Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.5 Segmentberichterstattung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.3.2 Vollkonsolidierung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.4 Kapitalflussrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.1 Allgemeine Angaben

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.3 Eigenkapitalspiegel

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.3.4 Equity-Bewertung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.3.3 Quotenkonsolidierung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3 Bestandteile des Jahresabschlusses

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Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2023, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.4 Spezielle Prüfungssachverhalte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Betriebsprüfung: Anpassung,... / 6 Zweck und Methoden der Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung soll Transparenz über die Zahlungsströme eines Unternehmens herstellen. Sie soll die Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel darstellen. Die Kapitalflussrechnung ist beispielsweise nach IFRS Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Als Ausgangsbasis dienen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Es werden die Ein- und Auszahlungen einer A...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 2 Einfluss des EG-Rechts

Für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, sind die "Internationalen Rechnungslegungsstandards" IAS/IFRS [1] für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, zwingend zu beachten. Mit der EU-Bilanzrechtsmodernisierungsrichtlinie[2] wurden die EU-Bilanzrichtlinien[3] geändert und an die international...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.5 Voneinander abweichende Ansätze in Handels- und Steuerbilanz

Während steuerrechtlich eine Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen ausschließlich nach dem Lifo-Verfahren zulässig ist, erlaubt das Handelsrecht darüber hinaus auch die Bewertung nach dem sog. Fifo-Verfahren.[1] Der Steuerpflichtige ist darin frei, welches Verbrauchsfolgeverfahren er in der Handelsbilanz anwendet. So steht z. B. auch eine Einzelbewe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Ermittlung des Dotationskapitals (Abs. 2)

Rz. 3541 [Autor/Stand] Dotationskapital als Residualwert. Nach der direkten (Vorab-) Zuordnung von Vermögenswerten der Aktivseite der Bilanz des Versicherungsunternehmens zur inländischen Betriebsstätte und der indirekten Zuordnung nach § 25 Abs. 1 BsGaV ergibt sich als Residualwert auf der Passivseite der Hilfs- und Nebenrechnung der Versicherungsbetriebsstäte das Dotations...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / D. Durchführung des Fremdvergleichs (Abs. 3)

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 3 EFRAG als fachliche Instanz zur Ausarbeitung der ESRS

Rz. 19 Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten. Rz. 20 Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International F...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 57 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD, welche die CSR-Richtlinie ersetzt hat. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen ü...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 7 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der EU-Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 93 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nach...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einem der...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 72 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 117 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auch auf eine Weise aufgebaut sein,...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 139 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 146 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD festgel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rn. 173 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Schließlich sind Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten von finanziellen Vermögenswerten ebenso wie von finanziellen Verbindlichkeiten entweder in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung oder im Anhang (vgl. IFRS 7.20; des Weiteren IDW RS HFA 24 (2017)) anzugeben.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auswirkungen weiterer IFRS auf die Erfolgsdarstellung

1. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden sowie grundlegende Fehler (IAS 8) Rn. 170 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Änderungen der RL-Methoden ("accounting policies") dürfen gemäß IAS 8.14 nur dann vorgenommen werden, sofern dies ein Standard explizit vorschreibt oder der Abschluss durch die Änderung zuverlässigere und relevantere Informationen über betreffendes UN vermittelt. Lie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Erfolgsdarstellung nach IFRS

Rn. 159 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfolgsdarstellung ebenso wie die Ermittlung des Periodenerfolgs nach IFRS unterscheidet sich vom HGB dahingehend, dass nach IFRS neben erfolgswirksamen auch -neutrale Vorgänge das "Gesamtergebnis" beeinflussen können (vgl. Küting, DB 2006, S. 1441 (1448)). Nach IFRS wird die Ertragslage durch das sog. Gesamtergebniskonzept ("comprehensi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

Rn. 171 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ergebnisse sog. aufgegebener Geschäftsbereiche ("discontinued operations") sind als gesonderte Posten in der Gesamtergebnisrechnung anzugeben (vgl. IFRS 5.1(b)); auch der HFA des IDW hat hierzu explizit Stellung genommen (vgl. IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 70ff.). Demnach ist in der Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1.82(ea) bzw. ED/2019/7.65(a)(vi...mehr