Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zurückbehaltungsrecht, §§ 1000, 273, 274.

Rn 7 Dem Erbschaftsbesitzer steht an allen herauszugebenden Sachen wegen seiner Aufwendungen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Soweit die Anrechnung nach I 1 erfolgt, ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Rn 8 Ist der Erbschaftsbesitzer zugleich Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter, kann er sein Zurückbehaltungsrecht nicht auf diese Befugnisse stützen, sondern ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundstückskaufvertrag.

Rn 4 § 9b I 1 meint nur den Grundstückskaufvertrag. Darunter sind alle Verträge zu verstehen, die einem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstückseigentum gleichkommen, wie Erwerb oder Veräußerung von Wohn- und Teileigentum oder eines Erbbaurechtes. Die Einschränkung gilt nur für den Vertragsabschluss, nicht aber für Erklärungen iRd Vertragsabwicklung; auch sonstige dinglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Besonderheit der Stufenklage liegt nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs 2 Nr 2 (Köln CR 19, 654). Die Stufenklage soll dem Kl die Prozessführung nicht allg erleichtern (München AG 17, 631). Vielmehr muss sein Unvermögen zur bestimmten Angabe der von ihm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfungsgegenstand.

Rn 3 Mit ›gewillkürter Stellvertretung‹ meint der Gesetzgeber die Vollmacht (s MüKo/Spellenberg Rz 39). Die von Art 8 normierte Sonderanknüpfung der gewillkürten Stellvertretung gilt sowohl für Schuldverträge, deren Vertragsstatut sich nach ROM I richtet als auch für dem autonomen IPR unterliegende Rechtsgeschäfte. Die Zulässigkeit der Stellvertretung dürfte nicht erfasst se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten und Lasten.

Rn 24 Für Kosten und Lasten gelten grds keine Besonderheiten. Etwas anderes gilt, wenn es eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung gibt (BGH ZMR 22, 232 Rz 18 ff.; NZM 21, 692 Rz 17). Es genügt insoweit nicht, wenn bloß vereinbart ist, dass die Untergemeinschaften weitgehend verselbständigt sein sollen oder dass die Kosten getrennt ermittelt und abgerechnet oder eigene Rü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herausgabe.

Rn 2 Dem Erben ggü ist der Erbschaftsbesitzer trotz erlangten Eigentums schuldrechtlich zur Herausgabe verpflichtet; Dritten ggü kann er sich auf Ersitzung berufen (str; so: MüKo/Frank § 2026 Rz 7; aA Soergel/Dieckmann § 2026 Rz 3, wonach der Eigentumserwerb relativ unwirksam ist, dies würde gespaltenes Eigentum bedeuten). Die zugunsten des gutgläubigen Erbschaftsbesitzers v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übertragung.

Rn 12 Die Übertragung des Nachlassanteils nach § 2033 I führt zur Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsstellung des Veräußerers, wobei nicht etwa einzelne Nachlassgegenstände übertragen werden, sondern der Anteil am Nachlass als Ganzes. Ist ein Grundstück im Nachlass, wird das Grundbuch durch die Übertragung unrichtig; der Erwerber ist nach §§ 894 iVm 22 GBO im Wege der Berich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzugshaftung, Abs 2.

Rn 5 Wenn der bösgläubige Besitzer die Herausgabe der Sache nach § 985 trotz Mahnung oder Rechtshängigkeit der Herausgabeklage, § 286 I, weiterhin unterlässt, greift die verschärfte Verzugshaftung – vom Ausnahmefall des § 286 IV abgesehen. Folgen sind, dass der sog Vorenthaltungsschaden einschl der nur vom Eigentümer ziehbaren Nutzungen zu ersetzen ist. Auch haftet der Besit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 857 beinhaltet eine Auffangnorm, um das Vermögen des Schuldners umfassend als Haftungsgrundlage zu erschließen. Bewegliche Sachen des Schuldners sind nach den §§ 808 ff, Forderungen gem den §§ 829 ff, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen sind nach den §§ 846 ff und Grundstücke aufgrund der §§ 864 ff sowie des ZVG zu pfänden. Auf andere Vermögensrechte kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 799 ZPO – Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge.

Gesetzestext Hat sich der Eigentümer eines mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld belasteten Grundstücks in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen und ist dem Rechtsnachfolger des Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt, so ist die Zustellung der die Rechtsnachfolge nachweisenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besitzwehr (Abs 1).

Rn 2 Jede drohende Besitzentziehung und jede sonstige Beeinträchtigung des Besitzes (Störung) löst den Abwehranspruch des Besitzers nach I aus. Vorausgesetzt ist eine Beeinträchtigung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht (§ 858 I) sowie gegenwärtig bestehender Besitz des Abwehrberechtigten. Ist der Besitz bereits entzogen, so gelten ausschl II und III. Eine zeitliche Gren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mietvorauszahlungen.

Rn 4 Erfasst sind nach Mietende geleistete Mietvorauszahlungen, die nach dem Normzweck (vgl Rn 1) der vertraglichen Vereinbarung entspr müssen (vgl Bub/Treier V B Rz 443), andernfalls greift nur Bereicherungshaftung gem § 812 (BGH NJW-RR 10, 86 [BGH 16.09.2009 - XII ZR 71/07]). Als Schutzbestimmung zugunsten des Mieters beinhaltet § 547 einen weiten Mietbegriff: zur Miete ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis.

Rn 13 Die Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vorausvermächtnis (dazu § 2150 Rn 4) kann schwierig sein, insb deshalb, weil nach Ansicht des BGH (BGHZ 36, 115) eine Verfügung des Erblassers zugleich Teilungsanordnung und Vermächtnis sein könne. Rn 14 Bei der Teilungsanordnung wird der dem Miterben zugewendete Nachlassgegenstand wertmäßig vollumfänglich auf den Erbteil angerec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beseitigungsanspruch.

Rn 6 Beseitigen setzt aktives Handeln durch den Störer oder einen von diesem Beauftragten voraus. Die Beseitigungspflicht umfasst alles, was zur Beendigung der immer noch fortdauernden Beeinträchtigung notwendig ist. Wichtig ist, dass sie nicht mit einem Schadensersatzanspruch und der damit einhergehenden Naturalrestitution des § 249 verwechselt werden darf (näher: Armbrüste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gemeinschaftliche Berechtigung (S 1).

Rn 2 Der Inhalt, dass mehrere Berechtigte ein Vorkaufsrecht nur gemeinschaftlich ausüben können, begründet ›eine besondere gesamthandsartige Berechtigung der Beteiligten‹ am Vorkaufsrecht (BGHZ 136, 327, 329 f; Frankf NJW-RR 99, 17, 18 f; Nürnbg BeckRS 20, 35097 Rz 15). Die Berechtigten treten ggü dem Verpflichteten als Einheit auf (Mayer DNotZ 22, 173, 175). Deshalb läuft d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckungsverfahren.

Rn 9 Gegenstand der Vollstreckung ist das Vereinsvermögen. Das sind die den Mitgliedern gesamthänderisch zugeordneten Vermögensgegenstände einschließlich der Rechte an Grundstücken, die dem Vereinszweck dienen. Sachen, die zum Vermögen des Vereins gehören, können nur gepfändet werden, wenn ein Vereinsorgan sie in Gewahrsam hat. Vereinsmitglieder, die keine Titelschuldner sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Surrogation.

Rn 1 Das vom Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft Erworbene geht, ohne Durchgangserwerb bei ihm (Staud/Gursky § 2019 Rz 4), unmittelbar (vgl aber Rn 2) dinglich auf den Erben über (dingliche Surrogation); es bedarf also keiner Übertragung oder Abtretung durch den Erbschaftsbesitzer. Die unmittelbare Ersetzung hat den Erhalt des Nachlasses als Ganzes zur Folge und kom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbbaurecht.

Rn 114 Für den Streit um Bestellung oder Wirksamkeit gilt § 6; maßgeblich ist der Verkehrswert des Grundstücks, grds ohne die aufgrund des Rechts errichteten Gebäude (Bambg JurBüro 92, 629); bei Herausgabeverlangen des Eigentümers und Heimfallanspruch zählt der volle Wert (Bambg JurBüro 85, 1705; Bremen AnwBl 96, 411). Der Wert des Rechts selbst ist nach § 3 zu schätzen (Mün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlrecht.

Rn 2 § 232 lässt demjenigen, der eine Sicherheit zu leisten hat, unter verschiedenen insolvenzfesten Realsicherheiten die Wahl; Nutzung verschiedener (Teil)Sicherheiten ist möglich. Daher muss ein Klageantrag auf Sicherheitsleistung nach Wahl des Schuldners gerichtet sein und entspr tenoriert werden. Wird die Stellung einer Sicherheit im Wege der Zwangsvollstreckung durchges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirksamkeit der Verpflichtung, S 2.

Rn 5 Die schuldrechtliche Verpflichtung, nicht zu verfügen, ist grds wirksam, Ausnahme §§ 1136, 2302. Sie kann etwa in Kauf- oder Schenkungsverträgen, aber auch erbrechtlichen Vereinbarungen (BGHZ 31, 18 f; BGH NJW 63, 1603) enthalten sein und ist grds formfrei, selbst wenn sie ein Grundstück betrifft (BGH NJW 63, 1603; BGHZ 103, 238 ff). Eine vertraglich begründete Verpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eigentumsverhältnisse.

Rn 27 § 912 sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse an dem Überbau und an dem überbauten Grundstücksteil aus; wer dessen Eigentümer ist, ergibt sich nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch als mittelbare Folge der Vorschrift (BGHZ 110, 298, 300). Danach gilt Folgendes: Rn 28 Liegen die Voraussetzungen des § 912 I vor und muss der Nachbar demnach den Überbau dulden, unterli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechte.

Rn 6 Die Vermutungswirkung entfalten alle eintragungsfähigen privaten (RGZ 80, 367) Rechte, wozu alle im BGB, ErbbauRG, WEG und zT in Landesgesetzen (zB FischereiG NRW) geregelten und eintragungsfähigen dinglichen Rechte und Rechte an diesen gehören, auch wenn sie an falscher Stelle eingetragen sind (BayObLGZ 95, 413). § 891 gilt nicht für nicht eintragungsfähige Rechte (zB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auflassungsanspruch und Anwartschaftsrecht.

Rn 16 Der Auflassungsanspruch kann bis zur Umschreibung des Grundbuchs formlos, aber mit Anzeige nach § 1280 an den Auflassungsschuldner verpfändet werden (RGZ 111, 298, 300; BGH WM 15, 1771 Rz 16 ff zur Genehmigungsbedürftigkeit bei Grundstück in Sanierungsgebiet; BayObLG NJW 76, 1895, 1896; Knobloch NotBZ 11, 17, 18; zum ebenfalls formlosen Sicherungsvertrag vgl BGHZ 89, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewerbliches Inventar.

Rn 2 Dauernde Einrichtung des Gebäudes für den gewerblichen Betrieb kann sich aus seiner Bauart, Einteilung, Gliederung bzw Eigenart oder auf Grund seiner Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften ergeben (BGHZ 62, 49, 50; 124, 380, 392; BGH NJW 06, 993, 994). Bejaht worden ist dies zB bei einem Bürobetrieb (LG Mannheim BB 76, 1152), einer Gast...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Teilbesitz ist die tatsächliche Sachherrschaft an einem realen Teil einer Sache. Bei dieser Sache kann es sich sowohl um eine bewegliche Sache als auch um ein Grundstück handeln. Der Teilbesitz kann Eigen- oder Fremdbesitz sein, er kann unmittelbarer oder mittelbarer Besitz sein. Auch Besitzdienerschaft an einem Realteil ist denkbar. Der Teilbesitz setzt jeweils voraus,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist das Grundstück vermietet oder verpachtet, so erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtforderung. (2) 1Soweit die Forderung fällig ist, wird sie mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt der Fälligkeit von der Haftung frei, wenn nicht vorher die Beschlagnahme zu Gunsten des Hypothekengläubigers erfolgt. 2Ist die Miete oder Pacht im Voraus zu entrichten,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Nießbraucher ein Grundstück über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so finden nach der Beendigung des Nießbrauchs die für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566, 566a, 566b Abs. 1 und der §§ 566c bis 566e, 567b entsprechende Anwendung. (2) 1Der Eigentümer ist berechtigt, das Miet-oder Pachtverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eigentümerhypothek.

Rn 58 Sie entsteht, wenn der mit dem persönlichen Schuldner nicht identische Eigentümer Inhaber der Forderung wird, sei es als Gesamtrechtsnachfolger, sei es, weil er die Forderung befriedigt, etwa um eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu verhindern. Bei einer Erfüllung geht mit der Forderung, § 1143 I 1 BGB, auch die Hypothek auf ihn über, §§ 412, 401 I, 1153 I BGB,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Beeinträchtigung durch ortsübliche, mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand nicht zu verhindernde Grundstücksnutzung.

Rn 16 Wesentliche Beeinträchtigungen der Grundstücksbenutzung sind nur dann zu dulden, wenn sie durch die ortsübliche Benutzung des Grundstücks, von dem die Beeinträchtigungen ausgehen, herbeigeführt werden und nicht durch Maßnahmen verhindert werden können, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind (II 1). 1. Wesentlichkeit. Rn 17 Für die Beurteilung der Wesentlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Klagbarkeit.

Rn 8 Der Anspruch aus § 888 kann unabhängig vom gesicherten Hauptanspruch eingeklagt werden (BGH BB 58, 1225; aA MüKo/Lettmaier Rz 11). Bei Rechtshängigkeit wird das Grundstück streitbefangen iSd §§ 265, 266, 727 ZPO, so dass das Urt auch gegen den Gesamt- und den Sonderrechtsnachfolger wirkt, soweit letzterem die Rechtshängigkeit bekannt ist (BGHZ 39, 25 f). Wird die Klage ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1064 BGB – Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen.

Gesetzestext Zur Aufhebung des Nießbrauchs an einer beweglichen Sache durch Rechtsgeschäft genügt die Erklärung des Nießbrauchers gegenüber dem Eigentümer oder dem Besteller, dass er den Nießbrauch aufgebe. Rn 1 Auf einer beweglichen Sache kann der Nießbrauch lasten, wenn sie Zubehör eines Grundstücks ist. Die bewegliche Sache kann aber auch alleiniger Belastungsgegenstand s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsinhalt.

Rn 18 Der Anspruch ist darauf gerichtet, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Welche Maßnahmen dafür ergriffen werden müssen, entscheidet der Anspruchsgegner (Rn 5 ff). Er kann wählen, ob er das Gebäude bzw das Werk repariert, so dass davon künftig keine Gefährdungen mehr ausgehen können; er kann sich aber auch für die Beseitigung des Gebäudes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zwangsrechte.

Rn 7 Wird ein Miteigentumsanteil zwangsversteigert, so kann eine Sicherungshypothek für die Forderung gegen den Ersteher (§ 128 ZVG) an ihm auch dann eingetragen werden, wenn dem Ersteher weitere Miteigentumsanteile gehören; weder kann der Gläubiger die Belastung des ganzen Grundstücks verlangen noch kann die Eintragung überhaupt abgelehnt werden (KG JW 33, 626 m zust Anm Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Flächen-SonderE (§ 5 I 2).

Rn 20 Erstreckt sich nach § 3 II das SonderE auf eine Fläche, gilt § 94 BGB nach § 5 I 2 grds entspr. Nach den Materialien soll § 5 I 2 ferner auf § 3 I 2 anwendbar sein. Aus dem Wortlaut ergibt sich dies nicht. Ferner wird für Stellplätze nach § 3 I 2 der Raum fingiert (§ 3 Rn 15). Wenn auf einer Fläche gebaut wird, ist aber auch § 5 I 1 nicht anwendbar. Man wird daher § 5 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Für die außerordentliche Kündigung iSv § 573d I ist ein berechtigtes Interesse nach § 573 nötig. Sonst müssen die Voraussetzungen der erleichterten Kündigung für Einliegerwohnraum nach § 573a vorliegen. Eine neue wichtige Ausnahme wird für die Kündigung des Vermieters ggü dem Erben des Mieters nach § 564 (vgl Porer NZM 05, 489) gemacht; dort ist ein berechtigtes Interes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gestaltungsrechte.

Rn 6 Selbstständige Gestaltungsrechte wie das Wiederkaufsrecht, das Aneignungsrecht u das Recht, die Rückauflassung eines Grundstücks zu verlangen (BGHZ 154, 64, 69), unterfallen § 413, das Vorkaufsrecht (RGZ 148, 105, 112) sowie das Recht aus einem Vertragsangebot (RGZ 111, 46, 47) dann, wenn sie vertraglich übertragbar ausgestaltet worden sind. Rn 7 Bei unselbstständigen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungspflicht.

Rn 5 Genehmigungspflichtig ist die Veräußerung eines Erbteils an einen anderen als einen Miterben, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht (§ 2 II Nr 2 GrdstVG; zur Heilung Köln OLGR 92, 282). Bei Einzelübertragung von Grundstücken gelten Genehmigungspflichten (zB § 2 I GrdstVG; nicht: §§ 24 ff BauGB), nicht bei Übertragun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrecht.

Rn 3 Sind Teilungsvertrag/Teilungserklärung insgesamt mangelhaft, war zB der Aufteiler geschäftsunfähig, ist die sachenrechtliche Begründung fehlgeschlagen (BGH NJW 90, 447 [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87]). Wird die Teilung indes im Grundbuch eingetragen, wird der Gründungsakt in dem Augenblick geheilt, in dem ein Dritter gutgläubig eines der gebildeten Wohnungseigentumsrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermögen.

Rn 98 Vermögenswerte sind zu berücksichtigen, wenn sie einfache, durchschnittliche Gegebenheiten (Köln FamRZ 98, 310) und für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder die – angepassten – Freibeträge des § 6 VermStG aF (Nürnbg FamRZ 86, 194; Kobl FamRZ 03, 1681; Brandbg NJW-RR 15, 6; Hambg JurBüro 19, 260: 60.000 EUR pro Ehegatten; Schlesw SchlHA 19, 207: 30.000 EUR pro Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Änderung der Bürgschaft, Nebenverträge, Auftrags- und Geschäftsbesorgungsvertrag.

Rn 5 Abänderungen zum Vorteil des Bürgen sind formfrei möglich (BGH NJW 94, 1656, 1657 [BGH 17.03.1994 - IX ZR 102/93]), wenn die Bürgschaftsurkunde nicht ausnahmsweise eine qualifizierte Schriftformklausel enthält (s § 127 Rn 2): Eine einfache Schriftformklausel steht einer formfreien (mündlichen oder konkludenten) Abänderung des Bürgschaftsvertrages zu Gunsten des Bürgen n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aneignungsrechte.

Rn 62 Als eigentumsähnliche Rechte sind auch Aneignungsrechte von § 823 I erfasst, insb Jagdausübungsrechte (zB BGHZ 84, 261, 264; NJW-RR 04, 100, 101 f mwN; Hamm BeckRS 10, 8384; Rostock BeckRS 20, 29907), Fischereiausübungsrechte (BGHZ 49, 231, 234; VersR 69, 928 f; NJW-RR 07, 1319 Rz 12; BeckRS 14, 1035 Rz 7), Bergwerkseigentum (RGZ 110, 1, 17; 161, 203, 208), Wasserentna...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entsprechende Anwendung.

Rn 4 findet § 878 kraft Verweisung in §§ 880, 1109, 1116, 1132, 1154, 1168, 1180, 1188, 1196; §§ 3, 8, 9 SchiffsRG. § 878 gilt aufgrund des Normzwecks entspr bei anderen freiwilligen Erklärungen des Berechtigten im rechtsgeschäftlichen Verkehr, insb bei Bewilligungen zur Eintragung von Widerspruch und Vormerkung (BGHZ 138, 186; ZIP 05, 627) und Grundbuchberichtigung (Soergel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses.

Rn 3 Diese ist aus der Sicht eines sorgfältigen Verwalters objektiv zu beurteilen (BGH WM 73, 361, 362), und zwar bezogen auf die objektiven Verhältnisse des konkreten Nachlasses unter wirtschaftlichen Kriterien unabhängig von der persönlichen Situation des konkreten Vorerben (Soergel/Harder/Wegmann § 2120 Rz 4). IdR wird das Interesse des Nacherben an der Erhaltung und Erla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Gefährliche Anlagen.

Rn 154 Besondere Verkehrspflichten treffen die Betreiber gefährlicher Anlagen, zB von Bergwerken (BGH VersR 85, 781; 86, 991, 992), Abwasseranlagen (BGH NJW 76, 46, 47; VersR 93, 586, 587; BGHZ 149, 206, 209 ff; Grenze: BGHZ 109, 8, 10; 115, 141, 147 f; zur Umwelthaftung s.u. Rn 167 f), Mülldeponien (Karlsr VersR 80, 362; Frankf VersR 86, 791, 792; 95, 1365, 1366), Starkstro...mehr