Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 869 ZPO – Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Gesetzestext Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt. Rn 1 Gemeint ist das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Das ZVG ist zwar ein besonderes Gesetz, die Vorschriften sind aber als Teil der ZPO zu verstehen, sodass allgemeine Vorschriften der ZPO gelten, so zB Partei- und Prozessfähigkeit, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 35 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum 2. Justizmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden. Rn 1 Der neu eingefügte § 580 Nr 8 ZPO, der eine Restitutionsklage zulässt, wenn das Urt auf einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Verletzung der EMRK beruht, gilt nicht für vor dem 31.12.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 950 ZPO – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Auf die Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung sind die Vorschriften des Achten Buchs über die Zwangsvollstreckung sowie § 930 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden, soweit die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 und die §§ 951 bis 957 keine abweichenden Vorschriften enthalten. Rn 1 Vorrangige, aber nicht abschließende Regelungen über die Vollzieh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 43 VDuG – Verbandsklageregister.

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz führt ein Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregister). Das Verbandsklageregister kann elektronisch betrieben werden. (2) Öffentliche Bekanntmachungen und Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Terminstag erfolgen. (3) Die im Verband...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 182 FamFG – Inhalt des Beschlusses.

Gesetzestext (1) 1Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. 2Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen. (2) Weist das Gericht einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 180 FamFG – Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts.

Gesetzestext 1Die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmung der Mutter sowie der Widerruf der Anerkennung können auch in einem Erörterungstermin zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. 2Das Gleiche gilt für die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, des Kindes oder eines gesetzlichen Vertrete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 591 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext Rechtsmittel sind insoweit zulässig, als sie gegen die Entscheidungen der mit den Klagen befassten Gerichte überhaupt stattfinden. Rn 1 Da das Wiederaufnahmeverfahren kein Rechtsmittelverfahren ist, wird das angegriffene Urt nicht durch ein Urt der Rechtsmittelinstanz ersetzt, sondern durch das nach Neuverhandlung getroffene Endurteil (iudicium rescissorium). Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 242 ZPO – Unterbrechung durch Nacherbfolge.

Gesetzestext Tritt während des Rechtsstreits zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand der Fall der Nacherbfolge ein, so gelten, sofern der Vorerbe befugt war, ohne Zustimmung des Nacherben über den Gegenstand zu verfügen, hinsichtlich der Unterbrechung und der Aufnahme des Verfahrens die Vorschriften des § 239 entsprech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 7 EuZVO – Unterstützung bei der Ermittlung von Anschriften.

Gesetzestext (1) Ist die Anschrift der Person, der das gerichtliche oder außergerichtliche Schriftstück in einem anderen Mitgliedstaat zuzustellen ist, nicht bekannt, so leistet der andere Mitgliedstaat bei der Ermittlung der Anschrift in mindestens einer der folgenden Weisen Unterstützung:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 78 Brüssel Ia-VO

Art. 78 Brüssel Ia-VO(1) Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den Bedingungen dieses Artikels. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 77 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 9. Januar 2013 übertragen. (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 77 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat je...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 182 GVG – [Protokollierung].

Gesetzestext Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt oder eine Person zur Ordnungshaft abgeführt oder eine bei der Verhandlung beteiligte Person entfernt worden, so ist der Beschluss des Gerichts und dessen Veranlassung in das Protokoll aufzunehmen. Rn 1 Zweck der Bestimmung ist die Sicherstellung einer möglichst umfassenden und von Erinnerungslücken freien, objekt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 18 UKlaG – Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1820 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG.

Gesetzestext (1) Die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 wird in ›Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4‹ umbenannt. Die in dieser Liste eingetragenen qualifizierten Einrichtungen werden zu qualifizierten Verbraucherverbänden. (2) § 6a ist nur auf Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen und auf Klagen anzuwenden, die Zuwiderhandlungen betreffen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 22 EuVTVO – Vereinbarungen mit Drittländern.

Gesetzestext Diese Verordnung lässt Vereinbarungen unberührt, durch die sich die Mitgliedstaaten vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr 44/2001 im Einklang mit Artikel 59 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verpflichtet haben, Entscheidungen insb der Gerichte eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 43 Brüssel IIb-VO – Anerkennung.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung im Sinne des Artikels 42 Absatz 1 wird in den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann, es sei denn, es wird festgestellt, dass die Entscheidung mit einer späteren Entscheidung im Sinne des Artikel 50 unvereinbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 881 ZPO – Versäumnisurteil.

Gesetzestext Das Versäumnisurteil gegen einen widersprechenden Gläubiger ist dahin zu erlassen, dass der Widerspruch als zurückgenommen anzusehen sei. Rn 1 Auch im Verteilungsverfahren gelten die §§ 331 ff, sodass gegen den ausbleibenden Beklagten ein Versäumnisurteil ergehen kann. Abweichend von der sonstigen Tenorierung bestimmt § 881, dass gegen den ausbleibenden Gläubige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 1 EuGFVO – Gegenstand.

Gesetzestext Mit dieser Verordnung wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt, damit Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Rechtssachen mit geringem Streitwert einfacher und schneller beigelegt und die Kosten hierfür reduziert werden können. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht den Rechtssuchenden als eine Alternative z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 7 VDuG – Streitgenossenschaft.

Gesetzestext (1) Mehrere klageberechtigte Stellen können gemeinschaftlich gegen einen Unternehmer klagen. Mehrere Unternehmer können gemeinschaftlich verklagt werden. (2) Die §§ 59 bis 63 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. Rn 1 Die Regelung zur Streitgenossenschaft auf der Klägerseite beruht auf der Vorgabe in Art 6 II EU-RL 2020/1828. Insb können auch Kläg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 75 Brüssel IIb-VO – Sicherheitsleistung, Hinterlegung.

Gesetzestext Einer Partei, die in einem Mitgliedstaat die Vollstreckung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung beantragt, darf wegen ihrer Eigenschaft als ausländischer Staatsangehöriger oder wegen Fehlens eines gewöhnlichen Aufenthalts im Vollstreckungsmitgliedstaat keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung, unter welcher Bezeichnung es auch sei, au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 7 UnivSchlichtV – Vorzeitige Beendigung der Beleihung

Gesetzestext (1) Ist eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beliehen, ist das Bundesamt für Justiz berechtigt, die Beleihung vorzeitig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 71 Brüssel IIb-VO – Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache.

Gesetzestext Eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung darf keinesfalls in der Sache selbst nachgeprüft werden. Rn 1 Nach Art 71 ist es verboten, die anzuerkennende Entscheidung in der Sache selbst zu überprüfen (Verbot der sog révision au fond). Art 71 schließt es freilich nicht aus, dass im Anerkennungsstaat später aufgrund veränderter Tatsachen eine neue ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 3 UnivSchlichtV – Allgemeine Verfahrensregeln

Gesetzestext (1) Erklärungen im Streitbeilegungsverfahren, insbesondere Schlichtungsbegehren und sonstige Mitteilungen der Beteiligten oder der Schlichtungsstelle, bedürfen der Textform. (2) Erklärungen und Belege der Beteiligten können elektronisch bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes eingereicht werden. Werden Erklärungen und Belege der Beteiligten nicht elektroni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1074 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1783; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Für Beweisaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist als ersuchtes Gericht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1783 dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Verfahrenshandlung durchgeführt werden soll. (2) Die Landesregierungen können die Aufgaben des ersuchten Gerichts einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 29 AVAG – Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist.

Gesetzestext Wird die Entscheidung in dem Staat, in dem sie ergangen ist, aufgehoben oder abgeändert und kann die davon begünstigte Partei diese Tatsache nicht mehr in dem Verfahren über den Antrag auf Feststellung der Anerkennung (§ 25) geltend machen, so ist § 27 Absatz 1 bis 4 entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 16 Brüssel IIb-VO – Vorfragen.

Gesetzestext (1) Hängt der Ausgang eines Verfahrens in einer nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Sache vor einem Gericht eines Mitgliedstaats von der Beurteilung einer Vorfrage zur elterlichen Verantwortung ab, so kann ein Gericht in dem betreffenden Mitgliedstaat diese Vorfrage für die Zwecke dieses Verfahrens beurteilen, selbst wenn dieser Mitglieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 27 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 27 Brüssel Ia-VO0 Das Gericht eines Mitgliedstaats hat sich von Amts wegen für unzuständig zu erklären, wenn es wegen einer Streitigkeit angerufen wird, für die das Gericht eines anderen Mitgliedstaats aufgrund des Artikels 24 ausschließlich zuständig ist. Rn 1 Die Vorschrift (bis 2015: ex-Art 25) dient der Absicherung der ausschließlichen Zuständigkeite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 14 EuMVVO – Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Antragsgegner.

Gesetzestext (1) Der Europäische Zahlungsbefehl kann nach dem Recht des Staats, in dem die Zustellung erfolgen soll, dem Antragsgegner auch in einer der folgenden Formen zugestellt werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 803 ff ZPO

Rn 1 Die §§ 803 ff regeln die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen, Vollstreckungsgrund sind also Ansprüche, die auf Leistung einer Geldsumme gerichtet sind, dh, dass nur der summenmäßige Wert geschuldet wird, nicht bestimmte Geldstücke oder Geldsorten. Unerheblich ist, ob die Forderung auf Zahlung an den Gläubiger oder an einen Dritten oder auf Hinterlegung gerichtet i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 74a FamFG – Zurückweisungsbeschluss.

Gesetzestext (1) Das Rechtsbeschwerdegericht weist weist die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung im Termin zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht vorliegen und die Rechtsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. (2) Das Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 5 EuZVO – Von den Übermittlungs- und Empfangsstellen sowie den Zentralstellen zu verwendende Kommunikationsmittel.

Gesetzestext (1) Zuzustellende Schriftstücke, Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen, die unter Verwendung der Formblätter in Anhang I erstellt wurden, werden zwischen den Übermittlungs- und Empfangsstellen, zwischen diesen Stellen und den Zentralstellen oder zwischen den Zentralstellen der verschiedenen Mitgliedstaaten über ein sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFVAblV Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular- Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

Zusammenfassung vom 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 104 Brüssel IIb-VO – Aufhebung.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich des Artikels 100 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 mit Wirkung vom 1. August 2022 aufgehoben. (2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang X zu lesen. Rn 1 Mit der neuen VO wird die vormalige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 31 EuBVO – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 190 ZPO – Einheitliche Zustellungsformulare.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen. Rn 1 Als Hilfestellung und zur Vereinheitlichung der Praxis hat das BMJ mit der ZustVV (BGBl I 02, 671; letzte Änderung v 5.10.21, BGBl I 4607) Formulare fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 14 Brüssel Ia-VO

Art. 14 Brüssel Ia-VO(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 13 Absatz 3 kann der Versicherer nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats klagen, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, ohne Rücksicht darauf, ob dieser Versicherungsnehmer, Versicherter oder Begünstigter ist. (2) Die Vorschriften dieses Abschnitts lassen das Recht unberührt, eine Widerk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 14 GVG – [Besondere Gerichte].

Gesetzestext Als besondere Gerichte werden Gerichte der Schiff- fahrt für die in den Staatsverträgen bezeichneten Angelegenheiten zugelassen. Rn 1 Mit Blick auf § 16 S 1 GVG verbietet sich die bisweilen anzutreffende Bezeichnung der Schifffahrtsgerichte als ›Ausnahmegerichte‹. Es handelt sich im Sprachgebrauch des GVG um besondere Gerichte iSv Gerichten für besondere Sachgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 180 GVG – [Befugnisse außerhalb der Sitzung].

Gesetzestext Die in den §§ 176 bis 179 bezeichneten Befugnisse stehen auch einem einzelnen Richter bei der Vornahme von Amtshandlungen außerhalb der Sitzung zu. Rn 1 Amtshandlungen außerhalb der Sitzung sind etwa Beweisaufnahmen und Anhörungen durch den beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO). Die Befugnisse gelten auch für Maßnahmen wegen schriftlicher Zeugena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 16 UKlaG – Bußgeldvorschriften.

Gesetzestext (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 72 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 72 Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung lässt Vereinbarungen unberührt, durch die sich die Mitgliedstaaten vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 nach Artikel 59 des Brüsseler Übereinkommens von 1968 verpflichtet haben, Entscheidungen der Gerichte eines anderen Vertragsstaats des genannten Übereinkommens gegen Beklagte, die ihren Wohnsitz oder gew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 41 Brüssel IIb-VO – Gründe für die Versagung der Vollstreckung von Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.

Gesetzestext Unbeschadet des Artikels 56 Absatz 6 wird die Vollstreckung einer Entscheidung in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung versagt, wenn festgestellt wurde, dass einer der Gründe für die Versagung der Anerkennung nach Artikel 39 vorliegt. Rn 1 Die Vollstreckung in Verfahren betr die elterliche Verantwortung aufgrund der Art 56 ff wird nach Art 41 bei Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 3 EuGFVO – Grenzüberschreitende Rechtssachen.

Gesetzestext (1) Eine grenzüberschreitende Rechtssache im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts hat. (2) Der Wohnsitz bestimmt sich nach den Artikeln 62 und 63 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. (3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1109 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Auf Anträge nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 2Auf Anträge nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) § 1086 gilt entsprechend. Rn 1 Die Vorschrift betrifft in Deutschland mögliche Rechtsbehelfe gegen ein aus einem anderen Mitgliedstaat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 154 ZPO – Aussetzung bei Ehe- oder Kindschaftsstreit.

Gesetzestext (1) Wird im Laufe eines Rechtsstreits streitig, ob zwischen den Parteien eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft bestehe oder nicht bestehe, und hängt von der Entscheidung dieser Frage die Entscheidung des Rechtsstreits ab, so hat das Gericht auf Antrag das Verfahren auszusetzen, bis der Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen der Ehe oder der Lebenspartners...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 5 UnivSchlichtV – Ablehnung der Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens

Gesetzestext (1) Die Universalschlichtungsstelle des Bundes lehnt die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens ab, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 69 Brüssel IIb-VO – Verbot der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats.

Gesetzestext Die Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats darf nicht überprüft werden. Die Überprüfung der Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung gemäß Artikel 38 Buchstabe a und Artikel 39 Buchstabe a darf sich nicht auf die Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 3 bis 14 erstrecken. Rn 1 Das Gericht im Anerkennungsstaat darf nicht nachprüfen, ob das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 1 UnivSchlichtV – Bestellung von Streitmittlern

Gesetzestext (1) Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist mit mindestens zwei Streitmittlern zu besetzen, die sich untereinander vertreten. (2) Vor der Bestellung einer Person zum Streitmittler hat die Universalschlichtungsstelle des Bundes deren Namen, Qualifikation, beruflichen Werdegang und etwaige Vortätigkeiten als Streitmittler dem Bundesamt für Justiz schriftlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1112 ZPO – Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift gilt für solche Titel, die aus Erkenntnisverfahren unter der Geltung der Brüssel-Ia-VO (seit 10.1.15) stammen. Für Altfälle, dh solche Titel, die auf Erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 26 VDuG – Teilnahme am Umsetzungsverfahren.

Gesetzestext An dem Umsetzungsverfahren nehmen alle Verbraucher teil, die ihre Ansprüche wirksam zum Verbandsklageregister angemeldet haben und die ihre Anmeldung nicht wirksam zurückgenommen haben. Rn 1 Personen, die ihre Ansprüche nicht gem § 46 angemeldet haben oder die Anmeldung wirksam zurückgenommen haben (§ 46 IV), nehmen am gesetzlich geregelten Umsetzungsverfahren n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 31 AVAG – Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland.

Gesetzestext Vollstreckungsbescheide, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen oder einstweilige Anordnungen, deren Zwangsvollstreckung in einem anderen Vertrags- oder Mitgliedstaat betrieben werden soll, sind auch dann mit der Vollstreckungsklausel zu versehen, wenn dies für eine Zwangsvollstreckung im Inland nach § 796 Absatz 1, § 929 Absatz 1 und § 936 der Zivilprozesso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1114 ZPO – Anfechtung der Anpassung eines Titels.

Gesetzestext Für die Anfechtung der Anpassung eines Titels (Artikel 54 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) sind folgende Rechtsgrundlagen entsprechend anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1072 ZPO – Beweisaufnahme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Gesetzestext Soll die Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 2020/1783 erfolgen, so kann das deutsche Gerichtmehr