Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterhalt für die Vergangenheit.

Rn 3 Auf Unterhaltsrückstände kann demggü rechtswirksam verzichtet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wirksamkeit.

Rn 7 Die Verbindung wird mit Eintragung im Grundbuch wirksam, und zwar auch bei Verstoß gegen §§ 5, 6 GBO (BGH DNotZ 06, 288 [BGH 24.11.2005 - V ZB 23/05]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Umlageschlüssel.

Rn 31 Guthaben/Ausgaben sind nach dem jeweiligen gesetzlichen (§§ 16 II 1, 21 I, II, III) oder gewillkürten Schlüssel (etwa nach §§ 10 I 2, 16 II 2, 21 V 1, 23 I 1) umzulegen (BGH NJW 11, 1346 Rz 9 = ZMR 11, 573).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Angaben gem Nr 1b (Sitz).

Rn 7 Es muss ein (inländischer) Vertragssitz (§ 706 S 1) angegeben werden, der aber vom (inländischen oder ausländischen) Verwaltungssitz abweichen kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rente wegen Körperbehinderung.

Rn 9 Gem § 1610a wird gesetzlich vermutet, dass ein Behinderter die wegen der Behinderung empfangenen Sozialleistungen auch tatsächlich für den mit der Behinderung verbundenen Mehrbedarf benötigt. Dafür spricht eine Vermutung, so dass der Unterhaltsverpflichtete darlegen und beweisen muss, dass diese Rente Einkommensfunktion hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung weder zur Nichtigkeit des Inventars noch zum Verlust bestehender Haftungsbeschränkungen führt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nummerierung.

Rn 27 Die Vergabe der Nummerierung hat in der Reihenfolge der Verkündung der Beschl und gerichtlichen Entsch zu erfolgen. Sie darf nicht jährlich neu beginnen. Eine Nummerierung nach ›Kreisen‹, ›Sachgebieten‹, ›Gruppen‹, ›Themen‹ ist unzulässig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verjährung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus § 179 verjähren in dem Zeitraum, in dem auch der Erfüllungsanspruch aus dem Vertretergeschäft verjährt wäre. Die Verjährung beginnt frühestens mit der Entstehung des Anspruchs (§ 199 I Nr 1), das ist der Zeitpunkt, in dem feststeht, dass eine Genehmigung des Vertrages nicht in Betracht kommt (BGH NJW 04, 774 [BGH 19.11.2003 - XII ZR 68/00]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bewusste Unkenntnis.

Rn 15 Gibt der Erklärende eine Erklärung in dem Bewusstsein ab, ihre Bedeutung nicht zu kennen und ohne sich eine Vorstellung über ihren Inhalt zu machen, liegt keine zur Anfechtung berechtigende unbewusste Abweichung von Wille und Erklärung vor (BGH DB 67, 2115). 1. Unterzeichnung ungelesener Urkunden. Rn 16 Wer eine Urkunde ungelesen und in Kenntnis ihrer Rechtserheblichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Katasterverfahren.

Rn 2 Bei Vereinigung und Zuschreibung bleiben die Grundstücke im Kataster grds als selbstständige Flurstücke, insb bei unterschiedlichen Belastungen, bestehen (vgl Ddorf Rpfleger 00, 212 [OLG Düsseldorf 19.01.2000 - 3 Wx 438/99]; Soergel/Stürner Rz 9a). Nach Verbindung können Sie zu einem Flurstück verschmolzen werden (Flurstücksverschmelzung), wenn die Flurstücke aneinander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter. Die Gesellschaft kann eigene Anteile nicht erwerben. (2) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt werden soll, geht der Anteil auf den Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, fällt der Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. 2Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen und dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. 3Er kann auch verlangen, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 16 Der Verwirkung unterliegen nur die Ansprüche, die länger als ein Jahr vor der Geltendmachung bestanden, da der Verzug durch die Verwirkung nicht beseitigt wird. Die im letzten Jahr bis zur Geltendmachung entstandenen Ansprüche werden also nicht von der Verwirkung erfasst (BGH FamRZ 07, 453).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 575a I betrifft außerordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist gem §§ 540 I, 544, 554 III, 563 IV, 563a II, 564, 580, 1056 II, 2135, § 30 II ErbbRG, §§ 109, 111 InsO und § 57a ZVG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er Anlagegeld anders als auf einem Anlagekonto gemäß § 1841 Absatz 2 anlegt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm zeigt, dass zwischen Ersitzung und Verjährung durchaus Parallelen bestehen. Im Grundsatz wird bei der Berechnung der Frist des § 937 I auf die allg Tatbestände einer Hemmung gem §§ 203, 204 verwiesen. Darüber hinaus ist durch II eine stark erweiterte Verweisung auf weitere Hemmungstatbestände vorgenommen worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grenzen.

1. Allgemeines. Rn 6 Die gesetzlichen Grenzen des Mitgebrauchs bestimmt § 14 (BGH ZMR 16, 888 Rz 28). Es können daneben Grenzen nach § 10 I 2 und/oder § 19 I gewillkürt bestimmt und ggf nach §§ 10 II erstritten werden. Bei einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gebrauchsrechtes können die WEigtümer eine – auch pauschale – Kostenerstattung bestimmen. 2. Örtlich isoliertes gemE;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nr 4 aF.

Rn 14 Die Vorschrift wurde mWv 1.7.18 aufgehoben (Rn 1). Stattdessen wurde in VII nF eine Sonderregelung für Pauschalreiseverträge eingefügt (Rn 34 f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit.

Rn 13 Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit ist nach hM auf den Kenntnisstand der beschließenden WEigtümer – also idR auf den in der Versammlung – abzustellen (BGH NJW 12, 2040 [BGH 09.03.2012 - V ZR 170/11] Rz 13; LG Frankfurt aM WuM 20, 382 [BGH 20.03.2020 - V ZR 317/18]; AG Hamburg-Blankenese IMR 20, 74).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verhaltensweisen im Vorfeld eines Vertrags.

aa) Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags. Rn 14 Eine Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags durch aktives Handeln oder durch Verschweigen von für den anderen Teil bedeutsamen Tatsachen (bei Bestehen einer Offenbarungspflicht, s nur BGH NJW 71, 1795, 1799 [BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69]; NJW-RR 91, 1312) kann neben § 123 auch von § 826 erfasst werden. Bsp: Täuschun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Stellung des verfügenden Ehegatten.

Rn 5 Auch der verfügende Ehegatte selbst kann seine Rechte aus der Unwirksamkeit des Vertrages geltend machen. Eine durch einen Ehegatten erstrittene Entscheidung hat wegen fehlender Beteiligtenidentität keine materielle Rechtskraftwirkung. Will der Gläubiger sich seinerseits vor einer zweiten Inanspruchnahme schützen, steht ihm die Möglichkeit des negativen Feststellungsant...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Konkretisierung der Beschaffenheit (Abs 2 S 2).

a) Beschaffenheitsmerkmale. Rn 27b In § 434 II 2 werden Merkmale der Kaufsache aufgezählt, welche unter den Begriff der Beschaffenheit zu subsumieren sind. Diese Aufzählung verzichtet zwar auf die Verwendung des einleitenden Wortes ›insbesondere‹, hat aber trotzdem keinen abschließenden Charakter (BTDrs 19/27424, 23; Lorenz NJW 21, 2065, 2066; Schörnig MDR 21, 1097, 1099). Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kenntnis.

Rn 5 Der Darlehensvermittler muss die Verwendung des vermittelten Darlehens zur Umschuldung positiv kennen. Die Beweislast dafür trifft den Verbraucher (Staud/Herresthal Rz 33; aA Bülow/Artz Rz 20). Kenntnis des Vermittlers wird aber widerleglich vermutet, wenn die Valuta mit seinem Wissen nicht an den Verbraucher, sondern an einen anderen Darlehensgeber ausgezahlt wird (MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat. (2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gestattung.

Rn 13 Eine Ausn von dem Verbot des Insichgeschäfts ist die Gestattung, die auf Gesetz (§§ 1009 II; 124 II HGB; 78 IV AktG; 3 III BerBG) oder Rechtsgeschäft beruhen kann. 1. Rechtsgeschäftliche Gestattung. Rn 14 Die rechtsgeschäftliche Gestattung durch den Vollmachtgeber ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Umfang der Vollmacht erweitert wird u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer aus der Erklärung Rechte herleitet, hat ihre Wirksamkeit, dh die Erfüllung der Formerfordernisse und den Zugang, nachzuweisen (zur E-Mail Mankowski NJW 02, 2822; Roßnagel/Pfitzmann NJW 03, 1209). § 371a ZPO ist nicht auf die Textform anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechte des Reisenden (IV).

Rn 5 Er kann spiegelbildlich Senkung des Reisepreises verlangen; ein bereits gezahlter Mehrbetrag ist zu erstatten (IV 2), wobei der Veranstalter tatsächliche Verwaltungskosten, die er ggf nachweisen muss (IV 4), abziehen darf (IV 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Schadensersatzansprüche. Rn 2 Nach Wortlaut und Stellung im BGB bezieht sich § 254 auf Schadensersatzansprüche aller Art, also ebenso wie § 249 unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Sinngemäß wird er auch im öffentlichen Recht angewendet (zB BGHZ 151, 337, 352 zu § 14 PostG aF oder BGH NJW 64, 1670 zum SchulR). § 93 III 2 BauGB verweist sogar ausdrücklich auf § 254. Weite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 312 f.

Rn 7 § 312f I, II verpflichtet den Unternehmer bei Fernabsatz- sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, dem Verbraucher diverse Abschriften und Bestätigungen nach Vertragsschluss zukommen zu lassen. Erfasst von dieser Verpflichtung sind auch die in Art 246a § 1 I 1 Nr 7 EGBGB genannten Kosten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälligkeit und Verjährung.

Rn 2 Der Anspruch ist mit Vornahme der Maßnahme fällig und verjährt gem § 591b I.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fürsorgeverhältnis.

1. Einzelne Fürsorgeverhältnisse. Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich betrifft Entstehung, Ausübung, Änderung, Ende u Inhalt der Fürsorgeverhältnisse. Als solche werden genannt Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. 2. Vormundschaft. Rn 4 Die deutsche Vormundschaft (§§ 1773–1808 BGB) betrifft Minderjährige. Das gilt auch für Art 24. Die in manchen Rechtsordnungen anzutreffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begründung von Pflichten (heteronome Vertragsergänzung).

I. Allgemeines. Rn 68 Die ergänzende Wirkung von § 242 (s.o. Rn 25 f) gestattet es, dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unabhängig von deren Willen zusätzliche Pflichten hinzuzufügen. Dies kann entweder durch die Bildung ergänzender richterrechtlicher Normen oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschehen. Die Grenze zwischen diesen beiden Ergänzungsmechanismen is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Liegen die in den §§ 987 bis 992 bezeichneten Voraussetzungen nicht vor, so hat der Besitzer die gezogenen Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht als Ertrag der Sache anzusehen sind, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben; im Übrigen ist er weder zur Herausgabe von Nutzungen noch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Haftungsverfassung.

I. Haftung des Vereinsvermögens und der Mitglieder. Rn 17 Dass der VoRp nur mit dem Vereinsvermögen haftet und beim Idealverein die Mitglieder keiner Haftung unterliegen, folgt aus der Verweisung auf das Vereinsrecht in § 54 I 1. Zu Recht hatte der BGH schon bisher mit der ganz hM die Mitgliederhaftung beim nichtrechtsfähigen Idealverein (BGH NJW-RR 03, 1265, dazu Reuter NZG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Heilung.

Rn 3 Bei ihr handelt es sich um eine gesetzliche, unabhängig von einem rechtsgeschäftlichen Willen eintretende Folge, §§ 311b I 2, 518 II, 766 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbleibende Zweifel nach Auslegung.

1. Grundsatz. Rn 16 Die Unklarheitenregel des II kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Klausel eindeutig und damit nicht auslegungsbedürftig ist (BGH NJW-RR 04, 1247 [BGH 17.06.2004 - VII ZR 25/03]). In sonstigen Fällen kommt II erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten (Rn 11) ein nicht behebbarer Zweifel bleibt, so dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfung – ZertVerwV (§ 26a II).

I. Überblick. Rn 3a Das BMJV ist durch § 26a II 1, 2 ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Prüfung zum zertifizierten Verw zu erlassen. Das BMJV hat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die ZertVerwV v 2.12.21 mWv 17.12.21 erlassen (BGBl I. 5182). II. Inhalte. Rn 3b Die ZertVerwV (abgedruckt Rn 8) regelt den Prüfungsgegenstand (§ 1 iVm mit der Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt der Kündigung (§ 569 III Nr 3).

1. Zweck und Anwendungsbereich. Rn 24 § 569 III Nr 3 will dem Mieter ausreichend Gelegenheit geben, eine Kündigung nach § 543 II 1 Nr 3 zu vermeiden. Voraussetzung ist eine Verurteilung zur Zustimmung zur Mieterhöhung gem § 558b II 1 oder zur Zahlung einer Mieterhöhung gem §§ 559 I, 560 I, IV. Ist der Mieter nach §§ 558–560 verurteilt worden, kann der Vermieter das Mietverhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vermieter.

1. Personenmehrheit. Rn 83 Auf Vermieterseite kann – im Ergebnis, nicht rechtlich – eine Personenmehrheit stehen, bspw eine Innen-GbR, die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741), die Güter- (§ 1415) und die Erbengemeinschaft (§ 2032). Eine solche Personenmehrheit ist nach hM aber nicht rechtsfähig (BGH DNotZ 18, 52 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16] Rz 8 zur Erbengemeinschaft). Et...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 21 I 1 ist der gesetzliche Umlageschlüssel für bauliche Veränderungen, die einem WEigtümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 II 1 durch die GdW durchgeführt worden sind. § 21 I 2 regelt, wem in Bezug auf diese baulichen Veränderungen die Nutzungen gebühren (s.a. § 16 Rn 2 und § 16 Rn 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) War der Erbe ohne sein Verschulden verhindert, das Inventar rechtzeitig zu errichten, die nach den Umständen gerechtfertigte Verlängerung der Inventarfrist zu beantragen oder die in Absatz 2 bestimmte Frist von zwei Wochen einzuhalten, so hat ihm auf seinen Antrag das Nachlassgericht eine neue Inventarfrist zu bestimmen. (2) Der Antrag muss binnen zwei Wochen nach der Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten, sofern nicht die wirtschaftliche Bestimmung des Grundstücks dadurch wesentlich verändert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 Die WKRL enthält jedenfalls außerhalb des Verbrauchsgüterkaufrechts keine Vorgaben zu Regelungen der Gefahrtragung. Zu beachten ist beim Verkauf von Waren mit digitalen Elementen zwischen Unternehmer u Verbraucher, dass § 475b II–IV Abweichungen vom Grundsatz der Mangelfreiheit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs enthalten, vgl § 475b Rn 7.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. (2) 1Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Für die Höhe der Rent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonderfall: Wegzug.

1. Aus Deutschland. Rn 20 Das deutsche (Internationale) Gesellschaftsrecht ermöglicht deutschen Gesellschaften zunehmend Freizügigkeit. Seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.08 muss nur der Registersitz für GmbHs und Aktiengesellschaften im Inland sein. Der Sitz der Geschäftsleitung oder Verwaltung kann sich an einem anderen Ort im In- oder Ausland befinden. Damit wird der tat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbindlichkeiten (Abs 3).

Rn 6 Für den Zeitpunkt der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für die des Anfangs- oder Endvermögens.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Bestimmter Tag, Frist. Rn 2 Die Vorschrift findet Anwendung auf Fristen, wobei sie zumindest entspr auch auf solche Zeitspannen anzuwenden ist, die nur durch die Festsetzung eines Endtermins bestimmt sind (BVerwGE 44, 48 [BVerwG 30.08.1973 - BVerwG II C 21.71]). Für eine nach Stunden (s.a. § 222 III ZPO) oder noch kürzeren Zeiträumen bemessene Frist ist die Vorschrift nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auslösendes Ereignis.

I. Kenntnis. Rn 2 Kenntnis des Anfechtungsgrundes setzt die Kenntnis des Erbfalls, des Vorliegens einer letztwilligen Verfügung, des Willensmangels nach §§ 2078, 2079 und der infolgedessen eintretenden Benachteiligung, die zur Anfechtungsberechtigung führt, § 2080 I, voraus. Diese Kenntnis muss so sicher sein, dass ein vernünftiger Mensch in der Lage ist, daraus einen Entschl...mehr