Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 8.1 Sozialversicherung

Für Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die von diesen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemeinen Grundsätze. Soweit sie für ihre Tätigkeit Arbeitsentgelt erhalten, sind sie versicherungspflichtig. Die für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften geltenden besonderen Regelungen[1] können nicht auf andere Gesellschaftsformen übertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 8.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt aber nicht vor, soweit Vorstandsmitglieder bei gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich tätig werden und hierfür nur Ersatz ihrer Auslagen erhalten. Darüber hinaus ist noch der Ehrenamtsfreibetrag i....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 9.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder eines VVaG sind i. d. R. Arbeitnehmer , deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 3.2 Sozialversicherung

Unterstützungen sind nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zu betrachten, wenn sie aus einem bestimmten Anlass an einzelne Arbeitnehmer zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt als steuerfreier Zuschuss gezahlt werden.[1] Entsprechend erfolgt die Bewertung der Erholungsbeihilfen, die als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse in vollem Umfang steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 1.1 Sozialversicherung

Merkmale für eine Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung sind insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] In der Sozialversicherung wird in § 7 Abs. 1 SGB IV der Begriff der Beschäftigung charakterisiert, der in der Regel mit dem in anderen Rechtsbereichen genutzten Begriff "Arbeitnehmer" einhergeht. Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.2 Richtige Kommunikation

Das Thema Honorierung wird häufig vom Steuerberater als "unliebsam" empfunden, Mandanten haben aber Anspruch auf vollständige Information, auch über das Honorar und dessen Höhe. Das Honorar muss daher fester Bestandteil des Erstgesprächs mit dem Mandanten sein und sollte unaufgefordert vom Steuerberater angesprochen werden, auch wenn noch keine genauen Angaben zur Höhe gemac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kaufkraftausgleich / 2 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten Gehaltszuschläge, wenn sich ihr dienstlicher Wohnsitz im Ausland befindet. Hierzu gehört ein Ausgleich für den Fall, dass die Kaufkraft ihrer Bezüge niedriger ist als die Lebenshaltungskosten am ausländischen Dienstort. Es wird zwischen 2 Fällen unterschieden: Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst[1] Personen, die mit Arbeitnehmern im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.3 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist keine Auffanggebühr für besonders aufwendige Arbeiten, sondern darf grundsätzlich nur in den in der StBVV vorgesehenen Fällen angesetzt werden (§ 13 Satz 1 Nr. 1 StBVV), z. B. für die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28 StBVV) oder gem. § 29 Nr. 1 StBVV für die Teilnahme an der Betriebsprüfung, einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmen bestehen für Zuwendungen bei Krankheit, in Unglücksfällen, bei Naturkatastrophen oder in anderen Notfällen. Auch Leistungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, sind regelmäßig steuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 3.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter einer GbR sind keine Arbeitnehmer. Ist die GbR gewerblich tätig, erzielen deren Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Arbeitnehmer sind hingegen die angestellten Rechtsanwälte einer Rechtsanwalts-GbR. Die Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalts-GbR führen allerdings bei angestellten Rechtsanwälten der GbR nicht zu Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 4.2 Sozialversicherung

Soweit es sich bei Erholungsurlauben in betrieblichen Erholungsheimen lohnsteuerrechtlich um pauschalierungsfähige Beihilfen handelt, stellen diese kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Infolgedessen sind sie auch nicht beitragspflichtig. Ist eine Pauschalbesteuerung hingegen nicht möglich und das Regelbesteuerungsverfahren anzuwenden, ist die Beihilfe dann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / Zusammenfassung

Begriff Mit der Zahlung von Studienbeihilfen fördern Unternehmen das Studium ihrer Mitarbeiter finanziell. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit der Studienbeihilfe aus öffentlichen Mitteln ergibt sich aus § 3 Nr. 11 EStG. Daraus folgt, dass Studienbeihilfen aus privaten Mitteln vom Arbeitgeber steuerpflichtig sind. Sozialversicherung: Die Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / Zusammenfassung

Begriff Gesellschafter sind als Inhaber/Teilhaber eines Unternehmens grundsätzlich keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung, weil es an den wesentlichen Merkmalen einer Beschäftigung fehlt. Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig im Unternehmen mitarbeitet. Es ist daher zu prüfen, ob er im Unternehmen nicht beschäftigt ist wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld

Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Zuschüsse zum laufenden Lebens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, welche die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht glei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Haftung für die Beiträge durch Entleiher

Der Verleiher hat als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgeliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung des Entleihers beschränkt sich allerdings auf die Beitragsschulden für die Zeit, für die ihm der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.9 Beratungsgebühr

Gem. § 21 StBVV erhält der Steuerberater für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. v. 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Beschränkt sich die Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.7 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kaufkraftausgleich / 5 Höhe des steuerfreien Kaufkraftzuschlags

Die Zuschlagssätze werden im öffentlichen Dienst auf 60 % des Grundgehalts und der Auslandsdienstbezüge angewendet.[1] Außerhalb des öffentlichen Dienstes ist eine vergleichbare Bemessungsgrundlage regelmäßig nicht vorhanden, sodass der steuerfreie Teil des Kaufkraftausgleichs durch Anwendung eines entsprechenden Abschlagssatzes nach den Gesamtbezügen einschließlich des Kaufk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 2 Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Steuerpflichtige Erholungsbeihilfen können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen folgende Freigrenzen im Kalenderjahr nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Praxis-Tipp Erholungsbeihilfe als Urlaubsgeld Einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern kann der Arbeitgeber im Jahr 364 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.5 Kuraufenthalt

Die Übernahme von Kosten für eine Kur durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu einem Zufluss von Arbeitslohn.[1] Der Arbeitgeber kann jedoch gesundheitlich gefährdeten Arbeitnehmern Zuschüsse für eine Heil- und Vorsorgekur bis zu 600 EUR als steuerfreie Beihilfe leisten. Nachweise Um einen Kuraufenthalt von einem Erholungsurlaub[2] abzugrenzen, ist im Regelfall eine ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement / 2 Individuelles Outplacement – steuerfreie Leistung

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Beratung der ausscheidenden Arbeitnehmer durch ein Outplacement-Unternehmen, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um steuerfreien Arbeitslohn. Zwar erfolgt die Beratung nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, da der Arbeitgeber bei ausscheidenden Arbeitnehmern im Regelfall nur an einer sozialverträgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5.1 Sozialversicherung

Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im Betrieb einer KG gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 3.3 Höhe der Haftungsschuld

Ist durch die Umstände der Arbeitnehmerüberlassung die nicht einbehaltene Lohnsteuer schwer zu ermitteln, kann die Haftungsschuld mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts (ohne Umsatzsteuer) angenommen werden, solange der Entleiher nicht glaubhaft macht, dass seine Haftungsschuld niedriger ist. Das Finanzamt kann auch anordnen, dass der Entleiher e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Unterstützungen sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.[1] Das gilt auch für Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer aus bestimmten Anlässen gezahlt werden (z. B. in Krankheits- oder Unglücksfällen).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 4 Erholungsurlaub in betrieblichen Erholungsheimen

4.1 Lohnsteuer Beihilfen können auch als Sachzuwendung gewährt werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Erholungsheimen des Arbeitgebers rechnet daher ebenfalls zu den pauschalierungsfähigen Erholungsbeihilfen. Bewertung der Sachzuwendung Der geldwerte Vorteil ist mit dem Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Or...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 9 Vorstandsmitglieder eines VVaG

9.1 Sozialversicherung Vorstandsmitglieder eines "Großen" Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind wie die Vorstandsmitglieder einer AG nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt auch für die stellvertretenden Vorstandsmitglieder von "Großen" Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. O...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7 Selbstständige mit einem Auftraggeber

7.1 Rentenversicherungspflicht Eine Besonderheit ist in der Rentenversicherung zu beachten. Sofern für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zwar keine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter eintritt, kann es dennoch zur Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber[1] kommen. 7.2 Lohnsteuerliche Beurteilung Den Begriff des Selbstständigen mit einem Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 3.1 Sozialversicherung

Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können zu der Gesellschaft niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, da sie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt persönlich haften. Bei einer so weitgehenden Haftung ist eine Beschäftigteneigenschaft ausgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 1 Merkmale einer Beschäftigung

1.1 Sozialversicherung Merkmale für eine Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung sind insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] In der Sozialversicherung wird in § 7 Abs. 1 SGB IV der Begriff der Beschäftigung charakterisiert, der in der Regel mit dem in anderen Rechtsbereichen genutzten Begriff "Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2 Vorstandsmitglieder einer AG

2.1 Sozialversicherung In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5 Kommanditgesellschaft bzw. KG auf Aktien

5.1 Sozialversicherung Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 3 Steuerfreie Erholungsbeihilfen bei Berufskrankheiten

3.1 Lohnsteuer Erholungsbeihilfen zur Abwehr oder zur Heilung typischer Berufskrankheiten sind Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse und unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug. Typische Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beruf stehen und für die betreffende Berufsgruppe typisch sind, z. B. Bleivergiftung, Silikose...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9 sowie die Kommentierung zu § 3 Abs. 13 Rz. 12). Sofern eine Lieferun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6 GmbH-Gesellschafter

6.1 Sozialversicherung Die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschäftigte Person zugleich Mitunternehmer der GmbH ist. Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können daher durchaus in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 3 GbR-Gesellschafter

3.1 Sozialversicherung Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können zu der Gesellschaft niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, da sie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt persönlich haften. Bei einer so weitgehenden Haftung ist eine Beschäftigteneigenschaft ausgeschlossen. 3.2 Lohnsteuerliche Beur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 4.1 Sozialversicherung

Die Ausführungen zu den Gesellschaftern einer GbR gelten entsprechend. Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) stehen also ebenfalls niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 8 Vereine und Genossenschaften

8.1 Sozialversicherung Für Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die von diesen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemeinen Grundsätze. Soweit sie für ihre Tätigkeit Arbeitsentgelt erhalten, sind sie versicherungspflichtig. Die für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften geltenden besonderen Regelungen[1] können nicht auf andere Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 4 Offene Handelsgesellschaft

4.1 Sozialversicherung Die Ausführungen zu den Gesellschaftern einer GbR gelten entsprechend. Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) stehen also ebenfalls niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft. 4.2 Lohnsteuerliche Beurteilung Gesellschafter einer OHG sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / 1 Beihilfen können steuerpflichtig oder steuerfrei sein

Studienbeihilfen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden, also z. B. von einem privaten Arbeitgeber. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 1 Leistungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Unterstützungen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer anlässlich einer Notlage gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei, wenn ein hinreichender Anlass für die Unterstützung vorliegt , z. B. bei Krankheit oder Unglücksfall, Tod naher Angehöriger oder Vermögensverlust durch höhere Gewalt wie Hochwasser, Feuer oder Diebstahl. Auch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.6 Vorsorgeuntersuchungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Vorsorgeuntersuchungen (z. B. zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie zur Krebsvorsorge) können – soweit nicht nur einzelne Arbeitnehmer begünstigt werden – bis zu 600 EUR steuerfrei bleiben. Der Arbeitgeber kann mit Vorsorgeuntersuchungen jedoch auch ein ganz überwiegendes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 3 Steuerfreie Betreuungsleistungen

Steuerbefreit sind Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das die Arbeitnehmer zu Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät bzw. Betreuungspersonen vermittelt – und zwar ohne betragsmäßige Begrenzung.[1] Auch Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen anfallen, können vom Arbeitgeber ...mehr