Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Zur Vertretung... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 6.8.2021 eröffnete das Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Mit Beschl. v. 18.4.2023 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung des weiteren Beteiligten einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer antragsgemäß auf 9.114,73 EUR fest. Gegen diesen Beschluss ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 6. Gläubigerversammlung

Rz. 71 Eine Gläubigerbeteiligung ist in der Praxis leider zunehmend die Ausnahme. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass nur durch eine aktive Beteiligung spätere Verfahrensrechte geltend gemacht werden können. Die Beteiligung der Gläubiger erfolgt im Wesentlichen durch Anmeldung einer Insolvenzforderung als Basis und der darauffolgenden Teilnahme an den Gläubigerversammlungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / 5. Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 101 Nach der Konzeption des § 5 Abs. 1 ErbbauRG beschränkt sich der Gestaltungsraum auf die Veräußerung des Erbbaurechts, was allerdings für die Vertragspraxis nicht die Notwendigkeit zur Auffächerung des Veräußerungsbegriffs impliziert. Vielmehr reicht es aus, die Veräußerung des Erbbaurechts unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Der Hinweis, dass auch die Veräußerung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VI. Rücknahme des Insolvenzantrages und Erledigungserklärung

Rz. 64 Gemäß § 13 Abs. 2 InsO kann der Antragsteller seinen Antrag bis zum Erlass der Eröffnungsentscheidung jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücknehmen. Er trägt dann gemäß § 4 InsO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die bis dahin angefallenen Kosten. Mit der Rücknahme des Antrages entfällt die Amtsermittlungspflicht des § 5 Abs. 1 S. 1 InsO und damit die Grundlage für die Tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Arbeitgeberstellung in der Insolvenz

Rz. 1107 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht und damit auch die Arbeitgeberstellung kraft Gesetzes vom Gemeinschuldner auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[2930] Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Eröffnungszeitpunkt noch fortbesteht. Der Gemeinschuldner behält nur ausnahmsweise bei Anordnung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / IV. Aus- und absonderungsberechtige Gläubiger

Rz. 118 Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger, § 47 InsO. Es handelt sich bei sog. Aussonderungsgläubigern also um solche, die Eigentumsrechte oder einen Eigentumsvorbehalt an Gegenständen haben, die nicht der Insolvenzmasse zuzurechnen sind. Aussonderungsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / 3. Unternehmensfortführung

Rz. 17 Dem Insolvenzverwalter ist des Weiteren die Sanierung etwaiger zum Nachlass gehöriger Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb aufgegeben, vgl. § 1 S. 1 Hs. 2 InsO.[39] Im Rahmen der Nachlassinsolvenz wird dieses Verfahrensziel zumeist zu vernachlässigen sein, da diejenigen Nachlässe, für die die Nachlassinsolvenz beantragt wird, in der Regel nicht unternehmenstrage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Sonderprobleme / IV. Freiberufler

Rz. 54 Unstreitig fällt die Praxis des freiberuflichen Schuldners nach heute herrschender Meinung in die Insolvenzmasse. Dies gilt uneingeschränkt auch für das Nachlassinsolvenzverfahren. In Frage stand dies früher aufgrund des allein durch den Schuldner geschaffenen Firmenwerts, des sog. Good-Wills, welcher auch in der Fortführung weiterhin von ihm abhängig ist – häufig auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Checkliste: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Allgemeines

Rz. 30 In § 129 Abs. 1 InsO werden zunächst allgemeine Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung dargestellt, welche grundsätzlich bei allen Anfechtungstatbeständen vorliegen müssen. Eine Ausnahme hierzu kann nur dann gemacht werden, wenn im Gesetz ausdrücklich eine abweichende Regelung aufgeführt ist. Grundnorm der (gesamten) Anfechtung ist also § 129 InsO. Diese Bestimmung m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / II. Vertragsgläubiger

Rz. 116 Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners gem. § 103 InsO den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen. In einem solchen Falle wandelt sich der Anspruch des Gläubigers in eine Masseford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 1130 Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens, wie jeder andere Arbeitgeber auch, den besonderen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer zu beachten. § 113 InsO schließt die Anwendbarkeit des besonderen Kündigungsschutzes nicht aus.[2985] (1) Schwangerschaft und Mutterschutz Rz. 1131 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2986] das Kündigungsverbot ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / E. Ansprüche gegen Dritte und Erben

Rz. 51 Eine Masseanreicherung kann auch dadurch eintreten, dass Ansprüche gegen Dritte entstehen, bspw. gegen den (Mit-)Erben. Solche Ansprüche können aus einer verspäteten Antragstellung resultieren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Erbe zunächst Nachlassverbindlichkeiten erfüllt und dabei eine notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht lässt (§ 1979 BGB). Auch kann sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1156 Generell muss der Insolvenzverwalter die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) gleichmäßig erfüllen. Den Arbeitnehmern kommt bei einer Insolvenz des Arbeitgebers jedoch in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung zu. Zum einen berührt die Insolvenz die Arbeitsverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO nicht, sie bestehen grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / V. Keine Fortsetzung des Eigenverwaltungsverfahrens nach Tod des Schuldners

Rz. 96 Verstirbt der Schuldner während oder kurz vor Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, ist das Verfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren überzuleiten.[58] War zusätzlich die Eigenverwaltung angeordnet, ist nicht automatisch im Nachlassinsolvenzverfahren ebenfalls Eigenverwaltung anzuordnen, sondern ein Insolvenzverwalter zu bestellen. Denn zumeist werden die Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / III. Kosten des Insolvenzverfahrens

Rz. 208 Welche Kosten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gedeckt sein müssen, bestimmt § 54 InsO . Kosten des Insolvenzverfahrens sind die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren (§ 54 Nr. 1 InsO) sowie Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder eines ggf. eingesetzten Gläubigerausschusses (§ 54 Nr. 2 InsO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps für Rechtanwälte

Rz. 46 Zur außergerichtlichen Beratung eines Versicherungsnehmers bei Abschluss oder zur Geeignetheit bestehenden Versicherungsschutzes ist auf die gebotene Vorsicht hinzuweisen (vgl. § 4 Rdn 43). Rz. 47 Versicherer bearbeiten die Angelegenheiten außergerichtlich meist selbst. Anders ist es bei Versicherungsnehmern, denen frühzeitige anwaltliche Hilfe häufig helfen kann. Es gi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 1. Teilhabe an der Wahl des Verwalters

Rz. 30 Grundsätzlich werden seit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)[51] Gläubiger noch stärker in ein Verfahren einbezogen. So bestehen bereits im Eröffnungsverfahren Möglichkeiten, auf die Wahl des Insolvenzverwalters Einfluss zu nehmen. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht i.d.R. kein vorläufiges Insolvenzverfahren. Die Regelungen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Der die Kündigung Erklärende

Rz. 7 Bei der Kündigung kann sich der zur Kündigung Berechtigte vertreten lassen (§ 164 Abs. 1 BGB). Die Vollmachtserteilung ist formlos gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten möglich, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll (§ 167 BGB). Häufig wird die Kündigungsbevollmächtigung Bestandteil einer umfassenderen Vollmacht sein, z.B. einer Prokura, Handlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / II. Wer kann das Verfahren beantragen?

Rz. 16 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist beschränkt auf "Erben", d.h. auf natürliche Personen.[23] Juristische Personen können kein Erblasser sein, also auch nicht beerbt werden.[24] Bei ihnen kommt nach registerrechtlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen i.d.R. stattdessen die Auflösung und Abwicklung (mit späterer registerrechtlicher Löschung) in Betracht, natürlich a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / II. Maßgeblicher Zeitpunkt des Insolvenzbeschlags

Rz. 23 Der insolvenzrechtlich relevante Nachlass ist typischerweise nicht deckungsgleich mit der Erbschaft als demjenigen Vermögen, das gemäß § 1922 Abs. 1 BGB im Moment des Todes vom Erblasser als Ganzes auf den Erben übergegangen ist, und er ist auch nicht deckungsgleich mit der späteren Nachlassinsolvenzmasse.[11] Umfang und Wert des Nachlasses unterliegen im Zeitraum zwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / I. Insolvenzgrund und Kostendeckung

Rz. 41 Das Insolvenzgericht hat auf der Grundlage eigener Ermittlungen (Amtsermittlung § 5 Abs. 1 S. 1 InsO) oder des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens (§ 5 Abs. 1 S. 2 InsO) zu entscheiden, ob ein Insolvenzgrund nach § 320 InsO i.V.m. §§ 17, 19 InsO vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind (§ 26 InsO). Ist beides der Fall, eröffnet es das Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1133 Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen oder eines nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellten Menschen kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2992] gekündigt werden.[2993] Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Mona...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebsübergang

Rz. 313 Liegt ein Betriebsübergang vor, dürfen die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht umgangen werden. Ein diesen Zweck verfolgender Aufhebungsvertrag ist gem. § 134 BGB nichtig.[570] Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer zu veränderten Konditionen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / 2. Wertverlust ohne aktives Handeln

Rz. 39 Wie oben (Rdn 32) gezeigt, findet in Fällen von Alleinerbschaft (ohne Testamentsvollstreckung) nach der h.M. keine dingliche Surrogation statt, gleichwohl kann es auch in solchen Fällen zu einer unmittelbaren, faktischen Ersetzung einzelner Nachlassbestandteile kommen. Dies gilt allerdings nur für solche Surrogate, die zufällig, d.h. ohne Zutun des Erben, in den Nachl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / b) Sonderfall: Unternehmen im Nachlass

Rz. 43 Gehört ausnahmsweise ein Unternehmen zum Nachlass, so ist für dessen Bewertung der Fortführungswert maßgeblich, soweit eine positive Fortführungsprognose besteht, d.h. gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 InsO, wenn seine Fortführung in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Rz. 44 Hinweis War das nachlasszugehörige Unternehmen bis zuletzt inhabergeführt, brin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / f) Ansprüche der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 1980 BGB

Rz. 63 Stellt der Erbe nicht unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) Insolvenzantrag, nachdem er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses erkannte oder hätte erkennen können, ist er den Gläubigern gem. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB steht der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 790 Im Gegensatz zur Vertretungsmacht betrifft die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer, mithin das "rechtliche Dürfen" im Gegensatz zum "rechtlichen Können".[1695] Grundsätzlich obliegt dem Geschäftsführer der gesamte Bereich der Geschäftsleitung, also die Verantwortung für sämtliche personellen, sachlichen und finanziel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / c) Ausschuss im eröffneten Verfahren

Rz. 67 Der Ausschuss im eröffneten Insolvenzverfahren ist im Nachlassverfahren denkbar, aber sicherlich ebenfalls eher seltener Natur. Gleichwohl sollen Ausführungen zum Ausschuss im Sinne eines Gesamtverständnisses getroffen werden. Grundsätzlich beschließt die Gläubigerversammlung, ob ein (endgültiger) Gläubigerausschuss eingesetzt werden soll. Hat das Insolvenzgericht mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / A. Historie der Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Das Rechtsinstitut der Nachlassinsolvenz besteht in seiner derzeitigen Form seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999. Es geht zurück auf das ähnliche, in der nunmehr durch die InsO abgelösten Konkursordnung (KO) normierte Nachlasskonkursverfahren. Die 1877 in Kraft getretene Konkursordnung, die sich in ihrer Geltung auf das gesamte Deutsche Reich erstrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / C. Bedeutung der Nachlassinsolvenz in der Praxis

Rz. 27 Bei insolventen Nachlässen handelt es sich überwiegend um kleinere Vermögensmassen.[52] Zwar wird für die letzten Jahre eine niedrige dreistellige Anzahl von Verfahren mit einer Masse zwischen 500.000 EUR und 25 Mio. EUR vermutet.[53] Doch vermag dies nichts daran zu ändern, dass es sich bei der Nachlassinsolvenz um ein gesamtwirtschaftlich betrachtet untergeordnetes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 158 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / d) Schadensersatzanspruch gegen den Erben wegen Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot des § 1979 BGB gemäß § 1978 Abs. 1 i.V.m. §§ 677, 280 BGB

Rz. 52 Von besonderer praktischer Relevanz ist der Schadensersatzanspruch der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen fehlerhafter Verwaltung, wenn der Erbe entgegen § 1979 BGB einzelne Nachlassgläubiger aus den unzulänglichen Nachlassmitteln befriedigt hat. Die Norm, die auch von einem Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker zu beachten ist, statuiert ab dem frühen Zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Insolvenzmasse / VII. Erstattungsforderungen des Sozialamtes

Rz. 160 § 55 Abs. 3 S. 1 InsO betrifft den Fall, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer des Schuldners – im Nachlassinsolvenzverfahren also des Erblassers – weiterbeschäftigt und diese von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III erhalten. Nach § 169 SGB III gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / III. Rückschlagsperre und Vollstreckungsverbot

Rz. 60 Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren. Nach der Verfahrenseröffnung gilt daher der Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr.[30] Gemäß § 89 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Einzelgläubigern während der gesamten Dauer des Verfahrens grundsätzlich unzulässig (Vollstreckungsverbot). Dies betrifft nach dem Wortlaut der Norm best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Schadensersatz

Rz. 274 Gerät der Arbeitgeber mit der Zeugniserteilung in Verzug, haftet er dem Arbeitnehmer gemäß §§ 286, 288 Abs. 4 BGB. Das Zeugnis ist unverzüglich zu erteilen, nachdem der Arbeitnehmer dieses verlangt und von seinem Wahlrecht (einfaches oder qualifiziertes Zeugnis) Gebrauch gemacht hat.[483] Die übliche Bearbeitungszeit sollte zwei bis drei Wochen nicht übersteigen, wob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Verfahren bei Massenentlassung

Rz. 1143 Bei bevorstehenden Massenentlassungen gilt auch im Insolvenzverfahren gemäß §§ 17, 18 KSchG uneingeschränkt das Verfahren zur Melde- und Anzeigepflicht.[3025] Nach den Entscheidungen des EuGH[3026] und des BAG[3027] ist unter dem Begriff "Entlassung" i.S.d. §§ 17 ff. KSchG die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen.[3028] Entsprechend hat der Insolvenzver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Sonderprobleme / I. Einführung

Rz. 40 Inwieweit sich gesellschaftsrechtliche Sonderfragen in der Nachlassinsolvenz ergeben, hängt zunächst davon ab, inwieweit das Einzelunternehmen des Erblassers oder dessen gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaften dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Rz. 41 Für den Erben entsteht aus dem Konflikt des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts häufig die Situation, dass ihm durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 284 Die Beteiligung der SBV beinhaltet die unverzügliche und umfassende Unterrichtung und Anhörung der SBV sowie die anschließende Mitteilung der Entscheidung (§ 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX). Die Anhörungspflicht gilt für sämtliche Arten von Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer, auch bei Kündigungen in der Probezeit (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG),[500] wenn die Zusti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Insolvenzverfahren / 4. Einzelmaßnahmen als Sicherungsmaßnahmen

Rz. 40 Neben der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mit weitreichenden Eingriffen und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters kommt auch im Nachlassinsolvenzantragsverfahren stets die Anordnung einer Einzelmaßnahme in Betracht, welche als milderes Mittel stets zulässig ist. In der Praxis sind hier insbesondere Maßnahmen von Bedeutung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung des Nachlas... / I. Allgemeines

Rz. 70 Das Gericht bestimmt bei der Zustimmung zur Schlussverteilung den Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (§ 197 InsO), den Schlusstermin. Gegen den Beschluss des Rechtspflegers zur Zustimmung zur Schlussverteilung ist der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Das Insolvenzgericht hat die vom Verwalter angezeigte Summe der Forderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1132 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2989] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / 6. Zustimmungsvorbehalt für die Belastung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG

Rz. 111 Eine weitere Möglichkeit, die Einflusssphäre des Grundstückseigentümers auszudehnen und für den Schutz vor einer "übermäßigen Belastung des Erbbaurechts"[881] und damit für eine Risikoreduzierung[882] im Heimfall zu sorgen, bietet die Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG, ein Zustimmungsvorbehalt für spezielle Erbbaurechtsbelastungen. Die Beschränkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahrens

Rz. 44 Die Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahren ist eine weitere Schonungseinrede gem. § 2015 BGB. Hierbei kann der Erbe die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahren verweigern. Dafür muss aber innerhalb eines Jahres nach der Erbschaftsannahme (§ 455 Abs. 1, 3 FamFG) das Aufgebot der Gläubiger beantragt und vom Gericht zuge...mehr