Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1 Wertpapiere des Anlagevermögens

4.2.1.1 Finanzanlagen Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht. 4.2.1.2 Handelsbilanz Rz. 94 Handelsrec...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2 Bilanzierung vor Ausübung der Option

5.3.2.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts Rz. 144 Der Käufer erwirbt das Optionsrecht zum Optionspreis, der Optionsprämie. Das sind die Anschaffungskosten des Optionsrechts. Rz. 145 Optionsrechte sind wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und gehören daher zum Umlaufvermögen. Nicht verbriefte Optionsrechte werden als i...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6 Ausweis im Jahresabschluss

6.1 Handelsrecht 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der K...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3 Bilanzierungsfragen

3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spieg...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2 Arten der Wertpapiere

Rz. 3 Die Wertpapiere lassen sich nach der Person des Berechtigten einteilen in Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rekta- oder Namenspapiere. 2.1 Inhaberpapiere Rz. 4 Bei Inhaberpapieren wird der Berechtigte nicht namentlich genannt. Der jeweilige Inhaber des Papiers kann das verbriefte Recht geltend machen. Er braucht seine Berechtigung nicht nachzuweisen. Die Beweislast ist vielm...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.2 Zeitpunkt des Zugangs

Rz. 25 Der Zeitpunkt des Zugangs der Beteiligung kann sein der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Leistung der vertraglich vereinbarten Beträge oder die Handelsregistereintragung. Gebucht werden können grundsätzlich nur Geschäftsvorfälle, denen Zahlungen oder andere Vermögenswerte zugrunde liegen. Daher kommt als Zugang einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgese...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.1 Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 14 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften und damit verbunden die Frage, wie Gewinn- und Verlustanteile aus einer solchen Beteiligung berücksichtigt werden, ist in der Literatur und Praxis umstritten. Zwei Auffassungen stehen sich gegenüber, die Spiegelbildmethode und das Anschaffungskostenprinzip. Die Spiegelbildmethode [1] koppelt das Beteiligungsko...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.4 Bilanzierung bei Nichtausübung der Option

Rz. 161 Übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist, also bis zum Verfalltag, nicht aus, so muss er das immaterielle Wirtschaftsgut "Optionsrecht" abschreiben.[1] Der Optionsberechtigte bucht also sowohl bei der Kaufoption als auch bei der Verkaufsoption:mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten

Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der Kapitalgesellschaften ist ein Gliederungsschema vorgeg...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.1 Keine phasengleiche Aktivierung von Dividenden

Rz. 34 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden: "Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren." Damit gilt steuerlich keine phasengleich...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.5 Stückzinsen

Rz. 90 Stückzinsen kommen vor, wenn festverzinsliche Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert werden. Mit dem Zinsschein erwirbt der Käufer den Anspruch auf die Zinsen für den ganzen Zinszahlungszeitraum. Ihm stehen aber nur die Zinsen für die Zeit ab Erwerb des Wertpapiers zu. Er hat daher dem Veräußerer den Zinsbetrag zu vergü...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.1 Grundlagen

Rz. 163 Aktiengesellschaften treten unter Einschaltung einer Bank oder eines Bankenkonsortiums an den Kapitalmarkt heran, um gegen Ausstellung von Schuldverschreibungen Geld aufzunehmen. Diese Darlehensgewährungen einer großen Masse von Gläubigern an einen Schuldner, die Aktiengesellschaft, sind sog. Teilschuldverschreibungen. Sie sind in der Regel Inhaberpapiere. Die Forder...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 39 Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen geht wie beim Anlagevermögen[1] auch beim Umlaufvermögen dem Ausweis unter anderen Bilanzposten vor. Daher sind hier auch unverbriefte Anteile an verbundenen Unternehmen auszuweisen, obwohl es sich eigentlich nicht um Wertpapiere handelt. Hier sollten auch unverbriefte Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit b...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.1 Einheitlicher Preis für Option und Anleihe

Rz. 166 Bei der Ausgabe der Optionsanleihe werden die Schuldverschreibung und das Optionsrecht zu einem einheitlichen Preis ausgegeben. Dieser ist daher zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Schuldverschreibung und zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Optionsrecht, ist daher auf die beiden Wirtschaftsgüter Schuldverschreibung und Optionsrecht aufzuteilen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.4 Handel mit Wertpapieren

Rz. 60 Aus der Art und Durchführung des Handels mit Wertpapieren kann auf deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen geschlossen werden. Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als (private) Vermögensverwaltung oder als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, hängt, wenn eine selbstständige und nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.3 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 34 Wertpapiere des Anlagevermögens können sein Stammaktien, Vorzugsaktien, Genussscheine, Investmentzertifikate, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere. Rz. 35 Wertpapiere an einem anderen Unternehmen können erworben werden durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Überlassung von Fremdkapital. ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.3 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 41 Zu den sonstigen Wertpapieren gehören: Aktien, variabel verzinsliche Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere, Finanzwechsel, Bezugsrechte und Optionsscheine, Gewinnanteils- und Zinsscheine und Genussscheine. Rz. 42 Unter "Sonstige Wertpapiere" werden alle Wertpapiere gebucht und ausgewiesen, die nicht schon auf anderen Konten gebucht und an anderer Stelle der Bilanz ausgewi...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.1 Voraussetzungen

Rz. 63 Besteht ein gewisser objektiver Zusammenhang der Wertpapiere mit dem Betrieb und sind sie bestimmt und geeignet, diesen zu fördern, können sie als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmen­überschussrechnung ermittelt wird.[1] Die Bestimmung zum Betriebsvermögen geschieht in der Regel durch Bu...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.4 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 45 Werden Wertpapiere, die dem Depotgesetz (DepotG) unterliegen, über eine Bank erworben, können sie vom Erwerber bereits bilanziert werden, sobald die Bank die Schlussnote erteilt und den Kaufpreis belastet hat. Im Falle der Sonderverwahrung gilt das auch dann, wenn die Bank den Ankauf der Wertpapiere unter dem Vorbehalt kreditiert, das Stückeverzeichnis nur auf Verlang...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.3 Aus Betriebsmitteln erworbene Wertpapiere

Rz. 66 Wertpapiere, die aus Betriebsmitteln erworben wurden und im Betriebsvermögen belassen werden, bei deren Erwerb aber nicht bereits erkennbar ist, dass sie dem Betrieb nur Verluste bringen können,[1] können als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden. Das hat der BFH sogar für einen Freiberufler entschieden. Das muss daher erst recht für einen Gewerbetreibenden...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 144 Der Käufer erwirbt das Optionsrecht zum Optionspreis, der Optionsprämie. Das sind die Anschaffungskosten des Optionsrechts. Rz. 145 Optionsrechte sind wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und gehören daher zum Umlaufvermögen. Nicht verbriefte Optionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände unter den "Sonsti...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.1 Definition nach § 271 HGB

Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB geregelt ist, beschränkt sich der Anwenderkreis zunächst a...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1] Das Wertpapierhandelsgesetz erweitert den Wertpa...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2.2 GuV-Rechnung

Rz. 13 Auch für die GuV-Rechnung hat die Beteiligungsdefinition Bedeutung. § 275 Abs. 2 HGB schreibt für Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften in Nr. 9 für das Gesamtkostenverfahren[1] den gesonderten Ausweis der "Erträge aus Beteiligungen" vor; als "Davon-Vermerk" sind die Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unte...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.3.2 Steuerbilanz

Rz. 119 In der Steuerbilanz besteht nach einer Teilwertabschreibung ein striktes Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 3 EStG). Rz. 120 Höchstwert für die Zuschreibung sind die Anschaffungskosten oder der nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 EStG an ihre Stelle tretende Wert. Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge bleiben aber erhalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).[1] Rz. 1...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.4 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 209 In der Taxonomie werden Wertpapiere des Anlagevermögens in Zeile 261 ff. behandelt. Zum Posten "Wertpapiere des Anlagevermögens" rechnen auch die Beteiligungen[1] und die Anteile an verbundenen Unternehmen.[2] Erfüllen Wertpapiere des Anlagevermögens die Voraussetzungen als Beteiligungen oder Anteile an verbundenen Unternehmen, werden sie als solche behandelt. Unter ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.1 Inhaberpapiere

Rz. 4 Bei Inhaberpapieren wird der Berechtigte nicht namentlich genannt. Der jeweilige Inhaber des Papiers kann das verbriefte Recht geltend machen. Er braucht seine Berechtigung nicht nachzuweisen. Die Beweislast ist vielmehr umgekehrt. Die Übertragung geschieht wie die der beweglichen Sachen nach §§ 929ff. BGB. Das Recht aus dem Papier folgt daher dem Recht am Papier. Gutgl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.2 Beteiligungen

Rz. 55 Eine Beteiligung an einer Personengesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen im Rahmen der Personengesellschaft, da Personengesellschaften keine Privatsphäre haben. Das zivilrechtliche Gesellschaftsvermögen (vor dem 1.1.2024 Gesamthandsvermögen) der Gesellschaft kann jedoch steuerrechtliches Privatvermögen der Gesellschafter enthalten.[2] Rz. 56 Eine Beteilig...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.1 Sonderbegriff des Steuerrechts

Rz. 50 Steuerrechtlich sind die Wertpapiere zu bilanzieren, die dem Kaufmann wirtschaftlich zuzurechnen sind und zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Rz. 51 Betriebsvermögen ist ein Sonderbegriff des Steuerrechts, der in § 4 Abs. 1 EStG umschrieben ist. Es bestehen zum handelsrechtlichen Begriff des Geschäftsvermögens[1] entscheidende Unterschiede. Der Grundsatz der...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.3 Rektapapiere

Rz. 9 Bei den Rekta- oder Namenspapieren ist eine bestimmte Person als berechtigt bezeichnet. Es soll also direkt (recta) an den Bezeichneten geleistet werden. Rz. 10 Die Übertragung des in dem Papier verbriefen Rechtes erfolgt nach den besonders für die Übertragung des Rechtes geltenden Regeln. Das Recht am Papier geht dann damit über (§ 952 Abs. 2 BGB). Das Recht am Papier ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.3 Veräußerung während des Geschäftsjahres

Rz. 26 Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft während des Geschäftsjahres veräußert, so stehen dem Veräußerer bis zum Veräußerungszeitpunkt anteilige Gewinne zu (§ 101 Nr. 2 BGB). Ein Gewinnanspruch ist aber erst entstanden, wenn ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss gefasst ist. Wird der Anspruch des Veräußerers vertraglich ausgeschlossen, so ist handelsrechtlic...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.1 Voraussetzungen

Rz. 54 Wertpapiere, die ausschließlich und unmittelbar dem Betrieb dienen, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Sie müssen in dem Betrieb eine für dessen Fortführung unerlässliche Funktion haben. Verkörpern Wertpapiere keine Beteiligung,[1] sind sie i. d. R. kein notwendiges Betriebsvermögen. Ausnahmen bestehen z. B. bei Wertpapiergeschäften eines Bankiers.[2]mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 24 Außerplanmäßige Abschreibungen können nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB vorgenommen werden, wenn den Beteiligungen am Abschlussstichtag ein Wert beizulegen ist, der unter den Anschaffungskosten oder dem letzten Bilanzansatz liegt und voraussichtlich keine dauernde Wertminderung vorliegt. Nach IDW RS HFA 10, Rz. 3 ist der am Abschlussstichtag "einer Beteiligung beizulegende ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.1 Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 12 Die Wertpapiere können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind es Finanzanlagen. Bei den Wertpapieren sind daher die Finanzanlagen von den Wertpapieren des Umlaufvermögens abzugrenzen. Finanzanlagen sind gem. § 247 Abs. 2 HGB dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, d. h. sie werden mehrmals ge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.2 Wertpapierleihgeschäfte

Rz. 134 Wertpapierleihgeschäfte (auch Wertpapierdarlehen oder Wertpapierleihe genannt) sind nicht gesetzlich geregelt. Ihre bilanzielle Behandlung richtet sich daher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Rz. 135 Bei dem Wertpapierdarlehen werden Wertpapiere vom Darlehensgeber dem Darlehensnehmer übereignet mit der Verpflichtung, nach Ablauf der vereinbarten Zeit P...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.1 Festbewertung

Rz. 83 Dem Gesetzeswortlaut nach ist die Festbewertung nur auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens anwendbar, die für den Gesamtwert des Unternehmens von nachrangiger Bedeutung sind (§ 240 Abs. 3 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB). Soweit Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, kann hierfür kein Festwert angesetzt...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 31 Anteile an verbundenen Unternehmen sind Anteile des Mutterunternehmens an den Tochterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens am Mutterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens an einem anderen Tochterunternehmen. Es kommt nicht darauf an, ob die Anteile verbrieft sind.[1] Auch wenn die Anteile nicht voll eingezahlt sind, werden sie in voller Höhe ausgewiesen. ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.7 Investmentfonds

Rz. 194b Erträge aus thesaurierenden Investmentfonds (§ 162 Abs. 2 Nr. 6 KAB) gelten beim Fondseigentümer erst als realisiert bei Veräußerung/Rückgabe der Anteile. Dies gilt auch, wenn rechtlich die Anteile im Miteigentum des Anlegers stehen. Dagegen erfolgt eine Ertragsvereinnahmung von Dividenden und Zinsen bei ausschüttenden Fonds, wenn der Abrechnungsstichtag nicht nach ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.3 Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 85 Die Bewertung nach Verbrauchsfolgeverfahren kommt dem Gesetzeswortlaut nach nur für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens in Betracht (§ 256 Satz 1 HGB). Danach kommt für Wertpapiere die Bewertung nach den Verbrauchsfolgeverfahren, insbesondere nach dem Lifo- und dem Fifo-Verfahren, nicht zur Anwendung. Rz. 86 § 256 HGB beruht auf Art. 40 Abs. 1 der 4....mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.1 Finanzanlagen

Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.5 Geschäftsvermögen

Rz. 46 Handelsrechtlich werden die zum Geschäftsvermögen gehörenden Wertpapiere bilanziert. Das sind die dem Unternehmer persönlich zuzuordnenden Wertpapiere, soweit sie nicht zu seinem Privatvermögen gehören. Die Buchführungspflicht betrifft nur Handelsgeschäfte (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Umfang der Rechenschaftslegung im Jahresabschluss reicht nicht weiter als die Buch...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 159 Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere an den Optionskäufer verkaufen (Kaufoption, call), ist die Optionsprämie seinem Veräußerungserlös zuzuschlagen.[1] Praxis-Beispiel Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 Aktien vom Stillhalter B gekauft, die bei diesem mit 275 zu Buche stehen. Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert

Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heißt. Ein Marktpreis wird für Waren oder ander...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.2 GuV-Posten und Erfolgskonten

Rz. 197 Die Erträge aus Wertpapieren und die mit Wertpapieren zusammenhängenden Aufwendungen werden nach dem für die Gewinn- und Verlustrechnungen von Kapitalgesellschaften maßgebenden Gliederungsschema des § 275 HGB in folgenden Posten ausgewiesen (GKV/UKV):mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 165 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben. Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Unternehm...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.3 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 17 Zur Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften finden sich Ausführungen in IDW RS HFA 18 (Rz 13–25). Der dem Gesellschafter unmittelbar zustehende Gewinnanteil ist im Regelfall als Mindestgewinnanteil anzusehen, der auch vor Feststellung des Jahresabschlusses der Personenhandelsgesellschaft als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden kann. Ein darüber hi...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.3 Durchschnittsbewertung

Rz. 81 Liegen die Wertpapiere in einem Sammeldepot, sind sie nach der Rechtsprechung mit dem durchschnittlichen Anschaffungspreis sämtlicher Papiere derselben Art zu bewerten. Der Hinterleger verliert das Eigentum an den von ihm eingelieferten Stücken und erwirbt dafür Miteigentum an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Bei Veräußerunge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.4 Teils offenes und teils verdecktes Aufgeld

Rz. 182 Beim teils offenen und teils verdeckten Aufgeld liegt wie beim offenen Aufgeld der Ausgabepreis für Anleihe und Optionsrecht über dem Nennbetrag der Anleihe. Insofern handelt es sich um eine Überpari-Emission. Das Aufgeld entspricht aber nicht voll dem Wert des Optionsrechts. Das wird durch eine Unterverzinsung der Anleihe ausgeglichen. Praxis-Beispiel Eine Optionsanl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.3 Nicht zu Beteiligungen verdichtete Wertpapiere

Rz. 58 Wertpapiere, die keine Beteiligungen verkörpern, gehören i. d. R. nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, da sie nicht wesentlich für die Betriebsführung sind. Rz. 59 In der Regel haben sie auch dann noch nicht eine für den Betrieb unerlässliche Funktion, wenn sie für einen Betriebskredit verpfändet werden.[1] Wertpapiere können aber durch Verpfändung gewillkürtes Betri...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.3.1 Handelsbilanz

Rz. 116 Wenn die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, darf ein hierauf beruhender niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB) bei Finanzanlagen nach einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (§ 2...mehr