Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: ›Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden‹ vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel): ›Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.‹ (2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckung auf Duldung oder Unterlassung.

Rn 6 Ob eine Verpflichtung auf ein Unterlassen oder eine unvertretbare Handlung gerichtet ist, lässt sich ebenfalls zT nur schwer abgrenzen. Maßgeblich ist die Auslegung des Titels, nicht die Formulierung des Tenors. Sie muss ergeben, ob ein Gebot zum Unterlassen oder zu einem Handeln ausgesprochen wird (Saarbr NJW-RR 01, 163, 164 [OLG Saarbrücken 06.04.2000 - 5 W 22/00 - 8]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Revisionsbeklagte kann sich der Revision anschließen. 2Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Revisionsanschlussschrift bei dem Revisionsgericht. (2) 1Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Revisionsbeklagte auf die Revision verzichtet hat, die Revisionsfrist verstrichen oder die Revision nicht zugelassen worden ist. 2Die Anschließung ist bis zum Abla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Baumschulengewächse (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Beim Anbau von Baumschulgewächsen ist nach § 174 Abs. 1 BewG der dem Bewertungsstichtag vorangegangene 15. September ausschlaggebend. Dieser Stichtag entspricht der auch im § 59 BewG gefundenen Terminierung und berücksichtigt den Beginn der Herbstrodungen in Baumschulbetrieben. Diese Regelung verhindert, dass bei regulären Bewertungsstichtagen, die auf Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass und Inhalt des Zwischenurteils.

Rn 7 Das Zwischenurteil iSd § 303 kommt grds in jeder Verfahrenslage und in jeder Instanz in Betracht, wenn es sachdienlich und der Rechtsstreit nicht bereits endentscheidungsreif ist. Seiner Natur nach ist das Urt ein Feststellungsurteil. Das unselbstständige Zwischenurteil enthält weder einen Ausspruch zu den Kosten noch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Anders ist es bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 3 Die Regelungsverfügung muss notwendig sein. Trotz des ggü § 935 unterschiedlichen Wortlauts ist auch hier erforderlich, dass für die Verfügung eine Dringlichkeit bzw Eilbedürftigkeit besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Verfügungskläger auch mit einer späteren Verwirklichung seines Rechts im ordentlichen Prozessweg gedient ist (St/J/Grunsky Rz 7). Die Dringlichkeit entfäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erteilung vollstreckbarer Ausfertigung, Verfahren, Rechtsmittel.

Rn 3 Die vollstreckbare Ausfertigung gerichtlicher Urkunden wird gem § 797 I von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erteilt, welches die Urkunde verwahrt. In den Fällen der qualifizierten Klausel nach den § 726 ff ist anstelle des Urkundsbeamten der Geschäftstelle gem § 20 Nr 12 RPflG der Rechtspfleger zuständig. Lehnt ein Urkundsbeamter oder Rechtspfleger d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zivilrechtlich.

Rn 17 Weder zu den Parteien noch zu dem Gericht bestehen privatvertragliche Beziehungen. Die deliktische Haftung ggü den Verfahrensbeteiligten wegen eines unrichtig erstatteten Gutachtens ist seit dem 2. SchadensRÄndG 2002 in § 839a BGB ausdrücklich geregelt (dazu Thole; Katzenmeier FS Horn 06, 67 ff). In echter Anspruchskonkurrenz stehen mögliche Ansprüche aus § 826 BGB, § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Gegen ein echtes Versäumnisurteil ist allein der Einspruch nach §§ 539 III, 338–343, 346 gegeben. Unechte Versäumnisurteile (Rn 3, 5, 14) sind kontradiktorische Endurteile, die nur der Revision unterliegen (BGH LM § 338 ZPO Nr 2). Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision nach §§ 565 S 1, 514 Abs 2 ohne Zulassung und ohne Rücksicht au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Eine Ausnahme zu § 218 sieht § 335 II im Falle der Vertagung bei Nichterscheinen einer Partei vor. Der Grund hierfür liegt darin, dass Anlass für die Vertagung idR ein Umstand ist, der dem Erlass eines Versäumnisurteils entgegensteht, zB Nichteinhaltung der Einlassungsfrist, so dass die Partei ›berechtigt‹ ferngeblieben ist. Rn 3 § 218 verbietet eine nochmalige Ladung ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung.

Rn 10 Zurücknahme des Widerspruchs ist für die Gerichtsgebühren der Klagerücknahme gleichgestellt; die 3,0 Gebühr ermäßigt sich auf 1,0 (KV 1211). Nach Rücknahme steht dem beantragten VB Widerspruch nicht mehr entgegen (§ 699 I 1). Gemäß § 701. darf VB nicht mehr erlassen werden, wenn der Antrag nicht binnen sechsmonatiger Frist gestellt ist, die mit Zustellung des Mahnbesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines Güteverfahrens.

Rn 78 Die Kosten eines vorgerichtlichen Güteverfahrens sind keine Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei dem Güteverfahren um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Da in vielen Fällen Güteverfahren vorgeschrieben sind, so zB nach § 15a EGZPO, ordnet Abs 3 an, dass die Kosten eines solchen Verfahrens als Kosten des Rechtsstreits gelten und je nach Kostenquote von der unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bereitschaft zur Vertretung.

Rn 33 Im Normalfall ist die Bereitschaft zur Vertretung daraus zu entnehmen, dass der Anwalt seine Beiordnung beantragt. Ist dies nicht der Fall, hat sich das Gericht davon zu überzeugen, dass der gewählte Anwalt zur Vertretung bereit ist. Eine Beschränkung der Vollmacht oder der Bereitschaftserklärung auf einzelne Verfahrensabschnitte kommt in Betracht, jedoch nicht nur für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Nr 1.

Rn 14 Der Einzelrichter entscheidet über die Verweisung nach § 100 GVG iVm den §§ 97 bis 99 GVG, d.h. über die Verweisungen zwischen der Kammer für Handelssachen und der Zivilkammer. Diese Alternative betrifft ausschließlich das beim LG geführte Berufungsverfahren. Nr 1 findet keine entsprechende Anwendung auf andere Verweisungen, etwa nach § 281 oder § 17a II GVG, für diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendbarkeit, Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 § 31 regelt neben der örtlichen auch die internationale Zuständigkeit. Diese folgt demnach aus § 31, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Vorschriften des internationalen Zivilprozessrechts verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO ist § 31 unanwendbar (Zö/Schultzky § 31 Rz 3; Zö/Geimer Art 5 EuGVVO Rz 6; vgl BAG, Urt v 18.4.85 – 2 AZR 220/84).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsächliche Verfügungsgewalt des Beweisgegners.

Rn 4 Der Beweisantritt nach § 421 setzt voraus, dass der Beweisgegner die Urkunde in den Händen hält. Das heißt, dass der Beweisgegner die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Urkunde ausüben muss (MüKoZPO/Schreiber § 421 Rz 1; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 421 Rz 6). Er ist Urkundenbesitzer iSd Prozessrechts, wenn er die unmittelbare Sachherrschaft entweder bereits selbst au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Haftung.

Rn 12 Str ist, ob der SV gem § 839a BGB auch für Schäden haftet, die sein unrichtiges Gutachten durch eine unrichtige Entscheidung im Folgeprozess hervorgerufen hat. Dafür spricht, dass der Beweisbeschl die Ernennung fingiert (s Rn 7; MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 17). Andererseits ist zu bedenken, dass der SV nicht mehr in dem Maße an das die Entscheidung treffende Gericht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Volljährige Kinder.

Rn 55 Bei volljährigen Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeine Schulausbildung absolvieren und im Haushalt eines Elternteils leben (privilegierte Volljährige), gelten die gleichen Erwägungen wie bei minderjährigen Kindern mit der Ausnahme, dass die Eltern jetzt beide für den Barunterhalt haften und dementsprechend für den Prozesskostenvorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt.

Rn 2 Die Zurücknahme der Berufung ist die Erklärung, das mit der Einlegung des Rechtsmittels zum Ausdruck gebrachte Verlangen nach Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils nicht weiter verfolgen zu wollen. Demnach kann eine Zurücknahme nur angenommen werden, wenn in der Erklärung, die nicht ausdrücklich als ›Zurücknahme der Berufung‹ bezeichnet sein muss, klar und eindeutig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Feststellung von Grundbesitzwerten (Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte (§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG) sind durch das sog. Lagefinanzamt festzustellen.[2] Das ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt (vgl. auch § 18 AO). Rz. 10 [Autor/Stand] Erstreckt sich das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Fors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 314 (Beweiskraft des Tatbestandes).

Rn 13 Die Vorschrift ist im Grundsatz nicht auf Beschlüsse anwendbar, da die Beweisregel des § 314 voraussetzt, dass ein Tatbestand iSv § 313 I Nr 5, II unabdingbar erforderlich ist, was bei Beschlüssen gerade nicht der Fall ist. (MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 13; Zö/Feskorn § 329 Rz 41; ThoPu/Reichold § 329 Rz 11). Tatsachenfeststellungen in Beschlüssen kommt daher keine Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Übersicht.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die örtliche, sachliche u funktionelle Zuständigkeit. Diese ist für den Erlass einer EA akzessorisch zur Hauptsache. Nach I ist zu unterscheiden, ob u wo bereits das Hauptsacheverfahren anhängig ist. II enthält eine zusätzliche Eilzuständigkeit. In fG-Familiensachen darf das Gericht den Antrag auf Erlass einer EA nicht mangels örtlicher oder sachli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sofortige Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung ist nur mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn es sich um ein im ersten Rechtszug ergangenes Zwischenurteil handelt (BGH RR 13, 490 Rz 12). Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Urteilszustellung (§ 569). Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn das Urt nachträglich berichtigt wird (KG NJW-RR 10, 142 [KG Berlin 03.04.2009 - 14 W 70/08]). Wird d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Tragweite.

Rn 1 Da bei Beginn des Rechtsstreits die Auswirkungen des angestrebten Urteils auf die Belange der Parteien nicht immer absehbar sind, wird der Streitwert nicht nach dem Angreiferinteresse (§ 3 Rn 4), sondern unabhängig von der Frage, wer von den Grundstückseigentümern als Kl auftritt, normativ bestimmt (BGHZ 23, 205; § 3 Rn 4). Es entscheidet der höhere Wert. Die Belange de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Jugendamtsurkunden.

Rn 15 Auf eine Jugendamtsurkunde, die auf einer Vereinbarung der Parteien beruht, sind wegen der Ähnlichkeit mit einer gerichtlichen oder notariellen Vereinbarung die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anzuwenden (BGH NJW 03, 304, 306). Die vollstreckbare Urkunde ist rückwirkend ab dem Zeitpunkt abänderbar, ab welchem die materiellen Grundlagen nicht mehr bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Senat für Familiensachen (Abs 2).

Rn 8 Die Verweisung auf § 23b I und II setzt die Bemühungen des Gesetzgebers um, für Familiensachen auch in der Beschwerdeinstanz eine einheitliche Zuständigkeit zu begründen. Danach ist entsprechend den Regelungen für das Amtsgericht (vgl § 23b Rn 2 ff) auch beim OLG von Gesetzes wegen ein Familiensenat für Rechtsmittel in Familiensachen zuständig. Die Errichtung des Senats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Der Verfahrensablauf.

Rn 22 Das Verfahren im Hinblick auf die Übermittlung des Schlichtungsvorschlags ist in den §§ 19 III, IV, § 20 ein wenig unsystematisch geregelt. Vorausgegangen ist der Antrag des Verbrauchers, weiterhin die Durchführung des Verfahrens ohne eine Ablehnung durch den Streitmittler (§ 14) oder eine Verfahrensbeendigung auf Wunsch einer Partei (§ 15) sowie der Abschluss der Prüf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Systematik.

Rn 1 Die Abhilfeklage ist die wesentliche Neuerung, die durch die EU-RL 2020/1828 erzwungen wurde, nämlich eine auf Zahlung oder sonstige Leistung gerichtete Verbandsklage. Damit soll die Rechtsdurchsetzung effektiver gestaltet werden, indem betroffene Verbraucher ohne weitere Einzelklagen ihre Ansprüche durchsetzen können. In der Zusammenschau mit § 16 ergeben sich für Zahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beschlüsse.

Rn 15 Für Beschlüsse gilt § 318 grds nicht. Daher kann das Gericht die Entscheidung abändern und korrigieren, solange das Verfahren in seiner Instanz anhängig ist, arg e § 572 I (BGH NJW-RR 06, 1554 [BGH 13.07.2006 - IX ZB 117/04] Rz 8 f mwN für Beschlüsse nach InsO); die Frage ist str (§ 329 Rn 16). Die Verneinung der Bindung beruht auf einem argumentativen Größenschluss: W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Aufzeichnung der Beweisaufnahme.

Rn 3 Werden Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und 5 vorläufig mit einem Tonaufnahmegerät aufgezeichnet, entspricht es jedenfalls dann, wenn das Urt nicht im Verhandlungstermin gesprochen wird, der gängigen Praxis, bei der Herstellung des Protokolls den gesamten Inhalt der Tonaufnahme, also auch die Zeugenaussagen, in die Reinschrift zu übernehmen. Ein solches Verfahren ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Anträge auf Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe zwischen denselben Parteien gestellt, so setzt das später angerufene Gericht das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts geklärt ist. (2) Sofern sich die Zuständigkeit eines der Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Veräußerung oder Abtretung (Abs 2).

Rn 5 Dies ist weit zu fassen (BGH NJW 60, 964), auch Pfändung und Überweisung (LG Hamburg ZMR 18, 793), Unterlassungsklage bei einem Prozess unter Wohnungseigentümern (LG Karlsruhe ZWE 18, 208) oder wenn Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kanzleipersonal.

Rn 12 Für die unselbstständig tätigen Mitarbeiter des Anwalts gilt Abs 2 nicht. Damit scheidet eine Zurechnung des Verschuldens des nichtjuristischen Büropersonals aus, solange der Anwalt nicht durch fehlerhafte Anweisungen oder durch eine unzureichende Organisation den Fehler selbst (mit)verschuldet hat (BGH NJW 07, 603 [BGH 02.11.2006 - III ZR 10/06]; 07, 3497 [BGH 11.09.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Recht der AGB.

Rn 78 § 307 I BGB gehört nicht zu den Normen des deutschen Rechts, die durch den op geschützt werden (BGH NJW 09, 1215 [BGH 30.10.2008 - III ZB 17/08] Rz 5). Das ist zu begrüßen. Das deutsche AGB-Recht, insb aber dessen Inkorporierung in das BGB durch das Schuldrechtreformgesetz von 2001, gilt als überzogen, soweit es sich um den reinen Wirtschaftsverkehr handelt, also nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung vAw (Abs 1).

Rn 3 Gem Abs 1 S 1 kommt die Aussetzung des Verfahrens vAw in Betracht, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Dafür, dass die Ehe noch zu retten ist, müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen solchen Schluss zulassen. Abstrakte Erwägungen über die Versöhnungsaussichten reichen nicht aus (Ddorf FamRZ 1978, 609; H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestimmung durch das Gericht.

Rn 4 Soweit der Schiedsort nicht durch Parteivereinbarung festgelegt ist, bedarf es einer verbindlichen und exakten Festlegung des Schiedsorts durch das Schiedsgericht. Wie unter Rn 3 dargelegt, ist diese Festlegung eine rechtlich bedeutsame Grundlagenentscheidung, für die tatsächlichen konkreten Handlungen ist sie wegen Abs 2 ohne Bedeutung. Mit dem Ort ist dabei eine konkr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gewöhnlicher Aufenthalt.

Rn 4 Die Legaldefinition für den gewöhnlichen Aufenthalt findet sich in § 30 Abs 3 S 2 SGB I. Danach hat jemand dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, ›wo er sich uU aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.‹ Hierfür sind die objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen und der subjektive Wille des Betreffende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis der Parteien.

Rn 57 Für die Zulässigkeit des Freibeweises ist das Einverständnis beider Parteien erforderlich. Als Prozesshandlung ist es unanfechtbar und bedingungsfeindlich. Seine Erteilung kann schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Im Anwaltsprozess unterliegt das Einverständnis dem Anwaltszwang. Bei Streitgenossenschaft – auch bei einfacher – ist das Einverständnis ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so zuletzt noch Ham...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Unanwendbarkeit von S 2.

Rn 19 Ansprüche aus dem Vorbehaltseigentum sind demgegenüber nach § 6 S 1, 1. Alt mit dem Wert der Sache anzusetzen (Frankf NJW 70, 334; Rn 5). Beim Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung gilt § 3 (BGH FamRZ 91, 547). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung im Grundbuch, insb eines Grundpfandrechts, ist von § 6 nicht erfasst, weil es nicht um eine Forderung geht; hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzung der Verbindung.

Rn 4 § 20 ist nur auf Verfahren mit gleichen Beteiligten anwendbar, wenn dies der Eigenart des Verfahrens entspricht (oben Rn 2) und dasselbe Gericht sachlich und örtlich zuständig ist. Es können Verfahren mit gleichen oder verschiedenen Beteiligten zur gleichzeitigen Erörterung und Entscheidung verbunden werden, wenn ihre Gegenstände zusammenhängen bzw in einem Verfahren hä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Die Vorschrift nennt keine Frist. Für den Fall, dass der Ablehnungsgrund erst nach Einlassung in die Verhandlung entstanden und der Partei bekannt geworden ist, ist das Ablehnungsgesuch jedoch unverzüglich anzubringen. IÜ kann in den Grenzen des § 43 das Gesuch jederzeit von der Anhängigkeit bis zur letzten denkbaren Entscheidung des Richters innerhalb der Instanz angeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff des Abdrucks.

Rn 3 Unter Abdruck versteht man eine von vornherein auf größere Stückzahlen ausgelegte, vollständige Reproduktion des Schuldnerverzeichnisses. Um dem Gedanken der Massenproduktion Rechnung zu tragen, wird zudem gem Abs 1 S 1 der Vorschrift auch die Übermittlung in maschinell lesbarer Form, also auf Datenträgern oder im Wege einer Datenfernübertragung, erfasst (zur Vorgängerr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sofortige Beschwerde.

Rn 7 § 569 III Nr 1 ZPO bestimmt allg, dass die sofortige Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle iSv IV Nr 6 iVm § 78 III ZPO erklärt werden kann, wenn für das Verfahren (den Rechtsstreit) in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht. Verfahren (Rechtsstreit) idS ist dabei stets das Hauptverfahren u nicht ein Zwischen-/Nebenverfahren, auch wenn in diesem die sofortige Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die Landesregier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Unterhaltssachen (§ 111 Nr 8 FamFG).

Rn 12 Die Legaldefinition findet sich in § 231 FamFG. Danach sind Unterhaltssachen Verfahren, die auf durch Verwandtschaft und Ehe begründeten Unterhaltspflichten beruhen (§ 231 I Nr 1 u 2 FamFG) oder Unterhaltsansprüche eines Elternteils, der mit dem anderen nicht verheiratet ist, aus Anlass der Geburt nach § 1615l BGB oder Ansprüche auf Übernahme der Beerdigungskosten der ...mehr