Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 681 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1342). Rz. 682 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Vertragsschluss unter Mitwirkung des Betreuungsgerichts

Rz. 801 Möglichkeiten für den wirksamen Vertragsschluss, wenn an die Einschaltung des Betreuungsgerichts zu denken ist, zeigt die nachstehende Übersicht: Rz. 802 Abbildung 2.6: Vertragsschluss unter Mitwirkung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Kosten

Rz. 804 Die Kosten des Verfahrens vor dem Betreuungsgericht setzen sich zusammen aus der Gerichtsgebühr (§ 63 GNotKG [837] i.V.m. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 [Kostenverzeichnis], Hauptabschnitt 1), den gerichtlichen Auslagen und den außergerichtlichen Kosten des Betroffenen. (a) Anwaltliche Vertretung Rz. 805 Verfahren zwecks familiengerichtlicher Genehmigung sind gegenüber der Scha...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Betreuer

Rz. 808 Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem VBVG (Rdn 773 ff.). Rz. 809 Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale (§ 1835a BGB) oder Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB). Rz. 810 Vermögende Betreute müssen die Kosten ihres Betreuers selbst tragen. Bei mittellosen Betreuten i.S.d. §§ 1836c, 1836d BGB übernimmt die Staatskasse diese Koste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Einschränkung

Rz. 652 Eine Vertretung durch Vater und Mutter ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen ein Betreuer (bis 31.12.2022 Vormund) von der Vertretung ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB [§§ § 1629 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1795 BGB a.F.]). Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung von Interessenkollisionen der Eltern, die darin bestehen können, dass sie selbst od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 22 Ohne weitere Voraussetzungen (außer dass Leistungen der Jugendhilfe oder die Inobhutnahme oder Leistungen der Adoptionsvermittlung erbracht werden müssen) sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe subjektiv steuerbegünstigt. Nach § 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trä...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Sonderrechtsverhältnis

Rz. 407 Die Mitverschuldenszurechnung nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB setzt ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus.[477] Rz. 408 Eine Sonderbeziehung wird nicht schon durch bloßes Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht [478] oder einer Gefährdungssituation [479] begründet.[480] Rz. 409 Bei einem Haftpflic...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 1.3 Auswirkungen und Folgen von Trennungen beachten

Soziale und psychologische Auswirkungen auf Mitarbeiter Trennungen haben sowohl für die Betroffenen als auch für die verbleibenden Mitarbeiter erhebliche soziale und psychologische Auswirkungen, die es zu beachten gilt. Vor allem sollte die psychologische Seite einer Trennung nicht unterschätzt werden. So verhalten sich Mitarbeiter in der Regel nicht sachlich-rational, wenn e...mehr

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 3 Stellen

Als Stellen im Sinne des BFDG sind Einsatzstellen nach § 6 BFDG und die Zentralstellen nach § 7 BFDG zu nennen. Die unterschiedlichen Funktionen ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen. Träger des Freiwilligendienstes ist grundsätzlich der Bund; zuständig ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.[1] 3.1 Einsatzstellen Der Bundesfreiwilligendiens...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 3.2 Zentralstellen

Die Zentralstellen[1], die in der Regel bei bundeszentralen Trägern der Jugendfreiwilligendienste eingerichtet werden, übernehmen die entscheidende Steuerungsfunktion im Bundesfreiwilligendienst und stellen somit die Koppelung zwischen bestehenden Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst sicher. Die Zentralstellen sind demnach das Bindeglied zwischen zustä...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.1 Pflichten des Freiwilligen

Die verschiedenen Pflichten der Freiwilligen sind maßgeblich in der Vereinbarung gemäß § 8 BFDG festgehalten, insbesondere in der Form der Mustervereinbarung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Danach sind die Freiwilligen verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, Stillschweigen zu bewahren...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.9 Beteiligung der Freiwilligen

Die Freiwilligen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde vertreten.[1] Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelt die Einzelheiten zum Wahlverfahren durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf.mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 5 Verwaltungsrechtliche Bestimmungen

Zuständige Bundesbehörde Das Gesetz wird in bundeseigener Verwaltung von einer Bundesoberbehörde ausgeführt.[1] So wird gewährleistet, dass der Bund seiner Verantwortung für die vereinbarungs- und gesetzmäßige Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes nachkommen kann. Außerdem ist auf diese Weise die uneingeschränkte Finanzierungskompetenz des Bundes für den BFD sichergeste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.1 Vereinbarung

Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Freiwilligem.[1] Dadurch wird ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art begründet.[2] Die Vereinbarung nach § 8 BFDG wird auf gemeinsamen Vorschlag des Freiwilligen und der Einsatzstelle geschlossen. Die Einsatzstelle wird jedoch nach dem gesetzlichen Modell nicht Vertragspartner, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Grundlagen des Bundesfreiwilligendienstes

Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige, mindestens 6-, regelmäßig 12- und höchstens 18-monatige Bundesfreiwilligendienst.[1] Die Höchstdauer kann bei Vorliegen eines entsprechenden pädagogischen Konzepts auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Anders als der rein verteidigungspolitisch begründete Zivildienst (als Wehrersa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Dienst-/Arbeitsverhältnis

Die Teilnehmer an einem Bundesfreiwilligendienst werden i. d. R. zwischen 6 und 24 Monate tätig. Grundlage dieser Tätigkeit ist eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Auch wenn in dieser Vereinbarung ausdrücklich aufgeführt wird, dass ein Arbeitsverhältnis "nicht begründet" wird, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.4 Erziehung in der Familie

Rz. 20 Die Vorschrift kennzeichnet die Aufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Personensorge- und Erziehungsberechtigten zu unterstützen und ergänzende Hilfen zu leisten. Damit wird der Vorrang der Personensorgeberechtigten bei der Erziehung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Zugleich wird klargestellt, dass die Erziehung in der Familie und nicht außerh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Die Regelungen zum zweiten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 2) sind im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthalten ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.3 Beratung und Unterstützung

Rz. 21 Der Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern wird durch die Begrenzung der Befugnisse der öffentlichen Träger auf Beratung und Unterstützung betont. Dies findet seine Ausprägungen in den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB VIII zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII) und des Vierten Abschnitts zur Hilfe zur Erziehung (§§ 27 bis 35 SGB...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.3 Wiedererstarken des Kinder- und Jugendschutzes

Rz. 8 Unter dem Eindruck spektakulärer Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe v. 8.9.2005 (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK, BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 Vorschriften zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung eingefügt. § 8a SGB VIII ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.4 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

Rz. 15 Diese Leistungen werden gemäß § 80 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen. § 80 Satz 2 und 3 SGB IX nehmen Bezug auf die Vorschrift zur Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII (vgl. die Komm. zu § 44 SGB VIII, insbesondere Rz. 3 bis 15).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.2 Kinder- und Jugendhilfe im Lichte des Art. 6 GG

Rz. 4 Erst mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und der Einordnung des SGB VIII in das Sozialgesetzbuch (SGB) am 1.1.1991 vollzog sich ein grundlegender Wandel in den Zielsetzungen. Zunächst war allerdings seit dem Inkrafttreten der ersten Bücher des SGB über Jahre hinweg heftig umstritten, ob es sich bei der Kinder- und Jugendhilfe überhaupt um eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / III. Vertikale Delegation

Bei einer vertikalen Delegation reicht der Verpflichtete seine Aufgaben im Rahmen einer hierarchischen Beziehung weiter an von ihm arbeitsvertraglich abhängige Mitarbeiter oder an externe Kräfte.[10] Die Aufgabenbearbeitung nimmt in diesem Sinne einen Weg "von oben nach unten". Beauftragung eines Steuerberaters: Die einfachste Form vertikaler Delegation stellt die Beauftragun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.3 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seine Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Ur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.2 Pflichten des Arbeitnehmers (Absatz 1)

Absatz 1 definiert die vertraglichen Hauptpflichten der Arbeitnehmer, nämlich zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Ausführung der übertragenen Aufgaben und zur Beachtung der Anordnungen des Arbeitgebers. Dass die im Rahmen des Arbeitsvertrags geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist, stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Der Arbeitnehmer hat in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 4 Strafrechtliche Aspekte

Die §§ 17–19 UWG enthielten strafrechtliche Bestimmungen bezüglich des Verrats von Betriebsgeheimnissen. Diese sind zum 25.4.2019 entfallen. An ihre Stelle ist § 23 GeschGehG getreten. Der Verstoß gegen § 4 GeschGehG stellt keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 23 Abs. 1 GeschGehG eine Straftat dar. Dies spiegelt sich auch im Strafrahmen wider, der eine Geldstrafe od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 7.2 Gehaltserhöhungen im außertariflichen Bereich

Regelmäßig prüfen Unternehmen die Gehälter ihrer Führungskräfte und AT-Mitarbeiter. Dabei halten sich manche im Zeitpunkt und in der Erhöhungsrate an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen, während andere absichtlich von den tariflichen Erhöhungen abkoppeln. Da bei Führungskräften meistens in Jahresbezügen ge­rechnet wird, werden bei dieser Gelegenheit oft auch Sonderzahlunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmenskultur: Aufgabe... / 5.1 Die Gründungsphase

Wesentlich wird die Unternehmenskultur vom Gründer oder dem Gründerteam beeinflusst. Deren persönliche Prägung, ihre Vorerfahrungen, ihre Kindheit und Ausbildung, Familien und Freunde, ihre persönlichen Werte und Motivationen spielen hier eine große Rolle. Praxis-Beispiel Prägende Unternehmensgründer Viele Firmengründer übten über viele Jahre einen prägenden Einfluss aus. Beis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 8.3 Vertragskündigung

Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertrags schriftlich erfolgen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr stillschweigend. Darüber hinaus können beide Parteien nach einem ersatzpflichtigen Schadensfall (Versicherungsfall) kündigen. Die Frist, in der gekündigt werden kann, beginnt mit dem Schadenstag und end...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erziehungsbeistand / 3 Ziele/Inhalte

Der Erziehungsbeistand soll neben den Eltern des Kindes eine außenstehende, erwachsene, kontinuierliche Bezugsperson sein. Er unterstützt das Kind oder den Jugendlichen individuell in seiner Entwicklung, indem er dem Kind oder Jugendlichen hilft, schulische und familiäre Probleme zu bewältigen. Dies kann durch die Integration in Schule und Beruf oder durch den Aufbau von soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Unabhängigkeit von einer Not-/Konfliktlage

§ 8 Abs. 3 SGB VIII hat i. d. F. bis 9.6.2021 das Erfordernis des Vorliegens einer Not- und Konfliktlage für die Bejahung eines Anspruchs auf Beratung durch das Jugendamt geregelt. Die Beratung erfolgte ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich war und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteln würde. Eine No...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erziehungsbeistand / Zusammenfassung

Begriff Der Erziehungsbeistand unterstützt ein Kind oder Jugendlichen bei der Bewältigung von Einwicklungsproblemen. Dabei bezieht er das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen mit ein, versucht den Lebensbezug zur Familie des Kindes zu erhalten und gleichzeitig die Verselbstständigung des Kindes zu fördern. Bei dem Erziehungsbeistand handelt es sich um die älteste ambu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 2 Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgaben, Informationen auszutauschen Maßnahmen zu koordinieren, zu beobachten und auszuwerten trägerübergreifende Projekte anzuregen und zu entwickeln und den fachlichen Meinungsaustausch in dem Arbeitsbereich zu unterstützen, um geplante Maßnahmen der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen, gegenseitig zu ergänzen und in den Lebens- und Wohnbere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsgemeinschaft soll von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gebildet werden. Arbeitsgemeinschaften setzten sich aus den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den Trägern geförderter Maßnahmen zusammen. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen in der Jugendhilfe aufeinander abgestimmt werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 1 Einrichtung und Organisation

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften hinwirken. Dabei lässt der Gesetzgeber offen, wie die Arbeitsgemeinschaften konkret ausgestaltet werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dadurch einen weiten Gestaltungsspielraum und können die Arbeitsgemeinschaften im Hinblick auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.3 Auswirkung auf die "normale" KG

Rz. 102 Die vielfältige Kritik an § 15a EStG ist vor allem in einem Punkt berechtigt; gemeint sind die Auswirkungen auf die "normale" KG. Die Begrenzung des Verlustausgleichs zielte in erster Linie auf Verlustzuweisungsgesellschaften ab. Betroffen sind indessen auch Familien-Personengesellschaften, die echte wirtschaftliche Verluste erzielen oder wegen vorhandener stiller Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 2 Auswirkungen von Fehlzeiten

Unabhängig von den Ursachen haben Fehlzeiten enorme Auswirkungen auf das Gesamtunternehmen. Zu diesen gehören: Kosten für Entgeltfortzahlung, Kosten durch geringere Produktivität, Verzögerungen und Produktionsausfälle, Kosten für Umsetzungen/Versetzungen, Kosten für zusätzliche Arbeitnehmende, Leiharbeitnehmende sowie Überstunden und Folgekosten der Überlastung von Kollegen, die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.1 Sachverhaltsgestaltungen bei der "normalen" KG

Rz. 214 Die vorstehend genannten Grundaussagen, so restriktiv sie erscheinen mögen, eröffnen gleichwohl Chancen für Sachverhaltsgestaltungen. In der Praxis durchführbar sind sie allerdings nur bei der "normalen" KG mit überschaubarem Gesellschafterbestand. Das gilt in erster Linie für die Familien- und die Einpersonen-GmbH & Co. KG. Dazu rechnen vielfach auch Grundstücksgese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse: So erkennen ... / 2.1 1. Schritt: Das Risiko identifizieren

Zu Beginn müssen Verantwortliche die Risiken für Compliance-Verstöße in ihrem Unternehmen identifizieren. Dabei sollte sich die Vorgehensweise am Aufbau einer Strukturanalyse orientieren. Falls bei der Strukturanalyse eine Unterteilung in Arbeitsbereiche vorgenommen wurde, so sollte die Risikoanalyse demselben Schema folgen. Andernfalls kann die Analyse anhand konkreter Hand...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr