Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Unbare Kapitalerträge (u.a. Sachleistungen und Vorabpauschalen)

Reicht der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer aus, hat der Gläubiger der Kapitalerträge dem Steuerabzugsverpflichteten den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG). Die Kapitalertragsteuer ist dabei stets in Geld zu leisten. Bis einschl. 2024 gilt hierbei noch folgende Regelung: Kommt der Gläubiger der Kapitalerträ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen

§ 43 Abs. 1 Satz 1 EStG umfasst eine abschließende Aufzählung der Kapitalerträge, welche dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kapitalerträge (auf Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a, 7b, 7c und 12 EStG wird i.R.d. Beitrags nicht näher eingegangen):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / c) Zufluss in Stundungsfällen (§ 44 Abs. 4 EStG)

§ 44 Abs. 4 EStG stellt eine Ausnahme auf den Zeitpunkt der Vornahme des Steuerabzugs dar. Für den Fall, dass Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen der Kapitalerträge ausdrücklich Stundung des Kapitalertrags vereinbaren, weil der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend nicht zur Zahlung in der Lage ist, wird der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / a) Zufluss von Gewinnanteilen (§ 44 Abs. 2 EStG)

Bei Gewinnanteilen und anderen Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen die Kapitalerträge dem Gläubiger an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Wurde der Zeitpunkt der Auszahlung im Beschluss nicht bestimmt, gilt gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG als Zuflusszeitpu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Rechtliche Grundlagen

Anmeldepflicht: Nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Anmeldung der durch den zum Steuerabzug Verpflichteten einbehaltenen Kapitalertragsteuer dem FA nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Regelungen zur Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden gem. § 72a Abs. 1 bis 3 AO, zur Verwendung sicherer Verfahren bei Übermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Anmeldung bei Abstandnahme vom Steuerabzug

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nicht oder nicht in voller Höhe vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Abstandnahme vom Steuerabzug oder dem Absehen vom Steuerabzug erfüllt sind. Insbesondere bestehen folgende Möglichkeiten, keinen oder einen niedrigeren Steuerabzug vorzunehmen: Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle sind im Zeitpunkt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / b) Zufluss bei stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen (§ 44 Abs. 3 EStG)

Wie der Zufluss von Gewinnanteilen (s.o. II. 2. a)) sieht die Spezialregelung in § 44 Abs. 3 EStG für den Zufluss bei stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen ebenfalls eine mehrstufige Prüfung des Zuflusszeitpunktes vor. Wurde im Beteiligungs- oder Darlehensvertrag ein konkreter Ausschüttungszeitpunkt benannt, gelten die Erträge zu diesem Zeitpunkt als zugeflossen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Anmeldezeitraum und Entrichtung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist nach § 45a Abs. 1 Satz 1 EStG innerhalb der nach § 44 Abs. 1 oder Abs. 7 EStG bestimmten Frist zu übermitteln. Abführung: Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die innerhalb eines Monats einbehaltene Kapitalertragsteuer jeweils bis zum 10. des folgenden Monats (Monatsanmeldung) an das FA abzuführen. Dem Schuldner der Kapitalerträge, der den V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Entstehung der Kapitalertragsteuer

Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Für den Zufluss gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des § 11 Abs. 1 EStG. Danach flie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Das Verfahren zur Anmeldung und Entrichtung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist in den §§ 44 und 45a EStG geregelt. Hierbei regelt § 44 EStG insb. den Zeitpunkt der Entstehung und den Zeitpunkt der Abführung der entstandenen Kapitalertragsteuer. In § 45a Abs. 1 EStG ist zum einen die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / a) Fälligkeit der Kapitalertragsteuer

Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind die Steuerbescheide, denen Steueranmeldungen nach § 168 AO gleichstehen (vgl. § 218 Abs. 1 AO). Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist eine Steuererklärung i.S.d. des § 155 Abs. 1 Satz 3 AO und als Steueranmeldung i.S.d. § 168 AO anzusehen (s. VII. [Teil II]). Gesetzlicher Termin: Die durch de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche Regelungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Einkommensteuer

Rz. 25 Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. des Kalenderjahres.[1] Das gilt auch bei Wegfall der ESt-Pflicht während des Kalenderjahres[2], z. B. durch den Tod des Stpfl.[3] Abweichende Regelungen gelten für die verschiedenen Erhebungsformen der ESt. Vorauszahlungen entstehen nach § 37 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Schlotter/Jansen, AbgSt, 2008; Ronig, Einzelfragen zur AbgSt, DB 2010, 128; Rhodius/Lofing, KapSt und AbgSt verstehen, 2. Auflage 2013; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt, DStR 2013, 1357 und 1412; Intemann, Veräußerung obligationsähnlicher Genussrechte, NWB 2013, 3756; Intemann/Zöller, Handbu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Kapitalerträge von Seiten eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG)

Rn. 160 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Parallel zur durch das StSenkG eingeführten und das UntStFG modifizierten StPfl nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG wurde für diese Einnahmen auch ein KapSt-Abzug eingeführt. Zu den drei Gruppen von KapErtr bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit und weiteren Einzelheiten s § 20 Rn 850ff (Möllenbeck). Zu den zwei Gruppen von KapErtr bei wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / S. Kapitalerträge in Form besonderer Entgelte oder Vorteile (§ 43 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 210 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für die materielle StPfl stellt § 20 Abs 3 EStG klar, dass neben den "Regel-KapErtr" nach § 20 Abs 1 und 2 EStG auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den Regel-KapErtr oder an deren Stelle gewährt werden, ebenso stpfl sind wie die Regel-KapErtr. Damit werden steuersparende Gestaltungsversuche konterkariert. Rn. 211 Stand: EL 176 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Kapitalerträge aus Forderungen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen erworben wurden (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 8a EStG)

Rn. 168 Stand: Der bisherige § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst c EStG ist mWv 01.01.2023 aufgehoben worden und durch die neue Nr 8a nicht nur ersetzt, sondern auch in ihrem Anwendungsbereich erweitert worden. Dabei sind die bisher in der Praxis vorkommenden Varianten gemeinsam erfasst worden (s Rn 139 ). Redaktionelle Folgeänderungen haben sich hierzu entsprechend in § 43 Abs 1 S 1 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge aus Aktien und Genussscheinen in Sammel- oder Sonderverwahrung (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG)

Rn. 70 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Diese Neuregelung verlagert im Falle der Sammelverwahrung oder Sonderverwahrung von Aktien und Genussscheinen nach den §§ 2 und 5 DepotG die Abzugsverpflichtung von den Emittenten auf die Depotbanken. Sie dient ferner dazu, die Möglichkeit einer doppelten Bescheinigung anrechenbarer KapSt auszuschließen. Der Gesetzgeber hat – wohl nicht zu U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die abzugspflichtigen Kapitalerträge (§ 43 Abs 1 EStG)

A. Allgemeines Rn. 50 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Inländische und ausländische Kapitalerträge (§ 43 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der inländischen KapErtr für Zwecke des gesamten KapSt-Abzugs; Gersch in K/S/M, § 43 Rz M1; ähnlich Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 43 EStG Rz 192a (11/2016). In allen übrigen Fällen handelt es sich um ausländische KapErtr. Rn. 281 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bedeutung hat dies für § 43 EStG selbst, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG, Anhang 10) zugeordnet. Erfolgt bei diesen Körpersc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auch auf Zinseinnahmen ein Kapitalertrags...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Verkürzungen

a) Umsatzsteuer Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besonderheiten bei ausländischen steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 (BGBl I 2024, Nr. 108) wurde für ausländische steuerbegünstigte Körperschaften die Möglichkeit geschaffen, dass diese auf Antrag die auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.) einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet bekommen (§ 32 Abs. 6 KStG). Damit wird der in der Vergangenheit gege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einnahmen aus bestimmten sonstigen Kapitalforderungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG)

1. Allgemeines Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das ZinsabschlagG führte für ein weiteres Segment der Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG – neben den nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG abzugspflichtigen KapErtr – den Zinsabschlag als weitere Abzugsteuer auf KapErtr ein. Gewählt wurde dabei eine Zahlstellenlösung mit Inanspruchnahme der auszahlenden S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG [2] vor, wenn kumulativ: 1. eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellte Kapitalanlagen vereinbart wurde und 2. diese nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines veröffentlichten I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Stillhalterprämien (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 8 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach dieser Vorschrift richtet sich seit dem 01.01.2009 der Steuerabzug auf inländische und ausländische Stillhalterprämien gem § 20 Abs 1 Nr 11 EStG. Für ausländische Optionsprämien dürfte dies wohl nur bei Verbriefung in einem Optionsschein relevant werden, den ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut verwahrt. Rn. 166 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 120 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das ZinsabschlagG führte für ein weiteres Segment der Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG – neben den nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG abzugspflichtigen KapErtr – den Zinsabschlag als weitere Abzugsteuer auf KapErtr ein. Gewählt wurde dabei eine Zahlstellenlösung mit Inanspruchnahme der auszahlenden Stelle – s Rn 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Laufende Einnahmen von Seiten bestimmter Körperschaften (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG)

Rn. 150 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Parallel zur StPfl der mit Gewinnausschüttungen einschließlich der vGA (s Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG) wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen von nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG wurde durch das StSenkG auch ein KapSt-Abzug f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Investmenterträge nach § 16 InvStG 2018 (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 104 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die neu eingeführte ab dem 01.01.2018 geltende Nr 5 des § 43 Abs 1 S 1 EStG unterwirft die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG dem KapSt-Abzug. Um welche Erträge es sich dabei handelt, geht aus § 16 Abs 1 InvStG 2018 hervor: danach unterliegen dem Steuerabzug die Ausschüttungen sowie die Veräußerungsgewinne. Eine bedeutsame Veränderung hinsicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen von der Kapitalertragsteuer auf Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen

Rn. 140 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das Gesetz führte früher vier Fallgruppen auf, bei denen kein Zinsabschlag vorgenommen werden musste. Diese sind nunmehr entfallen oder nach § 43 Abs 2 S 1 EStG übernommen worden. Rn. 141 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach früherem Recht wurden diese Fälle dem Veranlagungsverfahren überlassen. Wegen des anwendbaren allg Tarifs mit Tabellensprün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Einnahmen aus einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7b EStG)

Rn. 155 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ergänzend zur StPfl nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG führte das StSenkG einen KapSt-Abzug für die mit Gewinnausschüttungen vergleichbaren Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit einschließlich der vGA ein. Die Steuerbefreiung bei Bezügen, für die das Einlagekonto als verwendet gilt, ist auch hier zu beachten. Zu Einzelheiten s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 3 EStG

Rz. 1767 [Autor/Stand] Formale Voraussetzung der Kapitalertragsteueranrechnung ist die Vorlage der Steuerbescheinigung i.S.d. § 45a Abs. 3 EStG, die von der inländischen Depotbank des Erwerbers ausgestellt wird. Neben dem Mindestinhalt der nach amtlichem Muster abzufassenden Steuerbescheinigung verlangt das BMF[2], dass in der Steuerbescheinigung vermerkt wird, in welcher Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / T. Voller Kapitalertragsteuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (§ 43 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die KapSt wird immer vom vollen KapErtr als Bemessungsgrundlage berechnet. Es spielt keine Rolle, ob nach § 3 Nr 40 Buchst d–f EStG iVm § 3 Nr 40 S 2 EStG 40 % oder nach § 8b Abs 1 KStG der volle Betrag bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Mit einer solchen Frage wäre der mit dem KapSt-Abzug beauftragte Entrichtungspflichtige i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / P. Einnahmen aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Zinsscheinen oder Zinsforderungen sowie sonstigen Kapitalforderungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 10 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei Gutschrift der inländischen oder ausländischen KapErtr hat die inländische auszahlende Stelle auf die Einnahmen aus der Veräußerung von Zinsscheinen oder unverbrieften Zinsforderungen KapSt einzubehalten. Daneben muss die inländische auszahlende Stelle entweder an der Veräußerung mitwirken oder das WG Zinsanspruch verwahren oder verwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Laufende Erträge aus inländischen Wandelanleihen, inländischen Gewinnobligationen und bestimmten inländischen Genussrechten (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 147 – ET: Wie bisher unterliegen die laufenden Erträge aus bestimmten Kapitalforderungen gegen inländische Schuldner einem Steuerabzug in Höhe von 25 % durch den Schuldner der KapErtr. Bei den Wandelanleihen und Gewinnobligationen muss es sich zudem noch um Teilschuldverschreibungen handeln. Dafür ist die Ausgabe einer Mehrzahl von effektiven Stücken erforderl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Variable Fee Approach (VFA)

Tz. 89 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Variable Fee Approach findet ausschließlich auf solche Versicherungsverträge Anwendung, die durch eine direkte Überschussbeteiligung (vgl. Tz. 38) gekennzeichnet sind, bei denen die Zahlungen an den Versicherungsnehmer vertraglich an Referenzwerte gebunden sind und wesentlich mit dem Wert dieser schwanken. Das heißt, dass Teile der Wertent...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Laufende Erträge aus ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Um die ESt auf KapErtr möglichst umfassend im Wege des Steuerabzugs zu erheben, sieht die Nr 6 des § 43 Abs 1 EStG vor, dass die inländische auszahlende Stelle laufende Erträge aus von ihr verwalteten Beteiligungen an ausländischen KapGes und Genossenschaften und aktienähnlichen Genussrechten – faktisch wohl nur Genussscheinen – KapSt erheb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insbesondere betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insbesonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstleistungsplattform erworben wurden (sog c-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst c EStG aF)

Rn. 139 Stand: Mit dem Art 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) hatte der Gesetzgeber das Steuerabzugsverfahren mWv 01.01.2020 ausgedehnt auf eine internetbasierte Finanzierungsform, bei der eine Internet-Dienstleistungsplattform (Definition in § 43 Abs 1 Nr...mehr