Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bürgschaft.

Rn 81 Im Streit um ihr Bestehen gilt § 6, da es sich um eine Sicherstellung handelt; maßgeblich ist der Betrag der Hauptforderung (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]; zum Nennwertprinzip § 3 Rn 6). Für Streit um Wirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft zählt der valutierte Teil voll, der nicht valutierte ist nach der Wahrscheinlichkeit der Ausschöpfung gem § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 141; Ddorf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Höchstdauer der Anordnung (Abs 7).

Rn 43 Abweichend von § 329 I 1 ist die Höchstdauer der freiheitsentziehenden Unterbringung und von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen einheitlich auf 6 Monate bestimmt und die Möglichkeit der Verlängerung dieser Frist vorgesehen. Bei offensichtlich langer Sicherungsbedürftigkeit kann eine Höchstdauer bis zu einem Jahr bestimmt werden. Dies soll jedoch nur in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nebengüterrecht.

Rn 3 Ansprüche aus dem Nebengüterrecht oder aus Miteigentum sind von § 261 nicht erfasst. Sie fallen deshalb als selbstständige Ansprüche unter § 266 Abs 1 Nr 3 als sonstige Familiensachen (Hamm Beschl v 16.12.10 – 1 UF 109/10, openJur 15, 4243). Schwerpunkte des Nebengüterrechts sind der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten, Aufteilung von gemeinsamen Vermögensan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vor der Trennung.

Rn 4 Werden die Früchte vor der Trennung versteigert, findet der Termin idR an Ort und Stelle statt (§ 103 II 1 GVGA). Die Zustimmung des Schuldners ist dafür nicht erforderlich (LG Bayreuth DGVZ 85, 42). Aberntung und Wegschaffung obliegen dann dem Erwerber. Die Versteigerungsbedingungen bestimmen, in welcher Frist er dies zu tun hat (§ 103 III 1 GVGA). Der Erwerber erlangt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen zur Geltendmachung eines Erfüllungsanspruchs aus Vertrag, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- oder Übernahmegesetz beruht (I Nr 3).

Rn 4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes gilt § 32b I Nr 3 nur für Erfüllungsansprüche und nicht für Ansprüche auf Abschluss eines Vertrages oder auf Sekundärleistung aus einem gestörten Vertragsverhältnis. In den Anwendungsbereich des Tatbestandes fallen demnach Ansprüche des Aktionärs der Zielgesellschaft gegen den Bieter auf Erfüllung oder Nacherfüllung gem § 31 I,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa)

Rn 6 Diese erfolgt gem §§ 402, 394 II ff durch Vernehmung des SV. Zuständig ist grds das Prozessgericht. Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter nach Maßgabe des § 375; bei komplexen und schwierigen Fachfragen und einer erheblichen Bedeutung für den Prozessausgang dürfte aber eine Beweisaufnahme vor dem Kollegium geboten sein (vgl BGH NJW 80, 2751; 94, 801; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses im Klageregister setzt das Prozessgericht von Amts wegen alle bereits anhängigen oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsziele im Musterverfahren noch anhängig werdenden Verfahren aus, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt. Das gilt unabhängig d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antragsberechtigung (Abs 1).

Rn 1 Antragsberechtigt sind nach Abs 1 nicht nur die Ehegatten und ihre Hinterbliebenen (vgl BGH Beschl v 14.12.22 – XII ZB 318/22 – NJW-RR 23, 217, 218 Rz 12 ff), sondern auch die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. Ein Anwaltszwang besteht nicht (§§ 10 I, 114 I). Nach der Einleitung des Verfahrens gilt für dessen Betreiben der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden

Rz. 61 [Autor/Stand] Bei den Außenanlagen können ebenso wie bei den Gebäuden bauliche Mängel und Schäden gegeben sein, die im Normalherstellungswert bzw. im Gebäudesachwert (Normalherstellungswert abzüglich Wertminderung wegen Alters) nicht zum Ausdruck kommen. In solchen Fällen ist die Vorschrift des § 87 BewG sinngemäß anzuwenden. Danach ist ein entsprechender Abschlag zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung der Entscheidung (Abs 1 lit a).

Rn 2 Nach dem Vorbild des Art 37 verlangt Abs 1 die Vorlage einer Ausfertigung der Entscheidung, welche ›die für die Beweiskraft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt‹. Wie sich aus anderen Sprachfassungen ergibt, soll damit dem Gericht im ersuchten Mitgliedstaat die Möglichkeit eröffnet werden, sich von der Echtheit und Authentizität der Ausfertigung zu überzeugen. Was hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 4 Ziff 1410, 1420 f. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 1 sowie §§ 16 Nr 5, 17 Nr 4b RVG. Das Verfahren der EA ist kein Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist; ohne mündliche Verhandlung entsteht daher keine Terminsgebühr (Köln FamRZ 17, 1337; aA Brandbg AGS 17, 214). Die vorgenannten Gebühren erster Instanz sind auch maßgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Sicht des Streitverkünders.

Rn 6 Keine Voraussetzung der Streitverkündung ist es, dass der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder des Dritten gegen die Partei tatsächlich begründet ist. Maßgeblich ist vielmehr die subjektive Sicht des Streitverkünders (BGHZ 70, 187, 189 = NJW 78, 643; BGHZ 65, 127, 131 = NJW 76, 39). Es genügt, wenn der Streitverkünder von der berechtigten Annahme geleitet wird, be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Darlegung des Kostenansatzes.

Rn 4 Im Kostenfestsetzungsverfahren gelten die Anforderungen des Strengbeweises nicht. Vielmehr ist der Kostenansatz glaubhaft zu machen, II, 1, § 294 I. Dieses Erfordernis bezieht sich sowohl auf die Entstehung als auch auf die Notwendigkeit (§ 91 I 1) der Kosten (Ddorf FamRZ 10, 63, 64). Können Entstehung, Notwendigkeit und Höhe der geltend gemachten Gebühren und Auslagen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.16 (BGBl I, 2591; s vor §§ 704 Rn 23) eingefügt worden. Mit der neuen Bestimmung soll eine Vereinfachung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grund des Streites.

Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr, findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu bewerten ist (BGH NJW-RR 20, 136: Streit über die Berechtigung, auf einem Tiefgaragenstellplatz Mülltonnen aufzustellen; BGH NJW-RR 22, 1367: Streit u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitteilungspflicht (Abs 1).

Rn 3 Abs 1 ergeht durch das mit einem Fall befasste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgericht, Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit) oder Fachgerichtsbarkeit (Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgericht) aller Instanzen (Prütting/Helms/Ann-Roth § 22a Rz 2) an das Familien- oder Betreuungsgericht eine Mitteilung, wenn dessen Tätigkeit infolge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Gründe, auf welche die Rechtsbeschwerde gestützt werden kann. Sie wiederholt Regelungen aus dem Revisionsrecht oder nimmt auf diese Bezug. Abs 1 entspricht fast wörtlich § 545 I in der bis zum In-Kraft-Treten der FGG-Reform, also bis zum 1.9.09 noch geltenden Fassung. Mit der Rechtsbeschwerde kann nur geltend gemacht werden, dass die angefochte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Überprüfung und Sanktion.

Rn 11 Soweit der Streitmittler die jeweiligen gesetzlich genannten Fristen und insbesondere die 90-Tages-Frist des § 20 II überschreitet, kann dieses Verhalten nicht sanktioniert werden. Auch die vom Streitmittler vorgenommene Verlängerung der Frist bei Annahme besonderer Schwierigkeiten (§ 20 III) unterliegt weder einer Überprüfung noch einer Sanktion. Hat der Streitmittler...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung.

Rn 14 Das Endurteil zur Hauptsache ist, auch bei formeller Rechtskraft, auflösend bedingt durch die Aufhebung des Zwischenurteils und Klageabweisung (BGH NJW 06, 3496 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 47/04]). Das Hauptsacheurteil fällt von selbst weg, das Berufungsgericht kann jedoch in seinem Urt die Gegenstandslosigkeit des Hauptsacheurteils deklaratorisch feststellen. Hat der Kl a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufforderung zur Vorlage eines Vergleichsvorschlags.

Rn 2 Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Erarbeitung des Vergleichsvorschlags Sache der Parteien. Es ist aber zweckmäßig und auch zulässig, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung zur Erörterung von Vergleichsmöglichkeiten ansetzt und darin auch selbst Vorschläge zum Vergleichsinhalt macht; dafür spricht schon die gem § 13 I auch hier anwendbare Regel des § 278 I ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Urkunden.

Rn 230 s § 6 Rn 4; Antrag auf Vorlage nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 97, 648). Urkunden- und Wechselprozess Die Werte im Vor- und Nachverfahren sind grds identisch, wenn nicht im Vorverfahren zT anerkannt wird; Anerkenntnis im Nachverfahren mindert den Wert nicht (München MDR 87, 766). Urteilsberichtigung s Berichtigung. Urteilsergänzung s Ergänzung. Vaterschaft s Kindschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinweis (Abs 2).

Rn 4 Bereits im Vollstreckungstitel selbst ist der Verpflichtete auf die Folgen einer Zuwiderhandlung hinzuweisen und über diese zu belehren. Die Hinweispflicht gilt auch für gerichtlich gebilligte Vergleiche nach §§ 86 I Nr 2, 156 II (BVerfG NJW 11, 2347; BGH FamRZ 16, 1763). Wird die aus dem Titel folgende Verpflichtung später durch einen Vergleich verändert, bedarf es ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Haupt- und Hilfsantrag, Aufrechnung.

Rn 8 Werden in der Fallkonstellation oben Rn 7 eine Familiensache und ein allgemein-zivilrechtlicher Gegenstand im Wege des Haupt- und Hilfsantrages geltend gemacht, ist nach allgemeinen Regeln zunächst über den Hauptantrag zu entscheiden. Handelt es sich dabei um eine Familiensache, obliegt die Entscheidung dem Familiengericht; ggf hat die allgemeine Zivilabteilung das Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis.

Rn 4 Das Einverständnis des Gegners muss ausdrücklich erklärt werden; bloßes Schweigen enthält im Allgemeinen keine Zustimmung (BeckOKZPO/Bechteler Rz 2) Kein Einverständnis ist in einem in Verkennung der Beweislast gestellten Antrag auf Vernehmung des Gegners nach § 445 zu sehen (MüKoZPO/Schreiber Rz 2; Born JZ 81, 775; aA Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 5). Die Erklärung stellt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erfüllung der Wartezeit (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist eine Abänderung (unabhängig von den Voraussetzungen der Abs 2 und 3) auch dann möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit führt (vgl § 52 I SGB VI). Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, die für den Bezug der jeweiligen Rente (zu den verschiedenen Wartezeiten vgl Haußleiter/Eickelmann § 225 Rz 37) erfüllt sein muss (§ 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anhörung.

Rn 9 Die Anhörung findet in der mündlichen Verhandlung statt. Im Anwaltsprozess setzt dies voraus, dass die Partei mit ihrem Prozessbevollmächtigten erschienen ist. Andernfalls kann Versäumnisurteil ergehen. Im Hinblick auf den Zweck der Norm, den Sachverhalt aufzuklären, ist Kern der Anhörung eine Befragung durch die Mitglieder des Gerichts (§ 136). Im Hinblick auf die Gefa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 11 Unter einem elektronischen Dokument ist eines zu verstehen, das ›nur elektronisch lesbar ist‹ (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 11; umfassend s hierzu Ory/Weth-Müller jurisPK-ERV Bd 2, 2. Aufl, §§ 371 ff). § 371 I 2 stellt klar, dass ein elektronisches Dokument mittels Augenscheins und nicht als Urkunde in den Prozess einzuführen ist. Dies liegt darin begründet, dass – and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegattenunterhalt.

Rn 15 Im Verbundverfahren können ausschließlich Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts geltend gemacht werden. Nur diese Unterhaltsansprüche entstehen ab Rechtskraft der Scheidung, also in dem Zeitraum, um den es im Verbundverfahren ausschließlich geht. Demgegenüber kann der wesensverschiedene Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt von vornherein nicht im Verbun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 In dem als (selbstständigem) Annex (Köln FGPrax 10, 267, 268 [OLG Köln 15.07.2010 - 2 Wx 101/10]; Ddorf NJW-RR 96, 768 [OLG Düsseldorf 25.01.1996 - 10 W 3/96]) zum Erkenntnisverfahren ausgestalteten Kostenfestsetzungsverfahren hat der Kostengläubiger die einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die Kostengrundentscheidung betragsmäßig zu konkretisieren und sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm knüpft an § 1044 an und muss zwangsläufig berücksichtigen, dass sich ein schiedsrichterliches Verfahren anders als das staatliche Verfahren in mehreren Teilakten entwickelt. Daher kann der Antrag nach § 1044, durch den das schiedsrichterliche Verfahren beginnt, zwangsläufig noch keine vollständige Klageschrift darstellen. Da allerdings auch das schiedsrichterli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prüfung, Durchführung und Ablehnung des Vollstreckungsauftrags.

Rn 12 Die Prüfungskompetenz des GV bezieht sich allein auf die Ordnungsmäßigkeit des Antrags (s Rn 5–9), das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen (s vor §§ 704 ff Rn 9 ff) und die Zulässigkeit der beantragten Vollstreckungsmaßnahme. Zur Überprüfung der materiellen Berechtigung des Titels ist er dagegen nicht befugt (Schuschke/Walker/Walker § 753 Rz 9). Entsprechende E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögensauskunft des Schuldners (Nr 2).

Rn 9 Die Vermögensauskunft kann schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens beantragt werden und erfordert insofern keinen fruchtlosen Pfändungsversuch durch den Gerichtsvollzieher (o Rn 1, näher s § 802c). Daneben ist nach wie vor die Vermögensauskunft nach fruchtloser Pfändung im Rahmen von § 807 möglich (s dort). Auch ein auf Übersendung des Ausdrucks der letzten Vermögen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auflösung.

Rn 151 Die Klage auf Auflösung oder Feststellung der Nichtigkeit ist gem § 3 aufgrund einer Gesamtschau nach dem Interesse der Kl zu bewerten (Köln JurBüro 82, 1719). Bedeutsam können der Wert des Anteils des Kl (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 Auflösung einer OHG) oder die Abwehr drohender Haftung sein (Köln DB 88, 281); in der Regel sollte der volle Wert des Anteils anges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die gerichtlichen Entscheidungen.

Rn 6 Bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid hat das Gericht nach § 700 VI iVm § 331 I, II sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen und die Schlüssigkeit der Klage zu prüfen (BGHZ 73, 87, 90; 112, 367, 371). Liegen die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil nach § 331 nicht vor, ist die Klage durch kontradiktorisches Urt abzuweisen. Rn 7 Ist Einspruch gegen ein V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Reservierung für Presse.

Rn 10 Ein Teil der bei öffentlichen Verhandlungen der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Plätze kann Pressevertretern vorbehalten bleiben (BGH NJW 06, 1220). Zulässig ist auch die Regelung, nach der ein freigewordener Platz im Sitzungssaal, wenn einer der Journalisten den Raum verlässt, durch einen anderen noch wartenden Journalisten besetzt wird (BVerfG NJW 03, 500 [BVer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio.

Rn 19 Der Zweck von Abs 3 entspricht dem von Abs 2 (s Rn 5). Die Vorschrift kompensiert den Umstand, dass der Gläubiger aufgrund eines titulierten Anspruchs in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, für den Fall, dass das die Vollstreckung rechtfertigende Urt später in der Sache aufgehoben oder abgeändert wird (BGHZ 69, 373, 376 = NJW 78, 163). Gegenüber der Schadens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (BGH NZG 23, 1031, 11, 997 [BGH 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Internationale Zuständigkeit.

Rn 36 Für die Widerklage muss auch die internationale Zuständigkeit gegeben sein (RGZ 111, 149 f; Saarbr OLGR 04, 285; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5). Insoweit gelten die allg Grundsätze (§ 12 Rn 19); beachte insb Art 8 Nr 3 Brüssel Ia-VO. Die internat Zuständigkeit für Klage und Widerklage ist jeweils selbstständig zu beurteilen (Saarbr OLGR 04, 285). Sind keine vorrangigen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschleunigungsgebot (Abs 3).

Rn 7 Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und zum Umgangsrecht ist wegen der möglichen schnellen Veränderung der tatsächlichen Umstände besonders eilbedürftig. Es gilt daher ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, das durch die Beschleunigungsrüge nach § 155b und durch die Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c abgesichert wird. Das Rechtsschut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnsitz.

Rn 2 Der Wohnsitz von Gesellschaften und juristischen Personen wird im Gegensatz zur kollisionsrechtlichen Lösung des Art 62 für natürliche Personen autonom durch die EuGVO bestimmt. Die in Abs 1 lit a–c aufgeführten und an Art 54 AEU (ex-Art 48 I EG) angelehnten Anknüpfungspunkte sind alternativ zu verstehen; sie eröffnen dem Kl also ggf die Wahl unter mehreren Wohnsitzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Identitätsnachweis (II 3).

Rn 13 Für Anträge und Erklärungen können seit 1.1.18 elektronische Identitätsnachweise nach § 18 PAuswG oder § 78 V AufenthG verwendet werden, seit 1.11.19 auch solche nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes. § 18 PAuswG (Elektronischer Identitätsnachweis) erlaubt es dem Personalausweisinhaber, mit dem entspr ausgestatteten Personalausweis seine Identität elektronisch nachzuweisen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 13 Die Entscheidung ergeht gem § 769 III durch Beschl. Der Beschl des Prozessgerichts ist in entspr Anwendung des § 707 II 2 unanfechtbar, dies auch bei groben Gesetzesverstößen oder einem groben Ermessensfehlgebrauch (BGHZ 159, 14, 15 ff; NJW-RR 06, 286). Der Ausschluss des Rechtsmittels gilt sowohl für stattgebende als auch für ablehnende Beschlüsse. Bei Änderung der Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inländischer Wohnsitz (Abs 1).

Rn 2 Darüber, ob eine Person ihren Wohnsitz aus der Sicht des angerufenen Gerichts im Inland hat, entscheiden nach Abs 1 die prozessualen oder materiell-rechtlichen Vorschriften der lex fori unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Maßgeblich ist das jeweils bei Klageerhebung geltende Recht des Mitgliedstaats. Es greift der Grundsatz der perpetuatio fori (HK-ZPO/Dörner Rz 5). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Sind die Voraussetzungen gem Rn 2 erfüllt, ist mit der Einlegung die Zustellung bewirkt. Unerheblich ist, ob und wann der Zustellungsadressat Kenntnis von dem Schriftstück erlangt (VGH Bayern 12.2.24 – 11 ZB 23.1021). In der Zustellungsurkunde sind die Angaben gem § 182 II Nr 4 und 6 zu machen; die Angabe, wo das Schriftstück eingelegt wurde, ist nicht erforderlich (BGH...mehr