Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Tipp der Redaktion: Weitere wichtige Fachbeiträge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice

Zusammenfassung Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Be...mehr

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Homeoffice / 1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte

Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffice, teils im Betrieb arbeiten, kommt es auf d...mehr

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Homeoffice / 7 Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmer können für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich arbeiten, eine sog. "Homeoffice-Pauschale" i. H. v. 6 EUR pro Arbeitstag, an 210 Arbeitstagen bis 1.260 EUR [1] im Jahr geltend machen.[2] Ein Abzug von Fahrtkosten (z. B. Entfernungspauschale, Reisekosten) ist für diese Tage nicht zulässig. Der Nachweis eines separaten Arb...mehr

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Homeoffice / 3 Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit und Widerruf

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigung Über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit e...mehr

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Homeoffice / 1 Sozialversicherung bei Homeoffice

Mittlerweile übt ein großer Teil der Arbeitnehmer regelmäßig die Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann (Telearbeit oder mobile Arbeit) oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Dabei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar: Von einer ausschließlichen Tätigkeit im Rah...mehr

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Homeoffice / 1.1 Formen der Tätigkeit im Homeoffice

Die Arbeit im Homeoffice erfolgt häufig in 2 Modellen: Der Arbeitnehmer arbeitet vollständig von zu Hause aus und hat nur einen Arbeitsplatz in seiner Wohnung, aber keinen Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer arbeitet alternierend (abwechselnd) von zu Hause und vom Betrieb aus. Er hat 2 fest eingerichtete Arbeitsplätze – einen in seiner Wohnung und einen im Betrieb.mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 24 Homeoffice im Ausland, ausschließlich

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. Er hat weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G ausschließlich von seinem Homeoffice in W-Staat aus tätig. A ist Buchhalter. Zwischen Deutschland und W-Staat besteh...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.6 Homeoffice ist keine betriebliche Einrichtung

Ein Homeoffice stellt weder eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers noch die eines Dritten dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber die zum Wohnbereich gehörenden (Arbeits-)Räume anmietet.[1]mehr

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Homeoffice / 5 Homeoffice im Ausland

Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die von ihrem Homeoffice im Ausland aus arbeiten, können seit dem 1.1.2020 auch die ELStAM abgerufen werden. Nur in Ausnahmefällen ist beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers eine amtliche Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug anzufordern. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind mangels Wohnsitz im Inland grundsätz...mehr

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Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies ist einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

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Homeoffice / 1.2 Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers

Durchaus bedeutsam ist die Frage, wie sich der Unfallversicherungsschutz gestaltet, wenn der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Unfällen, die auf dem Weg vom/zum Homeoffice oder innerhalb des Homeoffice eintreten. 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Bet...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 2 Fahrtkostenzuschuss bei planmäßigem Homeoffice oder Teilzeit

Sachverhalt Ein Mitarbeiter soll laut Arbeitsvertrag an 3 Tagen pro Woche im Homeoffice und einen Tag pro Woche an der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden. Die einfache Entfernung von 30 km zur ersten Tätigkeitsstätte legt er mit seinem privaten Auto zurück. Der Arbeitgeber leistet für diese Fahrten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss vo...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 25 Homeoffice im Ausland, teilweise

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz mit seiner Familie in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G in der Woche für 2 Tage im Büro in Deutschland tätig und für 3 Tage in seinem Homeoffice in W-Staat. Für die Bürotage in Deutschland übernachtet A an 2 Tagen in der Woche in De...mehr

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Beschäftigungsort / 2.2 Homeoffice (Telearbeit)

Zunehmend üben Arbeitnehmer ihre Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann ("Telearbeit") oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Die Bewertung, welcher Ort bei Homeoffice-Arbeitsplätzen als Beschäftigungsort gilt, ist – entsprechend der Vorgaben des § 9 SGB IV – grundsätzlich da...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

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Homeoffice / 2.2 Anspruch des Arbeitnehmers

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept ansieht, dies entsprechend dokumentiert ...mehr

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Homeoffice / 6 Datenschutz

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen. Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in...mehr

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Homeoffice / 1.2 Abgrenzung zur Telearbeit

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 wurde der Begriff des Homeoffice in der Öffentlichkeit weit verbreitet genutzt. Echte Telearbeitsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 ArbStättV entsprechen, konnten aufgrund der fehlenden Vorlaufzeit jedoch nur selten getroffen werden. Für das Massenphänomen der Tätigkeit im häuslichen Umfeld war im Rahmen der Pandem...mehr

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Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.3 Homeoffice und weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein Homeoffice stellt keine betriebliche Einrichtung dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dasselbe gilt für ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet. Ist der Arbeitnehmer in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig, übt er eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Die Gewährung von Reisekosten ist allerdings bezüglich der Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsg...mehr

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Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

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Homeoffice / 2 Rechtsgrundlage

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für das Homeoffice sind daher generell eine Regelung im Individualarb...mehr

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Homeoffice / 4 Vermietung an Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Mietverhältnis über die Nutzung dessen Arbeitszimmers schließt, welches der Wohnung zuzurechnen ist, und dem Arbeitnehmer dafür Miete zahlt, können diese Einnahmen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Die Beurteilung der Leistung hängt davon ab, in wessen vorrangigem Interesse die Nutz...mehr

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Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.3 Einvernehmliche Vereinbarung

Video: Die Homeoffice-Vereinbarung Rechtliche Grundlage ist daher in der Regel eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Die Einhaltung der Schriftform für eine Homeoffice-Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Hinweis Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice Neben der Arbeitszeit sollten ...mehr

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Homeoffice / 7 Mitbestimmung

Ist der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eröffnet, sind die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Treffen die Parteien individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice, besteht kein Mitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.4 Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Auch wenn der individuelle Arbeitsvertrag keine Angaben zum Homeoffice enthält, können ggf. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen sein. Lassen die kollektivrechtlichen Regelungen einen Regelungsspielraum offen, können die Vertragsparteien in einer ergänzenden separaten vertraglichen Regelung die konkrete Ausgestaltung verein...mehr

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Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.2.2 Verlassen des Hauses zur Besorgung eines Nahrungsmittels

Anders sieht es aus, wenn ein im Homeoffice Beschäftigter das Haus verlässt, um sich an einem anderen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder sie einzunehmen. Dieser Weg ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich versichert, wenn die geplante/getätigte Nahrungsaufnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft/Fortsetzung der versicherten Tätigkeit erforderlich war. Die ei...mehr

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Homeoffice / 2 Besteuerung Dienstwagen

Der Arbeitgeber sollte auch in Bezug auf die Dienstwagenbesteuerung prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Homeoffice-Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung. Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht arbeitstäglich angefahren wird, kann der Arbeitnehmer anhand von ...mehr

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Homeoffice / 2.1 Einseitige Anordnung des Arbeitgebers

Soweit keine vertragliche Vereinbarung besteht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer durch einseitige Weisung zur mobilen Arbeit bzw. zum Homeoffice verpflichten kann. Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers[1] umfasst zwar generell die Befugnis zur Bestimmung des Arbeitsorts. Da aber die Wohnung als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.1 Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht von entscheidender Bedeutung. Wenn eine Beschäftigung zu Hause ausgeübt wird, ist dies keinerlei Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich

Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Betriebsstätte versichert.[1] Dies gilt auch, wenn der Unfall sich auf dem Weg von den privaten Wohnräumen des Arbeitnehmers in sein häusliches Arbeitszimmer ereignet.[2] In dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Sachverhalt rutschte der Arbeitnehmer auf dem Weg vom Schlafzimmer in das eine Etage t...mehr

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Homeoffice / 6 Werbungskosten

Der Arbeitnehmer kann die Anschaffungskosten für die Ausstattungsgegenstände des Homeoffice-Arbeitsplatzes, die Betriebs- und Anschlusskosten für die beruflich genutzten Geräte sowie die Kosten des Arbeitszimmers (hier ggf. Abzugsverbot oder nur begrenzt) als Werbungskosten geltend machen. Für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann seit 2021 ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.2 Pauschaler Kostenersatz

Pauschaler Kostenersatz für die dem Arbeitnehmer durch das Homeoffice entstehenden Kosten (z. B. anteilige Miete, Strom, Telefon) ist immer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nutzt der Arbeitnehmer seine eigene Hardware und Software und trägt er seine Telefon- und Internetkosten selbst, kann der Arbeitgeber Barzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen privaten I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.3.1 Arbeitgeber ist Eigentümer

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes mit PC, Drucker, EDV-Möbeln usw., führt die Überlassung der Ausstattungsgegenstände nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte auch privat nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.3 Ausstattungsgegenstände

Infographic 3.3.1 Arbeitgeber ist Eigentümer Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes mit PC, Drucker, EDV-Möbeln usw., führt die Überlassung der Ausstattungsgegenstände nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Erstattungen des Arbeitgebers

3.1 Fahrtkostenerstattung Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung bei Homeoffice Mittlerweile übt ein großer Teil der Arbeitnehmer regelmäßig die Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann (Telearbeit oder mobile Arbeit) oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Dabei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar: Von eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / Lohnsteuer

1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.1 Fahrtkostenerstattung

Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbungskosten geltend machen. Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.3.3 Arbeitnehmer ist Eigentümer

Steht die Computer-Hardware im Eigentum des Arbeitnehmers und zahlt der Arbeitgeber für die betriebliche Verwendung eine pauschale Vergütung, gehört diese zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall seine beruflich veranlassten Aufwendungen für den Computer als Werbungskosten bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend machen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.3.2 Arbeitgeber verschafft dem Arbeitnehmer Eigentum

Übereignet der Arbeitgeber Computer-Hardware einschließlich technischen Zubehörs und Software als Erstausstattung oder als Ergänzung, Aktualisierung und Austausch vorhandener Bestandteile an den Arbeitnehmer, gehört der Wert dieser Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden.[1] Die Pauschalierung mit 25 % ist auch möglich, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3.3.4 Home-Use-Programme

Schließt der Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter eine sog. Volumenlizenzvereinbarung für Software ab, die auch für den Arbeitnehmer eine private Nutzung der Software auf dessen privaten Telekommunikationsgeräten ermöglicht, handelt es sich bei den vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Systemprogr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.5 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Während der Begriff des Bildschirmarbeitsplatzes i. S. d. § ...mehr