Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 21 § 363 verbietet es nicht, im Ausland belegene Beweismittel für eine Beweiserhebung vor dem Prozessgericht im Inland heranzuziehen. Grenzen werden dem Gericht jedoch durch den Souveränitätsanspruch des fremden Staates gezogen. In seiner Ausprägung als Gebietshoheit steht er einer Ausübung hoheitlicher Gewalt anderer Staaten auf seinem Gebiet entgegen. Dazu zählt auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die vollstreckbare Ausfertigung wird erteilt bei (2) Die Entscheidung über die Erteilung einer weiteren vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Voraussetzungen.

Rn 4 Nach § 796c I 2 gelten die §§ 796a, 796b entspr. Es muss daher ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich vorliegen, in welchem sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (§ 796a Rn 5, 7). Zudem darf der Vergleich nicht auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufung auf den allg geleisteten Eid.

Rn 4 Diese ist der Beeidigung nach Abs 1 in zivilverfahrensrechtlicher, aber auch in strafrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (§ 155 Nr 2 StGB). Das gilt jedoch nur, wenn das Gericht überhaupt die Beeidigung angeordnet hat (str, St/J/Berger § 410 Rz 9). Voraussetzung ist eine allg Beeidigung (zum Verhältnis zur öffentlichen Bestellung s § 404 Rn 11) entspr den landesgesetzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sind mit der Erinnerung nach § 766 anfechtbar, über die das nach § 764 zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht entscheidet. Umstritten ist, ob der durch das Vollstreckungsgericht erlassene Pfändungsbeschluss lediglich fehlerhaft und daher mit der Erinnerung anfechtbar oder wirkungslos ist. Die fehlende funktionell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine Beschwerde gegen Verfahrensanordnungen.

Rn 19 Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Beschwerde gegen Verfahrensanordnungen im PKH-Verfahren, wie zB die Einholung von Auskünften, die Anordnung der mündlichen Erörterung, solange sie sich noch iRd nach § 118 zulässigen Erhebungen hält (Zweibr FamRZ 04, 35). Die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung ist auch dann nicht isoliert anfechtbar, wenn das Gericht ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtshängigkeit (Abs 3).

Rn 20 Zur Anhängigkeit s Rn 17. Als rechtshängig gilt die Streitsache mit Zustellung (§ 693) des MB, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben ist. Der für die Bewertung als ›alsbald‹ maßgebliche Zeitraum bestimmt sich nicht nach der Monatsfrist in § 691 II. Die Erweiterung des für die Beurteilung der rechtzeitigen Zustellung des Mahnbescheids (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Ausdrückliche Zuweisungen erfolgen im Insolvenzverfahren. So entscheidet über Einwendungen, die gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung nach § 89 I, II InsO erhoben werden, gem § 89 III InsO das Insolvenzgericht. Diese Zuständigkeit gilt für Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, dies unabhängig davon, ob die beantragte Maßnahme angeordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Werden im Laufe des Musterverfahrens neue Tatsachen vorgetragen, so können diese berücksichtigt werden, soweit sie sich unter die im Vorlagebeschluss bereits formulierten Feststellungsziele einordnen lassen. Insoweit gelten die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regeln wie zB die Präklusionsvorschriften (s § 11 KapMuG Rn 14). Ist dies nicht möglich, weil es sich um Tatsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kombinierter Urkundeninhalt.

Rn 6 Eine Urkunde muss nicht ausschließlich als Urkunde über Erklärungen (§ 415), als wirkende Urkunde gem § 417 oder als Zeugnisurkunde gem § 418 anzusehen sein. Möglich ist vielmehr, dass ein und dieselbe Urkunde in ihren unterschiedlichen Bestandteilen verschiedene Inhalte verbindet, so dass sich ihre Beweiskraft dem jeweiligen Inhalt entsprechend teils nach § 415, teils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll mit der Endentscheidung die Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchführung erforderlich sind. (2) Die Endentscheidung in Ehewohnungs- und Haushaltssachen wird mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht soll in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 die sofortige Wirksamkeit anordnen. (3) Mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kann das Gericht auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht schon mündlich verhandelt (Nr 4).

Rn 10 Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 vorzunehmen (§ 523 I). Sie kommt nicht mehr in Betracht, wenn bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Wert- und Zulassungsberufung.

Rn 11 Nach Abs 2 S 2 ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Berufung gegen das nicht mit dem Einspruch anfechtbare Versäumnisurteil auch dann statthaft, wenn die Berufungssumme (§ 511 Rn 15 ff) nicht erreicht und das erstinstanzliche Gericht das Rechtsmittel nicht zugelassen hat (§ 511 Rn 42 ff). Diese Ausnahmeregelung dient der Sicherung des Anspruchs der Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Punitive Damages.

Rn 27 Ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte kann in der Verurteilung zu Strafschadensersatz gesehen werden. Da hier die Sanktionswirkung einer Strafe ohne die rechtsstaatlichen Garantien eines geordneten Strafverfahrens eintritt und ein Einzelner an die Stelle des Bestrafungsmonopols des Staates tritt, verstößt der Strafschadensersatz gegen den ordre public. Da daneben auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Rechtskraftzeugnis ist eine öffentliche Urkunde (§ 415 ZPO), die den Nachweis erbringt, dass formelle Rechtskraft eingetreten ist. § 46 regelt in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 706 ZPO die Möglichkeit der Erteilung eines solchen Rechtskraftzeugnisses. Die Norm ist in allen Verfahren der fG anwendbar. In Ehe- und Familienstreitverfahren sind § 46 S 1 und 2 ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsverhältnis zum Gegner.

Rn 2 Im Unterschied zu § 66 setzt die streitgenössische Nebenintervention nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem Streithelfer und der unterstützten Partei, sondern zusätzlich zwischen dem Streithelfer und der Gegenpartei voraus (BGHZ 92, 275, 277 = NJW 85, 386). Entsprechend dem üblichen Verständnis ist ein Rechtsverhältnis eine durch den Sachverhalt aufgrund einer Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Anspruchsberechtigt sind vom Gericht geladene und vernommene Zeugen. Zu entschädigen sind aber auch Zeugen, die geladen, aber nicht vernommen wurden, sowie Zeugen, die nicht geladen, aber – als präsente Beweismittel – ›mitgebracht‹ und vom Gericht auch vernommen, also herangezogen (§ 1 I Nr 3 JVEG) wurden. Bringt dagegen eine Partei einen nicht geladenen Zeugen mit, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Materiell-rechtlich sind der Anspruch auf Zugewinnausgleich gem § 1378 III BGB, § 6 LPartG, der Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers nach § 528 I BGB sowie der Pflichtteilsanspruch aus § 2317 II BGB trotz ihrer persönlichen Natur übertragbar und daher gem § 851 grds pfändbar. Aufgrund der besonderen Bindungen zwischen den Beteiligten soll aber der Anspruchsinhaber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt nur für Beschlüsse des BGH in der Rechtsbeschwerdeinstanz. Weiter ist Voraussetzung, dass die angefochtene Verbundentscheidung nur teilw aufgehoben wird. Das ist nur in Bezug auf solche Teile der Verbundentscheidung möglich, die auch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens waren; iÜ ist der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig geworden (Prütting/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung aus der Sicht des Gerichts nicht vor, ist eine Vorabentscheidung darüber regelmäßig unzweckmäßig (vgl BGH NJW-RR 08, 218), denn aus der Versagung der Wiedereinsetzung wird sich regelmäßig die Unzulässigkeit des Rechtsmittels ergeben, so dass dieses zu verwerfen ist; dies sollte aus Gründen der Prozessök...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtskraftwirkung.

Rn 4 Grundfall einer streitgenössischen Nebenintervention ist eine Rechtskrafterstreckung des Vorprozesses auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Streithelfer und dem Gegner, die etwa durch §§ 76 IV, 325, 327, 640e, 728, 856, 61 II GmbHG, 248, 249, 256 VII AktG, 111 II GenG, 183 InsO, 128, 129 HGB, 407 II, 408 BGB, 3 Nr 8 PflVG statuiert wird. Einschränkend muss sich die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtswegfremde Gegenforderung.

Rn 73 Die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung ist nach hM trotz § 17 II GVG nur dann möglich, wenn diese unstr oder rechts- bzw bestandskräftig festgestellt ist. Bei einer bestrittenen Gegenforderung muss das Gericht das Verfahren nach § 148 aussetzen und die Entscheidung des anderen Gerichtszweiges abwarten (BVerwG NJW 99, 160 [BVerwG 07.10.1998 - BVerwG 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie.

Rn 12 Gemäß § 383 I Nr 3 sind Verwandte (§ 1589 I 1 BGB) und Verschwägerte (§ 1590 I BGB) in gerader Linie zeugnisverweigerungsberechtigt unabhängig von der Anzahl der die Verwandtschaft vermittelnden ehelichen oder nichtehelichen (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 3) Geburten, also unbeschränkt (Zö/Greger § 383 Rz 10), zB Großeltern und Enkelkinder, Schwiegereltern und Schwieger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Persönliches Erscheinen (Abs 3).

Rn 11 Zur Güteverhandlung sollen die Parteien geladen werden (§ 141), Organe von Gesellschaften auch dann, wenn diese mit den Angelegenheiten des Prozesses normalerweise nicht selbst befasst sind; diese können einen geeigneten Vertreter (§ 141 III 2) entsenden (Karlsr OLGR 05, 522; LG Braunschw NJW-RR 04, 390 [LG Braunschweig 04.09.2003 - 10 T 698/03]). Die Partei trägt das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, nicht aber im Rangklarstellungsverfahren nach den §§ 90 ff GBO, für das § 105 Abs 1 GBO eine den § 18 verdrängende Sonderregelung enthält. In Ehe- und Familienstreitsachen gelten gem § 113 Abs 1 S 1 die Vorschriften der §§ 233 ff ZPO. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesskostenhilfe.

Rn 199 § 23a RVG gibt den Hauptsachewert (fortgeltend VGH München JurBüro 06, 596: auch für Beschwerde) und für den Streit um Zahlungsmodalitäten das Kosteninteresse vor. Wertfestsetzung ist nur auf Antrag nach § 32 II RVG veranlasst; andere Wertgebühren erfallen nicht (s KV 1812 Anl 1 GKG). Zum Zeitpunkt des Antrags s § 4 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt und Inhalt (Abs 2).

Rn 5 Ausfertigungen werden nach Abs 2 S 1 nur auf Antrag an das jeweilige Gericht und nur in Papierform erteilt. Gemäß Abs 2 S 2 dürfen Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften vor Verkündung und Unterschrift sämtlicher (§ 309) Richter nicht erfolgen, da das Urt zu diesem Zeitpunkt das Entwurfsstadium noch nicht verlassen hat. Gleiches gilt für eine gem § 310 III erforderlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Beiordnung.

Rn 2 Der Prozesskostenhilfeanspruch der Partei beinhaltet, dass ihr in den notwendigen Fällen zur Wahrnehmung ihrer Rechte ein Rechtsanwalt beizuordnen ist. Die Beiordnung ist im Bewilligungsbeschluss gesondert auszusprechen. Ist eine Beiordnung nicht erfolgt, aber notwendig, kann die Beiordnung in einem besonderen Beschl erfolgen. Im Beiordnungsbeschluss wird der ausgewählt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel.

Rn 32 Die Entscheidung (Zwischenurteil oder im Endurteil), dass eine Klageänderung nicht vorliege oder die Änderung zuzulassen sei,ist nicht anfechtbar (§ 268), zumindesten bei Zulassung eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite (BGH NJW 81, 989; NJW-RR 87, 1084 [BGH 20.01.1987 - X ZR 70/84]; offengelassen BGH NJW 22, 3577 [BGH 16.09.2022 - V ZR 180/21])). Anfechtbar die Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift übersetzt § 1086 S 1 BGB in das Zwangsvollstreckungsrecht (BGH NJW 03, 2164, 2165 [BGH 14.03.2003 - IXa ZB 45/03]). Nach dieser Regelung des bürgerlichen Rechts hat der Gläubiger einer Person, die einen Nießbrauch an ihrem gesamten Vermögen nach § 1085 BGB bestellt hat, einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung gegen den Nie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nachweis.

Rn 20 Eine objektiv-rechtliche Kontrolle mittels Verbandsklage ist nur bei Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr notwendig; daher wird dies als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal betrachtet (BGHZ 81, 222, 225; Grüneberg/Grüneberg Rz 6). Eine Erstbegehungsgefahr ist vom Kl zu beweisen (Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 11). Die Wiederholungsgefahr wird dagegen schon durch den Nachw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungen.

Rn 6 Werden die durch eine zulässige und ordnungsgemäß bekannt gemachte Beschränkung gezogenen Grenzen der Vollmacht überschritten, fehlt es an einer Prozesshandlungsvoraussetzung und die Prozesshandlung ist unwirksam (Musielak/Voit/Weth § 83 Rz 5; Zö/Althammer § 83 Rz 2; MüKoZPO/Toussaint § 83 Rz 11). Das Gericht muss die Einschränkung vAw berücksichtigen und ggf darauf hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 3 Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Voraussetzungen der Einrede zu prüfen, darf dies aber (KG NJW-RR 03, 941, 942 [KG Berlin 21.11.2002 - 12 U 32/02] zu § 1990 BGB). Ergibt sich nach vollständiger Prüfung die Unbegründetheit der Einrede, da der Erbe das Recht zur Haftungsbeschränkung verloren hat (§§ 2016, 1994 BGB), so muss und darf das Gericht keinen Vorbehalt in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslandsaufenthalt des Klägers.

Rn 8 Bei dem Kl muss es sich um eine in Rn 4 genannte natürliche oder juristische Person handeln. Kl ist derjenige des ersten Rechtszuges. Hierzu zählt auch der Hauptintervenient, § 64. Da der Nebenintervenient nach § 101 mit Kosten belastet werden kann, ist auch er sicherungspflichtig. Der einfache Nebenintervenient fällt hinsichtlich der Kosten der Nebenintervention, der s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beseitigung von Unklarheiten.

Rn 9 Das Gericht ist nach § 139 gehalten, eine Partei auf Unklarheiten in gestellten Sachanträgen hinzuweisen, schon um für eine eindeutige Abgrenzung des Streitgegenstands zu sorgen. Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass eine dem Klageantrag entsprechende Urteilsformel die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden kann (BGHZ 162, 365, 368). So ist es geboten, den Kl a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wesentliche Grundsätze.

Rn 24 Zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehören die Fundamente und Prinzipien unserer Rechtsordnung, also ihre Grundgedanken und die damit verbundenen Gerechtigkeitsvorstellungen (BGHZ 50, 370, 375 f). Damit sind Merkmale der Rechtsordnung gemeint, die so grds sind, dass sie selbst dem Gesetzgeber nur bedingt zur Disposition stehen. Sie sind nicht mit dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Lage des Rechtsstreits.

Rn 9 Mangels einer Möglichkeit, in den Rechtsstreit lenkend einzugreifen, braucht ein Streithelfer keine Interventionswirkung zu befürchten, dem nach Schluss der mündlichen Verhandlung in einer nicht rechtsmittelfähigen Sache der Streit verkündet wurde (Köln MDR 83, 409; Naumbg BauR 2012, 843 Rz 3). Erfolgte die Streitverkündung erst in der Rechtsmittelinstanz und wurden des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Klageantrag muss bei Klagen nach § 1 auch enthalten: (2) Das Gericht hat vor der Entscheidung über eine Klage nach § 1 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu hören, wenn Gegenstand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Abs 1 gilt für alle gesetzlichen Fristen, wie Begründungsfristen für Rechtsmittel (Beschlussempfehlung und Begründung des BT-RA zu § 17 RegE in BTDrs 16/9733, S 288). Weil in den Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Notfristen nicht vorgesehen sind, ist der Anwendungsbereich nicht allzu groß (Maurer FamRZ 09, 465, 473). Nicht anwendbar ist Abs 1 auf Ausschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensgrundsätze.

Rn 27 Das Festsetzungsverfahren ist ein Amtsverfahren, in dem das Gericht die zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung erforderlichen Tatsachen vAw (§ 26 FamFG) zu ermitteln hat (BGH FamRZ 15, 1880; Prütting/Helms/Fröschle § 292 Rz 21; MüKoFamFG/Heilmann § 168 aF Rz 21; Keidel/Engelhardt (20. Aufl) § 168 aF Rz 10 mwN). Wird das Verfahren auf Antrag eingeleitet, trägt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterichter.

Rn 7 Er ist ein für Güteversuche bestimmter und nicht entscheidungsbefugter Richter, der auch an einem anderen Gericht, sogar an einer anderen Gerichtsbarkeit (BTDrs 17/8058 S 21) tätig sein kann. Entscheidend ist lediglich die Eigenschaft als Güterichter, dessen Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan zu regeln sind (§ 21e Abs 1 S 1 GVG). Er ist gesetzlicher Richter gem § 16 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesetzesbindung.

Rn 38 Aus dem unmittelbaren Wortlaut von Art 20 III GG und damit aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich die Gesetzesbindung der Gerichte, deren Bedeutung und Gewicht oftmals unterschätzt wird. Die Gesetzesbindung wird durch die Verpflichtung der Gerichte zur Auslegung und zur Fortbildung des Rechts nicht aufgehoben. Vielmehr zeigt der Zusammenhang, dass eine richterliche Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Haftungsverband der Hypothek.

Rn 2 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Definition des Haftungsverbandes, es bedeutet nicht, dass die Vorschrift nur bei belasteten Grundstücken gelten soll. Auch bei unbelasteten Grundstücken und der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragungspflicht Dritter.

Rn 6 Dritten, die nicht Beteiligte iSv § 7 sind, können Kosten bei grob schuldhafter (Rn 4) Veranlassung gerichtlicher Tätigkeit, auferlegt werden (IV). Das umfasst Fälle, in denen zB Nachbarn, Verwandte, Altenheime, Behörden usw unmittelbar oder mittelbar das gerichtliche Verfahren in Gang setzen oder innerhalb eines solchen Kosten verursachende Tätigkeiten (zB Beweisaufnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verzögerung.

Rn 1 In den Fällen der auf Antrag angeordneten Aussetzung nach §§ 152, 153 kann die Aussetzung aufgehoben werden, wenn der Rechtsstreit, der Anlass für die Aussetzung ist, vorwerfbar verzögert wird. Eine lediglich objektive Verzögerung genügt nicht: Da das Gericht unter den in §§ 152, 153 genannten Voraussetzungen dem Antrag auf Aussetzung auch dann zwingend stattgeben muss,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht des Verfahrens (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 klärt für das Versagungsverfahren im ersuchten Staat (Art 2 lit e) die Frage des anwendbaren Prozessrechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben Vorrang. Im Übrigen ist das Recht des ersuchten Mitgliedstaates maßgeblich. Die Entscheidung ergeht in Deutschland gem § 1115 IV 1 ZPO in Form des Beschlusses. Zur Bindungswirkung tatsächlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zielrichtung.

Rn 2 Die Vorschrift bezweckt die Absicherung des Beklagten für den Fall der Klageabweisung. Stammt der Kl nicht aus dem EU- bzw EWR-Raum, drohte die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs des Beklagten sonst an faktischen Hürden – oftmals geringer Betrag, welcher im Ausland geltend zu machen und zu vollstrecken wäre – zu scheitern. Vor derartigen Problemen soll er bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Während der Anhängigkeit einer Ehesache (Nr 1).

Rn 3 Während einer anhängigen Ehesache (§ 121) ist für VA-Sachen die örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründet, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war. Die Anhängigkeit beginnt mit Einreichung der Scheidungsantragsschrift bei Gericht (§ 124 S 1) und endet mit dem förmlichen Abschluss des Scheidungsverfahrens (zB durch Rücknahme des Scheidungsantra...mehr