Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.5 Finanzanlagen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.9 Fremdwährungsforderungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.5 Transparenzprinzipien

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 7.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.6 Vorräte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.11 Aktive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.12 Branchenspezifische Praxis (industry practice)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.2 Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.9 Normen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.8 Vorräte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.9 Wirtschaftlichkeitsgrundsätze

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.1 Eigenkapital

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.5 Pensionsverpflichtungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.1.1 Anschaffungskosten (AK)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.8 Dominierendes Prinzip

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.14 Zölle und Verbrauchsteuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.4 Leasingvermögen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.2 Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.1 Aufstellungspflicht

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.3.1 Beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution Plans)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.6 Passive RAP

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.5 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.6 Passive latente Steuern

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.7 Auftragsfertigung

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 8.1 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.1 Eigene Anteile

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 2.3 Unternehmensfortführung (going concern)

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.2 Konsolidierungskreis

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.10 Forderungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.4.5 Verbindlichkeiten

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.1 Aktivierungsfähigkeit

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.2.7 Verbindlichkeiten

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.6 Regelungszweck

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Um eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung zu erreichen, wurde am 29.6.1973 auf freiwilliger Basis als privater Zusammenschluss von nationalen Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer das International Accounting Standards Committee (IASC), ab 2001 in International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt, gegründet. Träger ist die IASB Foundation. Derzeit we...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 2 Hierarchie der Grundsätze

Rz. 6 Die Ausgestaltung des IASB-Regelwerks entspricht einem Kompromiss aus Einzelfall- und Prinzipienorientierung. Anders als bei dem kontinentaleuropäischen Gesetzbuchprinzip ist das Verhältnis der Normen untereinander nicht so, dass die Spezialnorm die Generalnorm verdrängt.[1] Es finden sich aber dennoch bestimmte Prinzipien, die eine Lösung von nicht vom IASB behandelte...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 4 Wesentlichkeit

Rz. 12 Diese hohen Ansprüche an die IFRS-Rechnungslegung werden jedoch vom IASB in IAS 1.29-31 und IAS 8.8 für den gesamten Jahresabschluss auf die wesentlichen Aspekte beschränkt. Daher müssen IFRS-Regelungen nicht angewandt werden, wenn die Auswirkung ihrer Anwendung unwesentlich ist (IAS 1.31). Allerding darf diese Möglichkeit nicht zu abschlusspolitischen Gestaltungen ge...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.5 Vergleichbarkeit

Rz. 34 Gemäß RK.2.23 sollen neben den Primärgrundsätzen auch die Sekundärgrundsätze die Entscheidungsnützlichkeit von Informationen fördern. Als Sekundärgrundsätze (enhancing qualitative characteristics) sind gem. RK.2.23 die Grundsätze der Vergleichbarkeit, der Nachprüfbarkeit, der Zeitnähe und der Verständlichkeit zu beachten. Die Vergleichbarkeit (comparability; RK.2.24 f...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.11 Berichterstattungsintensität

Rz. 39 Wie nach HGB ist auch ein vollständiger IFRS-Abschluss mit allen Pflichtbestandteilen nach IAS 1.10 und Vorjahresangaben mindestens jährlich aufzustellen (IAS 1.36). Für Zwischenabschlüsse gelten nach IAS 34 abweichende Regelungen.[1]mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 3 Generalnorm

Rz. 9 Im Gegensatz zur Generalnorm gem. § 264 Abs. 2 HGB bzw. § 297 Abs. 2 HGB, wonach "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erfolgen hat,[1] und das Einhalten der Einzelnormen grundsätzlich der Erfüllung der Generalnorm vorgeht,[2] ist nach den IF...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.1 Unternehmensfortführung

Rz. 24 Zu der grundlegenden Annahme des Rahmenkonzepts gehört der Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern; RK.3.9, IAS 1.25). Nach IAS 1.25 hat das Management die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung bei der Abschlussaufstellung einzuschätzen. Die Annahme der Unternehmensfortführung ist gegeben, bis das Management beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, das G...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.10 Saldierung

Eine Saldierung von Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen ist nach IFRS wie auch nach HGB grundsätzlich verboten; es ist nur in den Fällen erlaubt, in denen dies explizit in einem Standard oder einer Interpretation gefordert wird (IAS 1.32) oder aufgrund Unwesentlichkeit die Aussagekraft des Abschlusses durch Zusammenfassen von Positionen nicht herabge...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.3 Relevanz

Rz. 28 Zu den Primärgrundsätzen (fundamental qualitative characteristics) zählen gem. RK.2.1 der Grundsatz der Relevanz einschließlich der Wesentlichkeit und die glaubwürdige bzw. tatsachengetreue Darstellung. Rz. 29 Der Grundsatz der Relevanz (relevance; RK.2.6 ff.) einschließlich der Wesentlichkeit steht in engem Zusammenhang zur Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung. Inform...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.4.2 Periodenabgrenzung

Rz. 26 Der Grundsatz der Periodenabgrenzung gehört nicht mehr explizit zu den grundlegenden Annahmen. Das Konzept ist aber in IAS 1.27-28 verankert und wird in RK.1.17 und RK 4.50-53 erwähnt. Rz. 27 Neben der grundlegenden Annahme werden qualitative Anforderungen an den IFRS-Abschluss formuliert, die in Primärgrundsätze und Sekundärgrundsätze unterteilt werden.mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.1 Das IFRS-Rahmenkonzept im Überblick

Rz. 16 Als konzeptionelle Grundlage der gesamten Rechnungslegung nach IFRS dient das Rahmenkonzept (Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements), da die einzelnen Standards nicht alle Rechnungslegungsfragen abschließend beantworten können. Der Zweck des Rahmenskonzepts wird in CF.SP1.1 definiert. Das Rahmenkonzept soll dem IASB als Basis und Unters...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.3 Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung

Rz. 20 Die Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen als Entscheidungsunterstützung (decision usefulness), um den Jahresabschlussadressaten ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows eines Unternehmens zu vermitteln (sog. fair presentation, RK.1.2; IAS 1.15). In diesem Zusammenhang t...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 10 Rückstellungen in den IFRS

Rz. 61 Die IFRS behandeln Rückstellungen in IAS 37; dieser wird in diesem Beitrag nicht behandelt. Zu Einzelheiten siehe Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023. An dieser Stelle wird nur explizit auf IAS 19 – 19.119 – hingewiesen, der explizite Bewertungsregeln für rückgedeckte Bewertungsregeln enthält.[1] Am 25. März 2021 hat das IASB einen Entwurf ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 6 Auflösung von Rückstellungen

Rz. 53 Nach § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB darf eine Auflösung gebildeter Rückstellungen nur dann erfolgen, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist. Werden Rückstellungen oder Teile von Rückstellungen nicht mehr benötigt, so sind sie erfolgswirksam aufzulösen. Der Ausweis solcher Erträge erfolgt gemäß § 275 Abs. 2 und Abs. 3 HGB unter dem Posten "sonstige betriebliche E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 4.1 Handelsrecht

Rz. 28 § 253 Abs. 2 HGB gebietet die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen. [1] Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen 10 Geschäftsjah...mehr