Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.1 Begriffe

Rz. 122 Bei einem Wertpapier-Pensionsgeschäft überträgt ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts ihm gehörende Wertpapiere einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden gegen Zahlung eines Betrags. Der Übertragende ist der Pensionsgeber, der Empfangende der Pensionsnehmer. Es wird gleichzeitig vereinbart, dass die Wertpapiere später gegen Entrichtung d...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.3 Beteiligungsvermutung

Rz. 5 Auf die Höhe des Kapitalanteils und die Beherrschungsmöglichkeit kommt es bei der Beurteilung des Beteiligungscharakters nicht an, doch sind Zweifel, ob eine Beteiligung gegeben ist oder nicht, dann ausgeschlossen, wenn das beteiligte Unternehmen mehr als 20 % der Kapitalanteile am Beteiligungsunternehmen hält. Nach § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB wird eine Beteiligung vermute...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.4 Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Rz. 36a Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist.[1] Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 214 Zur Abgrenzung von den Wertpapieren des Anlagevermögens s. Rz. 12 ff. In der Taxonomie ist in Zeile 515 ein Summenmussfeld hierfür vorgegeben. Es sind daher die Ausführungen in Rz. 200 zu beachten. Rz. 215 Unterpositionen sind: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen), Zeile 517, Sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zeile 525. Für beide ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.2 Orderpapiere

Rz. 5 In Orderpapieren wird eine namentlich bezeichnete Person als berechtigt ausgewiesen, das im Papier verbriefte Recht geltend zu machen. Berechtigt ist derjenige, der in dem Papier zuerst namentlich bezeichnet ist oder der durch die Order des namentlich Bezeichneten bestimmt wird. Praxis-Beispiel In der Urkunde erklärt der Aussteller A der Urkunde: "Ich zahle an Herrn B o...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.3 Beteiligungserträge von Personengesellschaften

Rz. 36 (Ertrag)steuerlich ist die (nicht rechtsfähige) Personenhandelsgesellschaft kein Subjekt, die Beteiligung stellt daher kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO ordnet den Gesellschaftern den Anteil am Betriebsvermögen anteilig zu. Rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Ertragsbesteuerung als Gesamthand und deren Vermögen als Ges...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.2 Verlustbringende Wertpapiere

Rz. 65 Ist beim Erwerb von Wirtschaftsgütern bereits erkennbar, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen können, sind sie nicht geeignet, den Betrieb zu fördern. Ebenso, wenn aus anderen Gründen ein betrieblicher Anlass für den Erwerb fehlt.[1] Dann können Vermögensgegenstände und damit auch Wertpapiere zwar zum Gesellschaftsvermögen (vor dem 1.1.2024...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.6 Zerobonds

Rz. 194a Die Abbildung von Zerobonds, d. h. Anleihen, bei denen keine laufenden Zinsen gezahlt werden, stellt einen Sonderfall der Bilanzierung dar. Sowohl beim Emittenten als auch beim Erwerber kommt die Nettomethode zur Anwendung. Der Wertansatz beim Erwerber sind die Anschaffungskosten zuzüglich der zeitanteiligen Zinsforderungen. Beim Emittenten ist nur der am Abschlusst...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.2 Einzelbewertung

Rz. 80 Grundsätzlich gilt für die Bewertung der Wertpapiere der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Wertpapiere sind hiernach jeweils mit ihren entsprechenden Anschaffungskosten anzusetzen, wenn die Anschaffungskosten eines jeden einzelnen Wertpapiers feststellbar sind. Dies dürfte dann möglich sein, wenn der Unternehmer die Papiere selbst verwahrt oder b...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.5 Angehörige der freien Berufe

Rz. 71 Werden von einem Angehörigen der freien Berufe mit betrieblichen Mitteln Wertpapiere angeschafft, dann können zwar die Wertpapiere kein notwendiges Betriebsvermögen sein, weil sie bei diesem Personenkreis für die Betriebsführung nicht wesentlich sind. Es bleibt aber auch Freiberuflern unbenommen, Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 72 In dem...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 68 Wertpapiere, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören, können steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gewillkürt werden. Rz. 69 Der Gesellschafter führt im Rahmen der Personengesellschaft keinen eigenen Betrieb, sondern er überlässt die Wertpapiere der Personengesellschaft zur Nutzung. Deshalb gehören sie nur dann zum gewillkür...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.2 Eigene Anteile

Rz. 14 Der Erwerb eigener Anteile ist im Ergebnis als Rückzahlung von Eigenkapital (§ 272 Abs. 1a HGB) und die Weiterveräußerung als Kapitalerhöhung (§ 272 Abs. 1b HGB) zu behandeln. In der Steuerbilanz wird entsprechend der Erwerb eigener Anteile als Kapitalherabsetzung und die Weiterveräußerung als Kapitalerhöhung behandelt. Eigene Anteile werden in den Steuerbilanzen nicht...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.2 Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 186 Üben Berechtigte ihr Optionsrecht aus und es handelt sich nicht um Phantom Stocks, müssen Aktien der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Es ist aber nicht sicher, in welcher Höhe Optionsrechte ausgeübt werden und wann das innerhalb der Optionsfrist geschieht. Daher ist, wenn keine eigenen Anteile mehr vorhanden sind, eine bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bez...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.2 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 2 Die wirtschaftliche Bedeutung der Wertpapiere besteht in ihrem jeweiligen Zweck. Sie können als Zahlungsmittel dienen, z. B. Schecks. Als Kreditmittel dienen z. B. Wechsel. Zur Erleichterung des Güterumlaufs dienen Ladescheine, Lagerscheine und das Konnossement. Diese verbriefen einen Anspruch auf bestimmte Güter und erleichtern die Verfügung hierüber. Die Übergabe des...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 156 Übt der Optionsrechtskäufer das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist aus, so ist zu unterscheiden, ob er Wertpapiere kauft (Kaufoption, call) oder verkauft (Verkaufsoption, put). Bei der Kaufoption stellt der Optionspreis zusätzliche Anschaffungskosten für die Wertpapiere dar.[1] Praxis-Beispiel Kaufoption: Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.2 Echtes Pensionsgeschäft

Rz. 124 Der Pensionsgeber erhält vom Pensionsnehmer einen Betrag und ist verpflichtet, später diesen Betrag oder einen im Voraus bestimmten anderen Betrag zurückzuzahlen. In Höhe des Betrages bilanzieren der Pensionsgeber eine Verbindlichkeit (§ 340b Abs. 4 Satz 2 HGB) und der Pensionsnehmer eine Forderung (§ 340b Abs. 4 Satz 5 2. Halbsatz HGB). Rz. 125 Gegen Zahlung dieses B...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.2 Teilwertabschreibungen

Rz. 35 Werden Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei nur vorübergehender Wertminderung per Wahlrecht abgeschrieben, darf dies nicht in die steuerliche Gewinnermittlung übernommen werden. Die notwendige Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauerhaft im Wert geminderten Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist nicht...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.2 Beteiligungen

Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werden die Beteiligungen in den Zeilen 219 ff. behandelt. Nach Zeile 219 ist für die Beteiligungen ein Summenmussfeld vorgegeben. Der Wert dieses Feldes ergibt sich als Summe aus den Unterpositionen. Es müssen alle Unterpositionen ausgefüllt werden, für...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.4 Abgrenzung zu Beteiligungen an "verbundenen Unternehmen"

Rz. 8 § 271 Abs. 2 HGB enthält die Definition der verbundenen Unternehmen, § 266 HGB fordert, dass letztere getrennt von den Beteiligungen auszuweisen sind.[1] Beteiligungen sind Anteilsrechte, die eine lockere Verbindung zu einem anderen Unternehmen aufweisen, während "Anteile an verbundenen Unternehmen" auf eine enge Verbindung zum anderen Unternehmen hinweisen. Anteile an...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten

Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Zu den Nebenkosten gehören z. B. Notargebühren,...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.2 Offenes Aufgeld

Rz. 168 Wird die Anleihe marktüblich verzinst, wird für das dem Zeichner gewährte Bezugsrecht ein über den Rückzahlungsbetrag hinausgehendes Aufgeld erhoben. Praxis-Beispiel Eine Optionsanleihe wird zu einem Preis von 115 EUR ausgegeben. Die Anleihe soll zum Nennwert von 100 EUR zurückgezahlt werden. Bezogen auf den Nennwert von 100 EUR ist die Verzinsung der Anleihe marktübl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 137 Die Kurse der Wertpapiere schwanken. Käufer von Wertpapieren sind daran interessiert, Wertpapiere bei steigenden Kursen zu kaufen und hierbei möglichst hohe Kursgewinne zu erzielen, bei fallenden Kursen zu verkaufen und hierbei möglichst geringe Verluste zu erleiden. Rz. 137a Es können Optionsrechte erworben werden, Wertpapiere zu im Voraus festgelegten Vertragsbedingun...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.3 Versteuerung durch die Optionsberechtigten

Rz. 187 Bei auf den Kauf von Aktien gerichteten Optionen außerhalb von Arbeitsverhältnissen werden die Optionsrechte von deren Käufern bezahlt. Je nachdem, ob der spätere Kurs der Aktien im Erwerbszeitpunkt so günstig ist, dass beim Erwerb der Aktien das Entgelt für die Option wettgemacht wird, übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht aus. Andernfalls verzichtet er auf di...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.3 Unechtes Pensionsgeschäft

Rz. 129 Beim unechten Pensionsgeschäft hängt die Rückübertragung der Wertpapiere und das Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung von der Ausübung des vertraglichen Rechts durch den Pensionsnehmer ab. Übt er sein Recht nicht aus, bleiben die Wertpapiere in seinem Vermögen und ist der Pensionsgeber nicht zur Rückzahlung des empfangenen oder zur Zahlung des vereinbarten höheren...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.2 Teilwert

Rz. 114 Steuerrechtlich kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, allerdings nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Es besteht daher steuerlich für Wertpapiere, die zum Umlaufvermögen gehören, bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ein Abschreibungsverbot, dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Di...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 149 Der Käufer kauft für den Optionspreis (Optionsprämie) das Recht vom Stillhalter, dass dieser innerhalb der bestimmten Frist bis zum Verfalltag zum Basispreis Wertpapiere an den Käufer des Optionsrechts verkauft oder Wertpapiere des Käufers des Optionsrechts kauft. Bei Abschluss des Optionsvertrags leistet der Käufer die Prämie, zahlt er den Optionspreis. Der Stillhalt...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2.1 Bilanz

Rz. 9 Da § 271 Abs. 1 und Abs. 2 HGB 2 Definitionen für unterschiedlich ausgestaltete Unternehmensverbindungen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) behandelt, sind diese auch im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zu trennen (etwa § 266 HGB und § 275 HGB). Bei den übrigen Rechtsf...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.2 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnen (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind nur dann zu aktivieren, wenn sie gegenüber der jeweiligen Beteiligung ein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellen. Die Existenz zweier Wirtschaftsgüter setzt die Abspaltung der Dividendenforderung von der Beteiligung voraus. Dies ist ein zivilrechtlicher Vorgang, der sich grundsätzlic...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.3 Verdecktes Aufgeld

Rz. 174 Im Fall des verdeckten Aufgelds wird bei der Ausgabe der Anleihe kein Aufgeld erhoben. Dafür liegt die Verzinsung der Schuldverschreibung unter der marktüblichen. Rz. 175 Das Optionsrecht soll in den Erwerbern das Interesse wecken, die Anleihe trotz der Unterverzinslichkeit zu erwerben. Wirtschaftlich kann man in der Unterverzinslichkeit das Entgelt für das Optionsrec...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.1 Begriff

Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2023 seit dem Geschäftsjahr 2024[1] nach § 271 Abs. 2 HGB unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche Unternehmen, die im Verhä...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 5 Berichtspflichten im Anhang

Rz. 29 § 285 Nr. 11 HGB schreibt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter[1] eine ausführliche Aufstellung der Beteiligungen – wenn sie jeweils mindestens 20 % betragen – im Anhang mit folgenden Angaben vor: "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Dabei ist ein Börsenkurs für Wertpapiere des Anlagevermögens nur wichtiger, aber nicht in allen Fällen tauglicher Wert. So kann es etwa Synergieeffekte geben, die zu einem höheren Ertragswert einer Beteiligung führen. Bei dem Anteil an ei...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.1 Datenzugriff auf Konten der handelsrechtlichen Gewinnermittlung

Rz. 13 Praxis-Beispiel Die Finanzbehörde ordnete für die Jahre 01 bis 03 eine Außenprüfung bei der Firma A an. Diese war im Prüfungszeitraum Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Die handelsrechtliche Finanzbuchhaltung wickelte sie über ein elektronisches Datenverarbeitungssystem ab. Eine eigenständige steuerliche Buchführung be...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.2 Definitionsmerkmale immaterieller Vermögenswerte und Abgrenzungen

Rz. 80 Das Kriterium der Identifizierbarkeit (Identifiability) setzt voraus, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert identifiziert werden kann. Somit lässt sich ein immaterieller Vermögenswert von einem Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenserwerbs der Unternehmung oder im Falle eines Konzerns dem Konzernvermögen zugeflossen ist, ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6 Bilanzierung des immateriellen Vermögens nach IAS/IFRS

6.1 Begriffliche Grundlagen 6.1.1 Überblick Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Verm...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 85 Neben den Definitionskriterien (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit) müssen nach IAS 38.18 für den bilanziellen Ansatz des immateriellen Vermögenswerts zusätzlich – in Anlehnung an das Rahmenkonzept – die kodifizierten Ansatzkriterien (konkrete Bilanzierungsfähigkeit) vorliegen:[1] Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass dem Unternehmen der erwartete zukünftige Nutz...mehr

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Immaterielles Vermögen nach HGB, EStG und IFRS

Zusammenfassung Überblick Nach einer begrifflichen Einordnung und Abgrenzung erfolgen Erläuterungen zur Behandlung der Behandlung des immateriellen Vermögens in Handels- und Steuerbilanz mit einer Differenzierung in Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen. Abgerundet wird der Beitrag durch die Behandlung des immateriellen Vermögens in der GuV und im Anhang sowie einen Über...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2 Ansatz

6.2.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte Rz. 85 Neben den Definitionskriterien (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit) müssen nach IAS 38.18 für den bilanziellen Ansatz des immateriellen Vermögenswerts zusätzlich – in Anlehnung an das Rahmenkonzept – die kodifizierten Ansatzkriterien (konkrete Bilanzierungsfähigkeit) vorliegen:[1] Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass de...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / Zusammenfassung

Überblick Nach einer begrifflichen Einordnung und Abgrenzung erfolgen Erläuterungen zur Behandlung der Behandlung des immateriellen Vermögens in Handels- und Steuerbilanz mit einer Differenzierung in Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen. Abgerundet wird der Beitrag durch die Behandlung des immateriellen Vermögens in der GuV und im Anhang sowie einen Überblick über die ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1 Begriffliche Grundlagen

6.1.1 Überblick Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3 Bewertung

6.3.1 Erstbewertung Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gemäß IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die i...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2 Folgebewertung

6.3.2.1 Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten Rz. 98 Im Rahmen der Folgebewertung besteht nach IAS 38.72 ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (cost model) und der Bewertung mit dem Fair Value (revaluation model). Sollte die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte zu den fortgeführten A...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.4 Offenlegungspflichten

Rz. 103 In IAS 38.118 – 128 werden umfassende angabepflichtige Informationen über immaterielle Vermögenswerte gefordert. Für jede Gruppe (Class) von immateriellen Vermögenswerten wie z. B. Markenzeichen, Lizenzen, Patente etc. sind insbesondere folgende zusätzliche Angaben gemäß IAS 38.118 notwendig:[1] Abschreibungsdauer und -methode bei den immateriellen Vermögenswerten mit...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 87 Nach IAS/IFRS sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktivierungspflichtig. Da insbesondere die Aktivierungsfähigkeit von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten schwierig zu beurteilen ist, sind neben den allgemeinen Bestimmungen für den Ansatz und die erstmalige Bewertung die besonderen Vorschriften der IAS 38.52-67 anzuwenden (IAS 38.51). Auf...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.1 Erstbewertung

Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gemäß IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Untern...mehr