Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsabrechnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.2 Ausweis der ELStAM in der Entgeltabrechnung

Damit auch der Arbeitnehmer zeitnah über die ggf. geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert wird, sind diese in der Entgeltabrechnung auszuweisen. Praxis-Tipp Entgeltabrechnungsprogramme unterstützen ELStAM-Verfahren Der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber und die (automatische) Übernahme in das Lohnkonto des Arbeitnehmers werden in der Praxis regelmäßig durch das entg...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / 2 Nettobezug

Nettobezüge sind oft Zahlungen an den Arbeitnehmer, die nicht Teil der eigentlichen Entlohnung sind. Zu den Nettobezügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sofern sie die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge nicht überschreiten, Beiträge des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die trotz Versic...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / Zusammenfassung

Begriff Abzüge vom oder Zuzahlungen zum Nettolohn werden nach der Zwischensumme "Nettoverdienst" auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt. Nettobezüge werden dem Nettolohn hinzugerechnet, Nettoabzüge vom Nettolohn abgezogen – es verbleibt der Auszahlungsbetrag. Nettobezüge und Nettoabzüge haben keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und So...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.1 Meldesachverhalte, -schlüssel und Arbeitszeit

Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel Für geringfügig entlohnte Beschäftigte gilt grundsätzlich das Meldeverfahren, das auch für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Minijobber in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind mit dem Personeng...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 2 Besonderheiten bei Abschlagszahlungen

Abweichungen zwischen Lohnzahlungs- und -abrechnungszeitraum können sich insbesondere bei Abschlagszahlungen ergeben. Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (z. B. Monat oder Woche) nur in ungefährer Höhe und erfolgt die eigentliche genaue Lohnabrechnung erst später, muss er die Lohnsteuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten. Dies gilt...mehr

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Lohnkonto / 1.3 Bestandteile

Die Entgeltunterlagen umfassen alle Unterlagen, die Aufschluss geben über die Entgeltabrechnungsdaten des Arbeitgebers, die individuellen Entgeltabrechnungsdaten der Arbeitnehmer, die Zusammensetzung der monatlichen Arbeitsentgelte, die ordnungsgemäße Erstattung der Meldungen sowie die Krankenkassenzugehörigkeit. Die Daten der einzelnen Abrechnungsergebnisse der jeweiligen Arbeitn...mehr

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Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 3 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflicht

Die einbehaltenen Beiträge sind auf dem Lohnkonto [1] und der Lohn- und Gehaltsabrechnung des beitragspflichtigen Arbeitnehmers zu vermerken. Die an die Finanzverwaltung abgeführten Beiträge zur Arbeitskammer Saarland bzw. zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind in den freien Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Praxis-Tipp Werbungskostenabzug für Kammerbeiträge Die K...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 2.2 Anmeldung

Nach Ende des unbezahlten Urlaubs ist der Arbeitnehmer neu anzumelden.[1] Die Anmeldung ist dabei mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung, mit dem Meldegrund "13" (Anmeldung wegen sonstiger Gründe: Anmeldung nach unbezahltem Urlaub) zu erstatten. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub über einen...mehr

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Abmeldung / 1 Ende einer Beschäftigung

Das Ende einer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Eine Beendigung der Beschäftigung im melderechtlichen Sinne liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer eine bis zu 6 M...mehr

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Freibeträge / 2.1 Grundfreibetrag

Jedem Steuerpflichtigen muss sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden, als er es zum Bestreiten der lebensnotwendigen Ausgaben benötigt. Die Höhe des steuerlichen Existenzminimums wird als Grundfreibetrag[1] regelmäßig angepasst und orientiert sich am sozialrechtlichen Existenzminimum. In 2025 beträgt der Grundfreibetrag 11.784 EUR [2] (2024: 11.784 EUR).[3] Hinweis...mehr

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Beitragsberechnung / 1.2 Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) sind bei jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber zu berechnen. Sie werden durch Lohnabzug vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die zuständige Krankenkasse entrichtet. Hierbei werden auch die Umlagen zur Insolvenzgeldver...mehr

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Lohnkonto / 2.1 Krankenkassen-Liste

Zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung ist für jeden Abrechnungszeitraum[1] getrennt nach Einzugsstellen eine Beitragsabrechnung elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (Krankenkassen-Liste). Für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt diese Erfassung nach Mitgliedsnummern.[2] In der Krankenkassen-Liste müssen folgende Angaben...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / 3 Bezüge und Abzüge vom Nettolohn

Praxis-Beispiel Nettobe- und -abzüge Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kinder, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 1,7 %, erhält 2025 neben einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 EUR vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VWL) i. H. v. 39 EUR (steuer- und sozialversicherungspflichtig). Er nutzt einen Dienstwagen für ...mehr

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GKV-Monatsmeldung / 3 Dauer der Meldepflicht

Die GKV-Monatsmeldungen sind für den von der Einzugsstelle angeforderten Zeitraum zu erstatten. Die Meldungen müssen mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung nach Aufforderung der Einzugsstelle, spätestens innerhalb von 6 Wochen, übermittelt werden. Praxis-Beispiel Erstmalige Abgabe der Monatsmeldung Der Arbeitgeber erhält am 15.1. die Aufforderung der Einzugsstelle zur Abga...mehr

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Freibeträge / 3.2 Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag

Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis, z. B. Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften. Der Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge und der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bestimme...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge. Dadurc...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.1 Definition des Bruttolistenpreises

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betriebliche Besonderheiten auf der Käufer...mehr

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Freibeträge / 3.1 Altersentlastungsbetrag

Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag.[1] Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Dieser Betrag wird dann zeitlebens festgeschrieben. Für 2025 beträgt der Altersentlastu...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 1 Versicherungsfreiheit

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.[1] Bestimmte Personenkreise sind allerdings auch versicherungspflichtig in einer kurzfristigen Beschäftigung (Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit).[2] Hinweis Kurzfristige Beschäftigung nur gelegentlich aus...mehr

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Tauschring / 3.3 Einsatz von Tauschring-Mitgliedern im Betrieb

Vielfach ist es gerade für kleinere Betriebe interessant, über den Tauschring vermittelte Aushilfen einzusetzen. Hier gilt ebenfalls: Aushilfe bleibt Aushilfe – egal ob über den freien Arbeitsmarkt oder eine Tauschbörse vermittelt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten[1] oder einer kurzfristigen Beschäftigung[2] vor[3], ist die Aushilfe an d...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.1 Arbeitgeberwechsel

Der Wechsel des Arbeitgebers führt nicht zu einer sofortigen Fälligkeit der Beiträge auf das im Wertguthaben enthaltene Arbeitsentgelt. Dies gilt nur, sofern mit dem neuen Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung geschlossen wird und das bei dem bisherigen Arbeitgeber erzielte Wertguthaben in die neue Vereinbarung eingebracht wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber S...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 5 Fälligkeit/Verrechnung des Erstattungsanspruchs

Das Datenaustauschverfahren ist für die Arbeitgeber verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung wird auf Antrag gewährt. Der maschinelle Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entgeltabrech...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / 1 Nettoabzug

Nettoabzüge werden nach der Ermittlung des gesetzlichen Nettolohns abgezogen. Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1]; Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden; Sachbezüge, die bei der Ermittlung des Steuerbrutto als Fiktivlohn be...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 9 Mögliche Folgen einer falschen Einschätzung

Zunächst entscheidet der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber, ob das vertraglich eingegangene Verhältnis im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder in Form eines Werks- oder Dienstvertrags mit einem Selbstständigen zustande kommt. Insbesondere finanzielle Folgen durch Beitragsnachforderungen seitens der Sozialversicherung können bei einer falschen Beurteilung eintrete...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Mehrere Jobs, mehrere Arbeitgeber

Bezieht ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, sind für jedes Dienstverhältnis elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu bilden.[1] Aus diesem Grund muss der Arbeitnehmer jedem seiner Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitteilen, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis ha...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich / 3 Frist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich

Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich frühestens bei der Lohnabrechnung für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum und spätestens bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres durchführen, also spätestens am 28.2. (in Schaltjahren zum 29.2.). Die Frist entspricht der Frist für die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / Zusammenfassung

Begriff Der Lohnsteuerabzug erfolgt anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (insbesondere Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzugsmerkmale und Freibeträge). Diese werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf durch den Arbeitgeber bereitgestellt. Für die Lohnsteuerberechnung müssen Arbeitgeber die Besteuerungsmerkm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 2 Nebentätigkeiten

Soweit im Einzelfall neben dem Referendariat eine Nebentätigkeit ausgeübt wird, die nicht im Rahmen dieser Haupttätigkeit erfolgt, gelten für diese weitere Tätigkeit die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen.[1]mehr

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Vorruhestand / 3 Lohnsteuerabzug vom Vorruhestandsgeld

Für den Lohnsteuerabzug muss der in den Vorruhestand getretene Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die notwendigen Daten für den Abruf der ELStAM vorlegen. Der Arbeitgeber hat auch für den in den Vorruhestand getretenen Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und ggf. den Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen. Hat der frühere Arbeitnehmer in dem betreffenden Lohnzahlungszeitraum das 6...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 2 Höhe des Altersentlastungsbetrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Praxis-Beispiel Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige mit dem 64. Geburtstag im Jahr 2024 Beispielhaft für 2025 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.202...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 4.5.2 Mahlzeiten bis 60 EUR: Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber gewährten Speisen und Getränke brutto nicht mehr als 60 EUR, wird beim Arbeitnehmer auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer für die Dienstreise dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann.[1] Gleichzeitig muss eine tageweise Kürzung des Werbungskostenabzugs f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Folgendes: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht greift nicht "automatisch". Auch wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Kammerberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererstattung / 3 Erstattung durch Finanzamt an Arbeitgeber

Eine Lohnsteuererstattung an den Arbeitgeber ist bei pauschaler Lohnsteuer denkbar, z. B. wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung rückgängig macht.[1] Der Erstattungsanspruch steht dem Arbeitgeber zu, weil dieser Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer ist. Ein Lohnsteuer-Erstattungsanspruch des Arbeitgebers kann auch entstehen, wenn er einbehaltene Lohnsteuer ir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1 Berechnung der Lohnsteuer

Lohnsteuerlich ergeben sich bei unbezahltem Urlaub eines Arbeitnehmers keine Besonderheiten. Wichtig ist, dass aufgrund des unbezahlten Urlaubs kein Teillohnzahlungszeitraum [1] entsteht. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, wird der Lohnzahlungszeitraum auch nicht unterbrochen, dann sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallende Arbeitstage mitzuzählen, für die d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6.2 Elternzeit-Meldungen

Seit dem 1.1.2024 sind zusätzlich zur Unterbrechungsmeldung der Beginn und das Ende einer Elternzeit für (freiwillig) gesetzlich krankenversicherte Personen gesondert zu melden. Hinweis Privatversicherte und Minijobber Für Privatversicherte und Minijobber besteht keine Pflicht zur Abgabe der Elternzeit-Meldungen. Der Beginn ist mit dem Abgabegrund "17" und das Ende mit dem Abga...mehr

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Zuschläge / 2.1 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Eine Sonderstellung nehmen Zuschläge ein, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden (SFN-Zuschläge). Solche Zeitzuschläge für ungünstige Arbeitszeiten können bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben.[1] Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Deshalb sind nur die Zuschläge steuerfrei, die ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (seit 2021: jährlich 3.000 EUR, monatlich 250 EUR) allerdings überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 556 EUR monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze von 806 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 4 Personenkreis

Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser grundsätzlich für alle Mitglieder dieser Krankenkasse zu erheben. Keine Personengruppe ist kraft gesetzlicher Regelung ausgenommen. Somit werden für alle Personen Zusatzbeiträge erhoben, die auch Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlen bzw. für die diese Beiträge von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 6.2 Anrechenbare Beschäftigungen

Angerechnet werden bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit alle Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze[1]. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um befristete oder unbefristete Beschäftigungsverhältnisse handelt. Wird durch die Zusammenrechnung die Grenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten, so ist die an sich kurzf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf das Steuerrecht. Deswegen wird der geldwerte Vorteil nach den Vorschriften des Steuerrechts[1] ermittelt.[2] Dies gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.2 Umfang der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit für alle arbeitsrechtlich möglichen Zuschläge ist einheitlich wie folgt begrenzt: für Nachtarbeit auf 25 %, für Sonntagsarbeit auf 50 % – vorbehaltlich der Nrn. 3 u. 4, für Arbeit am 31.12. ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen auf 125 % – vorbehaltlich der Nr. 4, für Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. sowie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1.3 Dauerhafte Tätigkeit für einen Auftraggeber

Die Tätigkeit für einen Auftraggeber ist dauerhaft, wenn sie im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt. Eine Tätigkeit wird im Wesentlichen für einen Auftraggeber ausgeübt, soweit der Selbstständige mindestens 5/6 seiner gesamten Einkünfte (aus den zu beurteilenden Tätigkeiten) allein aus einer dieser Tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 11 Ausschluss der Erstattung verjährter Rentenversicherungspflichtbeiträge

Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten unter bestimmten Voraussetzungen als zu Recht entrichtete Beiträge.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Barlohnumwandlung / 3 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitserfordernis

Eine Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile, für die gesetzlich ein Zusätzlichkeitserfordernis besteht, ist steuerlich nicht anzuerkennen.[1] Mit einem solchen Zusätzlichkeitserfordernis sind folgende Vergünstigungen bzw. Pauschalierungen u. a. verbunden: Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] In den anderen Versicherungszweigen besteht teilweise Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs der Entgeltersatzleistung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 2.1 Maschinelle Entgeltabrechnungsprogramme

Bei maschinellen Entgeltabrechnungsprogrammen werden die Meldungen von der genutzten Software automatisch erzeugt und im Standard XML über den Kommunikationsserver an die Annahmestellen der Krankenkassen übermittelt. Programme zur maschinellen Entgeltabrechnung müssen systemgeprüft sein, d. h. die gesetzlichen Vorgaben zur Entgeltermittlung, Beitragsberechnung, Erstellung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr