Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schriftliches Vorverfahren (Abs 2 Alt 2).

Rn 5 Das schriftliche Vorverfahren bezweckt eine gütliche Vorbereitung des Haupttermins als Alternative zum frühen ersten Termin. Es ist als Ausn vom Gebot zur unverzüglichen Terminsbestimmung (§ 216 II) nur gerechtfertigt, wenn entweder kein naher Termin zur Verfügung steht oder die notwendige Vorbereitung diesen noch nicht zulässt (Karlsr OLGR 01, 459). Als unanfechtbare p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs 1 S 2).

Rn 12 § 235 I 2 ermöglicht es dem Gericht, vom ASt oder dem Antragsgegner ergänzend eine schriftliche Versicherung anzufordern, dass er die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine Versicherung an Eides statt, sie ist nicht strafbewehrt. Unrichtige Angaben können gleichwohl strafrechtlich als – versuchter – Prozessbetrug zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht von Gegenleistung abhängig.

Rn 4 Klage auf Zahlung der Raten aus Mietaufhebungsvereinbarung (Ddorf ZMR 19, 949). Dies ist ein Vertrag nach vollständiger Erfüllung, also nicht, wenn Zug um Zug zu erfüllen (§ 322 BGB) oder Zurückbehaltungsrecht (§ 274 BGB) besteht. Eine erforderliche Kündigung liegt in der Klageerhebung (RGZ 53, 212). Wohngeldvorauszahlungen aufgrund eines beschlossenen Einzelwirtschafts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Entbehrlichkeit eines förmlichen Antrages (Abs 3).

Rn 6 Dieses Verfahren ist unabhängig vom Verfahren nach Abs 1 (Musielak/Voit/Flockenhaus § 105 Rz 5). Die frühzeitig eingereichte Berechnung der Kosten übernimmt die Funktion des Antrags. Eine geringfügige Kostenersparnis tritt dadurch ein, dass das Gericht die Abschrift des Kostenfestsetzungsantrags fertigt. Die Möglichkeit des Vorgehens nach Abs. 3 besteht ebenfalls nur fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Verbandsklage ist nur zulässig, wenn die klageberechtigte Stelle nachvollziehbar darlegt, dass Im Fall des § 7 Absatz 1 ist die Gesamt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abschriften bei Zustellung durch das Gericht (Abs 1).

Rn 2 Während der eingereichte Schriftsatz im Original zu den Gerichtsakten genommen wird, veranlasst das Gericht die Zustellung der Abschriften an den Gegner (§§ 166 II, 270). Nach der Ordnungsvorschrift des Abs 1 S 1, die für alle Schriftsätze gilt, sollen die Parteien den Schriftsätzen, die sie bei Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Anzahl von Abschri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlen von inhaltlichen Mindestanforderungen.

Rn 14 § 547 Nr 6 erfasst auch solche Fälle, in denen zwar Entscheidungsgründe vorhanden sind, diese aber inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügen, wie bspw das Übergehen geltend gemachter Ansprüche oder zentraler Angriffs- und Verteidigungsmittel (BGH NJW-RR 93, 706; NJW 89, 773 [BGH 24.05.1988 - VI ZR 159/87]; BAG NJW 07, 1772 [BAG 20.12.2006 - 5 AZB 35/06] Tz 5; Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Isolierte Versagung der Wiedereinsetzung.

Rn 13 Ist Wiedereinsetzung in einem gesonderten Beschluss versagt worden, ohne dass zugleich über das Rechtsmittel entschieden wurde, muss diese Entscheidung gesondert angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen (BGH NJW 02, 2397, 2398 [BGH 16.04.2002 - VI ZB 23/00]); das Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfolge.

Rn 10 Auch nach Abs 2 ist ausschließlich über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden. Nur diese können abw vom Erfolg des Rechtsmittels verteilt werden. Über die idR neu zu entscheidenden Kosten der Vorinstanz ist nach §§ 91 ff zu befinden. Insoweit kommt jedoch auch § 96 in Betracht. Stellt sich aufgrund des neuen zweitinstanzlichen Vorbringens heraus, dass er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gestaltungsfreiheit und Form.

Rn 3 Das Gesetz geht vom Vorrang einer der Privatautonomie unterliegenden Parteivereinbarung über die Bestellung der Schiedsrichter aus. Die Vereinbarung bedarf nicht der Form des § 1031. Die Parteien sind frei, eine Vereinbarung unmittelbar im Rahmen der Schiedsvereinbarung oder später zu treffen. Auf der Basis des § 1034 I, wonach die Parteien die Anzahl der Schiedsrichter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Einschränkung.

Rn 7 Von dem Verbot des Abs 1 erfasst sind nur Tatsachen, nicht aber die Anwendung bestimmter Beweismethoden oder Rechtsansichten (HK-ZPO/Kemper FamFG Rz 3). Über den Wortlaut hinaus unerheblich ist, ob die dem Verwertungsverbot unterliegenden Tatsachen vAw durch das Gericht oder von den übrigen Beteiligten in das Verfahren eingebracht worden sind (Sternal/Giers Rz 4). Die f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftliches Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist ein schriftliches Verfahren. Eine mündliche Verhandlung ist nur dann vorgesehen, wenn im Erörterungstermin der Abschluss eines Vergleichs zu erwarten ist, § 118 I. Wegen des klaren Wortlauts der Vorschrift ist eine mündliche Verhandlung nicht zulässig, wenn sie lediglich zu dem Zweck anberaumt wird, die Erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Gericht: ½ Gebühr für das gesamte Verteilungsverfahren (KV 217). Beschwerdeverfahren: 1,0 Gebühr nach KV 2120 für die Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde. Rechtsbeschwerde 2,0 Gebühren nach KV 2122, Ermäßigung auf 1,0 bei Rücknahme oder anderweitige Erledigung. Bei Stattgabe keine Gebühr. Fälligkeit bei Aufforderung an den Gläubiger, eine Berechnung gem § 873 e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht stellt durch unanfechtbaren Beschluss fest, ob der genehmigte Vergleich wirksam geworden ist. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses, der die Wirksamkeit des Vergleichs feststellt, wirkt der Vergleich für und gegen alle Beteiligten, sofern diese nicht ihren Austr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 38 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist auch ein gebührenrechtlich selbstständiges Verfahren (§ 31 II 1 1 FamGKG, sodass gem § 29 FamGKG die Gerichtsgebühren gesondert erhoben werden (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 32 FamGKG Rz 2). Anders die Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3: Nach der ausdrücklichen Regelung in § 32 Abs 2 S 2 gehören diese Verfahren kostenrechtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 775 nennt die Voraussetzungen, die zur Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung durch die Vollstreckungsorgane führen. Eine entspr Anwendung auf weitere Sachverhalte als die in Nr 1–5 genannten ist nicht möglich (BGH NJW 08, 3640, 3641; WM 11, 1708, 1710; Zö/Geimer Rz 3). § 775 gilt für jede Art der Zwangsvollstreckung; für die Zwangshypothek gilt die Son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anderweite Versteigerung (Abs 3).

Rn 13 Die durch den Zuschlag entstehende Pflicht des Meistbietenden, das Kaufgeld zu bezahlen, ist nicht durchsetzbar; der Zuschlag wird jedoch gegenstandslos, wenn der Meistbietende die Ablieferung nicht zur rechten Zeit (Abs 3 S 1) gegen Barzahlung verlangt, und die Sache wird ohne neuen Antrag unter Ausschluss des früheren Meistbietenden als Bieter (Abs 2 S 2) erneut vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Wertpapiere.

Rn 8 Streitigkeiten aus Inhaberpapieren wie zB der Schuldverschreibung auf den Inhaber (§ 793 BGB) sollen nicht von § 29 erfasst werden (Zö/Schultzky Rz 15; Musielak/Voit/Heinrich Rz 7). Das erscheint fraglich. Für Ansprüche aus Konnossementen (vgl §§ 643, 656 HGB) ist die Anwendbarkeit des § 29 in der Rspr bereits anerkannt worden (vgl BGH VersR 83, 1077; Hambg VersR 72, 78...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Grenzen.

Rn 8 Die Grenzen der aus der Prozessvollmacht folgenden materiell-rechtlichen Befugnis sind dann überschritten, wenn es sich nicht mehr um reine Hilfsgeschäfte zur Erreichung des Rechtsschutzziels handelt, auch wenn dennoch ein gewisser Bezug zum Prozess besteht. Deshalb sind Rechtgeschäfte mit Dritten nicht möglich (BGH Rpfleger 94, 29 für die Erwerb der eingeklagten Forder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. 2Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. 3Für die Pfändung einer Forderung ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. (2) Gepfändetes Geld und ein im Verteilungsverfahren au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder neu eingefügt und regelt erstmals ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen eine Person fachlich zum Verfahrensbeistand geeignet ist (Abs 1). Daneben normiert die Vorschrift in Abs 2, wie der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen ist und enthält schließlich in Abs 3 ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsvollstreckungssachen (Nr 5).

Rn 10 Hierunter fallen alle Verfahren, die sich aus der Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer Entscheidung oder eines beurkundeten Rechts ergeben. Das umfasst in Deutschland – neben der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung und der Vollstreckungserinnerung – auch die Vollstreckungsgegenklage (BGH NJW 14, 2798 [BGH 03.04.2014 - IX ZB 88/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 5 Die Frage, ob § 16 anwendbar ist, wenn der Wohnsitz des Bekl/Antragsgegners unbekannt ist (vgl Rn 2), ist nach den allg Grundsätzen über die Darlegungs- und Beweislast zu beantworten. Nach diesen Grundsätzen hat der Kl/Ast die Wohnsitzlosigkeit des Bekl/Antragsgegners darzulegen und zu beweisen (BayObLG IWRZ 20, 188; St/J/Roth Rz 7; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 5). Al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angaben nach Abs 1.

Rn 2 Der Anfechtungsgrund soll bezeichnet werden. Mit Anfechtungsgrund ist der Nichtigkeitsgrund nach § 579 Nrn 1–4 bzw der Restitutionsgrund nach § 580 Nrn 1–8, auf den die Klage gestützt werden soll, gemeint. Die Beweismittel sollen angegeben werden. Es gilt das allgemeine Beweisverfahren mit den Beweismitteln des Strengbeweises mit der Ausnahme des § 581 II für die Parteiv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vertretung.

Rn 7 § 750 I 1 sieht nicht vor, dass der gesetzliche Vertreter einer Person im Titel namentlich zu bezeichnen ist. Denn dieser kann wechseln. Findet sich dennoch ein gesetzlicher Vertreter bezeichnet, bindet das weder das Vollstreckungsorgan, wenn die Vollstreckung gegen den gesetzlichen Vertreter gerichtet wird, noch macht es die Vollstreckung unzulässig, wenn etwa eine nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Um die mit einer Forderungspfändung und -verwertung verbundenen weitreichenden Eingriffe in das Vermögen des Schuldners und die daraus resultierenden Lasten zu reduzieren, soll der Gläubiger die zur Einziehung überwiesene Forderung möglichst schnell beitreiben. Da der Vollstreckungsschuldner bei einer Überweisung zur Einziehung Inhaber der Forderung bleibt, ist er an de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streit um Parteifähigkeit.

Rn 13 Sofern ein Parteiunfähiger behauptet, parteifähig zu sein, gilt er für die Auseinandersetzung über seine Parteifähigkeit als parteifähig (BGH NJW 93, 2942, 2944 [BGH 16.06.1993 - I ZB 14/91]; 82, 238 [BGH 29.09.1981 - VI ZR 21/80]). Im sog Zulassungsstreit kann der Parteiunfähige einen Anwalt beauftragen und Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen, die ihm die Pa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Pauschale Bewertung der Außenanlagen

Rz. 76 [Autor/Stand] Laut Finanzverwaltung ist es auch zulässig, bei der Bewertung der Außenanlagen von Geschäftsgrundstücken von detaillierten Ermittlungen abzusehen.[2] In diesem Fall wird der Wert der Außenanlage pauschal mit 2 bis 8 % des Gebäudewerts angesetzt. Rz. 77 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen ein Gebäudesachwert wegen nachhaltiger Nutzung für Reklamezwecke n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der allgemeine Teil des FamFG regelt in § 3, dass ein örtlich oder sachlich unzuständiges Gericht die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen hat. Gem § 4 kann ein Gericht die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht abgeben. Diese Vorschriften sind gem § 113 I 1 in Ehesachen und Familienstreitsachen nicht anwendbar. Stattdessen gilt gem § 113 I 2 grds § 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beklagtes Unternehmen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland.

Rn 4 Hat das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, so ist die Brüssel-Ia-VO idR nicht anwendbar. Für Individualklagen gilt zwar der Verbrauchergerichtsstand des Art 18 Abs 1 Brüssel Ia-VO auch gegen Unternehmen aus Drittstaaten; dieser ist aber auf Verbandsklagen mangels Vertragsbeziehung des Verbands mit dem Unternehmer nicht anwendbar (vgl EuGH C-167/00 – Henkel = ECLI...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bezeichnung des Gegners (Nr 1).

Rn 1 Das Verfahren kann sich – von der in § 494 (unbekannte Gegner) geregelten Ausnahme abgesehen – nur gg bestimmte Personen richten; diese hat der Antragssteller hinreichend so zu individualisieren, dass eine Zustellung an diese möglich ist. Allerdings ist die im Antrag enthaltene Parteibezeichnung als Prozesserklärung der Auslegung zugänglich; demgemäß ist bei äußerlich u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachkunde oder Anhörung eines Sachverständigen.

Rn 2 Das Gericht kann das Ergebnis der Schriftvergleichung aufgrund eigener Sachkunde oder nach Anhörung eines Sachverständigen würdigen. Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es ein Schriftvergleichsgutachten benötigt, ohne dass es hierfür eines weiteren Beweisantritts bedürfte (BGH NJW 93, 534, 535 [BGH 03.11.1992 - XI ZR 56/92]; zum Zweck des schriftver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit bei der Verwaltungsvollstreckung, S 1.

Rn 3 Bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht ist die Vollstreckungsbehörde an die Regelungen der §§ 850k, 850l, 899 ff gebunden. Die Beschränkung auf eine bundesrechtlich erfolgende Zwangsvollstreckung erfolgt lediglich aus kompetenziellen Gründen. In der Sache ist es weiterhin geboten, auch bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Landesrecht den Kontopfändungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Protokollierung und schriftliche Übermittlung.

Rn 3 Grds erfolgen die Mitteilungen und Aufforderungen mündlich und werden zur Beweissicherung vollständig protokolliert (Schuschke/Walker/Walker § 763 Rz 3). Nur wenn die Mitteilung an die im Gesetz oder in der GVGA genannte Person nicht möglich ist, muss ihr nach dem Wortlaut eine Abschrift des Protokolls zugestellt oder postalisch übersandt werden. Das geschieht idR durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erforderlichkeit (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die sehr umstrittene Bagatellgrenze iSd § 802l I 2 aF in Höhe von 500 EUR ist durch Art 1 Nr 10 EuKoPfVODG zum 26.11.16 entfallen (s Rn 1 aE). Dies begründet der Gesetzgeber nicht zuletzt mit dem Wunsch nach einer Reduzierung der Haftbefehlsanträge (BTDrs 18/9698, 23 f). Auch für die korrespondierende Übermittlungsbefugnis der gesetzlichen Rentenversicherungsträger in §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung (Nr 4).

Rn 34 Die Neufassung übernimmt inhaltlich die Regelung in § 130a VwGO. Obwohl das hier – anders als dort – im Gesetzestext nicht zum Ausdruck kommt, ist die Sichtweise des Berufungsgerichts maßgeblich dafür, ob eine mdl Verh nicht geboten ist. Das ist zB der Fall, wenn der Sachverhalt – auch unter Berücksichtigung neuer zulässiger Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 531 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 3 Wird aus der Klageschrift deutlich, dass es sich um eine Nichtigkeitsklage handeln soll, und will der Kl anschließend zu einer Restitutionsklage wechseln bzw umgekehrt, stellt sich dies als Klageänderung dar, die nur unter den Voraussetzungen der §§ 263, 264 möglich ist (§ 578 Rn 8). Das Anführen weiterer Tatsachen zu dem Wiederaufnahmegrund oder weiterer Wiederaufnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tod vor Rechtshängigkeit.

Rn 3 Verstirbt der Antragsteller vor Zustellung des Antrags in der Ehesache, unterbleibt die Zustellung, sofern der Tod rechtzeitig bekannt wird; wird der Antrag gleichwohl zugestellt, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen, sofern er nicht durch die Erben des ASt zurückgenommen wird (MüKoFamFG/Lugani § 131 Rz 6; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 131 Rz 3; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfungsreihenfolge beim Verfahren.

Rn 3 Für die Frage, in welcher Reihenfolge Verfahrensregeln heranzuziehen sind, gilt daher folgende zwingende Regelung: zunächst sind die zwingenden Normen des 10. Buchs der ZPO und insb des § 1042 zu beachten (Gleichbehandlung, rechtliches Gehör, anwaltliche Vertretung, freie Beweiswürdigung). An zweiter Stelle ist sodann nach dem Parteiwillen zu fragen, inwieweit die Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Scheinurteile.

Rn 8 Auch Scheinurteile können mit der Berufung angefochten werden, selbst wenn deren Zulässigkeitsvoraussetzungen iÜ nicht vorliegen (BGH NJW 95, 404). Von einem Scheinurteil spricht man zB dann, wenn das Gericht lediglich einen Urteilsentwurf herausgegeben hat. Um kein Scheinurteil handelt es sich bei dem entgegen § 310 I nicht verkündeten, wohl aber zum Zweck der Verlautb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Abwendungsbefugnis.

Rn 1 Die Vorschrift bringt die Interessen des Schuldners in der Zwangsvollstreckung in den Fällen zur Geltung, in denen der Gläubiger vor Rechtskraft des Urteils vollstrecken kann, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen. Er muss die sofortige unbedingte Vollstreckung dem Schuldner zwar kurzfristig anzeigen (Kobl DGVZ 85, 139, 141). Doch grds gebührt dem Gläubiger in der Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelvernehmung.

Rn 2 Die geordnete und sinnvolle Vernehmung von Zeugen ist ohnehin nur in der in § 394 I Alt 1 vorgeschriebenen Form der Einzelvernehmung denkbar. Gleichwohl soll diese Anordnung bloße Ordnungsvorschrift sein (Musielak/Voit/Huber § 394 Rz 1; Zö/Greger § 394 Rz 1; BFH 26.9.05, VIII B 60/04, Rz 9), deren Verletzung die Revision nicht begründen könne (BFH ZSteu 09, R540, Rz 18)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der Mieter nach den §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann, so hat es in dem Urteil auch ohne Antrag auszusprechen, für welc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Protokollerklärung vor der Geschäftsstelle (Abs 4).

Rn 10 Gemeint ist hier eine nicht zeitgleich mit einem anderen Verfahren als Geschäftsstelle betroffene gerichtliche Abteilung; deshalb können Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nicht anlässlich einer Gerichtsverhandlung zu Protokoll erklärt werden. IVm § 129a ergibt sich, dass der Antrag zu Protokoll eines jeden, also auch des unzuständigen, Amtsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Erst mit dem VB erhält der ASt einen Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 4). Er muss ihn beantragen. Der VB ergeht auf der Grundlage des MB (§ 699 I 1). Das wirft bei zwischenzeitlichen Veränderungen Schwierigkeiten auf. Rn 2 § 690 III ist aufgehoben gem. Art 11 Nr 7 iVm Art 33 I des Gesetzes v 5.7.17 (BGBl I 17, 2208) mWv 1.1.18. Als Folgeänderung wurde gleichzeitig § 699 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschluss über die Erfüllung des Quorums und die Wirksamkeit des Vergleichs.

Rn 11 Gem Abs 1 S 4 wird der Vergleich wirksam, sofern weniger als 30 Prozent der Beigeladenen ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Es wird nach Köpfen gezählt, nicht nach Höhe oder Zahl der geltend gemachten Ansprüche (BTDrs 17/10160, 7). Ist also ein Beigeladener Zessionar zahlreicher Einzelansprüche, so zählt er dennoch nur als eine Person. Das Gericht stellt das Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfügungsgewalt eines Dritten.

Rn 5 Befindet sich die Urkunde in den Händen eines Dritten, wird der Beweis gem §§ 441 IV, 431 durch den Antrag auf Fristsetzung angetreten. Mit der Fristsetzung wird der Prozess angehalten; dem Beweisführer soll die nötige Zeit eingeräumt werden, um die Vergleichsschrift erforderlichenfalls im Wege der Klage und Vollstreckung gegen den Dritten herbeizuschaffen (vgl zum ähnl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Datenweitergabe und -verarbeitung bei Führung eines Pfändungsschutzkontos, Abs 1.

Rn 3 Die Weitergabe von Daten über das Pfändungsschutzkonto an und deren Verarbeitung durch Auskunfteien ist streng limitiert. Das Kreditinstitut darf die Führung eines Pfändungsschutzkontos durch den Kontoinhaber nur zu dem Zweck mitteilen, damit die Richtigkeit der Versicherung nach § 850k III überprüft werden kann, § 909 I 2. Die Weitergabe dieser Information zu anderen Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozessbevollmächtigte.

Rn 4 Die Bezeichnungspflicht gilt nur für die Rechtsanwälte, die sich bestellt haben (§ 172 Rn 3). Vollmachtsnachweis ist aber nicht erforderlich (ThoPu/Reichold Rz 5). Karlsr FamRZ 96, 1335 vermerkt aber einen vollmachtslosen Prozessvertreter (nur) als ›Beteiligten‹. Ist ein RA selbst Partei und vertritt sich selbst, so empfiehlt sich mit Blick auf das Kostenfestsetzungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Nachrangigkeit der Fremdauskunft (Abs 1 S 2).

Rn 4 Die Fremdauskunft ist nur zulässig, wenn gem Nr 1 die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner nicht zustellbar ist und einer der Fälle nach lit a–c vorliegt (Rn 4a), gem Nr 2 der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt (Rn 5) oder dieser Pflicht zwar nachkommt, aber gem Nr 3 eine Vollstreckung in die dort gen...mehr