Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 87 In Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a werden nach dem Wort "Jahresabschlusses" die Wörter "oder des zu prüfenden Lageberichts" eingefügt. Diese Änderung hat materielle Bedeutung für Fälle, in denen der AP des JA nicht auch der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts ist. Sie bewirkt, da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.3.3 Satzungsmäßige Rücklage (Abs. 3 A. III. 3.)

Rz. 118 Satzungsmäßige oder statutarische Rücklagen sind Rücklagen, die durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung gebildet werden müssen (§§ 29 Abs. 1 GmbHG, 58 Abs. 1 AktG). Sie umfassen nach § 272 Abs. 3 Satz 2 HGB (§ 272 Rz 178 ff.) die aus dem Ergebnis zu bildenden Rücklagen, wie z. B. Substanzerhaltungsrücklagen. Eine Unterteilung in zweckgebundene oder nicht zweckgebunde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 46 Von dem Aktivierungsverbot werden nicht nur zugelassene Versicherungsunternehmen (§ 341 HGB) erfasst, sondern auch sonstige Personenunternehmen, die Versicherungsverträge abschließen.[1] Von dem Aktivierungsverbot unberührt bleibt das sog. Zillmer-Verfahren, das keine Aktivierung von Abschlusskosten, sondern eine Kürzung der Zuweisung zur Deckungsrückstellung betrifft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.2 Nicht publizitätspflichtige Unternehmen

Rz. 103 Anhangangaben zu EK und Ergebnis des letzten vorliegenden Abschlusses einer Beteiligung brauchen nach § 313 Abs. 3 Satz 5 HGB nicht gemacht zu werden, sofern das entsprechende Unt nicht publizitätspflichtig ist und sein Jahresabschluss nicht offenlegt. Die Befreiungsmöglichkeiten gelten auch für MU, die einen Konzernabschluss gem. § 315e HGB erstellen. Von dem Verzic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9 Zusammengefasster Prüfungsbericht

Rz. 229 § 325 Abs. 3a Halbsatz 2 HGB gestattet die Zusammenfassung des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss mit dem Prüfungsbericht zum Konzernabschluss, wenn Jahresabschluss und Konzernabschluss zusammen im BAnz veröffentlicht werden. Zudem ist es erforderlich, dass der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses zugleich auch Konzern-Abschlussprüfer ist. § 324 Abs. 2 Satz 2 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Erklärungen der Vertreter des vertretungsberechtigten Organs

Rz. 80 Für Inlandsemittenten i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG, die keine KapG nach § 327a HGB sind, sind die nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB geforderten Versicherungen ("Bilanzeid", "Lageberichtseid") als gesonderte Erklärungen neben Jahresabschluss bzw. Lagebericht offenzulegen (§ 264 Rz 121 ff.; § 289 Rz 70 ff.). Die Form der gesonderten Erklärung ist fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Rz. 2 Die Offenlegungspflichten für KapG mit Sitz im Ausland werden bisher in § 325a HGB geregelt. S. daher zur vor der CSRD-Umsetzung gültigen Fassung § 325 Rz 1 ff. § 325a HGB verpflichtet inländische Zweigniederlassungen zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen ihrer ausländischen Hauptniederlassung unter Anwendung der §§ 325, 328, 329 Abs. 1 und 4 HGB im Inland. Mit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Im Einklang mit den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 10 Diese Befreiungsmöglichkeit war bislang nur als Auffassung im Schrifttum vertreten und wird nunmehr in § 292 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) HGB durch das BilRUG explizit genannt.[1] Durch die Klarstellung mit dem BilRUG werden IFRS-Konzernabschlüsse übergeordneter Drittstaaten-MU, soweit diese die von der EU übernommenen IFRS beachten, fortan als gleichwertig angesehen und e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.5 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 83 Mit den Spezialvorschriften zur Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen zum (nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen) Erfüllungsbetrag und damit zur Berücksichtigung künftiger Gegebenheiten (§ 253 Rz 20 ff.) sowie dem Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung von VG des FAV bzw. dem im Umkehrschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Gem. § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Konzernlagebericht zusammen mit dem Konzernabschluss innerhalb der ersten fünf Monate aufzustellen. Insofern ist der Konzernlagebericht ein eigenständiger Bericht, der losgelöst vom Konzernabschluss aufzustellen ist. Die wesentlichen Inhalte des Konzernlageberichts sind in § 315 HGB zusammengefasst.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Bei Neugründung/Erstkonsolidierung

Rz. 22 Mit dem Verweis auf § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB in § 293 Abs. 4 Satz 2 HGB hat der Gesetzgeber den Tatbestand der ErstKons klargestellt, wenngleich begrifflich nicht korrekt: Da die Ausführungen des § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB in § 293 Abs. 3 Satz 2 HGB nicht um den Begriff der ErstKons erweitert wurden, sodass die ErstKons unter der Ausführung Umwandlung oder Neugründung zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Angabe über Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 55 Wenn Fremdkapitalzinsen gem. § 255 Abs. 3 HGB in die Herstellungskosten einbezogen werden, ist eine besondere Berichtspflicht gegeben. Angabepflichtig ist, ob alle oder nur Teile der aktivierungsfähigen Fremdkapitalzinsen einbezogen worden sind und, bei unterschiedlicher Inanspruchnahme des Wahlrechts, für welche VG das Wahlrecht ausgeübt wurde. Es ist ausreichend, we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8.1.4 Betragsmäßige Angabe des Ordnungsgelds

Rz. 34 Der Betrag des angedrohten Ordnungsgelds muss sich aus der Androhung ergeben. Die Angabe des gesetzlichen Rahmens ist nicht ausreichend. Wird das Ordnungsgeld nicht beziffert, liegt keine Androhung i. S. d. § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB vor. Ein Einspruch ist in diesem Fall nicht statthaft, aber mangels rechtswirksamer Verfügung auch nicht notwendig.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 137 Dieser Abschnitt des Bestätigungsvermerks enthält die entsprechenden Ausführungen zu den gesetzlichen Vertretern sowie eines ggf. existierenden Aufsichtsgremiums und kann wie folgt formuliert werden: Verantwortung der gesetzlichen Vertreter [und des Aufsichtsrats] für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht[1] Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Inventurauswertung

Rz. 30 Bei der Inventurauswertung ist zwischen einer körperlichen Bestandsaufnahme und einer Systemprüfung des Bestandsfortschreibungssystems zu unterscheiden. Bei einer körperlichen Bestandsaufnahme ist eine Inventurauswertung als Soll-Ist-Vergleich möglich, wenn der Kfm. ein Bestandsfortschreibungssystem eingerichtet hat. Andernfalls ist mangels einer Bestandsfortschreibun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich, Normenzusammenhang

Rz. 4 § 251 HGB ist eine für alle Kfl. gültige Regelung, die über den Verweis in § 298 Abs. 1 HGB auch auf den Konzernabschluss anzuwenden ist. Für KapG/KapCoGes sind in § 268 Abs. 7 HGB ergänzende Anforderungen geregelt: Die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse sind jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzuge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle von ihrer Entstehung bis zur Abwicklung

Rz. 40 Nach § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen sich alle Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung nachverfolgen lassen. Dazu muss die Buchführung ihre Belegfunktion erfüllen (§ 239 Rz 40). Bei einer papierbasierten wie auch elektronischen Buchführung bedeutet dies, dass sich die Geschäftsvorfälle von den Belegen zu den Buchungen und von den Buchungen zurück zu den Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Wahlpflichtangaben

Rz. 145 § 314 HGB beinhaltet eine Reihe von Wahlpflichtangaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-GuV, im Konzernanhang oder im Konzernlagebericht aufgenommen werden können. Rz. 146 Wahlweise dürfen im Konzernanhang oder im Konzernlagebericht aufgenommen werden Angaben zur Aufgliederung von Umsatzerlösen nach Tätigkeitsbereichen nach Nr. 3, sofern sie i. R. d....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Begriff und Bedeutung

Rz. 18 Seine Bedeutung entfaltet das gezeichnete Kapital – als Maßstab zur Ermittlung des gebundenen Vermögens – im Kapitalgesellschaftsrecht als Bestandteil der bilanzbasierten Kapitalerhaltungskonzeption. § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG schreibt vor, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Nach §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2.2 Gemeinkosten

Rz. 108 Die Gemeinkosten sind als Komplement zu den Einzelkosten zu verstehen. Unter Gemeinkosten werden entsprechend jene Kosten subsumiert, die den Kostenträgern oder Kostenstellen unter Verwendung von Zuschlagssätzen bzw. jedweder Form der Schlüsselung zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt also mittelbar. Zum Sonderfall der Fertigungslöhne vgl. Rz 106.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Rechtsfolgen

Rz. 93 Die Strafe ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Im Falle der leichtfertigen Begehung in den Fällen des § 331 Abs. 2 HGB beträgt die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze.[1] Bei einer Bereicherung des Täters kann neb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 In den Geltungsbereich des § 299 HGB fallen alle gem. § 290 HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse und damit alle – unter Berücksichtigung der §§ 291–293 HGB – zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Unt (§ 290 Rz 1 ff.). Sofern ein Unt zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG verpflichtet ist, gilt § 299 HGB basierend auf § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG für die Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 39 Wird auf eine notwendige Einbeziehung oder at Equity-Bewertung des GemeinschaftsUnt verzichtet, greifen die Sanktionsregeln des § 334 Abs. 1 Nr. 2e HGB bzw. des § 20 Abs. 1 Nr. 2e PublG, die Bußgelder für nicht kapitalmarktorientierte Unt bis zu 50.000 EUR, für kapitalmarktorientierte Unt nach § 334 Abs. 3 HGB jedoch deutlich höher (§ 334 Rz 45 ff.), nach sich ziehen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 38 Die Verletzung des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, muss bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung erfolgen. Der Täterkreis umfasst auch die ständigen Vertreter inländischer Zweigniederlassungen ausländische KapG (§ 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB).[1] Der Tatbestand wird erst bei der Publizierung in einer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Währungsumrechnung

Rz. 113 Besteht eine Beteiligung an einem ausländischen assoziierten Unt, dessen Jahresabschluss in fremder Währung aufgestellt wurde, ist i. R. d. Konsolidierung (Kons.) eine Umrechnung der Fremdwährungsbeträge in Euro durchzuführen. Zwar wurde in § 312 HGB im Gegensatz zu § 310 Abs. 2 HGB kein ausdrücklicher Verweis auf § 308a HGB aufgenommen; das Ziel des Gesetzgebers, di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Konkurrierende Ordnungswidrigkeit

Rz. 42 Werden durch eine Tathandlung mehrere Tatbestände des § 334 HGB erfüllt, liegt Handlungseinheit vor, die – wie im Strafrecht – nur als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird (§ 19 OWiG). Bei Handlungsmehrheit, d. h. wenn mehrere verschiedene Handlungen tatbestandsmäßig sind, wird für jeden Verstoß gesondert eine Geldbuße verhängt (§ 20 OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrec...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aus anderen Vorschriften ableitbare Grundsätze

Rz. 162 Über die in § 252 HGB explizit oder implizit verankerten (Bewertungs-)Grundsätze mit nachgelagerter Normen-Rangfolge (Rz 18) hinaus hat der Gesetzgeber weitere allgemeine Bewertungsgrundsätze in den Spezialvorschriften der §§ 253 ff. HGB verankert. Zu diesen zählen etwa das Anschaffungs-/Herstellungskostenprinzip (zur Bewertung mit den AHK s. § 253 Rz 17 f.; zur AK-E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.3 Faktische Verpflichtungen

Rz. 30 Auch solche Verpflichtungen, bei denen kein rechtlich durchsetzbarer Leistungszwang besteht, sind rückstellungspflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass ein faktischer Leistungszwang für den Bilanzierenden besteht, d. h., er sich der Erfüllung nicht entziehen kann oder will.[1] Die Ursache des faktischen Leistungszwangs besteht zumeist in geschäftlichen, moralischen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Befreiung von der ESEF-VO

Rz. 8 § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB verweist auf die Notwendigkeit der Beachtung der Formatvorgaben für die offenzulegenden Unterlagen kapitalmarktorientierter Unt aus der ESEF-VO (§ 328 Rz 28 ff.). Unter § 327a HGB fallende Unt sind hiervon explizit befreit.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Verweis auf andere Berichtsbestandteile (§ 289c Abs. 5 HGB-E)

Rz. 24 Soweit für das Verständnis erforderlich, sollen die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht auch Verweise auf andere gem. § 289 HGB in den Lagebericht aufgenommenen Angaben und auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge sowie zusätzliche Erläuterungen umfassen. Dies fördert die Integration von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und ermöglicht ein ganzheitlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 16 Nach § 240 Abs. 2 HGB darf der Kfm. auf eine Stichtagsinventur verzichten, wenn durch andere Verfahren eine ordnungsmäßige Bestandsermittlung möglich ist. Folgende Anwendungsvoraussetzungen muss der Kfm. erfüllen: Das angewandte Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Es muss Bestandszuverlässigkeit gegeben sein. Der Bestand muss sich nach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Vorschriften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die für den Jahresabschluss geltenden Prüfungsvorschriften auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden sind. Anwendbar für den IFRS-Einzelabschluss sind somit folgende Vorschriften des HGB:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 93 Folgen aus einem Verstoß gegen § 298 Abs. 1 HGB ergeben sich nur in Bezug auf die dort genannten §§ 244–248, 249 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 2, 250 Abs. 1 und 251 HGB. Ein diesbzgl. Verstoß erfüllt sowohl gem. § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b HGB als auch gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b PublG den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld für nicht kapit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 10 Nach den europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittstaatsunternehmen ist es den Mitgliedstaaten gestattet, eine doppelte Berichterstattung durch TU und Zweigniederlassung derselben Hauptniederlassung zu vermeiden. Veröffentlicht ein anderes TU oder eine andere Zweigniederlassung einen Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung in der EU, k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Auskunftsrechte des Mutterunternehmens

Rz. 34 Abs. 3 Satz 2 gewährt MU über die explizit aufgeführten Übermittlungspflichten entsprechend Satz 1 hinaus weitere Auskunftsrechte. Die Anwendung der IFRS (§ 315e HGB) steht dem Auskunftsrecht genauso wie das Vorliegen eines ausländischen TU analog zu Abs. 3 Satz 1 nicht entgegen. Die Auskunftspflichten des TU bestehen auch, wenn ein Einbeziehungswahlrecht gem. § 296 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bedeutung von DRS 25 (Währungsumrechnung im Konzernabschluss)

Rz. 7 Mit DRS 25 hat das DRSC am 8.2.2018 einen Standard zur Währungsumrechnung verabschiedet, der die handelsrechtlichen Vorgaben zur Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften für die Aufstellung der Handelsbilanz II und zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen konkretisiert. Durch die Bekanntmachung des Standards am 3.5.2018 durch das BMJV wird bei Befolgung der Empfehlung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.3.1 Gesetzliche Rücklage (Abs. 3 A. III. 1.)

Rz. 116 AG und KGaA sind gem. § 150 Abs. 1 und 2 AktG verpflichtet, eine Dotierung mit 5 % des um einen ggf. vorhandenen Verlustvortrag aus dem Vj. geminderten Jahresüberschusses vorzunehmen, bis die gesetzliche Rücklage zusammen mit den Kapitalrücklagen mind. 10 % des Grundkapitals erreicht hat (§ 272 HGB). In der Satzung kann ein höherer Anteil am Grundkapital bestimmt wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4 Gewinn-/Verlustvortrag (Abs. 3 A. IV.)

Rz. 121 Der Gewinnvortrag stellt die Restgröße aus der Gewinnverwendung des Bilanzgewinns des Vj. auf Grundlage des Beschlusses der Haupt- oder Gesellschafterversammlung dar, der nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet oder in die Gewinnrücklagen eingestellt worden ist. Ebenso verhält es sich beim Verlustvortrag, der dem Bilanzverlust des Vj. entspricht. Die AG ist durch §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 9 Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB enthält eine Übergangsvorschrift für Pensionsrückstellungen, um die mitunter aus deren Neuregelung im Zuge des BilMoG erfolgten Höherbewertungen [1] zur Vermeidung von Überbelastungen abzuschwächen. Daher sieht Art. 67 Abs. 1 EGHGB eine bis zu 15 Jahre dauernde Anpassung der Umstellung auf die neuen Bewertungsvorschriften gem. § 253 Abs. 1 un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 258 bis 261 HGB dienen der Beweiserhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und knüpfen an die Beweissicherungsfunktion von Handelsbüchern an. Als selbstständige Vorschrift ergänzt § 258 HGB die Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO. Gerichte können auf der Rechtsgrundlage des § 258 Abs. 1 HGB die Vorlage von Handelsbüchern eines Kaufmanns im Rech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Sprache. Währungseinheit (§ 244 HGB)

Rz. 14 Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache und in EUR aufzustellen – auch wenn er gem. § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wird. Entsprechendes gilt auch für den Konzernlagebericht.[1] Die in der Praxis vorzufindende Verwendung von englischen Fachbegriffen (z. B. EBIT/Earnings before Interest and Taxes, Cashflow) und englischen Bez...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Sanktionen

Rz. 107 Ein nicht ordnungsgemäß erstellter Konzernanhang sowie unrichtige Angaben darin können einen Straftatbestand nach § 331 Nr. 2 HGB (§ 331 Rz 51 ff.) oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f HGB (§ 334 Rz 23) darstellen. Straftatbestände werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße geahndet. Die Geldbuße für Ordnungswidrigk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Im Einklang mit als gleichwertig festgestellten internationalen Rechnungslegungsstandards

Rz. 12 Auch ein im Einklang mit dem jeweiligen ausländischen Recht eines Drittstaates und dementsprechend nach anderen internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellter Konzernabschluss kann für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausreichen. Insoweit können nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) HGB auch andere Abschlüsse, z. B. US-GAAP-Abschlüsse, befreiend sein, sofern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Besonderheiten für Konzernabschlüsse nach dem PublG (Abs. 4)

Rz. 123 Nachdem mit dem BilRUG seit dem Gj 2016 die Erleichterungen für TU eines einen Konzernabschluss veröffentlichenden MU in einer anderen Rechtsform als KapG oder KapCoGes, die ihren Konzernabschluss nach § 11 PublG erstellen, bereits in § 264 Abs. 3 HGB eingeräumt werden (Rz 96), erfolgt in Abs. 4 lediglich die Benennung einer weiteren Voraussetzung neben den in § 264 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unrichtige Darstellung im Konzernabschluss (Nr. 2)

Rz. 51 § 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB stellt die unrichtige Darstellung bei der Aufstellung des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, einschl. der nichtfinanziellen Konzernerklärung, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts und des Konzernzwischenabschlusses nach § 340i Abs. 4 HGB unter Strafe. Rz. 52 Die Norm setzt dementsprechend voraus, dass die Verhältnisse des Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.12 Nießbrauch

Rz. 84 Das Eigentum an einer Sache verleiht dem Eigentümer im Wesentlichen drei Rechte: Nutzung, Fruchtziehung und Verfügung. Durch die Begründung eines Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einen Dritten und behält nur das Verfügungsrecht für sich. VG, die mit einem Nießbrauchsrecht belastet sind, sind bilanziell grds. d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der Konzernlagebericht ist nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB grds. von den gesetzlichen Vertretern jedes MU in der Rechtsform der KapG und i. V. m. § 264a HGB in den Rechtsformen einer Personenhandelsgesellschaft, soweit keine natürliche Person als Vollhafter vorhanden ist, zu erstellen, welches einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unt (TU) ausüben kann. Dieser Anw...mehr