Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteien, Gericht, Streitgegenstand (Nr 1).

Rn 3 Zunächst sind die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter einschl einer ladungsfähigen Anschrift so genau zu bezeichnen, dass Verwechslungen ausgeschlossen werden können. Anerkannt ist allerdings, dass bei der Feststellung der Parteien auch eine Auslegung zulässig ist (BGH NJW 1977, 1686). Für die ladungsfähige Anschrift genügt nicht die Adresse eines Postdienstleister...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 I GG, Willkürverbot) anzusehen und gehört zu den im Verletzungsfall mit der Verfassungsbeschwerde reklamierbaren ›Justizgrundrechten‹ (Art 93 I Nr 4a GG; § 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Prozessvoraussetzungen.

Rn 46 Die Zuständigkeit für die Abänderungsklage bestimmt sich nach den allg Regeln (BGH FamRZ 79, 573). Eine Fortdauer der Zuständigkeit des vorherigen Prozessgerichts für das Abänderungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor, obwohl diese wegen des Sachzusammenhangs sinnvoll wäre. Für den Klageantrag gilt § 253. Der abzuändernde Titel ist genau zu bezeichnen. Um die Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urkundsbeamter.

Rn 2 Die Vorschriften über die Ausschließung und die Ablehnung wg Besorgnis der Befangenheit sind entspr anzuwenden, auch § 47 (allgM). Das gg ihn gerichtete Gesuch darf der Urkundsbeamte aufnehmen, da die Wartepflicht erst eintritt, wenn das Gesuch in verkörperter Form dem Gericht vorliegt (MüKoZPO/Stackmann § 49 Rz 4; Zö/Vollkommer § 49 Rz 1). Es entscheidet gem § 45 der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Der für den zweiten Titel maßgebliche Begriff der Streitgenossenschaft und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen werden durch §§ 59, 60 determiniert. § 61 stellt Grundsätze auf, die für die einfache Streitgenossenschaft verbindlich sind, während § 62 spezielle Regeln für die notwendige Streitgenossenschaft schafft. § 63 enthält Anordnungen über den Prozessbetrieb und die La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren auf Scheidung der Ehe, Nr 1.

Rn 4 Die in der Praxis bedeutsamen Verfahren auf Scheidung der Ehe haben (soweit deutsches Recht zur Anwendung kommt) ihre materiell-rechtliche Grundlage in den §§ 1564–1568 BGB. Ansonsten ist das jeweilige Heimatrecht der Eheleute heranzuziehen. Die Ehe wird auf Antrag (§§ 124, 133 FamFG) eines oder beider Ehegatten durch richterliche Entscheidung (Beschl) geschieden, mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anfechtbarkeit.

Rn 14 Der Ausspruch nach § 95 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (zB §§ 91a II, 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. Wird über die durch eine Säumnis oder ein Verschulden entstandenen Kosten verfahrensfehlerhaft durch Beschl entschi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Weitgehend parallel zu § 158 für Kindschaftssachen sieht § 174 die Bestellung eines Verfahrensbeistands zur Wahrung der Interessen eines minderjährigen Beteiligten auch in Abstammungsverfahren iSd § 169 vor. Die Regelungen der §§ 158–158c finden gem S 2 aufgrund der gleichen Funktion des Beistands entsprechende Anwendung. Das Bedürfnis der Beiordnung eines Verfahrensbei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Fehlende rechtliche Grundlage.

Rn 52 Der Beschl kann nicht als im Rahmen des § 281 ergangen angesehen werden (BGH NJW 02, 3634 [BGH 10.09.2002 - X ARZ 217/02]), wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH NJW-RR 13, 764) und deshalb als will...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstinstanzliches Geständnis.

Rn 5 Ist die erstinstanzliche Erklärung einer Partei nach Auffassung des Berufungsgerichts als Geständnis zu werten, behält es seine bindende beweisersetzende Wirkung in der Berufungsinstanz (MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 3). Dies gilt auch dann, wenn das Geständnis mit der Behauptung einer Tatsache verbunden war (§ 289 I) oder aus prozesstaktischen Gründen ›nur für die erste Ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerspruch.

Rn 260 (Grundbuch) §§ 899, 927, 1140 BGB. Maßgeblich nach § 3 ist das Interesse an der Erhaltung der Rechtsposition. Deren Wert ist die Basis von der ein Bruchteil bis zum vollen Betrag zu nehmen ist (Köln JurBüro 61, 458; LG Bayreuth KostRspr § 3 ZPO Nr 463: 1/10; Kobl JurBüro 06, 537: 25 % bei eV). Entspr gilt bei der Löschung. S.a. Einstweilige Verfügung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten, Nr 3.

Rn 6 Bei dem Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe handelt es sich um einen Anwendungsfall der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO. Anders als in den o.g. Fällen, die eine Ehe voraussetzen, ist hier gerade die Wirksamkeit der Eheschließung oder auch ihrer Auflösung Gegenstand des Verfahrens. Die Vorschrift hat eine untergeordnete pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Glaubhaftmachung nicht ersetzbarer Nachteile (Abs 3).

Rn 12 § 95 III betrifft den Fall, dass ein Titel über eine Geldforderung nach dem FamFG bereits vor dem Eintritt seiner Rechtskraft vollstreckt werden kann bzw bereits vollstreckt wurde. Viele der von § 95 erfassten Entscheidungen erlangen ihre Vollstreckbarkeit aber erst mit Rechtskraft (vgl §§ 40 II, III, 209 II 1, 216 I 1, 224 I, 409 II, s.a. die Kommentierung bei § 86 Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Medientransfer gerichtlicher Dokumente.

Rn 8 Gerichtliche öffentliche Dokumente gem § 130b werden mit einem gerichtlichen Transfervermerk in Papierdokumente transferiert. Der gerichtliche Transfervermerk dient an sich dem Zweck, Ausdrucke von elektronischen Dokumenten nach §§ 130a, 130b für die Gerichtsakten zu fertigen (§ 298 I). Der Inhalt des Transfervermerks ist in § 298 III geregelt, auf den § 416a verweist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen den Musterentscheid findet die Rechtsbeschwerde statt. Die Sache hat stets grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 574 Absatz 2 Nummer 1 der Zivilprozessordnung. Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Prozessgericht nach § 6 Absatz 1 und 2 zu Unrecht einen Musterentscheid eingeholt hat. Beschwerdeberechtigt sind alle Beteiligten. (2) Das R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). § 29a kann danach wie alle Gerichtsstandsregelungen der ZPO kraft seiner Doppelfunktionalität die internationale Zuständigkeit begründen, soweit keine einschlägigen bilateralen Verträge oder internationale Abkommen bestehen (BGH NJW 96, 3008, 3009 [BGH 11.07.1996 - IX ZR 304/95]; Zö/Schultzky Rz 4), vgl etwa Art. 24 Brüsse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Vorlage wird in der mündlichen Verhandlung durch Beschl des Gerichts, außerhalb der mündlichen Verhandlung durch Verfügung gem § 273 II Nr 1 angeordnet. Die Anordnung ist nicht erzwingbar. Die Anordnung kann ausschließlich ggü einer Partei oder einem Streithelfer erfolgen. Eine Anordnung gegen Dritten ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht möglich. Eine sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form und Inhalt.

Rn 3 Der Beschluss enthält die Überschrift ›Beschluss‹ bzw Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsbeschluss und das Az, auch wenn dies II nicht erwähnt. Nicht vorgesehen ist die Eingangsformel ›im Namen des Volkes‹. Zwingend erforderlich ist das Rubrum mit den Angaben des II (Beteiligte, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte, Gericht, beteiligte Gerichtspersonen). Es folg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtbarkeit.

Rn 10 Die Fristbestimmung oder Ablehnung ist nicht anfechtbar, allenfalls mit dem Rechtsmittel gegen das Endurteil (Naumbg 18.4.11 – 2 W 19/11 juris). Das Gericht begeht eine Gehörsverletzung, wenn es über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggeht ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist iSd § 283 rechtfertigen (BVerfG NJW 15, 1166 [BVerfG 10.12.2014 - 2 BvR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolge.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 95 vor, so hat das Gericht vAw die durch die Säumnis oder das Verschulden verursachten Kosten der betreffenden Partei aufzuerlegen. Möglich ist auch, dass mehreren Parteien die Kosten auferlegt werden, wenn sie den weiteren Termin oder die Fristverlängerung verursacht haben. Ein Antrag der Gegenpartei ist nicht erforderlich. Wird er geste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendige Schriftform.

Rn 2 Das FamFG enthält – anders als die ZPO – für Anträge und Erklärungen kein allgemeines Erfordernis der Schriftform. Dies war früher nur in einzelnen Vorschriften, wie § 64 Abs 2, geregelt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit (Identifizierung der einreichenden Person, BGH MDR 22, 798) wollte der Gesetzgeber daher in Anlehnung an § 130d ZPO (zur Übermittlung danach Mardorf j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährige und sonstige verfahrensunfähige Beteiligte.

Rn 7 Der Minderjährige ist gem § 8 Nr 1 zwar beteiligtenfähig, jedoch jedenfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht verfahrensfähig. Nach § 9 II handeln die gesetzlichen Vertreter. Eine Verfahrensfähigkeit nach Vollendung des 14. Lebensjahres könnte sich aus der nachträglich eingeführten Regelung des § 9 I Nr 3 ergeben. Allerdings ist diese Vorschrift in Übereinstimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Bedeutung der prozessualen Ausgangslage.

Rn 7 Die materiell-rechtliche oder proz Ausgangslage ist für sich ohne Bedeutung. Es kommt nicht auf die Frage an, ob ein Anspruch im Wege der Zahlungsklage oder über eine negative Feststellungsklage, einen Freistellungsanspruch oder mit der Vollstreckungsabwehrklage in einen Rechtsstreit eingeführt wird (BGH NJW 70, 2025; NJW-RR 90, 958; FamRZ 91, 547; JurBüro 06, 428; MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstiges.

Rn 21 Auch Forderungen des Schuldners gegen den Gläubiger können grds gepfändet werden (JurBüro 17, 263). Dies gilt jedenfalls, sofern die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder eine Aufrechnung verfahrensrechtlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 11, 2649 [BGH 10.03.2011 - IX ZR 82/10]). Ob eine Pfändung aufgrund eines materiellen Aufrechnungsverbots ausgeschlossen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht des ersten Rechtszugs kann eine rechtskräftige Endentscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, erfolgt die Aufhebung oder Abänderung nur auf Antrag. (2) Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann in entspreche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Analoge Anwendung von § 164.

Rn 9 Die Vorschrift ist in S 1 und 2 entspr anwendbar, wenn ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat; auch diese ist dem über 14 Jahre alten und nicht geschäftsunfähigen Kind (ggf hinsichtlich der Begründung gekürzt) bekannt zu machen, um rechtliches Gehör zu gewähren und es in die Lage zu versetzen, ggf ein Anschlussrechtsmittel einzuleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Prozesskostenhilfe für die Verfahren vor den Gerichten.

Rn 12 Für Anträge auf Prozesskostenhilfe in den in § 1062 aufgeführten Verfahren ist das Gericht zuständig, das in den Abs 1–4 jeweils genannt ist; das ist das zuständige Oberlandesgericht (Abs 1–3) bzw das Amtsgericht in den Fällen von Abs 4, § 127. Weist das Oberlandesgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück, ist eine sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Berichterstatter.

Rn 18 Die Bestimmung des Berichterstatters obliegt dem Beschl des Richterplenums nur dann, wenn sie Auswirkungen auf den gesetzlichen Richter hat. Steht aber die Richterbank oder der zuständige Einzelrichter aufgrund der Geschäftsverteilung fest, so kann der Vorsitzende die Auswahl treffen (BGH NJW 09, 931 Rz 9; Kissel/Mayer § 21g Rz 41; Meyer-Goßner § 21g GVG Rz 2; aA bis 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Benachrichtigung der Beteiligten.

Rn 9 Gläubiger und Schuldner sind von dem Versteigerungstermin besonders zu benachrichtigen, wenn er ihnen nicht bereits anderweit bekannt gegeben wurde (§ 92 IV GVGA). Unterbleibt die Benachrichtigung, kommt Amtshaftung in Betracht (RG JW 31, 2427, 2428). Ist der Aufenthalt des Schuldners nicht zu ermitteln, darf die Versteigerung ohne seine Benachrichtigung durchgeführt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 29a begründet einen ausschl Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Miet- oder Pachtverhältnis und über dessen Bestehen. Die Vorschrift beruht auf dem Gedanken, für die örtliche Zuständigkeit (zur sachlichen Zuständigkeit vgl § 23 Nr 1 und 2a GVG; hierzu jetzt BGHZ 202, 39) an die Belegenheit des Miet- oder Pachtobjekts anzuknüpfen und Rechtsstreitigkeiten aus Miet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 853 schützt zunächst den Drittschuldner vor den Unsicherheiten bei mehrfacher Pfändung einer Geldforderung durch eine Leistung an den falschen Gläubiger. Bei möglichen Zweifeln an einer wirksamen Pfändung, dem Rang des Pfändungspfandrechts oder der Reichweite einer privilegierten Pfändung soll der Drittschuldner vor unzumutbaren Risiken bewahrt werden. Obwohl sein Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Aktienrechtliche Anfechtungsklage.

Rn 18 Ein Rechtsstreit über die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist bis zur Entscheidung über die ebenfalls angefochtenen Bestätigungsbeschlüsse wegen Vorgreiflichkeit auszusetzen, da im Falle der rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ausgangsbeschlüsse eine etwaige heilende Wirkung der später gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 7 Etwas anderes kann sich aus einer abw gesetzlichen Regelung, speziell in Überleitungsvorschriften bei Änderung der Rechtwegzuständigkeiten, ergeben (BGH NJW 02, 1351). Diese können auch Stichtagsregelungen enthalten (zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB VGH München Beschl v 26.1.05 – 12 CE 04.3012). Eine Ausnahme gilt auch im kartellrechtlichen Bereich: Stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Obwohl das Gesetz in § 12 und § 13 gleichermaßen von dem allg Gerichtsstand einer ›Person‹ spricht, ist der Personenbegriff in beiden Vorschriften unterschiedlich. Während § 12 alle Personen erfasst, findet § 13 ausschl auf natürliche Personen Anwendung (allgM; BGH NJW-RR 04, 1505; MüKoZPO/Patzina Rz 3; St/J/Roth Rz 1; Zö/Schultzky Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2). Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Einleitung eines Scheidungsverfahrens obliegt ausschließlich den Ehegatten. Demgegenüber kann das Verfahren auf Aufhebung einer Ehe in den in § 1316 I Nr 1 BGB genannten Fällen auch von der zuständigen Verwaltungsbehörde und im Fall einer Doppelehe (§ 1306 BGB) auch von der dritten Person (der Erstehegatte) eingeleitet werden. Die Verfahrensbeteiligung der Verwaltun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Die Entscheidung über die Zuständigkeit (Abs 3).

Rn 5 Nach Abs 3 S 2 kann jede Partei innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Mitteilung des Zwischenentscheids eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Vorausgegangen muss also eine Rüge der Unzuständigkeit durch eine Partei sein, ferner eine Entscheidung des Schiedsgerichts idS, dass sich dieses für zuständig hält und sodann die Entscheidung nach Abs 3 S 1 durch ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen, zumal seine Erklärung für die Höhe des Ordnungsgeldes oder sogar für ein Absehen von einer Ordnungsmaßnahme von Bedeutung ist. Von einer Anhörung kann nur in krassen Ausnahmefällen abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auflassung.

Rn 9 Auch die wirksame Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums begründet lediglich ein Pfändungspfandrecht an diesem, nicht an der Sache (vgl Frankf Rpfleger 97, 152 [OLG Frankfurt am Main 09.12.1996 - 20 W 425/96]; Hamm Rpfleger 08, 190, 191 f [OLG Hamm 13.09.2007 - 15 W 298/07]). Neben der Herausgabe (Rn 8) muss der Pfändungsbeschluss die Auflassung des Grunds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschädigung.

Rn 5 Durch § 510b wird kein materieller Entschädigungsanspruch geschaffen, vielmehr setzt die Geltendmachung einer entsprechenden Sekundärforderung eine diesbezügliche Anspruchsgrundlage im materiellen Recht, etwa gem §§ 280, 281 BGB oder aufgrund einer Vertragsstrafenregelung, voraus (vgl etwa ThoPu/Reichold Rz 9). Dies bezieht sich jedoch nur auf den Nichterfüllungsschaden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verweigerung der Abgabe oder Übernahme.

Rn 10 Bei Verweigerung der Abgabe oder Übernahme durch eines der beteiligten Gerichte wird das zuständige Gericht auf Anrufung eines dieser Gerichte durch das nächsthöhere gemeinsame Gericht bestimmt (§ 5 Abs 1 Nr 5). Die Abgabe ist nicht selbstständig anfechtbar (BGH NJW-RR 11, 577 [BGH 01.12.2010 - XII ZB 227/10]), wohl aber im Rahmen der Hauptsacheentscheidung (Bumiller/H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beachtung der Hinderung.

Rn 13 Ist ein Richter gem § 41 ausgeschlossen oder scheidet er wg eines begründeten Befangenheitsgesuchs aus, hat er sich jeder weiteren richterlichen Tätigkeit in dieser Sache sofort zu enthalten. Auch nur vorbereitende Maßnahmen, zB Terminbestimmung oder Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens, sind ihm ebenso untersagt wie nebensächliche, zB Versendungsverfügungen. Das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag.

Rn 13 Das Verfahren findet nur auf Antrag statt, IV 1 (praktische Hinweise bei Sternal/Dimmler Rz 33 ff). Antragsberechtigt ist nach IV 2 jeder, der ein rechtliches Interesse an der Anerkennung glaubhaft machen kann, dh neben den Ehegatten auch Personen, deren Erbberechtigung oder eheliche Abstammung betroffen ist (BGH NJW 90, 3090), Sozialversicherungsträger, Finanzämter u ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm verlängert § 97 für Fälle der nachträglichen Unzuständigkeit. Nach § 99 kann die ursprüngliche Entscheidung, die KfH sei iSd § 95 zuständig, in drei Fällen revidiert werden; wenn der Kläger eine Zwischenfeststellungsklage erhebt, wenn der Beklagte eine Widerklage anhängig macht oder – in Abs 2 S 2 geregelt – wenn die Klage iSd § 263 ZPO geändert wird. Führt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vom personellen Anwendungsbereich wird der Landwirt geschützt. Landwirt ist, wer haupt- oder nebenberuflich eine Landwirtschaft betreibt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz § 851a Rz 1). Der Begriff entspricht dem aus § 811 Nr 4 (§ 811 Rn 22). Zur Landwirtschaft gehören die der Urerzeugung dienenden Betriebe der Bodenbewirtschaftung oder Bodennutzung durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einvernehmlichkeit.

Rn 16 Diese Variante kommt in der Praxis eher selten vor; idR vereinbaren die an der Beweissicherung interessierten Parteien die Einholung eines privaten Gutachtens u vereinbaren ggf den befristeten Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede kommt allerdings Streitverkündung in Betracht, ist die einvernehmliche Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vorzuzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer OHG.

Rn 10 Auf die OHG sind nach § 105 II HGB die Vorschriften über die GbR anzuwenden, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Deswegen gelten die Erläuterungen zur GbR (Rn 3 ff) grds auch für die OHG. Im Pfändungsbeschluss wird die OHG bereits mit ihrer Firma hinreichend bestimmt bezeichnet. Zuzustellen ist der Pfändungsbeschluss an die geschäftsführenden Gesellschafter (Zö/He...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Spruchkörperreduzierung.

Rn 7 Das Spruchkörperplenum hat, wenn es nicht mit der Mindestzahl der in den Verfahrensordnungen für die Rspr der Kammern oder Senate gesetzlich vorgeschriebenen Richter (Festzahlspruchkörper), sondern überbesetzt ist, aus der Summe der vorhandenen Richterköpfe die nach der Verfahrensordnung vorgeschriebene Richterbank der Kammern und Senate einzurichten, mithin die so gena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 18 Hat sich das Verfahren erledigt, ist auch die isolierte Kostenentscheidung mit der Beschwerde anfechtbar. Die in § 61 I für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR gilt in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit nicht (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12, FuR 14, 36 = FamRZ 13, 1876; BGH Beschl v 27.11.13 – XII ZB 597/13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirtschaftliche Existenzsicherung.

Rn 28 Die persönliche Unabhängigkeit ist untrennbar mit der Gewährung einer gesicherten wirtschaftlichen Existenzgrundlage über die entspr Besoldung verbunden. Nach Art 97 II und 92 GG müssen Berufsrichter grds hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sein (BVerfG NJW 62, 1495; zuvor Rn 26). IRd Neuordnung der Besoldung im öffentlichen Dienst wurde in allen Bundesländ...mehr