Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. (Intertemporaler) Normgegenstand.

Rn 1 Das AVAG verdrängt als lex specialis das Verfahren nach § 722 f ZPO. In der ersten Fassung vom 30.5.88 (BGBl I, 662) war es ab dem 8.6.88 anwendbar. Es diente zunächst vorrangig der Umsetzung des EuGVÜ und des LuGÜ (zu weiteren völkerrechtlichen Verträgen vgl § 1). Die mit der Neufassung v 19.2.01 (in Kraft ab 1.3.01) einbezogene Ursprungsversion der EuGVO (VO 44/2001 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendbarkeit anderer Vorschriften.

Rn 1 Aufgrund der Verweisung des § 555 sind auf das Revisionsverfahren grds die §§ 253–494 (mit Ausnahme der §§ 348–350 und von § 278 II–V) anwendbar; die Regelung über den gerichtlichen Vergleich (§ 278 VI) finden demgegenüber keine Anwendung (Musielak/Voit/Ball § 555 Rz 3; Zö/Feskorn § 555 Rz 1). Auch wenn § 278 Abs 1 auch für das Revisionsgericht Anwendung finden soll (Mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Neuregelung.

Rn 1 § 23b GVG betrifft die funktionale Zuständigkeit für Familiensachen iSd § 111 FamFG. Die Vorschrift schließt aber anderweitige Regelungen der funktionalen Zuständigkeit, wie bspw im Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG), nicht aus, denn das GVG regelt die funktionale Zuständigkeit der Gerichte nicht abschließend (BTDrs 16/6308, 319).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Unter den gesetzlichen Kriterien einer Vereinbarung bzw einer rechtsgestaltenden Erklärung des Kunden, Abs 7 S 1, 2, sowie der Versicherung nach Abs 8 S 2 wird der Vollstreckungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto begründet. Unerheblich ist, ob das Kreditinstitut das Zahlungsverkehrskonto nach innen oder außen als Pfändungsschutzkonto bezeichnet, denn davon kann der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist nach Antrag gem § 1058.

Rn 83b Ein Antrag auf Berichtigung, Auslegung oder Ergänzung des Schiedsspruchs ist innerhalb eines Monats nach Empfang des Schiedsspruchs zu stellen, sofern die Parteien keine andere Frist vereinbart haben, § 1058 II. Nach der Stellung eines derartigen Antrags verlängert sich die Frist für den Aufhebungsantrag um höchstens einen Monat nach Empfang der Entscheidung des Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 806a dient als Rechtsgrundlage dafür, dass der GV den Gläubiger über seine anlässlich der Zwangsvollstreckung gewonnenen Erkenntnisse über Geldforderungen (und über den Arbeitgeber, s Rn 5) des Schuldners unterrichtet. Die Norm schafft nicht nur die hierfür notwendige Erlaubnis, sondern begrenzt diese zugleich und verpflichtet den GV (der vorgelagert bereits zur Befra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisantritt.

Rn 6 Schon die Formulierung des § 371 zeigt, dass es sich dabei um ein Beweismittel handelt, das durch förmlichen Antritt (§ 371 I 1), also durch antragsmäßige Benennung von Thema und Objekt in den Prozess eingeführt wird, sofern der Augenschein nicht vAw angeordnet wird gem § 144 I. Der in Augenschein zu nehmende Gegenstand ist in dem Beweisantrag exakt zu bezeichnen, und z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gefährdung des Durchsuchungserfolgs (Abs 1 S 2).

Rn 7 Nach Abs 1 S 2 muss die Durchsuchung der Wohnung nicht von einem Richter angeordnet werden, wenn die Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (§ 61 IV GVGA). Ob Gefahr im Verzug vorliegt, darüber befindet der GV vor Ort anhand konkreter Tatsachen, die im GV-Protokoll zu vermerken sind. Ein pflichtgebundenes Ermessen steht ihm bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Hat das Gericht den Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, ist die Instanz beendet. Dem Einspruchsführer stehen nur die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision zu, die zwar ohne Rücksicht auf den Wert der Beschwer und eine Zulassung des Rechtsmittels statthaft sind (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06]; s.u. § 514 Rn 11, § 565 Rn 2; anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessvergleich (lit b).

Rn 10 Prozessvergleiche sind keine Entscheidungen (EuGH C-414/92 – Solo Kleinmotoren, NJW 95, 38, 39). Ihre Anerkennung und Vollstreckung ist in Art 59, 60 geregelt. Rn 11 Ein sog Undertaking (einseitig von einer Partei ggü dem Gericht übernommene Selbstverpflichtung, welche das Recht dieses Forums einem Urt gleichachtet) soll nach Schlosser (Rz 11; ders RIW 01, 81, 88 ff) ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Regelung mag bei erstem Zusehen als eine weithin technische Norm erscheinen, die selbstverständlich wirkt. Dieser Eindruck täuscht. In Wahrheit ist die Bedeutung der Sprache als das zentrale Kommunikationsmittel in jeder streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten kaum hoch genug einzuschätzen. Auch nach ihrem Inhalt ist die Norm keineswegs selbstverständlich. Denn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Norm ist Ausdruck der Anknüpfung der Restitutionsgründe an die Beweissicherheit und die Kraft der Beweismittel im angefochtenen Verfahren (s § 580 Rn 1). Während bei den Restitutionsgründen von § 580 Nr 6 und 7 diese Anknüpfung schon durch die besondere Beweiskraft von Urteilen und Urkunden verdeutlicht wird, ist bei den Restitutionsgründen nach § 580 Nr 1 bis 5 die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Duldungspflicht von Mitbewohnern (Abs 3) und sonstigen Dritten.

Rn 9 Betritt und durchschreitet der GV zur Durchsuchung eine Wohnung, an der neben dem Schuldner andere Personen Mitgewahrsam haben (s § 758 Rn 4), ist dazu allein eine richterliche Durchsuchungsanordnung gegen den Schuldner oder dessen Einwilligung nach Abs 3 erforderlich (s Rn 6), bei Gefahr im Verzug noch nicht einmal das (s Rn 7). Mitgewahrsamsinhaber oder Mitbewohner de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahme bei räumlicher Distanz.

Rn 8 Die Landesgesetzgeber dürfen obligatorische Güteverfahren nur für Streitigkeiten zwischen Parteien einführen, die in demselben Bundesland wohnen oder dort ihren Sitz (§ 17 ZPO) oder eine Niederlassung (§ 21 ZPO) haben. Hierdurch soll der Kosten- und Zeitaufwand, an dem Güteverfahren teilzunehmen, den Parteien zumutbar bleiben (vgl BTDrs 14/980, 7). Der Begriff des ›Wohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Geregelt wird eine spezielle Hinweispflicht des Amtsrichters, die ggf über die allgemeine Hinweispflicht gem § 139 hinausgeht. Die im amtsgerichtlichen Verfahren uU nicht anwaltlich vertretene, rechtlich unerfahrene Partei soll davor bewahrt werden, Nachteile infolge einer rügelosen Einlassung gem § 39 S 1 dadurch zu erleiden, dass sich die gegnerische Partei die – sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Hauptsache iSd Norm ist der materielle Arrest- oder Verfügungsanspruch, dessen Durchsetzbarkeit im Eilverfahren gesichert werden soll (Schuschke/Walker/Walker Rz 1). Gericht der Hauptsache ist das für die Hauptsache örtlich und sachlich zuständige Gericht. Gehört die Hauptsache vor das Familiengericht, so ist dieses Gericht auch für das einstweilige Rechtsschutzverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Umfang.

Rn 13 Der Umfang der Schadensersatzpflicht richtet sich nach den Grundsätzen des allgemeinem Schadensersatzrechts (§§ 249 ff BGB). Immaterielle Schadenspositionen werden nicht ersetzt, sondern nur Vermögensschäden (MüKoZPO/Götz § 717 Rz 18). In erster Linie ist Naturalrestitution geschuldet, nach Maßgabe der §§ 250, 251 auch Geldersatz. Es muss derjenige Zustand wiederherges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Darlegungslast (Abs 1 S 2).

Rn 13 Werden die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vollstreckt, muss der Gläubiger zusätzlich dem Antrag eine nachprüfbare Aufstellung der Zwangsvollstreckungskosten und entspr Belege als elektronisches Dokument (Rn 11) beifügen. Der Vollstreckungsgläubiger muss dazu jede einzelne Position darlegen und durch elektronische Dokumente den Nachweis führen, etwa die Mand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anforderungen an die Hauptsacheklage.

Rn 10 Die Hauptsacheklage muss den Anspruch betreffen, den der erlassene Arrest sichert. Entscheidend ist, ob die Klage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilmaßnahme führt (BGH NJW 01, 157, 159 [BGH 26.09.2000 - VI ZR 279/99]). Wurde der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung durch Vormerkung gesic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 702 I bezweckt weitere Verfahrensvereinfachung, über die umgebenden Vorschriften zum Mahnverfahren hinaus. Häufigste Auswirkung der Möglichkeit, Erklärungen vor dem UdG abgeben zu können, ist die Befreiung vom Anwaltszwang (§ 78 III). Rn 2 Indem das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ab 1.1.18 bundesweit die elektronische Kommunika...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.

Rn 39 Wendet sich der Antragsgegner mit auf Art V 1 UNÜ gestützten Gründen gegen die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs, so kann sich der Antragsteller hiergegen mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung verteidigen, wenn die strengen Voraussetzungen für einen Rechtsmissbrauch nach deutschem Recht erfüllt sind (BGH NJW-RR 08, 1083 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorrangige Realgläubiger (Abs 2).

Rn 9 Dingliche oder persönliche Gläubiger, denen nach § 10 bis 12 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück zusteht, können einer nach Abs 1 zulässigen Pfändung durch Drittwiderspruchsklage nach § 771 widersprechen, weil ihnen auch die Früchte haften. Auf Eintragung oder Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (St/J/Würdinger Rz 14; MüKoZPO/Gruber Rz 10). Der vorr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über den Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen nach Abs 1 S 3 einschließlich seiner Auswahl ist mit der sofortigen Beschwerde (§ 11 I RPflG, § 793) anfechtbar. Andere Fehler, insb die Unterlassung der Schätzung oder der Zuziehung eines Sachverständigen durch den GV, können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine erste Belehrung über seine Pflichten hat der Zeuge bereits zu Beginn seiner Vernehmung gem. § 395 I erhalten. Normzweck des § 480 kann daher nur sein, den Zeugen erneut und nunmehr speziell hinsichtlich der Eidesleistung als solcher auf die Bedeutung seiner Rolle hinzuweisen. Praktisch betrachtet soll der Richter also versuchen, den Zeugen an dieser Stelle einersei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschuldigung.

Rn 11 Entschuldigt die Partei die Verspätung (nicht die Verzögerung) genügend, kommt eine Zurückweisung nicht in Betracht (§ 296 I; dort Rn 30 ff). Erforderlich dazu ist, dass die Partei Umstände vorträgt, die die Versäumung der Frist als nicht vorwerfbar erscheinen lassen (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]). Schon leichte Fahrlässigkeit steht der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unberechtigt.

Rn 3 Grds ist die Verweigerung der Annahme unberechtigt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Zustellung zur Unzeit (zB grds zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen; nicht hingegen an Samstagen, vgl OVG Münster NJW 14, 3117 [OVG Nordrhein-Westfalen 02.06.2014 - 15 A 628/14]) oder an einem unpassenden Ort (vgl § 177 Rn 1) versucht wird (vgl VGH München NJW 12, 950 Rz 9). Ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertragliche und vorvertragliche Schuldverhältnisse (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Mit der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch solche Klagen KapMuG-fähig sind, die sich auf ein vertragliches oder vorvertragliches (LG Frankfurt/M NZG 14, 507) Schuldverhältnis stützen, zB bei einem Anlageberatungsvertrag (dazu Wiewel VuR 13, 173) oder bei einer auf § 311 Abs 2 oder 3 BGB gestützten Prospekthaftung im weiteren Sinne. Derart...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bezugnahme auf Anlagen.

Rn 14 Bei unvollständig ausgefülltem Antrag können ausnahmsweise dem Formular Anlagen beigefügt oder nachgereicht werden. Das kann erforderlich sein, wenn der Platz im Formular nicht ausreicht, um übersichtliche Angaben zu ermöglichen. Da sämtliche Angaben zu belegen sind, können Lücken im Formular auch durch die entsprechenden Belege gefüllt werden (BGH FamRZ 09, 318; MDR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 798a ZPO aF. Ansprüche wegen Kindesunterhalts beruhen auf § 1601 BGB, der sämtliche Unterhaltsansprüche Verwandter in gerader Linie erfasst (vgl iE zB PWW/Soyka § 1601 Rz 1 f); die Unterhaltspflicht besteht dem Grunde nach lebenslang (BGH FamRZ 84, 682). Es besteht Identität des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder mit dem Minderjährigenun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streitigkeiten wegen Ehrverletzungen.

Rn 5 Die Öffnungsklausel betrifft ferner Streitigkeiten wegen Ehrverletzungen, soweit diese nicht in der Presse oder im Rundfunk begangen worden sind (Nr 3), nicht aber generell sämtliche Ansprüche, mit denen die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend gemacht wird (BGH NJW-RR 08, 1662, 1663 [BGH 08.07.2008 - VI ZR 221/07]). Unbeachtlich ist, auf welche zivi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pflicht des Gerichts.

Rn 5 Das Gericht hat das Endurteil zu erlassen. Ein Ermessen steht ihm anders als bei § 301 nicht zu. Ist der Rechtsstreit nach der mündlichen Verhandlung zur Endentscheidung reif, so ist daher die Anordnung des schriftlichen Verfahrens (§ 128 II) nicht zulässig und verfahrensfehlerhaft (BGHZ 17, 118, 121). Erlässt das Gericht das Urt gleichwohl im schriftlichen Verfahren, h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 3 Im Falle der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ist gem Abs 2 vor den Amtsgerichten zusätzlich zu den Belehrungen nach §§ 276 II, 277 II eine weitere Belehrung über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses – insb die Möglichkeit des Erlasses eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung gem § 307 S 2 – vorgeschrieben. Diese Belehrung hat fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rügen der Unzulässigkeit der Klage.

Rn 4 § 565 verweist zwar im Hinblick auf die Rügen der Unzulässigkeit der Klage auf § 532. In der Revisionsinstanz ist diese Verweisung jedoch bereits deshalb von äußerst geringer praktischer Bedeutung, weil unverzichtbare Prozessrügen im Revisionsverfahren vAw geprüft werden, soweit sie nicht durch § 545 II ausgeschlossen sind (vgl § 557 Rn 8 f, § 545 Rn 7 ff) und verzichtb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vorhergehendes PKH-Verfahren.

Rn 50 Auch bei einem vorangehenden Prozesskostenhilfeverfahren stellt der BGH allein auf die nachfolgende Klageerhebung ab. Eine Vorverlegung des Zeitpunktes wird nicht für notwendig erachtet, da die arme Partei nach § 14 Nr 3 GKG die Möglichkeit habe, die Abänderungsklage ohne Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses noch vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung und Beendigung der Streitgenossenschaft.

Rn 4 Eine (ursprüngliche) Streitgenossenschaft wird regelmäßig durch Klageerhebung eines Kl gegen mehrere Beklagte oder gemeinschaftliche Klageerhebung mehrerer Kl gegen einen oder mehrere Beklagte begründet. Eine zeitgleiche Zustellung der Klagen ist nicht erforderlich. Gegen die einzelnen Streitgenossen können unterschiedliche Anträge erhoben werden, so dass verschiedene K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anschließendes Verfahren.

Rn 19 Auf den Antrag des Schuldners ist dem Gläubiger, nicht dem Drittschuldner, rechtliches Gehör, Art 103 I GG, zu gewähren. Es sind alle Gläubiger zu hören. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, § 128 IV. Der Gläubiger muss das Vorbringen des Schuldners nicht bestreiten, doch können substanziierte Einwände die Beweisführung erschüttern. Im Übrigen hat jede ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Gegen eine ausnahmsweise durch den Richter erfolgte Fristbestimmung nach Abs 1 steht dem Gläubiger kein Rechtsmittel zu (Stuttg Rpfleger 08, 475). Entscheidet über die Anordnung der Klagefrist der nach § 20 Nr 14 RpflG hierfür zuständige Rechtspfleger stattgebend, so ist hiergegen für den Gläubiger die befristete Erinnerung gem § 11 II RpflG möglich (BGH NJW-RR 87, 683,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Immobiliarbeschlagnahme.

Rn 5 Ist das Grundstück, dessen Bestandteile die Früchte sind, bereits im Wege der Zwangsvollstreckung beschlagnahmt, können die Früchte nicht mehr gepfändet werden, da sie von der Beschlagnahme miterfasst werden (§§ 21 I 1, 148 ZVG) und dann ausschließlich der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegen. Anders, wenn das Grundstück im Besitz eines Pächters ist, da sein Recht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften dieses Buches sind anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 1043 Abs. 1 in Deutschland liegt. (2) Die Bestimmungen der §§ 1032, 1033 und 1050 sind auch dann anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Ausland liegt oder noch nicht bestimmt ist. (3) Solange der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Voraussetzungen der Gutglaubensvorschriften müssen vorliegen. § 898 ist anwendbar auf Erwerbstatbestände iSd §§ 894, 897, entgegen dem Wortlaut aber auch (entspr) auf eine gem § 895 erworbene Vormerkung (MüKoZPO/Gruber Rz 3 mwN; Zö/Seibel Rz 1; St/J/Bartels Rz 1; ThoPu/Seiler Rz 1; Wieczorek/Schütze/Rensen Rz 1; aA RGZ 68, 150, 154 f). Die unbewusste Regelungslücke ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verzicht und Verwirkung.

Rn 11 Die Verbandsklagebefugnis ist keine disponible Rechtsposition; daher kommt weder eine Verwirkung (BGH NJW 95, 1488) noch ein Erlassvertrag iSv § 397 I BGB in Betracht. Auch der Klageverzicht setzt eine solche Position voraus (MüKoZPO/Musielak § 306 Rz 4) und ist daher für den Verbandskläger nicht möglich (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. 2Das gilt auch für die Prozesshandlungen, die das Verfahren vor diesem Gericht infolge eines Einspruchs, einer Aufhebung des Urteils dieses Gerichts, einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Rüge nach § 321a oder eines neuen Vorbringens in dem Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ergänzungsfragen.

Rn 29 Ergänzungsfragen müssen hinreichend konkretisiert werden (vgl BVerwG NJW 96, 2318). Fragen, die die Partei an den SV richten will, müssen aber nicht im Voraus konkret formuliert werden; vielmehr soll es genügen, wenn erkennbar ist, in welcher Richtung die Partei durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGHZ 24, 9, 14 f; VersR 07, 1713). Spontan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ort der Abgabe (Abs 1 u Abs 2).

Rn 4 Die Abnahme der Auskunft kann in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers (Abs 1 S 2) stattfinden oder in der Wohnung des Schuldners (Abs 2). Der Gerichtsvollzieher kann insoweit den Ort wählen. Bei Wahl der Wohnung des Schuldners als Ort der Abgabe der Vermögensauskunft sieht die Norm allerdings ein auf eine Woche befristetes Widerspruchsrecht des Schuldners vor (Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelverfahren.

Rn 10 Wegen der objektiven Voraussetzungen im Rechtsmittelverfahren kann der Antragsteller auf den Inhalt der Akten Bezug nehmen (BGH NJW-RR 90, 1212). Lediglich zur Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Rechtsmittels ist ergänzend vorzutragen. Es muss angegeben werden, in welchen Punkten und weshalb eine vorinstanzliche Entscheidung iRd Rechtsmittels angegriffen werden soll ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende oder unvollständige Auskunft nach gerichtlicher Aufforderung gem § 235 I (S 2 Nr 3).

Rn 8 Kommt ein Beteiligter der gerichtlichen Aufforderung gem § 235 I zur Auskunftserteilung bzw Belegvorlage im Verfahren innerhalb der gesetzten Frist nicht hinreichend nach, kann dies ebenfalls iRd Kostenentscheidung zu seinen Lasten berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass der Beteiligte ordnungsgemäß und unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Auskunftsertei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die ggü den Leistungs- und Gestaltungsklagen subsidiäre Feststellungsklage soll den Parteien eine frühzeitige verbindliche Klärung ihres streitigen Rechtsverhältnisses ermöglichen. Sie richtet sich nur auf Feststellung des Leistungs- oder Gestaltungsrechts und wird nur zugelassen, wenn der Kl ein besonderes rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung hat. Zweck d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift trifft zwei wesentliche Aussagen: (1) Das Gericht hat eine Pflicht zu entscheiden, sobald der Rechtsstreit oder einer von mehreren verbundenen Prozessen (Abs 2) zur Endentscheidung reif ist. § 300 ist damit eine Regelung über den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt, die das Verfahren beschleunigen, dessen Prozesswirtschaftlichkeit fördern und den Justizge...mehr