Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdefrist.

Rn 16 Die Beschwerdefrist beträgt nach § 63 II Nr 1 zwei Wochen. Die Frist beginnt nach § 63 III 1 mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten, spätestens aber mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass des Beschlusses.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Richterliche Durchsuchungsanordnung.

Rn 6 Für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung gem § 758a I ist in § 1 ZVFV die Verwendung des Formulars nach Anlage 1 vorgeschrieben. Rn 7 Der Formularzwang besteht nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen gem § 758a IV. Ebenso wenig wie die Verordnungsermächtigun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschluss.

Rn 6 Bei Vorliegen der genannten Voraussetzung kann das FamG nach § 214 I 1 eine vorläufige Regelung nach den §§ 1u 2 GewSchG treffen. Die Entscheidung kann nach § 51 II 2 ohne mündliche Verhandlung ergehen. Die Entscheidung ergeht als Endentscheidung durch Beschluss gem § 38 I, der zu begründen ist (§ 38 III 1). Versäumnisentscheidungen sind ausgeschlossen (§ 51 II 3), eben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 24 EuZVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 23 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 22. Dezember 2020 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 947 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) Der Gläubiger kann sich in dem Verfahren auf Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung aller Beweismittel sowie der Versicherung an Eides statt bedienen. Nur eine Beweisaufnahme, die sofort erfolgen kann, ist statthaft. (2) Das Gericht darf die ihm nach Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 übermittelten Kontoinformationen für die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zuständigkeit.

Rn 9 Funktionell zuständig für den Erlass des VB ist idR (§ 689 Rn 2) der Rechtspfleger (§ 20 I Nr 1 RPflG) grds des Gerichts, welches den MB erlassen hat. Ist der Rechtsstreit bereits an ein anderes Gericht abgegeben, so erlässt dieses den VB (§ 699 I 3). Die Zuständigkeitsverschiebung des § 699 I 3 tritt auch dann ein, wenn das Mahngericht bei zulässiger formaler Beschränk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Regelungsbedürfnis.

Rn 6 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen setzt – abweichend von § 49 – kein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraus (BTDrs 16/6308, 259); erforderlich ist aber gleichwohl ein Regelungsbedürfnis. Hieran fehlt es zB, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht im Vorfeld zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert worden ist; gleiches gilt, we...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gibt in Italien zum einen eine besondere Form der umsatzsteuerlichen Organschaft (Mehrwertsteuergruppe). Diese Sonderform bewirkt lediglich das Recht, Umsatzsteuerzahlungen und Umsatzsteuererstattungsansprüche zwischen den Mitgliedern zu verrechnen (vgl. Art. 73 Erlass 633/1972). Die Mitglieder bleiben jedoch umsatzsteuerlich selbstständig...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Italien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung unbeweglichen Vermögens entsteht die Umsatzsteuer mit Abschluss des Übertragungsvertrags (vgl. Art. 6 Erlass 633/1972). Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder mit Begi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Zuständigkeit (§ 25e Abs. 7 UStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Örtlich zuständig für den Erlass des Haftungsbescheides ist das FA, das für die Besteuerung des liefernden Unternehmers zuständig ist. Dieses ist nach § 21 Abs. 1 AO das FA, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt. Für im Ausland ansässige Unternehmer gilt die Verord...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 24 EuBVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 23 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 22. Dezember 2020 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 93 Brüssel IIb-VO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach Artikel 92 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 22. Juli 2019 übertragen. (3) Die Befugnisübertragung nach Artikel 92 kann vom Rat jederzeit widerrufen werden. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten.

Rn 36 Form und Inhalt der Entscheidung entsprechen grds dem nach mündlicher Verhandlung ergangenen Versäumnisurteil (Rn 15). Im Rubrum sind der Erlass der Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (Bergerfurth JZ 89, 296, 300 [BAG 16.03.1988 - 7 AZR 587/87]) und der Tag der Übermittlung an die Geschäftsstelle zu vermerken. Diese hat zur Folge, dass eine danach eingehende Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht in Abs 1 sind nicht ersichtlich. Die Annahme einer eventuellen Amtshaftpflicht (so MüKoZPO/Deubner Rz 12) geht sicherlich zu weit, würde wohl auch in der Praxis nie zur Geltung kommen. Ein Schaden der rechtsunkundigen Partei durch Vertretung seitens eines Rechtsanwaltes ist schlechterdings nicht vorstellbar, da di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 13 Die Entscheidung ergeht gem § 769 III durch Beschl. Der Beschl des Prozessgerichts ist in entspr Anwendung des § 707 II 2 unanfechtbar, dies auch bei groben Gesetzesverstößen oder einem groben Ermessensfehlgebrauch (BGHZ 159, 14, 15 ff; NJW-RR 06, 286). Der Ausschluss des Rechtsmittels gilt sowohl für stattgebende als auch für ablehnende Beschlüsse. Bei Änderung der Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Geschiedene Eheleute/aufgehobene Lebenspartnerschaft.

Rn 52 Ist die Ehescheidung rechtskräftig ausgesprochen beziehungsweise die Lebenspartnerschaft aufgehoben, besteht für die Zeit danach kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss mehr. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beinhaltet keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH NJW 84, 291). Streitig ist, ob ein Antrag auf Erlass einer diesbezüglichen einstweiligen Anordn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem italienischen Umsatzsteuerrecht berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 19-bis und 19-bis1 Erlass 633/1972). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Passagiertransport, 60 % der Vorsteuer für Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffe und Kr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.5 Wasserhausanschlussbeiträge (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 UStAE)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH vom 03.11.2005, V R 61/03, BStBl II 2006, 149): "Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff der Lieferung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einreden bei doppelter Festsetzung.

Rn 22 Der Schutz des § 126 ist nicht in vollem Umfang gegeben, wenn eine Doppelfestsetzung vorliegt. Liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Partei vor, dann muss der Anwalt, solange keine Festsetzung für ihn erfolgt ist, Handlungen des Gegners und der eigenen Partei gegen sich gelten lassen (Schlesw JurBüro 90, 1195). Zahlt der Gegner daher nach Festsetzung auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung.

Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der anderen Beteiligten. Gem § 22 III gilt dies auch, wenn alle Beteilig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsverletzung.

Rn 2 Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, Adressat eines erlassenen Justizverwaltungsaktes zu sein oder (selbst) einen Rechtsanspruch auf Erlass eines konkreten unterlassenen oder abgelehnten Justizverwaltungsaktes zu haben. Ferner muss sich aus dem Antrag die Möglichkeit ergeben, dass dadurch Individualrechte des Antragstellers unmittelbar verletzt wurden. Es ist mind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Mahnverfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. 2Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat. 3Auch soweit Formulare nicht eingeführt sind, ist für den Antrag auf Erlas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Die Berufung kann bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden (Abs 1). Mit der Normierung dieses späten Zeitpunkts soll der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) in die Lage versetzt werden, noch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht seine Prozesstaktik dem Verhandlungsergebnis anzupassen, um der Zurückweisung des Rechtsmittels zu entgehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren bis zur Durchsuchungsanordnung.

Rn 10 Den Gläubiger trifft die Pflicht, die Voraussetzungen für den Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung glaubhaft zu machen. IdR wird hierfür das GV-Protokoll über einen vergeblichen Vollstreckungsversuch vorgelegt (Schuschke/Walker/Walker § 758a Rz 41). Der Schuldner muss vor Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung idR angehört werden, weil sonst nur sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 6 Grds hat eine mündliche Verhandlung stattzufinden, sofern nicht ein Fall der gesteigerten Dringlichkeit (§ 937 Rn 3) vorliegt oder das Amtsgericht gem § 942 angerufen wurde. Für das Urteils- und Beschlussverfahren gelten die gleichen Grundsätze wie im Arrestrecht (§ 922 Rn 7–14). Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ein ›urteilsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 78 Brüssel Ia-VO

Art. 78 Brüssel Ia-VO(1) Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den Bedingungen dieses Artikels. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 77 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 9. Januar 2013 übertragen. (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 77 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat je...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Verfügungsgründe.

Rn 4 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn der Erlass der einstweiligen Verfügung für den Verfügungsgläubiger eilbedürftig ist, weil ohne Sofortmaßnahme der Verfügungsanspruch vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Als besondere Ausformulierung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses bezeichnet der Verfügungsgrund das Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers für das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertagungsantrag der erschienenen Partei nach § 227.

Rn 17 Die erschienene Partei hat seit der Novelle von 1924 nur noch unter den Voraussetzungen des § 227 einen Anspruch auf Vertagung (dazu Volkmar JW 24, 345, 348; wie hier Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 12; ThoPu/Seiler Rz 9; aA MüKoZPO/Prütting Rz 21; St/J/Bartels Rz 23). Dem Antrag ist aber aus den Gründen des § 227 I 2 Nr 2 zu entsprechen, wenn die das Versäumnisurteil hinde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der (in das Ermessen des Gerichts gestellte) Erlass eines Vorbehaltsurteils dient der Abwehr einer durch (zweifelhafte) Aufrechnungserklärungen herbeigeführten Prozessverschleppung und damit dem Interesse des Anspruchstellers an zügiger Titulierung (BGHZ 69, 270, 272 f). Das Vorbehaltsurteil wird als auflösend bedingtes Endurteil verstanden (BGH NJW 78, 43 mwN). Tatsäch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Antrag des Antragstellers auf den Erlass eines Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheids gerichtet, so wird der Mahnbescheid als Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheid bezeichnet. (2) 1Für das Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren gelten folgende besondere Vorschriften:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Versäumung.

Rn 8 Gemeint ist die Säumnis in derjenigen mündlichen Verhandlung, aufgrund der das mit der Berufung anzufechtende Versäumnisurteil ergangen ist, also in dem Einspruchstermin. Deshalb kann der Berufungsführer sein Rechtsmittel nicht darauf stützen, dass die Voraussetzungen für den Erlass des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen haben; diesen Einwand musste er in dem Ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folge.

Rn 6 Wegfall der Wirkung des MB bedeutet prozessual, dass der VB nicht mehr ›auf der Grundlage‹ des MB (§ 699 I 1) erlassen werden kann. Diese Voraussetzung für den Erlass eines VB ist entfallen. Der Antrag auf Erlass eines VB muss als unzulässig zurückgewiesen werden. Gegen den Beschl ist, wenn der Rechtspfleger (§ 699 Rn 9) nicht abhilft, die sofortige Beschwerde gegeben (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle auch ohne Anwalt möglich (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Offenbar.

Rn 4 Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sie sich aus dem Zusammenhang gerade dieses Urteils bzw aus dem Urt selbst (BGHZ 127, 74, 80 f, zB falsche Parteibezeichnung, Rn 6), oder zumindest aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung ohne weiteres, nicht notwendigerweise sofort erkennbar, ergibt (BGHZ 20, 188, 192; NJW-RR 01, 61; BGHR 03, 1168, 1169; BGH NJW 07, 518; BGH NJW...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt "die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer)". Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 5 Abs. 1 UStG befreit die Gegenstände von der EUSt, die auch im Rahmen einer inländischen Lieferung steuerfrei gestellt sein würden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überleitung.

Rn 3 Grds ist hinsichtlich des gleichen Streitgegenstandes ein Antrag auf Erlass eines Arrestes und einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die in eine Geldforderung übergehen können, aber noch nicht übergegangen sind (vgl § 916 Rn 14). Ein Übergang vom Arrestverfahren in das einstweilige Verfügungsverfahren oder umgekehrt ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hauptsache und Einstweilige Anordnung.

Rn 46 In Unterhaltsverfahren besteht gem § 246 Abs 1 FamFG die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Zahlung laufenden Unterhalts durch einstweilige Anordnung zu regeln; diese ist vom Hauptsacheverfahren unabhängig. Es ist nicht mutwillig, ein Hauptsacheverfahren neben dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anhängig zu machen, da mit der einstweiligen Anordnung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teil eines Anspruchs (Abs 1 S 1 Nr 2).

Rn 10 Der Antrag soll zurückgewiesen werden, wenn der MB nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. Nach allgM ist mit einem ›Teil des Anspruchs‹ nicht gemeint, dass nicht jeder von mehreren im selben Antrag eingetragenen Hauptsacheansprüchen bedenkenfrei ist. Nr 2 greift jedoch ein, wenn bei einer Nebenforderung Bedenken auftreten, dass sie überhöht se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Lehnt das Amtsgericht den Erlass der beantragten Verfügung ab, so steht dem Antragsteller sofortige Beschwerde nach § 567 I Nr 2 zu. Wegen des damit verbundenen Zeitverlustes ist die Einlegung der Beschwerde aber unzweckmäßig, schneller wird ein unmittelbarer Verfügungsantrag beim Hauptsachegericht sein (Zö/Vollkommer Rz 4). Der Verfügungsgegner kann bei Erlass der Verf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Folgen.

Rn 5 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft in der Ehesache, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt. Die Erledigung des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Ausspruchs hierüber bedarf, und zwar auch noch dann, wenn eine Entscheidung zwar erlassen, aber noch nicht formell rechtskräftig ist (MüKoFamFG/Lugani § 131 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Ist bei Eingang des Antrags auf Erlass einer EA ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, ist das Gericht zuständig, welches erstinstanzlich für die Hauptsache zuständig wäre; sog fiktive Zuständigkeitsbestimmung (I 1). Dabei sind in Familiensachen die neben den allgemeinen (§§ 2 ff bzw § 113 I 2 iVm §§ 12 ff ZPO) geltenden besonderen örtlichen Zuständigkeitsregelungen (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung der Hauptsache.

Rn 2 Im Arrestwie auch im einstweiligen Verfügungsverfahren können die Parteien die Hauptsache für erledigt erklären. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (St/J/Grunsky Rz 17; Zö/Vollkommer Rz 4; Vossler MDR 09, 668). Tritt das Erledigungsereignis erst nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Rechtschutzmaßnahme ein, so kann der Antragsteller sofortige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Mit dem Anerkenntnis, einer – im Verständnis der hM – rein prozessualen Rechtshandlung (krit Stamm ZZP 127 [14], 125, 127; monographisch, von der prozessualen Natur ausgehend, aber materielle Wertungen einbeziehend Heiß S 77 ff), begibt sich der Beklagte der Chancen auf den prozessualen Sieg, indem er den vom Kl erhobenen prozessualen Anspruch und die darüber aufgestell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 3 Die Vorschrift des § 246 modifiziert gegenüber § 49 die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen iSv § 231 I (aA J/H/A/Maier § 246 Rz 3; Bahrenfuss/Schwedhelm § 246 Rz 1). Die einstweilige Anordnung hat eine rein verfahrensrechtliche Natur; sie stellt keinen Rechtsgrund zum Behaltendürfen dar und steht daher einem Anspruch aus ung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 3 Die Regelungsverfügung muss notwendig sein. Trotz des ggü § 935 unterschiedlichen Wortlauts ist auch hier erforderlich, dass für die Verfügung eine Dringlichkeit bzw Eilbedürftigkeit besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Verfügungskläger auch mit einer späteren Verwirklichung seines Rechts im ordentlichen Prozessweg gedient ist (St/J/Grunsky Rz 7). Die Dringlichkeit entfäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Übersicht.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die örtliche, sachliche u funktionelle Zuständigkeit. Diese ist für den Erlass einer EA akzessorisch zur Hauptsache. Nach I ist zu unterscheiden, ob u wo bereits das Hauptsacheverfahren anhängig ist. II enthält eine zusätzliche Eilzuständigkeit. In fG-Familiensachen darf das Gericht den Antrag auf Erlass einer EA nicht mangels örtlicher oder sachli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Inkrafttreten.

Rn 31 Am 21.12.22 wurde die Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 16.12.22 (BGBl I, 2368) veröffentlicht. Mit der Novellierung werden mehrere Zielsetzungen verfolgt. Die prinzipiel...mehr