Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufhebung der Freistellung (S 3).

Rn 31 Hat das Gericht das Konto von Pfändungen freigestellt, kann jeder Gläubiger beantragen, diese Anordnung aufzuheben. Jeder von der Freistellung betroffene Gläubiger, also auch ein nachrangiger Vollstreckungsgläubiger, kann den Antrag stellen. Rn 32 Die Freistellung ist aufzuheben, wenn entweder ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder der Anordnung überwiegende Bel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maschinell lesbar.

Rn 6 Ua § 130a verwendet den Begriff ›elektronisches Dokument‹. § 702 II behandelt für das Mahnverfahren den Umgang mit Dokumenten in einer ›nur maschinell lesbaren Form‹. § 702 II geht als Spezialregelung zu § 130a vor. § 702 II 1 weist es dem Gericht zu, die Konditionen zu bestimmen, Rn 10. Rn 7 Nicht ›nur maschinell lesbar‹ ist der Antrag auf eingeführtem Papierformular (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher entst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endentscheidungsreife über die Klageforderung.

Rn 8 Die Klageforderung muss, unbeschadet der Aufrechnung, zur Verurteilung des Beklagten entscheidungsreif sein. Die Endentscheidungsreife bemisst sich nach denselben Grundsätzen wie bei § 300. Besteht nur hinsichtlich des Grundes der Klageforderung Entscheidungsreife, kann ein ›Vorbehaltsgrundurteil‹ ergehen (BGH LM § 304 Nr 6; St/J/Althammer Rz 16). Betrifft die Gegenford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Papiers eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG zuzüglich etwaiger Auslagen. Zu den Gerichtsgebühren bei Erlass des Überweisungsbeschlusses s bei § 835 Rn 33. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit...mehr

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AGS 04/2024, Einwendungen g... / III. Form der Zahlungsaufforderung

Der Kostenansatz ist dem Beklagten nach den weiteren Ausführungen des BGH auch ordnungsgemäß zugestellt worden. Gem. § 25 Abs. 2 S. 3 KostVfg i.V.m. dem Erlass des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz v. 6.3.2014 (Az.: RB 5-5607-R3 131/2014) würden nämlich Kostenanforderungen, die – wie es hier der Fall war – automationsgestützt erstellt worden seien, wede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozessuales.

Rn 12 Der Sachverhalt, aus dem sich die fehlende oder schuldlose Versäumung des Einspruchstermins ergibt, und die Kausalität für den Erlass des angefochtenen Versäumnisurteils müssen in der Berufungsbegründung schlüssig dargelegt werden; das ist Voraussetzung der Zulässigkeit einer Berufung nach Abs 2 (BGH NJW 99, 724). Die Tatsachen, die die Zulässigkeit der Berufung rechtf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Innergemeinschaftliches Verbringen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Fällen des i. g. Verbringens nach § 6a Abs. 2 UStG (i. V. m. § 1a Abs. 2 und § 3 Abs. 1a UStG, Abschn. 1a.2. UStAE) liegt streng genommen ein sog. Innenumsatz vor (vgl. Abschn. 2.7. Abs. 1 S. 3 UStAE), der nur aufgrund der besonderen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen als Lieferung bzw. Erwerb fingiert wird. Da der Unternehmer sich selbst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 17 Zu den Anwaltsgebühren bei Anerkenntnis Hergenröder AGS 06, 1. Die Terminsgebühr entsteht (nur) bei Erlass des AU in voller Höhe (VV 3104), auch wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (VV 3104 I Nr 1) (hierzu SG Stuttgart BeckRS 15, 66543; anders liegt es bei § 128 III und § 91a, dazu BGH VersR 08, 231; Oldbg 5 T 787/15 unveröfftl). Zur Höhe der Terminsgebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt die Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen. Der Beschleunigung des Verfahrens dient die Zuständigkeitskonzentration in § 930 I 3. Danach hat das Arrestgericht zugleich als Vollstreckungsgericht über den Erlass von Pfändungsbeschlüssen zu befinden. Mit dieser notwendigen Konzentration soll unmittelbar wirksamer Rechtsschutz in Eilfällen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass eines Versäumnisurteils wie einer Entscheidung nach Lage der Akten (BGH NJW 64, 658, 65 [BGH 08.01.1964 - VIII ZR 123/62]) in den Fällen, in denen eine Partei zwar nicht im ersten, aber in einem der folgenden Termine säumig ist. Sie wird dann so behandelt, als ob sie bereits im früheren Termin säumig gewesen wäre (RGZ 14, 343, 344; J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerde-/Anschlussbeschwerderücknahme.

Rn 4 Gem IV, der auf die Anschlussbeschwerde entsprechend anzuwenden ist (Sternal/Sternal Rz 30), kann das Rechtsmittel ab Einlegung bis zum Erlass (§ 38 III 3; s § 65 Rn 2) der Beschwerdeentscheidung ggü dem Gericht zurückgenommen werden. Zur Form s Rn 2. Auch die Rechtsmittelrücknahme ist als Verfahrenshandlung der Auslegung zugänglich. Sie ist ebf grds unwiderruflich u un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 6 Zuständig für den Erlass einer Einstellungsanordnung ist das Verfahrensgericht der ersten Instanz (bzw das Rechtsmittelgericht), bei dem der Abänderungsantrag nach §§ 238–240 anhängig ist bzw ein entsprechender VKH-Antrag gestellt worden ist. Bei dieser Zuständigkeit verbleibt es auch dann, wenn die Sache wegen einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzweifelhaft unzulässiges Rechtsmittel.

Rn 2 Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist die unzweifelhafte Unzulässigkeit eines für sich genommen statthaften Rechtsmittels. § 713 ist nicht anwendbar bei Urteilen, die mit der Verkündung rechtskräftig werden, sondern nur bei vorläufig vollstreckbaren Entscheidungen (Brocker DGVZ 95, 6). Bei erstinstanzlichen Urteilen ist das der Fall, wenn die Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Beteiligter in einer in § 155 Absatz 1 bestimmten Kindschaftssache kann geltend machen, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach der genannten Vorschrift entspricht (Beschleunigungsrüge). Er hat dabei Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist. (2) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der Klage (oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wesentlichkeit der Wertänderung (Abs 3).

Rn 9 Die durch eine Veränderung nach Abs 2 hervorgerufene Änderung des Ausgleichswerts muss wesentlich iSd Abs 3 sein, wobei es genügt, dass sich der Ausgleichswert nur eines Anrechts geändert hat (BGH Beschl v 3.2.16 – XII ZB 313/15 – NJW 16, 1233, 1234 Rz 18). Dazu muss die Wertänderung zum einen die relative Wesentlichkeitsgrenze von 5 % des bisherigen Ausgleichswerts des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verordnungszweck.

Rn 1 Massenverfahren benötigen eine vereinfachte, rationelle Bearbeitung, um einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen (Korves MDR 19, 396, 399). Dies gilt insb bei Pfändungs- und Überweisungsanträgen, aber auch den Anträgen auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen. Formanforderungen und Formularzwänge beeinträchtigen zwar den uneingeschränkten Zugang zur Justiz, können ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Wirkungen der Widerklage.

Rn 35 Eine Widerklage wird vom Zeitpunkt ihrer zulässigen Erhebung an wie eine selbstständige Klage behandelt (§ 261 III Nr 2). Ihr Fortbestand ist, wie sich auch aus § 301 ergibt, nicht mehr von der andauernden Rechtshängigkeit der Hauptklage abhängig (BGHZ 40, 185, 189; BayObLG NJW-RR 20, 1006; Zö/Schultzky Rz 20). Eine Rücknahme der Hauptklage lässt die Wirksamkeit der zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 11 Die Anordnung erfolgt auf ausdrücklichen Antrag; zuständig ist das jeweilige Prozessgericht, somit das Gericht der Hauptsache. Prozessgericht und damit nicht nur iRe ›Notzuständigkeit‹ für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch das in der Hauptsache unzuständige Gericht, wenn es mit der Angelegenheit befasst wird, es sei denn die Unzuständigkeit des angerufe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4 Durchführung

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachschau wird vom USt-Sonderprüfer durchgeführt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. §§ 193ff. AO (Abschn. 27b.1. Abs. 1 UStAE). Die Nachschau darf eine solche auch nicht ersetzen. Für die Nachschau ergeht keine förmliche Prüfungsanordnung. Im Gegensatz zur Umsatzsteuerprüfung muss die Nachschau ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bekanntmachung (Abs 4).

Rn 8 Der Vorlagebeschluss wird gem Abs 4 sogleich und mit seinem kompletten Inhalt im Klageregister bekannt gemacht; dadurch wird die mit Erlass des Vorlagebeschlusses eintretende Sperrwirkung des § 7 KapMuG und die Aussetzungsverpflichtung gem § 8 KapMuG für die betroffenen Prozessgerichte erkennbar. Unabhängig vom Zeitpunkt der Bekanntmachung wird der Vorlagebeschluss spät...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Form.

Rn 42 Die Erinnerung kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden, § 11 II 7 RPflG, § 569 II, III. Es besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG. Lediglich bei der – seltenen – Anberaumung einer mündlichen Verhandlung besteht Anwaltszwang, wenn das Ausgangsverfahren als Anwaltsprozess geführt wurde. Im eigenen Namen kann der Rechtsanwalt keine Erinnerun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.5 Billigkeit (Art. 120 UZK)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind, können Einfuhrabgaben gem. Art. 120 Abs. 1 UZK erstattet werden. Solche besonderen Umstände "liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der Zollschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldlose Versäumung.

Rn 10 Nicht nur die fehlende, sondern auch die schuldlose Versäumung kann mit der Berufung geltend gemacht werden. Der Verschuldensmaßstab entspricht dem bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233). Demnach gereicht es der Partei nicht zum Verschulden, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter wegen eines unvorhergesehenen Verkehrshindernisses (BGH NJW 99, 724 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag auf Anordnung der Urkundenvorlage.

Rn 5 Ziel des Beweisantritts ist der Erlass einer Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142. Obwohl § 142 an sich die Anordnung der Urkundenvorlage vAw regelt, handelt es sich im systematischen Zusammenhang des § 428 um eine Beweisanordnung nach Parteiantrag. Der Antrag auf Anordnung nach § 142 ist also ein echter Beweisantrag (Leipold FS Gerhardt, 563, 578; Saenger ZZP 121, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Recht sieht seit dem 01.01.2007 eine Regelung für eine umsatzsteuerliche Organschaft (Mehrwertsteuergruppe) als Wahlrecht vor (vgl. Art. 4 Mehrwertsteuergesetz, Königlicher Erlass Nr. 55 und Behördenrundschreiben AOIF 42/2007 vom 09.11.2007). Finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbundene Unternehmen können eine solche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Diplomaten von Nichtvertragsstaaten.

Rn 13 Für den Fall, dass der Entsendestaat nicht Vertragspartner des WÜD ist, befreit § 18 S 2 GVG grds denselben Personenkreis (Rn 2) auch ihrer diplomatischen Missionen von der deutschen Gerichtsbarkeit. Der besondere Hinweis auf die entspr Geltung des Art 2 des Zustimmungsgesetzes zum WÜD (BGBl II 64, 957) hebt die Möglichkeit der insoweit ausdrücklich ermächtigten Bundes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für Restaurantumsätze (nicht für Getränke), Sozialer Wohnungsbau, Margarine, Reifen für landwirtschaftliche Zwecke, Kohle und verwandte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft.

Rn 3 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 248 setzt nicht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden iSv § 49 voraus; gem § 248 I ist aber die Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB oder eines Feststellungsgegenantrags auf Bestehen der Vaterschaft (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 6; Zö/Lorenz § 248 Rz 2) Zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 An jedem Vollstreckungsverfahren sind Gläubiger und Schuldner notwendig beteiligt. Sie sind idR, aber nicht zwingend auch die Parteien eines Erkenntnisverfahrens, das mit dem Erlass einer Entscheidung abgeschlossen wurde, die als Vollstreckungstitel taugt. So sind Gläubiger und Schuldner dann nicht Kl und Bekl, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem anderem als einem ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermeidung divergierender Entscheidungen in Aktiv- und Passivprozess.

Rn 27 Da die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung gem § 322 II in Rechtskraft erwachsen kann, besteht die Gefahr divergierender rechtskräftiger Entscheidungen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung zugleich in einem anderen Verfahren (Aktivprozess) eingeklagt wird. Dem ist durch Prozessaussetzung zu begegnen: Es ist praktikabel, den Rechtsstreit a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe.

Rn 39 Ergeht das Versäumnisurteil gegen den Bekl, steht diesem der Einspruch zu (s § 338 Rn 6 ff). Kontradiktorische Prozess- oder Sachurteile gegen den Kl beenden die Instanz und sind (nur) mit den allg Rechtsmitteln (Berufung oder Revision bzw Nichtzulassungsbeschwerde) anfechtbar, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Die Vorschriften über die sofortige Beschwerde (§ 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Säumige Rückgabe.

Rn 4 Wird vom Gegenanwalt die Rückgabefrist nicht eingehalten und daher die rechtzeitige Rückgabe versäumt, kann nach Abs 2 auf Antrag in einem Zwischenstreit zwischen der Person, die das Beweisführungsrecht an der Urkunde inne hat, und dem gegnerischen Rechtsanwalt über den prozessualen Rückgabeanspruch entschieden werden. Etwaige materiell-rechtliche Rückgabe- bzw Schadens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kenntnis.

Rn 12 Von der Zustellung des MB muss die Geschäftsstelle den ASt ›in Kenntnis setzen‹ (§ 693 II). Das Datum der erfolgreichen Zustellung benötigt er, um zu berechnen, wann er den Antrag auf VB stellen darf; § 699 I 2 verbietet es dem ASt, den Antrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu stellen. Eine weitere erhebliche und nicht selten übersehene Bedeutung des Zustellungsdatum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. 2Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. 3Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 5 Das Gericht entscheidet über den Erlass einer EA durch Endbeschl iSv § 38. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39). Umstr ist, ob sich diese auch auf die Antragsmöglichkeiten nach §§ 52, 54 I, II zu beziehen hat (Zö/Feskorn Rz 11 mwN). In Familienstreitsachen (§ 112) besteht gem § 113 I 2 iVm § 308 I ZPO Antragsbindung u es ist gem § 116 III 2, 3 über die sofo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schaden.

Rn 12 Dem Schuldner muss durch die Vollstreckung des Gläubigers oder durch die Leistung, die er zu deren Abwendung geleistet hat, ein Schaden entstanden sein, der durch die Vollstreckung oder die Abwendungsleistung adäquat kausal verursacht worden und vom Schutzzweck der Haftungsvorschrift gedeckt sein muss. Schadenspositionen, die auf inadäquaten Ereignisketten und außerhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zulässige Einwendungen.

Rn 38 Sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Anerkennungsverfahren zulässig, wenn (1.) die Einwendungen nicht unter die Schiedsvereinbarung fallen, auf deren Grundlage der Schiedsspruch ergangen ist, oder (2.) die Einwendungen bereits im Schiedsverfahren geltend gemacht worden sind, sie nach Auffassung des Schiedsgerichts jedoch nicht unter d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger muss an der Anordnung der richterlichen Durchsuchung ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches besteht nur, wenn der Schuldner bzw ein Familienangehöriger oder Angestellter (LG Berlin DGVZ 90, 137) deutlich gemacht hat, dass er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nicht aus freien Stücken erlaubt (Celle Rpfleger 87, 73). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beklagtenseite.

Rn 9 Für den Beklagten kommt eine PKH-Bewilligung erst nach Bewilligung für die Klägerseite in Betracht, da eine PKH-Bewilligung für das Prüfungsverfahren ausscheidet. Im rechtshängigen Verfahren gelten für ihn die gleichen Grundsätze wie für die Klägerseite. Stellt der Beklagte innerhalb der Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht einen PKH-Antrag und läuft die Frist ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Bezüge der Abgeordneten

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In einem "Merkblatt über die steuerliche Behandlung der Einkünfte der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, ehemaliger Mitglieder und Hinterbliebener" hat das FinMin Mecklenburg-Vorpommern in einem Erlass vom 18.01.2013 (Az: IV 301 – S 2257a-00000-2012/001) ESt-Kartei MV § 22 Nr. 4 EStG ertrag- und umsatzsteuerliche Fragen erör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Verweisung.

Rn 4 Umgekehrt führt die Geltendmachung des Sekundäranspruches nicht zu einer Unzuständigkeit des AG und einer Verweisungsmöglichkeit gem § 506, selbst wenn der Sekundäranspruch entweder gemeinsam mit dem Primäranspruch oder auch allein den Zuständigkeitsstreitwert des AG übersteigt (Musielak/Voit/Wittschier Rz 3). Der Zuständigkeitsstreitwert bestimmt sich nämlich alleine n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verzicht.

Rn 14 Auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde kann – wie auf andere Rechtsmittel auch (vgl § 515) – verzichtet werden. Der Verzicht ist ggü dem Ausgangs- oder dem Beschwerdegericht zu erklären. Die Erklärung kann sowohl vor als auch nach Erlass der Ausgangsentscheidung abgegeben werden (BGH WM 18, 979 Rz 14). Der Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monat...mehr