Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 8 Grds richtet sich aber auch bei einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung die Klauselerteilung nach § 724. Ob die Gegenleistung erbracht oder zumindest in Annahmeverzug begründender Weise angeboten wurde, überprüft in diesen Fällen erst das jeweils zuständige Vollstreckungsorgan, der Gerichtsvollzieher nach § 756 (BGHZ 61, 42, 45 f) oder das Vollstreckungsgericht nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mängel des Vergleichs.

Rn 11 Vollstreckungstitel ist der gerichtliche oder notarielle Beschl über die Vollstreckbarkeit, nicht dagegen der Anwaltsvergleich selbst (BGH NJW 06, 695 [BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03]). Rn 12 Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann gem § 796a III abgelehnt werden, wenn der Vergleich materiell-rechtliche Mängel aufweist, die zu seiner Unwirksamkeit führen, oder aber da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Verzicht kann schon vor der Ladung oder vor dem Erscheinen des Zeugen erklärt werden mit der Folge, dass der Zeuge nicht zu laden oder wieder abzuladen oder noch vor der Vernehmung wieder zu entlassen ist. § 399 Hs 2 zeigt aber, dass auch noch während der Vernehmung des Zeugen der Beweisführer auf ihn verzichten kann mit der grds Folge, dass die Vernehmung zu beende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.

Rn 3 Im Regelfall wird über den Verfügungsantrag aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden (BGH NJW 20, 2474 [BGH 07.05.2020 - V ZB 110/19] Rz 12; Teplitzky FS Bornkamm, 2014, 1073, 1077 f; ders WRP 16, 1181, 1183). Hiervon abw eröffnet Abs 2 zwei Ausnahmen. Die erste betrifft dringende Fälle, bei denen auch eine kurzfristige Terminanberaumung nicht mehr abgewartet werden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisverträge und Beweislastverträge.

Rn 105 Die Parteien können in vielfältiger Weise auf die Verteilung der Beweislast und die Beweisführung Einfluss nehmen (s dazu näher Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 26 Rz 1 ff). Als Oberbegriff für die unterschiedlichen Vertragsgestaltungen kann der Begriff ›Beweisvereinbarungen‹ verwendet werden (im Anschluss an Jäckel, Beweisvereinbarungen, S 4). Zu unterscheiden sind Beweisv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts (Abs 1 Nr 2).

Rn 7 Auch bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Landgerichte gilt für die Entscheidung, ob ein Zivil- oder ein Spezialsenat zuständig ist, die formelle Anknüpfung. Hat das LG entgegen § 2 I LwVG in einer Landwirtschaftssache entschieden, so hat über das Rechtsmittel dagegen der allgemeine Zivilsenat des zuständigen OLG, nicht aber der Senat für Landwirtschaftssachen zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift schützt den Zeugen. Die Pflicht zur Aussage kann mit mancherlei anderen Interessen oder moralischen und rechtlichen Pflichten des Zeugen kollidieren. So eröffnet die Norm für den Zeugen das Recht, die Aussage insgesamt verweigern zu dürfen. Das Recht, die Aussage zu verweigern, steht allein dem Zeugen, nicht aber der Partei zu; eine Einschränkung der seku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Arrestgründe.

Rn 5 Die schlechte Vermögenslage des Schuldners allein stellt keinen Arrestgrund dar (BGHZ 171, 261 Rz 23 = NJW 07, 2485). Das Arrestverfahren dient nicht dazu, dem Gläubiger das grds bei ihm liegende allgemeine Insolvenzrisiko hinsichtlich seines Schuldners abzunehmen (Schlesw MDR 14, 1289, 1290). Auch eine drohende Konkurrenz anderer Gläubiger begründet keinen Arrestgrund ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 §§ 696–698 regeln das Verfahren der Abgabe und des Übergangs in das streitige Verfahren nach Widerspruch. Zu WEG-Sachen vgl § 43 WEG nF u § 689 Rn 5. Zum Verfahren nach Widerspruch im Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen vgl § 46a IV ArbGG. Gemäß § 182a II 1 SGG ist mit Eingang der Akten beim Sozialgericht nach den Vorschriften des SGG zu verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übermittlung des Urteils an die Geschäftsstelle (Abs 2).

Rn 7 Abs 2 meint nur ›Stuhlurteile‹ bzw solche ›am Ende der Sitzung‹, bei denen die Verkündung noch im Schlusstermin erfolgt (§ 310 Rn 4). Urteile, deren Verkündung in einem besonderen ›VT‹ erfolgen, müssen wegen § 310 II bei Verkündung vollständig abgefasst sein. Abs 2 S 1 verlangt die Übermittlung in vollständiger Form (§ 313). Die Übermittlung kann zukünftig auch die elekt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Von der Beweiskraft erfasste Tatsachen.

Rn 17 Die unversehrte (§ 419) und echte (§§ 439, 440) Urkunde erbringt formellen Beweis für die Abgabe der in ihr enthaltenen Erklärung durch den Aussteller (vgl BGH NJW-RR 15, 819, 820 [BGH 12.03.2015 - V ZR 86/14]). Damit ist auch bewiesen, dass der Aussteller die Urkunde willentlich in den Verkehr gebracht hat (BGH NJW-RR 03, 384 [BGH 18.12.2002 - IV ZR 39/02]; NJW-RR 06,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz des Inhabers eines Verwertungsrechts an der Sache mit besserem oder gleichem Rang, das nicht ein Pfändungspfandrecht ist. Der Pfändungspfandrechtsgläubiger ist darauf verwiesen, seine Rechte im Verfahren nach § 827 II 1, §§ 872 ff geltend zu machen (vgl oben § 804 Rn 7). Die Vorzugsklage nach § 805 ist eine prozessuale Gestaltungsklage un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Raten aus dem Einkommen.

Rn 6 Die Anzahl der Raten aus dem Einkommen wird im Bewilligungsbeschluss naturgemäß nicht festgelegt. Sie ergibt sich aus der Höhe der zu erwartenden Kosten, nach oben begrenzt auf 48 Monate. Der Einsatzzeitpunkt ist vom Gericht festzulegen; eine gesetzliche Bestimmung gibt es nicht. Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn der Ratenzahlungsverpflichtung ist das Datum des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. § 371a II.

Rn 11 Wenn sich der Absender von seinem Provider bestätigen lässt, dass er im Sinne des DeMailG sicher angemeldet war, so gilt die Anscheinsbeweisregel (Rn 4–6) auch für den De-Mail-Verkehr (Zö/Greger § 371a Rz 3). § 371a II gilt nur für von natürlichen Personen versandte De-mail-Nachrichten; bei von Unternehmen versandten Nachrichten kommt es also darauf an, ob eine sichere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 889 ordnet ein besonderes Verfahren der Zwangsvollstreckung an. Es betrifft Offenbarungsversicherungen nach materiellem Recht, die von prozessrechtlichen eidesstattlichen Versicherungen zu unterscheiden sind. Wenn sich der Schuldner einer eidesstattlichen Versicherung freiwillig zur Abgabe bereit erklärt, ist nach §§ 410 Nr 1, 411 I, 413 FamFG das Gericht der fG zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruchsbegründende Tatsachen.

Rn 11 Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses setzt gem § 592 S 1 weiter voraus, dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Das Erfordernis erstreckt sich (außer beim Wechselprozess, § 605 II) auch auf die Nebenforderungen. Durch Urkunden zu beweisen sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm, für die der Kl die Beweislast t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erster Rechtszug.

Rn 13 Hier ist der Klägerwechsel, der Beklagtenwechsel und die Parteierweiterung (zusätzlicher Bekl oder Eintritt eines weiteren Kl) aus Gründen der Prozessökonomie uneingeschränkt als Klageänderung nach § 263 anzusehen (BGHZ 65, 264), somit bei Sachdienlichkeit auch gegen den Willen der Beteiligten zulässig. Zulässig ist Parteiwechsels bei Umstellung der gegen die Wohnungse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausgangspunkt

Rn 2 In der Vergangenheit stellte § 736 aF eine Nahtstelle zwischen Personengesellschaftsrecht und Prozessrecht dar. Obgleich die Norm des § 736 aF seit 1898 (damals § 670b CPO) unverändert war, hat sie seit 20 Jahren durch die Rspr eine dramatische Umdeutung contra legem hinnehmen müssen. Rn 3 Ausgangspunkt der Norm war der Grundsatz des § 750 I 1, dass eine Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 1 S 2.

Rn 3 Von der Vorschrift kann etwa dann Gebrauch gemacht werden, wenn es gilt, Härten des Sachverständigenzwangs oder Konflikte mit Berufspflichten auszugleichen, sowie im Fall des Abs 3 (s Rn 1). Eine Befreiung kommt auch bei fehlender Kompetenz oder Verzögerungen auf Seiten des SV sowie allg zur Vermeidung eines Zwischenstreits in Betracht; grds auch zur Vermeidung eines Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nicht überprüfbare Vorentscheidungen.

Rn 6 Die vom Gesetz für unanfechtbar erklärten Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgehen, können auch nicht im Berufungsverfahren überprüft werden; das Berufungsgericht ist an sie gebunden. Dazu gehören zB der Beschl, durch den die Ablehnung eines Richters für begründet erklärt wurde (§ 46 II Alt 1), die Zurückweisung des Antrags auf öffentliche Beglaubigung einer Prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Lage des Hauptprozesses.

Rn 6 Der unselbstständige (§ 67) wie auch der streitgenössische (§ 69) Streithelfer hat den Rechtsstreit in der Lage anzunehmen, in der er sich zum Zeitpunkt seines Beitritts befindet (Hs 1). Der Nebenintervenient ist an die Prozesshandlungen der Hauptpartei und des Gerichts gebunden. Dies gilt für Geständnisse, Einwilligungs- und Verzichtserklärungen, den Beginn und Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 24 § 5 gilt uneingeschränkt nur für den ZuS. Der Beklagte soll es nicht in der Hand haben, durch eine für sich in die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts fallende Widerklage infolge Wertaddition die Zuständigkeit eines anderen Gerichts zu begründen (BGH NJW 94, 3292). Praktische Bedeutung hat Hs 2 bei Klage und Widerklage am AG. Hier wird die Zuständigkeit des LG allei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Abgelehnte Terminsverlegung.

Rn 15 Rechtsfolgen einer nicht erfolgten, aber gebotenen Verlegung: Keine Säumnis der nicht erschienenen Partei, zu deren Gunsten hätte verlegt werden müssen. Ein gleichwohl erlassenes Versäumnisurteil wäre nicht in gesetzlicher Weise ergangen und kann deshalb nicht die Kostenfolge des § 344 auslösen. Falls in dem zu Unrecht nicht verlegten Termin ein streitiges Urt ergeht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageabweisung als unzulässig.

Rn 61 Wird die Klage als unzulässig abgewiesen, so reicht die Rechtskraft dieser Entscheidung nur so weit, als eine Klage mit demselben Streitgegenstand, die an demselben prozessualen Mangel leidet, unzulässig ist (BGH NJW 85, 2535). Wird der konkrete Mangel behoben, kann eine Klage über denselben Streitgegenstand erhoben werden (BGHZ 143, 169, 172 = NJW 00, 590; NJW-RR 11, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundsatz der Bekanntgabe (Abs 1).

Rn 3 Abs 1 regelt die Bekanntgabe bestimmter Dokumente (gerichtliche Zwischen- und Endentscheidungen, Zwischenverfügungen, formlose Hinweise, Schreiben und Meinungsäußerungen sowie Schriftstücke anderer Beteiligter), sofern ihr Inhalt eine Termins- oder Fristbestimmung enthält oder den Lauf einer Frist auslöst. Dies gilt auch für gerichtliche Fristen nach §§ 366 Abs 3 S 1, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vernehmung, Säumnis.

Rn 4 Die Vernehmung erfolgt durch das Prozessgericht oder gem §§ 426 S 3, 451, 375 unter den Voraussetzungen des § 357 durch den beauftragten oder ersuchten Richter. Der Beweisgegner kann vereidigt werden (§§ 426 S 3, 445). Gegenstand der Vernehmung ist der Verbleib der Urkunde. Dazu gehört nicht nur die Vernehmung über den früheren oder gegenwärtigen Urkundenbesitz, sondern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kraftfahrzeug.

Rn 179 Bei Klage auf Herausgabe ist nach § 6 der Verkehrswert zu schätzen; bei privatem Kl kommt es auf den im Privatverkauf erzielbaren höheren Wert an. Im Streit um den Kfz-Brief ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; Basis ist der Verkehrswert des Kfz, von dem ein Bruchteil genommen wird (Ddorf MDR 99, 891: 33 %; LG Augsburg JurBüro 01, 143: 50 %)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechte bei Beeinträchtigungen des Pfändungspfandrechts.

Rn 9 Wird das Pfändungspfandrecht beeinträchtigt, kann der Inhaber nach Abs 2, § 1227 BGB die Rechte wie ein Eigentümer geltend machen, insb den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gem § 1004 I BGB und bei Sachpfändungen den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, wobei der Gläubiger, da er nur mittelbarer Besitzer ist, nur Herausgabe an den GV verlangen kann (vgl § 986 I 2 BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorrang des Untersuchungsgrundsatzes.

Rn 5 Umgekehrt ist eine Aussetzung va dann in Betracht zu ziehen, wenn ein parallel geführtes Strafverfahren objektivierbare Beweise – insb im Wege einer sachverständigen Begutachtung – erhebt oder die Ermittlungsbehörde iRd Untersuchungsgrundsatzes Beweisermittlungen anstellt, die dem Zivilgericht, das – mit hier nicht darzustellenden Einschränkungen – den Verhandlungsgrund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nachholung der Anhörung bei Gefahr im Verzug, Abs 3 S 2.

Rn 21 Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht ausnahmsweise eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Kindes treffen; die Anhörung ist dann aber unverzüglich nachzuholen. Diese Verpflichtung gilt auch in der Beschwerdeinstanz (BayObLG NJW-RR 93, 43; FamRZ 95, 500). Rn 22 Gefahr im Verzug liegt vor, wenn die zeitliche Verzögerung, die durch die Anhörung zu erwarten ist, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einbeziehung von AGB.

Rn 5 Ausweislich des Gesetzestextes soll nur der Inhalt von AGB-Klauseln kontrolliert werden können, nicht dagegen ihre gesetzeskonforme (§§ 305–305c BGB) Einbeziehung in den Vertrag. Versucht der Verwender jedoch, mittels AGB die Einbeziehung von AGB abw von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, so ist diesbzgl die Verbandsklage gem § 1 eröffnet (BGH NJW 10, 864, 867 [BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Prozessurteil gegen den Kläger.

Rn 18 Eine Klageabweisung nach § 330 darf nur ergehen, wenn die Prozessvoraussetzungen vorliegen; was vAw zu prüfen ist (OGHZ 1, 354, 355; Münzberg AcP 159, 41, 52 f). Fehlt es an den Sachurteilsvoraussetzungen und kann der Mangel nicht behoben werden (vgl hierzu im Zusammenhang mit Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei BGH MDR 21, 1081 [BGH 08.07.2021 - III ZR 344/2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erkundigungs- und Informationspflicht.

Rn 18 Verfügt die Partei betreffend die behaupteten Tatsachen lediglich über kein aktuelles Wissen, so muss sie sich im Rahmen ihre Erklärungslast nach Abs 2 die notwendigen Informationen – soweit zumutbar – einholen und ihr Wissen auffrischen. Dies kann zB durch das Nachschlagen in eigenen Unterlagen geschehen. Ebenso ist die Partei verpflichtet, sich das Wissen derjenigen P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachbezogene Annexregelungen.

Rn 3 Die sachliche Exterritorialität der von diplomatischen Missionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzten Gebäude war seit jeher im Völkerrecht allg akzeptiert. Entspr genießen insb die Räumlichkeiten der ausländischen Missionen samt Einrichtung nach dem Abk besondere Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung (Art 22 Abs 3 WÜD). Auch Lad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten.

Rn 4 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 246 ist, dass eine wirksame Prozessvollmacht erteilt wurde, der ProzBev postulationsfähig ist und das Mandat zur Zeit des Ereignisses (Rn 3) noch besteht (BAG NJW 15, 1709 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13]; Anders/Gehle/Becker ZPO § 246 Rz 6). Ob Anwaltszwang besteht, ist unerheblich (Rn 1). Grds erfolgt die Vertretung durch einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 717 schafft den rechtlichen Ausgleich dafür, dass der Gläubiger mit dem Eintritt der vorläufigen Vollstreckbarkeit seines Titels in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, ohne dass bereits rechtskräftig feststeht, ob dieser Zugriff materiell berechtigt ist. Die definitive Erkenntnis hierüber steht erst am Ende des Rechtsmittelverfahrens. Das Risiko, dass die v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Klagerücknahme (§ 269).

Rn 14 Wird die Klage zurückgenommen, so sind nach § 269 III 2 die Kosten entweder dem zurücknehmenden Kl oder nach § 269 III 3 dem Beklagten aufzuerlegen. Die jeweilige Kostenentscheidung ist auch für die Kosten des Nebenintervenienten maßgebend. Anders verhält es sich, wenn die Klagerücknahme aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs erklärt wird. Nach dem Grundsatz der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Berichtigung, Ergänzung, Vervollständigung.

Rn 41 Das Fehlen formell erforderlicher Entscheidungsinhalte macht das Urteil nicht per se unwirksam und steht auch dem Ingangsetzen der Rechtsmittelfrist nicht entgegen. Enthält das Urteil keine geeignete Grundlage für eine Entscheidung im Nichtzulassungs- oder Revisionsverfahren, wird es bei schlüssigem Beschwerdevortrag (BGH MDR 17, 1076 m Anm Waclawik NJW 17, 2562 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein erheblicher Grund.

Rn 6 Abs 1 Nr 1, 2 spricht die Selbstverständlichkeit aus, dass die (verschuldete) mangelnde Vorbereitung der Partei sowie das (nicht entschuldigte) Ausbleiben bzw dessen Ankündigung kein Grund für eine Terminsverlegung sind. Anderenfalls stünde es im Belieben der Partei, das Verfahren hinauszuzögern. Der Termin ist vielmehr durchzuführen, die Nachteile des Nichterscheinens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung (Abs 2).

Rn 4 Wird das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Schuldner und Drittschuldner nur vorübergehend unterbrochen, bleibt die Pfändungswirkung bestehen. Unerheblich ist, aus welchem Grund und in welcher Weise das Rechtsverhältnis unterbrochen wurde. Zu denken ist etwa an eine Saison- oder Projektbeschäftigung in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau. Selbst we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Nur ein bestimmter Richter kann abgelehnt werden. Ein Spruchkörper oder ein Gericht kann als Ganzes nicht abgelehnt werden, was nicht ausschließt, dass Befangenheitsgründe für mehrere oder sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers vorliegen (§ 41 Rn 10). Ein Ablehnungsgesuch kann nur gg einen Richter gerichtet werden, der schon mit dem Verfahren befasst ist; die Ablehnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Es gilt das Prinzip der Anerkennung, entspr § 328 I Nr 1–4 ZPO u § 16a FGG aF listet I Anerkennungshindernisse abschließend auf. Daneben ist die Anerkennung ausgeschlossen, wenn die Gerichtsbarkeit des erkennenden Staates fehlte (BGHZ 189, 87, 90; Schulte-Bunert/Weinreich/Martiny Rz 28). Anerkennungshindernisse sind mit Ausnahme des I Nr 2 vAw zu prüfen (zu den Anforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soll ein Dokument als Schriftstück zugestellt werden, so übermittelt die Partei dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Dokument 2Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 beglaubigt der Gerichtsvollzieher die Abschriften; er kann fehlende Abschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bestreiten des Urkundenbesitzes.

Rn 1 Der Urkundenbesitz des Beweisgegners ist Voraussetzung für die Vorlegungsanordnung des Gerichts (s § 425 Rn 1). Wenn der Beweisgegner den Urkundenbesitz bestreitet (vgl § 422 Rn 10), der Vorlegungsantrag aber iÜ begründet und die zu beweisende Tatsache erheblich ist (§ 424), sieht § 426 die Vernehmung des Beweisgegners über den Verbleib der Urkunde vor. Die Vorlegungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgrenzungen zu anderen Streitschlichtungsformen.

Rn 21 Die private Schiedsgerichtsbarkeit steht auf der Grenze zwischen streitiger Zivilgerichtsbarkeit und den vielfältigen Form außergerichtlicher Streitbeilegung. Alle anderen Formen dieser außergerichtlichen Streitbeilegung kennen keinen Verfahrensabschluss durch autoritative Entscheidungen. Insofern gehört die Schiedsgerichtsbarkeit im materiellen Sinn zur echten Gericht...mehr