Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Wie § 1001 dient auch § 1002 der schnellen Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden: Wenn der Besitzer die Sache freiwillig ohne Vorbehalt (vgl §§ 1002 I iVm 1001 3) oder in Folge eines (auch nur vorläufig vollstreckbaren) Herausgabeurteils (RGZ 109, 104, 107) an den Eigentümer (oder dessen Besitzmittler) herausgegeben hat, so bestehen nur sehr kurze Ausschlussfri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 II kodifiziert die sog therapeutische bzw Sicherungsaufklärung. Zur begrifflichen Unterscheidung von der sog Selbstbestimmungsaufklärung (§ 630e) spricht die Norm allerdings von der ›Information‹ des Patienten, ohne dass sich durch diese begriffliche Änderung der Inhalt der richterrechtlich geprägten Verpflichtung zur Sicherungsaufklärung ändern soll (BTDrs 17/10488 S 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderungsvoraussetzungen.

Rn 3 In I sind Voraussetzungen enthalten, die für eine Änderung auf Veranlassung des Zahlungsdienstleisters grds vorliegen müssen. Die Änderung muss dem Nutzer mindestens zwei Monate vor dem angestrebten Termin angeboten werden, an dem die Änderung wirksam werden soll. Der Termin muss im Angebot mitgeteilt werden (zur Fristberechnung §§ 187 I, 188). Das Angebot für den Nutze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen der Herausgabe (Abs 2).

Rn 2 Mit Besitzerlangung tritt der Zessionar in das gesetzliche Schuldverhältnis mit dem Verpfänder (§ 1215) ein (1). Er haftet nur für eigene Pflichtverletzungen (2). Rn 3 Der Zedent haftet bei rechtsgeschäftlichem Forderungsübergang für Pflichtverletzungen des Zessionars sowie seiner Rechtsnachfolger ggü dem Verpfänder, nicht ggü dem Eigentümer (hM), wie ein selbstschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zustandekommen u Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung (Abs 1).

Rn 1 Zustandekommen u Wirksamkeit einer Rechtswahlvereinbarung richten sich nach dem hypothetischen Güterstatut, dh dem Recht, das nach Art 22 bei Wirksamkeit der Vereinbarung anzuwenden wäre (I). Rn 2 Nach dem hypothetischen Güterstatut richtet sich die Einigung der Parteien. Das gleiche gilt für die materielle Wirksamkeit. Die Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung unterlie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsnachfolge.

Rn 35 Gem § 566 findet bei einer Grundstücksveräußerung ein unmittelbarer Rechtserwerb des Erwerbers bzgl des Vermieterpfandrechts statt (BGH ZMR 15, 107 Rz 21). Bei einer Sicherungsübereignung der eingebrachten Sache vor einem veräußerungsbedingten Vermieterwechsel erfasst das Vermieterpfandrecht des Erwerbers die Sache (BGH ZMR 15, 107; aA Hamm ZMR 13, 434). Falls der Verä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. 2Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form der Genehmigung.

Rn 5 Die Genehmigung kann in jeder beliebigen Form, etwa zu Protokoll (§ 15 III FamFG), durch mündliche Bekanntgabe oder selbst stillschweigend (RG 130, 148, Grüneberg/Götz § 1854 Rz 4; ausnw Staud/Veit § 1828 Rz 30; KG FamRZ 18, 851) erteilt werden und bedarf insb nicht der für das Rechtsgeschäft selbst vorgeschriebenen Form. Rn 6 Adressat der Genehmigung oder ihre Versagung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Personenkreis und subjektive Voraussetzungen.

Rn 2 Sowohl der Eigentümer der Hauptsache (I) wie auch die nach den Vorschriften der §§ 954–957 Erwerbsberechtigten sind gestattungsberechtigt. Auf Seiten des Gestattungsempfängers ist guter Glaube nicht erforderlich, wenn die Gestattung auf den §§ 955 oder 957 beruht, denn in diesen Fällen handelt es sich um einen Erwerb vom Berechtigten. Soweit die Gestattung durch einen B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besondere GbR-Typen (III).

Rn 8 Die Regelung in III hängt zusammen mit der Insolvenzantragspflicht nach § 15a I 3 InsO. Entscheidend ist, dass keine natürliche Person gesellschaftsrechtlich (§§ 720 ff) haftet. Eine schuldrechtliche (Mit-)Haftung oder konzernrechtliche Pflichten (§ 302 AktG) reichen nicht. III ist analog § 15 I 3 Hs 2 InsO nicht anzuwenden, wenn zu den Gesellschaften der GbR (zwar) ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücksrechte

Rn 3 ieS sind das Eigentum an einem Grundstück und dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen geringeren Umfang an Rechten vermitteln als das Eigentum (beschränkte dingliche Rechte, 3. Buch, Abschn 4–7). 2. Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen ähnlichen Umfang von Rechten vermitteln wie das Eigentum an einem Grundstü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Forderungsabtretung.

Rn 9 Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist in Formularmietverträgen wegen Verstoßes gegen § 307 unwirksam (LG Lübeck WuM 86, 14). In Betracht kommt die Abtretung von Forderungen aus einem etwaigen Untermietverhältnis oder des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens auf einem Kautionskonto des Mieters. Eine auf einem Formular der Beitrittserklärung zu einer Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die Täuschung verlangt wie nach § 263 StGB, dass der Täuschende beim Getäuschten einen Irrtum hervorruft, aufrechterhält oder bestärkt, indem er falsche Tatsachen vorspiegelt bzw wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt (BGH NJW 57, 988; BAG NJW 12, 3390 [BAG 11.07.2012 - 2 AZR 42/11] Tz 22; AnwK/Feuerborn § 123 Rz 23). Im Gegensatz zum strafrechtlichen Betrug ist wed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückforderung des Vorschusses.

Rn 27 Ein Kostenvorschuss kann grds nicht zurückgefordert werden. Insb führt die Tatsache, dass das Verfahren gg den anderen Ehegatten zugunsten des Berechtigten ausgegangen ist und diesem die Kosten auferlegt worden sind, nicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung. Daher kann selbst nach einer solchen Kostenentscheidung noch aus dem Titel vollstreckt werden (BGH FamRZ 85, 802...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verweisungsketten.

Rn 4 Dem Grundsatz der authentischen Anwendung fremden Rechts (Art 3 EGBGB Rn 57) entspr bleibt dem berufenen Recht überlassen, ob eine Weiterverweisung ihrerseits Gesamtverweisung ist (BayObLG IPRspr 72 Nr 128; LG Augsburg IPRspr 72 Nr 89; LG Bochum IPRspr 58/59 Nr 147; v Hoffmann/Thorn § 6 Rz 104; Kegel/Schurig § 10 IV 3; Looschelders Rz 12; v Bar/Mankowski IPR I, § 7 Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm regelt die Möglichkeit der Stellvertretung beim (teilweisen) Erbverzicht sowie inwieweit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist. Sie gilt für alle Arten von Erbverzichtsverträgen, aber nicht darüber hinaus für nur schuldrechtliche Verträge (Staud/Schotten Rz 3 f; s.a. § 2348 Rn 1). § 2347 gilt nicht für schuldrechtliche Verträge, daher auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schadenersatz.

Rn 12 Wird das SonderE beschädigt, gebührt der Schadenersatz allein seinem Eigentümer. Dritte können dem Sondereigentümer ua aus Vertrag, Quasivertrag oder aus § 823 BGB schulden. Die anderen WEigtümer schulden bei Verschulden va nach §§ 280, 823 BGB Schadenersatz. Ohne Verschulden kommt ein Anspruch nach § 14 III in Betracht. Werden das SonderE und das gemE gemeinsam gestör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Bestellung und Abberufung sowie deren Wirkungen entspr der Rechtslage beim Verw. Für § 23 II genügt: ›Der Beirat wird neu gewählt‹ (München ZMR 07, 996). Wahl und Abberufung unterfallen § 19 I. Eine Blockwahl ist zulässig (München ZMR 07, 996), wenn ›keine Bedenken‹ erhoben werden (Hambg ZMR 05, 396; KG ZMR 04, 776; aA LG Düsseldorf NZM 04, 468). Entspr § 664 I BGB sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ausgleichsanspruch nach Abs 2 S 2.

Rn 33 An Stelle des durch die Duldungspflicht ausgeschlossenen Abwehranspruchs erhält der beeinträchtigte Grundstückseigentümer gegen den Benutzer des beeinträchtigenden Grundstücks einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch in Geld, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. Die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verhältnis zu § 2069.

Rn 3 Unklar ist das Verhältnis von § 2096 zu § 2069, also die Frage, ob ein ausdrücklich eingesetzter Ersatzerbe zurücktreten muss, wenn ein eingesetzter Abkömmling des Erblassers wegfällt (Vorrang des § 2069, Staud/Otte § 2069 Rz 25) oder nicht (Vorrang des § 2096, Soergel/Loritz/Uffmann § 2096 Rz 3) oder ob je nach Einzelfall zu entscheiden ist (so wohl BayObLG NJW-RR 94, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 2.

Rn 5 Ungewiss ist ein Recht, wenn sein rechtlicher Bestand oder die Person des Berechtigten zweifelhaft ist (BGH NJW 52, 138, 139 [BGH 22.11.1951 - IV ZR 37/51]). Unsicher ist es, wenn nur seine wirtschaftliche oder tatsächliche Verwertung zweifelhaft ist (BGH aaO). Entspr gilt für Verbindlichkeiten. Einzelfälle (vgl MüKo/Lange Rz 7): Unsicher ist grds ein Nacherbenanwartsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bestimmungen der Garantie (Abs 1 S 2 Nr 5).

Rn 5 Die inhaltlichen Bestimmungen müssen in der Garantieerklärung selbst enthalten sein; etwa die Erläuterung, in welchem Punkt der Garantiegeber über das Gesetz hinaus haftet, zB ohne Verschulden oder durch eine Mobilitätsgarantie bei Nacherfüllung. Bei Garantie eines Dritten sind alle Leistungspflichten anzugeben. Ferner sind alle Garantiebedingungen aufzuführen, zB Einha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwandte nachfolgender Ordnungen.

Rn 2 Verwandte nachfolgender Ordnungen sind nur dann zur Erbfolge berufen, wenn kein Angehöriger einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, er also vor dem Erbfall tatsächlich verstorben ist oder als vorverstorben gilt, so zB im Falle des vorzeitigen Erbausgleichs, § 1934d aF, der Enterbung, § 1938, der Ausschlagung, § 1953 II, der Erbunwürdigkeit, § 2344 II oder des Erbver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff.

Rn 2 Eigenbesitzer ist derjenige, der als unmittelbarer Besitzer die tatsächliche Gewalt ausübt oder als mittelbarer Besitzer in einem Besitzmittlungsverhältnis zum unmittelbaren Besitzer steht, und der zusätzlich seine Besitzposition mit dem Willen innehat, die Sache als ihm gehörend zu besitzen. Entscheidend für den Eigenbesitz ist also die Willensrichtung des Besitzers, u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Künftige Entschädigungsforderungen.

Rn 31 Künftige – bezogen auf den Zeitpunkt (Hamm NJW-RR 94, 656 [LG Mannheim 24.11.1993 - 4 S 194/93]) der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts – Entschädigungsforderungen sind insb solche wegen Vorenthaltung der Mietsache nach § 546a – vgl Rostock (WuM 07, 509 [OLG Rostock 08.06.2007 - 3 W 23/07]) zum Entfallen bei Ausübung des Vermieterpfandrechts – sowie der Mietausfal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt.

Rn 2 Die gerichtliche Genehmigung zu einem Vertrag kann vor und nach dessen Abschluss erteilt werden, wobei der Zeitpunkt der Einholung im pflichtgemäßen Ermessen des Betreuers steht. Einseitige Rechtsgeschäfte müssen vorweg genehmigt sein. Die vorherige Einholung der Genehmigung setzt voraus, dass der Inhalt des Vertrages bereits im Wesentlichen feststeht (BayObLG Rpfleger ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff der Einwendung iSv § 404 ist weit zu verstehen. Er umfasst alle rechtshindernden u rechtsvernichtenden Einwendungen sowie peremptorische u dilatorische Einreden. Zu den rechtshindernden Einwendungen gehören die aus §§ 104, 125, 134, 138. Als rechtsvernichtende Einwendung zu nennen sind insb Anfechtung, Erfüllung, Erlass, Aufrechnung – vgl aber § 406 –, Rückt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Wer den Schadensersatzanspruch geltend macht, muss die Nichtigkeit der Erklärung nach § 118 oder die wirksame Anfechtung gem §§ 119, 120 sowie die Anspruchsberechtigung, die Kausalität und Schadenshöhe beweisen. Der Anspruchsgegner ist für die Überschreitung des Erfüllungsinteresses und den Ausschluss der Ersatzleistung nach § 122 II beweispflichtig (Baumgärtel/Laumen §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einstweiliges Verfügungsverfahren.

Rn 3 Die Vorschrift betrifft das in §§ 935 ff ZPO vorgesehene einstweilige Verfügungsverfahren und regelt für ihren sachlichen Anwendungsbereich lediglich eine Voraussetzung abweichend dahin, dass auf die nach den für dieses Verfahren geltenden Regeln notwendige Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes verzichtet wird. Im Übrigen gelten alle Regeln des einstweiligen Verfügun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Subjektiver Tatbestand.

Rn 16 Die Norm ist nach hM um das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der positiven Kenntnis des Vertragspartners davon, dass es sich bei dem fraglichen Gegenstand um das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen des Ehegatten handelt, zu ergänzen (BGH FamRZ 13, 948). Er muss die Verhältnisse kennen, aus denen sich die Identität von Einzelgegenstand und Gesamtvermögen ergibt (BGH F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Elterliche Verantwortung kraft Vereinbarung oder Rechtsgeschäft (Abs 2).

Rn 2 Art 16 II betrifft die Zuweisung (insb das Bestehen) oder das Erlöschen (die Beendigung) der elterlichen Verantwortung durch eine Vereinbarung oder ein einseitiges Rechtsgeschäft ohne Einschreiten eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde. Diese bestimmt sich nach dem Recht des Staates des (aktuellen) gewöhnl Aufenthalts des Kindes in dem Zeitpunkt, in dem die Verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Auch § 843 steht (ebenso wie § 842 Rn 1) systematisch falsch, weil er nicht nur für Ersatzansprüche aus Delikt gilt, sondern allg Schadensrecht enthält. Anders als § 842 beantwortet er aber auch zwei nach den §§ 249, 252 nicht ohne Weiteres zu entscheidende Sachprobleme: Rn 2 Die I–III regeln die Frage, ob der (oft viele Jahre in die Zukunft hinein) zu leistende Ersatz a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss durch Spezialvorschriften.

Rn 4 Etwa die §§ 321, 437, 519, 527 f, 530, 574c I, 593, 650, 775, 779, 1301, 2077, 2079 sowie die 36 UrhG; 29 UStG schließen § 313 aus. Diese Vorschriften enthalten eine ausdrückliche Risikoverteilung, die durch die Anwendung des § 313 nicht modifiziert werden darf (s für das Gewährleistungsrecht BGH NZM 08, 462; Kuhn AcP 221, 845; für das Mietrecht BGHZ 208, 18 Rz 24 zu § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 6 Der Begriff ›Verfahren‹ bezeichnet die gesamte gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10] Rz 10; NZG 10, 347 [BGH 01.03.2010 - II ZB 1/10] Rz 8). Bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel umfasst er sämtliche Instanzen. Ein Verfahren ist ›anhängig‹, wenn eine Klageschrift bei Gericht eingegangen ist. Auf welchem Weg diese Kla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Beschränkungen.

Rn 8 Für die Ermittlung des gem § 637 I erstattungspflichtigen Aufwands sind die allg Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen. Der Besteller muss sich also Sowiesokosten auf den Erstattungsbetrag anrechnen lassen, die auch dann entstanden wären, wenn der Unternehmer sogleich vertragsgerecht geleistet hätte (iE dazu § 635 Rn 6 mwN). Soweit den Besteller ein Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 eingefügte Kapitel regelt das Recht der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Mietsache. Es umfasst sechs Vorschriften: § 555a regelt die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen. § 555b enthält die Legaldefinition von Modernisierungsmaßnahmen. § 555c enthält die Bestimmungen zur Ankündigung von Modern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachgefahr.

Rn 3 In Abgrenzung zum § 904 ist es für § 228 erforderlich, dass die Gefahr für das zu schützende Rechtsgut von der (nicht eigenen) Sache in ihrem konkreten Zustand selbst ausgeht, gegen die die Maßnahme ergriffen wird. Durch die Einfügung des § 90a hat sich nichts daran geändert, dass Notstand auch gegen Tiere geübt werden kann (Hamm NJW-RR 97, 467 [OLG Hamm 14.03.1995 - 27...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Das schuldrechtliche Behaltendürfen.

Rn 4 Nach der Rspr zur Lebensversicherung (etwa BGHZ 128, 125; BGH NJW 87, 3131f) ist die Zuweisung durch die Bezugsberechtigung aber nicht endgültig. Vielmehr soll der Rechtsgrund für das Bezugsrecht und den durch dieses vermittelten Erwerbs entfallen können, wenn das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsempfänger und dem Begünstigten gestört wird. Dafür kommt insb ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hinweise (Abs 1 S 2 Nr 1).

Rn 4 Der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln muss nur in der knappen Form des Gesetzes gegeben werden, eine kurze Beschreibung ist nicht gefordert (Jena NJW-RR 18, 308 [BVerfG 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16]: nicht in AGB; HP/Faust Rz 9; MüKo/Lorenz Rz 6; abw Erman/Grunewald Rz 3). Bei Garantie eines Dritten, zB Herstellers, EU-Importeurs, ist nach dem Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vollmachten.

Rn 6 Will der Alleineigentümer das Recht, die Teilungserklärung zu ändern, weiter behalten, kann er sich in den jeweiligen Erwerbsverträgen eine Änderungsvollmacht einräumen lassen (BGH NJW 20, 610 Rz 27; ZWE 17, 169 Rz 17). Die Prüfungskompetenz des GBA ggü einer solchen Vollmacht beschränkt sich auf offensichtliche Verstöße (München ZWE 17, 28; 15, 171; s.a. BGH NJW 20, 61...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Des Mieters.

Rn 150 Verstößt der Mieter gegen eine von ihm geschuldete Erhaltungspflicht, hat der Vermieter neben dem Erfüllungsanspruch einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280 ff und ggf das Recht auf Ersatzvornahme (LG Berlin NZM 04, 655). Bei einem laufenden Mietverhältnis gebührt dem Vermieter ein Kostenvorschuss (BGH NJW-RR 90, 1231; s.a. LG Berlin NJW-RR 96, 523 [LG Berlin 02.11.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 6 § 282 führt regelmäßig zur vollständigen Umwandlung des Schuldverhältnisses in ein Abrechnungsverhältnis. Die Umwandlung erfolgt durch das Verlangen iSv § 281 IV, dem auch hier Gestaltungswirkung zukommt (s § 281 Rn 25). Ebenfalls wie bei § 281 (s dort Rn 37) kann es auch dazu kommen, dass nur ein abtrennbarer Teil des Schuldverhältnisses erfasst ist; die Abtrennbarkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 24 Ungünstigere Behandlung von Teilzeitkräften (EuGH NZA 12, 1425 – Moreno; DB 08, 187 – Voß; EuZW 04, 726 – Wippel; BAG Vorlagebeschluss NZA 22, 702, Anm Arnold ArbR 21, 604) als pro-rata-temporis (BAG AP BetrAVG § 1 Teilzeit Nr 17); Zahlung von Übergangsgeld bis zum gesetzlichem Renteneintritt (BAG NZA 11, 740 [BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09]), aber Ausgleich der Untersc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit.

Rn 10 Die Versammlung ist nicht öffentlich (LG Köln ZMR 13, 218; LG Karlsruhe ZMR 11, 588). Ein Verstoß ist zB anzunehmen, wenn die Versammlung im offenen Gastraum einer Gaststätte stattfindet, in dem sich weitere Gäste aufhalten, wenn ein nicht teilnahmeberechtigter Dritter (dazu Rn 10) anwesend ist oder wenn eine Versammlung mehrerer Gemeinschaften stattfindet (AG Mettmann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kostenneutralität.

Rn 10 Die Kosten der Wärmelieferung dürfen die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Beim Kostenvergleich sind nach § 8 WärmeLV für das ›Mietwohngebäude‹ (= den jeweiligen Umlegungsbezugspunkt, § 556 Rn 46 ff) gegenüberzustellen die Kosten der Eigenversorgung durch den Vermieter mit Wärme oder Warmwasser, die der Mieter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderregelung für Vertragslösungsrecht bei Paketverträgen, VI.

Rn 9 Beeinträchtigt die unterbliebene Bereitstellung eines in einem Paketvertrag (§ 327a I) enthaltenen digitalen Produkts die Verwendbarkeit der weiteren Bestandteile des Pakets derart, dass der Verbraucher an diesen weiteren Leistungen kein Interesse hat, so hat dieser gem VI 1 unter den weiteren Voraussetzungen des I 1 das Recht zur Lösung vom gesamten Vertrag. Der Begrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 5 Das Verzeichnis begründet den einfachen Beweis, dass die aufgeführten Gegenstände zum Zeitpunkt der Errichtung des Verzeichnisses Nachlassgegenstände waren. Der Gegenbeweis dahin, dass ein aufgeführter Gegenstand nicht zum Nachlass gehört, ist jederzeit möglich, und zwar auch dann, wenn das Verzeichnis in öffentlicher Urkunde gem § 2121 III aufgenommen ist (zu den Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gerichtliche und behördliche Verfügungsverbote, § 136.

Rn 6 Praktisches Gewicht besitzen va gerichtliche, aber auch behördliche Verfügungsverbote. Anwendungsfälle bilden die Pfändung von Forderungen und Rechten in der Zwangsvollstreckung, §§ 829, 857 ZPO (BGHZ 58, 26 f; 100, 45; BGH NJW 98, 748; NZI 07, 39 Tz 6), die einstweilige Verfügung, § 938 II ZPO (BGH NJW 90, 2459 [BGH 07.06.1990 - IX ZR 237/89]; NZI 07, 540 [BGH 14.06.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1.

Rn 1 Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Schenkers oder seiner Erben (§ 530 II). Er kann auch durch Testament erfolgen. Ob der Widerruf einer Begründung bedarf, war lange umstritten. Der BGH hatte bisher nur entschieden, dass I 1 eine umfassende rechtliche Begründung nicht verlangt und die Erklärung den zugrunde liegenden Sachverhalt alle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr