Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelung in II 2 Fall 1.

Rn 7 Voraussetzung ist zunächst, dass der Gesellschaftsvertrag abweichend von §§ 723 I Nr 4, 726 die Auflösung statt dem Ausscheiden vorsieht. Gem II 2 Fall 1 muss der Privatgläubiger des Gesellschafters zustimmen (BTDrs 19/27635, 182), wenn die vom gesetzestypischen Abwicklungsmodell abweichende Vereinbarung noch nicht vor der Pfändung getroffen worden war. Handelt es sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Verwahrungspflicht ist Ausfluss des mit der Verpfändung zwischen Pfandgläubiger u Verpfänder entstehenden, in §§ 1215–1221, 1223–1226 dispositiv geregelten gesetzlichen Schuldverhältnisses (BGH WM 18, 657 Rz 63). Für das nicht besonders geregelte Rechtsverhältnis zwischen Pfandgläubiger u Eigentümer kommt im Einzelfall eine entspr Anwendung dieser Normen in Betracht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweckdienende Funktion.

Rn 4 Das Zubehör muss dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sein. Der wirtschaftliche Zweck ist dabei nicht zu eng zu fassen. Er muss nicht auf Gewinnerzielung gerichtet oder zumindest vermögensrechtlicher Natur sein. Die Hauptsache kann auch ideellen, kulturellen oder religiösen Zwecken dienen (zB Orgel und Glocke als Zubehör einer Kapelle, BGH NJW 84...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist. (2) Im Falle des Absatzes 1 gelten § 3 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3, § 4 Absatz 2 sowie die §§ 5 bis 7 entsprechend. (3) Wer einen Anspruch auf Übertragung von Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anhörungspflicht (II).

Rn 4 Neu eingeführt wird in II eine Anhörungspflicht des Betreuten durch das das BtG iRd Aufsicht. Liegen Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Betreuers vor so hat das BtG den Betreuten persönlich anzuhören. Durch die Anhörung soll das BtG die Sichtweise des Betreuten und dessen Wünsche ermitteln und mit ihm beim Vorliegen einer tatsächlichen Pflichtverletzung Handlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Scheidungsurteil.

Rn 2 Für die Anerkennung ausl Scheidungsurteile gelten die Art 30 ff, 38 Brüssel IIb-VO. Danach werden diese Urt in allen Mitgliedstaaten ohne förmliche Nachprüfung anerkannt. Dies gilt ebenso für Entscheidungen zur Trennung ohne Auflösung des Ehebandes. Das Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG findet nicht statt (Art 43 I Brüssel IIb-VO). Für andere Scheidungsurteile (zB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Beschränkung durch Erblasser oder Schenker.

Rn 1 Die Ausschließung von der Vermögenssorge kann ein Dritter lediglich hinsichtlich des zugewendeten Vermögens vornehmen. Sie betrifft nur die Verwaltung dieses Vermögens, nicht die Entscheidung darüber, ob die Erbschaft oder die Zuwendung überhaupt angenommen o ausgeschlagen wird (Karlsr FamRZ 65, 573, 574). Auch ein Elternteil selbst kann den Ausschluss anordnen mit der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung.

Rn 4 Das Vorkaufsrecht besteht allein bei Verkauf des Erbteils durch einen Miterben, den Erben oder Erbeserben eines Miterben (BGH NJW 69, 92 [BGH 14.10.1968 - III ZR 73/66]) an Dritte (BGH ZEV 01, 116), nicht aber an einen anderen Miterben (stRspr BGH ZEV 93, 72; BGH NJW 11, 1126), und zwar unabhängig davon, ob dieser Dritte einen weiteren Erbteil hinzu erwirbt (BGH NJW 71,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung.

Rn 1 Der Käufer haftet im Außenverhältnis den Nachlassgläubigern ab wirksamem Abschluss eines Erbschaftskaufs mit dem wirklichen Erben (BGH NJW 63, 345 [BGH 31.10.1962 - V ZR 24/61]; 67, 1128, 1131 [BGH 02.02.1967 - III ZR 193/64]) neben diesem als Gesamtschuldner (§§ 421 ff). Dieses gilt unbeschadet der Regel des § 2378 (I 2). Es liegt ein gesetzlicher Schuldbeitritt vor, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Änderung.

Rn 10 Außer den Sonderrechten (§ 35) können die Rechte und Pflichten der Mitglieder durch Mehrheitsbeschlüsse, die der Satzung entspr, geändert werden. Beitragserhöhungen können mit der für Satzungsänderungen erforderlichen Mehrheit beschlossen werden, wenn sie ihrer Höhe nach für das einzelne Mitglied schon beim Eintritt in den Verein vorhersehbar waren, also stets bei mode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Haftungsausschluss.

Rn 4 Die Haftung ist wie bei § 839 (§ 839 Rn 48 ff) ausgeschlossen, wenn schuldhaft ein Rechtsmittel versäumt wurde. Dazu gehören insb Gegenvorstellungen und Anträge auf Anhörung des Sachverständigen (BGH BauR 07, 1608), Einwendungen im strafrechtlichen Zwischenverfahren (BGH VersR 20, 433) nicht jedoch Vorlage eines Parteigutachtens (BGH VersR 17, 1285). Nicht schuldhaft is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft.

Rn 7 Eheleute sind einander entspr den jeweiligen individuellen Verhältnissen, dem Alter, der gesundheitlichen und psychischen Disposition der Ehegatten zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet (BGH FamRZ 67, 210; Schlesw FamRZ 93, 48), die aber nicht Gegenstand eines Herstellungsantrages sein kann (§ 120 III FamFG). Rn 8 Die einseitige Weigerung zu Zeugung oder Empfängnis vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschlussfrist.

Rn 8 Der Erstattungsanspruch hängt von der Erfüllung einer Obliegenheit durch den Zahler ab. Der Zahler muss den Anspruch innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des konkreten Zahlungsbetrags geltend machen. Die Geltendmachung ist eine geschäftsähnliche Handlung. Richtiger Empfänger ist der Zahlungsdienstleister. Inhaltlich muss der Erstattungsanspruch Gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zeitrahmen für eine kurze Ehedauer.

Rn 4 Hat die Ehe nicht länger als zwei Jahre bestanden, ist sie idR als kurz zu beurteilen (BGH FamRZ 99, 710; 95, 1405). Dies gilt auch bei vorgerücktem Alter der Eheleute (BGH FamRZ 82, 894). Bei einer Ehedauer ab drei Jahren ist im Regelfall nicht mehr von einer kurzen Ehedauer zu sprechen, weil die Eheleute ihre Lebenspositionen in der Ehe bereits aufeinander abgestimmt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Adoptionspflege.

Rn 6 Befindet sich das Kind bei Pflegeeltern, die es mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen haben (§ 1744), entscheiden sie über Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1688 I). Diese Vorschrift ist weitgehend inhaltsgleich mit § 1687, der die Vertretung bei getrenntlebenden Eltern bei bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge regelt, sodass insb im Hinblick...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Bauträgervertrag.

Rn 31 § 651u liefert für nach dem 31.12.17 entstandene Schuldverhältnisse nun eine eigenständige Definition des Bauträgervertrages, die inhaltlich im Wesentlichen bereits bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Grundsätze konkretisiert. Deshalb gilt weiterhin, dass der Bauträger sich durch Abschluss eines Bauträgervertrages verpflichtet, dem Erwerber ein nach dessen Vorstellungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zu § 2108 II 1.

Rn 4 Stirbt ein als Nacherbe eingesetzter Abkömmling nach dem Erblasser und vor Eintritt des Nacherbfalls, so verdrängt § 2108 II 1 die Auslegungsregel des § 2069 (BGH NJW 63, 1150 [BGH 23.01.1963 - V ZR 82/61]). Verlangt der ausschlagende Erbe seinen Pflichtteil, so kann § 2069 nicht angewendet werden, weil sonst der Stamm des Ausschlagenden ungerechtfertigt begünstigt würd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Titel (I Nr 4–6).

Rn 5 Gleiche Wirkung wie die rechtskräftige Feststellung hat wegen I Nr 4 die Titulierung eines Anspruchs aus vollstreckbaren Urkunden (§ 794 I Nr 5 ZPO) oder in Form vollstreckbarer Vergleiche (§ 794 I Nr 1 ZPO); gleichsteht der Schuldenbereinigungsplan nach § 308 I 2 InsO. Private Anerkenntnisse bzgl streitiger Ansprüche, die eine ansonsten wegen drohender Verjährung zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Forts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wechsel der Vertragspartei auf Vermieterseite.

Rn 1 Der in § 566 normierte Grundsatz ›Kauf bricht nicht Miete‹ übernimmt unter dieser ungenauen vom Gesetzgeber als sprichwörtlich bezeichneten Überschrift (richtig: Veräußerung bricht nicht den Mietvertrag) mit geringfügigen sprachlichen Änderungen die bisherige Regelung des § 571 aF. Es handelt sich hier um eine typische Mieterschutzbestimmung. Der Mieter soll nicht den M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mietvertrag.

Rn 16 Von der Sondererbfolge, bei der der Rechtsnachfolger zum Erben und der vererbte Gegenstand zum Nachlass gehört, ist die Rechtsnachfolge in einzelne Rechte des Erblassers zu unterscheiden: Nach §§ 563 ff treten, unabhängig von der Erbfolge, der Ehegatte, der Familienangehörige oder der Lebensgefährte in das Mietverhältnis ein, wenn sie mit dem Mieter in einer Wohnung le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prozessuale Besonderheiten/Verjährung.

Rn 7 Bei Verweigerung des Besitzers, Auskunft über Nutzungen zu geben, kann die Stufenklage Anwendung finden. Deren Zustellung löst die Rechtsfolgen des § 987 aus. Beweispflichtig ist der Eigentümer hinsichtlich der Höhe des (fiktiven) Nutzungs- oder Wertersatzanspruchs (BGH NJW 02, 1052). Umgekehrt muss der Besitzer bei der Saldierung mit einem Investitionsmehrwert diesen b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ohne Willen.

Rn 5 Voraussetzung für eine zur verbotenen Eigenmacht führende Beeinträchtigung ist weiterhin, dass sie ohne Willen des Besitzers erfolgt. Damit wird nicht zwingend eine Beeinträchtigung gegen den Willen des Besitzers verlangt. Der vorhandene oder fehlende Wille ist ein natürlicher Wille, nicht ein Rechtsgeschäft. Die Zustimmung des unmittelbaren Besitzers muss zum Zeitpunkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Formal und inhaltlich korrekte Abrechnung.

Rn 24 Nach hM muss stets eine Abrechnung vorliegen, die formal und inhaltlich korrekt ist (BGH NJW 13, 1595 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 184/12] Rz 8; NZM 12, 455 [BGH 15.05.2012 - VIII ZR 246/11] Rz 13). Begehrt der Mieter eine Anpassung, kann es nach Sinn und Zweck des § 560 IV (Rn 22) nicht auf die formale und materielle Richtigkeit der Abrechnung ankommen. Für sein Verlange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Arbeitsplatzwegfall.

Rn 75 Der Arbeitsplatz kann wegfallen durch außerbetriebliche (Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Liefersperren) oder innerbetriebliche Ursachen, typischerweise auf Basis einer Unternehmerentscheidung (Bader NZA-Beil 2/10, 85; Kleinebrinck DB 08, 1858; Gilberg NZA 03, 817), zB zur Stilllegung eines Betriebes oder Betriebsteils (BAG NJW 19, 2955), Einführung neuer Arbeits- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 6 Nach wirksamer Kündigung kann der Unternehmer grds die vereinbarte Vergütung beanspruchen – § 648 2 Hs 1. Er muss sich aber hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen – § 648 2 Hs 2. Hieraus ergeben sich für den gekündigten Werkvertrag besondere Anforderungen an eine nachprüfbare, im Prozess schlüssi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vermietung oder Verpachtung.

Rn 5 Mitgebrauch ist nach hM auch Vermietung oder Verpachtung im gemE stehender Flächen oder Räume (BGH ZWE 16, 453 Rz 15; ZMR 00, 845; LG Hamburg ZMR 16, 57); dies ist dogmatisch zweifelhaft, weil an die Stelle von (Mit-)Gebrauch eine Nutzung (Rn 1) tritt. Aus Gründen der Praktikabilität sollte der hM aber gefolgt werden. Eine Einschränkung ist dort geboten, wo eine Vermiet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nr 3.

Rn 13 Die Ausnahme der Nr 3 bezog sich bislang auf Verträge über den Bau neuer Gebäude oder erhebliche Umbaumaßnahme an bestehenden Gebäuden; sie geht zurück auf Art 3 III lit f VRRL. Grund ist, dass die Bestimmungen der VRRL sich für diese Verträge nicht eignen (ErwGr 26 VRRL; näher Glöckner BauR 14, 411). Der Begriff der erheblichen Umbaumaßnahmen wird in BTDrs 17/12637, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Systematik und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm ist zum 1.8.02 in das BGB eingefügt worden. Nach Art 229 § 8 I EGBGB ist sie auf schädigende Ereignisse anzuwenden, die nach dem 31.7.02 erfolgt sind, also das Rechtsgut verletzt worden ist (vgl § 839 Rn 52). Es handelt sich nicht um eine Staatshaftung, der Sachverständige nimmt keine staatlichen Aufgaben wahr und ist auch kein Beliehener. Die Vorschrift erstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 6 Es handelt sich um eine Ausnahmevorschrift, die keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich ist (BGH NJW 93, 3199 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]). Rn 7 Allerdings erfasst sie auch den Erwerb nicht übertragbarer Rechtspositionen; dies zeigt sich etwa dann, wenn der Vorerbe einen nicht übertragbaren Gesellschaftsanteil mit Nachlassmitteln erwirbt (BGHZ 109, 214, 217 ff) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unregelmäßige Verwahrung.

Rn 7 Unregelmäßige Verwahrung von Sichteinlagen, die überwiegend im Interesse von Bankkunden erfolgt, sowie von Giroguthaben (BGHZ 131, 60, 63; 84, 371, 373; BGH WM 93, 1585), nicht aber von Termineinlagen auf Zeit o mit Kündigungsfrist, die Gelddarlehen sind, ist weder (Geld-)Darlehen noch Verwahrung (§ 695), sondern ein eigenständiger Vertragstyp mit Elementen des Darlehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Kündigungsgründe nach § 543 II.

Rn 8 Nach der Formulierung der Beispielstatbestände in II Nr 1 bis Nr 3 ist keine Unzumutbarkeitsprüfung erforderlich, vielmehr genügt für die Wirksamkeit der Kündigung gem § 543 das Vorliegen eines der Tatbestände als solcher (BGH NJW 15, 1296 [BGH 04.02.2015 - VIII ZR 175/14]; BGH NJW 09, 2297 [BGH 29.04.2009 - VIII ZR 142/08]). Sind die Tatbestände des II oder des bei Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine vertraglich geschuldete Aktualisierung.

Rn 5 Vor der Prüfung der einzelnen Voraussetzungen in I Nr 1–3 ist zunächst eine Abgrenzung der Änderung von der vertraglich geschuldeten Aktualisierung gem § 327f I 1 vorzunehmen. Dazu ist allein darauf abzustellen, ob die Aktualisierung zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich ist oder nicht. In ersterem Fall ist § 327f I 1 einschlägig und die i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Widersprüchliche Vereinbarungen.

Rn 27a Ein Widerspruch innerhalb von Beschaffenheitsvereinbarungen, zB die Vereinbarung der Beschaffenheit als ›Baugrundstück für ein Wohnhaus mit Garten‹, aber die weitere Vereinbarung einer Altlastenklasse, die Wohnnutzung ausschließt, ist nach allg Regeln zu lösen. Je nach Einzelfall, etwa Sachkunde der Beteiligten, gebührt der Angabe des Nutzungszwecks (München BeckRS 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umschuldung.

Rn 4 Sie ist die freiwillige vorzeitige Ablösung eines vom Darlehensgeber nicht gekündigten Darlehens, nicht auch die Rückzahlung eines fälligen (MüKo/Weber Rz 19; Soergel/Krepold Rz 12), durch ein davon unabhängiges desselben oder eines anderen Darlehensgebers mit einem neuen Kapitalnutzungsrecht des Verbrauchers. Anders als beim Neukredit muss es sich bei dem alten Darlehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.

Rn 77 Trotz Arbeitsplatzwegfalls ist die betriebsbedingte Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, wenn der ArbN an einem anderen freien (auch bei vorübergehender oder beabsichtigter Leiharbeit: LAG Hessen BeckRS 12, 72271) geeigneten Arbeitsplatz im selben Unternehmen (§ 611 Rn 34) im Inland (BAG NZA 15, 1457 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14]) weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Generalklausel, Abs 1 S 1.

Rn 4 Sachlicher Grund iSv I 1 ist iRe wertenden Feststellung im Einzelfall nach Treu und Glauben zu beurteilen. Regelbeispiele des 2 sind Richtschnur. IRd wertenden Feststellung sind sowohl die sich aus dem Charakter des Schuldverhältnisses ergebenden Umstände als auch diejenigen, die aus der Sphäre der am Geschäft Beteiligten stammen, zu berücksichtigen (BGH MDR 20, 1059 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Offensichtliche Nichtvornahme der ordnungsgemäßen Nacherfüllung (Nr 5).

Rn 9 IRv Nr 5 ist entgegen Nr 4 keine ausdrückliche Weigerung des Unternehmers erforderlich, wenn offensichtlich ist, dass dieser nicht ordnungsgemäß iSd §§ 439 I, II, 475 V nacherfüllen wird. Hier ist allein auf die tatsächlichen Umstände abzustellen (Lorenz NJW 21, 2065, 2071). Hier bestehen keine Zweifel am Einklang mit der WKRL, da Art 13 IV lit d selbst fordert, dass di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentliche Bestandteile eines Raums.

Rn 3 An bloßen wesentlichen Bestandteilen eines Raums (s Rn 14), bspw einem Heizkörper, einer Leitung oder einem Ventil, oder bloß an seinen tragenden Teilen, kann kein SonderE nach §§ 3 I, 8 I begründet werden (BGH ZMR 14, 223 Rz 7; ZMR 13, 454 Rz 10; NJW 68, 1230). Rn 4 Ob (wesentliche) Raumteile im SonderE stehen, richtet sich allein nach § 5 I–III (BGH NJW 14, 379 Rz 7; 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelfall: Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Rn 5 Vereinfachend wird der zentrale Haftungsstandard des BGB einer Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit oft als ›Verschulden‹ angesprochen (zum Verschuldensprinzip s.o. Rn 3) und dazu auf § 276 I 1 verwiesen. Gegenbegriffe sind Zufall (§§ 287 S 2 [s dort Rn 3], 848) und (Leistungs- oder Gegenleistungs-)Gefahr (etwa §§ 270, 300 II [s dort Rn 5 ff], 446 [s dort Rn 13], 447,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unterlassung von Wettbewerb und Nebentätigkeiten.

Rn 84 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der ArbN Wettbewerb unterlassen (vgl § 110 GewO; BAG NZA 13, 748), ferner Nebentätigkeiten, soweit das Arbeitsverhältnis dadurch beeinträchtigt wird (BGH NZA 20, 952). Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann weiterhin vertraglich unter Genehmigungspflicht gestellt werden (BAG NZA 20, 952 [BAG 19.12.2019 - 6 AZR 23/19]). De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Interlokales Kollisionsrecht (Abs 1).

Rn 2 Für Mehrrechtsstaaten kommt es in erster Linie auf deren interlokales Recht an (I). Dieses bestimmt die Gebietseinheit, deren Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Das gilt auch bei Rechtswahl, falls nur das Recht des Gesamtstaates gewählt wurde. Das interlokale Recht des Mehrrechtsstaats entscheidet, ob eine Rechtswahl der jeweiligen Teilrechtsordnung zulässig ist (Heine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d II 2).

Rn 6 Was ein Gebiet mit ›angespannten‹ Wohnungsmärkten ist, definiert § 556d II 2 legal. § 556d II 3 beschreibt dies nicht abschließend. Etwa § 556d II 3 Nr 1 sieht einen angespannten Wohnungsmarkt als gegeben an, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt. Mietbelastung iSv § 556d II 3 Nr 2 ist der prozentuale Anteil der Nettokaltmiete am Einkommen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufwendungen.

Rn 2 Aufwendungen nach I Fall 1 sind freiwillige Vermögensopfer des Gesellschafters, die er den Umständen nach bei sorgfältiger Prüfung für erforderlich halten durfte, wenn er Geschäfte für die GbR besorgt. Der Gesellschafter muss objektiv und subjektiv (zielgerichtet) im Geschäftskreis der Gesellschaft tätig geworden sein (BTDrs 19/27635, 156). Eigennützige Aufwendungen sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 254 (und viele Spezialvorschriften entspr Inhalts wie § 9 StVG, § 4 HaftpflG, § 34 LuftVG, § 6 ProdhaftG, § 27 AtomG, § 85 AMG, § 11 UmweltHG, § 32 GenTG) durchbricht mit größter praktischer Bedeutung das Prinzip des Totalersatzes (§ 249 Rn 5): Der Geschädigte soll idR nur einen Teil seines Schadens ersetzt verlangen können, wenn er selbst an dessen Entstehung zureche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Sonstige Pflichten.

Rn 87 IRd Treuepflicht hat der ArbN die im Betrieb bestehende Ordnung zu beachten (zB Rauchverbote) und Kontrollen zu deren Aufrechterhaltung hinzunehmen, soweit sie nicht heimlich erfolgen und entwürdigend sind, Art 2 I iVm 1 I GG (zum Einsatz versteckter Videokameras EGMR NZA, 19, 1697; BAG NZA 17, 112 [BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15]; 443 [BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15]; z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 312a.

Rn 4 Aus § 312a III ergibt sich, dass Vereinbarungen, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, nur ausdrücklich getroffen werden können. In den Anwendungsbereich dieser Norm fallen auch die von § 312e gleichermaßen erfassten Fracht-, Liefer- oder Versandkosten. Dennoch verbleibt § 312e neben § 312a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches, Normzweck.

Rn 1 Der im Mietrecht (§§ 536a II Nr 2, 539) und über § 581 II auch im Pachtrecht nicht mehr gebräuchliche Begriff der ›Verwendungen‹ entspricht den §§ 994 ff. Soweit Maßnahmen unter § 582 oder § 586 I 2, 3 fallen, besteht jedoch kein Ersatzanspruch. Dem Landpächter sollen Aufwendungen ersetzt werden, die er stellvertretend für den rechtlich dazu verpflichteten Landverpächte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Neuregelung.

Rn 1 Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 hat Art 24 geändert. Die Vorschrift folgt nunmehr dem Aufenthaltsprinzip (Abs 1) sowie der Maßgeblichkeit der lex fori; inländische Maßnahmen unterliegen grds inländischem Recht (Abs 2), die inländische Ausübung von Fürsorgeverhältnissen erfolgt nach deutschem Recht (Abs 3). Übergangs- und Überleitungsvorsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schranken aus Treu und Glauben.

Rn 7 Die Berufung auf § 394 unterliegt der Schranke der unzulässigen Rechtsausübung. Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 I kann dann treuwidrig sein, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderung iRe einheitlichen Lebensverhältnisses, va eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (BGHZ 30, 36; NJW-RR 90, 1499; fe...mehr