetz zur Förderung v Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG). Weitere Art enthalten Änderungen des UBBG, EStG, KStG, GewStG u FinanzdienstleistungsaufsichtsG. Insb wird die die Wagnisbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Private Equity-Gesellschaft

Rn. 1114 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Im Bereich des größeren Mittelstandes werden von Private Equity-Gesellschaften und anderen außerbörslich agierenden Finanzinstituten zunehmend Finanzierungsmodelle angeboten, die sich im Grenzbereich zwischen EK u FK bewegen und mit dem wohlklingenden Epitheton "mezzanin" gekennzeichnet werden (Mezzanine = Zwischengeschoss zwischen zwei Hau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erbschaftsbesitzer zur Erbschaft gehörende Sachen herauszugeben, so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Erben auf Schadensersatz wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grund eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften, die für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164; 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art. 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art. 19 ROM III 1 EuGüVO Art. 62 EuGüVO 1 ROM III Art. 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art. 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden. (2) 1Die Vorschriften über die Verpflichtung z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bestellung der Vorstandsmitglieder.

Rn 1 Sie obliegt der Mitgliederversammlung. Die Satzung kann nach § 40 aber Abweichendes bestimmen, insbes ein Selbstergänzungsrecht des Vorstands (Kooptation, Hamm NZG 08, 473, 475) oder die Bestellung durch ein anderes Vereinsorgan (zB Kuratorium), wobei das Bestellungsverfahren diesem Organ überlassen werden kann (Brandbg NZG 22, 1070), oder Dritte. Allerdings darf sich d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Gewinnermittlung

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Überschuss (Gewinn) ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zu ermitteln. Gegenüberzustellen sind alle Betriebseinnahmen und -ausgaben aus dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Sport" (Bedingungen, die § 67a AO,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungen.

Rn 9 Die Nutzungen verbleiben ab Rechtserwerb dem Gewinnenden ebenso wie eventuelle spätere Wertsteigerungen (BGH NJW 61, 452 [BGH 30.11.1960 - V ZR 131/59]). Der Verlierende kann nicht die Nutzungen bis zur Zahlung der Vergütung beanspruchen (BGH LM Nr 13); § 818 I wird durch I ausgeschlossen. S. aber auch BGHZ 35, 356 = NJW 61, 2205. Ein Nutzungsersatz nach §§ 987 ff ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Steuerrechtliche Praxishinweise.

Rn 27 (i) Bei einer Bürgschaftsgewährung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person ist sicherzustellen, dass eine eventuelle Vergütung dem Drittvergleich standhält. Sonst besteht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung iSv § 8 III 2 KStG . (ii) Die Zahlung auf die Inanspruchnahme aus einer Gesellschafterbürgschaft stellt nur in Höhe des werthaltigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angebot über Vergütungsänderung (Abs 1 S 2).

Rn 3 Eine konkrete Pflicht benennt I 2: Der Unternehmer ist als Reaktion auf ein zulässiges Änderungsbegehren des Bestellers (also bei einer Änderung nach I 1 Nr 1 nur, wenn sie ihm zumutbar ist, s Rn 9) verpflichtet, ein Angebot über die mit der Änderung verbundene Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen (I 2). Dies wird unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) geschehen müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verwalters.

Rn 5 Das Rechtsverhältnis zwischen den Ehegatten bestimmt sich bei Überlassung der Vermögensverwaltung nach Auftragsrecht, wenn eine Vergütung nicht geschuldet wird (BGHZ 31, 204). Bei Vergütungspflicht ist die Vermögensverwaltung entgeltliche Geschäftsbesorgung iS § 675, auf die gleichfalls Auftragsrecht Anwendung findet. Deshalb trifft den verwaltenden Ehegatten die Rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Aktive RAP u Darlehen

Rn. 803a Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Eine weitere Konkurrenz des Bilanzansatzes zwischen aktiver Rechnungsabgrenzung und anderen Posten kann sich nach Maßgabe des BFH v 21.05.2015 IV R 25/12, BStBl II 2015, 772 ergeben. Der Streitfall handelte um ein Steueroptimierungsmodell, bei dem Ausgaben jetzt und Einnahmen viel später mit entsprechendem Zinseffekt das Gestaltungsziel da...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / [Ohne Titel]

"Wenn man vom Rathaus kommt, ist man immer klüger", so lautet ein altes Sprichwort. Gebührenrechtlich kann man es dahin abwandeln: "Wenn das Verfahren beendet ist, hat der Mandant meist kein großes Interesse mehr, die anwaltliche Vergütung zu zahlen". Das gilt zumindest dann, wenn der (zivilrechtliche) Rechtsstreit verloren ist oder der Mandant im Strafverfahren verurteilt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dienstleistungen.

Rn 3 I lässt ausdrücklich den Beitrag durch Dienstleistung zu. Praktisch wichtigster Fall dieser Form der Beitragsleistung ist die Übernahme der Geschäftsführung der Gesellschaft. Eines Dienstvertrages nach § 611 bedarf es nicht, insb, da die Dienstleistung regelmäßig nicht in abhängiger, sondern in leitender Position erbracht werden wird. Aus dem Dienstvertragsrecht ist dah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerliche Folgen, die sich aus dem bezahlten Sport ergeben

Tz. 62 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen aus dem bezahlten Sport sind entweder dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen. Es wird u. U. beim Vorliegen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Steuerpflicht ausgelöst. Werden die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug, Verzinsung und Nutzungen.

Rn 4 Die nach § 379 begründete Einrede schließt bereits nach allgemeinen Grundsätzen den Verzugseintritt aus (vgl BGHZ 104, 6, 11). In Übereinstimmung hiermit ordnet § 379 II den Ausschluss einer Verzinsungspflicht sowie der Pflicht zur Vergütung eines Nutzungsersatzes an. Allerdings stehen dem Gläubiger im Hinblick auf die Rückwirkung einer späteren Erfüllungswirkung nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Kündigungsschutzklage.

Rn 101 Gem § 4 S 1 KSchG muss der ArbN innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (zu mehreren Kündigungen: BAG NZA 15, 635 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 163/14]) Kündigungsschutzklage erheben, wenn er geltend machen will, dass die Kündigung des AG (nicht: Eigenkündigung des ArbN, BAG NZA 17, 1524 [BAG 21.09.2017 - 2 AZR 57/17]) unwirksam ist. Hat er die Fri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Führung der gesetzlichen Amtsvormundschaft.

Rn 3 Da die Amtsvormundschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen von Gesetzes wegen eintritt, bedarf es einer Bestellung des Jugendamtes nicht. Das FamG stellt über den Eintritt der Amtsvormundschaft eine Bescheinigung aus, § 168b II FamFG, die nur deklaratorische Bedeutung hat. Hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben auf Mitarbeiter, zu Freistellungen, zur Geltendmachung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 18 Den Vertragsparteien steht es frei, die Abrechnung des gekündigten Vertrages durch Individualvereinbarungen anderweitig zu gestalten. In der Praxis wird davon oft in der Weise Gebrauch gemacht, dass Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen pauschal abgerechnet werden sollen. Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Vertragsparteien vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Preis(neben)abreden.

Rn 36 Aus dem oben Gesagten folgt, dass Abreden über den Preis, also die für vertraglich vereinbarte Hauptleistungen zu zahlende Vergütung, mangels gesetzlicher Fixierung nicht kontrollfähig sind (BGH NJW 22, 2614 Rz 41; WM 15, 637; 02, 70; NJW 00, 577 (Zinsen); ZIP 20, 1352 (Bereitstellungsprovision); BGHZ 116, 119 (Werklohnabrede); Nobbe WM 08, 185). Hierzu zählen auch Kla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2223 BGB – Vermächtnisvollstrecker.

Gesetzestext Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernennen, dass dieser für die Ausführung der einem Vermächtnisnehmer auferlegten Beschwerungen sorgt. Rn 1 Nach §§ 2197, 2203 umfasst die Einsetzung des Testamentsvollstreckers und dessen Tätigkeit auch die Ausführung von Vermächtnissen. Darüber hinaus kann der Testamenentsvollstrecker mit der Da...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 2. Zeitpunkt des Vorschussverlangens

Der Rechtsanwalt kann den Zeitpunkt bestimmen, zu dem er einen Vorschuss fordert. Er kann ihn zu Beginn, aber auch erst im Laufe des Mandats beanspruchen. Hat der Rechtsanwalt zu Beginn des Mandats noch von der Erhebung des Vorschusses abgesehen, können veränderte Umstände dazu führen, dass er später dann doch einen Vorschuss fordert. Das ist allerdings nicht mehr möglich, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der Abnahme.

Rn 6 Mit der Abnahme endet das Erfüllungsstadium und der Besteller ist fortan auf die Mängelrechte des § 634 verwiesen (s iE § 633 Rn 5 ff). Es treten der Gefahrübergang (§§ 644, 645) und die Fälligkeit der Vergütung (§ 641) nebst Verzinsungspflicht (§ 641 IV) ein; die Verjährung beginnt zu laufen. Die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks trägt bis zur Abnahme der Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Verlust von Vergütungsansprüchen.

Rn 78 Der Vergütungsanspruch (und Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EFZG, BAG NJW 18, 3472 sowie der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615, BAG NZA 22, 1465) ist in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns unabdingbar. Ausschlussfristen und Abgeltungsklauseln sind insoweit (oder insgesamt, wenn Ausschlussfrist MiLo nicht ausdrücklich ausnimmt, BAG NZA 18, 1619,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwirksamkeit von Nebenentgelten (S 1).

Rn 2 1 gilt über den Wortlaut hinaus auch für die Vermittlung von Finanzierungshilfen u Teilzahlungsgeschäften. Nebenentgelt ist ohne Rücksicht auf die Bezeichnung jede über § 655c hinausgehende erfolgsunabhängige Vergütung, etwa in Form von Bearbeitungs- u Reservierungsgebühren, Auslagenpauschalen, interne Wertermittlungsgebühr (BGH NJW-RR 12, 1073 [BGH 10.05.2012 - III ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Aufhebung und Abwicklung.

Rn 44 Die Nachlasspflegschaft endet durch einen Aufhebungsbeschluss des Nachlassgerichts, wenn der Anordnungsgrund weggefallen ist (Köln ZEV 97, 508; BGH ZEV 17, 513 [BGH 05.07.2017 - IV ZB 6/17]) gem §§ 1887, 1812, 1886 II dh, sobald die Erben ermittelt sind, sie die Erbschaft angenommen haben bzw der Erbschein erteilt ist. Der Nachlassrichter haftet den Erben für eine vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnung des Ersatzes.

Rn 4 Grds steht dem Besitzer ein Anspruch auf vollen Ersatz der notwendigen Verwendungen zu. Allerdings ist die Berechnung der Höhe des Ersatzes nur in den Fällen unproblematisch durchzuführen, in denen zB über Rechnungsbelege Dritter der Nachweis der Verwendungsauslagen geführt werden kann. Geht es um zB die eigene Arbeitskraft, so kommt in entspr Anwendung des § 632 die üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbfallschulden.

Rn 9 Erbfallschulden sind solche, die den Erben als solchen treffen (BGH NJW 13, 933) also anlässlich des Erbfalls in der Person des Erben entstehen. Hierzu gehören insb: Pflichtteils- und -ergänzungsansprüche (BGHZ 80, 206); Vermächtnisansprüche aus gewillkürtem und gesetzlichem Vermächtnis (Voraus nach § 1932; Dreißigster nach § 1969), Vorausvermächtnis nach § 2150 (RGZ 93...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für einen Vertrag, nach dem es ein Unternehmer unternimmt, einem Verbrauchermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einheitspreisvertrag.

Rn 8 Beim gekündigten Einheitspreisvertrag folgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Wesentlichen den Grundsätzen, die auch für den vollendeten Vertrag zu gelten haben. Vergütungspflichtig sind die erbrachten Massen und Mengen, die den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuzuordnen und mit den hierfür vereinbarten Einheitspreisen zu multiplizieren sind. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG § 13 LPartG – Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben.

Gesetzestext (1) 1Leben die Lebenspartner getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Lebenspartner herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Lebenspartner zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Bill...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 34 Vertragliche Hauptleistungspflichten des Bestellers sind die Entrichtung der (vereinbarten) Vergütung (§ 631 I, 632; vgl auch: § 632 Rn 4 ff) und die Abnahme des Werkes (§ 640). Daneben hat der Unternehmer zur Absicherung seines Vorleistungsrisikos unter den in §§ 648, 648a genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Gestellung von Sicherheiten (Sicherungshypothek und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung zu anderen Leistungen.

Rn 2 Nicht unter § 1360b fallen Leistungen, die keine Unterhaltsleistungen darstellen, etwa Aufwendungen zur Vermögensbildung. Haften Ehegatten als Gesamtschuldner, ohne dass die zu tilgende Schuld der Deckung des Familienunterhalts dient, greift § 1360b nicht. Grds besteht im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten eine Ausgleichspflicht, nach der jeder Ehegatte die Hälfte d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechnung.

Rn 5 Für den Umfang des Wertersatzanspruchs bleibt außer Betracht, ob die Leistungen des Unternehmers zu einem konkreten Wertzuwachs auf Seiten des Verbrauchers geführt haben. Entscheidend ist allein, welche Leistungen zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbracht wurden. Für die Berechnung des Wertersatzes ist nach S 2 die vereinbarte Vergütung maßgeblich, der objektive Wert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Alle sonstigen Kosten des Darlehens (Art 247 § 3 I Nr 10 EGBGB).

Rn 21 Zu informieren ist ferner über alle Kosten, die der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag – vor bzw bei Abschluss u während seiner Durchführung – zu tragen hat; ferner ist anzugeben, unter welchen Bedingungen die Kosten angepasst werden können. Anzugeben ist dabei auch eine vom Darlehensnehmer an den Darlehensvermittler zu entrichtende Courtage (Brandbg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Sukzessivlieferungsverträge

Rn. 422 Stand: EL 80 – ET: Abgrenzung: Sukzessivlieferungsverträge sind einheitliche Kaufverträge, in dessen Rahmen einzelne Teillieferungen in Raten (sukzessive) ggf nach Bedarf und auf Abruf erfolgen sollen (vgl BGH vom 06.02.1985, II ZR 38/84, NJW 1986, 124). Beim Ratenlieferungsvertrag ist die zu liefernde Gesamtleistungsmenge a priori bestimmt, bei Dauerlieferungsverträg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 655e I 1; zur praktischen Bedeutung MüKo/Weber Rz 14 f, 28) Vorschrift, deren Anwendungsbereich sich mit dem zum 21.3.16 geänderten § 655a deckt (Erman/Nietsch Rz 1), verschärft zum Schutz des Verbrauchers die Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch des Maklers für die Darlehensvermittlung (1) bzw bei Umschuldungsdarlehen (2). Der Vermittler kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rücktritt und Minderung (Abs 4, 5).

Rn 12 Aufgrund der Gestaltungswirkung von Rücktritt und Minderung sind I–III insoweit nicht anwendbar. Dementspr verweist I nur auf § 634 Nr 1, 2 und 4. Dann könnte der Besteller auch noch nach Eintritt der Verjährung der übrigen Mängelrechte zurücktreten oder mindern. Dem wirkt IV entgegen, wonach der Rücktritt im Zusammenspiel mit § 218 ausgeschlossen ist, wenn sich der Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Rn 10 Kann das Bestehen eines Arbeitsvertrages nicht festgestellt werden, kann uU ein familienrechtlicher Vertrag sui generis Grundlage der Mitarbeit gewesen sein, dessen Geschäftsgrundlage nach dem Scheitern der Ehe entfallen ist. Bei Gütertrennung bejaht die Rspr Ausgleichsansprüche bei erheblichen, unterhaltsrechtlich nicht geschuldeten und über das Übliche klar hinausgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betreuten einen pauschalen Geldbetrag verlangen (Aufwandspauschale). Dieser entspricht für ein Jahr dem 17 fachen dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit (§ 22 des Justiz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbindlichkeiten zum Zwecke der Erfüllung (§ 656 II).

Rn 9 Eine Rückforderung der Vorausleistung ist gesetzlich ausgeschlossen. Genannt wird beispielhaft das Schuldanerkenntnis. Auch wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Vergütung vereinbart wird, erfasst die Regelung des II diese mit der Folge, dass der Vergleich nicht vollstreckt werden darf (AG Ddorf NJW-RR 01, 913 [AG Frankfurt am Main 05.09.2000 - 31 C 536/00 - 74]). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zahlungen von Start- und Preisgeldern

Tz. 151 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden bei sportlichen Veranstaltungen unter Einsatz von vereinseigenen bzw. vereinsfremden Sportlern Start- oder Preisgelder gezahlt, gehören diese zu den Vergütungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b). Derartige Zahlungen haben für die sportlichen Veranstaltungen steuerpflichtigen Charakter, wenn sie über eine pauschale Aufwandsentschädi...mehr