Fachbeiträge & Kommentare zu Erzieher

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufsichtspflicht / Zusammenfassung

Begriff Eine Person ist aufsichtspflichtig, wenn ihm Minderjährige oder Volljährige, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands beaufsichtigt werden müssen, zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsbedürftigen vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass andere Menschen durch ihn einen Schaden erleiden. Die Aufsichtspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.2.3 Selbstständige

Für Selbstständige, die kraft Gesetzes (z. B. Handwerker, Hebammen, Krankenpflegepersonen, Lehrer und Erzieher, Solo-Selbstständige) und auf Antrag (Antragspflichtversicherung) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gilt, sofern die Beiträge nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen gezahlt werden, eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage i. H. v. 538 EU...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt sind natürliche Personen, die von der künftigen Absenkung des Renten- bzw. Versorgungsniveaus betroffen sind. Hierzu zählen in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, bestimmte im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit inländischen Bezügen, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, bestimmte Per...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstaufwand

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Dienstaufwand bezeichnet man Aufwendungen, die durch das Arbeits- bzw Dienstverhältnis veranlasst sind. Trägt sie der ArbN selbst, handelt es sich regelmäßig um > Werbungskosten . Ersetzt der ArbG dem ArbN Dienstaufwand, so sind diese Leistungen als WK-Ersatz stpfl > Arbeitslohn , soweit sie nicht gesetzlich steuerfrei gestellt sind (> Rz 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3 Lehrer und Erzieher (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 39 Satz 1 Nr. 1 erfasst mit Lehrern und Erziehern in erster Linie Personen, die einen der geistigen Entwicklung auf dem Gebiet der Wissenschaften und schönen Künste dienenden Unterricht erteilen (Lehrtätigkeit an Bildungseinrichtungen, Erteilung von Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung usw.) oder ihre Tätigkeit auf die Bildung des Charakters richten. 2.3.1 Der rentenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.2 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Erziehers

Rz. 43 Wesentliches Merkmal für die Tätigkeit eines Erziehers ist die Förderung der körperlichen, geistigen, sittlichen und charakterlichen Entwicklung eines Kindes. Daher ist es ausreichend, dass sich die zu erziehende Person im gleichen Haushalt aufhält (BSG, Urteil v. 22.6.2005, B 12 RA 12/04 R). Deshalb sind auch Tagesmütter Erzieherinnen. Rz. 44 Die Begründung einer Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.3 Ausübung der Tätigkeit

Rz. 45 Die Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden und nicht unterbrochen worden sein; außerdem darf sie nicht beendet sein (vgl. weitergehend unter Rz. 105 ff. – Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Dabei ist der Begriff des Lehrers in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.1 Keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt – Nr. 9 Buchst. a

Rz. 90 Die Voraussetzung, keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen, entspricht der Regelung in Nr. 1 und 2. Insoweit kann auch hinsichtlich der Rechtsprechung des BSG folgenden Gesetzesänderung (BT-Drs. 16/3794 S. 32) auf die Komm. in Rz. 39 ff. – Lehrer und Erzieher (Satz 1 Nr. 1) verwiesen werden. Mit Satz 2 Nr. 3 wird klargestellt, dass für den Ausschl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.2 Freibetrag für steuerrechtlich privilegierte Tätigkeiten

Rz. 18 Ein Betrag von bis zu 250,00 EUR monatlich ist gemäß Abs. 3 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigen: nach § 3 Nr. 12 EStG bei Bezügen, die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlt werden und die zum einen in einem Bundesgesetz oder Landesgesetz, auf Grundlage einer bundesgesetzlichen oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhenden Bestimmung oder von der Bunde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Beispiele

Rz. 21 Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt): Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands Lehrveranstaltung, die der Schulung von Re...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm)

Zusammenfassung Überblick Erzieher sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen. Das vorliegende Professiogramm bezieht sich vorwiegend auf Tätigkeiten der Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie in Horten oder Heimen für Kinder und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

3.1 Charakteristische Anforderungsmerkmale leichte bis mittelschwere Arbeit, beim Umgang mit behinderten Kindern teilweise schwere körperliche Arbeit, wechselnde Körperhaltungen zwischen Stehen, Sitzen und Gehen, beim An- und Ausziehen kurzzeitiges Bücken, Knien und Hocken, hoher Koordinationsaufwand beim Arbeiten in großen Gruppen, mitunter leistungsseitig intransparente Anford...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Das Tätigkeitsspektrum der Erzieher in Kindergärten, Kinderkrippen oder im Kinderhort ist sehr vielseitig und umfangreich, da sie gleichermaßen Verantwortung für Erziehung, Bildung und Betreuung tragen, wie aus folgenden Details hervorgeht:[1] Vermittlung von Anregungen zu kreativen Spielen und Beschäftigungen und damit zur Förderung geistiger, körperlicher, aber auch kommuni...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

abgestimmtes und ständig koordiniertes Vorgehen zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bezüglich der Beratung von Kindertagesstätten (Kitas), Unterstützung bei der Analyse von Unfällen und deren Ursachen sowie Ableitung von Schlussfolgerungen, Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung einschließlich Ableitung gee...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 3.1 Charakteristische Anforderungsmerkmale

leichte bis mittelschwere Arbeit, beim Umgang mit behinderten Kindern teilweise schwere körperliche Arbeit, wechselnde Körperhaltungen zwischen Stehen, Sitzen und Gehen, beim An- und Ausziehen kurzzeitiges Bücken, Knien und Hocken, hoher Koordinationsaufwand beim Arbeiten in großen Gruppen, mitunter leistungsseitig intransparente Anforderungen und Auflagen, Arbeiten in geschloss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Belastung durch häufige Arbeitsunterbrechungen, z. B. durch Telefonate, häufiges Arbeiten unter hohem Zeitdruck (teilweise Überstunden) und zu wenig Zeit für eigentliche Arbeitsaufgaben, Verstärkung des Zeitmangels aufgrund unzureichender Personalressourcen (Kompensation durch verfügbares Personal), in der Regel Tagarbeit, in Heimen Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit mögl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

gemeinsame Einflussnahme mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit auf eine gut vorbereitete Gefährdungsanalyse und -beurteilung sowie auf eine permanente Integration des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in die Aufbau- und Ablauforganisation der Kitas, Hinweise zu möglichen arbeitsbedingten Gesundheits- und insbesondere zu Infektionsgefahren (z. B. SARS-CoV-2-Erreger), Beratung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Erzieher sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen. Das vorliegende Professiogramm bezieht sich vorwiegend auf Tätigkeiten der Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie in Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Unfälle und Verletzungen von Kindern, insbesondere an Spielgeräten (Sturzunfälle), Unfälle von Beschäftigten, insbesondere in Küchen (häufig Stürzen, Schnittverletzungen), Muskel-Skelett-Beanspruchung mit Beschwerden im Rücken-, Nacken-, Schulterbereich durch ungünstige, häufig einseitige Körperhaltung (z. B. Sitzen auf dem Fußboden bzw. an Kindermöbeln) sowie durch Heben und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 3.2 Eignungsvoraussetzungen

durchschnittliche Körperkraft und -gewandtheit, Funktionstüchtigkeit von Wirbelsäule, Händen, Armen und Beinen sowie Fähigkeit zu beidhändigem Arbeiten, normales bzw. korrigiertes Sehvermögen bezüglich des Nah- und Fernsehens, normales Hörvermögen und normaler Tast- und Geruchssinn, verständliche Aussprache, gesunde Haut zwecks Eignung für Arbeiten der Speisezubereitung und Reini...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.3 Selbstständige

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen; Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen; Hebammen/Entbindungspfleger; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Seelotsen der Reviere; Hausgewerbetreibende; Küstenschiffer und Küstenfischer unter b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Eng mit Jugendhilfe verbundene Leistungen

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei sind nach wie vor nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Bedingung ist, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen (vgl. Rz. 15 f.) selbst erbracht werden (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 5). Begünstigt ist auch die Durchführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale der Vorschrift

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgrund des JStG 2008 wurde der Kreis der Begünstigten erweitert. Nunmehr kann die Steuerbefreiung für folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: Leistungen der Jungendhilfe nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII, Leistungen der Inobhutnahme nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII sowie Leistungen der Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / X. Straftaten im außerdienstlichen Bereich

Rz. 206 Eine außerdienstlich begangene Straftat kann Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers begründen und bei negativen Auswirkungen auf den Betrieb oder bei einem Bezug zum Arbeitsverhältnis geeignet sein, eine personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen.[517] So z.B. bei Vermögensdelikten von Arbeitnehmern mit Vermögensbetreuungspflichten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Außerbetriebliches Verhalten

Rz. 222 Außerdienstliches Verhalten ist grundsätzlich nicht geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Etwas anderes gilt, wenn sich aus dem außerdienstlichen Verhalten unmittelbare Einwirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben, wenn also das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird.[565] Bei Lehrern und Erziehern kann eine Verurteilung wegen vorsätzlicher ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 2 Parallelvorschriften für selbständig Tätige sind für die Krankenversicherung § 240 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 354b SGB III. Vorgängervorschriften waren für Handwerker § 4 Abs. 2 und 3 HwVG und für die übrigen Selbständigen § 1385 Abs. 3 Buchst. b RVO bzw. § 112 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.4 Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen (Nr. 4)

Rz. 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 – Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen – erfasst letztlich z. B. Planstelleninhaber an einer anerkannten Ersatzschule, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 (in der bis 31.12.2008 gültigen Fassung) von der Versicherungspflicht befreit waren. Rz. 29 Eine am 31.12.2008 bestehende Befreiung von der Versicherungspflicht bleibt nach § 231 Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TVöD ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVAöD eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.1.3 Integrierte Ausbildung in einem vom TVAöD erfassten Beruf

Im Gegensatz zum TVdS-L (siehe Ziffer 1.5.3.1) setzt der TVSöD nicht ausdrücklich voraus, dass für die Verwaltungen und Betriebe, die mit dem Studierenden einen dualen Ausbildungsvertrag schließen, ein bestimmter Tarifvertrag (wie z. B. der TV-L, vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 TVdS-L) gelten muss. Es bestehen daher keine Bedenken, dass auch Arbeitgeber, die nicht unmittelbar tarifge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Resilienz / 1.2 Bedeutung in der Psychologie

Seit einigen Jahrzehnten wird der Begriff auch in der Psychologie (und anderen Disziplinen) verwendet. Zuerst wurde der Begriff vorwiegend auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bezogen. So führte die Psychologin Emmy Werner Anfang der 1950er-Jahre Forschungen auf Hawaii zur Entwicklung von Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen durch. Sie versuchte, diejeni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.3 Anforderungen an die Berufsausbildung (Abs. 2a)

Rz. 14g Nach Abs. 2a müssen die Gestaltung des Lehrplans, die Unterrichtsmethode und die Güte der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel eine erfolgreiche Berufsausbildung erwarten lassen. Mit dem neuen Abs. 2a legt der Gesetzgeber Wert auf eine inhaltliche Qualität der Maßnahme. Soweit die dort genannten Fördervoraussetzungen nicht vorliegen, kommt eine Förderung dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.1 Förderungsfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Agentur für Arbeit förderungsberechtigte junge Menschen durch eine nach § 57 Abs. 1 förderungsfähige Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung zu fördern. Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist die vorherige Ermessensleistung der Förderung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung a...mehr