Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kündigungsform.

Rn 40 Die Kündigung von Dienstverhältnissen ist formfrei wirksam, bei Arbeitsverhältnissen gilt die gesetzliche Schriftform (§§ 623, 126); die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 Rn 1 ff). Rn 41 Der Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden, Ausnahmen: §§ 22 III BBiG, 9 III 2 MuSchG; Pflicht zur Mitteilung auf Verlangen: §§ 54 II 2 BAT, 626 II 2 BGB. Rn 42 Der Empfä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. VOB/B.

Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnungen gegeben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablaufhemmung (Abs 2).

Rn 6 Die Ablaufhemmung betrifft – iGgs zu I – sowohl Ansprüche aus § 445a I als auch die Gewährleistungsansprüche aus § 437 und setzt Leistung des Letztverkäufers aufgrund gesetzlicher Verpflichtung voraus. Sie findet daher keine Anwendung, wenn (1) der Käufer keine Rechte geltend macht (Erman/Grunewald Rz 3), (2) feststeht, dass der Käufer keine Rechte hat (Grüneberg/Weiden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benennungsverfahren.

Rn 12 Das Verfahren der Benennung des Bedachten oder des zugewendeten Gegenstandes richtet sich mangels abweichender Anordnung durch den Erblasser nach § 2198 analog (MüKo/Leipold § 2065 Rz 40). Das Nachlassgericht kann dem Berechtigten auf Antrag eines Beteiligten eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf das Benennungsrecht auf das Gericht gem § 319 I 2 analog überg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. 2Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. 3Der maß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verjährung.

Rn 76 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus cic richtet sich nach §§ 195, 199 (MüKo/Grothe § 195 Rz 8). Bei der Haftung wegen unrichtiger Angaben hat der BGH eine Angleichung dieser Frist an diejenige von § 124 abgelehnt: NJW 84, 2014, 2015. Im Anwendungsbereich des WpHG ist die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG allerdings auch auf konkurrierende Ansprüche aus ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Keine Hemmung durch Möglichkeit der Ausschlagung (Abs II).

Rn 2 Die Hemmung der Verjährung ( § 209 ) richtet sich nach §§ 203 ff. Weder die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs noch die des Ergänzungsanspruchs nach § 2329 wird gehemmt, weil sie erst nach Ausschlagung der Erbschaft (§ 2306 I) oder eines Vermächtnisses (§ 2307) geltend gemacht werden können. Die Frist beginnt nach den allgemeinen Voraussetzungen (§ 2317 Rn 11 ff), unabh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geltendmachung der Rechte des Hypothekars.

Rn 5 Um sich seine Rechte (Rn 3–4) zu erhalten, muss der Hypothekar einer Zahlung an den Versicherten innerhalb einer Monatsfrist nach Anzeige widersprechen (§ 1128 I 2); dieser Widerspruch wirkt nur zugunsten des Widersprechenden und ist auch vor einer Schadensanzeige an den Hypothekar möglich (Königsberg OLGR 2, 147). Voraussetzung für den Beginn der Frist ist eine wirksam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nr 2.

Rn 8 Macht der Nachlassgläubiger seine Forderung erst 5 Jahre nach dem Tod des Erblassers geltend, wird seine Forderung zur Teilschuld, wobei die Frist mit der Feststellung des Todeszeitpunkts, ggf mit Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung, beginnt. Vor Ablauf der Fünfjahresfrist gibt es grds keine Verwirkung der Ansprüche eines Nachlassgläubigers nach § 242 (B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 8 Sollte der Eigentümer einen solchen Anspruch geltend machen, muss er darlegen und beweisen, dass eine Vindikationslage zum Zeitpunkt des Eintrittes der Rechtshängigkeit bestanden hat und eine Verschlechterung der Sache ggü dem Zustand vor Rechtshängigkeit eingetreten ist. Dies gilt ebenso bei der Behauptung, dass die Sache untergegangen oder die Herausgabe anderweitig u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höchstfristen (II–IV).

Rn 19 Aus Gründen der Rechtssicherheit sehen II–IV als Ergänzung (nur) zur Regelverjährung (BGH NJW 22, 3419 Rz 33) Höchstfristen vor, nach deren Ablauf Ansprüche gleichgültig, wann sie entstanden sind bzw wann der Gläubiger Kenntnis von ihnen erlangte, also unabhängig von der Frist des I, nicht mehr durchsetzbar sind (§ 194 Rn 1). Die Höchstfrist kann sich erheblich verläng...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 6 Die Kündigung muss in schriftlicher Form (vgl zum Räumungsprozess überstreng Himmen ZMR 21, 711) erklärt werden, § 568 I. Damit scheidet eine konkludente (KG WuM 06, 193) Kündigung aus. Eine formell ungenügende Kündigung kann im Einzelfall als ein Mietaufhebungsangebot ausgelegt oder in ein solches umgedeutet werden. Die Kündigung sollte nach § 568 II den Hinweis auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2183 BGB – Gewährleistung für Sachmängel.

Gesetzestext 1Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm an Stelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. 2Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Viermonatsfrist.

Rn 6 Die Frist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, nicht bereits mit der Unterzeichnung eines Vertragsangebots (Frankf DB 81, 884 [LG Köln 11.03.1981 - 13 S 281/80]). Die Vereinbarung eines festen Liefertermins ist nicht erforderlich. Nr 1 ist auch anwendbar, wenn keine Lieferfrist vereinbart und somit die Leistung sofort geschuldet ist (§ 271 I). Wann die Leistung tat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 15a EGZPO.

Rn 2 Soweit ein Land von § 15a I 1 EGZPO Gebrauch gemacht hat, ist in § 43 II unterfallenden Verfahren vor einer Klageerhebung nach Maßgabe des jeweiligen Landesgesetzes ggf ein Einigungsversuch zu durchlaufen (AG Düsseldorf ZWE 11, 142). Für Anfechtungsklagen kommt ein obligatorisches Einigungsverfahren nach § 15a I Nr 1 EGZPO nicht in Betracht, da diese gem § 45 S 1 binnen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schwebende Unwirksamkeit des Vertrages.

Rn 2 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist ferner, dass der Schwebezustand noch andauert, der Vertretene die Genehmigung also weder erteilt noch verweigert hat (BGH WM 06, 1154 Rz 21; Bork Rz 1612). Dagegen schließt eine Aufforderung nach § 177 II vor Ablauf der Frist zur Erklärung über die Genehmigung das Widerrufsrecht nicht aus (Frankf BB 95, 2440, 2441 [OLG Fran...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigung.

Rn 2 Die Genehmigung kann sowohl dem Ehegatten als auch dem Dritten ggü erklärt werden (§ 182 I). Sie ist unwiderruflich (BGHZ 40, 164) und wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück (§ 184). Sie bedarf keiner Form, kann schlüssig erteilt werden, setzt aber voraus, dass der genehmigende Ehegatte Kenntnis des wesentlichen Inhalts und der Art des Rechtsges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 9 Ob eine Leistungsfrist angemessen ist, muss im Wege einer Abwägung der gegenseitigen typischen Interessen im Hinblick auf die jeweilige Geschäftsart ermittelt werden (BGH NJW 84, 2468). Maßgeblich ist die branchenübliche Frist (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 1 Rz 19), die um einen gewissen Sicherheitszeitraum zu verlängern ist (BGH NJW 84, 2469 [BGH 28.06.1984 - VII ZR 276/83])...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriffe.

Rn 7 Garantien können eine höhere Verantwortlichkeit des Verkäufers oder eines Dritten als gesetzlich geregelt nur für einzelne Voraussetzungen, zB das Verschulden oder die Mangelfreiheit für eine bestimmte Frist, statuieren; dann sind sie unselbstständig, da sie gesetzliche Rechte nur erweitern. Die selbstständige Garantie wird dagegen unabhängig vom Kaufvertrag abgegeben u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 4: Vermutungen zum Gläubigerschutz.

Rn 6 IV enthält zwei Vermutungen zum Schutz der Gläubiger des volljährig Gewordenen, die zur Beweislastumkehr führen. Gem IV 1 wird vermutet, dass die Verbindlichkeiten erst nach Eintritt der Volljährigkeit entstanden sind; gem IV 2 wird vermutet, dass das gesamte Vermögen bereits bei Eintritt der Volljährigkeit vorhanden war. Beide Vermutungen führen dazu, dass die Haftungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 573d I ist neu, § 573d II präzisiert § 565 V aF. Die nicht zum Nachteil des Mieters abdingbare Bestimmung gilt nur für Wohnraummietverhältnisse auf unbestimmte Zeit, nicht aber für Zeitmietverträge (§ 575). Dort gilt § 575a. In den §§ 540 I 2, 544 1, 563 IV, 563a II, 564, 580 sowie § 57a ZVG (BGH ZMR 21, 964; Horst NZM 22, 233) sind solche außerordentlichen Kündigunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 4 Unangemessen lang ist eine Frist, die wesentlich über den Tatbestand des § 147 II (s § 148 Rn 16) einschl einer sachlich gebotenen Überlegungszeit hinausgeht (BGH NJW 01, 303). Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Interessenabwägung zu bestimmen, die sich grds an den für den Vertragsgegenstand typischen Umständen orientiert (BGH NJW 01, 303 [BGH 13.09.2000 - VIII ZR ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung und Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs.

Rn 3 Der Anspruch des Verbrauchers auf Nacherfüllung setzt gem §§ 327i Nr 1, 327l I 1 zunächst die Mangelhaftigkeit des digitalen Produkts iSd §§ 327e, 327g voraus. Für die Fälligkeit des Anspruchs ist ferner ein ausdrückliches Nacherfüllungsverlangen ggü dem Unternehmer erforderlich, wobei die Mitteilung derjenigen Tatsachen ausreicht, aus denen sich – für den Unternehmer n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es dem Geschädigten, von dem Herstellungsanspruch (gemeint ist wohl § 249 I) auf einen Geldanspruch überzugehen (was zB die Zwangsvollstreckung erleichtern kann). Die Praxis reguliert indes unabhängig von §§ 249 II, 250, 251 idR durch Geldersatz, so dass die Norm kaum je angewendet wird. Voraussetzung ist, dass eine angemessene Frist mit Ablehn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Annahme.

Rn 4 Sofern nicht §§ 151, 152 eingreifen, hat die Annahme ggü dem Erben bzw dem Vertreter des Antragenden (§ 131 I) zu erfolgen. Daher verlängert sich in den Fällen des § 147 II die Frist um die Zeit, die für die Ermittlung des Erben oder des Vertreters erforderlich ist. Hat der Annehmende bei Abgabe noch keine Kenntnis vom Tod des Antragenden, so ist seiner Erklärung durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3 Prüfungsausschuss

Grundlegende Regelungen über den Prüfungsausschuss finden sich in §§ 39, 40, 42 BBiG. Dieser wird von der zuständigen Stelle[1], also wiederum etwa der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, errichtet. § 40 BBiG lautet auszugsweise: Zitatmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz-, Neben- und Hilfsansprüche.

Rn 9 Nach § 217 verjähren Ansprüche auf abhängige Nebenleistungen mit dem Anspruch auf die Hauptleistung. IdR unterliegen jene Ansprüche ohnehin der Regelverjährung nach § 195. Gilt für den Hauptanspruch nicht die Regelverjährung, ist zu prüfen, ob sich für die Sekundäransprüche Anhaltspunkte bieten, diese einer anderen, insb der Regelverjährung, zu unterwerfen. Richtet sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Uneinigkeit der Eltern.

Rn 7 Treffen die Eltern binnen Monatsfrist keine Namensbestimmung, überträgt das FamG entspr § 1628 das Bestimmungsrecht einem Elternteil (II 1); hierfür ist kein Raum, wenn bereits eine bestandskräftige Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes durch das Standesamt gem § 21 PStG erfolgt ist (Hamm FamRZ 21, 500). Rn 7a Der Familienrichter soll eine Frist für die Ausübung des Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die zulasten des Mieters nicht abdingbare (§ 574b III) Norm entspricht § 556a V, VI aF ohne inhaltliche Änderungen. Sie regelt die Formalien des mieterseitigen Kündigungswiderspruchs. Die Form erfüllt Beweisfunktion und soll leichtfertige Widersprüche verhindern, während die Frist dem Vermieter Klarheit verschaffen soll, ob der gekündigte Mieter räumen wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonstige Werkleistungen (Abs 1 Nr 3).

Rn 10 I Nr 3 stellt einen Auffangtatbestand dar. Hierunter fallen sämtliche nicht von Nr 1 oder Nr 2 erfassten Werkleistungen, dh Leistungen an Personen (Tätowierung, Operationen, Friseur) sowie unkörperliche Leistungen (Auskunft, Beratung, Gutachten soweit sie nicht Planungs- und Überwachungsleistungen an Sachen oder Bauwerken darstellen; auch Beförderung, Individual-Softwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (Abs 1).

Rn 1 § 500 ist halbzwingend (§ 512 1). I, der auch bei vor dem 11.6.2010 geschlossenen Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 II) gilt (Art 229 § 22 III EGBGB), nicht aber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 491 III), setzt Art 13 I VerbrKrRL 2008 um. Er räumt dem Verbraucher – in Modifizierung des § 488 III – für unbefristete Darlehensverhältnisse ein nicht fristgebundenes ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes.

Rn 5 Kündigung oder Auflösungsvertrag ohne Schriftform ist unheilbar nichtig, § 125 1 (BAG NZA 05, 162 [BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03]), auch Kündigungserklärungsfristen (vgl § 626 II, ferner § 88 III SGB IX) werden nicht gehemmt. Erforderlich ist neue form- und ggf fristgerechte Kündigung (BAG AP Nr 71 zu § 1 KSchG 1969). Umdeutung einer formunwirksamen Kündigung in eine An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nicht vertreten.

Rn 136 Der Einwendungsausschluss tritt nicht ein, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Der Mieter hat den Ablauf der Einwendungsfrist nicht zu vertreten, wenn der Vermieter ihm innerhalb dieser Frist nicht die Ausübung seiner Kontrollrechte (dazu Rn 52) ermöglicht. Rn 137 Das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen – etwa des Mietervereins (dazu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 3 § 573 gilt ausschl für die Vermieterkündigung von Haupt- und Untermietverhältnissen (LG Berlin GE 19, 1507) auf unbestimmte Zeit (§ 542) über Wohnraum (maßgeblich ist die Zweckbestimmung, Saarbrücken MDR 12, 1335; Celle ZMR 99, 469), der nicht unter § 549 II, III (zB Jugend-, Lehrlings- und Studentenwohnheime) fällt. Auch Dauernutzungsverträge von Genossenschaften falle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 270 Im bis 2002 geltenden Erbrecht nach dem "alten" Burgerlijk Wetboek war der Pflichtteil echtes Noterbrecht. Besonderheit war, dass keine Herabsetzungsklage erhoben werden musste, sondern bereits die formlose Geltendmachung die Herabsetzung der pflichtteilsverletzenden Verfügungen herbeiführte. Der Pflichtteil nach neuem Erbrecht[326] hingegen ist – wie im deutschen Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung.

Rn 16 Die Kündigung kann frühestens sechs Monaten ab dem vollständigen Empfang des Darlehens unter Einhaltung der dreimonatigen Frist des § 488 III 2 erfolgen. Ihre Wirksamkeit hängt nicht von der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ab (Wittig/Wittig WM 02, 145, 149). Für Verbraucherdarlehen s §§ 500, 502. Rn 17 Statt einer Kündigung kann der Darlehensnehmer die Zustimmun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verkäufers.

Rn 20 Bei wirksamer Vereinbarung eines einfachen EV ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu übereignen. Damit tritt zugleich eine Bindung der Parteien an die dingliche Einigung ein. Eventuelle Gewährleistungspflichten treffen den Vorbehaltsverkäufer wegen Sach- und Rechtsmän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 333 korrigiert gem dem Vertragsprinzip (§ 311 Rn 3) den Umstand, dass der Dritte beim echten Vertrag zu Gunsten Dritten sein Forderungsrecht ohne seinen Willen (›unmittelbar‹) erwirbt: Er soll das erworbene Recht zurückweisen können (vgl Strobel ZEV 23, 57). Dazu bedarf es einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung ggü dem Versprechenden (BGHZ 140, 84, 92)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zwischenverfügung/Aussetzung.

Rn 23 Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gem § 26 FamFG ein (BGH 8.2.23 – IV ZB 16/22 Rz 9 = NJW 23, 1296). Enthält der Antrag behebbare Mängel, ist analog § 18 I 1 GBO der Erlass einer Zwischenverfügung gebote...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weiterveräußerung.

Rn 2 Durch die Anteilsübertragung auf den Dritten entsteht kein neues Vorkaufsrecht (BGH NJW 71, 1265). Vielmehr greift das nach § 2034 entstandene Vorkaufsrecht in jedes weitere (dingliche) Übertragungsgeschäft ein, und zwar unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund es beruht. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts läuft nur einmal seit der ersten Anzeige. Rn 3 Jeder Über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonderregelungen.

Rn 25 Gem § 16 III VOB/B wird der Vergütungsanspruch alsbald nach Prüfung und Feststellung einer prüffähigen Schlussrechnung, spätestens 2 Monate nach deren Zugang fällig. Die Anforderungen an die Prüfbarkeit ergeben sich weitgehend aus § 14 I VOB/B (iE dazu: Ingenstau/Korbion/Locher Teil B, § 14 I Rz 2 ff mwN; zu den prozessualen Folgen mangelnder Prüfbarkeit und des Berufe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Titel (I Nr 4–6).

Rn 5 Gleiche Wirkung wie die rechtskräftige Feststellung hat wegen I Nr 4 die Titulierung eines Anspruchs aus vollstreckbaren Urkunden (§ 794 I Nr 5 ZPO) oder in Form vollstreckbarer Vergleiche (§ 794 I Nr 1 ZPO); gleichsteht der Schuldenbereinigungsplan nach § 308 I 2 InsO. Private Anerkenntnisse bzgl streitiger Ansprüche, die eine ansonsten wegen drohender Verjährung zu er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Gebäude versichert, so kann der Versicherer die Versicherungssumme mit Wirkung gegen den Hypothekengläubiger an den Versicherten erst zahlen, wenn er oder der Versicherte den Eintritt des Schadens dem Hypothekengläubiger angezeigt hat und seit dem Empfang der Anzeige ein Monat verstrichen ist. 2Der Hypothekengläubiger kann bis zum Ablauf der Frist dem Versicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Verdachtskündigung.

Rn 72 Der dringende Verdacht einer schweren Pflichtverletzung kann die Kündigung rechtfertigen, wenn er das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Berufsausbildungsverhältnisses (BAG NZA 15, 741 [BAG 12.02.2015 - 6 AZR 845/13]) erforderliche Vertrauen zerstört (BAG NZA 19, 893; 17, 1051 [BAG 02.03.2017 - 2 AZR 698/15]). Auch eine ordentliche Verdachtskündigung set...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Angemessenheit der Zielversorgung (Abs 2 und 4).

Rn 4 II schreibt vor, dass die gewählte Zielversorgung für den Ausgleichsberechtigten eine angemessene Versorgung gewährleisten muss. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn eines der in IV genannten Versorgungssysteme als Zielversorgung gewählt wird. Bei einer anderen Zielversorgung kommt es entscheidend darauf an, ob sie hinsichtlich der Eigenständigkeit der Sicherung, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2341 BGB – Anfechtungsberechtigte.

Gesetzestext Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen, sei es auch nur bei dem Wegfall eines anderen, zustatten kommt. Rn 1 Anders als bei § 2080 I genügt, dass der Näherrückende nur ein mittelbares Interesse am Wegfall eines Erben und der Verbesserung der Rangfolge hat (BGH NJW 89, 3214). Der erstrebte Vorteil muss sich auf die Erbenstellung bezieh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Spätere Vertragsänderungen.

Rn 10 Auch spätere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages unterliegen regelmäßig dem Formzwang. Insb gilt der Formzwang auch für unwesentliche Änderungen, wenn sie nicht die Veräußerungs- und Erwerbspflicht ganz unberührt lassen (s aber BGHZ 66, 270, 272: Verlängerung einer Rücktrittsfrist formlos möglich). Eine nachträgliche Nutzungsbeschränkung führt nicht zur Änderung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verweisung aufs Mietrecht, § 594e I.

Rn 1 Die – nicht zwingende (vgl § 569 V) auf alle Arten der Landpacht anwendbare (vgl Kobl NJW-RR 00, 278 [OLG Nürnberg 08.06.1999 - 1 U 480/99]) – Verweisungsnorm bezieht sich nicht (nur) auf den Gebrauch, sondern auch auf die Nutzung mit Fruchtziehungsrecht bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pächters zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung. Die Schonfristregelung des § 569 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung unter Abwesenden, § 121 I 2.

Rn 6 Als empfangsbedürftige Willenserklärung wird die Anfechtung mit dem Zugang wirksam. Da ein unverzügliches Handeln primär von den Verhältnissen des Anfechtungsberechtigten bestimmt ist, nimmt I 2 die Dauer der Übermittlung davon aus und lässt eine unverzügliche Absendung genügen. Das Verzögerungsrisiko trägt der Empfänger, doch darf der Anfechtende keinen besonders umstä...mehr