Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitgenossen.

Rn 30 Gewinnt der Kl gegen sämtliche Streitgenossen oder gewinnen sämtliche Streitgenossen gegen den Beklagten, ist nach § 91 zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn nach § 100 I die Kosten nach Kopfteilen verteilt werden. Wird die Klage nur eines Streitgenossen oder die Klage nur gegen einen Streitgenossen abgewiesen, liegt insoweit wiederum ein teilweises Unterliegen vor,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 9 Die Entscheidung des Gerichts über die Anhörung ist nicht isoliert anfechtbar, ist eine an sich gebotene Anhörung unterblieben, kann dies nur iR einer Beschwerde gegen die Endentscheidung nach §§ 58 ff (regelmäßig iVm § 11 RPflG) gerügt werden. Dies setzt eine Beschwerdebefugnis nach § 59 voraus. Diese besteht für den Mündel oder den Vormund, sofern er durch die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH-Partei ist Kläger.

Rn 16 Hat der Kl PKH und obsiegt dieser, ergeben sich keine Besonderheiten. Obsiegt der Beklagte und hat dieser Gerichtskosten bezahlt, so hätte er bei einer nicht bedürftigen Partei einen Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten gegen diese. Hier greift allerdings § 122 ein, wonach die bedürftige Partei von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. Um hier eine Ungleich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Künftige Leistung.

Rn 181 Es bleibt für die Klage beim vollen Nennwert (BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; offengelassen in BGH WM 95, 2060; aA KG JurBüro 89, 1599: Abzinsung – gegen RGZ 118, 321, die BGH WM 95, 2060 [BGH 26.09.1995 - XI ZR 36/95] ausdr billigt). Bei künftiger Nutzungsentschädigung ist nach einer Ansicht § 9 einschlägig (KG MDR 06, 957; Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB), nach heute ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung des § 33 I.

Rn 1 Die Bedeutung des § 33 ist seit langem in Rspr und Lit umstr. Der Meinungsstreit liegt in einem unterschiedlichen Verständnis von dem in § 33 I vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage (Sachzusammenhang/Konnexität) begründet. Der BGH in stRspr vertritt die Auffassung, dass dieser Sachzusammenhang eine besondere Prozessvoraussetzung für die Widerklage d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung.

Rn 3 Die Entscheidung über die Zulassung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 02, 1957 [BGH 07.03.2002 - VII ZR 193/01]), weder die Partei noch der Vertreter haben darauf einen Anspruch (MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 4). Nach dem Zweck der Vorschrift setzt die Zulassung eine begründete Aussicht auf den Nachweis der Vollmacht oder eine Genehmigung voraus (Anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Begründungspflicht, Abs 3 S 1.

Rn 24e Will das Gericht im Einzelfall von der persönlichen Anhörung eines Kindes absehen, müssen die tragenden Gründe hierfür gem Abs 3 S 1 in der Endentscheidung dargelegt werden. Diese Begründungspflicht ist neu gesetzlich geregelt worden, war aber auch zuvor bereits aberkannt (vgl zB Frankf FamRZ 15, 1521; Celle FamRZ 13, 1681; Brandbg FamRZ 03, 624). Der pauschale Hinwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Lebenssachverhalt.

Rn 6 Geltendmachung eines Anspruchs aus abgetretenem Recht statt der Geltendmachung aus eigenem Recht (BGH 21.1.10 IX ZB 281/08; Ddorf Schaden-Praxis 13, 343); Übergang von Wechselklage zur Klage aus dem Grundverhältnis (BGH NJW-RR 87, 58 [BGH 26.05.1986 - II ZR 237/85]); Auswechslung des Gegenstandes und des Bestimmungsorts der Fracht (Ddorf NJW-RR 93, 1149); Umstellung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstiges zwingendes Recht.

Rn 7 Auch ein Verstoß von AGB gegen sonstiges zwingendes Recht kann mit der Verbandsklage des § 1 gerügt werden (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 10; BGH NJW 83, 1320, 1322 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 342/81]). Aus Sicht des Rechtsunkundigen ist es schließlich irrelevant, ob sich die Unwirksamkeit einer Klausel aus §§ 307 ff BGB oder aus sonstigen Vorschriften ergibt. Im Übrigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Stirbt in Anwaltsprozessen der Anwalt einer Partei oder wird er unfähig, die Vertretung der Partei fortzuführen, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein, bis der bestellte neue Anwalt seine Bestellung dem Gericht angezeigt und das Gericht die Anzeige dem Gegner von Amts wegen zugestellt hat. (2) 1Wird diese Anzeige verzögert, so ist auf Antrag des Gegners die Part...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe des Klägers.

Rn 22 Gegen ein im ersten Rechtszug ergangenes erstes Versäumnisurteil (Rn 14 ff) steht dem Kl der Einspruch nach § 338 zu. Gegen ein die Klage als unzulässig verwerfendes Prozessurteil (Rn 18 ff) ist die Berufung nach § 511 statthaft. Ist die Entscheidung in einer falschen Form verlautbart worden, steht dem Kl nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das nach der Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beanspruchung durch Dritten.

Rn 3 Der Dritte – also eine andere Person als die Prozessparteien – muss die den Gegenstand des Rechtsstreits bildende Forderung – nicht notwendig in vollem Umfang – in Anspruch nehmen. Zwischen der streitbefangenen und der beanspruchten Forderung muss zumindest eine Teilidentität bestehen (BGH NJW 96, 1673 [BGH 12.03.1996 - XI ZR 108/95]). Sie liegt vor, wenn es sich bei de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 152 I und führt zu einer Zuständigkeitskonzentration bei nachträglicher Rechtshängigkeit der Ehesache. Sie entspricht im Wesentlichen § 621 III ZPO aF, umfasst aber nun weitergehend alle Kindschaftssachen, die ein gemeinsames Kind der Ehegatten betreffen. Vergleichbare Vorschriften finden sich zB in §§ 202, 233, 263, 268. Um di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 66 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung ist nur auf Verfahren, öffentliche Urkunden oder gerichtliche Vergleiche anzuwenden, die am 10. Januar 2015 oder danach eingeleitet, förmlich errichtet oder eingetragen bzw. gebilligt oder geschlossen worden sind. (2) Ungeachtet des Artikels 80 gilt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 weiterhin für Entscheidungen, die in vor dem 10. Janu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung beginnt mit der Wirksamkeit der gerichtlichen Anordnung (vgl § 248). Die Wirkung tritt schon mit der formlosen Mitteilung des Aussetzungsbeschlusses durch das Gericht (§ 329 II 1) und nicht erst mit der nach § 329 II 2 erforderlichen Zustellung ein (BGH MDR 11, 1134). Die Aussetzung umfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (vgl Vor §§ 239 ff Rn 1). Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Skiunfälle.

Rn 44 Bei einer Kollision von zwei Skifahrern, von denen der eine Fahrer sich vor dem Unfall hinter dem anderen Fahrer befunden hat, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der hintere Skifahrer den Unfall durch eine Verletzung der Regel Nr. 3 des internationalen Skiverbandes (uneingeschränkter Vorrang des vorausfahrenden Skifahrers) und damit schuldhaft verursac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung.

Rn 23 Diese tritt erst ab Rechtskraft des Beschlusses ein. Im Falle einer Hinterlegung erfolgt nach Vorlage des Beschlusses die Herausgabe, (vgl etwa § 22 III Nr 2 HintG-SL). Eine Bürgschaft erlischt; entsprechend wird tenoriert: ›Das Erlöschen der Bürgschaft (genaue Bezeichnung) wird angeordnet‹. Wurde zur Sicherheit eine Sicherungshypothek bestellt und ordnet das Gericht g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / k) Kosten der Säumnis (§ 344).

Rn 16 Werden nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die durch die Säumnis verursachten Mehrkosten gem § 344 der unterstützten Hauptpartei auferlegt, müssen diese Kosten auch bei der Entscheidung zu Gunsten des Nebenintervenienten ausgetrennt werden. Diese Mehrkosten trägt der Nebenintervenient selbst (Abs 1 Hs 2), weil er gegen die Hauptpartei keinen Erstattungsansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgabe von Anträgen und Erklärungen (Abs 1).

Rn 2 Anträge und Erklärungen sind alle Äußerungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind und für dieses bestimmt sind. Schriftliche Äußerungen verlangen an sich die Form des § 126 BGB (Unterschrift). Da aber selbst der verfahrenseinleitende Antrag gem § 23 I 5 nur eine Soll-Vorschrift darstellt und der schriftlichen Erklärung auch die Niederschrift bei der Geschäftsstelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktion und Bedeutung.

Rn 4 Das Mündlichkeitsprinzip führt zur Vereinfachung, Beschleunigung, und Konzentration des Verfahrens. Darüber hinaus dient es aber auch der materiellen Wahrheitsfindung im Prozess (Wieczorek/Schütze/Borck vor § 128 Rz 19, 31) und der prozeduralen Gerechtigkeit, weil es den Parteien erlaubt, unmittelbar auf das Prozessgeschehen Einfluss zu nehmen, Verfahrenskontrolle durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kosten, vorgerichtliche.

Rn 28 Werden auch vorgerichtlich entstandene Kosten, insb verzugsbedingte Anwaltskosten, mit eingeklagt und wird dieser Kostenerstattungsanspruch ganz oder tw abgewiesen, ist der Kl insoweit unterlegen, so dass § 92 anzuwenden ist (AG Hanau JurBüro 21, 542; AG Königs Wusterhausen Urt v 13.4.23 – 4 C 4468/22 [2]). Soweit die Kosten aus den anhängigen Gegenständen resultieren,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nahestehende Familienangehörige.

Rn 2 Wie auch in § 168 wurde der Begriff ›nahestehende Familienangehörige‹ anstelle des in § 1847 S 1 BGB aF verwendeten Begriffs ›Verwandte und Verschwägerte‹ benutzt, um zum Ausdruck zu bringen, dass das FamG bei der Auswahl der anzuhörenden Personen nicht nur auf die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes und den Grad der Verwandtschaft abzustellen hat, sondern vielmehr b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise für die Praxis.

Rn 25 In der forensischen Praxis liegt der Schwerpunkt der Protokollierung in der Wiedergabe des Beweisergebnisses (Abs 3 Nr 4 und 5). Die Prozessvertretung wird daher darauf achten, dass das Protokoll die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen im Wesentlichen zutr wiedergibt. Mit Blick auf die Rechtsmittelinstanz hat jede Partei ein Interesse daran, dass die an die Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ordre public, Nr 4.

Rn 11 Zu versagen ist die Anerkennung bei Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insb den Grundrechten (zB BGH NJW 97, 2051, 2053; BGHZ 203, 350 Rz 27; Naumbg FamRZ 09, 636). Dabei findet keine abstrakte Überprüfung, sondern nur eine konkrete Ergebniskontrolle der anzuerkennenden Entscheidung statt: Diese muss untragbar erscheinen, weil sie fundam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem § 13 I UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. Für die Höhe sind nun die Regeln des § 13a UWG anzuwenden. In der Praxis galten bisher Beträge ab 2.500 EUR als üblich und angemessen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 5), im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch 10.000 EUR und bei einem groß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klägerseite.

Rn 24 Der Kl hat mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Grundlagen der beabsichtigten Rechtsverfolgung darzutun. Üblicherweise, aber nicht notwendig, wird ein Entwurf der beabsichtigten Klage bzw des beabsichtigten Antrags beigefügt. Im PKH-Verfahren hat das Gericht eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten vorzunehmen. Grds sind die Anforderungen an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geschützte Unterlagen.

Rn 21e Die Unterlagen können in Papierform vorliegen, zB Geschäftsbücher, Quittungen, Rechnungen, Belege, Geschäftsbriefe oder Verträge in Form von losen Blättern, oder auf Datenträgern gespeichert sein. Die Unpfändbarkeit besteht auch, wenn sie einen eigenständigen Vermögenswert darstellen (Frankf MDR 79, 316; MüKoZPO/Gruber Rz 47; aA St/J/Würdinger Rz 67 Fn 365; Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung aus dem ›ersuchten Mitgliedstaat‹ (lit c).

Rn 12 Lit c setzt eine Entscheidung iSv Art 2 lit a voraus, die im ›ersuchten Mitgliedstaat‹ (Art 2 lit e) zwischen denselben Parteien ergangen ist; Letzteres ist auch bei Teilidentität gegeben (Gebauer/Wiedmann/Gebauer/Berner Rz 13). Ferner müssen die Entscheidung aus dem ersuchten Mitgliedstaat und diejenige, deren Anerkennung in Rede steht, unvereinbar sein. Dies ist der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Amtsverfahren.

Rn 3 In Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) ist das Gericht jederzeit zur Abänderung seiner im EA-Verfahren getroffenen Entscheidung berechtigt u verpflichtet. Dies folgt im Umkehrschluss aus I 2 sowie überdies bereits daraus, dass das Gericht ein Amtsverfahren jederzeit einleiten kann. Aus diesem Grund setzt die Aufhebung oder Abänderung einer vAw getroffenen Entscheidung keine Verän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gehör der Parteien.

Rn 6 Ähnlich wie § 411 III kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei oder vAw zunächst die Erstattung eines schriftlichen Gutachtens und sodann nach Bedarf ein mündliches Gutachten sowie eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung anordnen. Im Rahmen dieser mündlichen Verhandlung können die Parteien den Sachverständigen befragen und ihrerseits private Sachverständige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des GV.

Rn 3 Der GV wird, auch wenn sich das dem Wortlaut des § 755 nicht unmittelbar entnehmen lässt, nicht vAw ermitteln. Dazu bedarf es stets eines besonderen Auftrags des Gläubigers, den der GV übernehmen muss (kein pflichtgebundenes Ermessen: BTDrs 16/10069, 23; LG Verden NJW-RR 16, 1209). Seine Tätigkeit ist kostenpflichtig. Die Systematik der Vorschrift spricht, was die Erheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Adressat.

Rn 6 Anders als der Verzicht (§ 515 Rn 9 ff) kann die Zurücknahme der Berufung nur ggü dem Berufungsgericht erklärt werden (Abs 2 S 1). Diese Erklärung ist auch dann notwendig, wenn sich die Parteien vertraglich über die Zurücknahme geeinigt haben. Verstößt der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) gegen diese Einigung und gibt er die Erklärung nicht ab, kann der Berufungsbeklagt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pflicht zur Unterrichtung (Abs 2).

Rn 3 Führt die gerichtliche Prüfung der Anregung zu dem Ergebnis, dass ein Verfahren nicht einzuleiten ist, so hat das Gericht demjenigen, der die Einleitung des Verfahrens angeregt hatte, mitzuteilen, dass der Anregung nicht entsprochen wurde, soweit ein berechtigtes Interesse an der Unterrichtung ersichtlich ist (Abs 2). Das berechtigte Interesse wird man annehmen müssen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag.

Rn 6 Der Antrag kann in der Instanz gestellt werden, die die betreffende Endentscheidung erlässt, muss dann aber vor deren Erlass erfolgen. Ebenso kann der Antrag erstmals im Zuge eines Rechtsmittels gg die Endentscheidung angebracht werden (Frankf [4. ZS] MDR 15, 1078; Frankf [5. ZS] NJW-RR 15, 519; Ddorf FamRZ 14, 870; Brandbg FamRZ 14, 866; Hambg FamRB 12, 279; Bremen Fam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Form bei Verbraucherbeteiligung (Abs 5).

Rn 9 Ist iRe Schiedsvertrags eine Partei als Verbraucher iSd § 13 BGB anzusehen, so gilt für die Form Abs 5. Dieser grenzt aus Gründen des Verbraucherschutzes die Formvorschriften von den jeweiligen Formerleichterungen des geschäftlichen Verkehrs deutlich ab. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die das der Schiedsvereinbarung zu Grunde liegende Rechtsgeschäft zu ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliche Bedeutung.

Rn 11 Wann eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, ist angesichts der Unbestimmtheit des Begriffs umstr. Eine Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie in ihrer Wirkung über die unmittelbaren Verfahrensbeteiligten hinausgeht (Kissel/Mayer Rz 32 mN). Danach kommt es darauf an, ob ein Bedürfnis für eine richtungs- oder zukunftsweisende Entscheidung über den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 S 1.

Rn 2 Der sachliche Anwendungsbereich von § 833 erfasst die Pfändung von Diensteinkommen, also von Lohn, Gehalt und sonstigen Einkünften iSd §§ 850 ff. Auf ähnliche in fortlaufenden Bezügen bestehende Forderungen gem § 832 Alt 2 ist die Regelung nicht entspr anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 833 Rz 1). Die Regelung gilt bei der Versetzung in ein and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsschutz.

Rn 251 §§ 765a, 813b. Wegen Nr 2112 KV Anl 1 GKG hat der GeS Bedeutung nur für die Anwaltsgebühren, § 25 II RVG. Der Wert ist nach dem Bruchteils-Interesse an der Maßnahme nach § 3 zu schätzen, bei § 813b nach der Differenz zwischen Verkaufswert und Versteigerungserlös (LG München WuM 94, 220). Sonderregelungen wie § 41 GKG bleiben für den Ausgangswert maßgeblich (LG München...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Veränderungen der prozessualen Rechtslage.

Rn 5 Prozessuale Erklärungen, die den Streit der Parteien ganz oder tw erledigen, sind auch im Revisionsverfahren zu berücksichtigen. Das gilt namentlich für Anerkenntnis und Verzicht, für die Klagerücknahme, einen Prozessvergleich und eine übereinstimmende Erledigungserklärung (Musielak/Voit/Ball § 559 Rz 6; Zö/Feskorn § 559 Rz 8; St/J/Jacobs § 559 Rz 15). Eine einseitige E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wildschadenssachen (Nr 2d).

Rn 9 In Betracht kommen nur Wildschäden nach §§ 29 ff BJagdG sowie den Jagdgesetzen der Länder nebst parallelen Ansprüchen aus §§ 823 ff BGB. Jagdschäden iSd § 33 BJagdG werden nicht erfasst (Zö/Lückemann Rz 15). Die Länder können gem § 35 BJagdG die Eröffnung des ordentlichen Rechtsweges von einem Vorverfahren vor einer Verwaltungsbehörde abhängig machen. Davon haben die me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unehre.

Rn 5 ›Unehre‹ ist bei einer spürbaren Herabsetzung des Ansehens zu befürchten, und zwar nicht innerhalb einer eng zu definierenden Bevölkerungsgruppe, etwa innerhalb des Bekanntenkreises des Zeugen, sondern anhand eines generalisierenden Maßstabes (Zö/Greger § 384 Rz 5) innerhalb der gesamten Rechtsgemeinschaft (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 4). Verweigern darf man hiernach z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unbegründete Eilanträge.

Rn 5 Eine weitere Fallgruppe, in der eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, bezieht sich auf nicht begründete Anträge, die im Wege der Beschlussentscheidung schnell und kostengünstig erledigt werden können. Dem Antragsteller wird durch diese Verfahrensweise zudem ermöglicht, umgehend eine Entscheidung des Beschwerdegerichts zu beantragen. Um dem Gläubiger für den Fall e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 21 Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (§ 117 I S 1 Hs 2). Anwaltszwang besteht daher nicht (§ 78 V). Zu den Einzelheiten s § 117. Die Anwaltsbeiordnung erfolgt in Anwaltsprozessen vAw, so dass ein ausdrücklicher Antrag nicht gestellt werden muss und die Beiordnung auch noch na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung.

Rn 15 Ein ordnungsgemäß ergangener Schiedsspruch ist nur dann für vollstreckbar zu erklären, wenn (I) fristgebundene Aufhebungsgründe aus § 1059 II 1 entweder nicht fristgerecht geltend gemacht worden sind oder rechtskräftig abgewiesen worden sind und (II) keiner der vAw zu berücksichtigenden Aufhebungsgründe nach § 1059 II 2 vorliegt. Hat das Schiedsgericht in einem Zwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel und Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 14 Der Vollstreckungsschuldner hat die Wahl zwischen Berufung und Vollstreckungsabwehrklage, wenn im Hauptprozess nach Schluss der mündlichen Verhandlung in 1. Instanz materiell-rechtliche Einwendungen entstanden sind (BGH NJW 75, 539, 540). Hat der Schuldner gegen das erstinstanzliche Urt bereits eine zulässige Berufung eingelegt und ist er aus Rechtsgründen nicht gehind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mehrere Personen in einer Wohnung.

Rn 9 Leben in einer Wohnung mehrere Personen, hat grds der Haushaltsvorstand Alleingewahrsam an allen Sachen, es sei denn, sie werden von einem Bewohner unter alleinigem Verschluss aufbewahrt oder dienen offensichtlich allein dessen persönlichem Gebrauch. Sachen, die sich in einem einer erwachsenen Person zur Alleinbenutzung zugewiesenen Raum befinden, stehen in deren Allein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorsitz.

Rn 10 Den Vorsitz führt kraft Gesetzes (als ›geborenes Mitglied‹ des Präsidiums) der Präsident oder der Aufsicht führende Richter (Direktor) des Gerichts. Das gilt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht für das Amtsgericht mit einem Gesamtpräsidium nach Abs 2 Nr 5. Dieses Amtsgericht verfügt zwar über einen die allgemeine Dienstaufsicht führenden Direktor; gem § 22a als l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisaufnahme durch verordneten Richter.

Rn 6 Zur Erleichterung der Einnahme des Augenscheins kann das Prozessgericht gem §§ 372 II, 355 I 2 diese dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter übertragen, ohne dass die Einschränkungen des § 375 I, II beachtet werden müssten (Zö/Greger § 372 Rz 2). In diesem Fall entscheidet der ersuchte oder beauftragte Richter, ob er einen Sachverständigen beizieht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ende der Unterbrechung.

Rn 4 Wird ein Musterverfahren nicht durchgeführt, so endet die Unterbrechung mit Zurückweisung des Musterverfahrensantrags durch Beschl gem § 6 V KapMuG (Vorwerk/Wolf/Fullenkamp Rz 5; aA KK-KapMuG/Kruis § 5 KapMuG Rz 10: mit der ersten Verfahrenshandlung des Gerichts nach diesem Beschl). Ergeht aber ein Vorlagebeschluss, so bleibt das Ausgangsverfahren zunächst unterbrochen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Unterhaltsrückstände aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Insolvenzforderungen (BGHZ 162, 234, 245). Insolvenzforderungen könnnen im Insolvenzverfahren nicht mehr vollstreckt werden, § 89 I InsO. Es ist auch nicht danach zu differenzieren, ob der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugestellt ist (BAG ...mehr