Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 [Autor/Stand] §§ 32–34 GrStG regeln die Erlasstatbestände der Grundsteuer abschließend und überschneidungsfrei. Während § 32 GrStG auf Kulturgut und Grünanlagen ausgerichtet ist, regelt § 33 GrStG den Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. § 34 GrStG betrifft ausschließlich den Erlass wegen wesentlicher Rohertragsmi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Notwendiger Inhalt des Titels

Rz. 11 Aufgrund des Titels muss eine Eintragung in das Grundbuch verlangt werden können. Gleichgültig ist, ob es sich um eine rechtsändernde oder berichtigende Eintragung handelt, ob eine Löschung oder die Eintragung eines Rechtes beantragt ist. Eine Eintragung in das Grundbuch kann verlangt werden, wenn der Titel unmittelbar auf Bewilligung einer Eintragung gerichtet ist (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / I. Schenkung

Rz. 3 Pflichtteilsergänzungsansprüche kommen nur in Betracht, wenn eine "Schenkung" stattgefunden hat. Beachtliche Stimmen in der Literatur nehmen an, dass mit der Annahme von Schenkungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft äußerste Zurückhaltung zu üben sei. Zuwendungen seien regelmäßig als "unbenannte Zuwendungen" zu qualifizieren. Die hinter dem Ausgleichsverbot, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ausdrücklicher und auslegungsfähiger Inhalt

Rz. 15 Zweck des Grundbuchs ist es, sichere Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu schaffen und den Rechtsverkehr darüber zuverlässig und erschöpfend zu unterrichten. Dies verlangt einen eindeutigen Wortlaut der Bewilligung, die einen unmissverständlichen und für jedermann zweifelsfreien Grundbuchinhalt schaffen muss.[11] Der Grundsatz darf aber nicht überspannt werden.[12] R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Teilung

Rz. 8 Ob die Teilung eines Gebäudeeigentums überhaupt uneingeschränkt möglich ist, erscheint zweifelhaft. Der bloße Hinweis auf die in Art. 233 § 4 Abs. 1 u. 7 EGBGB verfügte grundsätzliche Gleichstellung mit dem Grundstückseigentum ist dafür nicht genügend,[3] steht doch auch das Erbbaurecht einem Grundstück gleich und unterliegt trotzdem hinsichtlich seiner Teilbarkeit eig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Selbstständiges Gebäudeeigentum

Rz. 7 Selbstständiges Gebäudeeigentum im Beitrittsgebiet (siehe § 3 Einl. Rdn 227 ff.) ist wie Grundstückseigentum zu behandeln. Es kann daher zusammen mit einem zugrundeliegenden Nutzungsrecht geteilt werden (§ 14 Abs. 3 GGV).[20] Ebenso kann das mit dem Gebäudeeigentum belastete Grundstück geteilt werden, Nutzungsrecht und Gebäudeeigentum setzen sich an den Teilgrundstücke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Spalte 1

Rz. 2 Die Spalte 1 dient zur Angabe der laufenden Nummer der in Spalte 3 erfolgenden Eintragungen (Abs. 2). Alle Eintragungen werden fortlaufend nummeriert, ohne Rücksicht darauf, welches Grundstück des Grundbuchblattes sie betreffen. Jedes Recht erhält hierbei eine besondere Nummer. Bei der Eintragung mehrerer Rechte unter einer laufenden Nummer als sog. Sammelbuchung erfol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Papierene Führung

Rz. 1 Herkömmlich wird das Grundbuch in verschiedener äußerer Form – ursprünglich als fest gebundener Band, in modernerer Art als Loseblattgrundbuch – auf Papier geführt. Darin liegt die fundamentale Gemeinsamkeit der ansonsten im Laufe der Geschichte des Grundbuchs und nach Rechtssystemen unterschiedlichen Formen der Dokumentation von Rechten an Grundstücken.[1] Die Führung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Schriftform und Laufzeit des Pachtvertrages

Rz. 102 Die Schriftform des Pachtvertrages ist notwendig gem. § 566 Abs. 1 BGB, wenn der Pachtvertrag die Überlassung eines Grundstücks für mehr als ein Jahr beinhaltet. Das Erfordernis, dass zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen zwischen der Betriebs-GmbH und ihren Gesellschaftern vorliegen müssen, damit sie ste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Problemstellungen

Rz. 1 Die Löschung beschränkter dinglicher Rechte wird auch dadurch erschwert, dass der Berechtigte oder sein Aufenthalt oder Sterbeort unbekannt sind. Die Nachweise zum Erlöschen des Rechtes oder die Bewilligung des Berechtigten können dann nicht ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten beigebracht werden.[1] Für derartige Fälle sieht das BGB das Aufgebotsverfahren zum Aussch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundpfandrechte

Rz. 4 Es gilt allgemein bereits § 1170 BGB. Das Aufgebotsverfahren wegen unbekannten Aufenthalts hat der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 1a GBBerG auch für die gewöhnlichen Fälle des § 1170 BGB zugelassen.[8] Ein Aufgebotsverfahren ist aber nicht zulässig, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks die durch Hypothek gesicherte Forderung des eingetragenen Gläubigers, der der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Vor- und Nachteile

Rz. 10 Da mit § 650e BGB das Vorleistungsrisiko des Unternehmers abgesichert werden soll, setzt der Anspruch immer voraus, dass der Unternehmer tatsächlich schon (ungesichert) in Vorleistung getreten ist. Damit kann der Unternehmer nicht – wie bei § 650f BGB (siehe Rdn 64 ff.) – die von ihm erst noch zu erbringende Leistung absichern. Ist das Grundstück des Bestellers zum Ze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Zivilrechtliche und wirtschaftliche Überlegungen

Rz. 283 In zivilrechtlicher Sicht steht bei der Entscheidung für eine Betriebsaufspaltung regelmäßig der Wunsch nach einer Haftungsbeschränkung im Vordergrund. Die beim Besitzunternehmen verbleibenden Anlagegegenstände sind, abgesehen von der nunmehr deutlich verschärften steuerlichen Haftung nach § 74 AO, im Idealfall der Haftung entzogen. Es ist jedoch fraglich, ob in der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vereinigung mit dem Grundeigentum in einer Hand

Rz. 235 Vereinigen sich Grundstücks- und Gebäudeeigentum in einer Hand, so gilt § 78 SachenRBerG. Er macht deutlich, dass – dem Rechtsgedanken des § 889 BGB folgend – das Gebäudeeigentum durch die Vereinigung nicht erlischt. Der Eigentümer ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, das Gebäudeeigentum aufzugeben (vgl. dazu § 82 GBO Rdn 43).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Jede Eintragung soll den Tag, an welchem sie erfolgt ist, angeben. Die Eintragung soll, sofern nicht nach § 12c Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist, die für die Führung des Grundbuchs zuständige Person, regelmäßig unter Angabe des Wortlauts, verfügen und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle veranlassen; sie ist von beiden zu unterschr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Zwingender gesetzlicher Inhalt

Rz. 220 Die §§ 1094 ff. und §§ 463 bis 473 BGB sind für das dingliches Vorkaufsrecht zwingend (§ 1098 Abs. 1 S. 1 BGB) und lassen nur in den vom Gesetz gezogenen Grenzen abweichende Vereinbarungen zu.[819] Rz. 221 Einzelfälle unzulässiger Vereinbarungen: Ein limitiertes Vorkaufsrecht, z.B. zum Höchstpreis, Schätzpreis, Festpreis, ist unzulässig;[820] eine Erstreckung auf Verä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4.1 Betretensrecht

Rz. 108 Zur Durchführung der Prüfung von Geschäftsunterlagen dürfen nach § 4 Abs. 1 SchwarzArbG Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen, des Entleihers sowie des Selbstständigen betreten werden. Die nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG unterstützenden Stellen dürfen die Befugnisse nicht eigenständig, sondern nur im Rahmen gemeins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 3. Land- und Forstwirtschaft

Rz. 122 [Autor/Stand] Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) sieht das GrStG-Saar keine vom Bundesmodell abweichende Grundsteuermesszahl vor. Insoweit gilt für den Wirtschaftsteil der im Saarland belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die bundesgesetzliche Messzahl nach § 14 GrStG in Höhe von 0,55 Promille. Vgl. hierzu die Kommentierung zu § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. (Keine) Verkehrsbeschränkungen bei der "vereinfachten Umlegung"

Rz. 156 An die Stelle des früheren "Grenzregelungsverfahrens" gem. §§ 80 ff. BauGB ist die "vereinfachte Umlegung" getreten.[389] Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung wird im Grundbuch nicht vermerkt und hat keine unmittelbaren Veräußerungs- und Belastungsbeschränkungen zur Folge. Im Beschluss über die vereinfachte Umlegung können ebenfalls Grundstücke neu zugeteilt,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Schuldverhältnis und Anspruch

Rz. 8 Das Schuldverhältnis ist die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner. Aus ihm entstehen meistens eine Reihe von Einzelansprüchen,[7] von denen nicht alle vormerkungsfähig sind. Die Vormerkung hat die Aufgabe, die Verwirklichung des Anspruchs in die Wege zu leiten, den Vormerkungsberechtigten gegen Vereitelung oder Beeinträchtigung seines Anspruchs zu schützen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 4. Bestimmung des Ersatznacherben

Rz. 85 Hat der Erblasser seine Abkömmlinge als Nacherben eingesetzt, sind nach § 2069 BGB im Zweifel die Abkömmlinge der Nacherben als Ersatznacherben berufen. § 2069 BGB stellt nach herrschender Meinung eine Auslegungsregel dar, nicht jedoch eine gesetzliche Vermutung.[102] Die nach § 2069 BGB berufenen Ersatznacherben gehen gemäß § 2099 BGB auch einer Anwachsung nach § 209...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Automatisierter Datenaustausch

Rz. 12 Im maschinell geführten Grundbuch erfolgt ausgehend von § 127 Abs. 1 GBO ein automatisierter Datenaustausch zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch (vgl. auch § 86 Abs. 3 S. 1 GBV). Hierbei werden durch das sog. automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB)[35] Änderungen einer Flurstücksbezeichnung, des Beschriebes oder auch allein Zerlegungen oder Verschmelzungen ohne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Änderung des Inhalts des Grundbuches

Rz. 5 Bei Eintragungen bei der Hypothek findet § 62 Abs. 1 GBO Anwendung (vgl. ferner § 63 GBO bei Mitbelastung eines anderen Grundstückes); sie sind von Amts wegen auch auf dem Brief vorzunehmen. Ausgenommen ist jedoch auch hier die Löschungsvormerkung nach § 1179 BGB (Abs. 1 S. 3). Abs. 2 bezieht sich nur auf die Änderung der sonstigen Angaben; hierbei ist eine zusammenfas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Pfändung

Rz. 50 Hat ein Hypothekengläubiger das belastete Grundstück erworben und wird die dadurch aus der Hypothek entstandene Eigentümergrundschuld gepfändet, so ist weder die Eintragung des Eigentümers noch die Verwandlung der Hypothek in eine Grundschuld im Grundbuch zu vermerken. In diesem Fall ist der Pfändungsschuldner als der Berechtigte der Hypothek eingetragen. Die Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Rechtslage ohne umsatzsteuerliche Organschaft

Rz. 144 Werden Grundstücke i.R.d. Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassen, sind diese steuerbar, nicht jedoch steuerpflichtig, wenn die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG eingreift. Für die Pachtzinsumsätze hinsichtlich beweglicher Wirtschaftsgüter oder von Rechten ist diese Steuerbefreiung jedoch nicht anwendbar. Tätigt die Betriebsgesellschaft Umsätze, die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung der Vormerkung

Rz. 2 Im Einzelnen sind nach § 12 GBV zu unterscheiden: Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum am Grundstück beziehen, sind in Abt. II, Spalten 1–3 (Abs. 1 Buchst. a) einzutragen. Hier sind auch die Widersprüche gegen unrichtige Vereinigungen und Zuschreibungen zu vermerken. Rz. 3 Vormerkungen auf Einräumung (Abs. 1 Buchst. b):mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Aufgebotsverfahren

Rz. 6 Das Verfahren erfolgt nach den §§ 447 ff. FamFG. Das Gericht, in dessen Bezirk das belastete Grundstück liegt, erlässt auf Antrag des Eigentümers das Aufgebot (§ 448 FamFG). Der Antragsteller hat die Voraussetzungen des Aufgebotsverfahrens – Unbekanntheit des Berechtigten, 30-jährige Grundbucheintragung und Nichtanerkennung – glaubhaft zu machen (§ 449 FamFG). Das Aufg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gesetzliche Grundlage (§§ 20, 21 RSG)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Regelungsgehalt allgemein

Rz. 2 § 5 GBO befasst sich mit der Vereinigung von Grundstücken, deren materielle Rechtsgrundlage § 890 BGB gibt. Es handelt sich dabei nicht nur um einen buchungstechnischen, sondern daneben um einen materiell-rechtlichen Vorgang; das Grundbuchamt hat die Unterschiede zur Bestandteilszuschreibung (§ 890 Abs. 2 BGB, § 6 GBO) genau zu beachten und deshalb auf eindeutige Eintr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Anlegung des maschinellen Grundbuchs

Rz. 7 Die Vorschriften zur Anlegung des maschinellen Grundbuchs gehen – anders als bei der Anlegung eines Papiergrundbuchblatts – auf der Grundlage von § 128 GBO davon aus, dass bereits ein Grundbuchblatt existiert, das allerdings vom Medium Papier in elektronische Dateien überführt werden muss. Sofern allerdings der Übergang zur maschinellen Grundbuchführung bereits vollzog...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die in § 9 sowie in den §§ 1 und 4 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung bezeichneten Anlagen stehen mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 im Eigentum des Inhabers der Dienstbarkeit. Befinden sich die Anlagen mehrerer Inhaber von Dienstbarkeiten in einem begehbaren unterirdischen Kanal oder einer vergleichbaren Anlage (Leitungssammelkanal), so steht das Eigentum an dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Der sicherste Weg

Rz. 34 Für den Verkäufer: Der für ihn sicherste Weg, sich vor Erklärung der Auflassung und vor Bewilligung einer Vormerkung den vollen Kaufpreis auszahlen zu lassen und die unvermeidliche Vorleistung allein dem Käufer aufzubürden, ist dem Käufer nur zumutbar, wenn er zum Verkäufer volles Vertrauen hat und kein vernünftiger Grund zu Zweifeln an der Vertragstreue des Verkäufer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Spalte 5

Rz. 6 Die Spalte 5 ist bestimmt zur Eintragung vonmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Wohnungserbbauberechtigten

Rz. 215 Das Rechtsverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und den Wohnungserbbauberechtigten beurteilt sichmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ähnliche Eintragungen

Rz. 23 Ein Nacherbenvermerk ist bei einer Veräußerung des Gegenstandes, auf den er sich bezieht, gegenstandslos, sofern die Nacherben der Veräußerung zugestimmt haben. Gleiches gilt bei einer entgeltlichen Verfügung des befreiten Vorerbens. Dagegen wird der Nacherbenvermerk nicht allein dadurch gegenstandslos, weil der Nacherbe im Vorerbfall seinen Pflichtteil fordert. Ausna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Eintragungsarten

Rz. 30 Inhaltlich ist bei Eintragungen zu unterscheiden zwischen Hinsichtlich der Typ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 37 Bleibt eine Verfügung über ein der Nacherbfolge unterliegendes Grundstück oder Grundstücksrecht gegenüber dem Nacherben auch bei Eintritt des Nacherbfalls entgegen § 2113 BGB voll wirksam, kann dies durch einen sog. Wirksamkeitsvermerk ersichtlich gemacht werden, wenn ansonsten aufgrund der Eintragung der Verfügung nach dem Nacherbenvermerk gem. § 51 GBO deren Unwirks...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 11. Beschränkungen nach § 75 BVG und § 28 SVG

Rz. 195 Beschränkungen sind erkennbar durch den im Grundbuch eingetragenen Vermerk (siehe § 6 Einl. Rdn 95). Rz. 196 Nach § 75 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) und § 31 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) kann angeordnet und auf Ersuchen der zuständigen Verwaltungsbehörde (§ 38 GBO) ins Grundbuch eingetragen werden, dass die Veräußerung und Belastung des mit der Kapitalabfind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / c) Baubeschreibung

Rz. 64 Der Unternehmer hat eine Baubeschreibung, deren Einzelheiten sich aus EGBGB Art. 249 § 2 ergeben, dem Vertrag zugrunde zu legen, § 650j BGB. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter, in erster Linie ein Architekt, die wesentlichen Planungsvorgaben erstellt. Die Baubeschreibung hat folgende Informationen zu enthalten:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.1 Duldung und Mitwirkung

Rz. 117 Nach § 5 Abs. 1 SchwarzArbG müssen Arbeitgeber, tatsächlich oder scheinbar beschäftigte Arbeitnehmer, Auftraggeber von Dienst- oder Werkleistungen, tatsächlich oder scheinbar selbstständig tätige Personen und Dritte, die bei einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG, sowie Entleiher, die bei einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SchwarzArbG angetroffen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Rechtssubjektwirkungen

Rz. 1445 Die so gegründete Vereinigung hat von der Eintragung an die Fähigkeit, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen durchzuführen und vor Gericht zu stehen (Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO). Sie ist also rechts-, partei- und prozessfähig, und zwar in der gesamten Gemeinschaft. Die Eintragung in ein nat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Der gesicherte Anspruch

Rz. 14 Nur ein Anspruch auf eine eintragungsfähige dingliche Rechtsänderung ist vormerkungsfähig,[28] z.B. auf Bestellung, Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines dinglichen Rechts. Was nicht eintragungsfähig ist oder im konkreten Fall (z.B. Dienstbarkeit[29] oder Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche[30] jeweils am Miteigentumsanteil) oder am vormerkungsbelasteten Ob...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überleitung der ehelichen Vermögensgemeinschaft

Rz. 2 Nach Art. 234 § 4 EGBGB wurde die eheliche Vermögensgemeinschaft als der gesetzliche und einzige Güterstand des Familienrechts der ehemaligen DDR in die Zugewinngemeinschaft übergeleitet. Die Eheleute hatten aber die Möglichkeit, bis zum Ablauf des 2.10.1992 gegenüber jedem Kreisgericht die Option auf die Weitergeltung der ehelichen Vermögensgemeinschaft zu erklären.[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / (4) Verschulden des Überbauenden

Rz. 40 Die Duldungsverpflichtung nach § 912 Abs. 1 BGB entsteht nicht, wenn dem Überbauenden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In diesem Sinne handelt vorsätzlich, wer weiß, dass er die Grenze überschreitet und sich dabei bewusst ist, dass er hierzu keine Befugnis hat.[20] Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn der Bauherr ein besonders unsorgfältige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht / 1. Führung der Grundakten

a) Die Grundakten werden nach § 5 Absatz 2 der Sächsischen E-Justizverordnung elektronisch geführt. b) Innerhalb der Grundakte wird jeder verfahrenseinleitenden Unterlage in der Reihenfolge des Eingangs automatisiert eine Ordnungsnummer vergeben, die auch dann weiterzuzählen ist, wenn die Akten bei einem anderen Grundbuchamt fortzuführen sind. Die Anlagen einer Unterlage werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Besondere exogene Ereignisse

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei besonderen exogenen Ereignissen ist klar, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. So hat die Covid-19-Pandemie zu Ladenschließungsverfügungen und Beschränkungsanordnungen mit der Folge von Mietausfällen geführt, die dem Steuerschuldner nicht angelastet werden können.[2] Auch Naturkatastrophen (Hochwasser, Übersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / 5. Transaktionskosten

Rz. 621 Bei Umwandlungen nach dem UmwG müssen sowohl die Gesellschafterbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften als auch der Umwandlungsvertrag notariell beurkundet werden. Umstrukturierungen nach allgemeinen Vorschriften können dagegen häufig formfrei erfolgen. Insb. ist bei Einbringungsverträgen nur dann eine notarielle Beurkundung notwendig, wenn Grundstücke oder GmbH-Ge...mehr