Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Durch den Rechtsakt Belasteter ("leistender" Unternehmer)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Leistende Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist (Abschn. 13c.1. Abs. 8 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.2.2, Tz. 8). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Anwendung des § 13c UStG bei Kleinunternehmern i. S. d. § 19 UStG und land- und forstwirtschaftlichen Unternehmern, die die Durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessuale Stellung des Prozesspflegers.

Rn 3 Er ist als Interessenwahrer des künftigen Eigentümers zur Geltendmachung aller Verteidigungsmittel berechtigt, um eine unzulässige oder unbegründete Klage abzuwehren. Der nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtete Prozesspfleger ist damit gesetzlicher Vertreter des künftigen Eigentümers. Für seine Kosten haftet der auf Verlangen zu einem Kostenvorschuss verpflichtete A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen gegen einen oder mehrere Miterben bei bestehender Gesamtschuldnerhaftung.

Rn 4 Die zweite Tatbestandsvariante des § 28 bezieht sich alleine auf Klagen gegen Miterben und fordert für diese das Fortbestehen der Gesamtschuldnerhaftung, während – im Gegensatz zum Alleinerben – die etwaige Belegenheit von Nachlassgegenständen im Gerichtsbezirk unerheblich ist (St/J/Roth § 28 Rz 3). Dabei kommt es für die Anwendung des § 28 darauf an, dass zum Zeitpunkt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25e UStG regelt die Haftung für die inländische Umsatzsteuer, die aus Lieferungen geschuldet wird, die von dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle unterstützt wurden. Es muss sich daher um im Inland steuerbare Lieferungen handeln. Eine entsprechende Haftungsnorm für die Unterstützung der Erbringung sonstiger Leistungen durch Betreib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift zieht prozessuale Konsequenzen aus der umwandlungsrechtlichen Haftungsbeschränkung bei der Spaltung gem § 133 Abs 3 S 2 UmwG. Grds haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers. Durch Gesetz vom 22.2.23 ist mWz 1.3.23 die UmwandlungsRL 2019/2121 in das deutsche Umwandlungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die GbR ist keine juristische Person.

Rn 7 Die GbR als rechtsfähige Personengesellschaft wird in § 14 I BGB ausdrücklich neben die juristische Person gestellt. Der Gesetzgeber sieht die GbR also nicht als eine juristische Person an. Kennzeichen juristischer Personen sind der Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter, die Drittorganschaft des Leitungsorgans sowie die körperschaftliche Struktur der ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klage nach § 767 und Rechtsmittel.

Rn 5 Die Klage nach §§ 785, 767 ist bereits dann zulässig, wenn gegen das Urt im Erkenntnisverfahren Berufung eingelegt wurde (Frankf NJW-RR 92, 31, 32 [OLG Frankfurt am Main 04.06.1991 - 8 U 238/89]). Zwar schließt ein bereits eingelegtes Rechtsmittel gegen den Titel das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage aus, weil auch im Rechtsmittelverfahren der Best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter, Abs 1 Nr 3.

Rn 9 Ausdr genannt sind Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB (Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter oder des nichtehelichen Vaters aus Anlass der Geburt eines Kindes) sowie nach § 1615m BGB (subsidiäre Haftung des Vaters für die Beerdigungskosten der Mutter, soweit deren Erben diese nicht zahlen können).mehr

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zfs 04/2024, Zu den Pflicht... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das Berufungsgericht hat die Haftungsquote von 75 (Beklagter zu 2) zu 25 (Klägerin) damit begründet, dass der Zeugin M. entgegen der Ansicht des Landgerichts kein Verkehrsverstoß vorzuwerfen sei. Die Klägerin müsse sich deshalb lediglich die Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs anrechnen lassen. [8] Der Leerungsvorgang von Mülltonnen und hier das Fortschaffen des entleerten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht gerichteten Antrags. Hierunter fallen jedenfalls die Anträge nach §§ 238–240. Die Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahrens geschlossenen Vergleichs kann nach § 239 in Betracht kommen (hierzu BGH FamRZ 18, 1343; Köln FamRZ 15, 598; Jena FamRZ 12, 54, vgl § 239 Rn 4), sodass i...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die slowakische MwSt ist eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Eine systematische Anpassung des slowakischen MwStG an die 6. EG-RL (jetzt: MwStSystRL) erfolgte i. Z. m. dem Beitritt der Slowakei zur EU mit 01.05.2004. Das slowakische MwStG wird darüber hinaus jedes Jahr durch zahlreiche Gesetze und V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 1 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (acta iure imperii). (2) Sie ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Öffentlich-rechtlich.

Rn 16 Öffentlich-rechtlich bestehen keine Ansprüche der Parteien oder Dritter. Eine Sonderbeziehung besteht nur zwischen SV und Gericht (s dazu § 413 Rn 4), diese entfaltet keine drittschützende Wirkung (Ddorf NJW 86, 2891 [OLG Düsseldorf 06.08.1986 - 4 U 41/86]). Der SV ist nicht Träger hoheitlicher Gewalt; ein Anspruch gem § 839 BGB iVm Art 34 GG kommt nur ausnahmsweise im...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Soweit er seinen Feststellungsantrag im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren teilweise anders formuliert, handelt es sich hierbei im Wesentlichen lediglich um eine Klarstellung ohne inhaltliche Änderung, die ohne Weiteres zulässig ist. Eine inhaltliche Abweichung liegt allerdings insofern vor, als keine Beschränkung auf 50 %...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Impressum

16. Auflage 2024 Zitiervorschlag: PG/Bearbeiter § … Rn …Sofern keine anderslautende Benennung beziehen sich die im Werk verwiesenen Angaben auf die Paragrafen der ZPO, im FamFG-Teil auf die des FamFG. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2.2 Der Abtretungsempfänger macht von seiner Verfügungsbefugnis am Forderungsbetrag Gebrauch

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insoweit ist die Abtretung für die Inhaberschaft an der Forderung maßgebend. Diese begründet auch bei mittelbarer Vereinnahmung (z. B. mittels Bareinzahlung oder Überweisung von einem anderen Konto des Gläubigers nach Vereinnahmung durch den Gläubiger) das Recht auf Entzug der Verfügungsbefugnis (Abschn. 13c.1. Abs. 22 UStAE; BMF vom 30.01.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Haftungsvoraussetzung bei Aufhebung wegen Fristversäumnis (Alt 2).

Rn 7 Die Schadensersatzhaftung aus § 945 Alt 2 hat zur Voraussetzung, dass die einstweilige Verfügung durch Endurteil aufgehoben worden ist (§ 926 II, § 942 II). Die in § 945 Alt 2 dem Grunde nach ausgesprochene Schadensersatzverpflichtung des Verfügungsklägers knüpft an die Tatbestandswirkung des die einstweilige Verfügung aufhebenden Endurteils an (BGH NJW-RR 92, 998, 1001...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift wird entsprechend angewendet, wenn Pfand- und Vorzugsrechte nach § 805 oder beschränkte Haftung nach §§ 780, 781, 786 geltend gemacht werden (Zö/Seibel Rz 7; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; MüKoZPO/Gruber Rz 7). Nicht anwendbar ist sie bei der Herausgabevollstreckung nach §§ 883 f (St/J/Würdinger Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; Zö/Seibel Rz 7; aA Mü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.2 Uneinbringlichkeit

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Begriff der Uneinbringlichkeit wird in § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht definiert. Nach Abschn. 17.1. Abs. 5 S. 3 UStAE (vgl. a. OFD Chemnitz vom 16.03.1999, Az: S 7333 – 7/1 – St34, DStR 1999, 1567; Eckert, BBK 2006, 1329) liegt Uneinbringlichkeit insbesondere vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, den Forderungen die Einrede des Einfor...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.9: Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom _________________________ hatten wir um Erteilung einer Deckungszusage für die erhobene Klage gebeten. Sie haben nur sehr eingeschränkt Deckungszusage erteilt. Obwohl wir die Gegenseite mit Schreiben v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO H

Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen 38 ZPO 5 Haftbefehl 762 ZPO 2; 758a ZPO 17 Haftung des SVen vor 402 ff ZPO 16 Haftungsausschlussklausel 729 ZPO 4 Haftungsbeschränkung 743 ZPO 3; 305a ZPO 1 Haftungsverband der Hypothek 829 ZPO 8 Haftvollstreckung Unzulässigkeit 802h ZPO 1 Halbwahrheit 138 ZPO 5 Hamburger Räumung 885 ZPO 26 Handelsbrauch Beweis 284 ZPO 11 Handelsreg...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 30.8.2012 ereignet hat. An diesem Tag befuhr der Beklagte zu 2 gegen 18:00 Uhr mit dem Personenkraftwagen der Beklagten zu 1 mit dem amtlichen Kennzeichen … , das bei der Beklagten zu 3 versichert ist, in Stadt1 die Unterführung der Straße1 aus Richtung Straße2 kommend in Fahrtric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gegenihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 2 EuVTVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›acta jure imperii‹). (2) Diese Verordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsbegründung.

Rn 12 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen vollständig vorliegen. Das umfasst die Aktiv- und Passivlegitimation und mithin Fragen des (gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen) Forderungsübergangs, bea aber § 265 II. Nach hL kann auch bei einem nur teilweisem Forderungsübergang, der niedriger ist als die Klageforderung, kein Grundurteil zugunsten des früheren Gläubigers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gemeinschaftskonto.

Rn 47 Ein bestehendes Gemeinschaftskonto wird durch Erklärungen beider Kontoinhaber in zwei Pfändungsschutzkonten (Bitter FS Köndgen, 83, 96 f), durch Erklärung eines Kontoinhabers in ein Pfändungsschutz- und in ein Girokonto umgewandelt (Rn 23; aA Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, Rz 609). Die Umwandlung ist auch bei einer bestehenden Pfändung zulässig (aA Singer ZAP Fac...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3 Prüfungsanlass und -umfang

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Nachschau will sich das FA ein Bild von den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen eines Unternehmens verschaffen. Die Nachschau muss sowohl zeitlich als auch sachlich beschränkt werden; Ermittlungen "ins Blaue hinein" sind nicht zulässig (Hillmann/Stadtfeld, DStR 2002, 434, Abschn. 5). Es muss ein Aufklärungsbedarf bestehen. Ein...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag kann grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer geltend machen und, wenn dieser nicht gem. § 15 Abs. 2 ARB 2010 (2.1.2. ARB 2012) widerspricht, der Mitversicherte. Handelt es sich bei dem Mitversicherten um den ehelichen beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner, so kann der Versicherungsnehmer der Interessenwahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidungsreife.

Rn 2 Der Rechtsstreit ist zur Endentscheidung reif, wenn das Gericht der Klage auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung stattgeben oder sie abweisen kann. Dazu muss der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt, eine etwa erforderliche Beweisaufnahme durchgeführt und das Angebot an (weiteren) Beweisen erschöpft sein. Das Gericht ist verpflichtet, Endentscheidungsreife her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 16 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 16 Brüssel Ia-VO0 Die in Artikel 15 Nummer 5 erwähnten Risiken sind die folgenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsnatur des SolZ

Rn. 5 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 1 Abs 1 SolZG ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG . Der Begriff der Ergänzungsabgabe ist im GG nicht definiert. Nach der verfassungsgerichtlichen Rspr handelt es sich bei der Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG um eine "Steuer vom Einkommen" iSd § 3 Abs 1 AO (vgl BVerfG BStBl II 1972, 408; s BFH BStBl II ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grundstücksbruchteile und Rechte an Grundstücksbruchteilen.

Rn 7 Bruchteile an Grundstücken, Berechtigungen, Schiffen und Luftfahrzeugen unterliegen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, wenn sie in dem ideellen Anteil eines Miteigentümers gem §§ 741 ff BGB bestehen. Steht ein Grundstück im Bruchteilseigentum, sind nur die Miteigentumsanteile Gegenstand einer Zwangsversteigerung. In der Terminsbestimmung müssen diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenverteilung bei unterschiedlicher Beteiligung.

Rn 4 Nach Abs 2 kann das Gericht die Kosten bei mehreren unterlegenen Streitgenossen unter ihnen verhältnismäßig aufteilen. Dann haftet jeder Streitgenosse nur auf den Anteil, für den er verurteilt wird, wobei auch hier Kombinationen möglich sind. Voraussetzung ist nach Abs 2 eine Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit. Das ist der Fall, wenn die Streitwerte der Verf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Mögliche Organgesellschaften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Person, die kein Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG ist, soll keine Organgesellschaft sein können (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 9 UStAE). Fraglich ist, inwieweit dies mit dem Unionsrecht (Art. 13 MwStSystRL) vereinbar ist. Organgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut nur juristische Personen sein (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 1 UStAE unter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Objektive Reichweite.

Rn 7 Die Interventionswirkung betrifft nicht nur – wie die Rechtskraft – die Richtigkeit der im Urteilstenor ausgesprochenen Rechtsfolge, sondern erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der früheren Entscheidung, die sog ›Entscheidungselemente‹ (BGHZ 116, 95, 102 mwN = NJW 92, 1698; BGHZ 8, 72, 82 = NJW 53, 420; Köln NJW-RR 92, 119 f). Bei einer Stre...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / d. Unterhaltsverpflichtungen als – gewöhnliche – Nachlassverbindlichkeiten

Eine weitere zentrale Weichenstellung des Entwurfs ist es, die auf den Erben übergegangenen Unterhaltsverpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten einzuordnen. Der Erbe haftet also persönlich, aber eben für eine übergegangene Erb­lasserschuld, er tritt nicht selbst in das familienrechtliche Unterhaltsverhältnis ein.[28] Für den Unterhaltsanspruch gelten dann die allgemeinen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.3 Zwang zur Erteilung einer Steuernummer

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aus § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG kann sich mittelbar ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer ergeben (vgl. BFH vom 26.02.2008, Az: II B 6/08, n. v., BFH/NV 2008, 1004; vorläufiger Rechtsschutz), da diese Vorschrift die Angabe der Steuernummer in einer Rechnung fordert und diese daher nicht nur der verwaltungstechn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewinnrücklagen

Rz. 1076 [Autor/Stand] Zu den Eigenkapitalposten rechnen nach § 272 Abs. 3 HGB auch die Gewinnrücklagen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Betriebsergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören auch die aus dem Ergebnis zu bildenden gesetzlichen oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Rücklage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 5 Neben der verhältnismäßigen Teilung ermöglicht § 92 I 1, 1. Alt. auch, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, gilt § 92 I 2: Jede Partei hat ihre eigenen Kosten selbst zu tragen, also sowohl die eigenen Parteikosten als auch die eigenen Anwaltskosten. Die angefallenen Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden hälftig geteilt. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Begriff und Pflichten des Lagerhalters (§§ 13a Abs. 1 Nr. 6, 18e, 22 Abs. 4c UStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lagerhalter in Betracht kommt ein Unternehmer, dessen (eine) unternehmerische Tätigkeit in der Lagerhaltung besteht (unabhängig davon, ob er diese ausschließlich betreibt!) und der in seinem Unternehmen Lagerflächen zur Verfügung hat, die für die Lagerung der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände geeignet sind (BMF vom 28.01.2004, BStBl I...mehr

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ZErb 04/2024, Erbschaftsteuerrecht: Die Anzeige des Erwerbs

Die Anzeige des Erwerbs gem. § 30 ErbStG In der erbschaftsteuerlichen Praxis stellt sich des Öfteren die Frage, ob der Beschenkte oder Erbe den erhaltenen Erwerb selbst beim zuständigen Finanzamt anzeigen soll oder muss. Die gesetzliche Regelung in § 30 ErbStG [1] lässt dem Erwerber hier wenig Spielraum: Demnach ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb vom Erwerber bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr