Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bewertung vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 71 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über die Bemessung der Höhe angabepflichtiger Haftungsverhältnisse ergeben sich aus dem Gesetz keine direkten Vorgaben. Daher ist diese Frage nach dem Sinn und Zweck der Angabepflicht sowie den allg. Bewertungsgrundsätzen zu beantworten, soweit diese auf Angaben außerhalb der Bilanz übertragbar sind (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 156). Für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Anspruchsgegner

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der gesetzliche Anspruch richtet sich nach Abs. 1 Satz 2 gegen denjenigen, der die Prüfungsberichte in seinem Besitz hält. Der Gesetzeswortlaut ist dahingehend zu verstehen, dass die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung diejenigen Personen trifft, die gleichzeitig mit den handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten betraut sind (vgl. Haufe HGB-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Seit dem BilReG im Jahr 2004 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns nicht nur darzustellen. Gemäß § 315 Abs. 1 Satz 2 HGB sind diese zusätzlich zu analysieren. Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist auch das Geschäftsergebnis als ein Element des Geschäftsverlaufs darzustellen und zu analysieren (vgl. Tz. 58). Tz. 61 Stand: EL 50 – ET: ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Betroffene Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Betroffen sind UN, die einerseits der Pflichtprüfung nach den §§ 316ff. unterliegen und andererseits für sich genommen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein können (vgl. Baumbach/Hopt (2023), § 321a HGB, Rn. 1; Haufe HGB-Komm. (2022), § 321a, Rn. 10f.; BeckOGK-HGB (2020), § 321a, Rn. 12; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 6). Dies sind ins...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Aboody, Market Valuation of Employee Stock Options, JoAE 1996, S. 357–391; Aboody, Recognition versus Disclosure in the Oil and Gas Industry, JoAR 1996, S. 21–32; Armstrong/Vashishtha, Executive stock options, differential risk-taking incentives, and firm value, JoFE 2012, S. 70–88; Aust, Welche KPIs verwenden die DAX30-Unternehmen in der Vorstandsvergütung?, IRZ 2018, S. 395–4...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rn. 59 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Zu vermerken sind hier solche dinglichen Sicherheiten, die ihrer Rechtsnatur nach dazu geeignet sind, für fremde Verbindlichkeiten zu haften. Solche Sicherheiten werden oft auch für eigene Verbindlichkeiten gewährt, was bei KapG und PersG nach § 264a zu einer Angabepflicht nach § 285 Nr. 1 lit. b) führt. Diese Verpflichtungen unterscheiden si...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bericht zur Übernahmesituation

Tz. 135 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315a HGB müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen übernahmerechtliche Angaben im Konzernlagebericht machen (sog. Übernahmebericht). Berichtspflichtig sind Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen (vgl. § 315a Satz 1 HG...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Risiken

Tz. 26 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Während im "herkömmlichen" Lagebericht wesentliche Risiken zu berichten sind (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB), sind in der nichtfinanziellen Erklärung wesentliche Risiken anzugeben, falls sie sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen haben (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB). Risiken in der Lieferkette sind darüber hinaus nur anzugeben, s...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wesen und Zweck des Konzernlageberichts

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Konzernlagebericht ist ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Er ist somit kein Bestandteil des Konzernabschlusses. Indes ist der Konzernlagebericht nicht als vollständig isoliertes Berichtsinstrument aufzufassen (vgl. Grottel, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 289, Tz. 7; Baetge/Kirsch/Thiele, 2019, S. 737)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 251

Rn. 81 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die vorsätzliche Nichtbeachtung der Angabepflichten des § 251 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gilt nach § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) bzw. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. b) bei KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellten PersG als Ordnungswidrigkeit (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 258ff.; Beck Bil-Komm. (2022), § ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Allgemein

Tz. 51 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Konzernlagebericht ist dem Wort nach auf die Lage des Konzerns einzugehen. Der Konzernlagebericht soll folglich als "Quasi-Einzellagebericht" die wirtschaftliche Einheit der rechtlich selbständigen Unternehmen des Konzerns abbilden. Er bezieht sich also auf den Konzern als Ganzes (vgl. Lück, in: HdKR, 2. Aufl., § 315 HGB, Tz. 33). Tz. 52 St...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Aufstellungsanlässe

Tz. 8 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Vielzahl von Transaktionen ist aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen oder aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen die Aufstellung von kombinierten Abschlüssen erforderlich. Grundsätzlich kann zwischen regulierten und nicht regulierten Transaktionen unterschieden werden. Zu den regulierten Transaktionen zähl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Möglichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 33 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Wortlaut des § 251 Satz 1 verlangt die Angabe bestimmter Haftungsverhältnisse unabhängig vom Grad der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme (vgl. zur Angabe der Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen bei KapG und diesen gleichgestellten Gesellschaften § 285 Nr. 27). Diese Auffassung kann sich ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Forschungs- und Entwicklungsbericht

Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf den Bereich Forschung und Entwicklung eingehen (sog. Forschungs- und Entwicklungsbericht). Forschung ist gem. IAS 38.8 die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Dies umfasst sowohl die Grundlagenforschung als auch die a...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Entwicklung der Berichtspflichten mit Nachhaltigkeitsaspekten

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Angaben zu sog. "nichtfinanziellen" Leistungsindikatoren können dem Lagebericht bereits seit seiner Einführung in das Handelsgesetzbuch durch Umsetzung der 4. EG-Richtlinie zugeordnet werden (vgl. Böcking/Dutzi/Gros, in: Bilanzrecht, 83. Erg.Lfg., § 289 HGB, Rz. 232 unter Verweis auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und den Lageberichtspflichten im Kont...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.2.5 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

S. hierzu IDW PS 400 n. F. Kapitel 2.3.3.7. Rn. 63 und A A61 (Formulierungshilfen). Für die Verortung der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts[1] räumt IDW PS 400 n. F. ein Wahlrecht ein. Die Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers muss enthalten sein: innerhalb des Bestätigungsvermerks, inne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.2.1 Prüfungsurteile

Es ist im einleitenden Abschnitt der Gegenstand der Prüfung zu nennen, der aus dem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) unter Einbeziehung der Buchführung sowie dem Lagebericht besteht. Darüber hinaus müssen das geprüfte Unternehmen, das geprüfte Geschäftsjahr sowie die angewendeten Rechnungslegungsvorschriften und Prüfungsgrundsätze bezeichnet werden.[1] Pr...mehr

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Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.2.2 Grundlage für die Prüfungsurteile

In diesem Abschnitt sind die Art und der Umfang der Prüfung zu beschreiben.[1] Unter Bezugnahme auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW muss der Abschlussprüfer darauf hinweisen, dass die Prüfung so geplant und durchgeführt wurde, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden konnte, ob die Rechnungslegung frei von wesentlichen Mängeln ist. Wes...mehr

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Bestätigungsvermerk / 3.2 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Nr. 2 HGB ist dann zu erteilen, wenn wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts oder der Buchführung bestehen; oder wenn abgrenzbare Teile der Rechnungslegung aufgrund besonderer Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit beur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.1 Überschrift und Empfänger

Für Vermerke mit positiver Gesamtaussage sieht der Gesetzgeber die Bezeichnung Bestätigungsvermerk [1] vor, während bei nicht positiver Gesamtaussage ein Versagungsvermerk [2] zu erteilen ist. Lt. IDW muss in der Überschrift auch auf den Abschlussprüfer Bezug genommen wird, da dadurch deutlich wird, dass der Vermerk durch einen unabhängigen, dem Berufseid verpflichteten Prüfer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.3 Ort, Datum und Unterzeichnung

Der Bestätigungsvermerk ist unter Angabe des Ortes der Niederlassung des verantwortlichen Abschlussprüfers zu unterzeichnen. Dabei ist auch das Datum der Unterzeichnung anzugeben.[1] Der Unterschrift ist die Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprüfer" hinzuzufügen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3.3 Versagungsvermerk

Bei den folgenden Sachverhalten muss der Abschlussprüfer einen Versagungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Nr. 3 HGB erteilen:[1] Es liegen wesentliche Beanstandungen gegen den Jahresabschluss vor, die sich auf diesen als Ganzes auswirken und so bedeutend oder zahlreich sind, dass eine bloße Einschränkung des Bestätigungsvermerks nicht mehr angemessen ist. Die Auswirkungen von vorlieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3.4 Hinweise auf Bestandsgefährdungen

Im Rahmen des Bestätigungsvermerks muss auf Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, gesondert hingewiesen werden.[1] Dabei genügt es, wenn – wie im folgenden Formulierungsbeispiel – auf den Lagebericht verwiesen wird. Praxis-Beispiel Hinweis auf Bestandsgefährdungen gem. IDW PS 400 n. F. "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.2.3 Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der Abschlussprüfer muss für die ggf. erforderliche Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im Zusammenhang mit wesentlichen Unsicherheiten über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB die IDW EPS 270 n. F. beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.2.4 Verantwortung für den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht

Dieser Abschnitt im Bestätigungsvermerk beschreibt die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht.[1] Praxis-Beispiel Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer N.N. und Z.Z. der ...GmbH) sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse / 2.3 Bestimmung der angabepflichtigen Beträge

Verbindlichkeiten aus der Übertragung und Begebung von Wechseln (Wechselobligo) Der angabepflichtige Betrag umfasst den Gesamtbetrag der Wechsel gemäß Art. 1 WG, für die das bilanzierende Unternehmen haftet. Das Wechselobligo beinhaltet sämtliche weitergegebenen – noch nicht eingelösten Wechsel – gemäß Art. 9 Abs. 1 WG (Aussteller) bzw. Art. 15 Abs. 1 WG (Indossant), wobei di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3.1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks gem. § 322 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind gegeben, wenn keine wesentlichen Beanstandungen gegen die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht zu erheben sind und keine besonderen Umstände vorliegen, aufgrund derer bestimmte wesentliche Teile der Rechnungslegung nicht mit hinreichender Sicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3 Erteilung des Bestätigungsvermerks

Das Erfordernis zur Schriftform gem. 322 Abs. 1 HGB stellt klar, dass der Bestätigungsvermerk nicht mündlich erteilt werden kann. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus einem Gesetz etwas anderes ergibt. Soll die in § 322 Abs. 1 HGB gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2 Aufbau und Inhalte des Bestätigungsvermerks

Der Bestätigungsvermerk besteht grundsätzlich aus folgenden Teilen: Überschrift (Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers); Empfänger (zu prüfendes Unternehmen); Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Name des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers; Ort der Niederlassung des Abschlussp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse / 2.2 Erforderliche Angaben und Ausweis

Während Personengesellschaften alle vorliegenden Haftungsverhältnisse zusammengefasst in einem Betrag angeben können, müssen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB entweder unterhalb der Bilanz oder im Anhang, getrennt nach den o. g. 4 Gruppen unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten, offenle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen.[1] Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine steuerliche Schlussbila...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2 Erscheinungsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Die in der Praxis relevanten Formen der Betriebsaufspaltung lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien gliedern. Als zentrale Unterscheidungsmerkmale gelten[1]: Art der ausgeübten Tätigkeit bzw. Aufteilung betrieblicher Funktionen, Rechtsform der beteiligten Unternehmen, Zeitpunkt der Entstehung bzw. Aufspaltung, Anzahl der Spaltvorgänge. Rz. 10 Stellt man auf die Art der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 2.4 Betriebswirtschaftliche Ertragswertmethoden oder andere branchenübliche Verfahren

Fehlt es an geeigneten Verkäufen, das wird der Normalfall sein, kann der gemeine Wert des GmbH-Anteils durch eine Bewertungsmethode ermittelt werden, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblich ist.[1] Übersicht: Gebräuchliche Bewertungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 4.3.3 Weiterveräußerungsabsicht

Rz. 108 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für Tochterunternehmen, wenn deren Anteile ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Dieses Wahlrecht ist insbesondere für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter, Kreditinstitute und Versicherungen, von Bedeutung, die vielfach größere Anteils...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 4.2 Einbeziehungspflichtige Unternehmen

Rz. 98 Im Prinzip sind gem. § 294 Abs. 1 HGB das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Dieses Vollständigkeitsgebot kann nur durch die in § 296 HGB geregelten Wahlrechte eingeschränkt werden. Konkret ergibt sich folgende Abgrenzung des Konsolidierungskreises: Abb. 8: Konsolidierungskreis-Parameter Rz. 99 Für den Vollkonsolidierun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.2 Gemeiner Wert nach allgemeinen Bewertungsverfahren

Liegt kein Verkaufspreis vor, aus dem der gemeine Wert abzuleiten ist, ist der Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.1 Handelsbilanz

Im Handelsgesetzbuch findet sich keine explizite Regelung zur buchhalterischen Behandlung von (echten) Investitionszuschüssen. In der Kommentarliteratur werden 3 Möglichkeiten zur buchhalterischen Erfassung von Investitionszuschüssen der öffentlichen Hand diskutiert:[1] Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten; Bildung eines Sonderpostens auf der Passivseite (z. B. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 6 Besonderheiten bei privaten Zuschüssen, dargestellt am Beispiel von Mietzuschüssen

Die dargestellten Grundsätze zur Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand gelten grundsätzlich auch für private Zuschüsse. Jedoch soll bei privaten Zuwendungen der Zuwendungsempfänger i. d. R. zu einer Gegenleistung in Form eines bestimmten Verhaltens bewegt werden. Im Unterschied zu öffentlichen Zuwendungen stehen sich bei privaten Zuschüssen dadurch Leistung und G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.1.2 Bildung eines Sonderpostens auf der Passivseite der Bilanz

Alternativ zur Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann der Zuschuss auch in einen Sonderposten auf der Passivseite eingestellt werden. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB. Aus der Postenbezeichnung muss ersichtlich sein, welcher Art die darin erfassten Zuwendungen sind. In den Standardkontenrahmen 03/04 wird sowohl das Konto als auch die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / c) BMF v. 16.11.2021 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Auf den ersten Blick mag sich nicht erschließen, weshalb o.g. BMF (BMF v. 16.11.2021 – IV C 5 – S 2347/21/10001 :006, EStB 2021, 19 [Apitz]) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 3 Nr. 39, § 19a EStG ab 2021 Rückschlüsse auf die Bewertung von Genossenschaftsanteilen zulassen sollte. In Rz. 18 heißt es jedoch expl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Bewertung und Buc... / 4 Verlustfreie Bewertung der Erzeugnisse bei Waren und Erzeugnissen, die nicht mehr beschafft werden können

Ist der Markt- oder Börsenpreis am Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken, ist dieser niedrigere Wert bei der Bewertung des Umlaufvermögens zwingend anzusetzen. Dies wird als strenges Niederstwertprinzip bezeichnet.[1] Vor allem bei Waren und eigenen Erzeugnissen, die nicht mehr wiederbeschafft werden können, wie z. B. Modeartikel, Auslauf- und Sondermodelle, gr...mehr