Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 47 Brüssel Ia-VO(1) Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung ist an das Gericht zu richten, das der Kommission von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß Artikel 75 Buchstabe a mitgeteilt wurde. (2) Für das Verfahren zur Versagung der Vollstreckung ist, soweit es nicht durch diese Verordnung geregelt ist, das Recht des ersuchten Mitgliedstaats maßgebend. (3) Der Antragst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 4 Auf den Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs ist besondere Sorgfalt zu verwenden, da anderenfalls Rechtsverluste drohen. Nicht zwingend erforderlich, aber unbedingt anzuraten ist die Verbindung von Wiedereinsetzungsgesuch und nachzuholender Prozesshandlung (es sei denn diese ist bereits, wenn auch verspätet vorgenommen worden). Unabdingbar ist die detaillierte Angabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Einziehungsprozess des Gläubigers gegen den Drittschuldner begründet keine Rechtskraftwirkungen ggü dem Schuldner (Anders/Gehle/Nober ZPO § 841 Rz 1). Dennoch berührt er auch Interessen des Schuldners, weil es von seinem Ergebnis abhängt, ob anderes Vermögen des Schuldners in Anspruch genommen wird (BGH NJW 78, 1914 f [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]). Ein Unterlieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichtexistente Partei.

Rn 9 Die Existenz und damit die Parteifähigkeit jeder an einem Rechtsstreit beteiligten Partei gehört zu den Prozessvoraussetzungen, deren Mangel das Gericht auch in der Revisionsinstanz vAw zu berücksichtigen hat und ohne die ein Sachurteil nicht ergehen darf (BGH WM 10, 2380 Rz 16; BAG NJW 15, 269 Rz 13). Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn die Partei, für oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. (2) 1Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners (Nr 4).

Rn 16 Greifen die vorhergehenden Gerichtsstände nicht ein, ist weiter auf Nr 4 abzustellen; zuständig ist danach das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser muss im Inland liegen, auch wenn sich dies – anders als noch in § 606 II 2 ZPO aF – nicht mehr aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt (Prütting/Helms/Helms § 122 Rz 30; MüKo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen einer Aufrechnung für den Anwalt.

Rn 24 Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten auf den Namen der Partei riskiert der Anwalt eine Aufrechnung des Gegners oder eine Zahlung an die Partei, die uU nicht rückforderbar ist. Teilweise wird vertreten, dass der Anwalt dadurch seinen Vergütungsanspruch ggü der Staatskasse verliert, denn auch die Staatskasse kann dann den übergehenden Anspruch nicht mehr gegen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Endentscheidungen, die den Versorgungsausgleich betreffen, werden erst mit Rechtskraft wirksam. (2) Die Endentscheidung ist zu begründen. (3) Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach § 3 Abs. 3, den §§ 6, 18 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes nicht stattfindet, stellt das Gericht dies in der Beschlussformel fest. (4) Verbleiben nach dem W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckungsbescheide gem § 794 I Nr 4.

Rn 37 Vollstreckungsbescheide stehen einem für vorläufig erklärten VU gleich, § 700 I. Wird ein VB durch Urt aufrechterhalten, ist Vollstreckungstitel der VB; das aufrechterhaltende Urt hat selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt (Musielak/Voit/Lackmann Rz 46). Der VB wird gem § 20 Nr 1 RPflG vom Rechtspfleger erlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Empfangsbekenntnis.

Rn 8 Bei Zustellung eines elektronischen Dokuments erhält der Absender eine automatische Bestätigung des Eingangs beim Empfänger. Damit ist aber nach der Konzeption des Gesetzes – anders als im Fall der Rn 9 – nicht die Zustellung zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen (richtig VGH Bayern 7.3.23 – 15 CS 23.142; irrig VGH Bayern 10.7.23 – 12 BV 23.293; VG Berlin 25.11.22 – VG 26 K ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Freibetrag

Rz. 122 [Autor/Stand] Die bei beschränkter Steuerpflicht vorgesehenen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 n.F. in Gestalt von Art. 4 Nr. 5 Buchst. b StUmgBG (s. § 16 ErbStG n.F. Rz. 27) werden auch gewährt, wenn nur Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG besteht.[2] Allerdings entspricht auch die Aufteilung des Freibetrags und Anrechnung von Vorerwerben nach dem gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Mehrere Drittschuldner (Abs 1 S 3).

Rn 61 Mehrere Forderungen gegen verschiedene Drittschuldner sollen auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschl gepfändet werden, soweit dies für die Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und nicht zu erwarten ist, dass schutzwürdige Interessen des Drittschuldners entgegenstehen, Abs 1 S 3. Wie die antragsabhängige Regelung zeigt, dient die Berechtigung, einen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Aufenthalt eines minderjährigen Ehegatten (Nr 6).

Rn 18 Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.17 (BGBl I, 2429) wurde die Nr 6 eingefügt. Die besondere örtliche Zuständigkeit ist parallel zur internationalen Zuständigkeit nach § 98 II für den Fall begründet worden, dass ein ASt noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (BTDrs 18/12086, 26). In diesem Fall ist auf den ›schlichten‹ (vgl zB Zö/Lo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindungswirkung des Bestimmungsbeschlusses gem § 36.

Rn 5 Ein Bestimmungsbeschluss gem § 36 ist für das bestimmte Gericht grds in der Weise bindend, dass es an einer nochmaligen Prüfung der Zuständigkeitsfrage, soweit die Zuständigkeitsbestimmung reicht, gehindert ist (Nürnbg NJW-RR 97, 379). Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Bestimmungsverfahrens, das rasch und abschließend Zuständigkeitskonflikte beilegen soll (vgl Nürnb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird vor der Kammer für Handelssachen eine nicht vor sie gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Zivilkammer zu verweisen. (2) 1Gehört die Klage oder die im Falle des § 506 der Zivilprozessordnung erhobene Widerklage als Klage nicht vor die Kammer für Handelssachen, so ist diese auch von Amts wegen befugt, den Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Umsetzungs- und Ausführungsbestimmungen.

Rn 5 Als Bestimmungen zur Umsetzung u Ausführung internationaler Rechtsakte (II) vorrangig zu beachten sind insb: das AVAG, das IntFamRVG (Brüssel IIb-VO/Brüssel IIa-VO, KSÜ, HKÜ u EuSorgeRÜ), das IntErbRVG (EuErbVO), das IntGüRVG (EuGüVO/EuPartVO), das EuGewSchVG (EuGewSchVO), das AdÜbAG (HAdoptÜ) u zusätzlich das AdWirkG (Adoptionen), das ErwSÜAG (ESÜ), das AUG (Unterhalts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gutachten.

Rn 34 Die Kosten für Rechtsgutachten sind grds nicht erstattungsfähig. Sie können allenfalls bei besonderen Spezialmaterien oder bei Anwendung ausländischen Rechts erstattungsfähig sein. Die Kosten für sonstige Gutachten sind erstattungsfähig, wenn sie verfahrensbezogen sind und die Sachkunde der Partei nicht ausreicht, um ihre Rechte hinreichend wahrzunehmen Insoweit können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Unterzeichnung durch Vertreter.

Rn 12 Bei der Vertretung ist danach zu unterscheiden, ob der Vertreter eine eigene Erklärung (im fremden Namen) abgibt und mit seinem Namen unterzeichnet oder ob er die Erklärung mit dem Namen des Vertretenen unterzeichnet. Im ersten Fall ist der Vertreter Aussteller der Urkunde, die dafür Beweis erbringt, dass die Vertretererklärung abgegeben wurde (Wieczorek/Schütze/Ahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abänderungsverfahren nach Abs 1.

Rn 2 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist ein selbstständiges Verfahren, sodass die örtliche Zuständigkeit nach § 152 unabhängig vom Ausgangsverfahren neu zu bestimmen ist und hiervon abweichen kann (BGH FamRZ 93, 49; 90, 1224). Zuständig zur Abänderung auch einer in höherer Instanz ergangenen Entscheidung ist das AG (BeckOKBGB/Veit § 1696 Rz 51; Staud/Coester § 1696 BGB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil, Urteilswirkungen.

Rn 8 Das der Klage stattgebende Urt spricht aus, dass die Veräußerung im Weg der Zwangsvollstreckung bzw die Überweisung unzulässig ist. Die Rechtskraft erstreckt sich nur darauf, dass wegen des bestehenden Veräußerungsverbotes die Verwertung unzulässig ist. Nicht von der Rechtskraft umfasst ist die Frage, ob das Veräußerungsverbot tatsächlich zug des Dritten besteht. Durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. S 2 Nr 3: Weiterer Verfahrensablauf; Einwendungsfrist.

Rn 9 Dem Antragsgegner wird der weitere Verfahrensgang aufgezeigt, der zum Erlass eines antragsgemäßen Festsetzungsbeschlusses führt, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Zustellung des Antrags und des Hinweises zu laufen; die Berechnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Dauer.

Rn 9 In zeitlicher Hinsicht wirkt die Notentscheidung des Präsidenten unbegrenzt bis zu ihrer Abänderung durch das wieder beschlussfähig gewordene Präsidium gem Abs 2 S 4. Ihre Vorlage beim Präsidium hat gem Abs 2 S 3 unverzüglich zu geschehen, damit das Präsidium ihre Wirkung gem Abs 2 S 4 beenden kann. Ihre Wirksamkeit ist nicht durch eine Genehmigung oder Missbilligung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zuschlag.

Rn 5 Den Zuschlag erhält nach dreimaligem Aufruf der Meistbietende, es sei denn, das Mindestgebot nach § 817a ist nicht erreicht, der Bieter ist ausgeschlossen (zB nach Abs 3 S 2, § 450 BGB) oder es ergibt sich ein Grund, der der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung entgegensteht. Erst wenn der Zuschlag erteilt ist, sind keine Übergebote mehr zulässig (MüKoZPO/Gruber Rz 8). I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Abs 1 lit b, II und III).

Rn 10 Der Begriff der elterlichen Verantwortung wird in Art 2 Nr 7–10 näher definiert (s dort). Daher sind zugleich auch Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern einbezogen. Nicht erfasst sind hingegen insb Status- und Unterhaltsverfahren (vgl dazu VO [EG] Nr 4/2009 v 18.12.08). In Art 1 II findet sich eine positive, in Art 1 III eine negative Abgrenzung. Ein Kind ist na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 29 II.

Rn 2 Die Vorschrift enthält eine prozessuale Beschränkung der Rechtswirkungen einer Vereinbarung über den Erfüllungsort (vgl BGHZ 157, 20, 27; näher Rn 16; vgl auch § 38). Sie bezweckt den Schutz rechtlich unkundiger bzw geschäftlich ungewandter Schuldner, denen kein Gerichtsstand aufgedrängt werden soll (BTDrs 7/268, 1, 5; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2) und dient zugleich der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Herausgabe.

Rn 4 Ist der Anspruch auf Eigentumsübertragung gerichtet, muss der Sequester die Übertragung an den Schuldner gem § 848 II bewirken, mit der Sicherungshypotheken zugunsten der Gläubiger im Rang ihrer Pfändungen entstehen (Wieczorek/Schütze/Lüke § 855 Rz 3). Die Eintragung der Sicherungshypotheken hat der Sequester zu bewilligen. Zu den Aufgaben des Sequesters vgl § 848 Rn 9 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Konkurrenzen.

Rn 9 §§ 49 ff/§ 156 III 1 sind neben III anwendbar. Das Verfahren nach III ist – anders als jenes nach §§ 49 ff – kein selbstständiges EA-Verfahren (s Rn 8). In Familienstreitsachen findet III angesichts der spezielleren Regelung des § 120 II 2, 3 für den Vollstreckungsschutz keine Anwendung (KG FamRZ 14, 1934). Umstr ist, ob das Beschwerdegericht iRv III eine nach § 116 III...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt im Zusammenwirken mit den §§ 82, 83 den Umfang der Prozessvollmacht und löst diese vom beliebig gestaltbaren Innenverhältnis zwischen der Partei und ihrem Bevollmächtigten. Sie ist – soweit § 83 nichts anderes bestimmt – im Verhältnis zu Gericht und Gegner nicht beschränkbar (BGH NJW 92, 142; BFH NJW 97, 1029, 1930 [BFH 13.06.1996 - III B 23/95]). Sie sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrensrechtliche Einordnung.

Rn 2 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers bildet die Erörterung der Kindeswohlgefährdung einen eigenen Verfahrensabschnitt, der neben die Pflicht zur persönlichen Anhörung der Eltern nach § 160 I 2 und den frühen Erörterungstermin nach § 155 II tritt. Das Gericht hat die Möglichkeit, die Erörterung nach § 155 II mit dem Gespräch zur Erörterung über die Kindeswohlgefährdung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 7 Fehler des Protokolls oder Verstöße nach § 762 machen die Vollstreckungshandlung nicht unwirksam, es sei denn, es handelt sich um eine Anschlusspfändung nach § 826. Enthält das Protokoll Fehler, kann der GV es gem § 164 I analog berichtigen (LG Frankenthal DGVZ 85, 88, 89 f; LG Köln DGVZ 83, 44). Im Erinnerungsverfahren kann er dazu allerdings nicht gezwungen werden (Br...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aussetzungsverfahren.

Rn 7 In der Praxis hat sich die Überprüfung der Aussetzungsvoraussetzungen durch das Prozessgericht als erhebliche Hürde in Massenverfahren erwiesen, da sie ggf die Durchsicht und Beurteilung jeder Einzelakte erfordert (vgl Wösthoff Bamberger Verbraucherrechtstage 09, 96, 98). Aufgrund der oben in Rn 2 ff dargestellten Grundsätze bleibt zumindest eine ggf summarisch durchzuf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 5 Das Gericht kann durch Beschluss eine sofortige Wirksamkeit (vor Eintritt der Rechtskraft) anordnen, soweit dies im Gesetz vorgesehen ist (§§ 40 III 2, 198 I, 209 II, 216 I, 287 II, 324 II, 422 II). Die Anordnung ist durch den Beschluss nach § 38 oder durch einen gesonderten Beschluss möglich. Im Antragsverfahren setzt der Beschluss einen Antrag voraus (PH/Abramenko Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung (§ 1059 II 1a).

Rn 24 Eine Schiedsvereinbarung kann aus zahlreichen formellen und materiellen Gründen unwirksam sein. Ist die Schiedsvereinbarung in Deutschland abgeschlossen, gelten ohne Weiteres die Formvorschriften des § 1031. Soweit eine deutsche Partei an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, gilt für deren Rechts- und Geschäftsfähigkeit deutsches Recht, für natürliche ausländische ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mindestunterhalt.

Rn 7 Nr 4 bestimmte die Höhe des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder iSd § 1612a BGB für eine Übergangszeit bis zum 31.12.08. Ab dem 1.1.09 ist die Vorschrift durch Änderung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs 4 S 1 EStG, auf den § 1612a Abs 1 BGB verweist, obsolet geworden (MüKoZPO/Gruber § 36 Rz 26).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Der im Beschwerdeverfahren säumige Antragsgegner.

Rn 12 Ist der säumige Antragsgegner Beschwerdeführer, ist gegen ihn eine Säumnisentscheidung nach § 117 II iVm § 539 I ZPO möglich; seine Beschwerde wird zurückgewiesen. Insoweit wird § 130 II von § 539 I ZPO verdrängt (vgl. Prütting/Helms/Helms § 130 Rz 10; MüKoFamFG/Lugani § 130 Rz 8; Prütting/Helms/Feskorn § 117 Rz 57; Sternal/Weber § 130 Rz 11; FAKomm-FamR/Roßmann § 130 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 11 Das Anordnungsverfahren nach Abs 1 zählt noch mit zum Schiedsverfahren (arg e § 17 Nr 4 RVG). Das Zulassungsverfahren nach Abs 2 ist dagegen eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr 6 RVG). Zulassungsverfahren und eventuelle Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung sind dagegen wiederum dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr 7 RVG). Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatzprozess.

Rn 29 Zuständig für eine isolierte Klage auf Schadensersatz nach § 840 II 2 sind grds die ordentlichen Gerichte (LAG Baden-Württemberg NZA-RR 05, 273 [LAG Baden-Württemberg 23.08.2004 - 15 Ta 21/04]). Ausnahmsweise kann bei der Umstellung auf eine Schadensersatzklage (BSG NJW 99, 895) bzw bei einer Verbindung mit einer Lohnklage (ArbG Dessau-Roßlau InsbürO 12, 496) etwas and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen (Abs 4).

Rn 8 Nach Abs 4 bestimmen die Regierungen von Bund und Ländern für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden (S 1) und welche organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen maßgebend sind (S 2). Die Ermächtigungen können auf die Landesjustizverwaltungen übertragen werden (S 3). Nach S 4 kann die elektronische Aktenführun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel (Abs 2).

Rn 11 Hat sich für die Rechtsmittelinstanz bereits ein ProzBev bestellt, ist eine Rechtsmittelschrift gem S 2 an diesen zuzustellen. Hat sich noch kein neuer ProzBev bestellt, ist an den ProzBev des abgeschlossenen Rechtszugs, dessen Entscheidung angefochten wird, zuzustellen (S 1). Er muss noch bestellt sein (Rn 4). Anderenfalls oder wenn überhaupt kein ProzBev bestellt war...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhangszuständigkeit.

Rn 2 Abs 2 regelt den Sonderfall, dass eine Beschwerde in Zusammenhang mit einer Hauptsache steht, die bei einer Kammer anhängig ist. In diesem Fall ist eine mit der Hauptsache befasste KfH auch dann für die Beschwerde zuständig, wenn es sich nicht um eine Handelssache handelt, oder eine allgemeine Zivilkammer für eine Beschwerde in einer Handelssache. Das Gesetz verbietet, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gläubiger.

Rn 52 Der Zustellungsantrag ist unter den Voraussetzungen von § 130d elektronisch zu übermitteln (AG Donaueschingen JurBüro 23, 50). Gibt der Pfändungsbeschluss dem Gesuch statt, ist er dem antragstellenden Gläubiger gem § 329 II 1 formlos mitzuteilen. Wird das Pfändungsgesuch ganz oder tw abgelehnt, ist der Beschl dem Gläubiger nach § 829 III zuzustellen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör (Abs 1 S 2).

Rn 12 Abs I S 2 ordnet ausdrücklich an, dass der ASt zu hören ist, bevor sein Antrag zurückgewiesen wird. Regelmäßig werden, bei Mängeln, Schreiben an den ASt hinausgegeben, welche die beanstandeten Punkte benennen, Vorschläge zur Ergänzung oder Korrektur enthalten, entsprechende Antragsrücknahme(-ermäßigung) anheimstellen und für den Fall des Beharrens des ASt die Zurückwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Kostenentscheidung des Schiedsgerichts.

Rn 18 Hebt das Gericht den Schiedsspruch in der Hauptsache auf, wird die Entscheidung des Schiedsgerichts über die Kosten nach § 1057 hinfällig. Auch bei einer nur teilweisen Aufhebung des Schiedsspruchs muss das Gericht die gesamte Kostenentscheidung des Schiedsgerichts aufheben (BGH NJW 09, 1747 Rz 37). Denn die Teilaufhebung ändert die sachliche Grundlage nach § 1057 I 2,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 § 216 regelt die Wirksamkeit u Vollstreckbarkeit von Gewaltschutzanordnungen im Hauptsacheverfahren. Der Regelungsinhalt der Norm entspricht also § 64b II 1 FGG aF. Anders als nach der früheren Regelung ist die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dadurch soll eine effektivere Durchsetzbarkeit von Schutzanordnungen nach dem GewSchG gewä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begründete Zuständigkeiten.

Rn 17 Die verfassungsrechtlichen Vorschriften, insb Art 34 S 3 GG, verbieten nur, dass etwa für den Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung der ordentliche Rechtsweg von vorneherein ausgeschlossen wird. Art 34 S 3 GG steht daher der Eröffnung bspw des Verwaltungsrechtswegs für die Geltendmachung eines Anspruchs aus Amtspflichtverletzung als Folge einer bindenden Verweisung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Glaubhaftmachung.

Rn 11 § 589 II sieht vor, dass iRd Zulässigkeitsprüfung für die Tatsachen, aus denen sich die Fristeinhaltung ergibt, die Glaubhaftmachung (§ 294) notwendig, aber auch ausreichend ist. Damit ist nur ein geringerer Grad an richterlicher Überzeugung (einfache Wahrscheinlichkeit) vorausgesetzt. Es besteht keine Bindung an die Beweismittel des Strengbeweises, und es kommt va die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Säumnis beider Eheleute.

Rn 8 Erscheinen beide Eheleute nicht oder erscheint nur der anwaltlich nicht vertretene Antragsgegner, kommt gem § 130 II Alt 2 eine Entscheidung nach Aktenlage nicht in Betracht (aA ThoPu/Hüßtege § 130 Rz 6; Zö/Lorenz § 130 Rz 4). In diesem Fall kommt die Vertagung in Betracht; der hierfür erforderliche erhebliche Grund (§ 227 I 1 ZPO) kann in dem erhöhten Interesse an eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Änderung oder Aufhebung des Beschlusses (Abs 3).

Rn 8 Die sich bereits aus Abs 2 S 1 und S 2 für das staatliche Gericht ergebende Kompetenz, die Notwendigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Vollziehung zu überprüfen und evtl die Anordnung der Maßnahme abw zu fassen, wird in Abs 3 noch einmal idS deutlich erweitert, dass das staatliche Gericht auf Antrag einer Partei seinen eigenen Beschl nach Abs 2 wiederum abändern oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio, Anwendungsbereich und Tatbestand.

Rn 1 Soweit bereits ein nicht zwingend rechtskräftiger Titel (über den Wortlaut hinaus nicht nur ein Urt nach § 704 I, sondern nach §§ 795, 794 I auch alle sonstigen Titel der ZPO) gegen den Erblasser vorlag, erleichtert § 749 die Beschaffung eines Titels gegen den Testamentsvollstrecker, in dem die Regelung die Möglichkeit einer Titelumschreibung analog §§ 727, 730 bis 732 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Prozessfähigkeit eines Ausländers beurteilt sich entsprechend einer von § 55 vorausgesetzten Kollisionsnorm des deutschen Verfahrensrechts nach seinem Heimatrecht. Danach ist der Ausländer prozessfähig, sofern ihm für ein derartiges Verfahren vor den Heimatgerichten die Prozessfähigkeit zuerkannt würde (Wieczorek/Schütze/Hausmann Rz 2). Ergänzend wird der ausländisc...mehr