Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 1 Nr 2: Vereinfachtes Unterhaltsverfahren.

Rn 9 Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach den §§ 249 ff FamFG ersetzt funktionell eine Klageerhebung (beachte § 251 I FamFG), weshalb der Einleitung dieses Verfahrens ebenfalls hemmende Wirkung zukommt. Soweit die Mindestvoraussetzungen nach § 250 I Nr 1, 2, 4, 6 FamFG vorliegen (zT aA Grüneberg/Ellenberger Rz 17) und damit eine ausreichende Indi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 942 BGB – Wirkung der Unterbrechung.

Gesetzestext Wird die Ersitzung unterbrochen, so kommt die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht; eine neue Ersitzung kann erst nach der Beendigung der Unterbrechung beginnen. Rn 1 Wie früher im Falle der Unterbrechung der Verjährung hat die Unterbrechung der Ersitzung zur Folge, dass die Frist nach Beendigung der Unterbrechung neu zu laufen beginnt. Es m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 187 bis 193 gelten für alle Frist- und Terminsbestimmungen des Bundesrechts (GemS-OGB BGHZ 59, 397), soweit nicht Sondervorschriften vorgehen, zB §§ 359, 361 HGB; Art 20 CISG; Art 36, 37, 72–74 WG; Art 29 IV, 30, 55–57 ScheckG; §§ 42, 43 StPO; § 10 VVG; § 77b StGB; § 16 II FamFG; § 222 II, III ZPO; § 31 II–VII VwVfG; § 108 II–VI AO; § 64 SGG; § 139 InsO und auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. 2Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. (2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 695 BGB – Rückforderungsrecht des Hinterlegers.

Gesetzestext 1Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist. 2Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung. Rn 1 Das jederzeitige Rückforderungsrecht des Hinterlegers gilt für die entgeltliche (LG Ulm NJW-RR 04, 854: Pferdeeinstellung) und unentgeltliche Verwahrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 15 IRd §§ 200, 202 sind individualvertraglich abweichende Vereinbarungen zum Fristbeginn (BGH NJW-RR 04, 954 [BGH 15.04.2004 - VII ZR 397/02]), zur Frist selbst (Verlängerung oder Verkürzung) und zur Hemmung möglich. Für AGB des Unternehmers sind die sich aus § 309 Nr 7a, b und § 309 Nr 8b ff (auch bei nur mittelbaren Verkürzungen, s BGHZ 209, 128 = BauR 16, 1013) ergeben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einschränkung des Kündigungsrechtes (§ 557a III 1).

Rn 11c § 557a III 1 erlaubt für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung einen einseitigen Kündigungsverzicht des Mieters. Ein einseitiger formularmäßig erklärter Kündigungsausschluss zulasten des Mieters von Wohnraum benachteiligt den Mieter also nicht unangemessen (§ 307), wenn er zusammen mit einer nach § 557a zulässigen Staffelmiete vereinbart wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der Ausübung des Abwendungsrechts.

Rn 9 Die Mietereinbauten/Mietereinrichtungen werden oder bleiben endgültig Vermietereigentum bei gleichzeitigem Erlöschen des Wiederaneignungsrechts des Mieters. Ein begründeter Anspruch des Mieters auf Entschädigung verjährt innerhalb der kurzen Frist des § 548 (LG Mannheim WuM 86, 279). Danach entsteht ein dauerndes Besitzrecht des Vermieters. Die materiell-rechtlichen Wir...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast

Rz. 194 Auch im Rahmen des Wertermittlungsanspruchs hat der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich seine Pflichtteilsberechtigung nachzuweisen. Des Weiteren besteht nach Ansicht des BGH der Anspruch auf Wertermittlung nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Zugehörigkeit des zu schätzenden Gegenstands zum Nachlass darlegt und beweisen kann oder diese unstreitig ist.[38...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 12 HKÜ

Zusammenfassung Art 12 HKÜ0 Ist ein Kind im Sinn des Artikels 3 widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten worden und ist bei Eingang des Antrags bei dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde des Vertragsstaats, in dem sich das Kind befindet, eine Frist von weniger als einem Jahr seit dem Verbringen oder Zurückhalten verstrichen, so ordnet das zuständige Gericht oder die zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verlängerungsklauseln (Nr 9b).

Rn 82 Die stillschweigende, automatisch eintretende oder von einer Erklärung des Verwenders abhängige (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 92) Verlängerung des Vertragsverhältnisses ist seit 1.3.22 für Neuverträge nach Nr 9b unzulässig, es sei denn, das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit verlängert und der andere Vertragsteil kann es jederzeit mit einer Frist von höchsten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitablauf nach Abs 1.

Rn 2 I ist eine echte Erlöschensfrist, keine Verjährungsfrist. Sie beginnt mit der verbotenen Eigenmacht, also mit der Vollendung der Besitzentziehung bzw dem Eintritt der Besitzstörung. Bei mehreren Störungen beginnt jeweils eine neue Frist. Kenntnis des Besitzers ist ohne Bedeutung (Ddorf OLGZ 75, 331, 333). Für die Berechnung der Jahresfrist gelten die §§ 187 I, 188 II. F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftige Forderungen.

Rn 13 Auch die Abtretung künftiger Forderungen ist zulässig. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch braucht noch nicht zu bestehen (BGH NJW 65, 2197 [BGH 22.09.1965 - VIII ZR 265/63]), der Schuldner muss ebenfalls noch nicht feststehen (BAG NJW 67, 751 [BAG 14.12.1966 - 5 AZR 168/66]). Es genügt vielmehr, dass das Entstehen der Forderung im Zeitpunkt der Abtretung möglich ersc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Verbrauchsgüterkauf, II Nr 1.

Rn 14 Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware zu laufen, II Nr 1a). Zu beachten ist insoweit, dass ein Verbrauchsgüterkauf sich nicht nur auf den Verkauf beweglicher Sachen bezieht (vgl § 474 I 1), sondern auch dann vorliegt, wenn der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher neben dem Verkauf einer beweglichen Sache ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Keine Zeitgrenze

Rz. 226 Die Zehn-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3 BGB gilt nach Auffassung des BGH und der h.M. bei § 2327 BGB nicht, so dass Eigengeschenke auch nach der Erbrechtsreform und der Einführung des Abschmelzmodells in § 2325 Abs. 3 BGB ohne jede zeitliche Schranke anzurechnen sind.[633] Dies wird zwar als rechtspolitisch bedenklich angesehen[634] und führt oft zu Beweisproblemen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Fälligkeitsregelungen.

Rn 114 Vertragliche Fälligkeitsregelungen sind möglich (AG Hamburg-Bergedorf ZMR 13, 203), aber an §§ 305 ff zu messen. Ob ein vereinbartes Zahlungsziel als Fälligkeitsregelung oder als Zahlungsfrist, die bereits einen fälligen Anspruch voraussetzt, auszulegen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (Ddorf ZMR 00, 454). Bestimmt der Vermieter einseitig eine Zahlungsfrist, so tri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird eine gemeinsame Sorge der Eltern erst begründet, wenn das Kind bereits einen Namen führt, so kann der Name des Kindes binnen drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge neu bestimmt werden. 2Die Frist endet, wenn ein Elternteil bei Begründung der gemeinsamen Sorge seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, nicht vor Ablauf eines Monats nach Rüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem (2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfechtung der Anfechtung.

Rn 25 Nach hM (zB BGH ZEV 15, 468) ist die Anfechtung der Anfechtung nach den allgemeinen Vorschriften des Anfechtungsrechts der §§ 119 ff, 121, 124, 142 möglich (BayObLG MDR 80, 492 [BGH 13.12.1979 - X ZR 78/78]), wobei sich die Form und Frist der Anfechtung nicht aus den §§ 1954f, sondern § 121 ergibt (BGH ZEV 15, 468 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39/14] mit Anm Litzenburger; st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entsprechende Anwendung der Sperrfrist.

Rn 16 Durch § 577 Ia 1 Nr 1 ist die erwerbende Personengesellschaft bzw sind die Erwerber gehindert, innerhalb der Frist § 577a I berechtigte Interessen eines Gesellschafters oder Miteigentümers – an denen der Sache nach nicht gerührt wird – geltend zu machen. Dass Vermietermehrheiten bzw eine Personengesellschaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs eines Miteigentümers bzw Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 940 BGB – Unterbrechung durch Besitzverlust.

Gesetzestext (1) Die Ersitzung wird durch den Verlust des Eigenbesitzes unterbrochen. (2) Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt, wenn der Eigenbesitzer den Eigenbesitz ohne seinen Willen verloren und ihn binnen Jahresfrist oder mittels einer innerhalb dieser Frist erhobenen Klage wiedererlangt hat. Rn 1 Die Norm regelt (wie § 941) einen Fall der Unterbrechung, dessen Wirku...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mitwirkungspflichten der Beteiligten

Rz. 40 [Autor/Stand] Den Beteiligten muss eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden, damit sie sich auf die Außenprüfung einstellen können.[2] Zwischen der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und dem angesetzten Beginn der Sonderprüfung nach § 156 BewG sollte eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen (§ 197 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO; § 5 Abs. 4 Satz 2 BPO). Plausiblen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei der Annahme der Erbschaft handelt es sich, ebenso wie bei der Ausschlagung der Erbschaft, um Willenserklärungen, für die die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff gelten. Worauf die Anfechtung gestützt werden kann, richtet sich allein nach §§ 119 ff. Die §§ 1954 ff ergänzen diese Vorschriften in Teilbereichen der Anfechtung von Annahme- oder Ausschlagungserklärunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschlagungsfrist.

Rn 4 Für den Fristbeginn bei Kenntnis (Rn 14) des gesetzlichen Vertreters ist dessen Aufenthalt (Inland/Ausland) oder ausschließlicher Wohnsitz (§ 7 I) maßgebend (Grüneberg/Weidlich § 1944 Rz 1). Der Sterbeort des Erblassers ist dabei unerheblich, selbst wenn er im Inland liegt Für die Verlängerung der Frist auf 6 Monate (III) soll ein Tagesausflug in das benachbarte Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückabwicklung des Vertrags, Wertersatz.

Rn 9 § 357 I–III betreffen die Modalitäten der Rückabwicklung bei Widerruf eines sonstigen Ratenlieferungsvertrags (zB Frist für die Rückgewährung, Zahlungsart bei Rückzahlung von Geldbeträgen). § 357 IV, VI beinhalten Leistungsverweigerungsrechte für den Verbraucher. Wertersatzvorschriften enthält § 357a I. Näher dazu § 357a Rn 4 ff. Der Verbraucher ist nach Art 246 III EGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 28 § 286 ist grds dispositiv. Spezifische Grenzen vertraglicher Abweichungen von diesen Regeln hat der deutsche Gesetzgeber den Parteien nunmehr in § 286 V iVm § 271a I–V gesetzt (zur bisherigen Rechtslage einschl der Frage richtlinienkonformer Auslegung s 9. Aufl sowie 7. Aufl); die Vorschriften begrenzen – zusammen mit § 308 Nr 1a, 1b in Umsetzung von Art 7 Zahlungsverz...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kündigung (Abs 5 S 1, 2).

Rn 21 V 1 räumt dem Unternehmer nach ergebnislosem Ablauf der Frist zur Beibringung der Sicherheit ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die Rechtsfolgen der Kündigung für seinen Vergütungsanspruch decken sich mit denen der freien Kündigung des Bestellers, wie sich aus den mit § 648 inhaltsgleichen Regelungen in V 2, 3 ergibt. Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 64...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- und Leasingverträge, WEG.

Rn 28 Der Vermieter verabredet ein Aufrechnungsverbot ggü seinem Mietzinsanspruch, um dessen zeitnahe Durchsetzbarkeit zu sichern. Hierauf kann er sich nach dem Ende des Mietverhältnisses regelmäßig nicht mehr berufen (BGH NJW-RR 00, 530). Ebenso liegt es hinsichtlich einer Klausel, die eine Vorankündigungsfrist für eine Aufrechnung bestimmt (BGH NJW-RR 88, 329 [BGH 16.12.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 3 Die Vertragsaufhebung tritt nach fruchtlosem Ablauf der Frist ein (›gilt als aufgehoben‹). Einer Kündigungserklärung bedarf es nicht. Eine teilweise nachgeholte Mitwirkung reicht nicht aus, um den Eintritt der Rechtswirkungen des § 643 2 zu verhindern; die geforderte Mitwirkung muss bis zum Fristende vollständig erbracht worden sein (es besteht jedoch die Grenze der Unb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Feststellung hat eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte unter Bestimmung einer Anmeldungsfrist vorauszugehen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. 2Die Aufforderung darf unterbleiben, wenn die Kosten dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Rechtsbehelfe.

Rn 51 Der Gläubiger kann aber nach Ablauf der dem Schuldner gesetzten Frist (vgl Rn 15 ff) auch zunächst von einem Rücktritt absehen und auf seinem Leistungsanspruch bestehen; hierin liegt kein Verzicht auf das Rücktrittsrecht (Rn 49 und MüKo/Ernst Rz 291). Neben den Leistungsanspruch treten dann Ansprüche auf Ersatz von Verzugs- und Begleitschäden sowie auf Verzugszinsen. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Nacherfüllungsfrist.

Rn 1 § 636 ergänzt die im allg Leistungsstörungsrecht verankerten Vorschriften betreffend die Mängelrechte des Rücktritts (§§ 634 Nr 3, 323; iE hierzu: § 634 Rn 9 ff) und des Schadensersatzes statt der Leistung (§§ 634 Nr 4, 281 I; iE hierzu: § 634 Rn 14 ff), indem den dort niedergelegten Gründen für die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung weitere, vertragsspezifische hinzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Soweit die Miterben noch nicht unbeschränkt haften, kommt der Antrag eines Miterben allen anderen zustatten. Antragsberechtigt sind auch der verwaltungsbefugte Testamentsvollstrecker, der Nachlasspfleger und der -verwalter. Rn 3 Das Aufgebotsverfahren kann durch Ausschließungsbeschluss, Zurückweisungsbeschluss, Antragsrücknahme, Einstellung des Verfahrens und durch Eröff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft kündigen, es sei denn, aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus dem Zweck der Gesellschaft ergibt sich etwas anderes. (2) Ist für das Gesellschaftsverhältnis eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ohne Namenswahl.

Rn 8 Solange es an einer wirksamen Namenswahl fehlt – weil entweder von der Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird (Frist, Form s Rn 21 f) oder die Wahl wegen Überschreitens der gesetzlichen Grenzen (s Rn 9 ff) unwirksam ist –, obliegt die in den Fällen der Nrn 1 u 2 notwendige Transposition wie bisher (s Rn 4) dem Rechtsanwender (Staud/Hepting Art 10 Rz 159 f; Henrich StAZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da sowohl Nachlassverwaltung als auch das Nachlassinsolvenzverfahren eine ordnungsgemäße Aufnahme des Nachlasses und die Befriedigung der Gläubiger sichern, ist die Inventaraufnahme überflüssig. Endet das Verfahren durch Einstellung mangels Masse (Stuttg FamRZ 95, 57) oder ist die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß durchgeführt, ist eine neue Frist auf Antrag des Erben mö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung.

Rn 6 Die Verjährung beginnt erst mit dem Ende der Vorlegungsfrist (30 Jahre nach Fälligkeit der verbrieften Forderung), nicht schon mit der Vorlegung. In der Urkunde kann eine andere Verjährung vorgesehen werden. Die Dauer der Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre (§ 801 I 2). Im Gegensatz zur Vorlegungsfrist finden auf diese Frist die allg Regelungen zur Hemmung und zum Neubegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenleistungsansprüche.

Rn 6 Soweit den Ansprüchen auf dingliche Rechtsänderung ein Gegenleistungsanspruch ggü steht, wollte der Gesetzgeber ein zu starkes Auseinanderfallen der Verjährungen beider Ansprüche und Störung des Synallagmas dadurch, dass auf den Gegenleistungsanspruch nur die Regelverjährung (§ 195) Anwendung findet, vermeiden. Bsp ist der Anspruch des Übergebers eines Grundstücks auf T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verweigerung der Genehmigung (Abs 4).

Rn 4 Wie die Genehmigung kann auch deren Verweigerung dem Ehegatten oder dem Dritten ggü erklärt werden. Allg Äußerungen, die auf eine Verweigerung schließen lassen könnten, reichen nicht aus (BGH NJW 82, 1099 [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 553/80]). War in dem genehmigungspflichtigen Geschäft eine Frist vereinbart, mit deren Ablauf der bis dahin nicht genehmigte Vertrag unwirksam...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (5) Beginn der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 50 Stellt man bei widerruflichen Bezugsberechtigungen mit dem BGH auf den Verkehrswert der Lebensversicherung im Todeszeitpunkt ab, also in den meisten Fällen auf den Rückkaufswert, so wäre es konsequent, wenn die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB keine Anwendung findet, also auch nicht mit der Zahlung von Prämien zu laufen beginnt.[159] Bei einer unwiderruflichen Be...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Sofortiges Anerkenntnis (in der ersten Stufe)

Rz. 274 Ein sofortiges Anerkenntnis (i.S.v. § 93 ZPO) des Auskunftsanspruchs in der ersten Stufe liegt z.B. auch dann vor, wenn bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte zunächst Verteidigungsabsicht angezeigt, nicht aber Klageabweisung beantragt hat und dann innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO das Anerkenntnis abgibt.[503]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zurückweisung.

Rn 4 Die Zurückweisung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I) ggü dem Vertreter oder dem Vertretenen zu erfolgen hat (Staud/Schilken Rz 7) und selbst nach § 174 zurückgewiesen werden kann. Die Erklärung des Bevollmächtigten muss eindeutig, also gerade wegen der fehlenden Vorlage der Vollmachtsurkunde z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreuer hat eine nach § 1872 von ihm zu erstellende Schlussrechnung oder Vermögensübersicht beim Betreuungsgericht einzureichen. Das Betreuungsgericht übersendet diese an den Berechtigten, soweit dieser bekannt ist oder rechtlich vertreten wird und kein Fall des § 1872 Absatz 3 vorliegt. (2) Das Betreuungsgericht hat die Schlussrechnung oder die Vermögensübersicht s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 2Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam. (2) 1Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Den Auftrag zur Erstellung eines (außergerichtlichen) Gutachtens hat der Antragsteller zu erteilen, sodass von ihm die Kosten zu tragen sind. Ob dem An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Nachlassgläubiger, der seine Forderung später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend macht, steht einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich, es sei denn, dass die Forderung dem Erben vor dem Ablauf der fünf Jahre bekannt geworden oder im Aufgebotsverfahren angemeldet worden ist. 2Wird der Erblasser für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach d...mehr