Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung enthält § 286 das zentrale Prinzip des Beweisrechts, das inzwischen als allgemeiner Grundsatz des Prozessrechts in allen Verfahrensordnungen enthalten ist (vgl § 261 StPO, § 108 I VwGO, § 128 I SGG, § 96 I FGO, § 84 S 1 ArbGG). Die freie Beweiswürdigung ist das Ergebnis einer langen geschichtlichen Entwicklung, in der es imme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 41 Brüssel Ia-VO(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts gilt für das Verfahren zur Vollstreckung der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen das Recht des ersuchten Mitgliedstaats. Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die im ersuchten Mitgliedstaat vollstreckbar ist, wird dort unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanwendbarkeit.

Rn 4 Nicht anwendbar ist § 7, wenn es in dem Streit nicht um die Beziehung zwischen zwei Grundstücken geht, namentlich: Erbbaurechtliche Dienstbarkeit iSd § 1090 BGB; Nießbrauch iSd §§ 1030 ff BGB; persönliche Reallast iSd §§ 1105 I, 1106 BGB; schuldrechtliche Verpflichtung (Zö/Herget § 7 Rz 5); Vorkaufsrecht (Musielak/Voit/Heinrich § 7 Rz 4; Anders/Gehle/Kunze bei Grunddien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidung durch Beschluss.

Rn 1 Der auf alle Familiensachen anwendbare I regelt die Entscheidungsform u schreibt für Familiensachen einheitlich die Beschlussform vor; Urt gibt es in Familiensachen nicht mehr. I umfasst End- (§ 38 I 1; insoweit bedürfte es § 116 I eigentlich nicht) u Zwischenentscheidungen (§ 58 II; s § 58 Rn 3). Der Entscheidungsinhalt richtet sich nach den – gem § 113 I 1 auch in Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen (BGH MDR 11, 1075 [BGH 14.07.2011 - III ZR 23/11]: Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen); auch bei Befreiung von Bürgen- oder Pfand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Übertragung auf ein Schiedsgericht.

Rn 11 Weiterer entscheidender Aspekt einer Schiedsvereinbarung ist die vertragliche Festlegung, dass die einzelne genannte Streitigkeit oder die zulässigerweise in Bezug genommenen vielen Streitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden. Mit dieser Unterwerfung muss gemeint und gewollt sein, dass das Schiedsgericht den Rechtsstreit vollständig und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Vorschriften für das Verfahren zur Auswahl eines Vormunds.

Rn 5 Sowohl das Vormundschafts- als auch das Pflegschaftsverfahren sind Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 4 bzw 5 (vgl dort Rn 14–19), sodass die in §§ 152 ff enthaltenen einschlägigen Verfahrensvorschriften zu beachten sind. Auch bei der Auswahl des Vormunds gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26). 1. Einleitung des Verfahrens. Rn 6 Das Verfahren zur Auswahl des Vormunds wird v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein obligatorisches Vorschaltverfahren.

Rn 27 Es gibt Schlichtungsverfahren, die vom Gesetzgeber als zwingende obligatorische Vorschaltverfahren ausgestaltet sind. Wichtigster Fall ist § 15a EGZPO. Ein solches obligatorisches Vorschaltverfahren setzt freilich voraus, dass im Gesetz eine solche Regelung enthalten ist. Dies ist im VSBG eindeutig zu verneinen. Indirekt ergibt sich schon aus § 15, dass beiden Seiten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Ursprüngliche Zuständigkeit des LG.

Rn 31 Ist das LG für den Klageanspruch und das AG für den Anspruch aus der Widerklage sachlich zuständig, so findet § 506 keine Anwendung (vgl KG NJW-RR 00, 804, 805 [KG Berlin 17.02.1999 - 28 AR 6/99]; Zö/Herget § 506 Rz 4; vgl auch BGH NJW-RR 96, 891). Das LG bleibt in diesem Fall auch für die Entscheidung über die Widerklage sachlich zuständig (allgM; s nur Frankf NJW 10,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel (Abs 4).

Rn 9 Gegen Beschlüsse des Richters oder Rechtspflegers im Vollstreckungsverfahren besteht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff ZPO, § 11 I RPflG). Die Beschwerde muss innerhalb von 2 Wochen (§ 569 I ZPO) erhoben werden. Zuständig ist das OLG (§ 119 I Nr 1 GVG) bzw bei Entscheidungen der Betreuungsgerichte und in Freiheitsentziehungssachen das LG (§ 72 I 2 GV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Lebenspartnerschaftssachen (§ 111 Nr 11 FamFG).

Rn 27 Der Verfahrensgegenstand in Lebenspartnerschaftssachen wird in § 269 FamFG bestimmt. Die Familiengerichte sind danach ua zuständig für Verfahren betreffend die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft, Fragen des Kindschaftsrechts im Zusammenhang mit einer Lebenspartnerschaft, Wohnungszuweisungs- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Einzelrechtsübergang.

Rn 8 Ein solcher findet nicht statt (§ 265 II nicht anwendbar) bei Erwerb und Verlust einer Prozessführungsbefugnis wie Aufhebung (BGH NJW-RR 03, 1419) oder Anordnung (LG Krefeld ZinsO 14, 2522) der Zwangsverwaltung, Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGHZ 175, 86) oder Freigabe eines Gegenstandes durch Insolvenzverwalter (BGHZ 46, 249; LG Hamburg EWiR 02, 727), befreiende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Änderung des Kontos.

Rn 34 Verschiedene Gründe, wie die Höhe der Kontoführungsgebühren oder ein Umzug, können den Kunden dazu veranlassen, seine Entscheidung über die Begründung eines Pfändungsschutzkontos zu ändern. Da es sich bei dem Recht auf ein Pfändungsschutzkonto um kein einmaliges Recht handelt, denn sonst wären die Regelungen über Mehrfachkonten überflüssig, kann der Kunde seine Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterlassungsanspruch.

Rn 15 Die Zuwiderhandlung gegen Verbraucherschutzgesetze kann durch Tun oder Unterlassen (zB unzureichende Information) geschehen. Auch in letzterem Fall ist im Rahmen des Unterlassungsanspruch die Unterlassung der Nicht-Information zu beantragen, so dass ggf nach § 890 ZPO vollstreckt werden kann (Grüneberg/Grüneberg Rz 10). Der Unternehmer hat damit immer noch die Möglichk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärungspflicht.

Rn 3 Der Gegner, dessen Parteivernehmung beantragt ist, muss sich darüber erklären, ob er bereit ist, sich vernehmen zu lassen. Abgegeben werden muss die Erklärung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung; die Bereitschaftserklärung in einem Schriftsatz hat lediglich ankündigenden Charakter. Das Unterlassen einer Erklärung steht der Ablehnung nur dann gleich, wenn das Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Im Eintragungsverfahren wird das Grundbuchamt in einer Doppelfunktion als Vollstreckungsorgan und Grundbuchamt tätig. Dementsprechend sind neben den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen auch die Vorschriften der GBO zu beachten. Mit der Eintragung der Hypothek entsteht eine Sicherungshypothek, die einer durch Rechtsgeschäft bestellten Sicherungshypothek gem § 1184 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen des Schuldners.

Rn 7 Abs 1 UnterAbs 2 nimmt auf Art 46 Bezug, der seinerseits mit dem Verweis auf die Versagungsgründe des Art 45 den Einwand des Ordre-Public-Verstoßes unter Vorbehalt eines Antrags des Schuldners auf Versagung der Zwangsvollstreckung stellt. Die übrigen Versagungsgründe des Art 45 werden hingegen durch Abs 1 UnterAbs 1 S 2 ausgeschlossen. Insbesondere die internationale Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Vollaufhebung/Teilaufhebung.

Rn 81 Verstößt bereits der Tenor des Schiedsspruchs gegen den op, ist der Schiedsspruch in jedem Fall in vollem Umfang aufzuheben. Das ist etwa der Fall, wenn in einem Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut entgegen § 1053 I 2 eine nach § 1 GWB verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vom Schiedsgericht festgehalten worden ist. Verstößt der Inhalt des Schiedsspruchs ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Kurzumtriebsplantagen

Rz. 67 [Autor/Stand] Unter Kurzumtriebsplantagen (KUP) werden Flächen verstanden, die aus schnellwachsenden und ausschlagfähigen Gehölzen bestehen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um die Erzeugung von Schwachholz im ein- bis zwanzigjährigen Umtrieb, wobei das erzeugte Holz vorrangig als Brennstoff oder Industrieholz Verwendung findet. Aus diesem Grunde werden für KUP un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung (Abs 4).

Rn 7 Werden das Pfand- bzw Vorzugsrecht oder der Vorrang (bzw Gleichrang) gem § 294 glaubhaft gemacht, muss das Gericht die Hinterlegung des Erlöses anordnen. Das Verfahren richtet sich nach §§ 769, 770 (Abs 4 S 2). In dringenden Fällen ist gem § 769 II 1 iVm § 20 Nr 17 RPflG der Rechtspfleger (als Vollstreckungsgericht) zu einer vorläufigen Entscheidung berufen. Die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung.

Rn 3 Von den anderen Beweismitteln ist der Augenschein dadurch abzugrenzen, dass hierbei eine Person oder (häufiger) eine Sache sinnlich wahrgenommen wird und nicht nur (wie insb bei Urkunden und Zeugenaussagen) ein Gedankeninhalt wiedergegeben wird. Unterscheidet sich also der Augenscheinsbeweis vom Urkundenbeweis dadurch, dass bei letzterem nicht eigentlich die äußere Ersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs 1).

Rn 6 Bei der Abgabe der Offenbarungsversicherung gelten nach Abs 1 S 2 die §§ 478–480, 483 entspr. Insb sind Belehrung und Eidesleistung in Person erforderlich. Die Abgabe erfolgt nur im Falle seiner Prozessunfähigkeit durch den gesetzlichen Vertreter des Schuldners, dann aber auch, wenn dieser nicht im Titel benannt ist (St/J/Bartels Rz 12). Der Inhalt der eidesstattlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Eil- und Sicherungsmaßnahmen.

Rn 6 Erfasst werden auch einstweilige Anordnungen der Gerichte einschließlich Sicherungsmaßnahmen (EuGH C-39/02 – Mærsk Olie & Gas A/S, Rz 46, IPRax 06, 262 [BGH 20.11.2003 - I ZR 294/02]), etwa ein schwedischer Arrestbeschluss (BGH NJW-RR 07, 1573 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 150/05]). Das erkennt jetzt lit a UnterAbs 2 ausdrücklich an. Allerdings enthält die Vorschrift in Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahrensbeginn (S 1).

Rn 2 Ein schiedsgerichtliches Verfahren muss sich anders als das staatliche Verfahren zwangsläufig in mehreren Teilakten entwickeln. Zunächst ist es erforderlich, dass der künftige Schiedskläger dem Schiedsbeklagten einen Antrag vorlegt, eine bestimmte Streitigkeit durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen (§ 1044 S 1). Diesem ersten Stritt folgt die Konstituierung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 11 Gemäß § 800 III ist, erweist sich die sofortige Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer als zulässig, für die in § 797 V bezeichneten Klagen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist; es sind dies die Klagen nach §§ 731, 767, 768. Der Gerichtsstand des § 800 III geht demjenigen des § 797 V vor (vgl § 797 Rn 17). § 800 III ist jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Rechtsmittel.

Rn 142 Für den ReS zählt die angestrebte Differenz (Naumbg FamRZ 06, 1285: betr Regelbeträge). Bei Urteil auf Vorlage einer Steuererklärung ist durch Auslegung zu prüfen, ob auch die Erstellung geschuldet ist, was den Re erhöht (BGH NJW-RR 16, 65 [BGH 02.09.2015 - XII ZB 132/15]). Der GeS im Rechtsmittelverfahren richtet sich für den laufenden Unterhalt nach den str Ansprüch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dass das VU aufhebende Urteil (S 2).

Rn 8 Erweist sich die Entscheidung im Versäumnisurteil nach der Verhandlung als nicht begründet, schreibt die Norm die Aufhebung (Kassation) des Versäumnisurteils und eine neue Sachentscheidung (Reformation) vor. Wird die Aufhebung ›vergessen‹, ist das Urt nach § 319 insoweit zu berichtigen. Rn 9 Über die gesamten Kosten ist nach §§ 91 ff unter Berücksichtigung des § 344 zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Materiell-rechtliche Formerfordernisse (Abs 1).

Rn 3 Nach Abs 1 ersetzt die Überweisung förmliche Erklärungen des Schuldners. Da die Forderungsübertragung nach materiellem Recht grds formfrei wirksam ist, besitzt Abs 1 lediglich einen geringen Anwendungsbereich. Ersetzt werden die Formerfordernisse bei der Abtretung der Hypothekenforderung aus § 1154 BGB, nach den §§ 13 f HintO sowie die vormundschaftliche Genehmigung gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 296 II ZPO u schränkt die Zurückweisungsmöglichkeit für verspätetes Vorbringen in Ehe- u Familienstreitsachen über die in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bereits nach § 296 I ZPO im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rspr lediglich sehr begrenzt mögliche Sanktionierung eines Verstoßes gg die Prozessförderungspflicht des § 282 ZPO (BVerfG N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine unverzügliche Auskunft auf Aufforderung.

Rn 20 Nach § 574b I 2 BGB kann nach einem Widerspruch der Vermieter vom Mieter Auskunft über die Gründe des Widerspruchs verlangen. Die Auskunft ist unverzüglich (§ 121 I 1 BGB) zu erteilen. Fordert der Vermieter zur Begründung auf und erteilt der Mieter die Begründung nicht rechtzeitig, so dass der Kl daraufhin in gutem Glauben Räumungsklage erhebt, so sollen den Beklagten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Urkunden (Nr 2).

Rn 10 Das elektronische Antragsverfahren ist unzulässig, wenn die Vorlage anderer Urkunden, als einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu denken ist etwa an § 726 I. Bei Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters war bis zum 31.12.20 die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gläubigerwahlrecht.

Rn 5 Der Gläubiger hat die Wahl, welche Vollstreckungsmaßnahme er durchführt, alle Maßnahmen können auch kumulativ gewählt werden. Gegenüber dem Gläubigerinteresse tritt der Schuldnerschutz zurück. Maßnahmen können auch gleichzeitig beantragt werden, wobei dies aufgrund der Tatsache, dass zur Durchführung die Titelvorlage erforderlich ist, nur möglich ist bei gleicher Zustän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Gebühr für den Prozessvertreter des Musterklägers.

Rn 3 Im Rahmen der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber mit § 41a RVG eine besondere Gebühr für den Rechtsanwalt des Musterklägers geschaffen, um dessen herausgehobene Position innerhalb der Klägergruppe angemessen zu vergüten (BTDrs 17/8799, 28; krit dazu Bussian/Schmidt PHI 12, 42, 48, ausf zu Beantragung und Bewilligung dieser Gebühr Fölsch NJW 13, 507). Die besonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Hinweise zur mündlichen Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 11 Der in Anwaltsschriftsätzen gelegentlich anzutreffende Antrag auf ›Parteivernehmung‹ ist ohne nähere Konkretisierung unbeachtlich (ggf Hinweis nach § 139). Der Antrag auf Vernehmung des Gegners kann bei nicht hinreichend substantiiertem Tatsachenvortrag oder ungenauem Beweisthema auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis abzielen. Es ist aber zu bedenken, dass eine Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Landwirtschaftlicher Sachverständiger (Abs 3).

Rn 6 Sind bei der Vollstreckung gegen eine Person, die Landwirtschaft betreibt, vom Boden noch nicht getrennte Früchte, Sachen oder Tiere der in § 811 I Nr 1 Buchst b und Nr 8 Buchst b bezeichneten Art oder landwirtschaftliche Erzeugnisse zu pfänden, ist ein Sachverständiger zuzuziehen, wenn der Wert der zu pfändenden Gegenstände voraussichtlich 2.000 EUR übersteigt. Der Sac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Urteil.

Rn 5 Die Klagestattgabe erfolgt wegen Art 39 I WG nur Zug um Zug gegen Aushändigung des quittierten Wechsels; sie ist selbst bei Weglassung dieses Ausspruchs so zu verstehen (RGZ 37, 1, 5; Musielak/Voit/Voit § 602 Rz 8). Kann der eingeklagte Wechselanspruch nicht bejaht werden, etwa weil es an einem formgültigen Wechsel fehlt, ist die Klage als unbegründet (§ 597 I) abzuweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsvergleichende Einordnung.

Rn 3 Die internationale Entwicklung der letzten Jahrzehnte ist durch zahlreiche Varianten des kollektiven Rechtsschutzes gekennzeichnet (vgl nur Koch JZ 11, 438). Dabei wird gewöhnlich zwischen opt-out- und opt-in-Sammelklagen unterschieden. Das KapMuG nimmt dagegen eine im Rechtsvergleich auffällige Sonderstellung ein, weil es als Zwangsverfahren ausgestaltet ist. Ihm kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin. (2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Teilbeträge.

Rn 8 Die Unterwerfung kann wegen des Teilbetrages einer Grundschuld erfolgen (BGHZ 108, 372, 377). Der Teilbetrag muss betragsmäßig festgelegt sein oder sich aus der Urkunde ohne weiteres errechnen lassen. Die Bezeichnung des Teilbetrages als ›zuletzt zu zahlender‹ ändert an der betragsmäßigen Festlegung nichts; ein solcher Zusatz bedeutet nur, dass Teilzahlungen auf die Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt einen wirksamen Einspruch (andernfalls ist nach § 341 I 2 zu verfahren) und das Erscheinen sowie Verhandeln beider Parteien über den Anspruch voraus. Bei (erneuter) Säumnis des Einspruchsführers gilt § 345. Bei Säumnis des Gegners ist § 330 oder § 331 anzuwenden. Die Norm ist nicht anzuwenden, soweit das VU nur ein Zwischenurteil (§ 347 II) gewesen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gegen den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsbehelfe.

Rn 16 Anordnungen nach § 404a sind Bestandteil oder Ergänzungen des Beweisbeschl und daher wie dieser grds nicht selbstständig anfechtbar (BGH MDR 09, 645; Köln NJW-RR 10, 1368; Schlesw NJW 18, 1174 m Anm Walter; nachfolgend BGH NJW 20, 1074 [BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18]: kein Beschwerderecht bei Ablehnung einer beantragten Weisungserteilung; dazu Laumen MDR 20, 589 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Lehnt das Amtsgericht den Erlass der beantragten Verfügung ab, so steht dem Antragsteller sofortige Beschwerde nach § 567 I Nr 2 zu. Wegen des damit verbundenen Zeitverlustes ist die Einlegung der Beschwerde aber unzweckmäßig, schneller wird ein unmittelbarer Verfügungsantrag beim Hauptsachegericht sein (Zö/Vollkommer Rz 4). Der Verfügungsgegner kann bei Erlass der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Direkte und kraft gesetzlicher Inbezugnahme.

Rn 6 Unmittelbar gilt Abs 2 im Fall der Aufhebung oder Abänderung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils oder Vollstreckungsbescheids nach § 700 I in der Sache. Anders als Abs 1 erfasst Abs 2 nicht die Aufhebung oder Abänderung der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 718. In Bezug genommen wird § 717 in den Fällen des § 302 IV, §§ 600 II, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Parteien des Zwischenstreits.

Rn 5 Parteien des Zwischenstreits gem § 387 sind nicht die beiden Parteien des Ausgangsverfahrens, sondern einerseits die Partei, die den Zeugen gem § 373 benannt hat (nur im Fall des § 399 Hs 2 der Gegner des Beweisführers), und andererseits der Zeuge, der die Aussage verweigert (Köln MDR 18, 1085 Rz 12); der minderjährige Zeuge ist selbst Partei des Zwischenstreits, ohne d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 802c III 2, 883 III 2,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 3 Für die Anordnung der Fristsetzung ist das Gericht zuständig, das den Arrest erlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist. Hat das Beschwerde- bzw das Berufungsgericht den Arrest erlassen, so ist gleichwohl hinsichtlich der Anordnung der Fristsetzung das erstinstanzliche Gericht zuständig (Schuschke/Walker/Walker Rz 29; Zö/Vollk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 16 Wird durch den Einspruch das streitige Verfahren eingeleitet, entsteht eine 3,0-Gebühr (Nr 1210 KV). Die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr nach Nr 1110 KV wird aus dem Wert desjenigen Streitgegenstandes angerechnet, der dann in das Prozessverfahren übergegangen ist (Anm zu Nr 1210 S 1 Hs 2 KV). Es besteht keine Vorauszahlungspflicht (arg e § 12 III 3 Hs 2 GKG). U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehler bei der Ingangsetzung des Schiedsverfahrens.

Rn 27 Nach Art V 1b UNÜ kann das Gericht die Vollstreckbarkeitserklärung verweigern, wenn eine Partei nachweist, dass sie von der Bestellung des Schiedsgerichts nicht gehörig in Kenntnis gesetzt worden ist oder aus einem anderen Grund ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht hat geltend machen können. Die Vorschrift sichert damit die Beteiligung der Parteien an der Bildu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann...mehr