Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. 2Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) 1Für die Vernehmung eines Richters, Beamten oder einer anderen Person des öffentlichen Dienstes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio des Schutzantrags des Schuldners.

Rn 1 Die Interessen des Schuldners stehen in der Zwangsvollstreckung ggü denen des Gläubigers, der ja einen titulierten Anspruch erstritten hat, grds hintan. Ihnen wird allein dadurch Rechnung getragen, dass der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit zu leisten hat (§§ 709, 708, 711; Ddorf GRUR-RR 10, 122; MDR 87, 415; Celle OLGZ 93, 475 f). Ein gewisses ›Korrektiv‹ für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ermahnungen und Hinweise.

Rn 1 Gemäß § 395 I ist der Zeuge zunächst zur Wahrheit zu ermahnen und auf die eventuelle Eidesleistung hinzuweisen. § 394 I gilt hier nicht, so dass mehrere gleichzeitig erschienene Zeugen gleichzeitig belehrt werden können. Bei § 395 I handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift (Brandbg 17.3.04 – 4 U 49/02, Rz 91; LAG Köln LAGE § 615 BGB 2002 Nr 3; Zö/Greger § 395 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wiederholter Antrag.

Rn 47 Ein Rechtsbehelf der Partei, der unstatthaft wäre, kann auch als ein wiederholter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach einer erfolgten Ablehnung ausgelegt werden. PKH-Beschlüsse erwachsen nicht in materieller Rechtskraft (BGH NJW 09, 857 [BGH 16.12.2008 - VIII ZB 78/06]; BGH NJW 04, 1805 mit Anm Völker jurisPR-FamR 12/04 Anm 2). Streitig ist, ob nach Abwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Säumnis.

Rn 4 Abs 2 stellt zum Schutz des Säumigen klar, dass er noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 136 IV) die Möglichkeit hat zu verhandeln und damit den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwenden (BGH NJW 93, 861, 862 [BGH 15.12.1992 - VI ZR 85/92]); versäumt ist der Termin mithin erst, wenn die Partei bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht (zum unvollständigen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterzeichnung.

Rn 4 Das mit der Zustellungsnachricht übersandte Formular für den Antrag auf VB gibt vor, dass er unterschrieben wird. Dem entsprechen die meisten ASt. Wenn ausnahmsweise eine Unterschrift fehlt, muss der Antrag dennoch nicht als unwirksam behandelt werden. In § 699 findet sich keine Regelung, wie in § 690 II, wonach der Mahnantrag der handschriftlichen Unterzeichnung bedarf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In erster Instanz.

Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde einzulegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßstab der Angemessenheit.

Rn 2 Nach der Regierungsbegründung liegt die Genehmigung des Vergleichs gem § 18 I KapMuG ›im gerichtlichen Ermessen‹ (BTDrs 17/8799, 24); angesichts der Unanfechtbarkeit entsprechender Beschlüsse (unten Rn 4) ist die Abgrenzung zur Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs der ›Angemessenheit‹ müßig. Der Maßstab der Angemessenheit als Genehmigungsvoraussetzung gilt für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahrensbeistand, Abs 1 S 2 und 3.

Rn 34 An die Stelle des unter den Voraussetzungen des § 317 I für Volljährige zu bestellenden Verfahrenspflegers tritt für minderjährige Betroffene gem § 167 Abs 1 S 2 der Verfahrensbeistand. Gem § 167 I 3 ist nunmehr (eingefügt durch das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern v 17.7.17, BGBl I,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung der Beiordnung.

Rn 40 Gemäß § 48 II BRAO kann der Anwalt, der die Vertretung nicht übernehmen oder nicht mehr ausüben will, die Aufhebung der Beiordnung nur dann verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Das können die unüberbrückbare Zerstörung des Vertrauensverhältnisses (BGH NJW-RR 92, 198 [OLG Düsseldorf 20.09.1991 - 3 WF 141/91]) oder auch eine nachträglich eingetretene Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. 2Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beendigung des Rechtsstreits.

Rn 2 Mit dem endgültigen Ende des Rechtsstreits, für den die Prozessvollmacht erteilt wurde, erlischt diese wegen Zweckerreichung, so dass im Parteiprozess die nur für einzelne Prozesshandlungen erteilte Vollmacht mit deren Vornahme und Erfüllung der Aufgabe endet (Ddorf NJW 12, 1892, 1893 [OLG Düsseldorf 31.01.2012 - I-24 U 216/10]; Zö/Althammer § 86 Rz 7; Anders/Gehle/Webe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anordnung der Herausgabe (Abs 3 Nr 3).

Rn 23 Verfahren, die die Herausgabe des Kindes (§ 1632 I, III BGB) zum Gegenstand haben, betreffen den Aufenthalt des Kindes. Gleichwohl kann ihre Zuordnung zu Abs 3 Nr 2 insb dann zweifelhaft sein, wenn die Obhut eines Beteiligten nicht eindeutig ist. Diese Fallkonstellationen werden deshalb weiterhin (wie auch schon in § 50 II Nr 3 FGG aF und § 158 aF) besonders erwähnt. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Restitutionsantrag gegen einen rechtskräftigen Beschluss, in dem über die Abstammung entschieden ist, ist auch statthaft, wenn ein Beteiligter ein neues Gutachten über die Abstammung vorlegt, das allein oder in Verbindung mit den im früheren Verfahren erhobenen Beweisen eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme kann auch vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Der Schuldner ist aufgrund des vorrangigen Interesses des Titelgläubigers an der raschen Durchführung der Zwangsvollstreckung grds darauf verwiesen, Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel nach dem Vollstreckungszugriff geltend zu machen (zu den Ausnahmen: Anhörung vor Erteilung der Klausel s § 730 Rn 2). § 732 bringt das Interesse des Schuldners z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Zuständigkeit beim Erwerb ausländischen Vermögens

Rz. 35 [Autor/Stand] § 151 Abs. 4 BewG bestimmt eindeutig: Ausländisches Vermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellung. Gehört das ausländische Vermögen jedoch zu einem inländischen Betriebsvermögen, zum Vermögen einer inländischen Kapitalgesellschaft oder einer inländischen vermögensverwaltenden Gesellschaft/Gemeinschaft, sollen es die zuständigen Feststellungsbehö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Urteilsgebühren werden nicht erhoben. Bei einem Zwischenurteil ist eine Reduzierung der Verfahrensgebühr gem KV 1211 ausgeschlossen (›es sei denn, dass ein anderes als der in Nummer 2 genannten Urteile vorausgegangen ist‹). Für Zwischenurteile gegen Dritte gilt das nicht. Die Beschwerde in Fällen des § 71 II löst Kosten nach KV 1810, 1811 aus; Rechtsbeschwerde nach KV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einleitung des Verfahrens.

Rn 2 Ein Antrag auf Erlass einer EA ist zwingende Voraussetzung, wenn ein entspr Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das ist in allen Familienstreitsachen (§ 112) der Fall. Bei fG-Familiensachen ist hingegen zu differenzieren. Um reine Antragsverfahren handelt es sich, soweit für §§ 49 ff v Bedeutung, bei Ehewohnungs- u Haushaltssachen (§ 203), Gewalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Da die Streitverkündung eine Prozesshandlung darstellt, ist sie nur wirksam, wenn die allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen (§ 66 Rn 14) vorliegen. Die Form der Streitverkündung sowie ihre weitere Behandlung werden in § 73 geregelt. Die Frage, ob die Streitverkündung zulässig war und darum materiell-rechtliche und prozessrechtliche Wirkungen auslösen konnte, wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündlichkeitsgrundsatz.

Rn 4 Abs 2 ist Ausfluss des Mündlichkeitsgrundsatzes, wonach die Parteien ihre Vorträge in freier Rede zu halten haben. Das bloße Ablesen der Schriftsätze kann demgemäß durch den Vorsitzenden nach § 136 II 1 unterbunden werden, wobei jedoch der Anspruch auf rechtliches Gehör einer uU weniger sprachgewandten Partei entsprechend zu berücksichtigen ist (MüKoZPO/Wagner § 137 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgetrennte Folgesachen (Abs 5).

Rn 15 Abs 5 S 1 stellt klar, dass die Abs 1–4 hinsichtlich der Folgesachen auch dann gelten, wenn diese abgetrennt wurden. Die Regelung betrifft Folgesachen nach § 137 II, die auch nach einer Abtrennung gem § 140 Folgsachen bleiben, § 137 V 1. In diesem Verfahren werden die Kosten auch nach einer Abtrennung regelmäßig gegeneinander aufgehoben, § 150 I. Die Kostenentscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. 2Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen. (2) 1Das Urteil kann in abgekürzter Form nach Absatz 1 auf die bei den Akten befindliche Urschrift oder Abschrift der Klage oder auf ein damit zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Streitwertarten.

Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normativen Streitwert (§ 3 Rn 4) der Rechtssicherheit dienen (MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 1 f). Nach § 8 bestimmen sich der ZuS und der ReS (BGH JurBüro 06, 369; WuM 08, 417); ist der str Zeitraum ungewiss, wird § 9 analog herangezogen (BGH WuM 08, 417; 17, 162; 19, 45 [BGH 29.11.2018 - III ZR 222/18]; GE 19, 596, WuM 20, 738 [BGH 30...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Leistungsurteile.

Rn 4 Eine Abänderungsklage ist möglich bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen nach § 258, die wenigstens tw in der Zukunft fällig werden. Hauptanwendungsfall des § 323 ist die Abänderung von Unterhaltsleistungen (Graba FF 14, 274). Aber auch Schmerzensgeldrenten (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 55, 1675; NJW 07, 2475) und Verzugszinsen (BGHZ 100, 211, 213 = NJW 87, 3266, 326...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung der Aussetzung.

Rn 9 Die Wirkungen der Aussetzung richten sich nach Abs 1 S 2 iVm § 249 ZPO. Gem § 249 Abs 1 hört jede Frist (§ 16) zu laufen auf und beginnt erst nach Beendigung der Aussetzung von neuem zu laufen, es sei denn, sie ist vorher abgelaufen. Nach § 249 Abs 2 ZPO sind die während der Aussetzung vorgenommenen Prozesshandlungen den anderen Beteiligten gegenüber ohne rechtliche Wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbeschwerde.

Rn 43 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie in der Beschwerdeentscheidung zugelassen hat. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtssache grds Bedeutung hat (§ 574 II 1) oder wenn es um die Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 574 II 2) geht. Hat das Beschwerdegeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeines.

Rn 3 § 540 enthält – neben einer vereinfachten Abfassungsform (Abs 1 S 2) – besondere Regelungen nur für den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils. Diese unterscheiden sich danach, ob gegen das Urteil weitere Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde, Revision) gegeben sind oder nicht (Rn 14 ff). Für die übrigen Bestandteile des Urteils gelten gem § 525 d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beschwerde.

Rn 72 Anlass zur Wertfestsetzung besteht nur bei Anfall wertabhängiger Gebühren! Zu Festgebühren vgl KV 1123, 1810, 1812, 1823, 1826, 2110 ff, 2121, 2124 Anl 1 GKG. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Beschwerdeschrift (BGH NJW 89, 2755 [BGH 25.04.1989 - XI ZR 18/89]; näher und zu Wertänderungen vgl § 4 Rn 5). Für die Beschwerde nach § 32 II RVG kommt es auf die Gebüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unzulässigkeit.

Rn 7 Die unzulässige Klage wird durch Endurteil abgewiesen (nicht bei Unzulässigkeit des Rechtswegs, BGH NJW 91, 1686 [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90]) bzw bei Hilfsantrag erfolgt Verweisung durch Beschl (§§ 281, 506). Bei Einrede fehlender Ausländersicherheit ist nach § 113 zu verfahren. Prozessurteil ist mit Berufung bzw Revision anfechtbar. Rn 8 Wegen der Gefahr unterschied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Teilweises Obsiegen, teilweises Unterliegen.

Rn 2 Soweit jede Partei tw obsiegt und tw unterliegt, richtet sich die Kostenentscheidung nach § 92. Kein Fall dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Klage tw zurückgenommen wird und iÜ Erfolg hat. Zwar dringt auch dann der Kl mit seinem Begehren nur tw durch. Die Klagerücknahme ist aber kein Unterliegen idS, so dass hier eine gemischte Kostenentscheidung nach §§ 91, 269 zu t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisantritt.

Rn 6 Der Beweis wird durch den Antrag angetreten, dem Gegner die Vorlage der Urkunde aufzugeben (zum Inhalt des Antrags s § 424). Der Beweisantrag ist in der mündlichen Verhandlung zu stellen (vgl § 282 I), vorher jedoch durch vorbereitenden Schriftsatz anzukündigen (§§ 129, 130 I Nr 5). Da es sich um einen Prozessantrag und keinen Sachantrag handelt, ist § 297 nicht anzuwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Verlängerung und Aufhebung der Genehmigung, §§ 329 f.

Rn 24 Die Wirkung der Genehmigungsentscheidung endet – unabhängig davon, ob bspw eine Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung realisiert werden konnte oder nicht – mit Ablauf der im Beschlusstenor angegebenen Genehmigungsdauer. Die Genehmigung kann bei Bedarf verlängert werden; dies folgt aus § 329 II und wird in § 167 VII vorausgesetzt. Das Verfahren über die Verlänge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 37 Zuständig für die Beiordnung ist das Prozessgericht, das über die Bewilligung der PKH entscheiden muss. Nur für die Bestellung des Notanwalts ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig. Im Beschwerdeverfahren nach abgelehnter Beiordnung darf auch das Beschwerdegericht einen Anwalt beiordnen (Köln MDR 83, 324). Außer bei der notwendigen Beiordnung ist ein Antrag erforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eine im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannte Anlage.

Rn 2 Das Merkmal der Anlage ist in § 3 II, III UmweltHG legaldefiniert. Diese Definition, die durch die Erfassung von Nebeneinrichtungen sowie ortveränderlicher Einrichtungen, die mit der Anlage oder einem Anlagenteil in einem räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang stehen können (§ 3 III UmweltHG), über den natürlichen Wortsinn hinausgeht, ist auf Grund des in § 32...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsnachfolge beim Beklagten.

Rn 12 Kl kann die Hauptsache für erledigt erklären (§ 91a), die Klage zurücknehmen und eine neue Klage gegen den Rechtsnachfolger erheben oder nach § 264 Nr 3 die Klage auf Ersatz des Interesses (Schadensersatz oder Surrogatherausgabe) ändern (Brandbg NJW-RR 96, 724). Er kann die Klage auch unverändert lassen und sodann mit Vollstreckungsklausel gg den Rechtsnachfolger gem §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zu einem Termin anordnen und ihn anhören, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts sachdienlich erscheint. Sind in einem Verfahren mehrere Beteiligte persönlich anzuhören, hat die Anhörung eines Beteiligten in Abwesenheit der anderen Beteiligten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe, Beschränkung der Zulassung, Zulassungsentscheidung, Bindung an die Zulassung.

Rn 3 S § 543 ZPO Rn 10 ff, § 574 ZPO Rn 7 ff u § 61 Rn 6. Grundsätzliche Bedeutung liegt nicht vor, wenn eine Rechtsfrage zwar vom BGH bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rspr der OLG aber einhellig beantwortet wird u abw Meinungen hierzu in der Literatur vereinzelt geblieben sind (BGH FamRZ 19, 1045). Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grenzen.

Rn 18 Eine Verschuldenszurechnung entfällt nicht bereits dann, wenn zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten mitursächlich eine fehlerhafte Handhabung durch das Gericht hinzutrat (BGH NJW 94, 55, 56; 05, 3776 [BGH 05.10.2005 - VIII ZB 125/04]; zweifelnd aber nicht überzeugend BVerfG NJW 02, 2937, 2938 [BVerfG 12.08.2002 - 1 BvR 399/02]). Die Anschrift des Gerichts auf Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbleibensanordnung gem §§ 1632 Abs 4, 1682 BGB (Abs 2 Nr 3).

Rn 15f Verfahren, die eine Verbleibensanordnung (§ 1632 IV, § 1682 BGB) zum Gegenstand haben, betreffen den Aufenthalt des Kindes. Durch den Erlass einer Verbleibensanordnung wird das Recht der Sorgeberechtigten, mit dem Kind zusammenzuleben und seinen Aufenthalt bestimmen zu können, ganz weitgehend eingeschränkt (BTDrs 19/27928, 29). Sowohl dann, wenn das Kind von seinen Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rückforderung.

Rn 59 Ein Prozesskostenvorschussanspruch kann, wie sonstiger Unterhalt, im Regelfall vom Unterhaltsgläubiger nicht zurückgefordert werden. Da es sich um einen Vorschuss handelt, kann er ausnahmsweise dann aus Billigkeitsgesichtspunkten zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, etwa weil sich die wirtschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Umschreibung.

Rn 5 Der GV gibt anstelle des Schuldners die für die Übertragung des Wertpapiers erforderlichen Erklärungen ab und bezieht sich dabei auf die gerichtliche Ermächtigung. Ist das Papier durch Indossament zu übertragen, wird dieses vom GV auf die Urkunde gesetzt. Bei Übertragung durch Abtretung wird die Abtretungserklärung dem Wertpapier beigefügt und dies auf dem Papier vermer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Sachwalter hat folgende Aufgaben und Befugnisse:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 verbietet die Pfändung von Gegenständen, die dem Schuldner zur angemessenen Lebensführung verbleiben müssen. Durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz vom 7.5.21 (BGBl I S 850) ist die Vorschrift neu gefasst worden, um sie an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie gewandelte gesellschaftliche Realitäten anzupassen. Insb werden in einig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 319 (Berichtigung).

Rn 17 Die Vorschrift findet grds auch auf Beschlüsse Anwendung, da sie einen allgemeinen, auf Beschlüsse übertragbaren Rechtsgedanken enthält (BVerfGE 29, 45; BayObLG NJW-RR 89, 720 [BayObLG 03.03.1989 - BReg 1b Z 3/89]). Offenbare Unrichtigkeiten in Beschlüssen können vAw berichtigt werden. Typische Anwendungsfälle sind die Berichtigung des Rubrums (BGH NJW-RR 95, 574 [BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besondere Eilzuständigkeit.

Rn 4 II 1 erklärt in besonders dringlichen Fällen alternativ das ortsnächste FamG für zuständig. Dieses hat das Verfahren nach seiner Entscheidung unverzüglich an das nach § 50 I zuständige Gericht abzugeben, II 2. Zur Definition des besonders dringlichen Falls iSv II 1 können die zu § 942 I ZPO entwickelten Grundsätze (s § 942 ZPO Rn 2) herangezogen werden, da II 1 an diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abweisung oder Rücknahme des einseitigen Scheidungsantrags (Abs 2 S 1).

Rn 7 Wird der Scheidungsantrag abgewiesen, hat der ASt gem § 150 II 1 die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen zu tragen; also die gesamten gerichts- und außergerichtlichen Kosten. Die anhängigen Folgesachen werden durch die Abweisung des Scheidungsantrags grds gegenstandslos, § 142 II 1. Die Kostentragungspflicht des ASt tritt auch ein, wenn der nur einseitig gest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Belege.

Rn 23 Die die einzelnen Ansätze rechtfertigenden Belege sind beizufügen, sofern sie nicht in der Gerichtsakte enthalten sind. Abschriften für den Gegner sind nicht vorzulegen (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 9). Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn der Gegner zur Überprüfung der Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten (zB Reisekosten des Rechtsanwalts) nicht auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der zur Vertretung des Schuldners berufenen Behörde und, sofern die Zwangsvollstreckung in ein von einer anderen Behörd...mehr