Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Leistungskondiktionen.

1. condictio indebiti – § 812 I 1 Alt 1. a) Anwendungsbereich. Rn 20 Die Kondiktion wegen Fehlens des rechtlichen Grundes gem § 812 I 1 Alt 1 ( condictio indebiti ) ist der Grundtyp der Leistungskondiktion und hat solcherart Leitbildfunktion für alle übrigen Tatbestände dieser Kondiktionsform (s Rn 8 f). Ihr Hauptanwendungsfall besteht in der Rückabwicklung von Zuwendungen, die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Name und Anschrift des Garantiegebers (Abs 1 S 2 Nr 2).

Rn 4a Der Garantieerklärung müssen sich der Name und die Anschrift des durch die Garantie Verpflichteten entnehmen lassen (vgl auch Art 17 II lit b WKRL und Erw 62). Die Informationen müssen dergestalt angegeben werden, dass der Verbraucher ohne Weiteres die Rechte aus der Garantie anmelden kann.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erzwungene.

1. §§ 242, 313 BGB iVm dem Gemeinschaftsverhältnis. Rn 8 Nach §§ 242, 313 BGB iVm dem Gemeinschaftsverhältnis (Vor §§ 1–49 Rn 16) gibt es einen einklagbaren Anspruch auf Abänderung (va der Größe der Miteigentumsanteile), wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (BGH NJW-R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verbesserung der Betriebsführung (§ 556c I 2).

1. Überblick. Rn 11 Wenn die bisherige Anlage einen ›Jahresnutzungsgrad‹ von mindestens 80 % erreicht (Rn 12), reicht bei Kostenneutralität (Rn 10) die Verbesserung der Betriebsführung (Rn 13). 2. Jahresnutzungsgrad. Rn 12 Die Heizenergie wird aus der verbrauchten Brennstoffmenge bestimmt. Vermindert um Abgasverlust, Kesselverlust, Stillstandsverluste, Verluste von Warmwassersp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gläubigerverzug (Abs 1).

Rn 2 I korrespondiert mit der Regel des § 424. Da die Erfüllung Gesamtwirkung hat, muss auch der durch den Erfüllungsversuch begründete Annahmeverzug gg alle Gläubiger wirken.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einstweiliger Rechtsschutz (§§ 916 ff ZPO).

I. Allgemeines. Rn 6 Wie in jedem anderen der ZPO unterworfenen Verfahren kommt auch in WEG-Streitigkeiten iSv § 43 II einstweiliger Rechtsschutz nach §§ 916 ff ZPO in Betracht (BGH NJW 14, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] Rz 19; 11, 3025 Rz 11). Antragsgegner/Beklagte können neben der GdW einzelne oder sämtliche WEigtümer oder der Verw sein. Örtlich zuständig ist das Geri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vertragsende im Laufe eines Pachtjahres, § 596a I.

Rn 1 Dies kommt zB durch Kündigung nach § 594d, e in Betracht; Anspruchsvoraussetzung ist weiter, dass es noch zur sog Fruchtreife im selben Pachtjahr kommt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufenthaltswechsel (Abs 3).

Rn 4 Wechselt der gewöhnl Aufenthalt des Kindes in einen anderen Vertragsstaat, so bestimmt das Recht dieses anderen Staates vom Zeitpunkt des Wechsels an die Bedingungen, unter denen die im Staat des früheren gewöhnl Aufenthalts getroffenen Maßnahmen angewendet werden (Art 15 III). Bei Wechsel in einen Drittstaat gilt die Bestimmung nicht (Staud/Pirrung Vorbem [18] Art 19 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschlussgründe.

1. Arglistiges Verschweigen (Alt 1). Rn 10 S § 444 Rn 18–23. 2. Garantie (Alt 2). Rn 11 S § 443 Rn 6 ff. Ungeachtet des, anders als bei § 444 Alt 2, nicht von ›wenn‹ in ›soweit‹ geänderten Wortlauts ist I 2 Alt 2 so zu lesen, dass die Garantie dem Käufer nur hilft, soweit sie gerade für den konkreten Mangel abgegeben wurde (MüKo/Westermann Rz 12).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrag bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anerkennung.

Rn 6b Der Mietspiegel muss von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als ›qualifiziert‹ anerkannt werden. Aufseiten des Staates geht es um die nach Landesrecht zuständige Behörde. Zu den Begriffen ›Interessenvertreter‹ und ›Anerkennung‹ s § 558c Rn 2. Rn 7–9 [nicht besetzt]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstoß gegen staatliches Recht.

Rn 25 Die Vereinbarkeit mit staatlichem Recht wird uneingeschränkt überprüft (§ 134). Der Strafbeschluss wird auch an § 138 gemessen, darf also nicht sittenwidrig sein. Ferner muss er zB auch mit dem Kartellrecht vereinbar sein und darf nicht diskriminierend wirken (§ 20 GWB).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Begründung der Rechtsverordnung (§ 556d II 5–7).

a) Überblick. Rn 7 Die Rechtsverordnung muss – was nicht selbstverständlich ist – nach § 556d II 5 ›begründet‹ werden. Nach § 556d II 6 ist anzugeben, dass, warum und in welchem Umfang ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten vorliegt, dort also die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (BGH ZMR 19, 84...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Schadensersatz gem § 280 I.

aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamkeitsvoraussetzungen.

1. Zugang u hinreichende Bestimmtheit. Rn 3 Nach § 130 I wird das Angebot im Moment seines Zugangs wirksam. Der Antrag ist grds formlos möglich und kann daher auch konkludent durch sog Realofferte erfolgen. Insofern liegt in der Zusendung unbestellter Waren grds ein Angebot auf Abschluss eines entspr Kaufvertrags (Vor §§ 145 ff Rn 43). Auch in der Zurverfügungstellung von Lei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 56 Der Verw schuldet Schadenersatz, wenn er seine Amts- und/oder vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt. Bsp: Ladungsfehler, ›Informationsmängel‹ (BGH V ZR 162/22 Rz 18), Nichtdurchführung von Beschl (BGH WuM 12, 399 [BGH 03.02.2012 - V ZR 83/11] Rz 8), Mängel bei § 28 I 2, II 2, Delikte, etc.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtswahl.

Rn 4 Liegt die Versicherung eines Großrisikos idS vor, können die Vertragsparteien gem Art 7 II das anwendbare Recht durch Rechtswahl (Art 3) frei bestimmen, wobei jedoch Art 3 III zu beachten ist. Die Parteiautonomie begründet sich aus der geringeren Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsnatur.

Rn 39 Der Inhalt der bloßen Besitzübernahme bedeutet, dass die Abnahme bei beweglichen Sachen einen reinen Realakt darstellt; bei Grundstücken treten die Erklärungen iRd Auflassung und deren Eintragung im Grundbuch hinzu. Die Abnahme beinhaltet anders als beim Werkvertrag (§ 640 I) keine Billigung der Kaufsache als vertragsgemäß (RG 171, 297, 300; BGH NJW 72, 99 [BGH 30.09.1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Neue Anlage (§ 556c I 1 Fall 1).

Rn 7 Erforderlich ist eine vom Wärmelieferanten neu errichtete vollständige Anlage (Schmid ZMR 13, 776, 779). ›Neu errichtet‹ idS ist keine Heizungsanlage, die nur modernisiert wird. Auf den dabei erreichten Jahresnutzungsgrad (Rn 12) kommt es nicht an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist; ist ein Anteil an einem Schiff Gegenstand der Veräußerung, so tritt an die Stelle der Übergabe die Einräumung des Mitbesitzes an dem Schiff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Formnichtigkeit und § 242.

I. Grundsatz. Rn 27 In der Spannungslage zwischen der Ordnungsaufgabe des Formzwangs und der Einzelfallgerechtigkeit kann ausnahmsweise eine Korrektur der Formnichtigkeit mittels § 242 erfolgen (Hagen DNotZ 10, 644, 648). Billigkeitserwägungen genügen nicht (BGH NJW 93, 1128; 96, 1469), ein Ausnahmefall unterliegt strengen Anforderungen (BGHZ 92, 172). Die Formnichtigkeit mus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwiderruflichkeit.

Rn 6 Die Anfechtung der Annahme/Ausschlagung ist unwiderruflich. Bei einem Irrtum ist die Erklärung unverzüglich anzufechten (BGH ZEV 15, 468 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39/14]). Die Anfechtung der Erklärung zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme ist möglich; sie bedarf der Form des § 1945 (Hamm MDR 09, 867).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wissenszusammenrechnung in arbeitsteiligen Organisationen.

1. Dogmatische Grundlagen. Rn 18 Besondere Probleme bestehen, wenn sich das relevante Wissen infolge einer arbeitsteiligen Organisation auf verschiedene Personen verteilt. Nach hM darf der Geschäftsgegner durch eine organisationsbedingte ›Wissensaufspaltung‹ ggü dem Kontakt mit einer Einzelperson weder schlechter noch bessergestellt werden (›Gleichstellungsargument‹, s BGH MM...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eintragung (Abs 1).

I. Wirksamkeit, Zulässigkeit und Widerspruch. Rn 2 Die Eintragung muss wirksam und zulässig sein und darf nicht widersprüchlich sein. 1. Wirksamkeit. Rn 3 Beim konventionell geführten Grundbuch muss die Eintragung insb von den – zwei – zuständigen Personen unterschrieben sein (vgl § 44 GBO). Beim maschinell geführten Grundbuch muss die Eintragung in den dafür bestimmten Datensp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausgleichsanspruch (§ 14 III).

I. Überblick. Rn 51 Der Anspruch ist § 906 II 2 BGB nachempfunden (BRDrs 168/20, 57), verschuldensunabhängig (BayObLG ZMR 94, 420, 421) und hat wohl immer noch einen ›aufopferungsentschädigenden Charakter‹ (s.a. BGH NZM 17, 604 Rz 29). Er ist Anspruch iSd § 1 Nr 1 AHB (BGH ZMR 03, 209) und verdrängt in seinem Anwendungsbereich § 906 II 2 BGB (BGH ZMR 21, 826 Rz 16; zum alten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bestandsschutz letztwilliger Verfügungen (Abs 3).

I. Wirksamkeit nach der EuErbVO. Rn 4 Eine vor Beginn der Anwendung der VO (17.8.15) errichtete Verfügung vTw ist zulässig sowie materiell u formell wirksam, wenn sie die Voraussetzungen von Kap III (Art 20–38) erfüllt (III Alt 1). Dabei ist auch der Vorrang des HTÜ (Art 75 I UAbs 2) zu beachten. Anzuwenden sind auch die Anknüpfungsregeln der EuErbVO (BGH FamRZ 21, 802 = NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wohnraum liegt in einem bestimmten Gebiet (§ 556d I 1, II).

1. Überblick. Rn 4 Der Wohnraum muss räumlich in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d II 1 bestimmten Gebiet liegen. 2. Rechtsverordnung. Rn 5 556d II 1 ermächtigt die Landesregierungen iSv Art 80 I 1 GG, Gebiete mit ›angespannten Wohnungsmärkten‹ durch Rechtsverordnung für die Dauer von jew höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Rechtsverordnung muss nach § 556d II 4 spätest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Fälligkeit).

Rn 36 Die Abrechnung und ihre Bestandteile/Ergänzungen sind spätestens im zweiten Quartal des Folgejahres vorzulegen (LG Bremen ZMR 24, 399; aA Zweibr ZMR 07, 728: erstes). ›Kalenderjahr‹ iSv § 28 II 1 ist Ordnungsvorschrift (LG München I ZMR 09, 947).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 29 Zwar ist die Schlechtleistung als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Schadensersatzansprüche des allg Leistungsstörungsrechts anerkannt. Dieses ist aber auf die Besonderheiten der Einstandspflicht für Mängel und des Rechts des Verkäufers zur zweiten Andienung nicht zugeschnitten. Viele rechtliche Fragen sind daher äußerst str. Zudem ist die Haftung des Verkäufers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Verfassungsrechtliche Verankerung. Rn 1 Das Recht und die Pflicht zur elterlichen Sorge sind in Art 6 II 1 GG verfassungsrechtlich verankert. Demnach sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Dieses Individualgrundrecht, das jedem Elternteil einzeln zusteht, garantiert den Vorrang der Eltern, ihre Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Antragszurückweisung.

Rn 29 Die Zurückweisung (Abweisung) des unzulässigen oder unbegründeten Antrags durch entspr Beschl ist zu begründen und bekannt zu geben (§§ 38–41 FamFG). Korrektur: § 48 FamFG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Verw.

Rn 7 Der Verw ist nicht befugt, anzufechten. Dies gilt auch für Beschl, die seine Rechtsstellung als Amtsträger und/oder Vertragspartner betreffen. Er ist auch nicht zur Anfechtung entspr § 245 Nr 5 AktG befugt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abweichende Regelungen.

Rn 25 Gem § 577a III handelt es sich hier um eine zu Gunsten des Mieters zwingende Regelung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Sondervermögen.

Rn 61 Die Nacherbschaft wird in den Händen des Vorerben als Sondervermögen behandelt, worüber er nur beschränkt verfügen kann, nämlich in den Grenzen der §§ 2112 bis 2119. § 2111 sieht eine dingliche Surrogation vor. I. Vor dem Nacherbfall. Rn 62 Der Vorerbe ist insb ggü den Nachlassgläubigern Träger aller auf diese Vermögensmasse bezogenen Rechte und Pflichten. Verbindlichkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. SonderE.

Rn 13 Zur Entstehung des SonderE (§ 1 Rn 23) s § 4 Rn 5.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfung des Versorgungsausgleichs.

1. Versorgungsausgleich von Amts wegen. Rn 19 Art 17 IV (früher III) ist Grundlage für die Durchführung des VA. Die Vorschrift ist durch das AnpG zur ROM III geänd worden (Kemper FamRBint 13, 12, 14 ff; Gruber IPRax 16, 539 ff), s.o. Rn 1. Der VA unterliegt dem nach der ROM III-VO auf die Scheidung anzuwendenden Recht (IV S 1 Hs 1). Insoweit kommt es auf das Scheidungsstatut ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Verschulden.

Rn 198 Beim Verschulden ist insb die Beweislastumkehr bei Konstruktions-, Fabrikations- und ggf auch Instruktionsfehlern zu beachten (s.u. Rn 201): Das diesbezügliche Verschulden des Herstellers wird vermutet, eine Entlastung gelingt selten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ehegattenunterhalt.

I. Trennungsunterhalt. Rn 5 Die Vorschrift gilt auch für den Trennungsunterhalt gem §§ 1361 IV 3, 1360a III. II. Nachehelichen Unterhalt. Rn 6 Für den nachehelichen Unterhalt gilt § 1614 nicht. Dies bedeutet zunächst, dass auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden kann. Auch I gilt für Vorausleistungen nicht. Allerdings leistet der Schuldner auch hier auf eigene Gefahr, wen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. (2) 1 § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 2Der Bestimmung einer Frist bedarf es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Abgrenzung.

Rn 1 Die Auflösung zielt auf Beendigung des Vereins und ändert seinen Zweck in den der Liquidation. Erlöschen ist die sofortige Vollbeendigung des Vereins, er hört auf zu existieren. Mit dem Verlust der Rechtspersönlichkeit endet lediglich diese, er kann aber als VoRp oder als GbR fortbestehen (KG Rpfleger 07, 82, 83 [KG Berlin 12.09.2006 - 1 W 428/05]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Condictio ob rem (auch causa data, causa non secuta) – § 812 I 2 Alt 2.

a) Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 41 Die condictio ob rem nimmt innerhalb der Leistungskondiktionstatbestände eine abstrakt nur schwer einzugrenzende Sonderstellung ein (zur historischen Entwicklung Reuter/Martinek 146 ff). Das hängt mit ihrem Regelungsgehalt zusammen, der eine Paradoxie zu enthalten scheint: Der Empfänger soll eine Leistung nicht behalten dürfen, die de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Unverzüglich (§ 24 VII 7).

Rn 29 Unverzüglich bedeutet gem § 121 I 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern. IdR muss eine Eintragung binnen drei Werktagen erfolgen (s.a. LG Berlin ZWE 10, 224 = GE 09, 1565 Rz 22; LG München I NZM 08, 410 = NJW 08, 1823 [LG München I 06.02.2008 - 1 T 22613/07] Rz 11: 1 Woche).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit gem Nr 4.

Rn 14 Der Härtegrund greift ein, wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat. 1. Herbeiführung der Bedürftigkeit. Rn 15 Bedürftig ist der Berechtigte, wenn ihm die Mittel für seinen eigenen angemessenen Unterhalt fehlen und er sich diese auch nicht in zumutbarer Weise beschaffen kann. Voraussetzung ist ein zurückliegendes Verhalten, das Einfluss auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verweisung.

Rn 4 § 54 I 1 ist eine dynamische Verweisung, die auf das Recht des Vereins in seiner jeweiligen Ausgestaltung Bezug nimmt. Für den wirtschaftlichen VoRp verweist § 54 I 2 auf das Recht der GbR bzw OHG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rücktritt.

Rn 6 Zur Rückgabe des Kaufgegenstands als Erg eines Wieder(ver)kaufs kann auch ein Rücktrittsrecht vereinbart werden. Gewollt wird dies nur dann sein, wenn über den Wieder(ver)kauf hinaus die typischen Rücktrittsfolgen wie Nutzungsersatz eintreten sollen (Ulbrich MDR 06, 1261).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 9 Wohnungs- ist Miteigentum am gemE, das untrennbar (§ 6 I) mit SonderE an einer Wohnung und/oder Räumen verbunden ist. Am Miteigentum hat jeder WEigtümer einen Anteil (Miteigentumsanteil). Die Miteigentumsanteile haben idR, aber nicht zwingend eine unterschiedliche Größe (§ 3 Rn 4). Das Recht an einem Wohnungseigentum ist ein Wohnungseigentumsrecht (§§ 9 I Nr 2, 11 III 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die nicht abdingbare Norm gilt im Verhältnis Eigentümer/Nießbraucher (vgl BGH NotBZ 09, 279) und sie wirkt begrenzend für Ersatzpflichten zwischen Miteigentümern bei Anteilsbelastung (BGH NJW 66, 1707 [BGH 29.06.1966 - V ZR 163/63]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweise.

Rn 7 Wegen der meist langen Verfahrensdauer des Feststellungsverfahrens nach § 1964 dürfte ein Antrag nach § 1961 meist sinnvoll sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren. (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren. (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausges...mehr