Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 35 § 18 findet auf den ausl Fiskus keine Anwendung. Ein allg Gerichtsstand des ausl Fiskus existiert nicht (St/J/Roth Rz 16; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8). Der ausl Fiskus kann aber an besonderen Gerichtsständen verklagt werden, zB an dem Gerichtsstand des § 23 (St/J/Roth Rz 16; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8). Die Vertretung richtet sich dann nach dem Recht des ausl Staates ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 29 I ist als besondere Gerichtsstandsregelung neben den allg oder besonderen Gerichtsständen (zB dem besonderen Gerichtsstand des Zahlungsortes bei Wechsel- und Scheckklagen, §§ 603, 605a) anwendbar und wird durch ausschl Gerichtsstände verdrängt, so etwa durch §§ 29a, 29c, § 1005 (s näher § 12 Rn 5, 8). Er gilt für alle Personen. Die Zuständigkeit nach § 29 I besteht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523Zö/Schultzky vor § 38 Rz 2, 5; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ih...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (Nr 5).

Rn 24 Für das Mahnverfahren ist gem § 689 II 1 ausschließlich das AG zuständig, bei welchem der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ff) hat. Nach Widerspruch ist an das örtlich und sachlich endgültig zuständige Gericht abzugeben (§ 696 I 1). Dieses Gericht muss der ASt ermitteln und die Bezeichnung eintragen. Zu den Folgen der Bezeichnung(en) s § 696 Rn 11. Das Mahnge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Streitgenössische Drittwiderklage.

Rn 18 Als streitgenössische Drittwiderklage wird die Widerklage bezeichnet, die der Bekl (Widerkl) gegen den Kl (Widerbekl) und gegen eine bislang nicht am Rechtsstreit beteiligte Partei (Drittwiderbekl, der auch Streithelfer sein kann; vgl BGHZ 131, 76, 78) als Streitgenossen iSd §§ 59, 60 erhebt (Zö/Schultzky Rz 24). Die streitgenössische Drittwiderklage ist heute weitgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren im Jahre 2005 neu geschaffene Vorschrift ist durch das am 1.11.12 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 19.10.12 teilweise neugefasst worden (BGBl I 12, 2182) (zur Reform des KapMuG allg: vgl Halfmeier DB 12, 2145; S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 703d betrifft den Fall, dass der Ag keinen allgemeinen, uU aber einen besonderen Gerichtsstand im Inland hat, ist im Zusammenhang mit § 688 III zu sehen und eine Sonderregelung zu § 689 II 1, wonach es für die Zuständigkeit auf den allgemeinen Gerichtsstand des ASt ankommt. Soweit (auch) die Voraussetzungen für das europäische Mahnverfahren (§§ 1087 ff) gegeben sind, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat.

Rn 4 § 23 erfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die nach den §§ 13–17 keinen allg Gerichtsstand im Inland haben (MüKoZPO/Patzina § 23 Rz 14). Dabei werden auch ausländische Staaten und deren rechtsfähigen Gebilde erfasst, wofür der – einschränkungslose – Normtext spricht, ohne dass es eine Rolle spielt, dass diese per se keinen Sitz im Inland begründen könnten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen, welche Ansprüche des Erben gegen einen Erbschaftsbesitzer zum Gegenstand haben.

Rn 4 Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals ist die gerichtliche Verfolgung des auf Herausgabe gerichteten Gesamtanspruchs aus § 2018 BGB (Nürnbg OLGZ 81, 115). Vom Wortlaut des § 27 abgedeckt sind aber auch die auf § 2027 I BGB gestützte Auskunftsklage (Nürnbg OLGZ 81, 115), die mit der Auskunftsklage im Wege der Stufenklage verbundene Klage auf Erteilung einer eidesstattl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Deutsche, die das Recht der Exterritorialität genießen, sowie die im Ausland beschäftigten deutschen Angehörigen des öffentlichen Dienstes behalten den Gerichtsstand ihres letzten inländischen Wohnsitzes. 2Wenn sie einen solchen Wohnsitz nicht hatten, haben sie ihren allgemeinen Gerichtsstand beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin. (2) Auf Honorarkonsuln ist diese Vorsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift erfasst zum einen exterritoriale Deutsche. Das sind deutsche Staatsangehörige, die im Ausland nach Völkerrecht Immunität genießen, also von der Gerichtsbarkeit des Aufnahmestaates befreit sind (vgl BGH NJW 06, 1810 [BGH 01.03.2006 - VIII ZB 28/05]; § 18 GVG Rn 1; Zö/Schultzky Rz 4; Zö/Gummer Vor §§ 18–20 GVG Rz 2; § 18 GVG Rz 2). Personen, die in Deutschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeiten.

Rn 16 § 797 III erwähnt die Zuständigkeit für die Entscheidung über Einwendungen, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, somit Einwendungen nach § 732. Ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen bei gerichtlichen Urkunden wird die Entscheidung über derartige Einwendungen von dem verwahrenden Gericht gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitigkeit aus Miet- oder Pachtverhältnis über Räume.

Rn 3 § 29a I spricht von Streitigkeiten aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume und über dessen Bestehen. Nach allgM werden hiervon alle Klagen und Anträge wegen Ansprüchen aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume iSd BGB erfasst (Zö/Schultzky Rz 8, Musielak/Voit/Heinrich Rz 10; ThoPu/Hüßtege Rz 4), also auch Anträge im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 In den Anwendungsbereich des § 17 fallen entgegen der missverständlichen Überschrift alle passiv parteifähigen Personen, soweit sie nicht von § 13 (natürliche Personen) erfasst werden (St/J/Roth Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; enger Zö/Schultzky Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1, die den Fiskus ausnehmen wollen, s dazu § 18 Rn 2). Die Aufzählung in § 17 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 In Ergänzung von § 12 regelt § 13 den allg Gerichtsstand natürlicher Personen. Nach § 13 ist der allg Gerichtsstand natürlicher Personen von deren Wohnsitz abhängig (sog Wohnsitzgerichtsstand, s näher Rn 3). Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Bekl die Prozessführung zu erleichtern und ihn davor zu schützen, den Prozess an einem auswärtigen Gericht zu führen (BGHZ 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verweisung.

Rn 31 Die Verweisung des Rechtsstreits erfolgt durch Beschl an das zuständige Gericht (Abs 1 S 1). Eine Verweisung ist nur möglich, wenn das Gericht aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt örtlich zuständig ist, also nicht bei allg neben bes Gerichtsstand. Die einmal getroffene Wahl des Kl zwischen zwei Gerichtsständen ist unwiderruflich (BayObLG NJW-RR 91, 187 [BGH 19.09.1990 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hierarchischer Aufbau.

Rn 5 Wichtig für die Anwendung der Vorschrift ist das Verständnis der Formulierung ›in dieser Rangfolge‹. Hieraus folgt, dass der ASt nicht zwischen den insgesamt 7 Gerichtsständen frei wählen könnte. Vielmehr ist der an zweiter Stelle genannte Gerichtsstand nur dann gegeben, wenn der erste nicht einschlägig ist. Die jeweils folgende Nr ist dementsprechend nur dann heranzuzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 In Ergänzung von § 12 schafft § 18 einen allg Gerichtsstand in Prozessen gegen den Fiskus (zum Begriff Rn 2). Die Vorschrift soll einerseits die Rechtsverfolgung erleichtern; andererseits soll vermieden werden, dass in einer Vielzahl von Gerichtsständen geklagt werden kann, wodurch eine Entlastung der Gerichte erreicht wird (Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; St/J/Roth Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausübung des Wahlrechts durch den Kläger und Bindungswirkung.

Rn 3 Die Ausübung des Wahlrechts muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angegangenen Gericht oder einer Widerklage oder durch die Bezeichnung eines Gerichts als für die Durchführung eines streitigen Verfahrens zuständig (vgl § 690 I Nr 5) im Mahnbescheidsantrag erfolgen (BayObLG Beschl v 9.1.23 – 102 AR 150/22, Rz 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 4 Es finden die allg Grundsätze Anwendung (vgl § 12 Rn 10 ff). Der Kl muss darlegen, dass die Streitigkeit in einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume wurzelt (zum Begriff s Rn 3). Die Frage, ob der der Klage zugrunde liegende Anspruch mietvertraglicher Natur ist, stellt dabei eine Rechtsfrage dar, die vom Gericht unabhängig von der Auffassung des Kl zu beurteilen ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Wie alle anderen allg Gerichtsstandsregelungen ist auch § 19a doppelfunktional (vgl BGH NJW 03, 2916 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 203/02]; ThoPu/Hüßtege Rz 1). Es gelten insoweit die allg Grundsätze (§ 12 Rn 19). Das bedeutet aber, dass die einschlägigen völkervertraglichen Regelungen und nationalen Sondernormen vorrangig zu berücksichtigen sind, so etwa Art 3 EuInsVO iVm Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 11 Gemäß § 800 III ist, erweist sich die sofortige Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer als zulässig, für die in § 797 V bezeichneten Klagen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist; es sind dies die Klagen nach §§ 731, 767, 768. Der Gerichtsstand des § 800 III geht demjenigen des § 797 V vor (vgl § 797 Rn 17). § 800 III ist jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Obwohl das Gesetz in § 12 und § 13 gleichermaßen von dem allg Gerichtsstand einer ›Person‹ spricht, ist der Personenbegriff in beiden Vorschriften unterschiedlich. Während § 12 alle Personen erfasst, findet § 13 ausschl auf natürliche Personen Anwendung (allgM; BGH NJW-RR 04, 1505; MüKoZPO/Patzina Rz 3; St/J/Roth Rz 1; Zö/Schultzky Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2). Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die vollstreckbare Ausfertigung wird erteilt bei (2) Die Entscheidung über die Erteilung einer weiteren vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Niederlegung.

Rn 9 Der Vergleich muss gem § 796a I unter Angabe des Tages des Zustandekommens bei einem AG niedergelegt werden, bei dem eine der Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Hierdurch sollen nachträgliche Veränderungen und auch der Verlust der Vergleichsurkunde vermieden werden (BTDrs 13/5274, 29). Die Niederlegung beim AG und damit die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konnexe Vertragsansprüche bei Immobilienklagen (Nr 4).

Rn 9 Die Vorschrift ermöglicht dem Kl ihrem Zweck nach, vor demjenigen Gericht, vor dem er eine Klage aus einem dinglichen Recht an einer Immobilie erhoben hat oder erheben will, auch eine damit verbundene vertragliche Klage zu erheben. Für diese vertragliche Klage begründet die Vorschrift einen zusätzlichen Wahlgerichtsstand. Dieser tritt neben den Gerichtsstand aus Art 7 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 29 I.

Rn 1 Die Regelung begründet einen besonderen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen am Erfüllungsort. Mit dem Erfüllungsort als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit stellt § 29 I in bewusster Abkehr vom Schutzzweck des § 12 (vgl § 12 Rn 1) den Gedanken des Sachzusammenhangs zwischen dem Vertragsverhältnis nach materi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. Eine Klage gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. 2Eine maschinelle Bearbeitung ist zulässig. 3Bei dieser Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt. 4Die Akten können elektronisch geführt werden (§ 298a). (2) 1Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zur Zuständigkeitsbestimmung berufenes Gericht (§ 36 I, II).

Rn 18 Zur Zuständigkeitsbestimmung ist nach 36 I das im Rechtszug zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht berufen. Bei der Auslegung dieses Merkmals ist nicht auf den allgemeinen Gerichtsaufbau, sondern auf die Rechtsmittelzuständigkeit in der konkreten Verfahrensart abzustellen (BGHZ 104, 363/366, Rz 4; BayObLG Beschl v 15.5.19 – 1 AR 35/19, Rz 9 – juris; ausf: BayObLG Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertragsverhältnis.

a) Schuldrechtliche Verpflichtungsverträge. Rn 4 Das Erfordernis ›aus einem Vertragsverhältnis‹ ist weit auszulegen und schon dann erfüllt, wenn die Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Vertrag steht und aus dem Vertragsverhältnis herrührt (BGHZ 188, 85 Tz 26 mwN). Deshalb werden von § 29 nicht nur alle Ansprüche aus schuldrechtlichen Verpflichtungsverträgen erfasst (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 8 International ist das Gericht nach Abs 2 zuständig. Die Vorschrift regelt auch die nach § 802 ausschließliche örtliche Zuständigkeit desjenigen Gerichts, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand nach §§ 13–19 hat, sonst das Gericht, in dessen Bezirk sich das Vermögen des Beklagten befindet, § 23. Die Begründung eines weiteren Inlandsbezugs ist jedenfalls d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Exterritoriale Deutsche (zum Begriff Rn 2) und die im Ausland beschäftigten deutschen Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben grds keinen inländischen Wohnsitz, weshalb § 13 nicht zur Anwendung gelangt (§ 13 Rn 15). Um auch ggü diesen Personen die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit zu gewährleisten und die Rechtsverfolgung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Schuldklage.

Rn 4 Die Klage des Grundpfandrechtsinhabers gegen den Eigentümer wird regelmäßig auf Duldung der Zwangsvollstreckung (vgl § 1147 BGB) gerichtet sein, weil das Grundpfandrecht eine Befugnis zur Verwertung des belasteten Grundstücks beinhaltet (Reischl JuS 98, 614). Da allerdings unter den Grundpfandrechten lediglich die Hypothek mit dinglicher Wirkung akzessorisch ausgestalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Antrag gestellt wird (Nr 2).

Rn 19 Das Gericht, bei welchem er den Antrag stellen will, muss der ASt im Antrag bezeichnen (§ 690 I Nr 2). Gemäß § 689 II 1 hat es dasjenige AG zu sein, in dessen Bezirk der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Regelmäßig wird die Zuständigkeit gem § 689 III auf ein zentrales Mahngericht übertragen sein. ASt ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland können ›Berlin‹ ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 29c erweitert für das Prozessrecht den durch § 312b BGB (§ 312 BGB aF) bezweckten Schutz von Verbrauchern (§ 13 BGB) bei Haustürgeschäften, die in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und in Erweiterung des bisherigen Begriffs mit Wirkung vom 13.6.14 (BGBl I, 3642) als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge bezeichnet werden (vgl Grüneberg/Grüneberg § 312...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der allgemeine Gerichtsstand des Fiskus wird durch den Sitz der Behörde bestimmt, die berufen ist, den Fiskus in dem Rechtsstreit zu vertreten.mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / II. Rügelose Einlassung

Rz. 93 § 46 Abs. 2 ArbGG verweist wegen der örtlichen Zuständigkeit auf die §§ 12–40 ZPO. Rz. 94 Nicht nur die Kündigungsschutzklage, sondern jede Klage ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Zur Wahrung der dreiwöchigen Klagefrist, die seit dem 1.1.2004 erheblich an Bedeutung gewonnen hat, genügt auch die Klageerhebung vor dem örtlich unzuständigen Arbeitsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung.

Rn 9 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 II anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) § 38 II in vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts, Ansprüche des Erben gegen einen Erbschaftsbesitzer, Ansprüche aus Vermächtnissen oder sonstigen Verfügungen von Todes wegen, Pflichtteilsansprüche oder die Teilung der Erbschaft zum Gegenstand haben, können vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Rn 5 Die Frage, ob § 17 auf Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit anzuwenden ist, steht in engem Zusammenhang mit der Frage nach einem Gerichtsstand der von einer Partei kraft Amtes verwalteten Vermögensmasse. Für Insolvenzverwalter hat das Gesetz durch § 19a Rechtsklarheit geschaffen (s dort). Wegen der Ausschließlichkeit der Regelung findet § 17 daneben keine Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 19a gilt nur für Passivprozesse gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (Rn 3), die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (Rn 4). Aktivprozesse des Insolvenzverwalters sind vom Anwendungsbereich ausgenommen; es verbleibt insoweit bei den allg Regeln (BGH NJW 03, 2916 = ZIP 03, 1419; ZIP 12, 1467; Bremen ZInsO 02, 189; Schlesw MDR 01, 1375 f; Frankf ZIP 13, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Örtliche Zuständigkeit (§ 33 I).

Rn 8 Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über die Widerklage richtet sich nach Auffassung der Rspr allein nach § 33 I (mit den Einschränkungen des § 33 II; dazu Rn 15). Die örtliche Zuständigkeit ist danach vom Vorliegen einer zulässigen, dh insb konnexen Widerklage abhängig. Liegen die Voraussetzungen einer zulässigen Widerklage vor, so i...mehr