Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gegen das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Sitzungspolizei.

Rn 1 § 176 stellt die Rechtsgrundlage für Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung dar. Die Wahrnehmung der Sitzungspolizei ist Aufgabe des Vorsitzenden. Sie fällt unter die rechtsprechende Tätigkeit, unterscheidet sich aber von der Prozessleitung (§ 136 ZPO). Die Anordnung selbst ist nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar. Wird der Anordnung keine Folge geleistet, sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die in der Vergangenheit zu Adoptionssachen im FGG getroffenen Regelungen werden von §§ 186 ff im Wesentlichen übernommen. Adoptionssachen bilden gem § 111 Nr 4 Familiensachen, das gilt auch bei Anerkennung einer Auslandsadoption (Ddorf FamRZ 13, 714; aA Hamm NJW-RR 12, 582). Die für das Familiengericht geltenden gerichtsverfassungsrechtlichen Regelungen sind auch in Ad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Besondere prozessuale Ausgangslagen.

Rn 23 Im Anfechtungsprozess außerhalb des Insolvenzverfahrens sind Zinsen und Kosten Teil der Hauptforderung und daher zu addieren (BGH WM 82, 435; 1443; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 4 Rz 13 Anfechtungsgesetz); Gleiches gilt für die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW-RR 99, 1080). Im Prätendentenstreit bilden aufgelaufene Zinsen einen Teil des Streitwerts (Zweibr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand der Akteneinsicht.

Rn 4 Der Akteneinsicht unterliegen die von dem Gericht im Zusammenhang mit dem Verfahren geführten sowie die von anderen Gerichten oder Behörden erhaltenen Akten, sofern sie Grundlage der Entscheidung waren oder sind (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 5 Nach Abs 6 sind Entwürfe, vorbereitende Arbeiten (›Voten‹) sowie Dokumente über Abstimmungen den Beteiligten od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). Soweit vorrangige internationale Regelungen nicht eingreifen (vgl insb Art 25 Brüssel Ia-VO, dazu LG Frankfurt IPrax 23, 290; Geimer IPrax 23, 251; Art 31 II Brüssel Ia-VO; Art 5 EuErbVO; IntErbRVG; zum Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen s § 38 Rn 5), kann § 40 aufgrund seiner Doppelfunktionalität zur P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag des Klägers.

Rn 1 Das Verfahren kann auf Initiative des Klägers vor die KfH gebracht werden. Dem Wahlrecht (vgl Möller NJW 09, 3632; Simons NZG 12, 609) sind aber zeitliche Grenzen gesetzt. Bei einem originär beim LG begonnenen Verfahren kommt es auf die Rechtzeitigkeit des Antrags an. Nur ein Antrag, der in der Klageschrift oder in einem gleichzeitig eingereichten Schriftsatz enthalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umsetzung EU-Richtlinie.

Rn 1 Das VSBG v 19.2.16 (BGBl I 254, ber 1039) setzt die RL 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ABl EU 2013 L 165, 63) um; zur insoweit umstrittenen Kompetenz der EU Roth JZ 13, 637, 642 [EuGH 19.09.2013 - Rs. C-579/12 RX-II]; Engel NJW 15, 1633, 1634. Das VSBG ist Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung der RL über alte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Die Rechtsbehelfe richten sich danach, wer tätig geworden ist. Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts sind mit der Erinnerung nach § 766 oder der sofortigen Beschwerde nach §§ 11 RPflG, 793 angreifbar. Das Verfahren des Gerichtsvollziehers ist nach § 766 anzufechten. Da das Grundbuchamt iRv § 830 nicht als Vollstreckungsgericht tätig wird, ist ggü seinen Handlungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eingangs- und Bekräftigungsformel.

Rn 2 Gemäß § 484 II spricht der Richter zB dem Zeugen (§ 392 S 3) die Worte vor: ›Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben‹, worauf der Zeuge lediglich mit ›ja‹ zu antworten hat. Die eigentliche Eidesnorm (vgl § 481) wird durch § 484 also nicht berührt. Das Erheben der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In der Hauptsache ergangene Endentscheidung.

Rn 15 Die Vorschrift des § 238 setzt eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung voraus. Der Abänderung nach § 238 unterliegen auf künftig fällig werdende Unterhaltsleistungen gerichtete Endentscheidungen iSv § 38 I 1, also solche Entscheidungen, die den Verfahrensgegenstand ganz oder teilw erledigen. Hierunter fallen auch Anerkenntnis- (BGH MDR 07, 1374) und Versäumnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Aussetzung ist grds in jedem zivilprozessualen Verfahren möglich (zur Aussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsrechtsstreit: BGH GRUR 12, 93 [BGH 28.09.2011 - X ZR 68/10]). Mit Inkrafttreten des Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes (BGBl I 23, 272) wurden die bisherige Regelung zur Aussetzung mit Blick auf ein anhängiges Muste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Dienstaufsicht.

Rn 106 Der Dienstaufsicht unterliegt das Präsidium – jedes Mitglied des Präsidiums – als richterliches Selbstverwaltungsorgan, für das gerichtsverfassungsrechtlich eine Tätigkeit in richterlicher Unabhängigkeit garantiert ist, genauso – beschränkt – wie die richterliche Tätigkeit iRd Rspr. Das gilt auch für die dienstliche Beurteilung des Präsidiumsmitglieds (OVG Schleswig-H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 13 Dem Antragsteller steht gegen einen die Änderung ganz oder tw ablehnenden Beschl die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Gleiches gilt, wenn der Antragsgegner angehört wurde. Falls der Schuldner nach aA nicht angehört wurde, kann er Erinnerung gem § 766 einlegen, ebenso wie der ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Abschriften sind Abschriften im wörtlichen Sinne, aber auch sonstige durch Ablichtung, Abdrucken usw hergestellte Vervielfältigungen des Originals (St/J/Berger § 435 Rz 9). Die Abschriftsverfahren sind gleichwertig; die Übereinstimmung mit dem Original wird durch den Beglaubigungsvermerk dokumentiert (Winkler § 42 BeurkG Rz 10). Enthält das Original, von dem die Abschri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Leistung an den Gläubiger, Abs 1 S 1.

Rn 3 § 903 I 1 gestattet dem Kreditinstitut, nicht nachgewiesene Erhöhungsbeträge an den Gläubiger zu leisten. Die Erhöhungsbeträge aus § 902 S 1 sind pfändungsgeschützt und werden durch eine Kontopfändung nicht verstrickt. Sie unterliegen deswegen ebenso wenig dem Arrestatorium wie dem Inhibitorium aus § 829 I 1 und 2. Dennoch lässt § 903 eine Leistung an den Gläubiger mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anfechtung im Ursprungsstaat (lit a).

Rn 2 Erforderlich ist eine prozessuale Maßnahme, welche die Aufhebung oder Abänderung der anzuerkennenden Entscheidung im Ursprungsstaat zur Folge haben kann. Das aus dem früheren Merkmal des ›ordentlichen Rechtsbehelfs‹ abgeleitete Erfordernis der Fristgebundenheit des ausländischen Rechtsbehelfs (vgl EuGH Rs 43/77 – Industrial Diamond Supplies, NJW 1978, 1107 [BGH 07.12.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Erlöschen der Bürgschaft.

Rn 13 Diese erlischt: aa) Im Falle einer Anordnung nach § 109 II und § 715. bb) Durch Parteivereinbarung. cc) Bei Erlöschen der Hauptschuld, § 765 BGB. dd) Bei Erledigung des Sicherungsverhältnisses. Dies ist etwa der Fall bei Eintritt der Rechtskraft des Titels, bei Titelaufhebung ohne vorangegangene Vollstreckung oder Abwendung nach § 711. Ferner wenn der lediglich gegen S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckung außerhalb von Wohnungen.

Rn 21 Wird eine Vollstreckungshandlung nicht innerhalb von Wohnungen vorgenommen (Beispiele bei Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 23: Autos, verlassene Gebäude), muss dafür keine besondere richterliche Gestattung nach Abs 4 eingeholt werden, wenn zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen vollstreckt werden soll. Untersagt ist das zum einen dann, wenn die Vornahme der Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verlängerung.

Rn 8 Nach § 1 I 2 Hs 2 GewSchG können befristete Anordnungen in Gewaltschutzsachen grds verlängert werden. Eine solche Verlängerung wird auch in einstweiligen Anordnungsverfahren für zulässig gehalten (Kobl Beschl v 21.3.16 – 13 UF 149/16, FamRZ 16, 1795; Nürnbg Beschl v 28.6.13 – 9 UF 631/13, FamRZ 14, 63; Nürnbg Beschl v 29.12.11 – 10 UF 1650/11, FamRZ 12, 646). Dagegen be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Soweit die Parteien eine Maßnahme der Prozessleitung oder eine vom Vorsitzenden oder einem Mitglied des Prozessgerichts gestellte Frage beanstanden, entscheidet über die Beanstandung das Prozessgericht (§ 140). Eine sofortige Beschwerde ist insoweit ausgeschlossen. Darüber hinaus kann eine fehlerhafte Verhandlungsleitung des Vorsitzenden dessen Ablehnung nach §§ 42 ff ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgehobene (VGH Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Stellung und Aufgabe des beauftragten Richters.

Rn 4 Soweit der Termin zur Beweisaufnahme – wie praktisch die Regel – nicht schon durch den Vorsitzenden bestimmt wurde, legt ihn der beauftragte Richter fest. Er ist den Parteien formlos mitzuteilen, § 357 II. Die Ladungsfrist ist gleichwohl einzuhalten (Köln MDR 73, 856). Die Tätigkeit des beauftragten Richters ist auf die Durchführung der Beweisaufnahme beschränkt. Die En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Hypothek besteht, ist außer dem Pfändungsbeschluss die Übergabe des Hypothekenbriefes an den Gläubiger erforderlich. 2Wird die Übergabe im Wege der Zwangsvollstreckung erwirkt, so gilt sie als erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher den Brief zum Zwecke der Ablieferung an den Gläubiger wegnimmt. 3Ist die Erteilung des Hypothekenb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Eingeschränkte Amtsermittlung bei § 1568 (Abs 3).

Rn 15 § 1568 BGB enthält eine vAw zu prüfende Einwendung; dies gilt nicht nur für die Kinderschutzklausel, die insb auch bei einverständlicher Scheidung nach § 1566 anwendbar ist, sondern auch für die Ehegattenschutzklausel (zB Erman/Preisner § 1568 Rz 19). Die Vorschrift des § 127 III beinhaltet einen Ausschluss des Amtsermittlungsgrundsatzes. Gem § 127 III kann das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung kann nach § 750 I nur beginnen (s vor §§ 704 ff Rn 12), wenn Gläubiger und Schuldner im Titel oder in der Vollstreckungsklausel namentlich als solche bezeichnet sind. Für oder gegen wen vollstreckt wird, ist eine Frage, deren Beantwortung den Vollstreckungsorganen entzogen ist, weil es sich um eine inhaltliche Bedingung der Vollstreckbarkeit hand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes.

Rn 5 Das Gesetz möchte durch einen nach den §§ 1037, 1038 erfolgten Rücktritt des Schiedsrichters oder eine Parteivereinbarung über die Beendigung des Schiedsrichteramtes nicht zugleich konkludent das Vorliegen der jeweiligen Rücktrittsgründe präjudizieren. Da ein solches Verständnis einer konkludenten Anerkennung des jeweiligen Rücktrittsgrundes nahe liegt, hat Abs 2 festge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Für den Gläubiger ist statthaftes Rechtsmittel die sofortige Beschwerde nach §§ 11 I RPflG, 567 sowie ggf die Klauselerteilungsklage nach § 732 . Der Schuldner kann sich gegen die Erteilung der Klausel mit der Erinnerung nach § 732 zur Wehr setzen. Bestimmte Einwände können zudem Gegenstand einer Klauselgegenklage nach § 768 sein, so die Unwirksamkeit der Gütervereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragstellung.

Rn 12 Statthaft ist das Wiederaufnahmeverfahren nur im oben beschriebenen Anwendungsbereich des § 185 (Rn 2, 3). Für die Zulässigkeit des Antrags ist das Behaupten eines Wiederaufnahmegrundes, gestützt auf die Vorlage eines den Anforderungen entsprechenden Gutachtens, notwendig. Erforderlich ist für die Antragstellung allein, dass eine andere Entscheidung nach dem Vortrag de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhörung der Beteiligten.

Rn 5 Nach Abs 1 S 2 muss den Beteiligten (§ 7) vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt werden. Die Bestimmung konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör in Art 103 Abs 1 GG. Anzuhören sind nur die Beteiligten, die dem Gericht zur Zeit der Verweisung bekannt sind; es besteht daher vor der Verweisung keine Pflicht zur Ermittlung aller Beteiligten. Ggf kann dies auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 40 gilt für die örtliche und sachliche Zuständigkeit (Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 4). Zur internationalen Zuständigkeit s Rn 6. Die Vorschrift ist zwingend und durch das Gericht in jeder Lage des Rechtsstreits vAw zu beachten (vgl Zö/Schultzky Rz 2; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 3). Aus § 40 II 2 ergibt sich, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeitsregeln.

Rn 4 Parallel zu § 99 I u entspr §§ 35b I, II, § 69e I 1 FGG aF normiert I 1 als Anknüpfungsperson den ›Betroffenen‹ (Betreuten bzw Unterzubringenden) bzw volljährigen Pflegling. Als zuständigkeitsbegründende Anknüpfungsmomente stehen dessen deutsche Staatsangehörigkeit nach Nr 1 (Heimatzuständigkeit, vgl § 98 Rn 6) u dessen gewöhnl Aufenthalt in Deutschland nach Nr 2 (Aufen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners in der Zwangsvollstreckung. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass der Titel, der der Zwangsvollstreckung zugrunde liegt, rechtlich auf Dauer möglicherweise keinen Bestand haben wird, durch vorherige Vollstreckungsmaßnahmen aber bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geständnis- und Vermutungsverträge.

Rn 109 Geständnisverträge sind Vereinbarungen der Parteien, mit denen eine Tatsache unwiderlegbar oder jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils als festgestellt gelten soll. Wie Vermutungsverträge, mit denen eine Tatsache – mit oder ohne die Möglichkeit ihrer Widerlegung – als bewiesen gelten soll, falls eine andere Tatsache bewiesen ist, dienen solche Abreden dazu, die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 3 Gemäß § 778 I ist die Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen des Erben wegen Nachlassverbindlichkeiten ausgeschlossen, wenn diese nicht gleichzeitig auch Eigenschulden des Erben sind. Zu den Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 II BGB gehören nicht nur die vom Erblasser herrührenden Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall und in der Person ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besitzerlangung.

Rn 9 Befindet sich der Brief im Gewahrsam des Schuldners, kann er den Brief freiwillig herausgeben oder hinterlegen (RGZ 135, 274). Sonst nimmt der Gerichtsvollzieher den Brief weg und übergibt diesen dem Gläubiger. Nach Abs 1 S 2 gilt die Übergabe an den Gläubiger bereits mit der Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher als erfolgt. Die Wegnahme erfolgt im Wege einer Hilfspfän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Hinterbliebenenbezüge.

Rn 28 Diese Bezüge werden an den Hinterbliebenen eines ArbN oder Beamten vom ArbG oder Dienstherrn bzw einer an seine Stelle tretenden Versorgungseinrichtung aufgrund des früheren Arbeits- oder Dienstverhältnisses gezahlt. Hinterbliebene sind Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Keine Hinterbliebenen iSd Vorschrift sind Lebensgefährten. Auch hier sind Hinterbliebenenversorgu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anordnung des Gerichts.

Rn 5 Trifft der Behinderte keine Wahl oder steht die gewählte Form der Eidesleistung aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung, so kann das Gericht nach seinem Ermessen (Musielak/Voit/Huber § 483 Rz 6; BeckOKZPO/Bechteler § 483 Rz 6) die schriftliche Eidesleistung oder die Hinzuziehung der Verständigungsperson anordnen, § 483 II 1. Dies wird etwa dann in Betracht kommen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Börsen- oder Marktpreis.

Rn 7 Börsenpreis ist der amtliche Kurs eines an der Börse zum Handel zugelassenen Papiers, Marktpreis der am inländischen Handelsplatz festgelegte Ankaufspreis (Zö/Seibel Rz 7). Der Ort, an dem der Börsen- oder Marktpreis besteht, muss nicht der Ort der Zwangsvollstreckung sein (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; St/J/Würdinger Rz 7; aA Anders/Gehle/Vogt-Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Kapitel IV der VO regelt in den Art 30–75 die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen, die im Anwendungsbereich der VO ergangen sind. Somit sind auch erstmals Privatscheidungen innerhalb der Mitgliedstaaten, so sie denn nicht als Entscheidungen anzusehen sind (Rn 4), nach Art 64 ff anerkennungsfähig. Ebenso können sorge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen aus einer Vermögensverwaltung.

Rn 2 § 31 erfordert, dass der Streitgegenstand sich auf eine Vermögensverwaltung bezieht. Unter Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines oder mehrerer Vermögensgegenstände auf vertraglicher oder gesetzlicher Rechtsgrundlage einschließlich der Geschäftsführung ohne Auftrag zu verstehen, sofern die Verwaltung sich nicht nur auf einzelne Geschäfte beschränkt, sondern auf ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 In § 538 werden Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit von denen der materiellen Richtigkeitsgewähr des Urteils gegeneinander abgegrenzt. § 538 I verpflichtet das Berufungsgericht, grds in der Sache selbst zu entscheiden, auch wenn das erstinstanzliche Verfahren unvollständig oder fehlerhaft war und die Herbeiführung der Entscheidungsreife zusätzlichen, vom Erstge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund verweigert, so werden dem Zeugen, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nachweis der Befriedigung des Schuldners oder des Annahmeverzuges.

Rn 4 Der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im Verzug der Annahme ist, muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt werden; eine Abschrift dieser Urkunden muss dem Schuldner bereits zugestellt worden sein. Als Nachweisurkunde kommt insb das zu vollstreckende Urt in Betracht. Aus diesem müssen sich, ohne dass schwierige rechtliche Überlegungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Obwohl § 850g eine prinzipielle Aufgabenstellung beizumessen ist, besitzt die Norm nur eine geringe Bedeutung, denn ihre Reichweite ist in mehrfacher Hinsicht limitiert. Unnötig ist die Regelung bei einem Blankettbeschluss, in dessen Rahmen der Drittschuldner von sich aus veränderte Verhältnisse insb durch steigendes oder sinkendes Einkommen des Schuldners berücksichtig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 435 regelt eine Vorlegungserleichterung, wenn der Urkundenbeweis mit einer öffentlichen Urkunde geführt wird (Begriff vgl § 415 Rn 9 ff). Auf den Urkundenbeweis mittels Privaturkunde kann die Vorschrift nicht entsprechend angewendet werden (s § 420 Rn 5). Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass die Urkundenoriginale sich zumeist in amtlicher Verwahrung befinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung nach den §§ 829–845 in Herausgabeansprüche des Schuldners ist für den Gläubiger wenig günstig. Auf Gegenstände des Schuldners, die sich bei einem Dritten befinden, kann der Gläubiger nur bei einem zur Herausgabe bereiten Dritten zugreifen, § 809 (vgl RGZ 25, 182, 187). Hat der Schuldner einen Anspruch auf Leistung eines noch nicht zu seinem Vermö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 7 Die Aspekte des § 408 sollten frühzeitig, möglichst schon vor der Bestellung berücksichtigt werden. Durch eine frühe und ausschöpfende Anwendung der §§ 404a, 407a, aber auch der §§ 404 I 3, 408 I 2, 360 S 2, 3 (s.o. Rn 2 f) können Entscheidungen und Zwischenverfahren nach §§ 408, 387 und damit unnötige Prozessverzögerungen vermieden werden.mehr