Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.7 § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten)

• 2020 Branchenübliche Geschäfte unter fremden Dritten als Gestaltungsmissbrauch / Cum/Cum-Gestaltungen / § 42 AO Bei Kapitalerträgen im Zusammenhang mit Cum/Cum-Gestaltungen gilt ab dem 1.1.2016 die Regelung in § 36a EStG. Fraglich ist, ob derartige Gestaltungen vor dem 1.1.2016 - so die Auffassung der FinVerw (BMF v. 17.7.2017, BStBl I 2017, 986) - generell als Missbrauch v...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 32d EStG (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen)

• 2021 Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft / § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurden § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst b EStG und § 20 Abs. 6 S. 6 EStG geändert. Der Ausschluss von der Anwendung des Abgeltungsteuertarifs wurde grundsätzlich für Kapitalerträge, die nach...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.11 § 6a EStG (Pensionsrückstellung)

• 2020 Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen/Verfassungsmäßigkeit/§ 6a Abs. 3 Satz 2 EStG Fraglich ist, ob der Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen, der derzeit 6 % beträgt, zu hoch und damit verfassungswidrig ist (2 BvL 22/17). Dies dürfte zu verneinen sein. Im Rechnungszinsfuß dürfte – dies ist auch Auffassung des Gesetzgebers – eine typisierte Gesamtkapitalren...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.3 Kapitalherabsetzung und -rückzahlung

Rz. 164 § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 2 UmwStG betrifft die Herabsetzung des Nennkapitals nach den §§ 222ff. AktG bzw. §§ 58ff. GmbHG, bei der Grund- oder Stammkapital an die Gesellschafter zurückgezahlt wird. Hingegen kommt die Vorschrift nicht bei einer bloßen nominellen Kapitalherabsetzung zum Ausgleich einer Unterbilanz zur Anwendung, weil hier kein Gesellschaftsvermögen au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.2 Erstattung der Kapitalertragsteuer

Tz. 176 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Bei Dividenden aus Anteilen an börsennotierten Aktien hat der Ges-Geber in der Vergangenheit keine Regelung über eine Abstandnahme getroffen. In diesen Fällen kann nach § 44a Abs 7 S 3 iVm § 44b Abs 6 Nr 1 und Nr 3 EStG die einbehaltene und abgeführte KapSt grds vom Kreditinstitut, das die Aktien verwahrt, erstattet werden. Eine Abstandnahme...mehr

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FF 03/2025, Keine Rechtsbes... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrennt lebenden Beteiligten streiten in der Auskunftsstufe um Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Teilbeschluss verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sämtliche Einkünfte, die er in den letzten zwölf Monaten erzielt hat, insbesondere aus abhängiger Erwerbstätigkeit durch Vorlage der monatliche...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WA / 2 Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG

Vor Zeilen 2–7 Die Zeilen 2–7 enthalten Angaben zu den auf die Steuerschuld anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen. Die Anrechnung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung voraus, die Tatbestandsvoraussetzung der Anrechnung ist, nicht nur Beweismittel (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Steuerbescheinigung kann daher nicht durch Beweismittel ersetzt werden. Die Organgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.13 Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG

Zeile 28 In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien und Gen...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.5 Zinserträge

Zeile 42 In diese Zeile sind die Zinserträge einzutragen, die in ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge enthalten sind. Diese sind für die Zinsschranke gem. § 4h EStG beim Anleger zu berücksichtigen. Der Betrag aus Zeile 42 ist daher beim Steuerpflichtigen in Zeile 16 der Anlage Zinsschranke zu berücksichtigen. Von dem Zinsertrag sind gem. § 46 Abs. 2 InvStG direkt...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 23 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG bei Abspaltung

Vor Zeilen 167–178 In den Zeilen 167–178 sind Angaben zu machen, wenn die Körperschaft ihr Vermögen im Wege der Abspaltung auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person übertragen (Zeilen 167–172) oder einen Formwechsel auf eine Personengesellschaft vollzogen hat (Zeilen 173–178). Diese Zeilen dienen der Durchführung der Besteuerung nach § 7 UmwStG. Danach gelten ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 9 Weitere Angaben zu Betrieben gewerblicher Art nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG

Zeile 17b Diese Zeilen haben nur Stiftungen des öffentlichen Rechts auszufüllen. Es ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl zu bestätigen, dass die Trägerkörperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und dies durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts nachgewiesen wird. In diesem Fall ist nach § 44a Abs. 7 Satz 1 EStG kein St...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Steuerliche Folgen bei einer nicht in Anteilen bestehenden Gegenleistung

Rz. 73 Soweit ein Anteilseigner der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Verschmelzung neben/statt Anteilen an der übernehmenden Körperschaft Bar- oder Sachleistungen von der übernehmenden oder übertragenden Körperschaft oder von anderen Anteilseignern erhält, gilt § 13 UmwStG nicht.[1] Der Gewinn entsteht nicht zum steuerlichen Übertragungsstichtag, sondern nach allgeme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgeltungsteuer

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Abgrenzung zu Sozialversicherungsrenten

Sozialversicherungsrenten fallen nach dem OECD-MA unter die Auffangregelung des Art. 21 MA. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Viele DBA sehen aber abweichend hiervon das Kassenstaatsprinzip, d. h. eine Quellenbesteuerung vor. Die Behandlung in Deutschland ist in diesem Fall unterschiedlich. Zum Teil gilt die Steuerfreistellung, d. h. die Rente wirkt sich nur im Rahmen des Progres...mehr

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Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten[1]: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[2], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Für Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 7 Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung

7.1 Veranlagungspflicht für Erträge ohne Steuerabzug Unterliegen die Erträge dem Steuerabzug, ist der Steueranspruch grundsätzlich abgegolten, d. h. die Ein­nahmen müssen nicht mehr in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.[1] Für Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, z. B. Investmenterträge, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Depots, Zin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Als Nachweis der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind entsprechende Bescheinigungen (NV-Bescheinigungen) vorzulegen. NV-Bescheinigungen ber...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7 Steuerbescheinigung

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen. Die Vorschrift des § 45a Abs. 2 EStG regelt die Steuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge bzw. die der auszahlenden Stelle. Die Bescheinigung kann elektronisch üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 8.2 Einschränkung der Anrechnung

§ 36a EStG regelt seit 2016 Einschränkungen bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden und Erträge aus Genussscheine, wenn die Wertpapiere zur Sammelverwahrung zugelassen sind. Eine volle Anrechnung der Steuerabzugsbeträge erfolgt nur dann, wenn der Steuerpflichtige während der Mindesthaltedauer (45 Tage innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 6.4 Haftung

Die Haftung bei der Kapitalertragsteuer richtet sich nach § 44 Abs. 5 EStG . Der Abzugsverpflichtete haftet nicht, wenn er nachweist, dass er die ihm auferlegten Pflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Der Gläubiger der Kapitalerträge wird nach § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG nur in Anspruch genommen, wenn der Abzugsverpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 4.1 Verfahren ab 2015

Inländische Banken und andere abzugspflichtige Personen müssen unter bestimmten Voraussetzungen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. In den Jahren 2009–2014 wurde der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge nur dann vorgenommen, wenn der Steuerpflichtige dies ausdrücklich beim Steuerabzugsverpflichteten beantragt hatte....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 6.1 Entstehung

Schuldner der Kapitalertragsteuer ist i. d. R. der Gläubiger der Kapitalerträge, d. h. der Zahlungsempfänger.[1] Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt muss der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle, insbesondere das inländische Kreditinstitut/Finanzdienstleistungsinstitut, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 7.3 Günstigerprüfung

Letztlich kann der Anleger für seine gesamten Kapitalerträge einen Antrag auf Veranlagung mit der tariflichen Einkommensteuer stellen.[1] Es erfolgt eine Günstigerprüfung im Rahmen der Veranlagung. Ist die tarifliche Steuer auf alle Einkünfte geringer als die 25 %ige Abgeltungsteuer und die tarifliche Steuer auf die übrigen Einkünfte, wird die tarifliche Steuer auf alle Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 6.2 Entrichtungszeitpunkt

Den Zahlungszeitpunkt regelt § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Grundsätzlich muss die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, d. h. insbesondere bei Gewinnausschüttungen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften. Bei diesen ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / Zusammenfassung

Begriff Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Sie gehören damit nicht zu den progressiv besteuerten Einkünften, sondern werden mit einem fixen Steuersatz von 25 %[1] zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der abgeltende Steuerabzug wird i. d. R. bereits an der Quelle, d. h. auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaften bzw. de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Kapitalertragsteuer ist wie die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie hat bei Privatanlegern regelmäßig Abgeltungswirkung. Ansonsten wird sie generell auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Rechtsgrundlagen für den Kapitalertragsteuerabzug sind die §§ 43–45e EStG. Die Kapitalertragsteuer wird entw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 3.1 Berechnungsformel

Die Kapitalertragsteuer beträgt regelmäßig 25 % des Kapitalertrags. Im Fall einer Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 1/4 der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.[1] Die Vorschrift des § 43a Abs. 1 Satz 3 EStG verweist zur Berechnung der Kapitalertragsteuer auf § 32d Abs. 1 Sätze 4 und 5 EStG. Danach gilt folgende Formel:mehr

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Abgeltungsteuer / 2.1 Andere Einkunftsarten

Die Abgeltungsteuer gilt nicht für Einkünfte, die einer anderen Einkunftsart als § 20 EStG zuzuordnen sind, d. h. ein Steuerabzug hat insoweit keine abgeltende Wirkung.[1] Kapitalerträge im Betriebsvermögen und Einkünfte i. S. d. § 17 EStG unterliegen nach wie vor der progressiven Einkommensteuer, wobei hierfür ggf. auch das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 6 Kapitalertragsteuer­abzug

Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Erträge, z. B. die ausschüttende Gesellschaft, oder die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. Kreditinstitut). Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge bzw. der Veräußerungsgewinn. Bei Investmenterträgen wird ab 2018 der maßgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 7.1 Veranlagungspflicht für Erträge ohne Steuerabzug

Unterliegen die Erträge dem Steuerabzug, ist der Steueranspruch grundsätzlich abgegolten, d. h. die Ein­nahmen müssen nicht mehr in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.[1] Für Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, z. B. Investmenterträge, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Depots, Zinsen aus "Privatdarlehen" und Steuererstattungszinsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 2 Bemessung der Kapitalertragsteuer

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht nur für Kapitaleinkünfte vorzunehmen, sondern auch, wenn die Erträge einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug. Für Erträge aus Investmentfonds wird ab 2018 die Teilfreistellung nach § 20 InvStG entsprechend den für Privatanleger geltenden Freistellungssätzen berü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 4.2 Datenabruf

Der Datenabruf läuft wie folgt ab: Das BZSt hat unter dem Ordnungskriterium der Steueridentifikationsnummer die steuerlichen maßgebenden Daten gespeichert. Diese Datenbasis ist insbesondere auch Grundlage für die elektrischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM). Zusätzlich werden Daten zur territorialen Ausdehnung der steuererhebenden Religionsgemeinschaft und der jeweilige Kir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 7.2 Veranlagungswahlrecht zum Abgeltungsteuersatz

Für Erträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, kann der Anleger einen Antrag auf Veranlagung mit dem Abgeltungsteuersatz stellen[1] und hierdurch eine Einkommensteuererstattung erreichen (z. B. Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags, weitere Verrechnung von Verlusten, überhöhter Steuerabzug bei Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage bzw. Freibetrag für bestandsgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 4.1 Rechtslage bis 2017

Neben den Direktanlagen gelten auch für Anteile an Investmentfonds im ­Privatvermögen die Regelungen der ­Abgeltungsteuer. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ausschüttende Fonds oder um thesaurierende Fonds handelt: Ausgeschüttete laufende Erträge und Wertpapierveräußerungsge­winne unterliegen bei Zufluss der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete "Altveräußerungsgewinne" (Gewin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungsteuer / 1 Systematik

Sowohl beim Steuerabzug als auch beim Einkommensteuertarif werden die ausländischen Steuern – soweit diese in Deutschland anrechenbar sind – von der inländischen Steuer abgezogen. Da die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig ist, wird ein pauschaler Abschlag auf die Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer vorgenommen. Es gilt folgende Form...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 4 Besteuerung beim Gesellschafter

Auf der Ebene der Gesellschafter werden grundsätzlich alle Arten von Gewinnausschüttungen steuerlich gleich behandelt. Die Gewinnausschüttungen sind bei natürlichen Personen Kapitalertrag.[1] Soweit Gewinnausschüttungen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 3 Sonstige Auswirkung von Ausschüttungen bei der Kapitalgesellschaft

Bei allen Ausschüttungen (offen und verdeckt) kann im Falle eines vorhandenen steuerlichen Einlagekontos[1] auch eine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto in Betracht kommen. Dies ist der Fall, wenn die Auschüttung(en) den ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Die Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto löst keinen Kapitalertrag beim Gesellschafter aus.[2] Es mind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.2 Ausschluss der Entlastung bei Gewinnausschüttungen, Abs. 14 S. 1

Rz. 331 § 50d Abs. 14 S. 1 EStG schließt die Entlastung von der KapESt in bestimmten Fällen aus. Betroffen sind Auskehrungen, die eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, an ihre im Ausland ansässigen Gesellschafter leistet. Voraussetzung ist, dass zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters ein DBA b...mehr