Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Teil B: Rechtsbehelfe / 91 Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1409]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) – Auszug –, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Persönlich haftender Gesellschafter

Tz. 9 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Stellung der phG regelt sich nach den hr-lichen Bestimmungen über die KG. Die phG sind allein kraft ihrer gesellschaftsrechtl Stellung zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet (§ 278 Abs 2 AktG iVm §§ 161 Abs 2, 114 Abs 1 und 164 HGB) und vertreten die Gesellschaft. Ihre Geschäftsführungsbefugnis ist von keinem anderen Organ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümper, Neue Organschaftsfalle bei...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / IV. Jastrow‘sche Klausel

Mit der Jastrow’schen Klausel wird versucht, ein weiteres Problem des Berliner Testaments in Bezug auf das Pflichtteilsrecht zu lösen und die Pflichtteilsstrafklausel zu verschärfen. Erhält der illoyale Abkömmling aufgrund der Pflichtteilsstrafklausel nur den Pflichtteil nach dem Letztversterbenden, so wird der Pflichtteil auf der Grundlage des Nachlasses des Letztversterben...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 8 Hinweis des Mieters auf die Möglichkeit des Widerspruchs

Der Vermieter von Wohnraum soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b BGB rechtzeitig hinweisen.[1] Der Hinweis ist formfrei und kann bereits im Kündigungsschreiben erteilt werden. Rechtzeitig erteilt ist der Hinweis, wenn er noch vor Ablauf der 2-Monats-Frist des § 574b Abs. 2 Satz 1 BGB und so lange vorher erteilt w...mehr

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Ersatzmieter – Rechte und P... / 2.1 Interessenabwägung

Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrags ganz erheblich überragt.[1] Diese Voraussetzungen sind i. d. R. nicht gegeben, wenn d...mehr

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Ferienwohnung (Miete) / 4 Kündigung

Der Ausschluss der Kündigungsschutzvorschriften für diese Art von Wohnraum bewirkt, dass eine Kündigung ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters erfolgen kann, der Mieter der Kündigung nicht widersprechen kann und vom Vermieter auch dann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden kann, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ...mehr

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Ersatzmieter – Rechte und P... / 2.2 Zumutbarkeit des Nachmieters

Hinweis Keine Schlechterstellung des Vermieters Der Nachmieter muss nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Gewähr dafür bieten, dass der Vermieter nicht schlechter gestellt wird als es bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den bisherigen Mieter der Fall wäre. Ferner muss der Ersatzmieter bereit sein, die bestehenden Vertragsbedingungen unverändert zu...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.2.2 Arbeitnehmer mit mehreren Wohnungen

Es steht dem Arbeitnehmer frei, wo er seine Wohnung nimmt. Die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung werden aber nur berücksichtigt, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.[1] Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.3 Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung für im Übrigen begünstigte Aufwendungen aus, wenn diese Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen bzw. soweit sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Diese Vorschriften haben entsprechend der Systematik des Einkommensteuergesetzes Vorrang. Achtung Zumutbare Belastung fällt unter § 35a EStG Für den Teil der A...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.1 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Begünstigt sind haushaltsnahe Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in einem inländischen oder EU-/EWR-Privathaushalt durchgeführt werden. Es muss sich um eine nichtselbstständige Tätigkeit handeln, für die arbeitsrechtliche Grundsätze gelten. Bei einem nicht inländischen Haushalt, der in einem Staat liegt, der der EU oder dem EWR angehört, setzt die Inanspru...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 2 Wirtschaftliche Bedeutung

Die GmbH & Co. KG ist nach wie vor eine beliebte Rechtsform. In Deutschland gab es laut Umsatzsteuerstatistik (Destatis, Statistisches Bundesamt 2018) mehr als 200.000 Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt werden. Damit nimmt sie unter den Personengesellschaften den zweiten Platz ein – hinter den GbR-Gesellschaften mit knapp 500.000 und deutlich vor de...mehr

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EIN BLICK: Tradition trifft auf moderne Visionen: Generationenwechsel in der Steuerkanzlei (Video)

Die Kanzlei-Nachfolge innerhalb der eigenen Familie bietet viele Vorteile. Kanzlei-Inhabern wird die Suche nach einem geeigneten Nachfolger erspart und die nachrückende Generation profitiert auf dem Weg in die Selbstständigkeit vom großen Erfahrungsschatz der ausscheidenden Generation. Was auf den ersten Blick wie eine Win-Win-Situation aussieht, birgt jedoch häufig ein gewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.2 Eigennutzung der Immobilie

Der Nutzungswert der eigenen Wohnung wird nicht besteuert. Daher können mangels steuerlich zu erfassender Einnahmen keine Werbungskosten abgezogen werden. Der Erwerber einer eigengenutzten Wohnung kann daher den Ertragsanteil einer Leibrente nicht als Werbungskosten abziehen. Der Ertragsanteil ist auch nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, obwohl der Veräußerer den Ertragsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Rumänien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3monatige Tätigkeit hält er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3monatige Tätigkeit hält er...mehr

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Estland / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Rumänien / 1.4.1 Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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Italien / 1.4.1 Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.1 Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.1 Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Ar...mehr

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Zypern / 1.4.1 Tätigkeit in Zypern für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-T...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 1.1 Gemeinnützige Zwecke

Als gemeinnützig gelten solche Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit selbstlos gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt vor, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzt.[2] Die als Förderung der Allgemeinheit anerkannten Zwecke sind in § 52 Abs. 2 AO aufgeführt (sog. G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.1 Tätigkeit in Ungarn für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.4.1 Tätigkeit in Dänemark für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert, wenn die Tätigkeit dort insgesamt länger als 183 Tage während des Kalenderjahres ausgeübt wird (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.4.1 Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.4.1 Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Lettland / 1.4.1 Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn...mehr

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Eigenbedarf – Kündigung ers... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Hamburg entschiedenen Fall kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs für einen ihrer Gesellschafter, der das gesamte Haus mit den drei dort vorhandenen Wohnungen zukünftig mit seiner Familie als Einfamilienhaus nutzen wollte. Hierzu würden u. a. die verschließbaren Wohnungseingangstüren entfernt und Badezimmertüren wieder eingesetzt werden,...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

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Recruiting: Eignungsdiagnostik / 3.2 Vom Verhaltensanker zur Anforderung

Wenn eine Reihe von kritischen Situationen und das mögliche Verhalten gesammelt wurde, kann danach gefragt werden, welche Voraussetzungen eine Person mitbringen müsste, um wahrscheinlich das gewünschte Verhalten zu zeigen. Dabei kann auf die oben genannten Verhaltensbedingungen zurückgegriffen werden. Anforderungen an Umweltfaktoren Manche Anforderungen sind schon mit dem Blic...mehr

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Norwegen / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Liechtenstein / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Belarus / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Island / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Serbien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Albanien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Irland / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 2.3 Ausnahmen für Berufsrückkehrende

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat mit Abs. 2 Satz 1 für Berufsrückkehrende einen erleichterten Zugang zum Übergangsgeld vorgesehen. Der Begriff "Berufsrückkehrende" ist in § 20 erläutert und erfasst Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Be...mehr

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Malta / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr