Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Erbrecht der lokalen Gemeinde

Rz. 86 Seit dem 1.7.2023 erbt die inländische Liegenschaft des (mangels sonstigen Erben verstorbenen) Erblassers die lokale Gemeinde (lokale Selbstverwaltung) in dessen Bezirk die Liegenschaft belegen ist. Das gesetzliche Erbrecht der Gemeinde erstreckt sich auch auf die zum Eigentum des Erblassers gehörenden beweglichen Sachen, die in der betroffenen Liegenschaft aufzufinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / I. Gesetzliches Erbrecht

1. Verwandtenerbrecht Rz. 6 Das Erbrecht ist im Erbgesetzbuch vom 14.3.1962 (im Folgenden: ErbG), zuletzt mit Wirkung zum 31.12.2021 geändert, geregelt.[6] Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind vorverstorben, so treten dessen Abkömmlinge in die Erbfolge ein (Art. 2 ErbG). Nichteheliche Kinder und Ad...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / II. Gesetzliches Erbrecht

1. Grundsatz der Universalsukzession a) Allgemeines Rz. 48 Nach dem in Art. 724 Abs. 1 C.C. zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Universalsukzession umfasst der Nachlass im Prinzip[61] das gesamte Vermögen und alle Ansprüche und Rechte des Verstorbenen ohne Rücksicht auf Art oder Herkunft der Gegenstände. Umgekehrt haben gesetzliche Erben, Universal- und Erbteilsvermächtnisneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten

a) Einführung Rz. 36 Im belgischen Erbrecht kann man Verwandte des Erblassers als gesetzliche Erben in vier Klassen einteilen,[66] Art. 4.10 ZGB: Gesetzliche Erben der ersten Klasse sind die Abkömmlinge des Erblassers, die zweite Klasse wird von den Eltern und Geschwistern des Erblassers gebildet (privilegierte Aszendenten und Seitenverwandte), gefolgt von der dritten Klasse,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 7. Erbrecht des Staates

Rz. 65 Mangels anderer Erben erwirbt die Erbschaft der Staat, Art. 768 Cciv. Er bedarf der Besitzeinweisung (envoi en possession), Art. 770 Cciv.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / IV. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten mit Kindern

1. Die gesetzliche Verteilung Rz. 88 Das niederländische Erbrecht beinhaltet eine gesetzliche Überlebendenregelung für verheiratete Personen mit Kindern. Wenn ein verheirateter Erblasser stirbt, werden der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben. Der überlebende Ehegatte wird vom Gesetz jedoch weitgehend bevorzugt, weil er das alleinige Eigentum der Güter des Nachlasses erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 2. Erbrecht der Verwandten

a) Erbberechtigte Personen Rz. 32 Das Verwandtenerbrecht basiert im irischen Recht auf dem Parentelsystem, bei entfernteren Verwandten auf dem Gradualsystem.[47] Maßgeblich ist die Situation zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.[48] Rz. 33 In erster Linie erben im irischen Erbrecht die Abkömmlinge des Erblassers. Ist kein überlebender Ehegatte (vgl. Rdn 41 ff.) oder eingetra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 3. Erbrecht des Ehegatten

a) Erbberechtigung und Erbquote Rz. 41 Im irischen Recht erhält der überlebende Ehegatte – anders als in vielen anderen Common-Law-Rechtsordnungen – eine feste Erbquote. Die Höhe seiner Beteiligung hängt davon ab, ob er mit Nachkommen oder sonstigen Verwandten zusammentrifft. Neben Abkömmlingen erhält der überlebende Ehegatte eine Erbquote von zwei Dritteln. Das verbliebene D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen [1] / 3. Erbrecht des Ehegatten

a) Umfang des Erbrechts Rz. 20 Die Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten beruht vor allem auf den gesetzlichen Regelungen des ADL über das gesetzliche Erbrecht, das Mindesterbe des Ehegatten, das Recht, den Nachlass ungeteilt zu übernehmen (uskifte) – womit weder eine güter-, noch eine erbrechtliche Auseinandersetzung stattfindet – sowie das testamentarische Erbrecht. Wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 4. Gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten

a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 50 Der überlebende Ehegatte (conjoint survivant) ist erbberechtigt, soweit die Ehe zwischen ihm und dem Erblasser nicht geschieden ist und kein rechtskräftiges Urteil auf Trennung von Tisch und Bett vorliegt, Art. 767 Cciv. Rz. 51 Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung. Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten keine Kind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Fälle, in denen das Erbrecht des gleichgeschlechtlichen Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners trotz Anerkennung scheitern kann

Rz. 33 Wegen der unvollständigen internationalen Verbreitung und der großen Unterschiede bei der gesetzlichen Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben sich in internationalen Fällen für die Beteiligten erhebliche Risiken: Rz. 34mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / B. Materielles Erbrecht

Rz. 5 Das materielle Erbrecht und das Nachlassverfahren sind hauptsächlich im Erbgesetz[8] (im Weiteren: ErbG) geregelt. I. Gesetzliche Erbfolge Rz. 6 Die gesetzliche Erbfolge[9] tritt ein, wenn:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / g) Abgrenzung zwischen Sachenrecht und Erbrecht

aa) Einleitung Rz. 26 Auch in Frankreich war die Sorge groß, dass es durch die EuErbVO zu einer Aushöhlung des ausdifferenzierten Systems öffentlicher Register, insbesondere des Grundbuchsystems, kommen könnte.[26] Die im endgültigen Verordnungstext enthaltenen Ergänzungen in diesem Bereich erfolgten nicht zuletzt auch auf Betreiben Frankreichs. Begrüßt wurde daher in Frankre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / II. Die EuErbVO und das niederländische "Ausführungsgesetz Verordnung Erbrecht"

1. Allgemeines Rz. 5 Seit dem 17.8.2015 gilt die EuErbVO in den Niederlanden. Die Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten der EU[5] und demzufolge auch für die Niederlande. Zur Vorbereitung der EuErbVO haben die Niederlande ein Ausführungsgesetz angenommen, und zwar das "Wet van 5 november 2014 tot uitvoering van de Verordening (EU) nr. 650/2012 van het Europees Parlement en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 6. Erbrecht des außerehelichen Kindes

Rz. 84 Ist ein Kindesverhältnis[131] gegeben, unterscheidet sich die erbrechtliche Stellung des außerehelichen Kindes nicht von derjenigen eines ehelich geborenen. Es liegt ein volles und gegenseitiges Erbrecht vor.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / C. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliche Erbfolge 1. Voraussetzungen Rz. 13 Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, sofernmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / B. Materielles Erbrecht

I. Prägende Merkmale des englischen Erbrechts Rz. 38 Das englische Erbrecht wird, wie erwähnt (siehe Rdn 21 ff.), geprägt von der gesonderten Nachlassabwicklung durch einen administrator oder executor. Da dieser zunächst Inhaber des gesamten Nachlasses wird, ist England die Unterscheidung der Civil-Law-Länder zwischen Erben und Vermächtnisnehmern fremd. Alle beneficiaries hab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / B. Rechtsanwendung im internationalen Erbrecht

I. Belegenheitsrecht für Immobilien Rz. 9 Zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland gilt Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages mit der UdSSR vom 25.4.1958[3] aufgrund der Zustimmung zur Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus[4] fort. Danach findet das Recht der belegenen Sache in Bez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / C. Materielles Erbrecht

I. Einleitung Rz. 95 Nach spanischem Rechtsverständnis handelt es sich bei den erbrechtlichen Bestimmungen um eine der "verschiedenen Arten, das Eigentum zu erwerben" – so der Titel des 3. Buches des Código Civil (Art. 609–1087 CC). Anders als nach deutschem Recht wird nach der Systematik des CC vorrangig auf den testamentarisch geäußerten Willen des Erblassers (Art. 658 CC) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 105 Der überlebende Ehegatte hat nach dem gemeinspanischen Recht des Código Civil grundsätzlich eine erbrechtlich recht schwache Position (siehe Rdn 11 f.).[174] Er ist zwar gem. Art. 807 Nr. 3 CC auch Noterbe (heredero forzoso), haftet aber nicht für Nachlassverbindlichkeiten.[175] In dem häufigen Fall aber, dass Abkömmlinge oder Aszendenten (Voreltern) vorhanden sind, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / c) Verzicht auf das zukünftige Erbrecht

Rz. 20 Vor dem Inkrafttreten des ErbVG regelte Art. 51 CDCIB a.F. den Erbverzichtsvertrag (sog. definición) und die Frage, wer erbt, wenn der in Betracht kommende gesetzliche Erbe auf die Erbschaft zu Lebzeiten gegenüber dem Erblasser verzichtet hat. Nach gemeinspanischem Recht sind zu Lebzeiten des Erblassers sowohl der Verzicht (renuncia) auf das Noterbrecht (Art. 816 CC) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Das gesetzliche Erbrecht des Adoptivkindes

Rz. 66 Bei offenen Adoptionen bleiben die leiblichen Eltern des Kindes bekannt. Die allgemeine Rechtsfolge der Adoption ist, dass das Adoptivkind in die Rechtsstellung des leiblichen Kindes des Adoptierenden tritt;[66] eine Verwandtschaftsbeziehung entsteht auch zwischen dem Adoptivkind und den leiblichen Verwandten des Adoptierenden. Rz. 67 Im Erbrecht hat dies zur Folge, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / C. Die Gesetzesumgehung im internationalen Erbrecht

Rz. 28 Beispiel: Der ursprünglich französische, bei seinem Tode US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [61] bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Das isländische internationale Privatrecht ist nicht kodifiziert; es entspricht im Wesentlichen dem dänischen IPR.[1] Das Erbstatut bestimmt sich gewohnheitsrechtlich nach dem Domizil, also dem letzten dauerhaften Wohnsitz des Erblassers. Wie im dänischen Recht auch, wird wohl aus isländischer Sicht das ausländische Kollisionsrecht nicht angewendet, so dass es nicht zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Erbrecht aufgrund nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 53 In einer zunehmenden Anzahl von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Neuseeland, Australien und Slowenien, entsteht ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht schon aufgrund einer formlos begründeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, soweit diese durch eine bestimmte Mindestdauer, die Geburt gemeinschaftlicher Kinder oder andere Faktoren eine bestimmte Stabilität erreicht ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / 2. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 10 Neben Abkömmlingen erbt der Ehegatte ein Drittel. Durch Änderung des Ehegesetzes wurde im Jahr 2010 die Ehe geschlechtsneutral ausgestaltet. Die Regelungen über die Ehe erstrecken sich seither auch auf alte registrierte Partnerschaften.[7] Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, erhält der Ehegatte die gesamte Erbschaft (Art. 3 Abs. 1 ErbG). Rz. 11 Erbt der überle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / b) Das gesetzliche Erbrecht des Adoptierenden nach dem Adoptivkind

Rz. 68 Nach dem Adoptivkind erben[69] nach den (allgemeinen) Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge. Der Adoptierende bzw. dessen Verwandte sind jedoch nur dann erbberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 3. Erbrecht – Adoptionsrecht

Rz. 23 Nach Art. 23 grZGB unterliegen die materiellen Voraussetzungen für die Adoption dem Recht des Staates, dem der Annehmende und das angenommene Kind angehören (beide leges patriae werden trennend berücksichtigt). Rz. 24 Die Rechtsverhältnisse zwischen dem annehmenden Elternteil oder den annehmenden Eltern und dem angenommenen Kind unterliegenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / 5. Das Erbrecht des Fiskus

Rz. 65 Mit den Erben der dritten Klasse endet das Erbrecht der Angehörigen. Kindeskinder der Großeltern (Vettern, Cousinen) des Erblassers sind keine gesetzlichen Erben nach schwedischem Recht (ÄB 2:4).[52] Gibt es keine Erben aus der dritten Erbklasse und liegt keine wirksame letztwillige Verfügung vor, fällt die Erbschaft dem Allgemeinen Erbschaftsfonds zu. Nach schwedisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 5. Erbrecht des adoptierten Kindes

Rz. 83 Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen; das bisherige Kindesverhältnis erlischt (Art. 267 Abs. 1 und 2 ZGB). Dem adoptierten Kind kommt somit das volle Erbrecht in der Adoptivfamilie zu, während sein Erbrecht in der angestammten Familie untergeht.[130]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / 4. Das gesetzliche Erbrecht des Lebenspartners

Rz. 25 Durch Gesetz 18/2001[40] ("BLPG") hat der balearische Gesetzgeber gesetzliche Regelungen über das Erbrecht von gefestigten Lebenspartnerschaften eingeführt.[41] Diese Lebenspartnerschaft kann sowohl durch verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare eingegangen werden.[42] Rz. 26 Die insoweit relevante erbrechtliche Regelung des Art. 13 BLPG lautet: Artikel 13 BLP...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 2. Erbrecht der Abkömmlinge und Verwandten

Rz. 48 Sind Abkömmlinge des Erblassers vorhanden, schließen diese alle weiteren Verwandten von der Erbfolge aus. Hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so fällt damit der gesamte Nachlass den Abkömmlingen zur freien Verfügung an. Neben dem längerlebenden Ehegatten erhalten die Abkömmlinge nur die Hälfte des residuary estate. Rz. 49 Verstarb der Erblasser vor dem 1.10.201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / B. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliche Erbfolge 1. Allgemeines Rz. 76 Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann ein, wenn der Erblasser keine wirksame Verfügung von Todes wegen getroffen hat oder diese nur einen Teil des Nachlasses betrifft.[117] Die gesetzliche Erbfolge ist damit dispositiver [118] und subsidiärer Natur. Rz. 77 Die gesetzliche Erbfolge wird durch formelle familienrechtliche Beziehung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 3. Erbrecht des Staates

Rz. 79 Hinterlässt der Erblasser keine Erben, wird dasjenige, was nach der Abwicklung des Nachlasses übrigbleibt, dem Staat gegeben. Melden sich innerhalb von zwanzig Jahren nach Eröffnung des Nachlasses keine Erben, fällt der Nachlass oder dasjenige, was an dessen Stelle getreten ist, dem Staat zu. Der Staat braucht jedoch nicht die Schulden des Nachlasses, die nach Abwickl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Albanien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Das Internationale Erbrecht ist in Albanien durch das Gesetz vom 2.6.2011 über das Internationale Privatrecht (IPRG) geregelt.[1] Das Erbstatut wird seither nicht mehr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers angeknüpft, sondern an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes (Art. 33 Abs. 1 IPRG). Die Vererbung unbeweglicher Sachen unterliegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / B. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliche Erbfolge 1. Allgemeines Rz. 41 Die Regelungen über gesetzliches und testamentarisches Erbrecht sind im Erbgesetzbuch (1958:637, Ärvdabalken – ÄB) zu finden, das wiederholt in vielerlei Hinsicht novelliert bzw. modifiziert worden ist. 1969 erhielt das nichteheliche Kind volles Erbrecht. 1981 wurden die Vorschriften über die Schulden des Verstorbenen neu geregelt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / B. Materielles Erbrecht

I. Allgemeines Rz. 47 Das französische Erbrecht war im Laufe der Zeit zahlreichen Reformen unterworfen. Die Gesetzesänderungen sollten vor allem die traditionell schwache Stellung des überlebenden Ehegatten stärken, der ursprünglich überhaupt nicht erbberechtigt war, da nach der Konzeption des Code Napoléon das Vermögen innerhalb der Familie bewahrt werden sollte. Weitere wic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / A. Rechtsanwendungen im Erbrecht

I. Mehrrechtsstaat Großbritannien Rz. 1 Großbritannien hat zwar, als es noch Mitglied der EU war, bei der Ausarbeitung der EuErbVO erheblichen Einfluss genommen, sich dann aber nicht zum erforderlichen "Opt-In" zur Teilnahme an der Verordnung entschlossen.[1] Im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten, für die die EuErbVO gilt, handelt es sich damit bei Großbritannien also immer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / B. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliche Erbfolge 1. Erbfähigkeit Rz. 40 Die Erbfolge wird mit dem Tod des Erblassers eröffnet, Art. 718 Cciv. Die Möglichkeit, Erbe zu werden, setzt also voraus, dass der Erblasser verstorben ist und der potenzielle Erbe oder Vermächtnisnehmer den Erblasser überlebt, Art. 718, 719 Cciv.[28] Nicht erbfähig sind daher der noch nicht Empfangene sowie das nicht lebensfähig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / B. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliche Grundlage für das materielle Erbrecht Rz. 13 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Nach der Gründung der türkischen Republik (1923) hat die Türkei einen wichtigen Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Anstelle des bisher gültigen islamischen Rechts (Scharia) wurde ein neues Rechtssystem geschaffen, mit dem man den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / B. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliches Erbrecht 1. Verwandtenerbrecht Rz. 6 Das Erbrecht ist im Erbgesetzbuch vom 14.3.1962 (im Folgenden: ErbG), zuletzt mit Wirkung zum 31.12.2021 geändert, geregelt.[6] Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind vorverstorben, so treten dessen Abkömmlinge in die Erbfolge ein (Art. 2 ErbG). Nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / B. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliche Erbfolge 1. Grundprinzipien Rz. 28 Das finnische materielle Erbrecht ist im Erbrechtsgesetz (perintökaari – PK) geregelt. Die Erbfolge fußt dabei auf dem Parentelenprinzip. Es gibt drei erbberechtigte Parentelen, wobei Erben der näheren Parentel Erben aus entfernteren Parentelen ausschließen. Rz. 29 Anstelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

I. Bestimmung des Erbstatuts aus luxemburgischer Sicht – Rechtslage vor Geltung der EuErbVO 1. Erbstatut nach dem luxemburgischen Internationalen Privatrecht Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (IPR) Luxemburgs ist nur marginal kodifiziert, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht, vergleichbar dem deutschen EGBGB, gibt es nicht. Rz. 2 Neben der Grundregel des Art. 3 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / B. Materielles Erbrecht

I. Allgemeines Rz. 29 Das materielle Erbrecht Irlands ist im Succession Act, 1965 [42] enthalten.[43] Daneben gelten die Grundsätze von Common Law und Equity.[44] II. Gesetzliche Erbfolge 1. Allgemeines Rz. 30 Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein bzw. kein gültiges Testament errichtet hat. Ferner kommt es auch dann zur gesetzlichen Erbfolge, wenn sich ein Testa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

I. Estnisches internationales Erbrecht Rz. 1 Das estnische internationale Erbrecht ist im 5. Teil (§§ 24–29) des estnischen Gesetzes zum Internationalen Privatrecht[1] geregelt. Demnach wird für den gesamten Nachlass das Recht des letzten Wohnsitzstaates des Erblassers, unabhängig vom Ort des Vermögens, angewandt. Der Erblasser kann aber auch eine Rechtswahl treffen und testa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen [1] / B. Internationales Erbrecht

I. Allgemeines Rz. 4 Das norwegische Internationale Privatrecht und das Internationale Zivilverfahrensrecht haben bislang keine allgemeine Kodifizierung erfahren. Bis zum Erlass des ADL kannte auch das norwegische internationale Erbrecht nur wenige gesetzliche Regelungen. Die Prinzipien einer Rechtswahl und die Rechtswahlregeln sind überwiegend gewohnheitsrechtlicher Natur un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / B. Materielles Erbrecht

I. Gesetzliche Erbfolge 1. Grundsatz der Universalsukzession Rz. 44 Der Erbgang wird im Moment des Todes des Erblassers und an dem Ort seines letzten Wohnsitzes eröffnet (Art. 2031 CC). Die Regelungen über die gesetzliche Erbfolge finden sich in den Art. 2131–2155 Código Civil. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn ein gültiges Testament des Erblassers nicht vorliegt (Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

I. Die EU-Erbrechtsverordnung Rz. 1 Das erbrechtliche Kollisionsrecht in Finnland (außer im Verhältnis zu den nordischen Staaten) entbehrte bis zum Jahr 2002 einer gesetzlichen Grundlage. Eine Kodifikation des allgemeinen Kollisionsrechts gab es nicht. Zum 1.3.2002 ist ein Gesetz zur Reform von internationalprivatrechtlichen Vorschriften des Ehe- und Erbrechts in Kraft getret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / B. Materielles Erbrecht

I. Allgemeines Rz. 9 Das materielle Erbrecht ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vom 1.6.1811 (ABGB)[10] enthalten, welches ursprünglich in Teilen aus Österreich rezipiert wurde; mit Fürstlicher Verordnung vom 18.2.1812 wurden Teile davon in Liechtenstein eingeführt. Die Übernahme der erbrechtlichen Normen erfolgte erst 1846. Mit der Erbrechtsreform[11] im Jahr 2012 ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / IV. Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im Erbrecht

Rz. 18 Die in einem der Mitgliedstaaten in erbrechtlichen Angelegenheiten ergangenen Urteile sind gem. Art. 39 EuErbVO im Gebiet aller anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken. Dies ist logisch-zwingende Folge aus der Konzentration der internationalen Zuständigkeit und der Rechtsanwendung. Voraussetzung für die Vollstreckung ist allerdings die vorherige Durch...mehr