Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Prüfung der fristgerechten Einreichung

Rz. 6 Die Prüfung der fristgerechten Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen erfolgt durch die das Unternehmensregister führende Stelle (bzw. für Gj, die vor dem 1.1.2022 begannen, durch den Betreiber des BAnz). Zur Durchführung der Berechtigungsprüfung kann die das Unternehmensregister führende Stelle (bzw. der Betreiber des BAnz) dazu gem. § 329 Abs. 2 Satz 1 HGB Angabe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Der Geltungsbereich des § 298 HGB erstreckt sich auf alle gem. § 290 HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse und damit alle – unter Berücksichtigung der §§ 291–293 HGB – zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unt (§ 290 Rz 1 ff.). Sofern ein Unt zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG verpflichtet ist, gilt § 298 HGB basierend auf § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG für die Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.5 Sonstige Personen

Rz. 15 Andere als die im Gesetz ausdrücklich genannten Personen können nicht Täter sein. Für leitende, nicht zum Vorstand gehörende bzw. nicht zu Geschäftsführern bestellte Angestellte, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte gilt dies entsprechend. Ebenso können Personen, denen die Bilanzerstellung rechtsgeschäftlich übertragen wurde, nicht Täter sein. Die Möglichkeit ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 42 Unter Aufwendungen für die Gründung eines Unt sind solche Aufwendungen zu verstehen, die für das rechtliche Entstehen des Unt erforderlich sind. Unter das Ansatzverbot fallen somit insb. folgende Aufwendungen:[1] Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung, Genehmigungskosten, Aufwendungen für eine Gründungsprüfung, Gutachterkosten für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Abgrenzung zu Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 133 Sowohl Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften als auch Verbindlichkeitsrückstellungen betreffen Außenverpflichtungen des Bilanzierenden.[1] Rz. 134 Verbindlichkeitsrückstellungen erfassen zukünftige Aufwendungen, denen keine zukünftigen Erträge gegenüberstehen. Hierunter fällt der sog. Erfüllungsrückstand, bei dem Aufwendungen anfallen, denen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 8 Die Bildung der Kapitalrücklage fußt bei AG und KGaA auf § 272 Abs. 1b und 2 HGB für den Normalfall sowie den §§ 229, 232, 237 Abs. 5 AktG für Sonderfälle. Die Auflösung hat nach Maßgabe der Vorschriften des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu erfolgen. Bei GmbHs bildet § 30 Abs. 2 GmbHG die Rechtsgrundlage für die Bildung der Kapitalrücklage. § 266 Abs. 3 A. II. HGB regelt zud...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verordnungsermächtigung

Rz. 2 In § 289g Satz 2 HGB-E schlägt der RegE eine Verordnungsermächtigung vor, mithilfe derer das BMJ ermächtigt werden soll, die für § 289g Satz 1 Nr. 2 HGB-E relevanten künftig von der EU vorgegebenen Regelungen im Kontext der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Spezifikation des einheitlichen elektronischen Beri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.3 Nichtanwendung von Vorschriften

Rz. 146 Durch § 325 Abs. 2a Satz 5 HGB werden die übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs auf den Abschluss nach § 325 Abs. 2a HGB für nicht anwendbar erklärt. Hieraus folgt, dass die unter Rz 135 ff. genannte Aufzählung der neben den internationalen Rechnungslegungsstandar...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Vertretungsberechtigter Gesellschafter

Rz. 29 Der Begriff des vertretungsberechtigten Gesellschafters in § 331 Nr. 4 HGB betrifft den Fall, dass es sich bei dem TU i. S. d. § 290 Abs. 1 und 2 HGB nicht um eine KapG handelt. In diesem Fall kann auch der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer PersG tauglicher Täter sein. Täter kann dagegen nicht der Gesellschafter einer GmbH im Falle der Vakanz der Geschäftsfü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 7 Neben der größenabhängigen Freistellung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung bestehen mit den §§ 291, 292 HGB weitere, größenunabhängige Vorschriften, die eine Befreiung aufgrund eines ersatzweisen Einbezugs in einen Konzernabschluss auf höherer Ebene durch ein übergeordnetes MU vorsehen. Die §§ 291, 292 HGB sind dabei vorrangig zu prüfen. Die Befreiungsmöglichke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Inhaltliche Anforderung an den befreienden Konzernabschluss (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Der Konzernabschluss samt Konzernlagebericht muss inhaltlich nach § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) HGB nach Maßgabe des Rechts eines EU-/EWR-Staates (Rz 9) aufgestellt werden, um befreiende Wirkung entfalten zu können. Die befreiende Wirkung wird gem. § 292 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c) und d) HGB auch dann gewährt, wenn diese Unterlagen einem nach den Vorgab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Elektronische Aktenführung und Kommunikation (Abs. 2a)

Rz. 29 Für die elektronische Aktenführung und Kommunikation verweist § 335 Abs. 2a HGB auf die Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Der Verweis umfasst die Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente (§ 110a Abs. 1 OWiG), die elektronische Aktenführung (§ 110b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2–4 OWiG), die Erstellung elektronischer Dokum...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Definition der Bilanzsumme (Abs. 2)

Rz. 19 Der § 293 Abs. 2 HGB dient der Klarstellung, dass die Definition der Bilanzsumme in § 267 Abs. 4a HGB auch auf Konzernabschlüsse entsprechend anzuwenden ist. § 267 Abs. 4a HGB legt fest, dass sich die Bilanzsumme aus den Posten A–E des § 266 Abs. 2 HGB zusammensetzt (§ 267 Rz 13 ff.). Entsprechend entfaltet das Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern gem. § 274 Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 147 Zum Begriff der vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vgl. Rz 72. Auch für ihre Diskontierung eröffnet § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB die Möglichkeit, den einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzins heranzuziehen (Rz 144). Diese Vereinfachung kommt nach der Regierungsbegründung wie bei Altersversorgungsverpflichtungen nur in Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt neben einer Bewertung auf Grundlage der Verhältnisse zum Abschlussstichtag (Rz 61 ff.) die einzelne Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen (selbstständigen) VG und Schulden. Die bereits in § 240 Abs. 1 HGB geforderte Einzelbewertung entspringt dem Vorsichtsprinzip[1] (Rz 97) und soll – jenseits der bestehenden Ausnahmeregelungen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendbarkeit

Rz. 3 Anwendbar sind die gesamten Vorschriften nach Art. 5 Nr. 2 Abs. 13.1 KapCoRiLiG erstmals auf Jahresabschlüsse und Lageberichte bzw. Konzernabschlüsse und Konzernlagebericht von oHG oder KG i. S. d. § 264a HGB für das nach dem 31.12.1999 beginnende Gj. Rz. 4 Mit dem BilRUG wurde als Satz 4 ein Verweis auf § 335a HGB eingefügt, was lediglich der Klarstellung dient, dass a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Zählen, Messen, Wiegen

Rz. 25 Für die Inventurdurchführung ist Folgendes erforderlich:[1] Im Regelfall ist die Inventur von einem Team aus Zähler und Schreiber, die zur Sicherstellung des Vier-Augenprinzips nicht voneinander weisungsabhängig sind und nicht in einem engen beruflichen Verhältnis stehen, durchzuführen. Die Inventur muss systematisch vorgenommen werden, damit sichergestellt ist, dass si...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Befreiungsvoraussetzungen

Rz. 104 § 264 Abs. 3 HGB enthält neben der ab dem Gj. 2021 erfolgten Klarstellung bez. des Verbots der Nutzung von kapitalmarktorientierten Unternehmen sechs kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen für die Befreiung: Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses und Einbezug in den Konzernabschluss eines MU mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Handelsgeschäft und Geschäftsvorfall

Rz. 35 Die Buchführungspflicht betrifft nur "seine" Handelsgeschäfte. Rz. 36 "Seine" Handelsgeschäfte sind die Geschäfte, die seinem kaufmännischen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Nicht von der Buchführungspflicht erfasst sind die Privatgeschäfte des Kfm. Rz. 37 Zum Begriff der Handelsgeschäfte vgl. Viertes Buch des HGB (§§ 343ff. HGB). Rz. 38 Die Buchführungspflicht erstreck...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 65 Infolge der anstehenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht, ist nach derzeitigem Stand des RegE davon auszugehen, dass § 325a HGB in den neuen § 328a HGB-E verschoben wird. Inhaltlich sollen sich die beiden Normen im Wesentlichen entsprechen. Aus rechtssystematischen Gründe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gegenstand und Umfang

Rz. 4 Abs. 1 der Regelung bestimmt, dass sich die Prüfung des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts darauf zu erstrecken hat, ob der Lagebericht gem. den §§ 289b–e HGB bzw. der Konzernlagebericht gem. den §§ 315b und c HGB um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitert worden ist. Abs. 3 bestimmt darüber hinaus, dass bei der Prüfung die von der Europäischen Kommission angen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Verkürzung des Anhangs

Rz. 15 § 327 Satz 2 Nr. 2 HGB gewährt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG und ihnen gleichgestellten PersG die Möglichkeit, zu Veröffentlichungszwecken auf bestimmte Anhangangaben zu verzichten. Dies betrifft im Konkreten Angaben nach § 285 Nr. 2 HGB bzgl. der Aufgliederung bestimmter Verbindlichkeiten sowie Angaben nach § 285 Nr. 8 Buchst. a H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 33 Gem. Abs. 5 Satz 2 besteht ein Wahlrecht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen entweder offen von den Vorräten abzusetzen oder gesondert unter den Verbindlichkeiten auszuweisen. Die vielfach kritisch betrachtete offene Absetzung der erhaltenen Anzahlungen von den Vorräten ist weiterhin erlaubt, da dieses Wahlrecht in Anhang III Passiva, Buchst. C. Nr. 3 der Bilanzri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 243 Abs. 1 HGB verpflichtet den Kaufmann, seinen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Der Begriff der "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" ist von zentraler Bedeutung, da diese den übergeordneten Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschlüssen darstellen. Im Folgenden werden die handelsrechtlichen GoB kommen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Rückstellungen

Rz. 117 Das HGB enthält zum Ansatz von Rückstellungen eine Spezialvorschrift in § 249 HGB. Auf die dortigen Ausführungen wird hier verwiesen (§ 249 Rz 7 ff.). Zum Ausweis ist anzumerken, dass Ekfl. und Nicht-KapCoGes zumindest den gesonderten Ausweis der Pensionsrückstellungen vorzunehmen haben, soweit es sich um wesentliche Beträge handelt, da diesen wegen ihres langfristig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Unterschiedsbetrag nach dem Publizitätsgesetz

Rz. 36 § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG wurde durch das BilMoG nicht geändert. Demnach sind die Vorschriften zum Konzernabschluss (§§ 294–314 HGB) weiterhin sinngemäß anzuwenden.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Übergangsvorschriften

Rz. 260 Die noch über die Beibehaltungswahlrechte fortwirkenden Altregelungen, wie insb. die Implikationen der Übergangsvorschriften bzgl. der neuen Bewertungsvorschriften bei Pensionsverpflichtungen werden unter Art. 67 EGHGB Rz 9 ff., die Auflösung beibehaltener Sonderposten mit Rücklageanteil unter Art. 67 EGHGB Rz 70 ff. behandelt und die Sachverhalte bzgl. des Fortwirke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Erstkonsolidierung

Rz. 127 Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Erwerbsmethode ist mit § 301 Abs. 1 HGB einzig die Neubewertungsmethode anzuwenden. Gleichwohl kommt es ggf. im Konzernabschluss zur parallelen Anwendung der Buchwertmethode, wenn diese nach § 301 Abs. 1 HGB vor Anwendung des BilMoG für eine Erstkonsolidierung (ErstKons) zur Anwendung kam.[1] Beiden Methoden liegt die Fiktion ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Abs. 2 A. II. 4.)

Rz. 48 Geleistete Anzahlungen sind als Vorleistungen auf eine noch zu erbringende Lieferung von VG durch einen anderen Vertragspartner zu interpretieren. Durch diese Aktivierung wird der Zahlungsmittelabgang für das schwebende Geschäft erfolgsneutral berücksichtigt. Dieser Posten mindert gleichzeitig die zukünftige Zahlungsverpflichtung bei Lieferung des VG oder begründet gg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Täterkreis

Rz. 8 Taugliche Täter des § 332 HGB können nur Abschlussprüfer und deren Gehilfen sein. Personen, die diesem Täterkreis nicht angehören, können nur als Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfen (§ 27 StGB) an der Tat teilnehmen. 2.1 Abschlussprüfer Rz. 9 Abschlussprüfer können nach § 319 HGB sein: Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und bei Jahresabschlüssen und Lag...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.4 Besonderheiten bei negativem Eigenkapital des Tochterunternehmens

Rz. 28 Ein möglicher aktiver – und damit negativer – Ausgleichsposten für die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter kann sich z. B. aus einem nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag in der Einzelbilanz eines TU in der Rechtsform einer KapGes ergeben oder aus einem negativen EK-Konto in der Einzelbilanz eines TU in der Rechtsform einer KapCoGes resultieren. Der Ausweis eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1.1 Aufstellung und Erstellung

Rz. 36 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "bei der Aufstellung" bzw. "der Erstellung" tritt die Vollendung der Tathandlung ein, wenn die Ergebnisse der Buchführung in den Jahresabschluss, Lagebericht oder nichtfinanziellen Bericht übernommen werden. Vorausgehende Abschlussbuchungen i. R. d. Buchführung sind einer Sanktion als reine Vorbereitungshandlungen entzogen. Die Beendigun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Tatgegenstand

Rz. 17 Tauglicher Tatgegenstand ist nach § 332 Abs. 1 HGB der unrichtige oder unvollständige Bericht (§ 321 HGB) über die Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder Konzernlagebericht einer KapG sowie zusätzlich der Bericht über Abschlüsse und Zwischenabschlüsse von Kreditinstituten (§§ 340a Abs. 3, 340i Abs. 4 i. V. m. 340k Abs. 2 HGB), unabhängig von d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 § 292 HGB ist ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, welche die §§ 290, 293 i. V. m. 296 HGB normieren. Dies gilt auch mit Blick auf die Anwendung des Ausnahmetatbestands nach § 296 Abs. 2 HGB (Entfall der Pflicht eines Konzernabschlusses für ein (untergeordnetes) inländisches MU, das nur TU von untergeordnet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.4 Verstoß des Abschlussprüfers (Abs. 2)

Rz. 40 Für die Vollendung der Tat nach § 334 Abs. 2 HGB ist Voraussetzung, das der Bestätigungsvermerk einem gesetzlichen Vertreter zugegangen ist. Nicht erforderlich ist, dass der gesetzliche Vertreter tatsächlich Kenntnis nimmt. Die Erteilung des Bestätigungsvermerks durch Unterschrift ist dagegen nur eine sanktionslose Vorbereitungshandlung.[1] Die Tat ist beendet, sobald...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Anhangangabepflichten

Rz. 161 § 284 Abs. 2 Nr. 2 Hs. 1 HGB verlangt von KapG und ihnen gleichgestellten KapCoGes in Fällen einer Abweichung i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB die Angabe und Begründung von Abweichungen im Anhang. Die Vorschrift verlangt dabei nicht nur die Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sondern nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 Hs. 2 HGB auch die ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 6.1 Überblick und Normzweck Rz. 12 Durch das CSRD-UmsG wird der Titel des § 289c HGB-E in "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" geändert. § 289c HGB-E enthält Regelungen zum Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und setzt Art. 2 Nr. 17 sowie Art. 19a Abs. 1 bis 4 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Angabepflicht im Anhang des befreiten Mutterunternehmens (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Nach § 292 Abs. 2 Satz 1 HGB tritt die befreiende Wirkung nur dann ein, wenn im Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden MU die in § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HGB genannten Angaben sowie weitere Zusätze gemacht wurden. Dies beinhaltet: Name und Sitz des MU, das den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt, einen Hinweis auf die Befreiung von de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 2 Die Stichprobeninventur ist unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:[1] Verwendung einer anerkannten mathematisch-statistischen Methode (Rz 3), das angewandte Verfahren entspricht den GoB (Rz 7), der Aussagewert des Inventars ist dem einer Stichtagsinventur gleichwertig (Rz 14) und es liegt eine bestandszuverlässige Lagerbuchführung vor (Rz 10).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung über den Prozess zur Informationsermittlung (§ 289c Abs. 3 HGB-E)

Rz. 22 Nach § 289c Abs. 3 HGB-E ist über den Prozess zur Ermittlung der den Angaben zugrunde liegenden Informationen zu berichten. Dies beinhaltet insb.: die Beschreibung der Methoden und Verfahren, die zur Datenerhebung und -analyse verwendet wurden, die Darstellung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der berichteten In...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Gleichwertiger Aussagewert wie eine körperliche Bestandsaufnahme

Rz. 14 Die Forderung nach einem gleichwertigen Aussagewert wie die körperliche Bestandsaufnahme wird auch als Grundsatz der Aussageäquivalenz bezeichnet.[1] Rz. 15 Die Forderung nach einem gleichwertigen Aussagewert steht in engem Zusammenhang mit der Forderung nach Einhaltung der GoB. Diese Anforderung hat klarstellenden Charakter, da eine Methode mit nicht gleichwertigem Au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Allgemeines

Rz. 96 Kündigt der Abschlussprüfer (AP) gem. § 318 Abs. 6 HGB aus wichtigem Grund, so hat im prüfungspflichtigen Unt das Organ, an das die Kündigungserklärung gerichtet ist, bestimmte, in § 318 Abs. 7 HGB geregelte Mitteilungs- und Vorlagepflichten. Diese Pflichten treffen grds. die gesetzlichen Vertreter des prüfungspflichtigen Unt. Wenn allerdings der Prüfungsauftrag vom A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend überarbeitet und der Anwenderkreis deutlich erweitert. Infolgedessen sind künftig auch bestimmte Drittstaatsunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, sofern sie in einem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Relevant sind die Regelungen der §§ 294 und 296 HGB, die die Abgrenzung des KonsKreises abschließend regeln, für alle Unt, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind.[1] Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben der §§ 294 und 296 HGB einhalten. Unt, die gem. PublG einen Konzernabschluss zu erstellen haben, fallen ebenfalls unter den Anwendungsbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 16 Durch die Unterzeichnung dokumentieren die Unterzeichnenden die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses. Sie hat eine Beweisfunktion i. S. d. § 416 ZPO, sodass an ihr bspw. die Einhaltung der Aufstellungsfrist geprüft werden kann.[1] Bei kapitalmarktorientierten Unt wird dies durch den Bilanzeid des Vorstands noch verstärkt. Rz. 17 In der Literatur werden...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.4 Gewährung von Vorzügen (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 138 § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB schreibt vor, dass der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten, auszuweisen ist. Dies ist sowohl bei der AG, der KGaA und der SE als auch der GmbH möglich. Zu den gesellschaftsrechtlichen Vorzugsrechten gehören nicht nur besondere Rechte bei der Gewinnverteilung oder der Verteilung des G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Kapitalrücklagen (Abs. 3 A. II.)

Rz. 113 Zum Begriff der Kapitalrücklage siehe § 272 Rz 101 ff. Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklagen die folgenden dem Unt von außen zugeführten Posten auszuweisen:[1] Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird (Agio, Aufg...mehr